Umgang
von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen.
Ferner erläutert die GefStoffV Begriffe wie
Gefährlichkeitsmerkmale
Kennzeichnung
Hinweise auf besondere Gefahren und Sicherheits-
ratschläge (R- und S-Sätze)
Sicherheitsdatenblatt (SDB)
Betriebsanweisung
Ersatzstoffprüfung
Gefährdungsbeurteilung
(Auszug): § 1 Zweck des Gesetzes ist es, den Menschen und
die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe
und Zubereitungen zu schützen, insbesondere sie erkennbar
zu machen, sie abzuwenden und ihrem Entstehen vorzubeu-
gen.
Chemikalien Straf- und Bußgeldverordnung vom 25.4.1996
Gefahrstoffverordnung vom 4.11.2002 die dazu dient, 15 EG-
Richtlinien in deutsches Recht umzusetzen.
Technische Regeln Gefahrstoffe (TRGS)
Richtlinien für Laboratorien (BGR 120; Fassung 1998)
Regeln der GUV wie 19.16 „Regeln für Sicherheit und Gesund-
heitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen im Unterricht“
Erlasse der KMK / des MSWWF
- Strafgesetzbuch (StGB)
Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
Querverweis
Neben der GefStoffV müssen auch die BetrSichV, VbF, ADR, WHG,
DVGW-Regeln sowie DIN-Vorschriften berücksichtigt werden.
Stoff: chemisches Element oder chemische Verbindung
Zubereitung: Gemisch, Gemenge oder Lösung aus zwei
oder mehreren Stoffen
Erzeugnis: Stoff oder Zubereitung mit spezifischer Form
Der Umgang mit Gefahrstoffen schließt das Lagern, d.h.
Aufbewahren für eine spätere Verwendung mit ein.
Arbeitgeber i.S.d. Vorschriften ist vor Ort der Schulleiter.
Ihm obliegt die Verantwortung für Organisation, Inhalte und
Durchführung des Unterrichts.
Arbeitnehmer in der Schule sind Lehrer und sonstige Be-
schäftigte. Schüler sind Arbeitnehmer i.S.d. GefStoffV.
Maßgebend für die Beurteilung eines Gefahrstoffes sind un-
terschiedliche Gefährlichkeitsmerkmale. Diese werden
durch bestimmte Symbole kenntlich gemacht, den soge-
nannten Gefahrensymbolen. Diese sollen zunächst warnen
vor gefährlichen physikalischen, chemischen und toxikologi-
schen Eigenschaften.
chemische Bezeichnung des Stoffes oder der Stoffe in der Zu-
bereitung
Handelsname oder Bezeichnung der Zubereitung
Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen
Hinweise auf besondere Gefahren (R-Sätze)
Sicherheitsratschläge (S-Sätze)
Name, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers, Einfüh-
rers oder Vertriebsunternehmers
Keine besondere Form der Kennzeichnung
Mindestgröße der Gefahrensymbole ist je nach Rauminhalt
vorgegeben
Kennzeichnung in deutscher Sprache, deutlich lesbar und so
angebracht, daß sie auch noch zu lesen ist, wenn die Verpa-
ckung abgestellt wird.
Quote paper:
Dr. Herbert Lindner, 2003, Gefahrstoffe in der Schule, Munich, GRIN Publishing GmbH
This text can be quoted and accessed from this url:
Embed
DOI
Die Umsetzung des Shareholder Value-Gedankens im amerikanischen Gesell...
Business economics - Accounting and Taxes
Scholarly Paper (Advanced Seminar), 28 Pages
Vorlage für eine Unterweisung / einen Unterweisungsentwurf zur Ausbild...
Instructor Plans: Occupational Fields, general
Instruction, 13 Pages
Zu Stiehls „Die drei preussischen Regulative“. Die realgeschichtlichen...
Pedagogy - History of Pedagogy
Scholary Paper (Seminar), 20 Pages
Herbert Lindner has published the text Gefahrstoffe in der Schule
Herbert Lindner has uploaded a new text
Gefahrstoffe, Pflanzenschutz, Umweltschutz
und CD-ROM mit interaktivem Le...
Maria Regina Emsbach
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefSt...
Textausgabe mit Begründung und...
PONS Wörterbuch für die Schule. Englisch. Englisch-Deutsch /Deutsch-En...
Für die Hauptschule, Integrier...
0 comments