II
Inhaltsverzeichnis:
Abk ürzungsverzeichnis III
1. Einleitung 1
1.1. Brisanz und Problemaufriss der Managementhaftung. 2
1.2. Gang der Untersuchung 3
2. Gegenstand und Einteilung der Managerhaftung. 4
3. Rechtsnatur der Aktiengesellschaft 5
4. Der Vorstand. 6
4.1. Die Stellung des Vorstandes. 6
4.2. Die Haftung des Vorstandes 9
4.2.1. Innenhaftung. 9
4.2.1.1. Schadenersatzpflicht gemäß Generalklausel (§93(2) AktG) 9
4.2.1.2. Schadenersatzpflicht aufgrund Sondertatbestände (§93(3) AktG) 12
4.2.1.2.1. Einlagenrückgewähr und Zahlung von Zinsen oder Gewinnanteilen
an Aktionäre (§93(3)Nr.1, 2 AktG) 12
4.2.1.2.2. Zahlung nach Insolvenzreife (§93(3)Nr.6 AktG) 13
4.2.1.2.3. Vergütungen und Kreditgewährungen an Aufsichtsräte (§93(3)Nr.7, 8 AktG) 14
4.2.1.3. Haftungsverschärfungen aufgrund KonTraG und TransPuG. 15
4.2.2. Außenhaftung 16
4.2.2.1. Haftung gegenüber Gläubigern des Unternehmens /
Insolvenzverschleppungshaftung 17
4.2.2.2. Haftung gegenüber Anlegern. 18
4.2.2.3. Haftung gegenüber sonstigen Dritten 19
5. Der Aufsichtsrat. 20
5.1. Die Stellung des Aufsichtsrates. 20
5.2. Die Haftung des Aufsichtsrates 23
5.2.1. Innenhaftung. 23
5.2.1.1. Verstoß gegen die Überwachungspflicht. 24
5.2.1.2. Verstoß gegen Treuepflichten 25
5.2.2. Außenhaftung 25
6. Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung 26
6.1. Billigung pflichtwidrigen Verhaltens 26
6.2. Haftungserleichternde Vereinbarungen. 26
6.3. Die D O Versicherung 27
7. Schlussbetrachtung. 28
Literaturverzeichnis 29
Onlinequellen 31
Abkürzungsverzeichnis:
AG Aktiengesellschaft, Die Aktiengesellschaft
AktG Aktiengesetz
AO Abgabenordnung
AR Aufsichtsrat
AuslInvestmG Auslandsinvestmentgesetz
BB Betriebs-Berater
BetrVG Betriebsverfassungsgesetz
BFH Bundesfinanzhof
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BGH Bundesgerichtshof
BGHZ Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen
BörsG Börsengesetz
BVerfG Bundesverfassungsgericht
bzw. beziehungsweise
D & O Directors and Officers
DB Der Betrieb
d.h. das heißt
DStR Deutsches Steuerrecht
EUR Euro
ff. folgende
FG Finanzgericht
FTD Financial Times Deutschland
gem. gemäß
ggf. gegebenenfalls
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbHR GmbH-Rundschau
GeschmMG Gesetz über das Urheberrecht an Mustern und Modellen
GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz)
HGB Handelsgesetzbuch
h.M. herrschender Meinung
HS. Halbsatz
HV Hauptversammlung
i.d.R. in der Regel
i.H. in Höhe
inkl. Inklusive
InsO Insolvenzordnung
i.S.d. im Sinne des
i.V.m. in Verbindung mit
KAGG Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften
KonTraG Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
lat. Lateinisch
LG Landgericht
MarkenG Markengesetz
Mio. Millionen
MitbestErG Mitbestimmungsergänzungsgesetz
MitbestG Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer
MontanMitbestG Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie
Mrd. Milliarden
NJW Neue Juristische Wochenschrift
Nr. Nummer
NZG Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
OLG Oberlandesgericht
PatG Patentgesetz
ProdHaftG Produkthaftungsgesetz
RGZ Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen
Rn. Randnummer
S. Satz
Sog. So genannt
StGB Strafgesetzbuch
TransPuG Gesetz zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts, zu Transparenz und Publizität (Transparenz- und Publizitätsgesetz)
USD US Dollar
UrhG Urheberrechtsgesetz
u.U. unter Umständen
UWG Gesetz über den unlauteren Wettbewerb
VerkProspG Verkaufsprospektgesetz
vgl. vergleiche
WHG Wasserhaushaltsgesetz
WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht, Wertpapier-Mitteilungen
WpHG Gesetz über den Wertpapierhandel
ZGR Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
ZHR Zeitschrift für das gesamte Handels- und Wirtschaftsrecht
ZIP Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
z.B. zum Beispiel
1. Einleitung
