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INHALTSVERZEICHNIS
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EINLEITUNG 5
BEGRIFFSKL ÄRUNG 1. 7
1.1 Begriffliche Grundlagen zum Thema
Jugendverwahrlosung 7
1.1.1 Verwahrlosung im allgemeinen Sprachgebrauch 7
1.1.2 Juristische Begriffsbestimmung 8
1.1.3 Pädagogische Begriffsbestimmung 10
1.1.4 Psychologische Begriffsbestimmung 11
1.1.5 Soziologische Begriffsbestimmung 13
1.1.6 Verwahrlosung in Abgrenzung zu den Begriffen:
"abweichendes Handeln", "Dissozialität",
"Delinquenz", "Abnormität" und "Kriminalität" 14
1.2 Begriffliche Grundlagen zum Themenbereich
Rechtsextremismus 16
1.2.1 Rechtsextremismus, Rechtsradikalismus 16
1.2.2 Ideologische Kernelemente des Rechtextremismus:
"Rassismus", "Nationalismus", "Faschismus" und
"Antisemitismus" 18
1.2.3 Neonazismus und Neofaschismus 20
2. SYMPTOMATIK UND ERSCHEINUNGSFORMEN VON
JUGENDVERWAHRLOSUNG UND RECHTSEXTREMISTISCHEN
ORIENTIERUNGEN BEI JUGENDLICHEN 21
2.1 Jugendkulturen mit Berührungspunkten zum
Rechtsextremismus 26
2.1.1 Skinheads 26
- 3 -2.1.2 Fußballfans und Hooligans 28 29 2.2 Organisierte rechtsextreme Jugendgruppen 2.2.1 Bund Heimattreuer Jugend (BHJ) 29 2.2.2 "Wiking-Jugend" (WJ) 30 2.3 Neonazistische Jugendorganisationen, 30 Parteizugehörigkeit 31 2.4 Ein Vergleich der Symptome 32 2.5 Ein Geschlechtervergleich
3. THEORIEN ZUR ERKLÄRUNG VON ABWEICHENDEM 35 VERHALTEN 35 3.1 Biologische Theorien 3.1.1 Der biologische Ansatz in der Verwahrlosungs-forschung 35 3.1.2 Der biologische Ansatz in der Rechtsextremismus-forschung 37 38 3.2 Psychologische Erklärungstheorien 3.2.1 Der psychoanalytische Ansatz 38 3.2.1.1 Der psychoanalytische Ansatz in der Verwahrlosungsforschung 42 3.2.1.2 Der psychoanalytische Ansatz in der Rechtsextremismusforschung 47
60 3.2.2 Das lerntheoretische Erklärungsmodell
- 4 -3.2.2.1 Die Lerntheorie in der Verwahrlosungsforschung 61 3.2.2.2 Der lerntheoretische Ansatz in der Rechtsextremismusforschung 64 3.3 Soziologische und sozialpsychologische 69 Erklärungsansätze 3.3.1 Das sozialisationstheoretische Konzept der Rechtsextremismusforschung 69 3.3.2 Die Anomietheorie 78
81 4. KRISENBEWÄLTIGUNGSSTRATEGIEN
4.1 Problembewältigungsversuche 81 durch den Jugendlichen 4.1.1 Die Instrumentalisierungsthese 81 4.1.2 Das Phänomen der Gewaltakzeptanz 83 4.1.3 Die Theorie der Bandendelinquenz oder die besondere Bedeutung der Gruppe 86 91 4.2 Bewältigungsstrategien der Gesellschaft 4.2.1 Therapie und Präventionsansätze in der Verwahrlosungsforschung 91 4.2.2 Prävention im Kontext von Kriminaltätstheorien 94 4.2.3 Projekte und Konzeptionen zur Eindämmung
rechtsextremistischer Orientierungen 96 101 5. SCHLUßBETRACHTUNG
103 6. LITERATURVERZEICHNIS
- 5 - EINLEITUNG
Seit dem Frühjahr 1989 rückt das Thema Rechtsextremismus wieder in das Bewußtsein einer breiten Öffentlichkeit. Der seit 1991 fremdenfeindliche Terror im Land verlangt nach Bearbeitung und aktuellen Lösungen.
