Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS 3
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS 4
TEIL A GRUNDLEGUNG. 5
1 VORSTELLUNG DES THEMAS. 5
2 GANG DER UNTERSUCHUNG 6
TEIL B DER ÜBERSCHULDUNGSSTATUS 6
1 DER BEGRIFF DER ÜBERSCHULDUNG. 6
2 DER ÜBERSCHULDUNGSSTATUS. 10
a Die Abgrenzung des Status zur Bilanz 10
b Adressaten des Überschuldungsstatus. 12
c Anzusetzende Aktiva und Passiva 12
d Die Fortbestehensprognose als zentrales Bewertungsproblem. 17
TEIL C EIGENKAPITALERSETZENDE DARLEHEN. 21
1 DIE QUALIFIKATION ALS EIGENKAPITALERSETZENDES DARLEHEN 21
a Einleitung. 21
b Kreditunwürdigkeit als Indiz des Eigenkapitalersatzes. 23
c Weitere Umqualifizierungsgründe 24
d Auseinanderfallen und Stehenlassen 25
2 DER RANGRÜCKTRITT UND DER FORDERUNGSVERZICHT MIT
BESSERUNGSKLAUSEL 27
3 RECHTSFOLGEN EINES KAPITALERSETZENDEN DARLEHENS. 28
a Auf Gesellschaftsebene. 28
b Auf Gesellschafterebene. 29
4 AUSWEISUNG IM ÜBERSCHULDUNGSSTATUS BZW. IN DER REGULÄREN
BIL ANZ. 31
TEIL D AUSBLICK. 34
LITERATURVERZEICHNIS 35
3
Teil A Grundlegung
1 Vorstellung des Themas
Die vorliegende Seminararbeit beschäftigt sich mit der Materie des Überschuldungsstatus sowie dem eigenkapitalersetzenden Darlehen. Beide Themen sind den übergeordneten Problemstellungen der Unternehmenskrise und der Insolvenz zuzuordnen.
Aufgrund des Generalthemas des Seminars „Fallstudie zur mitte lständischen GmbH“ werden in dieser Seminararbeit lediglich die für die Rechtsform der GmbH anwendbaren Vorschriften und Sachve rhalte dargestellt.
Die Bedeutung des Problemfeldes lässt sich anhand der Zahl der jährlichen Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ermessen, welche seit dem Jahr 1999 (Inkrafttreten der neuen Insolvenzordnung, Anm. d. Verf.) einem jährlichen, durchschnittlichen Zuwachs von ca. 12,4 % 1 , jeweils bezogen auf den Vorjahreszeitraum, unterworfen waren.
1999 2000 2001 2002
Abb. 1 Unternehmensinsolvenzen in Dtschl. seit 1999 2
Der Anteil von GmbHs an der Menge der Unternehmensinsolvenzen betrug durchschnittlich 54,7 % 3 .
Zweck dieser Seminararbeit soll es sein, die bestehenden Vorschriften und einschlägigen Regelungen darzustellen sowie mögliche Diskussionsansätze aufzuzeigen.
2 Gang der Untersuchung
Aufgrund der Relevanz der Insolvenz für die vorliegende Arbeit soll zunächst untersucht werden, welche Regelungen und Meinungen in der Literatur bezüglich der Feststellung der Insolvenz bestehen. Die Insolvenz wird in dieser Arbeit am Insolvenzgrund der Überschuldung untersucht, da dieser für die GmbH der relevanteste ist.
Im Folgenden soll dann überprüft werden, welchen Einfluss eigenkapitalersetzende Darlehen auf die Überschuldungsfeststellung haben und wie sie in der Insolvenz zu bilanzieren sind. Abschließend soll ein Ausblick auf Spannungsfelder und zu erwartende Rechtssprechung erfolgen.
