I
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis II
Abbildungsverzeichnis III
Tabellenverzeichnis III
1 Einleitung und Zielsetzung der Arbeit. 1
2 Erschließung begrifflicher Grundlagen. 2
2.1 Grundkonzeption: HGB versus IAS 2
2.2.1 Der Begriff des Vermögensgegenstandes 3
2.2.2 Definition von immateriellen Vermögensgegenstände. 4
2.3 Vermögensgegenstände nach IAS 5
2.3.1 Der Begriff des assets. 5
2.3.2 Definition von intangible assets. 5
2.4 Bedeutung immaterieller Vermögensgegenstände. 6
3 Bilanzierung und Bewertung selbsterstellter Filmproduktionen
nach HGB und IAS 7
3.1 Bilanzierung von immateriellen Wirtschaftsgütern im Allgemeinen und
selbsterstellten Filmproduktionen im Speziellen nach HGB 7
3.2 Bilanzierung nach IAS 9
3.2.1 Ansatz und Ausweis 9
3.2.2 Bewertung. 11
3.3 Zusammenfassende Gegenüberstellung der Bilanzierung
selbsterstellter Filmproduktionen nach HGB und IAS 16
4 Fazit und kritische Würdigung 17
Literaturverzeichnis 19
Baetge , J. / Kirsch, H.-J. / Thiele, S. (2001): 19
Bruns , H.-G. / Thuy, M.G. / Zeimes, M. (2003): 19
Buchholz , R. (2002): 19
Buchholz , R. (2002): 19
Eggloff , F. (1999): 19
Hayn , S./ Waldersee, G. (2000): 20
Heyd , R. (2003): 20
K üting, K. / Weber, C.-P. (1990): 20
K üting, K. / Zwirner, C. (2001): 20
Pellens , B. (2001): 21
Ruhnke , K / Nerlich, C (2003): 21
II
Abkürzungsverzeichnis
bzw. beziehungsweise DSWR Datenverarbeitung Steuern Wirtschaft Recht DVD Digital Versatile Disc EG Europäische Gemeinschaft EStG Einkommensteuergesetz EU Europäische Union f. folgende ff. fortfolgende GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch i. V. m. in Verbindung mit IAS International Accounting Standards IASC International Accounting Standards Committee IFRS International Financial Reporting Standards Mrd. Milliarde S. Satz S. Seite SOP Statement of Principles USD United States Dollar US-GAAP Generally Accepted Accounting Principles der USA usw. und so weiter Vgl. vergleiche WTO Word Trade Organisation
III
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Anteile an den Dienstleistungsexporten 1999 in Mrd. USD.............7
Tabellenverzeichnis
1
1 Einleitung und Zielsetzung der Arbeit
Die zunehmende Internationalisierung und Liberalisierung der Märkte und die damit verbundene globale Ausrichtung vieler deutscher Unternehmen verlangt eine Harmonisierung der Rechnungslegung, die den veränderten Ansprüchen der Investoren entspricht. 1 Diese erwarten einen nach internationalen Vorschriften erstellten Jahresabschluss, der alle entscheidungsrelevanten Informationen enthält und international vergleichbar ist. Auf diese Weise wird der Kapitalmarktschutz erhöht und die zunehmende Informationsunsicherheit gesenkt. Zudem tragen globale Standards durch den Wegfall von Überleitungsrechnungen zu einer Reduzierung der Transaktionskosten bei. Dadurch wird eine wertorientierte Unternehmensführung im Sinne eines Shareholder Value -Konzeptes 2 möglich. Auf diese veränderten Anforderungen hat der deutsche Gesetzgeber reagiert. In den letzten Jahren vollzieht sich sowohl im deutschen Bilanzrecht als auch in den deutschen Rechnungslegungsgrundsätzen ein tiefgreifender Wandel. Die Einführung des § 292a HGB eröffnet Konzernen die Möglichkeit, einen Abschluss nach IAS aufzustellen. Deutsche Unternehmen können anste lle eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes die Konzernrechnungslegung nach internationalen Gesichtspunkten verfassen. Diese Vorschrift ist bis zum 31. Dezember 2004 befristet. Ab 2005 sind alle börsennotierten Unternehmen sowie Unternehmen, die Börsenprospekte erstellen, um zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen zu werden, verpflichtet nach IAS zu bilanzieren. 3 Ferner können Mitgliedsländer der Europäischen Union nichtbörsennotierte Unternehmen verpflichten, ihre Abschlüsse nach IAS zu erstellen. Eine Studie namhafter Prüfungsgesellschaften hat ergeben, dass über 90 % von 59 untersuchten Ländern bereits die IAS übernommen haben oder dies planen. 4
1 Vgl. Heyd (2003) „Grundlagen der internationalen Rechnungslegung“ S. 13 ff.
2 „Der Vorstand einer börsennotierten Aktiengesellschaft soll durch alle Strategien, die er in
seinem Unternehmen entwickelt und umsetzt, den Unternehmenswert im Sinne des Markt-
wertes des Eigenkapitals steigern. Der Unternehmenswert ist durch Erhöhung der Eigenka-pitalrendite zu maximieren mit der Folge ständig steigender Börsenkurs …“ Gabler Wirt-schafts Lexikon (1997) S. 3406.
3 Vgl. Verordnung (EG) vom 19.07.2002 betreffend der Anwendung internationaler Rech-
nungslegungsstandards.
