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1. EINLEITUNG
Der personelle Aufbau der Bauhütte im 15. Jahrhundert ergibt sich aus den Zielset- zungen des Frauenwerks, nämlich der Errichtung einer Kathedrale unter städti- scher Leitung. Zu diesem Zweck war es zunächst erforderlich, dass die Stadt die Direktion der Hütte an einen Amtsträger delegierte und darüber hinaus eine weitere Person zu seiner Kontrolle einsetzte. Diese beiden Ämter wurden von dem Schaffner, der in erster Linie für finanzielle Fragen zuständig war, und einem Pfleger, der die Rechnungsleguung des Schaffners überprüfte, wahrgenommen. Die technische Leitung wurde dem Werkmeister anvertraut, von dem eine sehr hohe fachliche Qualifikation erwartet wurde. Er galt gleichzeitig als Hauptsachver- ständiger in Bauangelegenheiten, die die Stadt selbst betrafen.
Sein Vertreter war der Parlier, der oberste Steinmetz. Ihm folgten in der Hierarchie die Meisterknechte und die übrigen Steinmetzgesellen.
Eine wichtige Rolle in der Bauhütte spielten auch die Schmiede, die Zimmerleute, die Steinbrecher und die Windeknechte.
Bedingt durch die Größe der Institution ergaben sich weitere Aufgaben, die in kei- nem direkten Zusammenhang mit dem Bau standen. Sie wurden im Verwaltungs- bereich von Schreibern, Unterschaffnern und Boten, im Bereich der Gottesdienste von Küstern und Orgelern und im Bereich der durch die Hausgemeinschaft auftre- tenden Erfordernisse von dem Gesinde wahrgenommen.
Die folgenden Ausführungen sollen zunächst die finanziellen Bedingungen ver- deutlichen, die das Funktionieren einer so großen Organisation überhaupt erst er- möglichten, des weiteren sollen die Arbeitsbereiche der Bauhütte beschrieben und im Hinblick auf ihre Funktion und ihren Stellenwert innerhalb des Frauenwerkes beurteilt werden.
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2. DIE FINANZIELLEN RAHMENBEDINGUNGEN
2.1. EINNAHMEN
Das Frauenwerk unterscheidet sich im 15. Jahrhundert von anderen Bauhütten vor allem deshalb, weil es in der Trägerschaft der Meister und des Rates der Stadt, nicht der des Bischofs steht. Trotz dieser engen Verbindung zwischen Stadtrat und Bauhütte war das Vermögen dieser beiden Institutionen getrennt. Der historische Ursprung dieser Besonderheit liegt in einer Vereinbarung im Vertrag von Speyer (1422) begründet, in der die Stadt die Meisterpflegschaft zu Beginn des Neubaus der Westfassade übernahm.1
Die günstige finanzielle Situation in Straßburg resultiert aus einem großen Besitz an landwirtschaftlichen Güter (zum Beispiel Bibelnheim), Wäldern, Weinbergen und Häusern in und außerhalb von Straßburg. Diese waren entweder käuflich erworben worden oder durch Schenkungen und testamentarische Vermächtnisse an die Bauhütte gekommen. Gegenüber einmaligen Spenden entstand hier der Vorteil, dass aufgrund des einmal erworbenen Landgutes immer wieder neue Gewinne er- zielt werden konnten. Alleine die Rubrikenüberschriften des Rechnungsbuches von 1492 geben Aufschluß über die zahlreichen Einnahmequellen, die die landwirt- schaftlichen Besitzungen eröffnen:
"Verkaufft korn und gelt durab erlösst
Innome gelt von alter kornschulde Innome gelt für orn von den lehenhütten Innome gelt vonn verkoufftem win [...] Innome gelt von verkoufftem harnasche
Innome gelt von verkoufften pferden 2
Ahnliches gilt für Mieteinnahmen aus dem Hausbesitz:
"Innome gelt von alten pfening zinßen in der statt
Innome von alten pfening zinßen ußwendig der statt Innome von hürigen zinßen in der statt
1 Barbara Schock-Werner: Das Straßburger Münster im 15. Jahrhundert. Köln 1983, S.
25 f
2 Rubrikenüberschriften des Rechnungsbuches von 1492, zitiert nach Schock-Werner: Das Straßburger Münster im 15. Jahrhundert, S. 250.
