Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis II
Literaturverzeichnis III
Abk ürzungsverzeichnis IV
1. Europäische Außenpolitik nach dem Zweiten Weltkrieg 1
1.1 Die Einheitliche Europäische Akte 2
2. Der Vertrag von Maastricht. 2
2.1 Die Entstehung der GASP im Vertrag von Maastricht 3
2.2 Inhalt und Ziel der GASP 3
2.3 Der Vertrag von Amsterdam und der EU-Gipfel von Nizza. 4
3. Die ersten Bewährungsproben der GASP. 5
3.1 Gemeinsame Aktionen im Rahmen der GASP 5
3.2 Der Krieg im ehemaligen Jugoslawien 6
3.3 Der Kosovo-Konflikt. 7
3.4 Die EU-Friedensmission in Mazedonien 7
4. Das Scheitern der GASP - der Irak-Krieg 2003. 7
5. Perspektive für die Zukunft - der europäische
Verfassungskonvent 8
6. Abschließende Bewertung 9
Versicherung. Anlage
II
Abkürzungsverzeichnis
Art. ca. etc. EEA EG EGKS EPZ ESVP ESVU EU EUV EURATOM EWG f. ff. gem. i.d.F. NATO
Nr. Rdnr. S. sog. u.a. UN USA WEU z. Zt.
IV
1. Europäische Außenpolitik nach dem Zweiten Weltkrieg
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges (1945) waren sich führende Kräfte in Europa darüber im Grundsatz einig, dass es notwendig sein würde, dass das Nachkriegseuropa die einfache Rekonstruktion der einzelstaatlichen Vorkriegsstrukturen vermeiden müsse.
Verschiedenste Personen und Gruppierungen forderten als Konsequenz aus teilweise Jahrhunderte währenden zwischenstaatlichen Feindschaften u.a. eine gemeinsame europäische Regierung, ein Parlament und eine Armee. Bereits 1946 sprach sich der ehemalige britische Premierminister Winston Churchill dafür aus, dass ein „Europarat“ als Vorstufe zur Entstehung der „Vereinigten Staaten von Europa“ gebildet werden sollte. 1
Diese Ansätze führten 1949 zur Gründung des Europarates. 2 Am 27.07.1952 trat der Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS/Montanunion) in Kraft. Die Römischen Verträge, welche die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EU-RATOM) umfassen, traten zum 1.1.1958 in Kraft. EWG, EURATOM und EGKS bildeten zusammen die Europäischen Gemeinschaften (EG). 3 An diese supranationalen Organisationen traten die Mitgliedsstaaten Hoheitsrechte ab. 4 Somit schlossen sich die europäischen Staaten, im Übrigen zumeist auf deutsch-französische Initiative hin, zumindest im wirtschaftlichen Bereich enger zusammen. Dies geschah auch unter dem Aspekt, den beträchtlichen Schaden des Krieges gemeinsam zu beheben. 5
Auf anderen Gebieten wurden jedoch weniger Fortschritte erreicht. So kam eine Zusammenarbeit auf außen- und verteidigungspolitischer Ebene nicht zustande. Die geplante Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) sowie die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) konnten (bis auf den Wirtschaftsbereich) nicht realisiert werden. Jedoch wurde auf verteidigungspolitischer Ebene 1954, hervorgehend aus der 1948 gegründeten Westunion, die Westeuropäische Union (WEU) gegründet. 6 Ziel der WEU ist die Gewährleistung der Sicherheit der Mitgliedstaaten durch automatischen Beistand. Die WEU soll den europäischen Pfeiler der NATO bilden. 7 De facto war die Bedeutung der WEU neben der NATO eher als gering einzuschätzen.
1970 wurde erneut versucht, die EPZ zu installieren. Innerhalb der EPZ sollten die Standpunkte der Mitgliedstaaten in außenpolitischen Fragen
1 Bundeszentrale für politische Bildung - Information zur politischen Bildung, Europäische Union S. 4 f., Bonn 2000 (Neudruck 2002)
2 ebenda S. 7
3 Fischer Weltalmanach 2001 S. 1043, Frankfurt a.M. 2000
4 Arndt S. 12
5 Bundeszentrale für politische Bildung - Information zur politischen Bildung, Europäische Union S. 7, Bonn 2000 (Neudruck 2002)
6 EU-Nachrichten Themenheft Nr. 2: GASP S. 9, Berlin 2002
7 Fischer Weltalmanach 2001 S. 1028, Frankfurt a.M. 2000
1
abgestimmt werden. 1 Jedoch wurde die EPZ noch nicht vertraglich formuliert.
Dies geschah erst mit der Formulierung der Einheitlichen Europäischen Akte 1987. 2
1.1 Die Einheitliche Europäische Akte
Eine neue Initiative zur weiteren Zusammenarbeit auf politischer, und somit auch auf außenpolitischer Ebene stellt die Einheitliche Europäische Akte (EEA) dar, welche am 01.07.1987 in Kraft trat.
Die EEA soll nach dem Willen der Mitgliedstaaten der EG dazu dienen, „das von den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften ausgehende Werk weiterzuführen und die Gesamtheit der Beziehungen zwischen deren Staaten gemäß der feierlichen Deklaration von Stuttgart vom 19. Juni 1983 in eine Europäische Union umzuwandeln“ (Präambel der EEA). 3 Die EEA wies somit erstmals den Weg Europas hin zu der Europäischen Union (EU).
Viele Vorschriften der EG-Verträge wurden mit der EEA abgeändert. Die politische Zusammenarbeit wurde nun vertraglich festgeschrieben. Mit Art. 30 EEA wurde eine völkerrechtliche Basis für die Außenpolitische Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten geschaffen. 4 So verpflichteten sich die Hohen Vertragsparteien in Art. 30 Nr. 2 a EEA, einander in allen außenpolitischen Fragen von allgemeinem Interesse zu unterrichten und zu konsultieren. 5 Des Weiteren ist vorgesehen, gemeinsame Standpunkte zu entwickeln. Die Außenminister treten nach Art. 30 Nr. 3 a EEA mindestens viermal jährlich zusammen. Von Bedeutung ist weiterhin, dass in Art. 30 Nr. 5 EEA eine Kohärenz 6 zwischen der auswärtigen Politik der EG und die im Rahmen der EPZ vereinbarten Politiken festgeschrieben ist. 7
2. Der Vertrag von Maastrich
Ein neues Kapitel der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik wurde mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht am 01.11.1993 aufgeschlagen. Neben der Gründung der Europäischen Union und der Wegbereitung der Währungsunion wurde als zweite „Säule“ 8 des Vertragstextes die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) formuliert. 9
1 Hitzler S. 5
2 EU-Nachrichten Themenheft Nr. 2: GASP S. 8, Berlin 2002
3 Arndt S. 14
4 Geiger Präambel Rdnr. 6
5 Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 169/13 v. 29.06.1987
6 Kohärenz = [lat.] Zusammenhang, der; aus: Duden Fremdwörterbuch, 5. Auflage Mannheim 1990
7 Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 169/13 v. 29.06.1987
8 Herdegen § 29 Rdnr. 460
9 Bundeszentrale für politische Bildung - Information zur politischen Bildung, Europäische Union S. 10, Bonn 2000 (Neudruck 2002)
2
Arbeit zitieren:
Thomas Otte, 2003, Die gemeinsame Außenpolitik der Europäischen Union - Entwicklung und Perspektiven, München, GRIN Verlag GmbH
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