Längst überwunden geglaubtes Gedankengut bricht erneut wieder auf und tyrannisiert Staat und Gesellschaft. Erschrocken und betroffen nehmen wir Kenntnis von einer zunehmenden und sich ausweitenden Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft. Vermehrte rechtsextremistische Ausschreitungen gegen Randgruppen der Gesellschaft prägen das Bild der heutigen gesellschaftlichen Situation und die große Zahl der beteiligten Jugendlichen erfüllt die Menschen mit Sorge und Angst. Die außerordentlich bedrückende Lage, daß zunehmend Kinder und Jugendliche sich zu Übergriffen auf Ausländer hinreißen lassen und Gefahr laufen, rechtsextreme Konzepte zu übernehmen, gebietet geradezu eine Veränderung des Blickwinkels. In der weiteren Betrachtung dürfen nicht nur die bisherigen Opfer, sondern müssen vielmehr die Täter und Tatursachen im Zentrum des Interesses stehen, und das gerade, weil es gilt, die Opfer zu schützen und rechtsradikale Gewalt zu stoppen. Das grundsätzliche Ignorieren und Ausgrenzen von Jugendlichen mit derartigen Orientierungen ist ein sträflicher Fehler. Die Ausgrenzung gerade der Jugendlichen, deren Einstellungen sich noch nicht verfestigt haben und die noch für pädagogisches Handeln erreichbar sind, würde die Situation unbedingt
verschärfen. Obwohl Gefahr im Verzuge ist, wäre an dieser Stelle falscher Aktionismus, der vermeintliche Handlungsfähigkeit signalisiert und doch nur planloses und unkoordiniertes Reagieren darstellt, unangemessen.
Rufe nach verschärfter Heimerziehung und einer verschärfenden Novellierung des Jugendgerichtsgesetzes werden laut und spiegeln doch nur die Kurzsichtigkeit und Überforderung der Menschen wieder.
- 6 -Gerade angesichts der derzeitigen Exzesse erfordert die Situation eine genaue und zutreffende Problem-und
Ursachenanalyse, aus der adäquate Interventionsstrategien und Präventionskonzepte gewonnen werden können. Die wachsende Zahl involvierter Jugendlicher und gewaltbereiter Kinder lenkt die Aufmerksamkeit der Wissenschaften auf die ernstzunehmenden Probleme der Heranwachsenden. Eine Einordnung des jugendlichen, rechtsextremistischen Handelns als ein von der Norm abweichendes Verhalten führt zu den Ergebnissen der Verwahrlosungsforschung, die sich schon seit langem mit den verschiedenen Ursachen delinquenten Verhaltens von Jugendlichen beschäftigt.
In dieser Arbeit werden Forschungsergebnisse der Verwahrlosungs-und der Extremismusforschung zusammengeführt, verglichen und hinsichtlich der Entstehung und der Ausprägung von abweichendem Verhalten Rückschlüsse auf mögliche Übereinstimmungen und Zusammenhänge gezogen.
Mit Hilfe wissenschaftlicher Erkenntnisse aus unterschiedlichen Disziplinen sollen Wirkungs-und Entstehungszusammenhänge
transparent und nachvollziehbar gemacht werden, um so der Kriminalisierung von Jugendlichen entgegenzuwirken und Zugänge zu adäquaten Präventionskonzepten anzubieten.
- 7 - 1.BEGRIFFSKLÄRUNG
1.1 Begriffliche Grundlagen zum Thema Jugendverwahrlosung
1.1.1 Verwahrlosung im allgemeinen Sprachgebrauch
Als "Verwahrlosung" dargestellte Sachverhalte sind Gegenstand verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen. Deshalb ist es nötig, dieses Phänomen aus unterschiedlichen Sichtweisen zu betrachten.
Ursprünglich aus dem althochdeutschen "wara" hergeleitet, was als "(Be)achtung" und "Achtgeben" übersetzt werden kann, signalisierte das Grundwort eine Haltung, die eingenommen oder jemandem entgegengebracht wird.
Deutlicher bringt dies das mittelhochdeutsche Verb "verwarlôsen" zum Ausdruck. Der Begriff wurde als "zielendes Zeitwort" benutzt, was den Erziehenden die Verantwortung für die Verwahrlosung ihrer Kinder zukommen ließ: Eltern verwahrlosen ihre Kinder.