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innome von hürigen zinßen ußwendig der statt [...]
Varia recepta als abgelößt zinße" 3
Spenden und Zuwendungen aus Nachlässen spielten ebenfalls eine Rolle. Der
Schaffner war dazu berechtigt, der Bauhütte geschenkte Gegenstände zu verkau- fen, wenn sie nicht gebraucht wurden.
Eine weitere sichere Einnahmequelle bot der Opferstock des Marienaltars im
Münster, an dem die Seelenmessen für die Mitglieder der Steinmetzbruderschaften gelesen wurden. Ferner hatten interessierte Pfründner die Gelegenheit, sich in das
Werk einzukaufen, womit erreicht wurde, dass der Bauhütte kurzfristig Geld zur Verfügung stand. Der Pfründner erhielt als Gegenleistung im Alter eine Leibrente.
Er konnte auch im Krankheitsfall in die Hausgemeinschaft aufgenommen und dort
gepflegt werden. 4
2.2. AUSGABEN
Der größte Posten der Ausgaben betrifft die Lohnzahlungen an die Steinmetze so-
wie die übrigen Handwerker und Arbeiter und an das Gesinde, deren Höhe später
im Zusammenhang mit ihrem Arbeitsbereich erläutert wird.
Ansonsten werden diverse Lebensmitel sowie Ausgaben für die Verarbeitung von
Lebensmitteln ("Ußgobe von korn zu malen, ußgobe pfister knehten zu bachen" 5 ) genannt, deren Mengen auf eine große Hausgemeinschaft schließen lassen,
3 Ebenda.
4 Die folgenden Einzelrubriken verdeutlichen das gesamte Spektrum der möglichen Einkünfte:
Innome vom opffer in unsere lieben frouwen cappellen Innome so in das becken uff die hochzittlichen Tag geopfert auch in den piiengsten uff den fronaltar und beyde heilig creutz tag wurd Innome usser den stöcken im münster Innome usser den bühssen in der statt in den pfiensten meß und den capitel bühssen Innome von eintzigner bühssen aller dorffer diß bistumbs Innome von lüten do diß jore gestorben sind den man im münster gelutet hat Innome von besetztem gelt so erber lute zu allen molen an das werck geben Innome von verkoufften kleidern und kleinottern und gelt draberlaßt [...] Innome von lipgedinge oder pfründenern so süch uff das huße verpfründen (vgl. Schock-Werner: Das Straßburger Mühster im 15. Jahrhundert, S. 250).
5 vgl. ebenda, S. 252.
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darüber hinaus aber auch Rückschlüsse auf mittelalterliche Eßgewohnheiten zulas- sen:
"Ußgobe zu kosten des huß wüchentlich umb fleisch visch eiger und mi- lich in die küchin Ußgobe umb gekoufften ... (?) [sic] fleisch, visch in das salz, keße wurtz und saltz Ußgobe umb erweissen linßen grieß und habermehl [...]
Ußgobe umb wurtz und honig zu den lebkuchen" 6
Bei der Entlohnung des Personals spielten Naturalien eine große Rolle. Da diese größtenteils auf den Höfen des Frauenwerks geerntet wurden, tauchen einige Le-
bensmittel in den Rubriken der Ausgaben nicht auf. Stattdessen findet sich ein
Hinweis auf die Kosten, die die Unterhaltung eines solchen Gutes mit sich bringt. Im Rechnungsbuch von 1492 ist die Rede von "Ußgobe inn allerley wege von des
hoffs wegen zu Bibelnheim". 7
Im Zusammenhang mit der Kathedrale wurden Ausgaben zur Beschaffung von
Baumaterial erforderlich: "Ußgobe umb kalk und mürstein" 8 . Außerdem finden sich Hinweise auf den Kauf von Kleidern und Waren, die den Handwerkern zu
verschiedenen Anlässen als Geschenk übergeben wurden, ferner ist von einem Trinkgeld die Rede, das beispielsweise die Überbringer von Spenden erhielten.
