Das parlamentarische Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland


Hausarbeit, 1997

28 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhalt

I. Einleitung

II. Historische Entwicklung
1. Der Ursprung des Parlaments und die Entstehung des Parlamentarismus in Europa
2. Die Durchsetzung des Parlamentarismus als Grundlage der repräsentativen bzw. parlamentarischen Demokratie am Beispiel von England, Frankreich und Deutschland in der Zeit vom 17. Jahrhundert bis zur Gegenwart
2.1. England - Die Herausbildung eines parlamentarischen Regierungssystems im Rahmen einer konstitutionellen Monarchie
2.2. Frankreich - Parlamentarische Demokratie als Produkt eines revolutionären Prozesses und die Etablierung eines präsidentiellen Systems
2.3. Deutschland - Die Entwicklung des Parlamentarismus über die Weimarer Republik bis zum parlamentarischen Regierungssystem der BRD
3. Zusammenfassung

III. Das parlamentarische Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland
1. Gewaltenteilung als Existenzgrundlage eines parlamentarischen Systems
2. Das mehrheitsfähige Parlament als Vorraussetzung für das parlamentarische System
2.1. Parteiensysteme, Parteien und Wahlen
3. Der Bundestag
3.1. Verfassungsrechtliche Kompetenzen des Bundestages
3.2. Wahl und Zusammensetzung
3.3. Organisation und Arbeitsweise
3.3.1. Der Bundestagsabgeordnete
3.3.2. Organe - Fraktionen, Ausschüsse und Plenum
a) Fraktionen
b) Ausschüsse
c) Plenum
3.4. Funktionen
3.4.1. Wahlfunktion
3.4.2. Gesetzgebungsfunktion
3.4.3. Repräsentativfunktion / Willensbildungsfunktion
3.4.4. Kontrollfunktionen
3.5. Zusammenfassung

IV. Schluss

I. Einleitung

Das parlamentarische Regierungssystem ist neben dem präsidentiellen / semipräsidentiellen und kollegialem Regierungssystem eine Grundform der repräsentativen Demokratie mit dem modernen Parlament als Institution. Diese Grundformen der repräsentativen Demokratie unterscheiden sich nach dem Parlamentarismus in ihrer Zuordnung der Institutionen, des Parlaments, der Regierung und des Staatsoberhauptes. Parlamente gehen aus freien Wahlen hervor und besitzen rechtliche umschriebene Aufgaben bei der Gesetzgebung. Das Parlament nimmt im politischen Entscheidungsprozeß als Machtzentrum eine selbständige Rolle wahr.

II. Historische Entwicklung

1. Der Ursprung des Parlaments und die Entstehung des Parlamentarismus in Europa

Der Ursprung der Parlamente liegt historisch gesehen in den mittelalterlichen ständischen Vertretungskörperschaften. Sie verteidigten die ständischen Privilegien gegenüber der Fürstenmacht. Dem englischen Parlament gelang es zuerst, sich gegen den Souveränitätsanspruch der Fürsten zu behaupten. Mit der Durchsetzung der Parlamentssouveränität dehnte es seine Hoheit auf der Gesetzgebung und Haushaltskontrolle aus. Das Parlament zwang die politische Verantwortlichkeit gegenüber dem Unterhaus und etablierte sich dadurch als Zentrum der Politik.[1]

Mit der sozialen und ökonomischen Emanzipation des Bürgertums als Folge der Industrialisierung im 18. und 19. Jahrhundert in Europa, entstand ein liberaler Parlamentarismus aufgrund der wirtschaftlichen und politischen Interessen des Bürgertums.

Damit setzte eine allgemeine Parlamentarisierung in Europa seit dem 19. Jahrhundert ein. Der Hauptfeind des bürgerlichen Parlamentarismus waren die unterprivilegierten Klassen (Arbeiter Dienstboten und Frauen), da diese durch ein eingeschränktes Wahlrecht vom politischen Entscheidungsprozeß ausgeschlossen waren. Das Parlament war also zunächst für die besitzenden Klassen von Nutzen. Daraus entstand eine politische Spannung, welche durch Wahlrechtserweiterungen zur schrittweisen Integration der Arbeiterschaft (England) oder sozialpolitischen Maßnahmen, wie die "Sozialistengesetze" in Deutschland unter Bismarck, versucht wurde auszugleichen. Doch erst durch die Einführung des allgemeinen Wahlrechts im Zuge des 19. /20. Jahrhunderts wurden die Parlamente zu Repräsentativorganen als Volksvertretung.[2]

