Die geistige Erneuerung unter Karl dem Großen und Alkuin von York

Die artes liberales als bildungspolitisches Programm


Hausarbeit (Hauptseminar), 2008

19 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


1. Einleitung

[…] in ceteris disciplinis Albinum cognomento Alcoinum, item diaconem, de Brittania Saxonici generis hominem, virum undecumque doctissimum, praeceptorem habuit, apud quem et rhetoricae et dialecticae, praecipue tamen astronomiae ediscendae plurimum et temporis et laboris inpertivit.[1]

So charakterisierte Einhard, der Verfasser der vita Karoli Magni, Karl den Großen und Alkuin von York und legte deren magister-discipulus Verhältnis offenkundig dar.

Wie sehr auch andere Zeitgenossen neben Karl dem Großen die Fähigkeit Alkuins schätzten, erfahren wir von Notker dem Stammler, der um 885 seinem ehemaligen Schüler, dem späteren Abtbischof Salomon III. (890–920), eine Anleitung zum Studium der Heiligen Schrift und der christlichen Wissenschaft (notatio de illustribus viris) sandte. In das Lektüreprogramm für den künftigen Kirchenmann nimmt Notker von den ‚modernen’ Autoren neben Beda nur Alkuin unter die Prioritäten auf. Dessen Grammatik sei besser als das, was Donat und Priscian geschrieben hätten, ut Donatus […] et noster Priscianus in eius comparatione nihil esse.[2]

Aus welchen Motiven und mit welchen Maßgaben heraus nahm sich Karl der Große einen derartigen vir undecumque doctissimus an seinen Hof nach Aachen? Was versprach sich Karl von den artes und von einem artistisch versierten König? Wie ist Karls Bildungshunger zu sehen in Beziehung zu seinen politischen Zielen? Ließ er sich nur aus reiner Herrscherattitüde unterrichten?

Diese Leitfragen bilden den Kern der vorliegenden Arbeit, wobei das Hauptaugenmerk auf der umfassenden karolingischen Erneuerungsbewegung im religiös-kirchlichen und bildungspolitischen Bereich liegt. Ziel dieser Untersuchung ist es folglich einen Bezug zwischen dem Reformprogramm Karls des Großen und der karolingischen Herrscherauffassung und Herrscherpraxis darzulegen. Gemäß dieser Problemstellung wird die wechselseitige Beziehung zwischen Alkuin von York und Karl dem Großen analysiert.

So sollen im folgenden Abschnitt nicht nur die – gemäß den Leitfragen relevanten – Hauptprobleme der Begriffsdefinition der ‚karolingischen Renaissance’ vorgestellt, sondern auch die unterschiedlichen Quellen, wie die Kapitularien Karls, Alkuins Briefe und besonders seine didaktischen Werke kontextualisiert werden. So müssen vor allem bezüglich der geistigen Erneuerung unter Karl dem Großen die wissenschaftstheoretischen Schriften des Triviums, die Disputatio de vera philosophia und der Dialogus de rhetorica et virtutibus, exemplarisch als notwenige Kriterien betrachtet werden, da Alkuin darin das Bildungsprogramm vorstellt.

2. Die ‚karolingische Renaissance’: Forschungsdivergenzen

Jene umfassende karolingische Erneuerungsbewegung im kulturellen, staatlichen und religiös-kirchlichen Bereich verhindert aufgrund ihrer Vielschichtigkeit eine genuin akzeptable Begriffsdefinition. In Anlehnung an Jacob Burckhard[3] grenzten zunächst neuere Historiker diese komplexen Reformvorgänge mit dem fragwürdigen Terminus der ‚karolingischen Renaissance’ ab.[4] Diese Bezeichnung ist aber insofern problematisch, weil dadurch zum einen eine sehr starke Abhängigkeit von der Antike ausgedrückt wird und zum anderen nichtantike kulturelle Einflüsse zu sehr in den Hintergrund treten. Zwar war in der mittelalterlichen Gesellschaft die Antikenrezeption Usus, weil die Antike gleichsam als „Lehrmeisterin des Mittelalters“[5] angesehen wurde, jedoch wurde durch diese Begriffsdefinition Karls Reformbestrebungen reduziert im Sinne einer Wiederbelebung des klassischen Altertums.