Kosten entstanden auch bei der Ausrichtung von Hochzeiten und Taufen sowie bei
der Organisation von Beerdigungen. An Festtagen machte man Bedürftigen, Geist- lichen, Klöstern, Repräsentanten der Stadt, Handwerkern, Händlern und Spendern
Geschenke und verteilte Lebensmittel.
3. DIE ARBEITSBEDINGUNGEN
Bezüglich der Arbeitsbedingungen läßt sich generell feststellen, dass es eine
Sommer- und eine Winterarbeitszeit gab. Die Arbeit begann im Sommer um 5 Uhr morgens und endete um 7 Uhr abends. Insgesamt erhielten die Arbeiter zwei
eïnstündige und eine halbstündige Pause. Im Winter begann der Arbeitstag um
5 Uhr morgens und endete um 5 Uhr abends, unterbrochen von zwei einstündigen
6 Ebenda, S. 251.
7 Ebenda, S. 252.
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Pausen, so dass die Arbeitszeit im Sommer 11,5 Stunden und im Winter 10 Stun- den täglich betrug. Alle zwei Wochen wurde die Handwerker freigestellt, um ihnen
eine Möglichkeit zum Baden zu geben, wofür sie von der Hütte auch ein soge- nanntes Badegeld erhielten. Die Arbeit endete um 3 Uhr nachmittags und Die
Sommerzeit begann am Sonntag Invocavit und endete am Festtag des hl. Gallus. Die Wochenarbeitszeit verteilte sich über sechs Arbeitstage, aufgrund der zahlrei-
chen Feiertage reduzierte sïe sich jedoch auf 271 bis 277 Arbeitstage im Jahr. 9 Bei Empfängern von Tagelohn verringerten sich damit die Einkünfte in Wochen mit
Feiertagen dementsprechend.
Im Gegensatz zu englischen Bauhütten sind von Straßburg keine Überstunden be- kannt, da auf eine Verlängerung der Arbeitszeiten durch die Anbringung von Kunst-
licht verzichtet wurde. 10
Die Bezahlung erfolgte im Tagelohn, nicht im Stücklohn ("im Verding"). Der Lohn
war für alle Mitglieder eines Berufsstandes auf derselben hierarchischen Stufe gleich, das heißt, es gab keine Unterschiede zwischen einem Gesellen mit langer
Berufserfahrung und einem Anfänger mit abgeschlossener Lehre. Eine Unterschei- dung wurde nur in dem Sinne gemacht, dass der Werkmeister, der Parlier und die
Meister sich finanziell von den Gesellen abhoben.
Über die in Geld ausgezahlte Entlohnung hinaus gab es für bestimmte Posten eine zusätzliche Entlohnung in Naturalien, Geschenke zu Festtagen sowie Kleidung,
freie Unterkunft und Verpflegung, in einzelnen Fällen sogar Prämien.
Eine Sicherung des Arbeitsplatzes gab es nicht, wenngleich Kündigungsfristen (in
der Regel ein Monat) 11 eingehalten wurden. Im Kriegsjahr 1428/29 wurde beispiels- weise der Baubetrieb stark reduziert, so dass nur noch ein Werkmeister, ein
Schmied und eine Meisterknecht ihren Arbeitsplatz behielten. Außer im Falle von fehlenden finanziellen Mitteln zur Fortsetzung des Baues war eine Kündigung auch
8 Ebenda, S. 251.
9 vgl. ebenda, S. 29
10 vgl. ebenda, S. 63.
11 vgl. Schock-Werner: "Bauhütten und Baubetrieb", Die Parler und der schöne Stil,
Köln 1978, S. 56
Arbeit zitieren:
Herta Johansmeier, 1991, Das Straßburger Frauenwerk, München, GRIN Verlag GmbH
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Einbetten
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