II
Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS. IV
ABBILDUNGSVERZEICHNIS. VI
EINLEITUNG 1
A. GRUNDLAGEN DER ARBEITSZEITFLEXIBILISIERUNG. 4
I. Betriebszeit 4
II. Arbeitszeit. 5
III. Flexible Arbeitszeit und Arbeitszeitflexibilität. 6
B. HINTERGRÜNDE UND MOTIVATION EINER FLEXIBLEN ARBEITSZEITGESTALTUNG 8
I. Interessenlage der Arbeitgeber 9
II. Interessenlage der Arbeitnehmer. 10
C. AUSGEWÄHLTE ARBEITSZEITMODELLE UND IHRE RECHTLICHEN GRUNDLAGEN 12
I. Gleitende Arbeitszeit 13
1. Abgrenzung zwischen einfacher und qualifizierter Gleitzeit 13
a. Einfache Gleitzeit 13
b. Qualifizierte Gleitzeit. 14
2. Vor- und Nachteile für die Vertragsparteien 15
a. Vor- und Nachteile für die Arbeitgeber. 15
b. Vor- und Nachteile für die Arbeitnehmer 16
3. Gesetzliche Grundlagen 17
4. Tarifvertragliche Grundlagen 19
5. Rahmenbedingungen auf betrieblicher Ebene 21
6. Individualrechtliche Grundlagen. 22
7. Bewertung 23
III
Inhaltsverzeichnis
II. Jahresarbeitszeit. 24
1. Vor- und Nachteile für die Vertragsparteien 27
a. Vor- und Nachteile für die Arbeitgeber. 27
b. Vor- und Nachteile für die Arbeitnehmer 27
2. Gesetzliche Grundlagen 29
3. Tarifvertragliche Grundlagen 29
4. Rahmenbedingungen auf betrieblicher Ebene 30
5. Individualrechtliche Grundlagen. 31
6. Bewertung. 32
III. Vertrauensarbeitszeit 33
1. Vor- und Nachteile für die Vertragsparteien 35
a. Vor- und Nachteile für die Arbeitgeber. 35
b. Vor- und Nachteile für die Arbeitnehmer 36
2. Gesetzliche Grundlagen 37
3. Tarifvertragliche Grundlagen 39
4. Rahmenbedingungen auf betrieblicher Ebene 39
5. Individualrechtliche Grundlagen. 40
6. Bewertung. 41
D. SCHLUSSBETRACHTUNG UND AUSBLICK. 43
LITERATURVERZEICHNIS VII
Abkürzungsverzeichnis
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
a.a.O.
Abs.
AiB
ArbRHand/Bearbeiter Kittner,
ArbZG
Art.
AÜG
AP
AZO
BAG
BetrAVG
BetrVG
Bez.
BGB
BSG
bspw.
bzgl.
Abkürzungsverzeichnis
M+E-Industrie
m.M.
MünchArbR/Bearbeiter Münchner
NJW
Nr(n).
RdA
RL
Rn.
s.
S.
SGB
SPD
TVG
TzBfG
u.a.
Urt.
VI
Abbildungsverzeichnis
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: Betriebsbefragung in der M E-Industrie 2002 - Kaum noch starre Arbeitszeiten
Abbildung 2: Beispiel für ein Gleitzeitmodell mit Kernarbeitszeit.
Abbildung 3: Beispielrechnun g für einen Ausgleichzeitraum von 6 Monaten.
Abbildung 4: Beispielrechnung für einen Ausgleichzeitraum von 12 Monaten
Abbildung 5: Unregelmäßige Verteilung der Arbeitszeit bei mittlerer, niedriger und hoher
Betriebsauslastung.
Abbildung 6: Unregelmäßige Verteilung der Arbeitszeit bei niedriger, mittlerer und hoher
Betriebsauslastung mit kurzfristigen Schwankungen.