Mit den aktuellen verbesserten ökonomischen Rahmenbedingungen kehrt wiederum auch das Vertrauen der Anleger in den Kapitalmarkt und die Bereitschaft Investitionen zu tätigen zurück. Die Wahl der AG als Rechtsform gewinnt vermehrt an Attraktivität. Als wesentlichster Grund zum vermehrten Gang an die Börse und die Wahl der AG zur unternehmerischen Betätigung kann die anhaltende restriktive Kreditvergabe der Banken gesehen werden. Insbesondere mittelständischen Unternehmen ist es aufgrund der Eigenkapitalrichtlinien des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel II) immer schwieriger und kostenintensiver die für ihre Investitionstätigkeit bzw. Expansion benötigten finanziellen Mittel auf dem Kreditmarkt zu beschaffen. Folglich stellt sich der Kapitalmarkt oft als einzige Finanzierungsalternative dar. Immer mehr mittelständische Unternehmen entdecken die Vorteile des organisierten Kapitalmarktes und firmieren in der Rechtform der AG. Diese Tendenz bestätigen auch die angekündigten Emissionsvorhaben deutscher Unternehmen. 1 Vor diesem Hintergrund kommt der Struktur der Aktiengesellschaft eine entscheidende Bedeutung zu. Nur wenn eine AG ihre Aktionäre bzw. Investoren langfristig zufrieden stellt und deren Vertrauen dauerhaft rechtfertigt, ist sie am Kapitalmarkt überlebensfähig. Damit einhergehend und für die Unternehmensleiter von größter Wichtigkeit ist die persönliche Haftung der Geschäftsleitung für Schäden, die aus Fehlverhalten oder aus problematischen Managemententscheidungen herrühren. 2 Eine Grundvoraussetzung um Anleger zu gewinnen, ist die Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen. Hier kommt sowohl dem nationalen Recht, wie auch aufgrund zunehmender grenzüberschreitender Aktivitäten den internationalen Rechtsnormen eine entscheidende Bedeutung zu.
Aufgrund der Vielzahl von Marktteilnehmern und den unterschiedlichen Interessenlagen hat sich ein großes Spektrum an nationalen und internationalen Regelwerken herausgebildet. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen bilden die Basis für die unternehmerische und organisatorische Ausrichtung der AG. Das gesetzeskonforme Handeln der Unternehmensführung wird sowohl von den Investoren wie auch von anderen Stakeholdern 3 als selbstverständlich erachtet und stellt insoweit keinen Vertrauensbeweis und Investitionsanreiz dar. Vielmehr erlangen über den gesetzlichen Rahmen hinaus so genannte Wohlverhaltensregeln, wie z.B. der Deutsche Corporate Governance-Kodex eine immer größere Bedeutung. Die freiwillige Informationsversorgung der Marktteilnehmer und die Bereitschaft, aus dem Unternehmen heraus für Transparenz zu sorgen, führt zum einen dazu, die Adressaten der AG zu befriedigen und zum anderen dazu, mögliche Interessenkollisionen frühzeitig zu identifizieren und auszuschalten.
Die unterschiedlichen Wohlverhaltensregeln können ferner als Anhaltspunkte für die konkrete unternehmensspezifische Anwendung und Ausgestaltung der Rechtsnormen angesehen werden. Da der Gesetzgeber lediglich einen groben rechtlichen Rahmen, nicht jedoch die detaillierte Ausgestaltung vorgibt, kommt der Unternehmensführung die Aufgabe zu, eine den individuellen Verhältnissen angepasste Organisation aufzubauen, Verantwortungen abzugrenzen, Überwachungssysteme zu implementieren und die Unabhängigkeit zu wahren. Dabei gelten die Wohlverhaltensregeln als zentraler Orientierungspunkt. Insbesondere im Bereich der Haftung des Managements kommt neben den gesetzlichen Regelungen den Grundsätzen ordnungsgemäßer Geschäftsführung 4 ein essentielles Gewicht zu. Gerade diese Rechtslandschaft, in welcher sich das Management bewegt, unterliegt einer rasanten Fortentwicklung. Dabei werden, teilweise durch internationale Entwicklungen bedingt, in Arbeitskreisen und Kommissionen Vorschläge für Verhaltensstandards und für Gesetzesänderungen erarbeitet. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang der in 2001 erschienene Bericht der Regierungskommission „Corporate Governance“ und der von der Cromme-Kommission erarbeitete und Anfang 2002 veröffentlichte Deutsche Corporate Governance-Kodex. Ferner erlebte das Aktien-, Handels- und Bilanzrecht durch verschiedene Reformgesetze wie z.B. das TransPuG einschneidende Modifikationen. Nicht zuletzt hat die richtungweisende Rechtsprechung zu einer Konturierung des Managerhaftungsrechtes beigetragen. 5
1 Nach einer Statistik des Deutsches Aktieninstituts verdoppelten sich die Neuemissionen in den letzten vier Jahren jeweils. Dieses Jahr sollen voraussichtlich 150 Emissionen stattfinden.
