Bürgerschaftliches Engagement kommunaler Wählergemeinschaften


Masterarbeit, 2012

97 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

ABBILDUNGSVERZEICHNIS IV

TABELLENVERZEICHNIS V

1. Einleitung

2. Auseinandersetzung mit Zivilgesellschaft und bürgerschaftlichem Engagement als politikwissenschaftliche Konzepte im deutschsprachigen Raum
2.1. Ursprünge des Diskurses zu dem bürgerschaftlichen Engagement in der BRD
2.2. Der Begriff des bürgerschaftlichen Engagements
2.3. Der deutschsprachige Forschungsstand
2.4. Politische und Soziale Partizipation

3. Kommunale Wählergemeinschaften
3.1. Forschungsstand
3.2. Entwicklung kommunaler Wählergemeinschaften
3.3. Definition
3.3.1. Heterogenität
3.3.2. Entideologisierte Sachpolitik
3.3.3. Nicht-/ Anti-Parteien
3.3.4. Formaler Organisationsgrad
3.4. Sozialgemeinde / vorpolitischer Raum
3.4.1. Beziehung kommunaler Wählergemeinschaften zur Sozialgemeinde
3.4.2. Vereine und lokale Organisationen
3.4.3. Unterstellte Verflechtungen

4. Bürgerschaftliches Engagement in der lokalpolitischen Forschung
4.1. Lokalpolitischer Forschungsstand
4.2. Kommunale Wählergemeinschaften und ihre Vernetzung mit der Sozialgemeinde als Forschungslücke

5. Forschungsdesign
5.1. Untersuchungsgegenstand und –ebene
5.1.1. Lokalpolitische Mandatsträger als Mehrfachengagierte
5.1.2. Engagementraum auf lokaler Ebene
5.2. Definition der Engagementbereiche
5.3. Untersuchungsinstrument
5.3.1. Abhängige Variable
5.3.2. Auswahl des Samples
5.4. Einflussgrößen

6. Auswertung / Analyse der im Projekt vorhandenen Daten
6.1. Engagementhöhe /-intensität
6.2. Engagementbereiche
6.3. Gemeindegröße
6.4. Sozialstrukturelle Merkmale
6.4.1. Alter und Geschlecht
6.4.2. Faktor Religionszugehörigkeit
6.4.3. Sozioökonomisches Standardmodell
6.5. Verflechtungen mit der Sozialgemeinde
6.5.1. Regelmäßiger Kontakt mit lokalen Organisationen
6.5.2. Verwurzelung in der Gemeinde
6.6. Ost-West-Unterschiede
6.6.1. Engagementhöhe und –bereiche
6.6.2. Sozialstruktur
6.6.3. Sozialisation und Verwurzelung in der Gemeinde

7. Fazit
7.1. Zusammenfassung
7.2. Schluss: Bürgerschaftliches Engagement und politische Parteien

Anlage I: Übersicht der Engagementbereiche und ihrer Codierungen

QUELLEN- UND LITERATURVERZEICHNIS

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1: Formen der Partizipation

Abbildung 2: Engagementraum auf lokaler Ebene

Abbildung 3: Einordnung von Engagementbereichen

Abbildung 4: Engagementbereiche von Vertretern einer KWG und Einzelvertretern

Abbildung 5: Höhe des bürgerschaftlichen Engagements der KWG-Mandatsträger

Abbildung 6: Engagementbereiche von KWG-Mandatsträgern

Abbildung 7: Engagementhöhe nach Ortsgrößenklassen

Abbildung 8: Engagementbereiche nach Ortsgrößenklassen gestaffelt

Abbildung 9: Engagementbereiche von KWG-Kreistagsabgeordneten

Abbildung 10: Engagementhöhe von KWG-Mandatsträgern nach Altersgruppen

Abbildung 11: Engagementbereiche von KWG-Mandatsträgern nach Altersgruppen

Abbildung 12: Engagementbereiche von KWG-Mandatsträgern nach Geschlecht

Abbildung 13: Engagementbereiche der KWG-Mandatsträger nach Religionszugehörigkeit

Abbildung 14: Engagementbereiche der KWG-Mandatsträger nach Höhe des Bildungsabschlusses

Abbildung 15: Engagementbereiche der KWG-Mandatsträger nach Einkommensklassen

Abbildung 16: Regelmäßiger Kontakt der KWG-Mandatsträger zu (lokalen) Organisationen

Abbildung 17: Regelmäßiger Kontakt der KWG-Mandatsträger mit Vereinen

Abbildung 18: Engagementbereiche der KWG-Mandatsträger nach Wohnortdauer

Abbildung 19: Engagementbereiche der KWG-Mandatsträger nach Herkunft

TABELLENVERZEICHNIS

Tabelle 1: abhängige Variable zur Messung des bürgerschaftlichen Engagements von KWG

Tabelle 2: Differenzierung zwischen Vertreter einer KWG und EV (sowie sonst.)

Tabelle 3: Untergliederung berufliche Interessenvertretung

Tabelle 4: Einteilung der Stichprobe in 4 Schichten

Tabelle 5: Engagementhöhe nach Ortsgrößenklassen

Tabelle 6: Verteilung der Engagementhöhe von KWG-Mandatsträgern nach Geschlecht

Tabelle 7: Engagementhöhe der KWG-Mandatsträger nach Religionszugehörigkeit

Tabelle 8: Engagementhöhe der KWG-Mandatsträger nach Bildungsgrad

Tabelle 9: Engagementhöhe der KWG-Mandatsträger nach beruflicher Stellung

Tabelle 10: Engagementhöhe der KWG-Mandatsträger nach Einkommensklassen

Tabelle 11: Engagementhöhe der KWG-Mandatsträger nach Gründungsjahr und KWG-Engagement

Tabelle 12: Engagementhöhe der KWG-Mandatsträger nach Wohnortdauer

Tabelle 13: Engagementhöhe ost- und westdeutscher KWG-Mandatsträger nach Alter und Geschlecht

Tabelle 14: Engagementhöhe ost- und westdeutscher KWG-Mandatsträger nach Bildungsgrad und Einkommen

Tabelle 15: Aufnahme mindestens einer Engagementtätigkeit nach Ost-West-Sozialisation

Tabelle 16: Engagementhöhe der KWG-Mandatsträger nach der Verwurzelung am Wohnort nach Ost-West

VORWORT

Angetrieben durch die persönliche Unzufriedenheit über die aktuellen Diskussionen, Zielsetzungen und Schwerpunktsetzungen innerhalb der deutschsprachigen Zivilgesellschafts- und Engagementforschung ist vorliegende Master Thesis entstanden. Sie dokumentiert auch einen Erkenntnisprozess von einer Kritik des bestehenden Forschungsstandes hin zu der Konzentration auf den empirischen Gehalt des bürgerschaftlichen Engagements von MandatsträgerInnen kommunaler Wählergemeinschaften.

Darum möchte ich an dieser Stelle meinen beiden Betreuern am Institut für Politikwissenschaft der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Prof. Dr. Everhard Holtmann und Prof. Dr. Harald Bluhm, für ihre Unterstützung und konstruktive Kritik im Entstehungsprozess dieser Arbeit danken. Diese Arbeit konnte nur durch die Bereitstellung von Daten und der Expertise des Teilprojektes A6 „Kommunale Wählergemeinschaften als hybride politische Akteure“ im Sonderforschungsbereich 580 „Gesellschaftliche Entwicklungen nach dem Systemumbruch“ gelingen. Meine Wertschätzung gilt allen MitarbeiterInnen die mich auf meinem Weg unterstützt haben, insbesondere bin ich aber Adrienne Krappidel und Katrin Harms für die notwendigen Anstöße und Fokussierungen im Forschungsdesign zu großem Dank verpflichtet. Des Weiteren bin ich meiner Sylvi und Stefan für die geduldige und gewissenhafte Durchsicht des Manuskripts dankbar. Ohne die materielle und immaterielle Unterstützung der Rosa Luxemburg Stiftung wäre die Fertigstellung dieser Arbeit erschwert gewesen, so dass ich mich durch die mir gegebenen Freiräume auf das Wesentliche konzentrieren konnte.

In Anbetracht der gesellschaftlichen Realitäten in kommunalpolitischen Strukturen wird in dieser Arbeit die männliche Form verwendet, da sie am besten die sich niederschlagenden Herrschaftsverhältnisse charakterisiert.

