Am 1. Mai 1999 trat der Vertrag von Amsterdam (AV) zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union (Vertrag von Maastricht) in Kraft.1 Durch den Vertrag von Maastricht wurde die Geburtsstunde der Europäischen Union (EU) beschlossen und ein Fahrplan für die europäische Einigung bis zum Jahr 2000 aufgestellt. Der Vertrag von Amsterdam unternimmt nun wichtige konkrete Schritte, um die Europäische Union bürgernäher zu gestalten.2 Diese Arbeit beschäftigt sich mit einem Auszug aus den Grundfreiheiten des EG-Vertrags und behandelt die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten der EU gehört zu den wichtigsten Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts und dient der Verwirklichung des Binnenmarktes.3 Ohne die uneingeschränkte Mobilität ist ein gemeinschaftliches, staatenübergreifendes Wirtschaften in vielen Bereichen unmöglich. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit regelt und ermöglicht diese Mobilität der Bürger.4 [1 Vgl. Europäische Kommission 1999, S.5 2 Vgl. Presse und Informationsdienst der Bundesregierung 1998, S.8 3 Vgl. Calliess, Ruffert 2002, S. 706 4 Vgl. Oppermann 1991, S. 545 ]
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
2. Grundfreiheiten – die Idee vom Europäischen Binnenmarkt
3. Arbeitnehmerfreizügigkeit
3.1 Personeller Anwendungsbereich
3.1.1 Grundvoraussetzung: Arbeitnehmer
3.1.2 Grundvoraussetzung: Staatsangehörigkeit
3.1.3 Arbeitnehmergruppen
3.1.4 Familienangehörige
3.2 Diskriminierungsverbot
3.3 Inhaltlicher Anwendungsbereich
3.3.1 Primärrechtliche Bestimmungen
3.3.2 Recht auf Bewerbung auf freie Arbeitsstellen
3.3.3 Recht auf Einreise und Mobilität zum Zwecke der Stellensuche
3.3.4 Recht auf Aufenthalt während der Beschäftigung
3.3.5 Recht auf Verbleiben nach Ende der Beschäftigung
3.4 Beschränkungen und Ausnahmen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit
3.4.1 Vorbehalte bezüglich der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit
3.4.2 Ausnahmeregelung für die Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung
4. Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Beitritt der neuen Mitgliedsstaaten
4.1. Einleitung
4.2. Regelungen ab dem 01. Mai 2004
4.3. Was passiert 2006?
4.4. Ablauf der Übergangsregelungen
4.5. Schutzklausel
4.6. Diskriminierung
4.7. Stillhalteklausel
5. Zusammenfassung
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit analysiert das Konzept der Arbeitnehmerfreizügigkeit als eine der zentralen Grundfreiheiten des EG-Vertrages und untersucht deren praktische Anwendung, den persönlichen sowie inhaltlichen Anwendungsbereich sowie bestehende Beschränkungen und Ausnahmen.
- Definition und Abgrenzung des Arbeitnehmerbegriffs
- Rechte von Unionsbürgern im Rahmen der Freizügigkeit (Stellensuche, Aufenthalt, Verbleib)
- Diskriminierungsverbot und Gleichbehandlungsgrundsatz
- Ausnahmeregelungen für die öffentliche Verwaltung und öffentliche Sicherheit
- Besonderheiten bei der EU-Osterweiterung
Auszug aus dem Buch
3.1.1 Grundvoraussetzung: Arbeitnehmer
Seine Anwendung findet die Arbeitnehmerfreizügigkeit auf die Personengruppe der „Arbeitnehmer“ und grenzt sich damit vom Berechtigtenkreis der inhaltlich verwandten Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit ab.
Arbeitnehmer definieren sich als diejenige Personengruppe der Erwerbstätigen, die einem Arbeitgeber gegenüber zur Arbeitsleistung verpflichtet sind. Keine Arbeitnehmer sind demnach die Selbständigen, da sie in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen. Ebenso fallen definitionsgemäß auch mithelfende Familienangehörige aus dieser Gruppe heraus, da sie aufgrund eines Familienverhältnisses und nicht aufgrund eines Arbeitsverhältnisses arbeiten. Auszubildende, Praktikanten und Studenten sind ebenfalls keine Arbeitnehmer, da sie mit ihrer Beschäftigung keiner Erwerbstätigkeit im eigentlichen Sinne nachgehen.