Abbildung 7: Beispielformular / Abweichung von der Tagesarbeitszeit
EINLEITUNG
Die Maschinenlaufzeit ist die Grundlage der technischen Organisation und der ökonomischen Bewertung der Zeit in der Industrie. Das hat dazu geführt, dass man auch den Arbeiter während der zur Verfügung stehenden Zeit optimal nutzen wollte, ganz wie die Maschine. 1 Die Steuerung von Arbeitsprozessen, insbesondere die der Arbeitszeit, waren seit Beginn der Industrialisierung relativ starr organisiert. Ein Wandel bei der Gestaltung der Arbeitszeitregelungen ist erst seit Ende des vergangenen Jahrhunderts zu beobachten. 2
Zur Ablösung des vorherrschenden Musters einer gleichförmig gestalteten Normalarbeitszeit entstehen immer neue Formen einer mehr oder weniger flexiblen Arbeitszeitverteilung. In den Unternehmen werden neue Arbeitszeitstrategien entwickelt, um mit der Produktion schnell und effizient auf die jeweilige Marktsituation reagieren zu können. Der Anspruch an diese Strategien ist es ein Arbeitszeitmodell zu schaffen, das kostengünstig und sozial verträglich ist, sich aber auch in einem rechtlich zulässigen Rahmen bewegt. 3
Die Gestaltung der „Arbeitszeitflexibilisierung“ durch alternative Arbeitszeitmodelle unterliegt drei unterschiedlichen Zielsetzungen:
Ein makroökonomisches Ziel ist der Abbau der Arbeitslosigkeit, da Formen flexibler Arbeitszeit als Möglichkeit angesehen werden, die verfügbare Arbeit besser auf die Arbeitssuchenden zu verteilen. Eine betriebswirtschaftliche Zielsetzung ist, durch die Flexibilisierung der Arbeitszeit eine bessere Auslastung der Betriebszeiten zu gewährleisten, da flexible Arbeitszeiten dazu dienen können die Betriebsanlagen je nach Arbeitsanfall zu nutzen. Zu diesem Punkt zählt auch die Möglichkeit temporäre Schwankungen im Arbeitskräftebedarf durch Ausbau der Betriebszeit aufzufangen. Ein weiteres Ziel ist der sozialpolitische Wunsch der Arbeitnehmer nach einer ihren außerberuflichen Bedürfnissen angepassten Arbeitszeit. 4
1 Mikl-Horke, Industrie- und Arbeitssoziologie, 4. Auflage, 1997, S. 335.
2 Breu, Arbeitszeitflexibilisierung und Gesellschaftlicher Wandel, 1999, S. 9.
3 Rauschenberg, Flexibilisierung und Neugestaltung der Arbeitszeit, 1993, S. 5.
4 Tuchbreiter, Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Einführung und Durchführung flexibler Arbeitszeitmodelle, 2001, S. 1.
Arbeitnehmer hinsichtlich ihrer Arbeitszeit einerseits fordern, aber auch die Arbeitnehmer hinsichtlich ihrer privaten Bedürfnisse fördern. 5
Allerdings erfolgt diese Anpassung in erster Linie nicht aufgrund der Interessen der Arbeitnehmer, sondern vielmehr durch die Erforderlichkeit für den Arbeitgeber immer kurzfristigeren Anforderungen an Kundenorientierung und Wirtschaftlichkeit nachzukommen. Das Schlagwort „Flexibilisierung“ wird meist als ein besonders positives, innovatives Instrument einer modernen Unternehmensführung angesehen. Flexibilität wird in diesem Zusammenhang gleichgesetzt mit Ungezwungenheit, Selbstverantwortung, Freiheit. Die Einführung einer flexiblen Arbeitszeit oder die Erweiterung der bestehenden betrieblichen Arbeitszeitsysteme kann jedoch auch negative Auswirkungen haben. Eine zu große Freiheit birgt unter anderem die Gefahr, dass der betriebliche Arbeitsanfall den privaten Bereich einengt. Wünschenswert ist also eine Flexibilität, die den Interessen der Arbeitgeber wie auch denen der Arbeitnehmer entgegen kommt. 6
Da eine Vielzahl an unterschiedlichen, mehr oder weniger flexiblen Arbeitszeitmodellen in den Betrieben geschaffen wurde, konzentriert sich diese Arbeit auf einige wenige. Es werden Konzepte präsentiert, die für die Arbeitgeber wie auch für den einzelnen Arbeitnehmer eine gewisse Zeitsouveränität bieten. Dabei öffnen sich für beide Vertragsparteien große Spielräume sowohl hinsichtlich der Lage als auch der Dauer der Arbeitszeit. Bei diesen Modellen werden neben den rechtlichen Grundlagen auch die Vor-und Nachteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer dargestellt und in einer abschließenden Bewertung gegeneinander abgewogen.