1. Einleitung

Seit den Ergebnissen der Enquete-Kommission „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“ des Bundestages von 2002 erlebt die Zivilgesellschaft- und Engagementforschung einen regelrechten Boom in der deutschen Forschungscommunity. Dabei ist man sich im Klaren und auch einig darüber, dass der Großteil von freiwilligem (bürgerschaftlichen) Engagement in der Regel auf lokaler / kommunaler Ebene stattfindet (80 Prozent, vgl. Bogumil / Holtkamp 2010: 382). Die folgende Analyse des bürgerschaftlichen Engagements von Mandatsträgern kommunaler Wählergemeinschaften möchte jene Zentrierung von Engagementstrukturen und –verhalten auf der lokalen Ebene berücksichtigen. Zur Beantwortung der Frage nach der Höhe und den Bereichen des Engagements von KWG-Mehrfachengagierten wird sich unterschiedlicher Forschungsstränge bedient. Neben der Herausarbeitung von Grundlagen für die Untersuchung aus der Engagement- und Zivilge-sellschaftsforschung müssen die Ergebnisse aus der lokalen Politikforschung für den Un-tersuchungsgegenstand der kommunalen Wählergemeinschaften und der wichtigsten lokalen Organisationsform (den Vereinen) berücksichtigt werden. Die genuine Parteienfor-schung spielt zwar eine untergeordnete Rolle, ist aber für die Abgrenzung von Parteien und kommunalen Wählergemeinschaften ebenfalls mit aufzunehmen. Des Weiteren wird sich der Instrumente der Partizipationsforschung bedient, wobei vor allem die Frage nach der normativen Dimension von sozialer und politischer Partizipation im Zusammenhang mit bürgerschaftlichen Engagement im Vordergrund steht.

In den ersten beiden Kapiteln werden die theoretischen Grundlagen für die Verwendung der Begriffe des „bürgerschaftlichen Engagements“ und der Organisationsform von „kommunalen Wählergemeinschaften“ gelegt, um aufbauend auf dem Forschungsstand und –bedarf in der lokalpolitischen Forschung zum Engagement von lokalen politischen Eliten einzugehen. Bevor die Auswertung des KWG-Datensatzes von 2005 des Teilprojek-tes A6 „Kommunale Wählergemeinschaften als hybride politische Akteure“ unter den Gesichtspunkten des Engagements der Mandatsträger im vorpolitischen Raum bzw. der Sozi-algemeinde im Hauptteil der Arbeit betrachtet werden kann, muss im fünften Kapitel auf das Untersuchungsdesign eingegangen werden. Das heißt der Untersuchungsgegenstand und die –ebene, das Untersuchungsinstrument, die Einteilung der Engagementbereiche und die möglichen Einflussgrößen auf das Engagement von KWG-Mehrfachengagierten wer-den erläutert. Abschließend werden die Ergebnisse zusammengefasst und zusätzlich sollen die Ergebnisse zum bürgerschaftlichen Engagement politischer Parteien vergleichsweise einbezogen werden.

2. Auseinandersetzung mit Zivilgesellschaft und bürgerschaftlichem Engagement als politikwissenschaftliche Konzepte im deutschsprachigen Raum

2.1. Ursprünge des Diskurses zu dem bürgerschaftlichen Engagement in der BRD

Es gibt für den zu untersuchenden Gegenstand des bürgerschaftlichen Engagements eine Vielzahl von wissenschaftlichen Termini, die durchaus in ihrer direkten Ausprägungsform verschieden sind, in vielerlei Hinsicht jedoch auf dieselbe Tätigkeit hinauslaufen – sich in einer Gesellschaft zu engagieren. Die Problemwahrnehmung zum Engagementpotenzial von Bürgern und ihrer Interaktion sowie Kommunikation in der Gesellschaft wurde im deutschsprachigen Raum seit den 1990er Jahren durch den Rückgang der Milieubindungen traditioneller Organisationen (Parteien, Gewerkschaften, Kirche, etc.) sichtbar. Seitdem werden mit dem Engagement von Bürgern große Hoffnungen und Erwartungen durch politische und wissenschaftliche Akteure verbunden. Zuweilen erscheint die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und der Zivilgesellschaft als sog. „Allheilmittel“. Sei es zur Verbesserung gesellschaftspolitischer Missstände wie der Unterstützung des defizitären deutschen Bildungssystems, der gesellschaftlichen Integration verschiedener Gruppen der Gesellschaft (untere soziale Klassen, Migranten etc.) oder der Erbringung sozialer Leistun-gen bei geringeren Kosten (vgl. Anheier et al. 2009: 2).

Gerade die antizipierte Vorwegnahme der Bereitstellung von gewissen „Leistungen“ (für die Gesellschaft insgesamt, staatliche Institutionen oder gegen gesellschaftliche Fehlentwicklungen) führt zu einer für den Begriff des bürgerschaftlichen Engagements kaum er-füllbaren Erwartungshaltung. Dabei reichen die Leistungserwartungen von der eigenen Wohlfahrtsproduktion, über die Stiftung des „sozialen Kitts“ für gesellschaftliche Zusammenhänge bis zur Erbringung von Legitimationsleistungen für demokratische Gemeinwesen (vgl. Roth 2001: 137f.). Somit können die Ausprägungen des Diskursbegriffes bürgerschaftliches Engagement mit den Schlagwörtern Reform des Sozialstaates, den Folgen von Individualisierungs- und Pluralisierungsprozessen, der Demokratisierung der Demokratie und der Zukunft der Arbeitsgesellschaft (vgl. Olk / Hartnuß 2011: 147) umschrieben werden. So verkommt der Begriff des bürgerschaftlichen Engagements zum „Liebling (fast) aller […]. Dieser Trend wird durch populäre gesellschaftstheoretische Debatten und Konzepte unterstützt (Kommunitarismus, Zivilgesellschaft, aktiver bzw. aktivierender Staat, Dritter Sektor, soziales Kapital, starke Demokratie, Wohlfahrtspluralismus etc.)“ (Roth 2001: 138).

Die genannte Vielzahl und gewisse Beliebigkeit von Konzepten zur Erklärung des gesellschaftlichen Zusammenlebens von Menschen lässt Fragen nach dem Gegenstand und der Auswahl des Begriffes des bürgerschaftlichen Engagements für die vorliegende Arbeit relevant werden.

2.2. Der Begriff des bürgerschaftlichen Engagements

So facettenreich wie sich die verschiedenen zivilgesellschaftlichen Konzepte darstellen, so umstritten ist der Begriff des bürgerschaftlichen Engagements selbst. So bestehen Olk und Hartnuß (2011: 145-150) darauf, dass das bürgerschaftliche Engagement nicht allein als wissenschaftlicher Terminus verstanden werden sollte, sondern gleichzeitig als normativer Qualitätsbegriff der Einzug in die politischen Entscheidungsprozesse hält. Allgemein wird unter bürgerschaftlichen Engagement „zumeist ein individuelles Handeln verstanden, dass sich durch Freiwilligkeit, fehlende persönliche materielle Gewinnabsicht und Ausrichtung auf Gemeinwohl auszeichnet“ (Priller 2011: 13). Dabei sind zwei verschiedene Definitionsebenen zu unterscheiden: die handlungslogische und die bereichslogische Definition von Zivilgesellschaft. Das selbstorganisierte und selbstständige Handeln im öffentlichen Raum steht dabei in erstgenannter Perspektive im Mittelpunkt. Auch vor dem Hintergrund der Zivilgesellschaftsdiskurse in den Staaten Ost- und Mitteleuropas vor dem Ende des Kalten Krieges ist dabei das Moment der Zivilität und der Gewaltfreiheit vorherrschend (vgl. Priller 2011: 14; Kocka 2003; Adloff 2005). Dabei ist die Zivilgesellschaft „auf motivierende zivile Verhaltensstandards wie Toleranz, Verständigung, Kompromissbereitschaft, Gewaltfreiheit, aber auch Orientierung auf Gemeinsinn“ angewiesen (Klein 2011: 29). Der handlungslogische aber auch der bereichslogische Begriff von Zivilgesellschaft geht dabei eine enge Verbindung mit dem bürgerschaftlichen Engagement ein.

