1. Einleitung 3
2. Eingrenzung des Widerstandsrechts 4
3. Entwicklung des Widerstandsrechts. 6
3.1 Widerstandsrecht im antiken Griechenland. 6
3.2 Widerstandsrecht im Mittelalter 7
3.3 Widerstandsrecht im 16. und 17. Jahrhundert. 8
3.3.1 Entwicklung in England 8
3.3.2 Die Entwicklung im absolutistischen Staat 9
3.4 Entwicklung im totalitären Staat am Beispiel der Weißen Rose. 10
4. Der Zivile Ungehorsam 11
4.2 Ziviler Ungehorsam, Weigerung aus Gewissensgründen (Rawls) 13
4.3 Rechtfertigungsmodelle des zivilen Ungehorsams. 15
5. Bewertung und Ausblick 17
6. Literaturverzeichnis 18
2
1. Einleitung
Mit der vorliegenden Arbeit möchte ich der Frage nach dem Ursprung von (außer)politischen Bürgeraktionen nachgehen. Gibt es ein Recht des einzelnen die Gefolgschaft gegenüber dem Staat oder dem Machthaber zu verweigern? Inwiefern ist, moralisch gesehen, der Einzelne dazu sogar verpflichtet? Wo ist die Grenze zwischen Widerstand, zivilem Ungehorsam und Terrorismus zu ziehen? Sind lediglich gewaltlose Widerstandsaktionen als ‚gut’ zu bewerten, oder inwiefern (bzw. ist überhaupt) auch Widerstand unter Anwendung von Gewalt rechtfertigbar? Um diese Fragen erörtern zu können, muss zunächst der Begriff des Widerstandes, dessen Definition sowie verschiedene Inhalte geklärt werden. Dies geschieht im zweiten Kapitel.
Im dritten Kapitel möchte ich die Geschichte des Widerstands und des Widerstandsrechts anhand von einigen Beispielen verfolgen. Diese Beispiele können natürlich nur eine kleine Auswahl darstellen, eine ausführlichere Betrachtung würde den Rahmen dieser Arbeit weit sprengen. Ich verfolge daher kurz das Widerstandsrecht in der Antike, im Mittelalter, im 16. und 17. Jahrhundert sowie am Beispiel der Weißen Rose im totalitären Nazi-Deutschland. Anschließend gehe ich auf die Entwicklung des zivilen Ungehorsams ein. Obwohl die Entwicklung schon vor beispielsweise der Weißen Rose beginnt, halte ich es für sinnvoll, die geschichtlichen Gesichtspunkte des Widerstandes an einem Stück zu behandeln, so dass ich hier in der Zeitgeschichte zurückgreifen muss. Im Kapitel über den zivilen Ungehorsam werde ich Fragen nach moralischen Rechtfertigungen nachgehen, unterschiedliche Typen des zivilen Ungehorsams aufzeigen und Zwecke sowie Methoden des zivilen Ungehorsams erörtern.
3
2. Eingrenzung des Widerstandsrechts
Zunächst möchte ich den Begriff des Widerstandes näher bestimmen, seine Herkunft klären und unterschiedliche Widerstandshandlungen aufzeigen. ‚Widerstehen’ kommt von dem lateinischen ‚resistere’ und meint ‚gegen etwas stehen’, ‚dawiderhandeln’. Da dies bereits etwas bestehendes voraussetzt, gegen das widerstanden wird, folgt daraus, dass der Widerstand zur Erhaltung und im Rahmen der bestehenden Ordnung ausgeübt wird. Im Gegensatz dazu zielt die Revolution auf eine Umwälzung der bestehenden Verhältnisse, also auf eine Beseitigung von bestehenden Rechtsordnungen ab. Ein Recht auf Widerstand, ein Widerstandsrecht kann sich also aus der verteidigten Ordnung selbst ergeben, während ein Revolutionsrecht nur nachträglich, von der neuen Ordnung, legitimiert werden würde. Des Weiteren ergibt sich ein Recht auf Widerstand aus der Übereinstimmung mit den Normen des Naturrechts bzw. der Menschenrechte: Wird die Geltung vorrausgesetzt, so zielt der Widerstand ja auf die Wiederherstellung des Naturrechts ab. 1
Widerstand kann definiert werden als „Oberbegriff (...) unter den alle oppositionellen Handlungen - politische, soziale und/oder kulturelle - fallen.“ 2 Zu unterscheiden ist zwischen dem politischen Widerstandsrecht, dem sogenannten großen Widerstandsrecht und zwischen dem privaten Widerstandsrecht. Das politische Widerstandsrecht zielt auf den Schutz vor der die Allgemeinheit betreffenden ungerechten Ausübung der Staatsgewalt, während bei dem privaten Widerstandsrecht aus persönlichen Gründen gegen die Verletzung subjektiver Menschenrechte protestiert wird. Hier setzt auch der zivile Ungehorsam an: allerdings wird dabei auch deutlich, wie eng beide Formen des Widerstandes ineinander übergehen.
Des Weiteren ist zwischen aktivem und passivem Widerstand zu unterscheiden. Passiver Widerstand meint ein reines Unterlassen, wobei eine Unterlassung gleichzeitig ein aktives Element enthält, da ja „jedes Widerstandverhalten nicht ein ‚Überhaupt-nichts-Tun’ sondern ein aktives Tun (ist)“. 3
1 Vgl. Hagen, 1990, S. 2
2 Kleger, 1993, S. 24
3 Hagen, 1990, S. 5
4
Eine weitere Abgrenzung ergibt sich durch Unterscheidung zwischen direktem, unmittelbar an den Widerstandsadressaten gerichteten Widerstand und indirektem Widerstand. Bei indirektem Widerstand können Rechte Dritter verletzt werden, hier tritt neben das Widerstandsrecht das Recht des Dritten. 4 Dabei muss bei der Ausübung von Widerstand zwischen den beiden Rechten abgewogen werden. Mit folgendem Schema lassen sich Widerstandshandlungen der Bürger aufzeigen 5 :
4 Vgl. Hagen, 1990, S. 3
5 Schaubild aus: Kleger, 1993, S. 25
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Arbeit zitieren:
Nicolai Neijhoft, 2003, Widerstand, Widerstandsrecht und Ziviler Ungehorsam, München, GRIN Verlag GmbH
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