2 Vgl. Thümmel, R.: Persönliche Haftung von Managern und Aufsichtsräten, 2003, S. 7.
3 = Interessengruppen.
4 Zur Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters siehe 4.2.1.1.
5 Vgl. Thümmel, R.: Persönliche Haftung von Managern und Aufsichtsräten, 2003, S. 7.
1.1. Brisanz und Problemaufriss der Managementhaftung
In den letzten Jahren häuften sich die Gerichtsverfahren, bei denen auch die Führungskräfte der betroffenen Unternehmen persönlich belangt wurden. Ob im Zusammenhang mit publikumsträchtigen Firmenzusammenbrüchen wie der Phillip Holzmann AG oder richtungweisenden Urteilen wie Balsam 6 die Diskussion über Managerhaftung und die möglichen Absicherungsmöglichkeiten gegen Millionenklagen - war nie so aktuell. In der Presse wird allgemein von der wachsenden Bereitschaft berichtet, Ersatzansprüche gegen Manager geltend zu machen und notfalls auch gerichtlich durchzusetzen. Diese Entwicklung dürfte auf mehrere, im Folgenden dargestellte Ursachen zurückzuführen sein. 7
Diskussion von Haftungsfällen in der Öffentlichkeit
An erster Stelle ist das zunehmende öffentliche Interesse zu nennen. Dies liegt primär an der zunehmenden Anzahl von Privatpersonen, die in Aktien als Kapitalanlage oder zur Altersversorgung investiert haben. Daneben wird vermehrt in den Medien über das angebliche Versagen von Managern berichtet, wobei nicht anzunehmen ist, dass in letzter Zeit mehr Missmanagement vorzufinden ist als früher.
Erwähnt seien aus den letzten Jahren etwa die in der Öffentlichkeit diskutierten großen Schadenfälle Flowtex, EM.TV 8 oder Infomatec 9 . Die Forderung aus der Politik, dass Manager stärker als bisher für Fehlentscheidungen einstehen müssten, ist dabei nur noch die Zusammenfassung der ohnehin sich in dieser Richtung bewegenden öffentlichen Debatte.
Auch in den letzten Monaten konnte man in den Zeitungen zahlreiche Schlagzeilen bezüglich der persönlichen Verklagung von Organmitgliedern lesen. 10 Ins Kreuzfeuer der Kritik geraten dabei nicht nur die eigentlichen Akteure (Vorstände), sondern auch deren Überwacher (Aufsichtsräte). Ganz allgemein führt eine vermehrte Berichterstattung über Haftungsfälle - hierzu zählt im weitesten Sinne auch die Werbung für die immer populärer werdenden D & O-Versicherungen - zu einer erhöhten Bereitschaft sich geschädigt fühlender Personen, Ansprüche geltend zu machen. 11
Globalisierung
Ein weiterer Grund im Wandel der Wahrnehmung in der Managerhaftung kann ferner in der Globalisierung der Märkte und in der hieraus folgenden internationalen Verflechtung von Unternehmen gesehen werden. Nationale Mentalitätsunterschiede bei der Anwendung und Durchsetzung von Rechtsmitteln und abweichende rechtliche Konzepte lassen den Ruf der Kapitalmärkte nach vergleichbaren Standards an Bedeutung gewinnen. 12
Insbesondere lässt sich eine gewisse Amerikanisierung des haftungsrechtlichen Umfelds beobachten. Ebenso wie etwa bei der Wirtschaftsprüfer- oder Rechtsanwaltshaftung kommt vor allem aus den USA eine Tendenz, dass Organmitglieder bei Fehlschlagen von Geschäften direkt in Regress genommen werden. Begriffe wie "Corporate governance" 13 oder der Gedanke des "Shareholder value" 14 verdeutlichen den Trend zur Amerikanisierung. Diese Entwicklung wird dadurch verstärkt, dass bei vielen börsennotierten Aktiengesellschaften institutionelle Anleger die Kurse und die Geschäftspolitik entscheidend beeinflussen. Kurzfristige Ertragserwartungen treten dann häufig hinter gewachsenen Strukturen und strategischen Zielen zurück. In den zurückliegenden Jahren haben US-amerikanische Unterneh-
6 LGBielefeld, BB 1999, S. 2630; ZIP 2000, S. 20.
7 Vgl. Sieg, O.: Tendenzen und Entwicklungen der Managerhaftung, in DB Heft 34 2002, S. 1759-1764.
8 Vgl. etwa Urteil des LG München, DB 2001, S. 2338 sowie Urteil des LG München I vom 18.10.2001 (noch unveröffentlicht).