Die bereichslogische Definition sieht hingegen den institutionellen Kern der Zivilgesellschaft in scharfer Abgrenzung zu den Bereichen Staat, Familie und Markt. Dieser zivilgesellschaftliche Bereich wird nicht selten mit dem Begriff „Dritter Sektor“ umschrieben. In dieser Definition steht vor allem die Selbstorganisation der Bürger und ihr Engagement in verschiedenen Organisationsformen wie Vereinen, Interessengruppen, Bürgerinitiativen oder Stiftungen im Mittelpunkt (vgl. Priller 2011: 14). So orientieren sich die davon abgeleiteten normativen Leitlinien der Engagementpolitik (Policyfeld des bürgerschaftlichen Engagements) an den Grundmerkmalen der Freiwilligkeit und der Unentgeltlichkeit des Engagements, sowie dessen Gemeinwohlbezug (vgl. Speth 2011: 97). Diese Merkmale können als konstitutiv für alle Varianten und Nuancen der Begriffsdefinitionen von bürgerschaftlichen Engagement in der Engagementforschung angesehen werden. Somit kann es vor allem von hauptamtlichen und verpflichtenden Arbeitstätigkeiten abgegrenzt werden.

Der Begriff des bürgerschaftlichen Engagements wurde innerhalb der Forschung auch eingeführt um ihn gegen andere Begrifflichkeiten wie das Ehrenamt abzugrenzen. Als eine im Staat institutionell verankerte Engagementform ist das Ehrenamt zuweilen nicht als Teil der Selbstorganisation der Bürger angesehen worden. Bei der Einführung des Engagementbegriffs wurde daher auch seine staatsunabhängige und zum Teil auch kritische Perspektive (als freiwillige Selbstorganisation der Bürger) betont (vgl. Zimmer 2007b: 99). Diese Einführung neuer Forschungsbegriffe wurde durch den „Strukturwandel des Ehrenamts“ (Beher / Liebig / Rauschenbach 2000) bedingt, welcher sich in einer Abkehr von langfristigen, gemeinschaftlichen und organisierten Tätigkeiten, sowie einer Zuwendung hin zu kleinteiligen, individuellen und projektbezogenen Engagementtätigkeiten äußert(e). Mit diesem Umschwung ging eine „Pluralisierung der Begrifflichkeiten“ einher:

so steht Ehrenamt/ehrenamtliches Engagement meist für Tätigkeiten im traditionellen Bereich des Dritten Sektors; freiwilliges Engagement und Freiwilligenarbeit für neuere Formen und Bürgerengagement bzw. bürgerschaftliches Engagement für Tätigkeiten, die in einem weiteren Horizont demokratischer Partizipation und sozialer Integration verortet werden; der Sprachgebrauch ist jedoch keineswegs einheitlich (Dörner / Vogt 2008: 37, FN 40).

Was eine genaue Bestimmung des Begriffes umso schwerer erscheinen lässt. Die Ausprägungsformen des bürgerschaftlichen Engagements sind indes weniger hart umkämpft bzw. bieten sie einen sehr guten Einblick auf die Bezeichnung des bürgerschaftlichen Engagements als „catch-all“-Begriff. Zum bürgerschaftlichen Engagement zugehörig gelten:

- Konventionelle und unkonventionelle Formen politischer Beteiligung (wie die Mitgliedschaft und das Engagement in politischen Gremien und Parteien, Bürgerinitiativen oder sozialen Bewegungen sowie die Mitwirkung bei direkt-demokratischen Beteiligungsformen),
- freiwillige Wahrnehmung öffentlicher Funktionen (oder auch die Übernahme von vormals kommunalen Einrichtungen),
- klassische und neue Formen des sozialen Engagements (Wohlfahrtsverbände, Freiwilligenagenturen),
- klassische und neue Formen der gemeinschaftsorientierten Eigenarbeit (Nachbarschaftshilfe, Genossenschaften) und
- klassische und neue Formen gemeinschaftlicher Selbsthilfe und anderen gemeinschaftsbezogenen Aktivitäten (Selbsthilfegruppen, Kinder- und Jugendarbeit in Sportvereinen).

(Roth 2000: 30f., Hervorheb. i. O.; vgl. auch Zimmer 2009: 111f.)

So wie es eine Vielzahl von Begrifflichkeiten für „das Engagement“ und eine Vielzahl von Engagementformen gibt, so gibt es auch verschiedene Handlungsintentionen aus denen heraus sich Menschen engagieren. Sie reichen vom altruistischen Einsatz für ihre Mitmenschen und damit für das Gemeinwohl; gehen über das Engagement als ein Ausdruck von wahrgenommener Pflicht die moralisch, religiös oder sozial begründet wird und enden im Duktus der affektiven Reproduktion gesellschaftlicher Werte und Normen (vgl. Anheier et al. 2011: 128f.). Zu unterscheiden ist die oben genannte Komponente des Gemeinwohlbezuges der Engagementtätigkeit von der Intention des einzelnen Engagierten.

Mit dem Konzept des bürgerschaftlichen Engagements sollten in der Forschung neue Wege beschritten werden; auch um die anstehenden Probleme im Feld der Engagementpolitik zu bewältigen. Die Einführung des Begriffs des bürgerschaftlichen Engagements möchte die „Integration von politischer Beteiligung und sozialem Engagement in einem einheitlichen Begriff“ (Olk / Hartnuß 2011: 159) forcieren und somit dafür sorgen, dass bisher getrennt beobachtete Phänomene der Beteiligung und des Engagements zusammen untersucht werden konnten. Diesem Vorgehen schließt sich diese Arbeit durch die Verwendung des bürgerschaftlichen Engagements als Oberbegriff an. Um alle Engagementformen von Mandatsträgern kommunaler Wählergemeinschaften zu erfassen, ist es nützlich einen breiten analytischen Zugang zu nutzen.

Nichtsdestotrotz soll aus einer genuinen politikwissenschaftlichen Perspektive auf dem Feld der Engagementforschung gearbeitet und der Begriff des bürgerschaftlichen Engagements mit seiner Teilhabe- und Demokratisierungsfunktion in den Vordergrund gerückt werden (vgl. Priller 2011: 35). Die Vielzahl an Konzepten in der Engagementforschung ist, wie oben dargestellt, nicht sachdienlich und stellt aufgrund ihrer Undurchsichtigkeit auf absehbare Zeit keinen einheitlichen theoretischen Rahmen zur Identifizierung und Messung von Engagement in deutschsprachigen Diskursen zur Verfügung. Die aktuellen Diskussionen zeigen, dass die demokratiepolitische Dimension der mittlerweile als Policyfeld etablierten „Engagementpolitik“ immer weiter unter dem Fokus von Partizipationsrechten in den jeweiligen Engagementbereichen gesehen wird ( vgl. Klein 2011: 37). Diese Entwicklung soll im Folgenden nachvollzogen werden.

2.3. Der deutschsprachige Forschungsstand

Der Stand der deutschsprachigen Zivilgesellschafts- und Engagementforschung unterliegt einer Dynamik in den „wissenschaftlichen, politischen und öffentlichen Diskursen“ und besteht aus einem „Prozess der Aus- bzw. Abblendung bestimmter Aspekte: mal [stehen] bürgerliche Rechte und politische Meinungs- und Interessenartikulation, mal ökonomische Bedeutung nichtprofitorientierter Orgas, mal Werte und mal gesellschaftlich integrierende Momente sozialen Kapitals und sozialer Beiträge“ (Anheier et al. 2011: 119f.) im Mittelpunkt des Forschungsinteresses. Hervorzuheben sind die Ergebnisse des Freiwilligensurveys (FWS) von 1999, 2004 und 2009.

Zu Beginn der Forschung zum Dritten Sektor beschäftigte sich das „John Hopkins Comparative Nonprofit Sector Project“ Mitte der 1990er Jahre mit der Rolle von Engagierten in Non-Profit-Organisationen (NPO). Im genannten Projekt wurde ebenfalls die forschungswissenschaftliche Wahrnehmung von Veränderungen im Verhalten von Engagierten (Strukturwandel des Ehrenamts) und der Umschwung in der wohlfahrtsstaatlichen Absicherung in der Bundesrepublik untersucht. Nach der Veröffentlichung des ersten Freiwilligensurveys wurden die ersten repräsentativen Ergebnisse des FWS 1999 reflektiert und der Terminus „bürgerschaftliches Engagement“ als Äquivalent zu dem international anerkannten „Volunteering“ eingeführt. Gleichzeitig wurde durch die vom Bundestag eingesetzte Enquete-Kommission „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“ 2002/03 erste Handlungsempfehlungen und weitergehende Analysen zur Verfügung gestellt. Seit deren Ende stehen das bürgerschaftliche Engagement und seine Ausprägungen in einzelnen gesellschaftlichen Gruppen sowie deren Untersuchung von einzelnen Themenbereichen im Fokus des Forschungsinteresses. Auch wurde durch die themenspezifischen Sportentwicklungsberichte 2005/06 und 2007/08 sowie dem „Engagementatlas“ die empirische Basis zum bürgerschaftlichen Engagement in der Bundesrepublik zusammen mit den Ergebnissen des FWS nochmalig erweitert (Priller 2011: 18f.). Zudem wird mit dem Projekt „Zivilgesellschaft in Zahlen“ (ZiviZ) an die Untersuchungen des „Johns Hopkins Project“ aus den 1990er Jahren angeknüpft.