2. Die Durchsetzung des Parlamentarismus als Grundlage der repräsentativen

bzw. parlamentarischen Demokratie am Beispiel von England, Frankreich

und Deutschland in der Zeit vom 17. Jahrhundert bis zur Gegenwart

Die Parlamente repräsentierten die nun entstanden Volkssouveränität, welche die Grundlage für die allgemeine Durchsetzung der repräsentativen Demokratie in Europa und der Welt ist. Aufgrund unterschiedlicher historischer Entstehungsvoraussetzungen und eigener politischer Kulturen etablierten sich in den einzelnen Ländern zum Teil andere Grundformen repräsentativen Demokratie. Die Ausbildung der parlamentarischen Demokratie erfolgte in manchen Ländern Schritt für Schritt seit dem 17. Jahrhundert bis zum 1. Weltkrieg (Bsp.: GB, Skandinavien, Niederlande), oder nach Revolutionen oder Regimewechseln (Bsp. Frankreich seit 1793, in Deutschland 1848, 1918 und 1945).[3]

2.1. England - Die Herausbildung eines parlamentarischen Regierungssystems im Rahmen einer konstitutionellen Monarchie

Die Herausbildung des parlamentarischen Regierungssystems in England begann bereits im 17. Jahrhundert mit der "Gloria Revolution" von 1688, die einen langen historischen Prozess der Konstitutionalisierung der Monarchie und der Etablierung der Parlamentssouveränität einleitete. Zunächst war das königliche Kabinett an das Vertrauen des Parlaments gebunden, dieses wurde aber nach wie vor vom König ernannt. Im 18. und 19. Jahrhundert löste sich das Parlament allmählich von der königlichen Herrschaft und entwickelte innere starke Bindungen an parlamentarische Gruppen.

Mit der Wahlrechtserweiterung und der repräsentativen Wahlkreiseinteilung erlangte das Parlament eine stärkere Position bei der Ernennung des Kabinetts.

Juristisch blieb die Ernennung des Kabinetts und des sich allmählich in dieser Zeit herausbildenden Premierministers den König vorbehalten, faktisch jedoch musste das Kabinett schon nach den parlamentarischen Mehrheitsbedingungen ausgewählt werden. Auf diese Weise verringerte sich der Einfluss des Königs auf die Regierungspolitik zusehends, welche zunehmend vom Kabinett bestimmt wurde.

Die vorangegangenen Wahlrechtserweiterungen führten in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ("Representation of People Act") im wesentlichen zu einem allgemeinen und gleichen Wahlrecht. Unter dem, mit der Entwicklung des Kapitalismus verbundenen politischen Auseinandersetzungen zwischen Liberalen und Konservativen, bildete sich seit der zweiten Hälfte des

17. Jahrhunderts das Parteiensystem heraus. Nach den Wahlrechtsreformen von 1832 und 1867 entstanden dann (1867 Konservative, 1877 Liberale) die nationalen Parteiorganisationen. Diese Parteien wurden in der Folge zu den parlamentarischen Trägern der Regierung. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts konnte der Premierminister sich endgültig etablieren und übernahm anstelle des Königs die politische Führung des Kabinetts und die Regierungsgeschäfte. Im damaligen britischen Parlamentarismus werden die Städte und Grafschaften vom Unterhaus ("House of commons") und der Hochadel vom Oberhaus ("House of Lords") vertreten, welche zunächst gleichberechtigt waren. Im 17. und 18. Jahrhundert baute jedoch das Unterhaus allmählich eine Führungsstellung aus. Schließlich wurde die Verantwortlichkeit der Regierung auf das Unterhaus bezogen und ist heute die dominierende Institution, während das Oberhaus kaum mehr als eine beratende Funktion ausübt. Das Ergebnis dieser langen historischen Entwicklung ist ein parlamentarisches Regierungssystem im Rahmen einer konstitutionellen Monarchie.

2.2. Frankreich - Parlamentarische Demokratie als Produkt eines revolutionären Prozesses und Etablierung eines präsidentiellen Systems

In Frankreich hatte sich die parlamentarische Demokratie bzw. der Parlamentarismus im Gegensatz zum englischen Beispiel nicht evolutionär entwickelt, sondern ist das Produkt eines revolutionären Prozesses der Ablösung der Monarchie durch die Republik. Diese Entwicklung wurde durch die französische Revolution (1789 - 1799) eingeleitet. 1792 proklamierte der Nationalkonvent die "eine und unteilbare Republik" mit einer direktdemokratischen Verfassung, welche jedoch nie zum Tragen kam. Der Nationalkonvent war verschiedenen Mehrheitswechseln ausgesetzt. Es kam deshalb 1795 zur Einführung einer Direktoralverfassung durch die Republikaner. Diese Verfassung sah ein zweigeteiltes Parlament aus zwei Kammern vor. 1799 wurde die Verfassung durch Napoleon beseitigt, der dafür eine Konsulatsverfassung einführte, die schon eine Abwendung von der parlamentarischen Demokratie bedeutete. Als Napoleon I. sich zum Kaiser erhob, endete die erste Republik. Nach dem Sturz von Napoleon wurden verschiedene Verfassungen erlassen, die eine konstitutionelle Monarchie auf parlamentarischer Basis nach dem englischen Vorbild vorsahen.

