4
2. Die Energiepolitik Deutschlands
2.1. Historische Betrachtung bis 1998:
Energiepolitik war nach dem 2. Weltkrieg und längere Zeit darüber hinaus Teil der Wirtschaftspolitik und diente dazu, den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft zu forcieren. 4 Die Aufgabe, eine kontinuierliche und möglichst billige Energieversorgung sicherzustellen, wurden von der Politik an die Energiewirtschaft delegiert. Diese formulierte die Rahmenbedingungen, die von der Politik gesetzlich verankert wurden; es gab Energiekonsens. 5 Graichen stellt dazu fest, daß die Prioritäten der Energiepolitik, welchen Brennstoffen der Vorzug gegeben wurde, immer von Versorgungskrisen (Ölschocks der 70er und 80er Jahre, Irakkrieg) überschattet war, und daher der Vorrang eines billigeren fossilen Brennstoffes aus ökonomischen Gründen getroffen wurde 6 .
Jedoch haben Menschen nie nur eine Energieform genutzt, nie hat eine neue Energieform eine alte vollständig ersetzt, denn Energiewechsel benötigen Dekaden, wenn nicht sogar halbe Jahrhunderte, um sich durchzusetzen. 7
Die deutsche Bundesregierung forcierte die Atomenergie mit massiven Förderungen. So wurden 1957 und 1963 zwei technologiepolitische Atomprogramme mit insgesamt 5,2 Mrd. DM aufgelegt. Ziel war es, mit Hilfe der „Schlüsseltechnologie Atomkraft“ die Importabhängigkeit der OPEC-Förderländer zu reduzieren. Unter der Regierung Brandts wurde der Ausbau der Atomtechnologien, die zu dieser Zeit eher Forschungscharakter hatten (3. und 4. Atomprogrogramm) noch verstärkt. Durch den 1964 vom damaligen Bundeswirtschaftsministerium in Kraft getretenen „300-Megawatt-Erlass“ förderte der Staat die Konzentration innerhalb der Energiewirtschaft weiter, da er den Energieaufsichten der Ländern empfahl, den Bau neuer Kraftwerke unter 300 MW nicht mehr zu genehmigen. 8
Die Regierung Schmidt verschaffte der Industrie eine „Pause im Umweltschutz“ 9 und ging an, die Atomprogramme zu realisieren. Die Auseinandersetzungen um den Bau der Atomkraftwerke Brokdorf und Grohde mit den Umweltbewegungen führten jedoch dazu, dass zwischen 1975 und 1979 keine AKWs genehmigt wurden. 10
4 Graichen, P. (2003), S 210
5 vgl. Lehmann, H./Reetz, T. (1995), S 9
6 ebd. S 9
7 Langniß, O./Pehnt, M. (2001), S 22
8 Kitschelt, H. (1980), S 47
9 Fritzler, M. (1997), S 45
10 Graichen, P. (2003), S 212
5
Die 1982 ins Amt gekommene CDU/FDP-Regierung unter Kohl setzte ihre Prioritäten in der Energie- und Umweltpolitik im Bereich der Ökologie. So wurden zahlreiche Immissionsgesetze für Luft und Gewässerschutz erlassen, die die Betreiber der Anlagen von Kraftwerken zu Nachrüstungen zwangen. Diese Handlungen waren auch dadurch begründet, daß die Partei „Die Grünen“ sich zu dieser Zeit etablierte und kommunale Erfolge auf Landes- und kommunaler Ebene feierten. Ausgelöst durch den AKW-Unfall in Tschernobyl 1986 und der Überforderung der deutschen Behörden sprachen sich eine Mehrheit der Bevölkerung für den Ausstieg aus der Atomenergie aus. Kohl reagierte aus dieser Krise, indem er im Juni 1986 dem Innenministerium die Zuständigkeit für Umweltschutz und Atomenergie entzog und ein eigenes Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit etablierte. 11