Im Laufe der Zeit wurde der Begriff Verwahrlosung in ein "zielloses Zeitwort" überführt, so daß die Schuldhaftigkeit der Erziehungspersonen in den Hintergrund trat. Um der ursprünglichen, weiteren Bedeutung von Verwahrlosung gerecht zu werden, wird im heutigen Sprachgebrauch der verwahrloste Mensch als ein sich in einer Mangelsituation befindlicher Mensch betrachtet. Es mangelt ihm an "Wahrung", Betreuung und Erziehung, was ihm eine gesunde Entwicklung seiner Persönlichkeit unmöglich macht. Solche und ähnliche Definitionen erachtet HARTMANN als
angemessen, da sie sowohl das Individuum als auch seine vergangenen und aktuellen Lebensbedingungen berücksichtigen. "Wer dies tut, wird eine Verwahrlosung besser erkennen, weil seine Untersuchung nicht bei dem verwahrlosten Kind beginnt, besser behandeln, weil seine Betreuung nicht auf das
- 8 - verwahrlosteKind beschränkt bleibt, und besser verstehen, weil er den Verwahrlosten nicht nur als "Störer", sondern auch als "Gestörten" begreift" (Hartmann, 1970, S. 4). Handelt es sich bei der Verwahrlosung um einen zentralen Begriff der Sozialpädagogik, so sind die Phänomene der Verwahrlosung ebenfalls Gegenstand anderer Disziplinen. Entsprechend einer ganzheitlichen Betrachtung des Menschen muß die leibliche, seelische, geistige, soziale und gesellschaft-liche Seinsebene berücksichtigt werden.
1.1.2 Juristische Begriffsbestimmung Der Rechtsbegriff "Verwahrlosung" als ein unbestimmter Rechtsbegriff ist nach Inhalt und Umfang nicht scharf abgegrenzt.
Angesichts der vielfältigen Sachverhaltsstrukturen hat der Gesetzgeber auf eine Konkretisierung und Präzisierung des Begriffes verzichtet.
Eingebunden in den rechtlichen Regelungszusammenhang ist zwar der durch den Gesetzgeber diktierte Normzweck zu beachten, doch erst durch Rechtssprechung und Rechtslehre wird der Begriff zu einem bestimmten Sachverhalt in Beziehung gesetzt. Dies ermöglicht eine Individualisierung des Begriffes, die immer dann sinnvoll erscheint, wenn die zu beurteilende Materie komplex und vielschichtig ist und Wandlungstendenzen zu erwarten sind (Vent, 1979).
Den rechtlichen Rahmen der Jugendhilfe bilden das Grundgesetz (GG) und das Kinder- und Jugendhilfe Gesetz (SGB 8), das 1991 das Jugendwohlfahrtsgesetz abgelöst hat. Artikel 2 Abs.2 GG betont das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit eines jeden Menschen.
Weiterhin wird in §1 Abs.1 und Abs.2 des Kinder- und Jugendhilfe Gesetzes (KJHG) das Recht des Kindes auf Erziehung beschrieben.
- 9 -In diesem Zusammenhang ist die Verantwortlichkeit der Eltern in Artikel 6 Abs.2 GG festgehalten und wird in den Paragraphen §§ 11-41 des KJHG konkretisiert.
Im Artikel 6 Abs.3 GG taucht der Begriff der Verwahrlosung auf: Demnach darf der Staat in die elterliche Sorge eingreifen, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher von Verwahrlosung bedroht ist. Dieser staatliche Eingriff in die Privatssphäre der Familie und die möglicherweise nötige Fremdunterbringung des Kindes bedeutet einen massiven Eingriff in die Freiheitssphäre des Menschen und macht die Problematik der Wertausfüllung des Begriffes Verwahrlosung deutlich.
Infolgedessen wirft sich die Frage nach einem möglichen Beurteilungsspielraum der ermittelnden Instanzen und des Vormundschaftsgerichtes auf. Gegen die Annahme eines dem Jugendamt eingeräumten
Beurteilungsspielraumes spricht jedoch nach VENT, daß die abschließende Entscheidung über eine vorliegende Verwahrlosung dem Vormundschaftsgericht in eigener Verantwortung obliegt. Um jedoch richterliche Entscheidungen nachvollziehbar und überprüfbar zu machen, müssen die vom Gericht angewendeten Bestimmungskriterien für die Wertausfüllung von Verwahrlosung betrachtet werden. Das Wohl des Kindes, das es zu schützen gilt, liegt allen richterlichen Erwägungen und Entscheidungen zugrunde.
Die Orientierung am Wohl des Kindes in Bezug auf elterlichen Umgang und die Erziehung des Kindes, zieht eine Konkretisierung der anzustrebenden Erziehungsziele und Erziehungsideale und der Stile oder Techniken nach sich.