Percy Ernst Schramm[6] erkannte diese Vielschichtigkeit des Reformbegriffes, weshalb er den Renaissance-Begriff ablehnte[7] und den politischen und kulturellen Bereich voneinander abgrenzte. Dabei entlehnte er dem Mittellateinischen die Bezeichnungen Renovatio[8] und Correctio[9]. Unter Renovatio versteht Schramm das Bemühen, einen früheren politischen Zustand wiederherzustellen. In Bezug auf den geistigen Bereich bevorzugt Schramm den eher schwächeren Begriff der Correctio, weil es bei den Bemühungen um Bildung und Wissenschaft vor allem um die Herstellung von Ordnung und Richtigkeit gehe. Weitgehend durchgesetzt haben sich die Bezeichnungen wie ‚Karolingische Bildungserneuerung’ oder auch ‚Karlische Bildungsreform’ von Joseph Fleckenstein[10], der das Bild dieser Reformbewegung bis heute maßgeblich bestimmt hat. Ferner hat Fleckenstein in seinem Buch eindringlich auf die norma rectitudinis als Maßstab dessen hingewiesen, was er die ‚Bildungsreform’ Karls des Großen nennt. In ihren Rezensionen haben Hauck und Bischoff Fleckensteins Auffassungen einer teilweise scharfen Kritik unterzogen. Wolfgang Edelstein stimmt Hauck und Bischoff teilweise zu, da Fleckenstein seine Theorie nur einzelnen Stellen in Alkuins Briefen entnehme und dadurch der Begriffs-Problematik zu entgehen versuche.[11] Nach Edelstein handele es sich weniger um eine Reform der Bildung als um die „bewusste Konstitution christlicher eruditio[12].

Insgesamt spiegeln diese Divergenzen bei der Frage um eine Begriffsdefinition sachliche Differenzen wider. Denn nicht um klassische Antike sei es gegangen, so Wolfram von den Steinen, sondern um einen „Rückgriff auf die reinen Quellen des Christentums mit dem Ziel eines Dienstes in Kult und Leben“[13]. Der kultisch-liturgische Aspekt, so überraschend er hier sein mag, gehört zu den wesentlichen Punkten der karolingischen Erneuerung. Reinhard Schneider, der diese ‚Renaissance’ hauptsächlich als ein neues Bildungsideal betrachtet, sieht die Wirkung nicht ausschließlich in den weiten Feldern der Kirchenreform bei ausdrücklicher Einbeziehung der liturgischen Reform in den weiten Rahmen der karolingischen Kulturentwicklung.[14] Die Kirchenreform habe überhaupt am Anfang gestanden, so Joseph Fleckenstein, und die ersten Ansätze seien der Liturgie zugute gekommen, denn als bestimmendes Motiv sei der „Zusammenhang zwischen Lesen, Schreiben und Gott wohlgefälligem Wandel“[15] anzusehen. Diese wechselseitigen Bedingungen der karolingischen Reform hat Nikolaus Staubach unter der Fragestellung nach dem cultus divinus analysiert.[16] So sei jene umfassende Gesellschafts- und Kirchenreform als ein bewusster Versuch anzusehen, die fränkische Gesellschaft nach den Normen der christlichen Glaubenslehre zu reorganisieren. Aus diesem Grund sei die karolingische Reform keine ‚Renaissance’ im Sinne des historischen Epochenbegriffs, sondern im Sinne einer „sakramentalen Regeneration des ‚populus christianus’ durch die Taufe“[17].

3. Die geistige Erneuerung Karls des Großen im Spiegel der karolingischen Herrscherauffassung und Herrscherpraxis

Voll wachsamen Eifer sind wir damit beschäftigt, die Werkstatt der Wissenschaften wiederherzustellen, die durch die Nachlässigkeit unserer Vorfahren beinahe verödet war und laden durch eigenes Beispiel, soviel wir können, dazu ein, die freien Künste zu erlernen.[18]

Dieser Satz aus der Epistola generalis Karls des Großen charakterisiert treffend, was die karolingische Bildungsreform in weiten Teilen ausmachte. Wie wir bereits bei der Fragestellung nach einer ‚karolingischen Renaissance’ gesehen haben ging es bei der Beschäftigung mit der Antike weniger um die Wiederauferstehung klassischer Latinität, als vielmehr um die Gewinnung korrekter und authentischer Textzeugen der alten Christenheit, um die Herstellung verlässlicher und einheitlicher Textgrundlagen für Glaubenlehre, Kultus und Ethik und für Recht und Verwaltung.[19]

So hatte sich seit der Zeit der Völkerwanderungen das geistige Leben in den Gebieten, die ehemals zum römischen Reich gehört hatten, sehr unterschiedlich entwickelt. Beispielsweise blieb an den langobardischen Höfen in Italien vieles von der antiken Bildung erhalten.[20] Demgegenüber kann bis zur Karolingerzeit sowohl auf weltlicher als auch auf geistlicher Ebene von einem Bildungsverfall gesprochen werden.[21]

Zu fragen ist in diesem Zusammenhang inwieweit die karolingische Herrscherauffassung und Herrscherpraxis bei der geistigen Erneuerung eine Rolle gespielt haben mag. Wuchs Karls Selbstverständnis zu herrschen aus seiner eigenen Verantwortung für den cultus divinus heraus? Welche Verantwortung musste Karl als Herrscher für sein christliches Volk übernehmen, das der geistigen und moralischen Verwahrlosung der Priester erlegen war?