Keine dieser Verfassungen konnten sich aber richtig durchsetzen, so dass 1848 in der Februarrevolution die Monarchie erneut abgeschafft wurde und die zweite Republik errichtet wurde. Die zweite Republik war ein dualistisches System, mit parlamentarischen und präsidentiellen Elementen. Es gab eine aus einer Kammer bestehende Nationalversammlung und einen direkt vom Volk gewählten Präsidenten. 1852 scheiterte die zweite Republik mit ihrem komplizierten System, welches an den vielseitigen Konflikten zwischen Präsident, Ministern und Nationalversammlung zerbrach. Bis zur Errichtung der dritten Republik wurde Frankreich wieder nach einer Konsulatsverfassung regiert. Eine Parlamentarisierung der Verfassung kam mit Zusammenbruch des zweiten Kaiserreiches als Folge des deutsch-französischen Krieges 1870/71 nie zum Tragen. Die 1875 ausgerufene Verfassung der 3. Republik bestand aus einer Nationalversammlung mit zwei Kammern (Abgeordnetenkammer und dem Senat) und einen von ihr gewählten Präsidenten. Dieser ernannte den Premierminister und die Kabinettsmitglieder, welche aber der Nationalversammlung verantwortlich waren und auch von ihr gestürzt werden konnten. Durch diese geschwächte Stellung des Präsidenten gegenüber dem Parlament war das System relativ unstabil, weil das Parlament die Regierung bei kleinsten Konflikten stürzte und der Präsident kein Gebrauch von seinen Rechten machte. Ein weiterer Grund für die Instabilität der dritten Republik war das stark fraktionierte Parteiensystem und Parlament, so dass die Regierungen auch sehr schnell an internen Auseinandersetzungen zerbrachen. Trotzdem hielt sich die dritte Republik bis zur Besetzung Frankreichs durch das nationalsozialistische Deutschland.

Nach dem 2. Weltkrieg wurde die Verfassung der 3. Republik weitgehend restauriert und 1946 die 4. Republik ausgerufen. Die 4. Republik unterscheidet sich in ihrer institutionellen Struktur nicht wesentlich von der dritten Republik, sie wies vor allem eine eher noch geringere Stabilität der Regierung auf und konnte kaum mit den inneren und äußeren Problemen Frankreichs fertig werden. Sie zerbrach 1958 am Algerienkrieg und wurde durch ein präsidentielles System ersetzt, welches sich noch bis zur Gegenwart halten bzw. etablieren konnte.

2.3. Deutschland - Die Entwicklung des Parlamentarismus über die Weimarer Republik bis zum parlamentarischen Regierungssystem der BRD

In Deutschland verlief die Entwicklung der parlamentarischen Demokratie ähnlich wie in Frankreich , nicht kontinuierlich. Der Demokratisierungsprozess setzte in Deutschland im Gegensatz zu Frankreich und England relativ spät ein, nämlich erst im 19. Jahrhundert. Nach 1814 wurden in mehreren deutschen Staaten Verfassungen von den Landesherren oder mit der Zustimmung der Ständeversammlung erlassen. Diese Verfassungen besaßen jedoch kaum Ansätze für eine demokratische Kontrolle landesherrlicher Macht. Erst nach der französischen Julirevolution von 1830 stellten sich auch in Deutschland verstärkt Demokratiebestrebungen ein. Trotzdem konnten aber in den beiden deutschen Führungsmächten Preußen und Österreich auch weiterhin absolutistische Regime bewahrt werden. Nachdem die französische Februarrevolution (1848) eine revolutionäre Bewegung in Deutschland erzeugte wurde nach dem allgemeinen Männerwahlrecht die Frankfurter Nationalversammlung (die Paulskirche) gebildet, die eine Verfassung für ein geeintes deutsches Reich ausarbeitete. Doch durch den Widerstand der deutschen Fürsten bzw. der beiden Führungsmächte (Preußen und Österreich) war die Verfassung zum Scheitern verurteilt. Daraufhin bildeten sich in allen deutschen Staaten reaktionäre Gegenbewegungen. Die damals bestehenden deutschen Parlamente konnten sich aber nicht gegen die Fürsten durchsetzen und eine effektive Kontrolle der Regierung nicht gewährleisten. Erst nach der Gründung des deutschen Reiches (1871) gewannen die Parlamente, vor allem der Reichstag verstärkt Einfluss. Die nach der Jahrhundertwende einsetzende Parlamentarisierung des Reiches konnte jedoch die Monarchie nach dem 1. Weltkrieg nicht mehr retten. Die Folge war die Gründung der Weimarer Republik 1918. Das sich bereits im Kaiserreich entwickelte Parteiensystem wurde durch die wachsende Stärke der Kommunisten und Nationalsozialisten noch ausdifferenzierter, wodurch in der Weimarer Republik meist instabile Regierungen die Tagesordnung bestimmte. Dies war schließlich der Grund für den Zusammenbruch der Republik und der Machtergreifung der Nationalsozialisten durch Adolf Hitler.