Da sich diese den gesellschaftlichen Veränderungen anpassen und sich ebenfalls wandeln, entsteht die Schwierigkeit, daß verschiedene Rechtsanwender an unterschiedlichen Bewertungsmaßstäben und Toleranzgrenzen anknüpfen. So geschieht es, daß gleichartige Lebenssachverhalte unterschiedlich bewertet werden. In den Kommentaren zum inzwischen veralteten Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) definieren DALLINGER und LACKNER Verwahrlosung als ein "...erhebliches, nicht erkennbares, vorübergehendes
- 10 - Herabsinken des körperlichen, geistigen oder sittlichen
Zustandes unter den Normalzustand" (Dallinger & Lackner, 1955). Eine weitere Begriffsbestimmung gibt RIEDEL in seinem Kommentar zum JWG: "Verwahrlosung ... ist ein erhebliches ... Sinken des
leiblichen, geistigen, sittlichen und bzw. oder seelischen Zustandes des Kindes unter das Erziehungsziel" (Riedel, 1965). Beide Begriffsbestimmungen heben auf psychische Befindlichkeiten der betroffenen Personen im Zusammenhang mit vorgegebenen Erziehungszielen und der sozialen Umwelt ab, so daß die Nähe der juristischen Interpretationsversuche von Verwahrlosung zu
pädagogischen Definitionen deutlich wird.
1.1.3 Pädagogische Begriffsbestimmung Die Erziehungswissenschaften sehen das Phänomen der
Verwahrlosung als ein Produkt der fehlgeschlagenen familiären Sozialisation, wie RIEDEL es 1965 formulierte. Die pädagogische Definition von MOLLENHAUER (1964) beschreibt die Verwahrlosung als ein:
"...akutes Zurückbleiben eines Verhaltens hinter einer gesetzten und dem Individuum angemessenen Erziehungsaufgabe" und weist damit auf die mögliche Wandlung des begrifflichen Inhaltes, bzw. auf die Wandlung der Erziehungsaufgaben hin. Es wird eine allgemeine Erziehungsbedürftigkeit formuliert, die die Grundlage einer gelungenen kindlichen Entwicklung bildet. In der pädagogischen Fachliteratur wird eine negative Besetzung des Ausdruckes Verwahrlosung unterstellt, so daß Versuche unternommen werden, diesen Begriff in andere Begriffe überzuleiten, die weniger etikettierend erscheinen. Der Terminus der "Verhaltensstörung" wird diskutiert und erweist sich als relativ wertneutral.
- 11 -Nach KLINK (1962) sind darunter alle Ausprägungsgrade und Formen von Störungen des Verhaltens und der Beziehung zur Umwelt und zu sich selbst zu verstehen.
Zwar beschreibt KLINK damit ein abweichendes Verhalten, doch ist nichts über den erziehungs- und entwicklungsbedingten Aspekt der Verwahrlosung gesagt.
Daher ist auch der Begriff der "Entwicklungsstörung" anzutreffen, der im pädagogischen Sinne alle Störungen umfaßt, die sich nicht aus Anlagemängeln, sondern aus erzieherisch, seelisch oder gesundheitlich ungünstigen Umwelteinflüßen ergeben. Der Begriff "Erziehungsnotstand" findet sich ebenfalls in der Literatur. Er deutet auf die maßgeblichen sozialen und erzieherischen Strukturen hin, die eine Verwahrlosung bedingen und beschreibt die besondere Konfliktkonstellation in den "versagenden" Erziehungsverhältnissen. Der pädagogische und soziale Rahmen, in dem sich Sozialisation und Entwicklung abspielen, bedingen die Faktoren für die Entstehung abweichenden Verhaltens. Losgelöst von gesellschaftlichen Veränderungen, denen die Erziehungsziele folgen, bietet ERIKSON (1968) eine allgemeine pädagogische Richtschnur an, die angemessene Erziehung operationalisiert.
Er fordert, dem Kind diejenigen erzieherischen Hilfestellungen zu geben, die es ihm ermöglichen, im Laufe seiner phasenspezifischen Entwicklung solche Qualitäten zu erwerben, die für eine positive Lebensgestaltung im Rahmen des gegenwärtigen soziokulturellen Zusammenhanges konstitutiv sind. Verwahrlosung definiert ERIKSON folglich als negative Identität, als mißlungene Lebensgestaltung, was an dieser Stelle zu den psychologischen Begriffsbestimmungen führt.
- 12 - 1.1.4Psychologische Begriffsbestimmung Eine einheitliche psychologische Begriffsbestimmung von
Verwahrlosung ist in der Literatur nicht zu finden. Innerhalb der Psychologie sind eine Vielzahl von Forschungsrichtungen entstanden, die Verwahrlosung unterschiedlich definieren.
