3. Der Bundestag
3.1. Verfassungsrechtliche Kompetenzen des Bundestages
3.2. Wahl und Zusammensetzung
3.3. Organisation und Arbeitsweise
3.3.1. Der Bundestagsabgeordnete
3.3.2. Organe - Fraktionen, Ausschüsse und Plenum
a) Fraktionen
b) Ausschüsse
c) Plenum 3.4. Funktionen
3.4.1. Wahlfunktion
3.4.2. Gesetzgebungsfunktion
3.4.3. Repräsentativfunktion / Willensbildungsfunktion
3.4.4. Kontrollfunktionen 3.5. Zusammenfassung
IV. Schluss
I. Einleitung
Das parlamentarische Regierungssystem ist neben dem präsidentiellen / semipräsidentiellen und kollegialem Regierungssystem eine Grundform der repräsentativen Demokratie mit dem modernen Parlament als Institution. Diese Grundformen der repräsentativen Demokratie unterscheiden sich nach dem Parlamentarismus in ihrer Zuordnung der Institutionen, des Parlaments, der Regierung und des Staatsoberhauptes. Parlamente gehen aus freien Wahlen hervor und besitzen rechtliche umschriebene Aufgaben bei der Gesetzgebung. Das Parlament nimmt im politischen Entscheidungsprozeß als Machtzentrum eine selbständige Rolle wahr.
II. Historische Entwicklung
1. Der Ursprung des Parlaments und die Entstehung des Parlamentarismus in Europa
Der Ursprung der Parlamente liegt historisch gesehen in den mittelalterlichen ständischen Vertretungskörperschaften. Sie verteidigten die ständischen Privilegien gegenüber der Fürstenmacht. Dem englischen Parlament gelang es zuerst, sich gegen den Souveränitätsanspruch der Fürsten zu behaupten. Mit der Durchsetzung der Parlamentssouveränität dehnte es seine Hoheit auf der Gesetzgebung und Haushaltskontrolle aus. Das Parlament zwang die politische Verantwortlichkeit gegenüber dem Unterhaus und etablierte sich dadurch als Zentrum der Politik. 1 Mit der sozialen und ökonomischen Emanzipation des Bürgertums als Folge der Industrialisierung im 18. und 19. Jahrhundert in Europa, entstand ein liberaler Parlamentarismus aufgrund der wirtschaftlichen und politischen Interessen des Bürgertums.
Damit setzte eine allgemeine Parlamentarisierung in Europa seit dem 19. Jahrhundert ein. Der Hauptfeind des bürgerlichen Parlamentarismus waren die unterprivilegierten Klassen (Arbeiter Dienstboten und Frauen), da diese durch ein eingeschränktes Wahlrecht vom politischen Entscheidungsprozeß ausgeschlossen waren. Das Parlament war also zunächst für die besitzenden Klassen von Nutzen. Daraus entstand eine politische Spannung, welche durch Wahlrechtserweiterungen zur schrittweisen Integration der Arbeiterschaft (England) oder sozialpolitischen Maßnahmen, wie die "Sozialistengesetze" in Deutschland unter Bismarck,
1 Hesse/Ellwein: Das Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland, Opladen,_ 1992, S. 89
versucht wurde auszugleichen. Doch erst durch die Einführung des allgemeinen Wahlrechts im Zuge des 19. /20. Jahrhunderts wurden die Parlamente zu Repräsentativorganen als Volksvertretung. 2
2. Die Durchsetzung des Parlamentarismus als Grundlage der repräsentativen bzw. parlamentarischen Demokratie am Beispiel von England, Frankreich und Deutschland in der Zeit vom 17. Jahrhundert bis zur Gegenwart
Die Parlamente repräsentierten die nun entstanden Volkssouveränität, welche die Grundlage für die allgemeine Durchsetzung der repräsentativen Demokratie in Europa und der Welt ist. Aufgrund unterschiedlicher historischer Entstehungsvoraussetzungen und eigener politischer Kulturen etablierten sich in den einzelnen Ländern zum Teil andere Grundformen repräsentativen Demokratie. Die Ausbildung der parlamentarischen Demokratie erfolgte in manchen Ländern Schritt für Schritt seit dem 17. Jahrhundert bis zum 1. Weltkrieg (Bsp.: GB, Skandinavien, Niederlande), oder nach Revolutionen oder Regimewechseln (Bsp. Frankreich seit 1793, in Deutschland 1848, 1918 und 1945). 3
2.1. England - Die Herausbildung eines parlamentarischen Regierungssystems im Rahmen einer konstitutionellen Monarchie
Die Herausbildung des parlamentarischen Regierungssystems in England begann bereits im 17. Jahrhundert mit der "Gloria Revolution" von 1688, die einen langen historischen Prozess der Konstitutionalisierung der Monarchie und der Etablierung der Parlamentssouveränität einleitete. Zunächst war das königliche Kabinett an das Vertrauen des Parlaments gebunden, dieses wurde aber nach wie vor vom König ernannt. Im 18. und 19. Jahrhundert löste sich das Parlament allmählich von der königlichen Herrschaft und entwickelte innere starke Bindungen an parlamentarische Gruppen.
Mit der Wahlrechtserweiterung und der repräsentativen Wahlkreiseinteilung erlangte das Parlament eine stärkere Position bei der Ernennung des Kabinetts.
2 Dieter Nohlen: Wörterbuch Staat und Politik, Piper, _1991, S. 494-495
3 Dieter Nohlen: Wörterbuch Staat und Politik, Piper,_ 1991, S. 493-494
Juristisch blieb die Ernennung des Kabinetts und des sich allmählich in dieser Zeit herausbildenden Premierministers den König vorbehalten, faktisch jedoch musste das Kabinett schon nach den parlamentarischen Mehrheitsbedingungen ausgewählt werden. Auf diese Weise verringerte sich der Einfluss des Königs auf die Regierungspolitik zusehends, welche zunehmend vom Kabinett bestimmt wurde.