Trotz alledem sind bis zum heutigen Tage uneinheitliche Befunde zur Ausprägung des bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland zu verzeichnen: Während die Heterogenität im bürgerschaftlichen Engagement in seinen vielen verschiedenen Bereichen festgeschrieben werden kann, ermitteln nur wenige Erhebungen ein Wachstum des bürgerschaftlichen Engagements. Währenddessen ist eine Stagnation oder gar Rückgang der Engagementbereitschaft in zivilgesellschaftlichen Organisationen zu verzeichnen (vgl. Priller 2011: 12). Tendenziell gesichert sind folgende Ergebnisse. Dass:

- die Engagementneigung bei Personen mittleren Alter wie auch höherem Bildungsstand steigt;
- formelle Engagementformen bei Männern vorherrschend sind, während informelle Tätigkeiten bei Frauen überwiegen;
- Arbeitslose und Rentner ein geringeres Engagement als im Erwerbsleben bzw. in Ausbildung stehenden Personen aufweisen;
- die höchsten Quoten im Sport- und Vereinswesen sowie in den Bereichen wie Kinder, Jugend, Kirche und Freizeit zu verzeichnen sind.

(Anheier et al. 2009: 4)

Der Freiwilligensurvey benennt folgende Faktoren, welche das freiwillige (bürgerschaftliche Engagement) positiv beeinflussen: Ein „hohes Bildungsniveau, hohes Einkommen und gute persönliche wirtschaftliche Lage, hohe Kirchenbindung, ein großer Freundes- und Bekanntenkreis, erhöhte Haushaltsgröße gehen in Einzelanalysen mit erhöhtem freiwilligem Engagement einher, eingeschränkter auch Wohnsitz in den alten Ländern, Erwerbstätigkeit und Männlichkeit“ (Gensicke 2005: 88), wobei die verschiedenen Einflussgrößen oft miteinander zusammenhängen. Meist steht im Vordergrund des Erkenntnisinteresses die bestmögliche Gestaltung der politischen Rahmenbedingungen, um über das Feld der Engagementpolitik bürgerschaftliches Engagement in der Bundesrepublik Deutschland zu fördern und zu vertiefen. Hintergrund dessen sind die oben genannten Diskurse zu Leistungserwartungen und gesellschaftlichen Zusammenhalt[1]. Auch wenn demokratietheoretische Fragestellungen und die politikwissenschaftliche Beschäftigung mit der Zivilgesellschafts- und Engagementforschung vorhanden sind, liegen die „Wurzeln der ‘scientific community‘ zu Engagement […] vorrangig im Feld der angewandten sozialen Arbeit in Wohlfahrtsorganisationen“ (Anheier et al. 2011: 124). So stehen bspw. Rollenzuweisungen auf lokaler Ebene im Zusammenhang mit bürgerschaftlichen Engagement wie „der Citoyen und die lokale Aktivistin - also die genuin politische Seite des bürgerschaftlichen Engagements - nicht im Zentrum des politikwissenschaftlichen Interesses“ (Zimmer 2007b: 101).

2.4. Politische und Soziale Partizipation

Die politische Partizipation umfasst in ihren Formen und Ausprägungen eine Vielzahl von „Verhaltensweisen von Bürgern […], die sie alleine oder mit anderen freiwillig mit dem Ziel unternehmen, Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen“ (Kaase 2003: 495). Der Schwerpunkt dieser Definition liegt dabei auf der aktiven Einflussnahme auf politische Entscheidungs(findungs)prozesse und betont die Rolle des partizipierenden Bürgers, der seine Tätigkeiten auf allen Ebenen des politischen Systems einbringt (vgl. van Deth 2009: 143). Seine Erscheinungsformen reichen vom klassischen Akt des Wählens, über die Mitarbeit in politischen Parteien oder Gremien bis hin zur Partizipation in sozialen Bewegungen oder der Teilnahme an Demonstrationen. Je nach dem zugrundeliegenden Demokratieverständnis werden diese Formen in unterschiedliche Kategorien eingeteilt (konventionell / unkonventionell; legitim / illegitim; legal / illegal) und auf ihre gesellschaftspolitische Bedeutung für das demokratische Gemeinwesen hin untersucht (vgl. vertiefend hierzu die Ausführungen bei Hoecker 2006).

Die sog. soziale Partizipation wird hingegen „als Antriebskraft für politische Partizipation und als Feld zum Erlernen kooperativer, demokratischer Werte, Normen und Verhaltensweisen“ (Gabriel / Völkl 2005: 527) beschrieben. Sie reicht wie die politische Partizipation immer über die eigenen privaten Belange der Menschen hinaus und ist „somit ein Sammelbegriff für eine Beteiligungsform, die in der Regel öffentliches, kollektives Handeln ohne direkte politische Motivation beschreibt“ (Roßteutscher 2009: 163). Die kollektive Partizipation ist dabei nicht zwingend notwendig und kann ebenfalls individuell ausgeübt werden, um auf die Einflussnahme des sozialen Zusammenlebens und der Unterstützung von Mitmenschen abzuzielen. Diese soziale Partizipation vollzieht sich entweder in formalisierten Organisationen wie Vereinen und Verbänden oder in informellen Zusammenhängen wie der Nachbarschaft, dem Freundeskreis oder in Projektgruppen. Die Spannbreite des sozialen Engagements reicht von der Mitgliedschaft, über die Mitarbeit in genannten Gruppen und Organisationen bis hin zu Geldspenden an Projekte (vgl. Gabriel / Völkl 2005: 537).

Bis in die 1990er Jahre wurden diese beiden Formen der Partizipation als klar voneinander zu trennende Phänomene betrachtet und analysiert. Innerhalb der Partizipationsforschung wurde das „allmähliche Auflösen der Grenze zwischen politischer und nicht-politischer Sphäre in modernen Gesellschaften [konstatiert] und die Wiederbelebung des Tocquevilleanischen und des kommunitaristischen Ansatzes führten zu einer Ausweitung politischer Partizipation durch ‚bürgerliche‘ Aktivitäten wie zum Beispiel ehrenamtliche Tätigkeiten“ (van Deth 2009:146). Auch durch die fehlende Trennschärfe zwischen politischer und sozialer Partizipation konnte sich in der deutschsprachigen Forschung der Begriff des bürgerschaftlichen Engagements als feste Größe etablieren.

Unterschiede zwischen politischer und sozialer Partizipation?

So ist die prinzipielle Unterscheidung von politischer und sozialer Partizipation (v. a. auf kommunaler Ebene) nicht mehr aufrecht zu erhalten, da sich auch die soziale Partizipation auf die Beeinflussung der Entscheidungsfindung innerhalb der verschiedenen Organisationsformen richtet (vgl. van Deth 2004: 297). Diese Schlussfolgerungen wurden auch für das zurzeit wohl im deutschsprachigen Raum wichtigste Messinstrument der Engagementforschung, den Freiwilligensurvey, beachtet. Es definiert ein zweistufiges Partizipationsmodell, welches die Aktivitäten von Menschen in der Zivilgesellschaft in nur teilnehmende Kontakte („teilnehmende Aktivität“) und freiwilliges (bürgerschaftliches) Engagement mit der Übernahme von Aufgaben und Ämtern unterteilt[2] (vgl. Gensicke / Geiss 2006: 313). Unter den Prämissen von Freiwilligkeit, Gemeinwohlanspruch und Unentgeltlichkeit des bürgerschaftlichen Engagements (vgl. Speth 2011: 97) zeigen auch die Ergebnisse des FWS den generellen gesellschaftspolitischen Anspruch der Befragten, die in großer Mehrheit den Gemeinwohlbezug hervorheben. Eine ausdrückliche politische Motivation ist nicht an eine dezidiert politische Tätigkeit gebunden, sondern kann auch mit anderen Tätigkeitszwecken einhergehen (vgl. Gensicke / Geiss 2006: 322-324; Roth 2011: 83).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Formen der Partizipation