Der energiepolitische Kurs der Regierung Kohl blieb jedoch auf den Energiemix aus Kohle, Öl und Atomkraft, wobei Erdgas verstärkt in den Markt drängte und wie Öl keiner Regulierung unterworfen wurde. Die Realisierung der in den 70iger Jahren geplanten AKWs führte sogar dazu, daß es in den 80iger Jahren zu erheblichen Überkapazitäten auf dem Strommarkt kam und daher die Strategie der Energieeinsparung nie konsequent verfolgt wurde. Im Zuge der Wiedervereinigung wurde die westliche Struktur der Energiewirtschaft auf den Osten übertragen. Die sieben westdeutschen Verbundunternehmen gründeten gemeinsam ein ostdeutsches Pendant, die Vereinigten Energiewerke AG (VEAG), die zum Monopolisten in Ostdeutschland wurden. Es kam zu keinen neuen Initiativen. Konzepte zur Ökologisierung und Dezentralisierung der deutschen Energiewirtschaft wie den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung - wie von Umweltbewegungen und -forschungsinstitute vertretenwurde von der Politik nicht realisiert. 12
Während die beiden Parteien CDU/CSU und FDP auf die Atomenergie setzten, plädierten die Grünen seit Parteigründung stets für einen sofortigen Atomausstieg; die SPD fasste 1986 den Beschluss eines sich über zehn Jahre erstreckenden Ausstiegs 13 .
Unterstützung für einen Atomausstieg kam 1992 von den Stromversorgungsunternehmen, die ankündigten, aufgrund des ungelösten Entsorgungsproblems schrittweise aus der Kernkraft auszusteigen. 14 Wichtig für diesen Prozess waren die Klimakonferenzen 1995 und 1997, bei denen ein völkerrechtlich verbindliches Protokoll zur Reduktion von klimaschädlichen Emissionen verhandelt wurde. Hier machte Deutschland zwar Zusagen zur Reduktion der nationalen Treibhausgasemissionen um 25 Prozent, konkrete Maßnahmen zur Erreichung dieses Zieles blieben aber aus. 15
Als die Regierung Schröder I im November 1998 ihre Geschäfte aufnahm, war folgender energiepolitischer Status festzustellen:
Zwar wurde durch die steuerliche Förderung des Katalysators und die Verteuerung von verbleitem Benzin große Fortschritte bei der Vermeidung von Luftschadstoffen erreicht. Es bestand jedoch eine unübersichtliche Flut von mehr als 2000 Gesetzen und Verordnungen aus dem Bundesumweltministerium, die nicht mehr als Verwirrung und zusätzliche Belastungen für die Wirtschaft bedeuteten. 16
Es gelang den Verfechtern uneingeschränkten Wirtschaftswachstums, die von Umweltminister Klaus Töpfer verfochtene Co2-Abgabe abzuwehren, sie wurde auf EU-Ebene vertagt, wo wiederum argumentiert wurde, daß die zusätzlichen Belastungen der
11 Graichen, P. (2003), S 213
12 vgl. Krause, F. (1980)
13 vgl. Matthes 1999: 116ff
14 Müller, K.. (1993), S 157
15 vgl. Müller, K. (1993), S 179
16 Müller, E. (1993), S 180ff
6
Wirtschaft nur eingeführt werden können, wenn alle anderen Industriestaaten der Welt auch mitzögen. 17 Demgegenüber mehrten sich die Stimmen, daß die Subventionen für den Verbrauch fossiler Energieträger - wie z.B. Kohlepfenning oder Steuervorteile für AutofahrerInnen - abgeschafft gehörten, um eine Transparenz über die tatsächlichen wirtschaftlichen Kosten der Energieträger zu erreichen. 18
Die Umweltpolitik von Minister Töpfer beruhte auf hektischem Krisenmanagement. Als Reaktion auf lokale Katastrophen wurden schnell neue Gesetze erlassen, es fehlte jedoch an einem Gesamtkonzept mit konkreten Zielangaben. So wurde z.B. die umstrittene