Im Gegensatz zur imperialen Tradition des byzantinischen Kaisertums, zeichnet sich ein Herrscher nach westlichem Verständnis nicht durch Eigenmächtigkeit in Fragen der Glaubensdefinition aus, sondern durch Zusammenwirken mit dem Papst und den Bischöfen sowie durch eine milde liberalitas, insbesondere gegenüber den Kirchen.[22] Der wesentliche Unterschied besteht also vornehmlich in der Sorge um den cultus divinus, welcher sich in der karolingischen Herrschaft ausdrücklich am alttestamentalichen Königtum orientiert. Aus dieser Verantwortung des Königs in ihrer normativen Verbindlichkeit für den cultus divinus ergeben sich mehrere Einzelaufgaben, wie die Gesetzgebung und das Opfer. Diese Funktionen eines karolingischen Herrschers sollten in ihrer Gesamtheit zu dem Ziel führen, das christliche Volk zur Erfüllung des göttlichen Willens, zur rechten Gottesverehrung und zu einem Gott wohlgefälligen Leben zu leiten. Zu diesem Zweck der ‚Gesellschaftsreform’ wurde der funktionale Zusammenhang von klerikaler und laikaler Lebensführung seit dem Concilium Germanicum des Jahres 742 (oder 743) zum programmatischen Gesichtspunkt.[23] Auf Synoden von den fränkischen Herrschern und Bischöfen und auf geistlich-weltlichen Reichsversammlungen wurden Gesetze zur Reform der Kirche und zur Verchristlichung des öffentlichen und privaten Lebens aller Gläubigen erlassen.

Zunächst sollten die leges dei und die kanonischen Bestimmungen der kirchlichen Tradition für die geistlichen ordines des Reiches zur verbindlichen Rechtsordnung und zum Organisationsprinzip gemacht werden. In einem weiteren Schritt sollte der Klerus das Gesetz Gottes auf allen Stufen der Gesellschaft durch Beispiel und Mahnung in die Wirklichkeit umsetzen. Diese Reformgesetzgebung, deren Tradition durch Bonifatius begründet wurde, erfuhr unter Karl dem Großen und später auch von Ludwig dem Frommen eine enorme quantitative und qualitative Steigerung.[24] Anhand der an den Klerus adressierten programmatischen Vorrede, der admonitio generalis von 789, lässt sich das Selbstverständnis Karls des Großen zu herrschen[25] und die Kernanliegen der karolingischen ‚Reform- und Erneuerungsmaßnahmen’ erkennen:

Wir bitten euch, ihr Hirten der Kirche Christi, ihr Leiter seiner Herde und Leuchten der Welt, dass ihr mit wachsamer Sorge und unverdrossener Ermahnung das Volk Gottes zu den Weiden des ewigen Lebens führen möget […], eine Aufgabe, bei der euch, wie ihr wissen sollt, unsere Sorgfalt unterstützen wird […]. Ihr sollt aber diese unsere aus dem Geiste der Frömmigkeit entsprungene Anweisung, mit der wir Falsches korrigieren, Unnützes ausscheiden, Richtiges bekräftigen wollen, keineswegs für anmaßend halten, sondern mit Liebe und mit wohlwollendem Sinn aufnehmen.[26]