Quelle: eigene Darstellung

Die vorgestellte Herangehensweise und Zusammenlegung von sozialer und politischer Partizipation ist nützlich für eine allumfassende Darstellung des bürgerschaftlichen Engagements des Untersuchungsgegenstandes. Für eine Analyse der verschiedenen Bereiche des bürgerschaftlichen Engagements sollte aber die Frage im Vordergrund stehen, „welchen besonderen Beitrag leistet dieser oder jener Typ von politisch-sozialer Organisation (Gewerkschaften, Bürgerinitiativen) im Unterschied zu dieser oder jener Form von Gemeinschaftsleben (Familie, Sportverein etc.)“ (Evers 2002: 64)? Gerade der Umstand der Bedeutung der verschiedenen Formen des bürgerschaftlichen Engagements zur Festigung und dem Ausbau der politischen Demokratie wird oftmals aus dem Auge verloren. Die in der vorliegenden Arbeit festgeschriebene „Teilhabe- und Demokratisierungsfunktion“ des bürgerschaftlichen Engagements wird in der Praxis gleichfalls unterminiert. Auf politischer Ebene findet hingegen „die einfache Botschaft, wer partizipiert, will etwas gestalten können, […] in der Bundesrepublik nur begrenzte Anerkennung“ (Roth 2011: 87). Im Vordergrund stehen vielmehr die sozialintegrativen Leistungen von Engagierten (die ohne Frage einen gewichtigen Anteil im gesellschaftlichen Miteinander besitzen) und nicht die Forcierung von Engagement im Sinne eines demokratiepolitischen Konzeptes (vgl. ebd.).

In der vorliegenden Arbeit soll demgegenüber ein besonderes Augenmerk auf eben jene Engagementbereiche gelegt werden, welche für das Funktionieren eines politischen Gemeinwesens existenziell wichtig sind. Schon eine kurze Übersicht zu den größten Bereichen des bürgerschaftlichen Engagements der deutschen Bevölkerung zeigt ihre Abstinenz zu den „politischen“ Teilbereichen des Engagements[3]. Die Frage ist dabei, inwiefern mehrfachengagierte Mandatsträger auf kommunaler Ebene gleichfalls in die verschiedenen Bereiche des bürgerschaftlichen Engagements eingeordnet werden können. Zu klären wird sein, welche Teilbereiche des bürgerschaftlichen Engagements als genuin „politisch“ angesehen werden können bzw. welche nicht, da sie für das Erkenntnisinteresse dieser Arbeit von hohem Stellenwert sind.

3. Kommunale Wählergemeinschaften

3.1. Forschungsstand

Kommunale Wählergemeinschaften (KWG) gehören seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 zum festen politischen Inventar auf kommunalpolitischer Ebene. Die Beschäftigung mit diesem politikwissenschaftlichen Gegenstand unterlag lange Zeit den Prämissen ihres Erfolges. Bis Mitte der 60er Jahre konnte von einer Phase der starken Verankerung auf kommunaler Ebene gesprochen werden, auf deren Ende bis in die späten 80er Jahre hinein KWGs weniger Stimmenanteile gegenüber lokalen Parteien auf sich vereinigen konnten. Ab diesem Zeitpunkt setzte eine moderate Aufschwungphase ein (vgl. Holtkamp / Eimer 2006: 252), die sich in den letzten Jahren (je nach Bundesland verschieden) konstant gehalten und in Teilen sogar ausbauen konnte. So kann der erste Höhepunkt der Forschung zu kommunalen Wählergemeinschaften in den 1960er Jahren verortet werden. Dabei ist jedoch erwähnenswert, dass das Interesse der Forschung daran schnell nachließ und bis auf einzelne Fallstudien in den 1970er Jahren lange Zeit die Beschäftigung mit diesem Forschungsgegenstand vernachlässigt wurde (vgl. Morlok / Poguntke / Walther 2012: 16).

Seit Mitte der 2000er Jahre wurde das Forschungsinteresse an kommunalen Wählergemeinschaften durch das Teilprojekt A6 „Kommunale Wählergemeinschaften als hybride politische Akteure“ im Sonderforschungsbereich 580 an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in der deutschsprachigen Politikwissenschaft wieder etabliert. Weiterhin beschäftigen sich zurzeit u. a. das „Institut für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung“ an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und einzelne Wissenschaftler (bspw. Angelika Vetter, Stuttgart oder Marcel Winter, Duisburg-Essen) mit den sog. „Parteifreien“.

3.2. Entwicklung kommunaler Wählergemeinschaften

Neben ihrer starken Verankerung auf kommunaler Ebene in Deutschland sind Gruppierungen eines solchen Zuschnitts wie die der kommunalen Wählergemeinschaften in nahezu allen europäischen Ländern anzutreffen[4]. Die Bezeichnungen für dieses Phänomen variieren jedoch in der Forschungsgemeinschaft (bspw. als „local lists“ oder „non-partisan alternatives“). Für die Bundesrepublik gilt, dass „kommunale Wählergemeinschaften inzwischen, mit Ausnahme der Stadtstaaten, in Gemeinde- und Stadträten sowie Kreistagen flächendeckend und seit 1990 mit stetig wachsenden Stimmen- und Mandatsanteilen in West- wie Ostdeutschland vertreten“ (Holtmann 2009: 35) sind. Kleine Gemeindeeinheiten sind demnach in erster Linie ihr Hauptbetätigungsfeld durch ihre kleinteiligen und engräumigen Sozialstrukturen, sodass der Persönlichkeitsfaktor in den überschaubaren Lebenswelten kleiner Orte eine vergleichsweise große Rolle spielt (vgl. ebd.).

Ihre regionalen Hauptverbreitungsgebiete haben kommunale Wählergemeinschaften in den süddeutschen (Bayern und Baden-Württemberg) und in den meisten der ostdeutschen Bundesländern. In einigen Fällen stellen sie bei Kommunalwahlen die stärkste politische Kraft dar (vgl. Reiser / Holtmann 2009: 189), wobei sie in den Neuen Bundesländern (45,7 Prozent) mit Abstand größeren Erfolg haben als in den Alten Bundesländern (30,0 Prozent, jeweils Stimmenanteile) (vgl. Göhlert et al. 2008: 133). Die Beobachtung der KWG-Wahlergebnisse der letzten Jahre zeigt gleichfalls, dass im Osten der Anstieg ihrer Stimmenanteile noch ausgeprägter ist als im Westen. Somit widerlegt der „Vormarsch der parteifreien Gruppierungen […] die in der lokalen Politikforschung seit längerem umstrittene These einer fortschreitenden Parteipolitisierung der Kommunalvertretungen“ (Holtmann 2012: 28, Hervorheb. i. O.).

Die Ausweitung des Einflussgebietes kommunaler Wählergemeinschaften in ganz Deutschland wird auch darin sichtbar, dass „ in Bundesländern wie Hessen und Nordrhein-Westfalen, in denen die institutionellen Rahmenbedingungen (kommunale Sperrklauseln, starre Listen) die Erfolgschancen parteifreier Gruppierungen vormals eingeschränkt hatten, in den Kommunalparlamenten verstärkt vertreten“ (Reiser / Holtmann 2009: 189) sind. So befinden sich die institutionellen kommunalen Rahmenbedingungen seit Anfang der 90er Jahren in einem Wandel, welcher mit der Abschaffung der 5 Prozent-Hürde oder mit der Einführung von Kumulieren und Panaschieren bei den Kommunalwahlen die Erfolgschancen für kommunale Wählergemeinschaften erhöhte. Holtkamp und Eimer (2006) nennen weiterhin die abnehmende Bindekraft und den Organisationsgrad der Parteien sowie die seit den 90er Jahren zunehmende Politikverdrossenheit als Faktoren für die Hinwendung der Bürger zu parteifreien Gruppierungen. In den Untersuchungen des Teilprojekts A6 konnte hingegen herausgefunden werden, dass die „aktuellen institutionellen Rahmenbedingungen kaum einen Einfluss auf die Präsenz Kommunaler Wählergemeinschaften haben“ (Reiser / Holtmann 2009: 193).

3.3. Definition

Für den Begriff der Kommunalen Wählergemeinschaften soll als Arbeitsgrundlage die Minimaldefinition des A6-Projektes benutzt werden:

Kommunale Wählergemeinschaften sind demzufolge Verbindungen mehrerer Personen auf lokaler Ebene, die keine Parteien im Sinne des Parteiengesetzes (PartG) sind. Verbindendes Kriterium dieser Gruppierungen ist ihre erklärte Unparteilichkeit oder Überparteilichkeit und damit die Besetzung einer Gegenposition zu Parteien im lokalen politischen System (Göhlert 2008: 12).