Noch enger und wesentlicher gefasst wird die Definition der Arbeitnehmer durch das Bestehen eines privatrechtlichen Arbeitsvertrages, durch welchen die Arbeitnehmer zu einer fremdbestimmten, weisungsempfangenden Arbeitsleistung gegen Entgelt (Lohn, Gehalt, Sachleistungen, Ertragsbeteiligung) verpflichtet sind. Auch hier wird die Abgrenzung zur Gruppe der Selbständigen deutlich.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung: Die Einleitung erläutert den Kontext des Vertrages von Amsterdam und die grundlegende Bedeutung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die Verwirklichung des EU-Binnenmarktes.
2. Grundfreiheiten – die Idee vom Europäischen Binnenmarkt: Dieses Kapitel beschreibt die Ziele des Binnenmarktes hinsichtlich des freien Austauschs von Waren, Dienstleistungen und Arbeitnehmern sowie die vier Grundfreiheiten.
3. Arbeitnehmerfreizügigkeit: Der Hauptteil analysiert detailliert den personellen und inhaltlichen Anwendungsbereich, inklusive Diskriminierungsverboten, Aufenthaltsrechten und spezifischen Ausnahmen wie der öffentlichen Verwaltung.
4. Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Beitritt der neuen Mitgliedsstaaten: Das Kapitel behandelt die spezifischen Herausforderungen und Übergangsregelungen im Zusammenhang mit der EU-Osterweiterung.
5. Zusammenfassung: Das abschließende Kapitel fasst die Komplexität der Materie zusammen und betont die Notwendigkeit eines koordinierten Handelns der EU-Akteure.
Schlüsselwörter
Arbeitnehmerfreizügigkeit, EG-Vertrag, Binnenmarkt, Europäischer Gerichtshof, Diskriminierungsverbot, Freizügigkeit, EU-Osterweiterung, Übergangsregelungen, Aufenthaltserlaubnis, Unionsbürger, Arbeitsrecht, öffentliche Verwaltung, Beschäftigung, Grundfreiheiten, Mobilität.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Seminararbeit behandelt das Recht der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union als eine der elementaren Grundfreiheiten des EG-Vertrages.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der Definition des Arbeitnehmerbegriffs, dem Diskriminierungsverbot, den Rechten auf Stellensuche und Aufenthalt sowie den Ausnahmeregelungen bei Beitritt neuer Mitgliedstaaten.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die praktische Anwendbarkeit der Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie deren Beschränkungen im europäischen Kontext verständlich darzulegen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Primär- und Sekundärrecht der EU sowie einer Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil erörtert den personellen und inhaltlichen Anwendungsbereich, inklusive spezieller Arbeitnehmergruppen, sowie die Schranken der Freizügigkeit aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Verwaltungstätigkeit.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Arbeitnehmerfreizügigkeit, Binnenmarkt, Unionsbürger, Diskriminierungsverbot und EU-Osterweiterung charakterisiert.
Wie werden Studenten im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit betrachtet?
Studenten gelten grundsätzlich nicht als Arbeitnehmer im eigentlichen Sinne, da ihre Tätigkeit nicht als Erwerbstätigkeit eingestuft wird; sie unterliegen jedoch eigenen ergänzenden Richtlinien.
Welche Rolle spielt die öffentliche Verwaltung bei Ausnahmeregelungen?
Die Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung bildet eine Ausnahme, sofern sie hoheitliche Aufgaben oder die Wahrung allgemeiner Staatsbelange betrifft, wobei der EuGH diese Ausnahmen eng auslegt.
Was regelt die Stillhalteklausel bei EU-Erweiterungen?
Die Stillhalteklausel stellt sicher, dass Mitgliedstaaten den Zugang zu ihren Arbeitsmärkten für neue EU-Bürger nicht restriktiver gestalten dürfen, als es zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des jeweiligen Beitrittsvertrages der Fall war.
- Quote paper
- Anja Repke (Author), 2003, Arbeitnehmerfreizügigkeit - eine Grundfreiheit des EG-Vertrages (Stand 2003), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/21044