Diese Arbeit soll zudem die derzeitig wieder auftretenden Forderungen von Seiten einiger Arbeitgeber, Lobbyverbände aber auch einiger Politiker, nach einer Änderung des deutschen Arbeitsrechts untersuchen. Kritiker wie bspw. nachfolgend GESAMTMETALL- Präsident Martin Kannegiesser heben hervor, dass das deutsche Arbeitsrecht, insbesondere das Arbeitszeitrecht, zu unflexibel sei.
5 So lautet eine Zielsetzung der Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 1/93 der ANDREAS STIHL AG & CO.: „ ...Die gleitende Arbeitszeit soll...ein Beitrag zur freien Gestaltung der Arbeitszeit und zur besseren Abstimmung von
betrieblichen und persönlichen Belangen sein...“.
6 Vgl. Mente, Neue Rahmenbedingungen für die Flexibilisierung der Arbeitszeit durch das ArbZG, 1998, S.1.
für zu kurz und die tariflichen Flexibilisierungsmöglichkeiten für nicht ausreichend. Da müssen wir etwas tun, denn wir werden immer abhängiger von Engpassbereichen mit schwer teilbaren Arbeitsplätzen wie z.B. Entwicklung, Projektierung, Programmierung und Technischer Service. Solche Engpassbereiche erfordern eine besonders bewegliche Arbeitszeitgestaltung“. 7
Ist das deutsche Arbeitsrecht und insbesondere das Arbeitszeitrecht tatsächlich so unflexibel? Bestehen nicht heute schon genügend Möglichkeiten den Einsatz der Arbeitskräfte in den Betrieben, den tatsächlichen Bedarf auch bei Arbeitsspitzen oder Engpässen, flexibel zu gestalten? Oder sind die Forderungen nach einem höheren Flexibilisierungsgrad der Arbeitszeit auf andere Motivationen Seitens der Arbeitgeber zurückzuführen?
Eine wichtige Fragestellung soll auch der Nutzen für den einzelnen Arbeitnehmer sein. Profitieren die Mitarbeiter tatsächlich von flexiblen Arbeitszeitmodellen wie der Vertrauensarbeitszeit? Oder wird nur eine Verschiebung von Verpflichtungen vorgenommen?
Im Rahmen dieser Arbeit werden neben einigen grundlegenden Begrifflichkeiten, die Hintergründe des Wandels von einer starren Arbeitszeit hin zu flexiblen Arbeitszeitsystemen im Zusammenhang mit den Interessenlagen der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmer, dargestellt. In einer abschließenden Betrachtung soll den aufgeworfenen Fragen nachgegangen und des weiteren versucht werden, einen Ausblick auf die zukünftige Gestaltung der Arbeitszeit zu werfen.
7 Gesamtmetall, Informationen für Presse, Funk und Fernsehen Nr. 42 / 2002 vom 31. Oktober 2002.
A. GRUNDLAGEN DER ARBEITSZEITFLEXIBILISIERUNG
Die Flexibilisierung der Arbeitszeit zielt zum einen darauf ab, Personalkosten zu sparen aber auch auf zyklische oder saisonale Auftragschwankungen zu reagieren. Zum anderen ist zur wirtschaftlicheren Auslastung der Betriebsmittel die Entkoppelung von Arbeits- und Betriebszeiten ein wesentlicher Aspekt der Arbeitszeitflexibilisierung. 8
Betriebszeit I.
Die Betriebszeit ist eine unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu definierende wichtige Komponente des Betriebsablaufs. Im Vordergrund des Konzepts der Betriebszeit steht die zeitliche Nutzung des Anlagenbestandes (Kapitalstocks) eines Betriebes. Anlagen sind entweder Ausrüstungen (im wesentlichen Maschinen) oder Bauten. Vielfach werden aber nur Maschinennutzungsdauer bzw. -laufzeiten betrachtet. 9 Die Betriebszeit ist damit die möglichst zieloptimale Nutzung des eingesetzten Kapitals bzw. der Produktionsmi ttel. 10
Die maximale Betriebszeit kann höchstens 24 Stunden am Tag betragen. Sie bildet daher auch gleichzeitig die Obergrenze der möglichen Nutzungszeit der einzelnen technischen Betriebsmittel (Betriebsmittelzeit). Es handelt sich nicht nur um den Einsatz des Faktors „Arbeit“, sondern um die Summe aller zur Produktion notwendigen Faktoren. 11 Dies ist nicht gleichbedeutend mit dem tatsächlichen Einsatz der Produktionsfaktoren; Betriebszeit ist demnach als diejenige Zeit zu verstehen, in der die Produktionsfaktoren zur Verfügung stehen, was nicht heißt, dass sie während dieser Zeitspanne auch tatsächlich immer genutzt werden. 12
Die Festlegung der Betriebszeit als die Zeit, in der Umsatz und Ertrag durch Nutzung der Betriebsmittel erwirtschaftet werden und in der die Ansprechbarkeit für Kunden gegeben ist, bereitet im Hinblick auf rechtliche Bestimmungen wenig Schwierigkeiten. 13 Da nur begrenzt gesetzliche Regelungen über Betriebszeiten (z.B. Ladenschlussgesetz und