Die minimalistische Arbeitsdefinition führt dazu, dass durch den Einzug der „Freien Wähler“ in den bayrischen Landtag 2008 eben jene als Quasi-Partei behandelt werden müssten und somit keine Kommunale Wählergemeinschaft nach dieser Definition darstellen (vgl. Holtmann et al. 2012a: 1; Morlok / Poguntke / Walther 2012: 10). Bei der Definition sticht die Abgrenzung in der Eigen- und Fremdwahrnehmung der KWG von politischen Parteien hervor, deren Unterteilung auch für eine Analyse von Engagementmustern auf lokaler Ebene sinnvoll erscheint. Besonders ihre postulierte enge Vernetzung „mit vorpolitischen Aktivitäten der lokalen Sozialgemeinde, Vereinen wie bspw. Feuerwehr“ (Holtmann 2009: 35) bzw. ihre Charakterisierung als „hybride Akteure zwischen politischer Gemeinde und Sozialgemeinde“ (Reiser / Krappidel 2008: 75) steht im Kontext der Engagementforschung im Mittelpunkt. Für diese Einschätzung bedarf es einer empirischen Überprüfung und Analyse der Kontextbedingungen und Einflussgrößen auf das freiwillige (bürgerschaftliche) Engagement von Mandatsträgern kommunaler Wählergemeinschaften außerhalb des Rates und der Bedeutung einer möglichen Verflechtung ihres Engagement mit der Arbeit im Rat für die lokalpolitische Ebene insgesamt.

3.3.1. Heterogenität

Dementgegen ist eine zielführende Begriffsbestimmung kommunaler Wählergemeinschaften aufgrund „der Vielzahl der im Bundesgebiet aktiven Gruppierungen und der ihnen inhärenten Heterogenität von Organisation, Programmatik und Stärke der Stimmenanteile“ (Göhlert 2008: 12; vgl. Morlok / Poguntke / Walther 2012: 9) nicht möglich. Die Typenvielfalt unterliegt ebenso forschungswissenschaftlichen Anpassungen und beinhaltet derzeit folgende „Unterfälle:

- Formationen die innerhalb der Gemeinde besondere Gruppeninteressen artikuliert,
- Single-Issue-Groups,
- in manchem der Single-Issue-Groups anverwandte Protest-Verbindung,
- Gesinnungspolitische Lokalverbindungen, z. B. rechtsextreme Wählergemeinschaften,
- örtliche Vereine, die sich zwecks Teilnahme an kommunalen Wahlen als Wählervereinigungen konstituieren. (Holtmann 2012: 25)

Die lange Zeit in der Politikwissenschaft vorherrschende Kategorisierung von kommunalen Wählergemeinschaften als klassische „Ein-Themen“-Akteure wird ihrer heterogen Programmatik nicht gerecht und ist, wenn überhaupt, ein höchst seltenes Phänomen und auf größere Städte beschränkt (ebd.: 38). Das Auftreten aller möglichen Formen von kommunalen Wählergemeinschaften ist vor allem an regionale Spezifika und lokale Eigenheiten im politischen System gebunden. Neben dieser Einteilung wurden bisher vor allem zwei verschiedene Typen von KWGs unterschieden: der traditionelle „alte Typus“ gegenüber dem „neuen Typus“ kommunaler Wählergemeinschaften (vgl. u. a. Holtmann 1994 und Holtkamp / Eimer 2006). Der traditionelle Typus vertrat dabei die „konservativen Interessen des alten Besitzmittelstandes von Handwerk, Handel und Gewerbe“ wohingegen der neue Typus „in seiner sozialen Zusammensetzung vornehmlich die neuen Mittelschichten mit hohem Bildungsniveau und […] deutlicher postmaterialistische Präferenzen“ (Reiser / Krappidel 2008: 77) vertritt.

Diese Unterscheidung muss nach den Ergebnissen des Teilprojekts A6 verworfen werden, da aus der Datenlage „solche bipolaren Zuordnungen […] nicht eindeutig erkennbar“ (Holtmann et al. 2012b: 22) geworden sind. Vielmehr sind sie durch ihre ausgesprochene Heterogenität auf der Policy-Ebene als Äquivalent zu den sog. „Volksparteien“ zu betrachten (vgl. Holtmann 2012: 40). In einem Vergleich zwischen den Wahlprogrammen von kommunalen Wählergemeinschaften und Ortsparteien zeigte sich überdies, dass sich „Ortsparteien und KWG […] programmatisch ähnlicher [sind] als Ortsparteien und die Referenztexte ihrer Landes- bzw. Bundesparteien“ (Holtmann et al. 2012b: 21f.). Gepaart mit dem anhaltenden Wählerzuspruch für kommunale Wählergemeinschaften im lokalen politischen System, welcher eine formale Ent-Parteipolitisierung zur Folge hat, steht die Themenvielfalt von KWG auf der Policy-Ebene als eine materielle Parteipolitisierung dem gegenüber (vgl. Holtmann 2012: 40; Holtmann et al. 2012b: 25).

3.3.2. Entideologisierte Sachpolitik

Mit dem Schlagwort „Sachpolitik“ oder auch „Ideologiefreiheit“ versuchen kommunale Wählergemeinschaften sich gegenüber den lokalen Parteien abzugrenzen, da andererseits auf kommunaler Ebene ein konsensdemokratischer Politikstil vorherrschen würde (vgl. Holtkamp 2008). In den Umfragen des Teilprojekts A6 wurde immer wieder deutlich, dass der „Wunsch nach ‚Sach- und nicht Parteipolitik im Rathaus‘ als vorherrschendes Gründungsmotiv ihrer KWG“ (Holtmann et al. 2012a: 5) als starkes Element der Selbstzuschreibung zu betrachten ist. Weiterhin stehen sie in ihrer Selbstdarstellung vor allem für „Ideologiefreiheit, unterstreichen die damit einhergehende Parteiunabhängigkeit, ihre Sachorientierung, Bürgernähe, die Konzentration auf das Machbare anstatt auf das Wün­schenswerte und damit zusammenhängend ihren Pragmatismus“ (Reiser / Krappidel 2008: 85). In Abgrenzung zu den Parteien beschäftigen sie sich nach eigenen Angaben nur mit den Themen vor Ort und nicht mit landes- oder bundespolitischen Problemstellungen, sodass eine enge Vernetzung von kommunalen Wählergemeinschaften und der Sozialgemeinde unterstellt wird.

Die Annahme, dass es einen „quasinatürlichen Gegensatz zwischen ‚sachlicher‘ Kommunalpolitik und ‚ideologischer‘ Parteipolitik“ (Holtmann 1994: 260) geben würde, ist nicht erst durch die seit fast 20 Jahre durchdringende Politikverflechtung zwischen Kommunen, Land, Bund und Europäischer Union aufrechtzuerhalten. Unterstützt werden diese Klarstellungen durch die Aussagen bei Lütjen (2012) über die Beschaffenheit und die historischen Ursprünge der verschiedenen Konzeptionen von Ideologiefreiheit, „Parteiideologien“ und Sachpolitik. Seine Ergebnisse gelten lediglich für die nun institutionalisierte Gruppierung „Freie Wähler“. Ebenfalls diskutiert er „über die Unmöglichkeit der Ideologie-Freiheit im weiteren Sinne“ (ebd.: 164), denn hinsichtlich des „sachpolitischen Paradigmas“ (Holtmann 2012: 38) bedienen sie sich ebenfalls der Argumentationsfiguren von Sachverstand, gesundem Menschenverstand und Gemeinwohl (vgl. ebd.) gegenüber einer wie auch immer gearteten Parteiideologie.

Dass die Unterschiedlichkeit von lokalen Parteien und kommunalen Wählergemeinschaften nicht in der Ausprägung wie von den KWG postuliert gegeben ist, wird durch die Ergebnisse des Teilprojekts A6 untermauert. Vor allem, wenn es sich um Orte mit weniger als 5.000 Einwohnern handelt, zeigt sich, dass gleichfalls die lokalen Parteieliten dem „sachpolitischen Paradigma“ verfallen und es in der Hinsicht keine Unterschiede zwischen KWG und lokalen Ortsparteien gibt. Darin zeigt sich die immer noch währende Gültigkeit von der „Janusköpfigkeit der Ortsparteien“ (Lehmbruch 1975), die in Kombination mit der materiellen Parteipolitisierung von kommunalen Wählergemeinschaften durch eine „ebenso janusköpfige Performanz der Parteifreien ergänzt werden“ (Holtmann et al. 2012b: 25) muss.