Die vorangegangenen Wahlrechtserweiterungen führten in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ("Representation of People Act") im wesentlichen zu einem allgemeinen und gleichen Wahlrecht. Unter dem, mit der Entwicklung des Kapitalismus verbundenen politischen Auseinandersetzungen zwischen Liberalen und Konservativen, bildete sich seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts das Parteiensystem heraus. Nach den Wahlrechtsreformen von 1832 und 1867 entstanden dann (1867 Konservative, 1877 Liberale) die nationalen Parteiorganisationen. Diese Parteien wurden in der Folge zu den parlamentarischen Trägern der Regierung. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts konnte der Premierminister sich endgültig etablieren und übernahm anstelle des Königs die politische Führung des Kabinetts und die Regierungsgeschäfte. Im damaligen britischen Parlamentarismus werden die Städte und Grafschaften vom Unterhaus ("House of commons") und der Hochadel vom Oberhaus ("House of Lords") vertreten, welche zunächst gleichberechtigt waren. Im 17. und 18. Jahrhundert baute jedoch das Unterhaus allmählich eine Führungsstellung aus. Schließlich wurde die Verantwortlichkeit der Regierung auf das Unterhaus bezogen und ist heute die dominierende Institution, während das Oberhaus kaum mehr als eine beratende Funktion ausübt. Das Ergebnis dieser langen historischen Entwicklung ist ein parlamentarisches Regierungssystem im Rahmen einer konstitutionellen Monarchie.
2.2. Frankreich - Parlamentarische Demokratie als Produkt eines revolutionären Prozesses und Etablierung eines präsidentiellen Systems
In Frankreich hatte sich die parlamentarische Demokratie bzw. der Parlamentarismus im Gegensatz zum englischen Beispiel nicht evolutionär entwickelt, sondern ist das Produkt eines revolutionären Prozesses der Ablösung der Monarchie durch die Republik. Diese Entwicklung wurde durch die französische Revolution (1789 - 1799) eingeleitet. 1792 proklamierte der Nationalkonvent die "eine und unteilbare Republik" mit einer direktdemokratischen Verfassung, welche jedoch nie zum Tragen kam. Der Nationalkonvent war verschiedenen Mehrheitswechseln ausgesetzt. Es kam
deshalb 1795 zur Einführung einer Direktoralverfassung durch die Republikaner. Diese Verfassung sah ein zweigeteiltes Parlament aus zwei Kammern vor. 1799 wurde die Verfassung durch Napoleon beseitigt, der dafür eine Konsulatsverfassung einführte, die schon eine Abwendung von der parlamentarischen Demokratie bedeutete. Als Napoleon I. sich zum Kaiser erhob, endete die erste Republik. Nach dem Sturz von Napoleon wurden verschiedene Verfassungen erlassen, die eine konstitutionelle Monarchie auf parlamentarischer Basis nach dem englischen Vorbild vorsahen.
Keine dieser Verfassungen konnten sich aber richtig durchsetzen, so dass 1848 in der Februarrevolution die Monarchie erneut abgeschafft wurde und die zweite Republik errichtet wurde. Die zweite Republik war ein dualistisches System, mit parlamentarischen und präsidentiellen Elementen. Es gab eine aus einer Kammer bestehende Nationalversammlung und einen direkt vom Volk gewählten Präsidenten. 1852 scheiterte die zweite Republik mit ihrem komplizierten System, welches an den vielseitigen Konflikten zwischen Präsident, Ministern und Nationalversammlung zerbrach. Bis zur Errichtung der dritten Republik wurde Frankreich wieder nach einer Konsulatsverfassung regiert. Eine Parlamentarisierung der Verfassung kam mit Zusammenbruch des zweiten Kaiserreiches als Folge des deutsch-französischen Krieges 1870/71 nie zum Tragen. Die 1875 ausgerufene Verfassung der 3. Republik bestand aus einer Nationalversammlung mit zwei Kammern (Abgeordnetenkammer und dem Senat) und einen von ihr gewählten Präsidenten. Dieser ernannte den Premierminister und die Kabinettsmitglieder, welche aber der Nationalversammlung verantwortlich waren und auch von ihr gestürzt werden konnten. Durch diese geschwächte Stellung des Präsidenten gegenüber dem Parlament war das System relativ unstabil, weil das Parlament die Regierung bei kleinsten Konflikten stürzte und der Präsident kein Gebrauch von seinen Rechten machte. Ein weiterer Grund für die Instabilität der dritten Republik war das stark fraktionierte Parteiensystem und Parlament, so dass die Regierungen auch sehr schnell an internen Auseinandersetzungen zerbrachen. Trotzdem hielt sich die dritte Republik bis zur Besetzung Frankreichs durch das nationalsozialistische Deutschland. Nach dem 2. Weltkrieg wurde die Verfassung der 3. Republik weitgehend restauriert und 1946 die 4. Republik ausgerufen. Die 4. Republik unterscheidet sich in ihrer institutionellen Struktur nicht wesentlich von der dritten Republik, sie wies vor allem eine eher noch geringere Stabilität der Regierung auf und konnte kaum mit den inneren und äußeren Problemen Frankreichs fertig werden. Sie zerbrach 1958 am Algerienkrieg und wurde durch ein präsidentielles System ersetzt, welches sich noch bis zur Gegenwart halten bzw. etablieren konnte.
Arbeit zitieren:
Marko Rossmann, 1997, Das parlamentarische Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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