Aus dieser Vorbildfunktion des angeführten Josias-Beispiel[27] ist ersichtlich, dass Karl seine Berechtigung und Verpflichtung, dem göttlichen und kirchlichen Gesetz Geltung zu verschaffen und die Hebung der Geistlichkeit als Inbegriff der königlichen Kultsorge anzusehen, nicht aus eigener Vollmacht ableitet. Bei der Führung des Gottesvolkes ad pascua vitae aeterna ging es zum einen um die Bekehrung der Franken, um die Schaffung eines populus christianus. Zum anderen ging es um die Durchsetzung des göttlichen Willens, das Volk der Getauften zum Heil zu führen. Das Ziel der karolingischen Reformpolitik war eine Erneuerung der fränkischen Gesellschaft, die sich am christlichen Glauben ausrichtete.[28] Zur Durchsetzung der göttlichen Ordnung war es jedoch erforderlich, den göttlichen Willen zweifelsfrei zu ermitteln, zuverlässige authentische Texte zu gewinnen. Rectitudo in Sprache und Schrift musste garantiert sein. Vordergründig stand das Bemühen um Korrektur und Sammlung von Texten, um Sicherstellung der Überlieferung, um Reinigung der Sprache ebenso wie um Neuformierung und Vereinheitlichung des Schriftwesens.[29] In Anlehnung an die formelhaft zitierte Passage in der Admonitio generalis hat Joseph Fleckenstein drei Maximen der karolingischen Reform benannt: errata corrigere, superflua abscindere, recta cohartare.[30] Die Beseitigung von Irrtümern, Fehlern und Sünde, das Schaffen einer neuen, gerechten, christlichen Ordnung oblagen folglich dem Herrscher

[...]


[1] Einhardi Vita Karoli Magni, hg. von G.H. Pertz (MGH SS II), Leipzig 1925, Kap. 25.

[2] Zitiert aus: Tremp, Ernst, u.a., Karl der Große und seine Gelehrten. Zum 1200.Todesjahr Alkuins († 804). Katalog zur Ausstellung in der Stiftsbibliothek St. Gallen (22. Dezember 2003 – 14. November 2004), St. Gallen 2004, S. 12.

[3] Der Kulturhistoriker Jacob Burckhardt prägte den Begriff der Renaissance im 19. Jahrhundert. Sein Werk „Die Cultur der Renaissance in Italien“ von 1860 beschreibt den Strukturwandel von Staat und Kirche im Ausgang des Mittelalters.

[4] Brunhölzl, Franz, s.v. Karolingische Renaissance, in: Lexikon des Mittelalters 7. Sp. 718-720; Lehmann, Paul, „Das Problem der karolingischen Renaissance“, in: Ders., Erforschung des Mittelalters. Ausgewählte Abhandlungen und Aufsätze, Bd. 2, Stuttgart 1959, S. 109-138.

[5] Schramm, Percy Ernst, Kaiser, Rom und Renovatio. Studien und Texte zur Geschichte des römischen Erneuerungsgedankens vom Ende des karolingischen Reiches bis zum Investiturstreit, Leipzig-Berlin 1929, S. 1.

[6] Schramm, Percy Ernst, „Karl der Große Denkart und Grundauffassungen. Die von ihm bewirkte „Correctio“ (nicht „Renaissance“)“, in: Ders., Kaiser Könige Päpste, Bd. I 1968, S. 302-342.

[7] Auch Erna Patzelt verneint einen allgemeinen Kontinuitätsbruch zwischen Antike und Mittelalter und lehnt infolgedessen den Renaissancebegriff ab. Vgl. Patzelt, Erna, Die karolingische Renaissance. Beiträge zur Geschichte der Kultur des frühen Mittelalters, Wien 1924.

[8] Schramm, Percy Ernst, Kaiser, Könige und Päpste. Gesammelte Aufsätze zur Geschichte des Mittelalters (Band 1), Stuttgart 1968, S. 27f.

[9] Ebd., S. 28.

[10] Vgl. Fleckenstein, Joseph, „Alcuin im Kreis der Hofgelehrten Karls des Großen“, in: Paul Leo Butzmann und Dietrich Lohrmann (Hg.), Science in Western and Eastern civilation in Carolingian times, Basel-Berlin-Boston 1993, S. 3-21.

[11] Vgl. Edelstein, Wolfgang, Eruditio und sapientia. Weltbild und Erziehung in der Karolingerzeit. Untersuchungen zu Alkuins Briefen, Freiburg 1965, S. 85. Edelstein nimmt hier auch Bezug auf die Historiker Hauck und Bischoff. Insgesamt unterzieht er in seiner gesamten Abhandlung Fleckenstein oft seiner Kritik.

[12] Ebd., S. 162.

[13] Von den Steinen, Wolfram, „Der Neubeginn“, in: Bernhard Bischoff (Hg.), Das geistige Leben, = Karl der Große. Lebenswerk und Nachleben 2, Düsseldorf 1965, S. 19.

[14] Schneider, Reinhard, s.v. Karolingische Renaissance, in: TRE 17 (1988), S. 663-666.

[15] Fleckenstein, Josef, s.v. Bildungsreform Karls des Großen, in: Lexikon des Mittelalters 2, Sp. 187.