3.3.3. Nicht-/ Anti-Parteien

Die beiden Charakteristika der Sachpolitik / Ideologiefreiheit und dem zugeschriebenen Status der Nicht-Partei oder auch Parteifreiheit sind unauflöslich miteinander verbunden. Kommunale Wählergemeinschaften sehen sich damit in klarer Abgrenzung zum „Parteienstaat“ und versuchen „in der sozialen Zusammensetzung ihrer Organisation die Bürgergemeinde und deren virtuelles Gesamtinteresse besser und breiter abzubilden als die Parteidoktrinen und partikularen Interessenstandpunkte vorgeblich stärker verpflichteten Ortsparteien“ (Holtmann et al. 2012b: 2). Diese strikte „Nicht-Parteilichkeit“ wird ebenfalls in der hier vom Teilprojekt A6 übernommen Definition kommunaler Wählergemeinschaften als Ausgangspunkt für weitere Analysen zu diesem Gegenstand benutzt. Angenommen wird, dass „sich die Parteifreien dabei in einem möglichen Kontinuum [bewegen], dessen Endpunkte durch die Typen kommunale Ersatzpartei und die kommunale Protestpartei“ abgesteckt werden (Göhlert 2008: 12). Eine andere Seite ist, dass KWG unmissverständlich „zur elektoralen Stabilisierung der Demokratie im Gemeindeleben und auf der Kreisebene wesentlich“(Holtmann 2012: 28) beitragen und die in einigen Regionen der Bundesrepublik bei Kommunalwahlen fehlenden Wahlvorschläge von lokalen Parteien quasi ersetzen. Der Fall tritt immer dann ein, wenn die Parteien auf lokaler Ebene in diesen Regionen über wenige Ortsverbände und / oder über wenig politisches Personal verfügen bzw. bei der Rekrutierung von Funktionärsträgern nicht erfolgreich sind[5].

Somit ist zu beobachten: Wo kommunale Wählergemeinschaften und lokale Parteien in Konkurrenz gegeneinander antreten, erzielen sie in der Regel weniger Stimmen und Sitze, je mehr Parteilisten zu den Kommunalwahlen antreten. Somit erklären sich die hohen KWG-Stimmenanteile „nicht durch die Ortsgröße, sondern durch das Fehlen von Ortsverbänden und somit auch von Wahllisten der Parteien“ (Holtmann 2012: 42, vgl. auch Reiser / Rademacher / Jaeck 2008). Die Ergebnisse zeigen, dass kommunale Wählergemeinschaften „nicht durchweg als Antiparteien gewählt werden“ (Holtmann 2009: 35, Hervorheb. i. O.), obwohl sie bewusst oder unbewusst „von einem latenten Anti-Parteien-Affekt, der zwar nicht nur in Deutschland, aber hierzulande eben doch seit je her besonders ausgeprägt ist“ (Holtmann et al. 2012b: 8) profitieren. Nicht zuletzt deswegen erfahren die „Anderen“ mindestens auf kommunaler Ebene öffentliche Wertschätzung und Anerkennung, weil sie jenen Anti-Parteien-Effekt fast schon reflexartig immer wieder aufs Neue bedienen. Entgegen ihrer Proklamation als „Nicht- und Anti-Partei“ sind sie nach den Erhebungen vom Teilprojekt A6 jedoch umso besser organisiert.

3.3.4. Formaler Organisationsgrad

Ihre organisatorische Heterogenität ist nur begrenzt entwickelt. Vielmehr besitzen sie zu einem Großteil typische Merkmale wie einen Vereinsstatus (Ost=40%, West=61%) oder eine Satzung (Ost=54%, West=79%). Das Vorhandensein von Ortsvereinen kommunaler Wählergemeinschaften, sonst eines der Merkmale politischer Parteien, ist in größeren Gemeinden häufiger anzutreffen als in kleinen. Das gleiche Muster ist beim Vereinsstatus zu erkennen (vgl. Göhlert et al. 2008: 136; Holtmann 2012: 29f.). Zusammenfassend ist demnach festzuhalten, dass „KWGs sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland überwiegend parteiähnlich organisiert und durch eine überraschend hohe organisatorische Stabilität gekennzeichnet sind“ (Reiser / Krappidel 2008: 81). Die Ähnlichkeiten kommunaler Wählergemeinschaften mit den Ortsparteien sind nicht nur wie eben beschrieben auf dem Gebiet der Programmebene und des Organisationsgrades zu vermerken, sondern äußern sich ebenso in der Übereinstimmung von sozialstrukturellen Merkmalen beider kommunalpolitischer Akteure (vgl. Reiser / Krappidel 2008). In ihrem Impetus negiert, schwächt „die nachweisbare Nähe von KWG und Ortsparteien […] die Selbstdarstellung von KWG als vorgeblich ideologiefreie Nichtparteien deutlich ab“ (Holtmann et al. 2012a: 4f.). Somit bleibt als ein zu klärender Sachverhalt die Frage im Raum stehen, inwiefern kommunale Wählergemeinschaften als „hybride Akteure zwischen politischer Gemeinde und Sozialgemeinde“ (Reiser / Krappidel 2008: 75) eine besondere Stellung im lokalen politischen System einnehmen.

3.4. Sozialgemeinde / vorpolitischer Raum

Als Erstes steht die Frage im Raum, was überhaupt „die“ Sozialgemeinde ist? In vielen parteientheoretischen Veröffentlichungen wird der Begriff synonym zu dem des vorpolitischen Raumes benutzt, der in Abgrenzung zur Sphäre des politischen Systems konzipiert wird. Dabei ist eine Hierarchie in der Prozesslogik beider Ebenen zu erkennen: Der Raum des politischen Systems steht im Fokus des Erkenntnisinteresses, wohingegen der vorpolitische Raum als Zuträger bzw. Appendix der politischen Gemeinde in den Politikwissenschaften betrachtet wird. Die Beschäftigung mit bürgerschaftlichen Engagement, sozialer und politischer Partizipation sollte in erster Linie im Bereich des vorpolitischen Raumes auf kommunaler Ebene im Einzugsgebiet der Sozialgemeinde verortet werden. Die enge Verknüpfung von der Sozialgemeinde bzw. dem vorpolitischen Raum mit dem bürgerschaftlichen Engagement sieht u. a. Schmidt (1995) mit dem Begriff der Zivilgesellschaft konzeptionalisiert.

Mit der Einführung der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurde der Versuch unternommen, die Bürger an den Angelegenheiten ihrer Gemeinde in einem institutionalisierten Prozess zu beteiligen. Seitdem kann von einer Doppelstruktur im Modell der kommunalen Selbstverwaltung gesprochen werden. Einerseits als ein Element der Staatsverwaltung auf der kommunalen Ebene, „in der das lokale Besitz- und Bildungsbürgertum (unter den Bedingungen des Klassenwahlrechts im 19. Jhdt.) die Angelegenheiten des örtlichen ‚Gemeinwesens‘ eigenverantwortlich entschied und verwaltete“ (Wollmann 2002: 329f.). Auf der anderen Seite konnte sie als eine gesellschaftliche Sphäre der bürgerlichen Gesellschaft beschrieben werden „mit lokalen Gewerbetreibenden und Fabrikanten, einem rasch emporschießenden bürgerlichen Vereinsleben, karitativen Einrichtungen der Kirchen sowie der Vereine und Selbsthilfeorganisationen der Arbeiterbewegung“ (Wollmann 2004: 3). Ein lokales Gemeinwesen ist somit durch die Gleichzeitigkeit als politische Kommune und (zivil-) gesellschaftliches Betätigungsfeld lokaler Akteure charakterisiert.

Aus diesem konzeptionellen Rahmen ergeben sich für den einzelnen Gemeindebürger verschiedene zivile, politische und soziale Rechte, die er innerhalb der Kommune ausüben kann. Die kommunale Selbstverwaltung erlaubt es den Gemeinden und Städten verbindliche, zivile Bürgerrechte und –pflichten wie z.B. die Wahrnehmung ihrer (zwar begrenzten) Steuerhoheit, den Eingriff in Eigentumsrechte oder durch den Erlass von Satzungen zur Ordnung und Sicherheit innerhalb der Gemeinde festzulegen. Soziale Bürgerrechte sind in der Bundesrepublik seit jeher auf kommunaler Ebene fest verankert, sodass die Gemeinden immer noch die letztendliche Entscheidungs- und Durchführungsinstanz im sozialen Sicherungssystem darstellen. Gleichzeitig stehen jedem einzelnen Bürger (nur begrenzt durch zumeist überörtliches Recht) seine politischen Beteiligungsrechte zur Verfügung, um über die Ausgestaltung der zivilen und sozialen Bürgerrechte in seiner Kommune mitzuentscheiden (vgl. Roth 2001: 144f.). Die politischen Bürgerrechte äußern sich u. a. in der Ausübung eines ehrenamtlichen kommunalpolitischen Mandats, in der Mitarbeit als sachkundiger Einwohner in Ausschüssen der Gemeindevertretung oder in der Wahrnehmung von Betroffenenrechten bei Planungsverfahren (vgl. Wollmann 2002: 331f.).