Nach FREUD (1923) handelt es sich bei der Verwahrlosung um den Problemlösungsversuch einer Person. Die Dissozialität eines Menschen ist als Äußerung von inneren Konflikten aufzufassen. AICHHORN (1987) sieht Verwahrlosung als eine Störung des Über-Ichs, welches soziales Handeln bedingt. Das Fachlexikon der Sozialen Arbeit folgt ebenfalls dem psychoanalytischen Ansatz und beschreibt Verwahrlosung als dadurch gekennzeichnet, "...daß ein sozial gerichtetes Über-Ich als Steuerungs- und Kontrollinstanz der Triebimpulse nicht angemessen ausgebildet ist" (Fachlexikon der Sozialen Arbeit, 1986, S. 895). KÜNZEL führt zu einer anderen Betrachtungsweise von Verwahrlosung, die eine frühkindliche Deprivation als
Entstehungsursache für Verwahrlosung annimmt: "Verwahrloste sind Menschen, bei denen in ihrer frühesten und späteren Kindheit das vitale Bedürfnis nach "Verwahrtsein", d.h. nach Sicherung und Geborgenheit in einer schützenden, liebend zugewandten, zugleich aber auch die notwendigen Versagungen auferlegenden Umgebung nicht in einer der kindlichen Entwicklung angemessenen und notwendigen Weise befriedigt wurde" (Künzel, 1965, S.23).
Grundlegende Untersuchungen zur Bedeutung der frühen Kindheit lieferten BOWLBY (1973) und SPITZ (1970). BOWLBY erkannte, daß die Art der elterlichen Zuwendung, die das Kind in den ersten Lebensjahren erfährt, als ausschlaggebend einzuschätzen ist für seine weitere Entwicklung. Neben vielen anderen Konsequenzen hat nach BOWLBY eine frühe kindliche Deprivation auch die Entstehung von psychischen
- 13 -Fehlanpassungen zur Folge, zu denen er auch die Verwahrlosung zählt.
SPITZ beschreibt psychische Befindlichkeiten bei Kindern, wie sie auch verwahrlosten Kindern zugeschrieben werden. Er macht das Fehlen früher kindlicher Objektbeziehungen für die Entstehung von dissozialen Symptomen verantwortlich. "Von der Gesellschaft aus gesehen haben gestörte Objektbeziehungen im ersten Lebensjahr, seien sie abweichend von der Norm, ungeeignet oder unzureichend, Folgen, die das Fundament der Gesellschaft selbst gefährden. Solche Individuen sind unfähig, die verwickelten und viefältig getönten Bande der Beziehungen, die sie nie gehabt haben, zu verstehen, geschweige denn zu entdecken und sich ihnen einzufügen. Das Elend dieser Kinder wird in die Trostlosigkeit der sozialen Beziehungen des Heranwachsenden umgesetzt" (Spitz, 1989, S.310,311). Fehlanpassung und Deprivation, also Führsorgemängel sind die entscheidenden Inhalte der psychologischen Begriffsbestimmungen von Verwahrlosung. Ein weiterer Versuch Jugendverwahrlosung zu definieren
entspringt der klassischen Psychopathologie. DUBITSCHER (1936) meinte, einen moralischen Schwachsinn mit einem anlagebedingten Defekt der Persönlichkeitsstruktur erfaßt zu haben und schloß mit dieser Aussage den Einfluß von Umweltbedingungen gänzlich aus .
Ebenso SCHNEIDER (1934), der dem verwahrlosten Menschen eine erbbedingte, abnorme Persönlichkeit zuschrieb und damit dem medizinischen Krankheitsmodell verhaftet blieb. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) subsummiert in ihrem internationalen Diagnoseschlüssel (ICD) die häufigsten
Manifestationsformen der Verwahrlosung unter dem Ausdruck obwohl die Verwahrlosung im Persönlichkeitsstörungen,
herkömmlichen medizinischen und psychiatrischen Sinn keine Krankheit darstellt (Nissen, 1980).
- 14 -Als Erziehungsschwierigkeit aus mangelndem Vorbild bezeichnet LEMPP (1967) die Verwahrlosungserscheinungen und hebt damit sowohl auf die lerntheoretischen Ansätze der Psychologie als auch auf die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen des kindlichen Aufwachsens ab. Das genannte Vorbild kann tatsächlich fehlen oder von dem Kind infolge mangelnder Identifikationsmöglich-keiten nicht akzeptiert werden.