Nukleartechnik mit Milliarden an Forschungsgeldern gefördert, obwohl die großen Energieversorgungsunternehmen mittlerweile für einen Ausstieg aus der Kernenergie plädierten. 19
Das letzte Energieprogramm „Energiepolitik für das vereinte Deutschland“ stammte aus dem Jahre 1991. Die Ziele der Energiepolitik - Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und Ressourcenschonung - mußten neu gewichtet werden. Weiters sah das Energiewirtschaftsgesetz, das 1998 novelliert wurde, zwar eine 100%ige Marktöffnung ohne Übergangsfristen vor, für den Gassektor fehlte jedoch eine vergleichbare Regelung des verhandelten Netzzuganges im Gesetz; der ostdeutsche Strommarkt von der Liberalisierung ausgenommen, der Kohlekompromiss von 1997 war im Bundeshaushalt nicht umgesetzt und es fehlte die EU-rechtliche Genehmigung für die laufenden Kohlebeihilfen. 20
17 ebd. S 240
18 ebd. S 189
19 ebd. S 180ff
20 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (2001), S 18
7
2.2. Die Akteure in der Energie-Innen- und -aussenpolitik:
Energiepolitik und -geschichte entstehen nicht im luftleeren Raum, sondern Energiepolitik ist auch immer Wirtschaftspolitik, Innenpolitik und Außenpolitik, Energiegeschichte auch Wirtschafts- und Sozialgeschichte sowie politische Geschichte. 21
Von den vier Zielsetzungen, welche die deutsche Energiepolitik geprägt haben, nämlich Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit, Sozialverträglichkeit und Umweltschutz, ist im Laufe der Energiepolitik der Aspekt des Umweltschutzes immer mehr ins Zentrum gerückt. 22 23
So wird Energie(innen)politik in Deutschland durch direkte und indirekte staatliche Eingriffe im Rahmen einer regulativen Politik (Gebote und Verbote) sowie durch indirekte (Anreize zum Energiesparen und Förderprogramme für erneuerbare Energien) und prozedurale Steuerungen vollzogen. Energiepolitik folgt keiner durchgängig marktwirtschaftlichen Orientierung, zumal der heimische Steinkohlenbergbau gegen internationale Konkurrenz geschützt ist. Bei Strom und Erdgas war bis Mitte der 90er Jahre der Wettbewerb auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes von 1935 ausgeschaltet. Bewegung in die Umwelt- und Energiepolitik auf Bundesebene kam erst 1998 durch die von der EU-Kommission forcierte Liberalisierung der Energiemärkte, wobei Deutschland im Gegensatz zu vielen anderen EU-Mitgliedstaaten ihre Energiemärkte relativ rasch und vollständig geöffnet haben. 24
Energiepolitik zeichnet sich nach Schmidt in der Bundesrepublik Deutschland durch hochgradige Fragmentierung, punktuelle Intervention, Addition uneinheitlicher und oftmals widersprüchlicher Einzelbestrebungen und durch „Durchwursteln“ aus. Jedoch erwies sich das System als leistungsfähig, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten und Trendwenden herbeizuführen. 25
Die Regelung der Energiewirtschaft ist Gegenstand der „konkurrierenden Gesetzgebung“ 26
Abbildung 1: Verantwortlichkeiten im Bereich Energie-Innenpolitik (eigene Abbildung) nach Brauch (1997), S 7
21 ebd. S 8
22 vgl. Graichen, P. (2003), S 209 23 vgl. Ufer, D. (2002)
24 Kreklau, C. (2003), S 76
25 Brauch, H.G. (1997), S 11 26 Brauch, H.G (1997), S 7
Arbeit zitieren:
Christa Bernert, 2003, Energiepolitik unter der Regierung Schröder I anhand des Atomausstiegs Deutschlands, München, GRIN Verlag GmbH
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