Teil B Der Überschuldungsstatus
1 Der Begriff der Überschuldung
Bei dem Tatbestand der Überschuldung handelt es sich bei juristischen Personen und nicht rechtsfähigen Vereinen um einen Eröff-nungsgrund für ein Insolvenzverfahren. 4 Für die GmbH gilt neben dieser allgemeinen Vorschrift im Falle der Überschuldung die in § 64 Abs. 1 GmbHG festgeschriebene Insolvenzantragspflicht.
Eine Überschuldung ist ex definitionem gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 dann gegeben, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt.
Es soll an dieser Stelle zunächst der Tatbestand der Überschuldung von dem allgemeinen Insolvenzeröffnungsgrund der Zahlungsunfähigkeit abgegrenzt werden sowie der Sinn dieser Unterscheidung erläutert werden. Bei der Überschuldung handelt es sich um einen der Zahlungsunfähigkeit vor gelagerten Tatbestand. Der Grund, diese Unterscheidung in der neuen InsO zu treffen, ist in der steigenden Insolvenzanfälligkeit von Kapitalgesellschaften zu sehen 5 .
Diese Regelung dient vornehmlich dazu, bereits vor einer nicht mehr abwendbaren Liquidation, bei welcher bereits ein Großteil des ohnehin beschränkten Eigenkapitals aufgebraucht ist, das Insolvenzve rfahren zu eröffnen und so die Interessen der Gläubiger zu schützen. In der Literatur 6 wird die Überschuldung als der relevanteste Insol-venzgrund der GmbH angesehen.
Im Folgenden soll nun untersucht werden, wie sich die Überschuldung definieren lässt. Gemäß Legaldefinition des § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO liegt eine Überschuldung vor, wenn die Verbindlichkeiten das Vermögen übersteigen.
Bei der Überprüfung dieses Sachverhaltes ist das Vermögen jedoch mit Fortführungswerten zu bewerten, sofern die Fortführung des Unternehmens überwiegend wahrscheinlich ist 7 . Auf das Bewertungsproblem wird in Abschnitt B.2.d dieser Arbeit genauer eingegangen.
Fraglich ist nun, ob es sich bei der so genannten Fortbestehensprognose um einen bloßen Bewertungsmaßstab oder um ein eigenständiges Tatbestandsmerkmal handelt. Diese Frage ist eine der zentralen Fragen auf dem Gebiet der Überschuldung, da sie direkt auf die Überschuldungsfestestellung einwirkt. Der Rechtsausschuss der Bundesregierung vertritt die Meinung, dass eine positive Fortbestehensprognose nicht den Tatbestand der Überschuldung heile 8 , sondern lediglich im Überschuldungsstatus eine Bewertung zu Fortführungswerten erlaube. Eine solche Auffassung kann direkt aus dem Wortlaut des Gesetzes abgeleitet werden, ist in der Literatur jedoch heftig umstritten.
Diese, unterstützt durch den Bundesgerichtshof 9 hingegen bekennt sich zu einem „neuen zweistufigen Überschuldungsbegriff“. Hierbei handelt es sich um eine zweistufige Prüfung der Überschuldung, welche sich in die Prüfung der rechnerischen Überschuldung (exeku-torisches Element) und der Prüfung der Fortbestehensprognose (prognostisches Element) differenzieren lässt.
Die Prüfung der Fortbestehensprognose hat nach betriebswirtschaftlich anerkannten Methoden und mit einer generellen Vorsicht getroffen zu werden. Der Zweck dieser Vorsicht sowie der strengen gesetzlichen Regelungen für die Feststellung einer Insolvenz ist im Gläubigerschutz zu sehen. Die rechnerische Überschuldungsprüfung hingegen beinhaltet die Gegenüberstellung von Vermögen und Verbindlichkeiten.
Ist das Ergebnis der rechnerischen Überschuldungsprüfung ein Vermögensüberschuss oder ist die Fortbestehensprognose positiv, so folgt daraus, dass die Gesellschaft nicht als überschuldet anzusehen ist.
Arbeit zitieren:
Dipl.-Kfm. Philip Eugen Deubner, 2003, Der Überschuldungsstatus und die Rolle kapitalersetzender Darlehen, München, GRIN Verlag GmbH
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