Gemeinsam ist den unterschiedlichen psychologischen Sichtweisen, mit Ausnahme der Sozialpsychologie, daß sich ihre Beschreibungen auf psychische Befindlichkeiten des Individuums beziehen oder sich darauf beschränken, psychopathologische Störungen der Persönlichkeit als Ursachen anzuführen und dementsprechend defektorientiert zu definieren.
Aus psychologischer Sicht treffen gesellschaftliche Bedingungen auf vorliegende Vulnerabilitäten einer Person und bedingen so die Ausprägung und das Ausmaß des innerpsychischen Defektes.
1.1.5 Soziologische Begriffsbestimmung
Anders als bei den psychologischen Definitionen richtet sich das Augenmerk hier auf die gesellschaftliche Situation eines Menschen. Seine Stellung und sozialen Lebensverhältnisse im gesellschaftlichen Gefüge bedingen Ausprägung und Ausmaß des abweichenden Verhaltens, zu welchem auch das Verhalten verwahrloster Menschen zählt.
Ein Individuum weicht ab und handelt dissozial, wenn es die von den anderen Gesellschaftsmitgliedern an ihn herangetragenen Erwartungen nicht erfüllt. Demnach erscheinen Verwahrloste in erster Linie deshalb verwahrlost, weil ihr Verhalten im Gefüge der gesellschaftlichen Normen aus dem Rahmen fällt und nicht der Mehrzahl der Gesellschaftsmitglieder entspricht. STEINHAUSEN zählt die Verwahrlosung zu den Störungen des Sozialverhaltens: "Bei allen Störungen des Sozialverhaltens handelt es sich um Verhaltensweisen, mit denen altergemäße
- 15 - Normen,Regeln und/oder Rechte anderer beeinträchtigt werden" (Steinhausen, 1988, S. 205). Um das Phänomen der Verwahrlosung in dem Gefüge von
gesellschaftlichen Normen und Maßgaben richtig einordnen zu können, müssen ähnliche Begriffe klar abgegrenzt werden.
1.1.6 Verwahrlosung in Abgrenzung zu den Begriffen:
Abweichendes Verhalten ist als Oberbegriff zu verstehen, denn er beschreibt alle Verhaltensweisen, die von einer gegebenen Norm abweichen.
WISWEDE (1979) benutzt die Metapher eines Pfades, der die soziale Norm darstellt. Wird von diesem Pfad abgewichen, ist die Norm verletzt und die Handlung des Menschen abweichend. Nach HARTMANN (1970) beinhaltet Verwahrlosung persistente und
generalisierte Abweichungen von der sozialen Norm. Es sind damit mehrere verschiedene Verhaltensweisen einer Person gemeint, die fortgesetzt auftreten, von der sozialen Norm abweichen und als allgemeines Sozialversagen eingestuft werden können. Dissozialität wird im Fachlexikon für soziale Arbeit wie folgt definiert: "Dissozialität bezeichnet einen Zustand des
Nichtverbundenseins bzw. der Nichtübereinstimmung einzelner oder von Gruppen mit den Normen und Wertvorstellungen einer Gesellschaft" (Fachlexikon der Sozialen Arbeit, 1986, S. 208). Dissozialität beinhaltet folglich dieselben Erscheinungen wie abweichendes Verhalten. Dissozial handelt auch der Mensch, der einmalig oder nur für eine bestimmte Zeit gegen Normen verstößt. Diese Art Normverstöße sind typisch für das Jugendalter und Teil der psychischen Entwicklung. Sie können als Probierverhalten bezeichnet werden und sind nicht als Verwahrlosungsphänomene zu beurteilen.
- 16 -Die Verwahrlosung erscheint als eine Untergruppe der Dissozialität, denn Dissozialität umfaßt, wie auch das
abweichende Verhalten, alle Regelverstöße und schließt sämtliche Verwahrlosungserscheinungen mit ein. Der Terminus Delinquenz stellt ursprünglich ebenfalls eine andere Bezeichnung für Dissozialität und abweichendes Verhalten dar. Der Begriff wird jedoch vorwiegend in der Kinder- und Jugendkriminalität verwendet und bezieht sich auf abweichendes Verhalten, das einen Straftatbestand erfüllt, also gegen eine formelle Norm verstößt. Um den Begriff Kriminalität im Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen zu vermeiden, der vorzeitigen gesellschaftlichen Etikettierung und der Entstehung sekundärer Devianz vorzubeugen, soll durch den Gebrauch des Wortes Delinquenz dem Tatbestand des Rechtsvergehens eine
psychologisch-verstehende Erklärung beigegeben werden (Pongratz & Schäfer & Weiße & Jürgensen, 1975). Delinquentes Verhalten in diesem Sinne wird durch Kontrollinstanzen geahndet und bestraft, sofern der Täter als strafmündig einzustufen ist.