4 Vgl. www.pwcglobal.com (14.12.2003).
2
Ziel dieser Arbeit ist es daher, die unterschiedliche Bilanzierung und Bewertung immaterieller Vermögenswerte im Speziellen selbsterstellter Filmproduktionen nach deutschem Handelsrecht und den Regelungen nach IAS darzustellen und wesentliche Unterschiede zu erläutern. Im Anschluss an die Einführung werden im zweiten Kapitel zunächst immaterielle Vermögensgegenstände näher betrachtet und definiert. Aufbauend auf den gewonnenen Erkenntnissen wird im dritten Kapitel auf die Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände nach HGB und IAS eingegangen und gegenübergestellt. Den Abschluss der Arbeit bildet das vierte Kapitel, in dem die Ergebnisse zusammenfassend dargestellt und kritisch gewürdigt werden.
2 Erschließung begrifflicher Grundlagen 2.1 Grundkonzeption: HGB versus IAS
Die Regeln für die deutsche Rechnungslegung werden vom Staat erlassen und stehen unter einem hohen Einfluss von Juristen. Zusammengefasst sind diese Vorschriften im HGB. Das HGB gilt prinzipiell für Unternehmen aller Rechtsformen, enthält jedoch differenzierte Regeln für Kapitalgesellschaften, Nicht-Kapitalgesellschaften sowie Konzerne. 5 Die Grundlage der handelsrechtlichen Regelungen sind das Maßgeblichkeits-, das Vorsichts- sowie das Imparitätsprinzip. Das Maßgeblichkeitsprinzip verlangt, dass die Handelsbilanz auch für steuerliche Zwecke maßgeblich ist. 6 Der Grundsatz zur Vorsicht verlangt, dass der bilanzierende Kaufmann seine Vermögensgegenstände und Schulden vorsichtig bewertet. Das Vorsichtsprinzip ist eng verbunden mit dem Imparitätsprinzip, welches besagt, dass nicht realisierte Gewinne nicht, nicht realisierte Verluste ausgewiesen werden müssen. Kodifiziert sind diese zwei Prinzipien in § 252 (2) S. 4 HGB. In diesem Zusammenhang ist vom Grundsatz der Verlustantizipation die Rede. 7 Bei den Regelungen des HGB spricht man vom „Code Law“, was bedeutet, dass es sich um kodifiziertes Recht handelt. 8 Im Vor-
5 Vgl. Inhaltsübersicht HGB (2003).
6 Vgl. Born (2001) „Rechnungslegung nach IAS, US-GAAP und HGB im Vergleich“, S. 21.
7 Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele (2001) „Bilanzen“, S. 113 f.
8 Vgl. Eggloff (1999) „Bilanzierung nach HGB, US -GAAP und IAS im Vergleich“, S. 11.
3
dergrund steht im kontinental europäischen System 9 der Gläubigerschutz, da hier die Fremdfinanzierungen dominieren. 10
Die IAS sind in englischer Sprache veröffentlicht und enthalten Bilanzierungs-und Bewertungsvorschriften. Bei den IAS handelt es sich um Einzelsachverhaltsregelungen, dem sogenannten „Case Law“. 11 Im Vordergrund steht der Investorenschutz, da im anglo-amerikanischen System 12 die Eigenkapitalquote im Schnitt über 60 % liegt. Die IAS sind nur auf freiwilliger oder vertraglicher Basis anwendbar, da es keine originäre Vorschrift dafür gibt. Umrahmt werden die IAS durch das Framework, welches die Rahmengrundsätze und Leitlinien enthält und eine Hilfestellung darstellen soll. Im Framework sind ebenfalls grundsätzliche Annahmen, Definitionen und Anforderungen enthalten. In Deutschland sind die IAS für die steuerliche Gewinnermittlung unrelevant. Die Steuerermittlung ist im anglo-amerikanischen System völlig unabhängig von der Erstellung des Jahresabschlusses, so dass es deswegen keine Verzerrungen im Jahresabschluss gibt. Zudem existiert hier nicht das Imparitätsprinzip, sondern die Bewertung basiert auf dem Grundsatz der „fair presentation“. 13 Die Bewertung der Schulden und des Vermögens erfolgt nach der Idee des fair value accounting zu aktuellen Tages- und Zukunftswerten und somit zu reellen Werten. 14
2.2 Vermögensgegenstände nach HGB
2.2.1 Der Begriff des Vermögensgegenstandes
Der Begriff des Vermögensgegenstandes ist im HGB nicht näher definiert, so dass er einen unbestimmten Rechtsbegriff darstellt. In der Literatur haben sich hierüber allgemeingültige Kriterien herausgebildet.
Ein Vermögensgegenstand im Sinne des Aktivierungsgrundsatzes muss selbständig verwertbar sein und einen Beitrag zur Schuldendeckung leisten kön-
9 Unter anderem Deutschland, Frankreich, Schweiz, Schweden.
10 Vgl. Buchholz (2002) „Grundzüge des Jahresabschlusses nach HGB und IAS“, S. 4.
11 Vgl. Eggloff (1999) „Bilanzierung nach HGB, US -GAAP und IAS im Vergleich“, S. 11.
12 Unter anderem Amerika, Großbritannien, Niederlande, Mexiko, Australien.
13 Vgl. Buchholz (2002) „Internationale Rechnungslegung“, S. 32 ff.
14 Vgl. Kümpel (2003) „Fair Value Accounting nach IFRS/IAS“, S. 221.
Arbeit zitieren:
Diplom-Kaufmann (FH) Andreas Jung, 2004, Ansatz, Ausweis und Bewertung selbsterstellter Filmproduktionen nach HGB und IAS im Vergleich, München, GRIN Verlag GmbH
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