9 LG München I, ZIP 2001, S. 1814 sowie LG Augsburg, DB 2001, S. 2336; vgl. Thümmel, R.: Haftung für geschönte Ad-hoc-Meldungen, in DB Heft 44 2001, S. 2331.
10 Vgl. etwa Mannesmann Abfindungen von Herrn Ackermann .
11 Vgl. Sieg, O.: Tendenzen und Entwicklungen der Managerhaftung, in DB Heft 34 2002, S. 1759-1764.
12 Vgl. Thümmel, R.: Persönliche Haftung von Managern und Aufsichtsräten, 2003, S. 21
13 Vgl. Sünner, E.: Effizienz von Unternehmensorganen, in AG Heft 11 2000, S. 492; von Werder, A.: Der Deutsche Corporate Governance Kodex, in DB Heft 16 2002, S. 801.
14 Zu der in der Literatur diskutierten Frage, ob Vorstandsmitglieder einer AG nach deutschen Recht verpflichtet sind, den Shareholder value zu optimieren differenzierend: Henze, H.: Leitungsverantwortung des Vorstands, in BB Heft 5 2000, S. 209.
Arbeit zitieren:
Marcel Bode, 2003, Die rechtliche Stellung des Vorstandes und des Aufsichtsrates in der AG unter besonderer Berücksichtigung haftungsrechtlicher Aspekte, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Juvenile Boot Camps - Wie sinnvoll und erfolgreich sind Juvenile Boot ...
Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Seminararbeit, 22 Seiten
Eigenschaften nitrierter/nitrocarburierter Bauteile und deren Beeinflu...
Studienarbeit, 175 Seiten
Die Bedeutung und die Bestandteile der strategischen Situationsanalyse...
BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation
Hausarbeit, 14 Seiten
Widerstände in Change-Prozessen - Darstellung mit Anwendungsbezug und ...
BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation
Hausarbeit (Hauptseminar), 19 Seiten
Einführung in das deutsche Jugendstrafrecht
Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug
Examensarbeit, 63 Seiten
Aktuelle Bedeutung des Electronic Recruiting im Rahmen der externen Pe...
BWL - Personal und Organisation
Studienarbeit, 34 Seiten
Geschäftsprozessmanagement und Total Quality Management in heterogenen...
BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation
Seminararbeit, 28 Seiten
Raise of the Midgets. Towards a European Security and Defence Policy.
Politik - Internationale Politik - Region: Westeuropa
Hausarbeit (Hauptseminar), 17 Seiten
Auswirkungen von E-Business und E-Logistik auf die Industrie und Logi...
BWL - Beschaffung, Produktion, Logistik
Hausarbeit, 23 Seiten
Umsetzung eines Patienten-Beschwerdemanagements im Krankenhaus als Tei...
Hausarbeit (Hauptseminar), 30 Seiten
Implementierung von Strategien (Change-Management) - Mitarbeiter für d...
BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation
Hausarbeit, 22 Seiten
Männliche Ehre - weibliche Scham. Analyse immanenter Wertvorstellungen...
Soziologie - Familie, Frauen, Männer, Sexualität, Geschlechter
Diplomarbeit, 123 Seiten
Sport unterrichten - planen - gestalten - reflektieren
Sport - Sportpädagogik, Didaktik
Hausarbeit, 14 Seiten
Marcel Bode's Text Die rechtliche Stellung des Vorstandes und des Aufsichtsrates in der AG unter besonderer Berücksichtigung haftungsrechtlicher Aspekte ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Marcel Bode hat den Text Die rechtliche Stellung des Vorstandes und des Aufsichtsrates in der AG unter besonderer Berücksichtigung haftungsrechtlicher Aspekte veröffentlicht
Marcel Bode hat einen neuen Text hochgeladen
Haftung von Vorstand, Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer
mit GmbH-Geschäftsführer
Werner Wellhöfer, Martin Peltzer, Welf Müller
Vertragshandbuch Geschäftsführer - Vorstand - Aufsichtsrat
Rechtliche Darstellung - Vertr...
Nikolaus Bross, Eckhard Flohr
Der Schutz bekannter Marken unter besonderer Berücksichtigung der zivi...
Vertrags- und Haftungsfragen u...
Enzo Baiocchi
Aufbau und Ablauf einer IT-Integration unter Berücksichtigung spezifis...
Phasenmodell und Vorgehenskonz...
Jana Maria Guggenberger
Entwicklung neuartiger Zementfließestriche für den Wohnungsbau unter b...
Wolfgang Brameshuber, Carsten Bohnemann
0 Kommentare