Kriminalität beschreibt einen Straftatbestand, also ebenfalls einen Verstoß gegen eine formelle Norm, bezogen auf das Erwachsenenstrafrecht.
Als Abnormität bezeichnet HARTMANN (1970) alle Störungen der psychischen Gesundheit eines Menschen.
PONGRATZ (1975) konkretisiert den Begriff des psychischen Lebens als Überbegriff für das Erleben und Verhalten einer Person. Folglich ist dann eine Störung des psychischen Lebens gegeben, wenn der betroffene Mensch in seinem Erleben und Verhalten relativ dauerhaft von der Norm abweicht. Kriminalität, Abnormität und Verwahrlosung lassen sich nicht immer klar trennen und zeigen Überschneidungen in vorhandenen Verhaltenstendenzen.
- 17 - 1.2 Begriffliche Grundlagen zum Themenbereich Rechtsextremismus
Das Problem der Rechtsextremismus-Terminologie besteht darin, daß einerseits eine Reihe von konkurrierenden Begrifflichkeiten im Gebrauch sind und andererseits die verschiedenen Autoren damit sehr unterschiedliche Motivationen, Ziele und Bedeutungsinhalte verbinden. Eine einheitliche Definition von Rechtsextremismus und
Rechtsradikalismus gibt es weder in der Literatur, noch werden diese Begriffe in der politischen Auseinandersetzung einheitlich gebraucht. Insgesamt handelt es sich um Begriffe, deren Bedeutungsinhalte nicht unumstritten sind.
1.2.1 Rechtsextremismus, Rechtsradikalismus
Ursprünglich kennzeichnete der Kombinationsbegriff "extremus" (äußerst) die von einem gegebenen Standpunkt aus am weitesten entfernte Position (Funke, 1994).
Extremismus bedeutet eine Fortentwicklung von der Mitte, wobei die Mitte als optimaler, gesellschaftlich anerkannter Standpunkt zu sehen ist, doch der Begriff des Rechtsextremismus führte in der öffentlichen Diskussion zu Kontroversen. Eine inhaltliche Begriffsbestimmung, die sich an der Sichtweise des Verfassungsschutzes orientiert, der alten Totalitarismus-theorie nahesteht und staatszentrierte Deutungsmuster übernimmt, unterscheidet lediglich zwischen verfassungsfeindlichem und nicht-verfassungsfeindlichem Rechtsextremismus. Viele Wissenschaftler lehnen diese Begriffsbestimmung ab und sehen darin eine politische Instrumentalisierung. Eine derartige Auffassung des Begriffinhaltes wird den Entstehungsbedingungen vom Rechtsextremismus nicht gerecht.
Da anderen Termini der Rechtsextremismusforschung eine ähnliche Problematik in Bezug auf ihre Definition anhaftet, werden hier nur Begriffserklärungen gebraucht, die als Arbeitsdefinitionen
- 18 -zum Verständnis des Phänomens beitragen können. Allgemeiner Konsens besteht darüber, daß es sich beim Rechtsextremismus um einen Sammelbegriff handelt.
FUNKE (1994) spricht von einem Syndrom, das sich aus unterschiedlichen normativen Einstellungen und Werten zusammensetzt und auf die politische Handlungsebene abzielt. BAENSCH (1994) beschreibt verschiedene Ordnungskriterien für rechtsextremistische Positionen:
Ein Merkmal ist nach BAENSCH die starke Betonung des Nationalen bei gleichzeitiger Abwertung des Fremden. Weiter gehören zu einer rechtsextremistischen Einstellung das Propagieren von biologischen und sozialdarwinistischen
Rangordnungen, die grundsätzlich für alle Lebensbereiche gelten. Ein dritter Grundsatz im Rechtsextremismus ist das Eintreten für autoritäre Formen der Herrschaft. Zentralismus und Führerprinzip sind die zentralen Organisationsfiguren, die einen starken, handlungs- und durchsetzungsfähigen Staat garantieren sollen ( Otto & Merten, 1993).
HEITMEYER geht von einem soziologischen Verständnis des Rechtsextremismus aus, welches die ökonomischen und sozialen Entstehungsmomente mit umfaßt.
"Zu den Grundelementen dieses Verständnisses gehört, daß die rechtsextremen Orientierungsmuster im Kern als Angriff auf die Gleichheit von Menschen verstanden werden müssen, damit sozialer, psychischer und physischer Ausgrenzung bzw.