[16] Vgl. Staubach, Nikolaus, „’ Cultus divinus ’ und karolingische Reform“, in: Frühmittelalterliche Studien 18 (1984), S. 546-581; wichtig in diesem Zusammenhang ist aber auch Staubach, Nikolaus, „ Populum dei ad pascua vitae aeterna ducere studeatis. Aspekte der karolingischen Pastoralreform“, in: La pastorale della Chiesa in Occidente dall’ età ottoniana al Concilio Lateranense IV. Atti della quindicesima settimana internazionale di studio Mendola, Mailand 2004, S. 27-54.

[17] Staubach, cultus divinus, S. 555. Staubach gibt weitestgehend die Thesen von dem Mediävisten Walter Ullmann (1969) wider, auf den hier auch verwiesen sein soll.

[18] Epistola Generalis, ed. von Alfred Boretius (MGH Capitularia Regum Francorum I), Hannover 1883, Nr. 30, S. 80: […] oblitteratam pene maiorum nostrum desidia reparare vigilanti studio litterarum satagimus officinam, et ad perno scenda studia liberalium artium nostro etiam quos possumus invitamus exemplo. Übersetzung nach Heinrich Fichtenau, die Bruno Reudenbach übernommen hat, vgl. Reudenbach, Bruno, „Rectitudo als Projekt. Bildungspolitik und Bildungsreform Karls des Großen“, in: Ursula Schaefer (Hg.), Artes im Mittelalter, Berlin 1999, S. 283.

[19] Vgl. Angenendt, Arnold, „ Libelli bene correcti. Der ‘richtige Kult’ als ein Motiv der karolingischen Reform”, in: Peter Ganz (Hg.), Das Buch als magisches und als Repräsentationsobjekt, = Wolfenbütteler Mittelalter-Studien 5, Wiesbaden 1992, S. 117-135.

[20] Vgl. Brunhölzl, Franz, Geschichte der lateinischen Literatur des Mittelalters, Bd. I, München 1975, S. 244.

[21] Zur Verwendung der lateinischen Sprache schreibt Karl selbst, dass er oft Briefe erhalten habe, die zwar richtige Gedanken und Ansichten enthielten (sensus rectos), jedoch schlecht und fehlerhaft geschrieben seien (incultos sermones). Vgl. MGH Capit. I, Nr. 29, S.79.

[22] Vgl. Staubach, Cultus divinus, S. 551 ff, wie auch weiter im Folgenden.

[23] Vgl. Staubach, Aspekte der karolingischen Pastoralreform, S. 33 ff.

[24] Ebd.

[25] Vgl. Edelstein, Eruditio und sapientia, S. 84.

[26] Admonitio generalis (MGH Capit. I), ed. A. Boretius, Hannover 1883, Nr. 22, S. 53. Übersetzung nach Nikolaus Staubach, Staubach, Cultus divinus, S. 556f.

[27] In der Kultreform des Josias verbinden sich genau die Wirkungsbereiche, die auch für die karolingische Reformpolitik Programmcharakter haben: Wiederherstellung des Tempels und Ausrottung des Götzendienstes, Auffindung und Bekanntmachung des göttlichen Gesetzbuches, Erneuerung des Bundes zwischen Gott und seinem Volk, Reorganisation der Priesterschaft als unmittelbare Voraussetzung für den kultischen Gottesdienst. Vgl. Staubach, Cultus divinus, S. 557.

[28] Vgl. Ullmann, Walter, The Carolingian Renaissance and the idea of the Kingship, London 1969, S. 1-20.

[29] Vgl. MGH Capit. I, Nr. 29, S.79 : […] ut, qui Deo placere appetunt recte vivendo, ei etiam placere non negligant recte loquendo

[30] Admonitio generalis (MGH Capit. I), ed. A. Boretius, Hannover 1883, Nr. 22, S. 53. Fleckenstein, Die Bildungsreform Karls des Großen, S. 52.

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Details

Titel
Die geistige Erneuerung unter Karl dem Großen und Alkuin von York
Untertitel
Die artes liberales als bildungspolitisches Programm
Hochschule
Westfälische Wilhelms-Universität Münster  (Institut für Frühmittelalterforschung)
Veranstaltung
Die karolingische Kirchen- und Gesellschaftsreform
Note
1,3
Autor
Jahr
2008
Seiten
19
Katalognummer
V204842
ISBN (eBook)
9783656312482
ISBN (Buch)
9783656313168
Dateigröße
616 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Karolingische Reform, artes liberales, Karl der Große, Alkuin von York, Bildungsreform
Arbeit zitieren
Joana Gasper (Autor:in), 2008, Die geistige Erneuerung unter Karl dem Großen und Alkuin von York , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/204842

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