3.4.1. Beziehung kommunaler Wählergemeinschaften zur Sozialgemeinde

In diesem Umfeld agieren kommunale Wählergemeinschaften und Ortsparteien gleichermaßen. Dieser zivilgesellschaftliche Raum „ist für Ortsparteien wie für Wählergemeinschaften soziale Referenzgröße, personelles Rekrutierungsreservoir und bürgerschaftlicher Resonanzkörper“ (Holtmann et al. 2012b: 3) in einem. Im Gegensatz zu den lokalen Parteistrukturen galten Wählergemeinschaften nicht nur als politische Akteure, „sondern als hybride Akteure, die zwischen politischer Gemeinde und Sozialgemeinde verortet sind“ (Reiser 2006: 278) und sich im Gegensatz zu Ortsparteien „zumindest in ihrem eigenen Selbstverständnis, durch ein anderes Verhältnis zur Sozialgemeinde“ (ebd.: 279) auszeichnen. Anhand der sog. Sozialbruderschaftsthese wurde zu Beginn der Forschungen im Teilprojekt A6 davon ausgegangen, dass es den „kommunalen Wählergemeinschaften besser als Ortsparteien gelingt, ein im vorpolitischen Raum vorhandenes, vereinsförmig organisiertes bürgerschaftliches Engagement in den politischen Sektor der Gemeinde zu übersetzen“ (Holtmann et al. 2012b: 14). Die Hybriditäts- und die Sozialbruderschaftsthese konnten dabei bis auf eine noch zu behandelnde Ausnahme nicht bestätigt werden.

Trotz dieser Ergebnisse bleibt festzustellen, dass die Sozialgemeinde mit ihren verschiedenen Ausprägungen aus lokalen Vereinen, Bürgerinitiativen und Interessengruppen einen hohen Anteil an der Funktionsfähigkeit der politischen Kommune besitzt und für die kommunalpolitischen Akteure (Ortsparteien und kommunale Wählergemeinschaften zugleich) von hoher Wichtigkeit ist. Gerade ihre Verflechtungen mit den politischen Entscheidungsträgern und das Engagement der einzelnen lokalen Eliten innerhalb der lokalen Zivilgesellschaft sind in der Hinsicht für das politikwissenschaftliche Erkenntnisinteresse von Bedeutung.

3.4.2. Vereine und lokale Organisationen

Gemeinhin werden lokale Organisationen als einflussreiche Akteure im lokalen politischen System identifiziert. Unter ihnen sind vor allem die „Vereine, aber auch einzelne Verbände und Initiativen, ein wichtiger Faktor kommunaler Gemeinschaftsbildung“ (Nassmacher / Nassmacher 2007: 220). Vereine werden oft sogar als die „Urform (bürger-) gesellschaftlicher Selbstorganisation“ und als „wichtiges Element der Selbstkonstituierung der bürgerlichen Gesellschaft und […] Träger der gesellschaftlichen Modernisierung“ (Wollmann 2002: 334) angesehen. Auf lokaler Ebene ist es nicht ungewöhnlich, dass bis zu 50 Prozent der Gemeinde- oder Stadtbevölkerung in einem Verein mitgliedschaftlich organisiert sind. Der andere Aspekt ist, dass innerhalb der Kommune „aufgrund begrenzter Ressourcen deutlich weniger Interessen organisiert“ (Holtkamp / Bogumil 2007: 539) sind, sodass das Engagement in lokalen Vereinen und Verbänden wie das kommunalpolitische Mandat in der Regel ehrenamtlich ausgeführt wird[6].

Während insbesondere lokale Vereinigungen im Sport- und Freizeitbereich als „Quelle bzw. ‚Generator‘ von Sozialkapital gelten“ (Braun / Hansen / Ritter 2007: 110, Hervorheb. i. O.), um Vertrauen und Kooperation zwischen den Gemeindemitgliedern herzustellen bzw. zu verfestigen, wird Vereinen v. a. ein großer Beitrag bei der Erwerbung von Kompetenzen zur Wahrnehmung ihrer politischen Bürgerrechte zugesprochen. Durch ihre demokratische Verfasstheit und durch die Beteiligung bzw. Mitarbeit ihrer Mitglieder in Belangen des Gemeinwohls werden diese Bürgerkompetenzen geschult und entwickelt (vgl. ebd.). Durch die Mitgliedschaft und aktive Teilnahme an den Aktivitäten des Vereins lernt der Bürger „praktisch das ‚Einmaleins‘ der Demokratie und wird von der Notwendigkeit bürgerschaftlichen Engagements überzeugt“ (Zimmer 2007: 71). Einer unterstellten positiven Kausalität von Vereinsmitgliedschaft und erhöhter politischer Partizipation ist aber nur bedingt Recht zu geben.

Die reine Vereinsmitgliedschaft (v. a. in „politikfernen“ Engagementbereichen) kann auch zu einer Entpolitisierung des Bürgers führen. Oder wie Roberto Michels schon Anfang des 20. Jahrhunderts feststellen konnte, kann durch eine Oligarchisierung von formal demokratischen Organisationen (wie lokalen Vereinen) sich eine Funktionärselite herausbilden, welche über die Vereinsmehrheit herrscht (vgl. Zimmer 2007: 72f.). Dieser Umstand ist bei der ehrenamtlichen Übernahme von Funktionen im Verein nicht unüblich und kann ebenfalls zu einer Apathie gegenüber den demokratischen Strukturen und Mechanismen innerhalb des Vereins führen. Je nachdem, ob es sich um eigen-/ privatnützige oder fremd-/ gemeinnützige Vereine handelt, die sich entweder nur um die Interessen ihrer Mitglieder kümmern oder die Interessen der Allgemeinheit verfolgen (vgl. Wollmann 2002: 334), muss über den Umstand ihrer Funktionsfähigkeit für die Kommune nachgedacht werden. So können die den Vereinen zugesprochenen Funktionen, v. a. für die politische Gemeinde, wie folgt, zusammengefasst werden als:

[...]


[1] Vgl. Kapitel 2.1.

[2] Genuin freiwilliges politisches Engagement gilt als (m. E., der Autor) wichtiger und für die Politikwissenschaft besonders interessanter Teilbereich des freiwilligen (bürgerschaftlichen) Engagements. So schwindet der ausdrückliche politische Gestaltungsanspruch im FWS 2004 in den Bereichen Sport, Freiwillige Feuerwehr (FFW), Rettungsdienste, Freizeit und Geselligkeit auf ein Minimum (Gensicke / Geiss 2006: 324).

[3] Vgl. Kapitel 2.3.

[4] vgl. den Sammelband von Reiser, Marion / Holtmann, Everhard (Hrsg.), 2008: Farewell to the Party Model? Independent Local Lists in East and West European Countries, Wiesbaden.

[5] Ganz zu schweigen von dem in den letzten Jahren sich verschärfenden Mitgliederrückgang in allen größeren politischen Parteien in Deutschland. (vgl. Niedermayer 2011).

[6] Vgl. für Professionalisierungstendenzen in deutschen Großstädten: Reiser, Marion, 2006: Zwischen Ehrenamt und Berufspolitik – Professionalisierung der Kommunalpolitik in deutschen Großstädten, Wiesbaden.

Ende der Leseprobe aus 97 Seiten

Details

Titel
Bürgerschaftliches Engagement kommunaler Wählergemeinschaften
Hochschule
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  (Institut für Politikwissenschaft und Japanologie)
Note
1,0
Autor
Jahr
2012
Seiten
97
Katalognummer
V211197
ISBN (eBook)
9783656388708
ISBN (Buch)
9783656389316
Dateigröße
1932 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
kommunale Wählergemeinschaft, Wählergemeinschaften, Bürgerschaftliches Engagement, Zivilgesellschaft, Kommunalpolitik, Partizipation, Vereine, lokale Organisationen, Anti-Parteien, Sozialgemeinde, Engagement, Engagementbereiche
Arbeit zitieren
Christian Randel (Autor:in), 2012, Bürgerschaftliches Engagement kommunaler Wählergemeinschaften, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/211197

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