Die Weimarer Verfassung führte in Deutschland ein Mischsystem von Parlamentarismus und präsidentiellen System ein. Das Parlament hatte eine relativ starke Stellung, d. h. es besaß die Funktion der Gesetzgebung und kontrollierte den Bestand der Regierung. Jedoch wurde die Macht des Parlaments durch die starke Stellung des Reichspräsidenten erheblich beschränkt. Dieser konnte mittels der Notverordnungen die Regierungsgewalt auf sich vereinen und die Reichsregierung am Reichstag vorbei regieren. Durch das stark fraktionalisierte Parteiensystem war eine Mehrheit im Reichstag kaum mehr möglich, welche diese Notverordnungen hätte außer Kraft setzen können. Das Ergebnis davon waren immer häufigere Regierungswechsel, was schließlich auch zur Ernennung Hitlers zum Reichskanzler führte.

Die BRD ist demnach mit ihrer Gründung 1949 die erste funktionsfähige Demokratie in Deutschland, dessen Verfassung ein parlamentarisches Regierungssystem beinhaltet. Das Grundgesetz der BRD wurde vor allem auf der Basis einer Auseinandersetzung mit den Erfahrungen der Weimarer Republik verfasst. Die Weimarer Republik war kein rein parlamentarisches, sondern ein dualistisches Regierungssystem mit einer starken Stellung des Reichspräsidenten, welche die Republik schließlich auch mit in den Ruin führte. Diese Schwäche wurde im Grundgesetz gelöst, indem die Regierung an die parlamentarische Mehrheit gebunden wurde und der Bundespräsident im wesentlichen auf eine Repräsentationsfunktion beschränkt. Man kann deshalb auch nicht von einem Dualismus zwischen Gesamtparlament und Exekutive ausgehen.

3. Zusammenfassung

Im Hinblick auf die historische Entwicklung der Demokratie kann man also feststellen ,daß in den Ländern England, Frankreich und Deutschland unterschiedliche historische Bedingungen bzw. unterschiedliche gesellschaftliche und politische Reaktionen existierten auf die auch unterschiedliche institutionelle Strukturen geschaffen wurden. Außerdem spielten bei der Entwicklung der einzelnen Verfassungssysteme landesspezifische einmalige Ereignisse und situative Bedingungen eine mehr oder wenigere wichtigere Rolle. Deshalb findet man heute eine Vielfalt von Verfassungen und Verfassungssystemen in den westlichen Demokratien. Allgemein könnte man sagen, dass sich das parlamentarische Regierungssystem bzw. ein dualistisches aus parlamentarischen und präsidentiellen Regierungssystem in den westlichen Demokratien bis heute etabliert hat. Einen Gegensatz zum parlamentarischen Regierungssystem bildet das rein präsidentielle Regierungssystem in den USA und das kollegiale Regierungssystem in der Schweiz.[4]

[...]


[1] Hesse/Ellwein: Das Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland, Opladen,_ 1992, S. 89

[2] Dieter Nohlen: Wörterbuch Staat und Politik, Piper, _1991, S. 494-495

[3] Dieter Nohlen: Wörterbuch Staat und Politik, Piper,_ 1991, S. 493-494

[4] Lehner/Widmaier: Vergleichende Regierungslehre, Opladen, _ 1995, S. 28-34 (Abschnitt England bis Deutschland)

Ende der Leseprobe aus 28 Seiten

Details

Titel
Das parlamentarische Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland
Hochschule
Universität Leipzig  (Institut für Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Grundstudium: Politisches System der BRD
Note
2
Autor
Jahr
1997
Seiten
28
Katalognummer
V2051
ISBN (eBook)
9783638112604
ISBN (Buch)
9783638637671
Dateigröße
580 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Fragestellung: Skizzieren Sie die Grundstrukturen und Funktionen des parlamentarischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, und stellen Sie exemplarisch seine aktuellen Probleme dar!
Schlagworte
Regierungssystem, Bundesrepublik, Deutschland, Grundstudium, Politisches, System
Arbeit zitieren
Marko Rossmann (Autor:in), 1997, Das parlamentarische Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/2051

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