8 Stille/ Zwiener, Arbeits- und Betriebszeiten in Deutschland, 1997, S. 58.
9 a.a.O.
10 Brendle, Die gleitende Arbeitszeit als Instrument des Arbeits- und Betriebsmanagement, (in) Ackermann, Hofmann (Hrsg.), Innovatives Arbeitszeit- und Betriebszeitmanagement, 1990, S. 115, 119.
11 Vgl. Wöhe, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 2000, S. 273 f.
12 Hüpen, Arbeitszeit, Betriebszeit und Beschäftigung, 1994, S. 13.
13 Hölting, Flexible Arbeitszeitgestaltung, 1999, S. 5.
Betriebszeit allein durch den Arbeitgeber verändert werden. 14
Bei Kaufhäusern und Ladengeschäften können bspw. die Ladenschlusszeiten, also die Betriebszeiten des Einzelhandels, ohne eine Beteiligung des Betriebsrats, in den Grenzen des Ladenschlussgesetzes festgelegt werden. Der Betriebsrat hat nur über die Verteilung der vereinbarten Arbeitszeit mitzubestimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG). Dementsprechend kann der Betriebsrat in diesem Fall nur bei der Frage mitbestimmen, inwieweit sich die Arbeitszeit mit der Betriebsnutzungszeit, hier der Ladenöffnungszeit, deckt. 15
Arbeitszeit II.
Bei der Festlegung der Arbeitszeit differenzieren die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern teilweise sehr stark. Wie bereits angeführt wurde 16 , hat der Arbeitgeber verstärktes Interesse an einer längeren Ausnutzung der Betriebsmittel (Ausweitung der Betriebszeit) und damit an einer Verlängerung der Arbeitszeit, wenn vertraglich möglich ohne Mehrarbeitszuschläge. Eine Mehrzahl der Arbeitnehmer strebt jedoch eine Arbeitszeitgestaltung an, die ihre Gesundheit nicht beeinträchtigt und ihnen genügend Zeit für familiäre und gesellschaftliche Betätigung lässt. 17
Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 HS 1 18 ArbZG „die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen“. Art. 2 der Richtlinie 93/104/EG des Rates 19 definiert Arbeitszeit als „jede Zeitspanne, während der ein Arbeitnehmer gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten arbeitet, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt“. Diese Definition ist aber nur für die genannte Richtlinie verbindlich und unterscheidet sich inhaltlich auch nicht wesentlich von der Definition des ArbZG, so dass sich die Frage nach einem eventuellen Anwendungsvorrang der europäischen Regelung nicht stellt. 20
14 Ackermann/ Hofmann (Hrsg.), Innovatives Arbeitszeit- und Betriebszeitmanagement, 1990, S. 278.
15 BAG vom 18.08.1987, 13.101987, AP Nr. 23 zu § 77 BetrVG 1972, Nr. 24 zu § 87 BetrVG Arbeitszeit; vgl. Neumann/ Biebl, Arbeitszeitgesetz Kommentar, 2001, § 3 Rn. 24.
16 s. Punkt A.I - Betriebszeit.
17 Vgl. ArbRHand/Schoof, § 35 Rn. 2.
18 Die Sonderregelung des Satzes 2 soll als seltene Ausnahme keine weitere Betrachtung erfahren.
19 Richtlinie vom 23. November 1993 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, Amtsblatt der EG Nr. L 307/18.
20 Mente, Neue Rahmenbedingungen für die Flexibilisierung der Arbeitszeit durch das ArbZG, 1998, S. 15.
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Jordan von Kröcher, 2003, Wandel der Arbeitszeit - Hintergründe, Modelle und rechtliche Rahmenbedingungen, München, GRIN Verlag GmbH
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