Vernichtung anderer verbunden ist und Gewalt als zentralen Regelungsmechanismus gesellschaftlicher Verhältnisse und Konflikte versteht.Rechtsextremistische Orientierungsmuster zeichnen sich dadurch aus, daß sie Elemente eines
gesellschaftlichen Gegenentwurfes enthalten, zu den theoretisch formulierten, aber praktisch keineswegs vollständig eingelösten Verheißungen demokratischer, aufklärerischer Politik mit den Elementen des Vernunftspostulates, der Freiheit des Individuums, vor allem der Gleichheit der Menschen" (Heitmeyer, 1992, S.15).
- 19 -Der Übergang vom Rechtsextremismus zum Rechtsradikalismus ist nicht eindeutig, so daß eine Grenzziehung nützlich erscheint. MERTEN & OTTO (1993) benutzen die Gewalt gegen Menschen als Abgrenzungskriterium zwischen Rechtsextremismus und Rechts-radikalismus. Als rechtsradikal werden nur die Einstellungen und Handlungen betrachtet, die Gewalt als legitimes Mittel zur Durchsetzung ihrer rechtsextremen Zielsetzungen einsetzen. HEITMEYER (1989) dagegen bezieht die Gewalt in seine
Rechtsextremismus-Definition mit ein und nennt eine Gewaltperspektive und die Gewaltakzeptanz als Kernstück rechtsextremistischen Verhaltens. Er sieht den Begriff
Rechtsradikalismus als problematisch an, weil die Begriffshälfte "radikalismus" an die bürgerliche Aufklärung und Emanzipation anknüpft und dadurch positiv besetzt ist. Andere Autoren sehen den entscheidenden Unterschied zwischen Rechtsextremismus und Rechtsradikalismus in der menschenverachtenden und menschenvernichtenden Nuance des Begriffes Rechtsradikalismus, den dieser im Zusammenhang mit der Vernichtung der Juden erhalten hat. Im Gegensatz zum
Rechtsextremismus, der sich am äußersten Rand der Norm bewegt, übertritt der Rechtsradikalismus diese Grenze in entscheidender Weise und richtet sich gegen das Leben Andersdenkender. Trotz dieser Einwände soll an dieser Stelle davon ausgegangen werden, daß Rechtsradikalismus alle Positionen und Ziele umfaßt, die sich politisch am äußersten Rand des Verfassungsrahmens befinden.
1.2.2 Ideologische Kernelemente des Rechtsextremismus: "Rassismus", "Nationalismus", "Faschismus" und "Antisemitismus"
Bis ins 18.Jahrhundert hinein wurde Rasse als Unterschiedsbeschreibung von Stamm, Familie und Geschlecht verstanden. Ein Zitat von HEGEL spiegelt dieses Verständnis wieder:
- 20 - "Ausder Abstammung kann aber kein Grund für die Berechtigung oder Nichtberechtigung der Menschen zur Freiheit oder zur Herrschaft geschöpft werden. Der Mensch ist an sich vernünftig, darin liegt die Möglichkeit der Gleichheit des Rechtes aller Menschen, -die Nichtigkeit einer starren Unterscheidung in berechtigte und rechtlose Menschengattungen" (G.W. Hegel). Artikel 3 Abs.3 GG bestätigt diese Aussage noch heute. Der heutige Rassismus verbindet sich mit nationalistischen Lehren, zielt auf die Ausgrenzung von Fremden ab und ist biologisch und kulturell begründet. Dieser Definition folgend, läßt sich der Rassismus in drei Intensitätsstufen differenzieren: 1.) Die "Heterophobie", die die schwächste Ausprägung
darstellt und gekennzeichnet ist durch Vorurteile gegen Unbekannte und sich in der Angst vor Andersartigen äußert. 2.) Die "Xenophobie", die Fremdenfeindlichkeit, die ebenfalls durch Vorurteile gekennzeichnet ist und mit einer starken emotionalen Beteiligung einhergeht. 3.) Der Rassismus, der physische und mentale Merkmale zur Klassifizierung von Menschen heranzieht (Funke, 1994). Dieses Verständnis von Rassismus wird von einigen Forschern kritisiert und in den Begriff des "Neorassismus" umformuliert, um der ursprünglichen Bedeutung der biologischen Vererbung zu entgehen.
TAGUIEFF (1991) sieht das Thema des modernen Rassismus in der Unaufhebbarkeit der kulturellen Differenzen und der Propagierung der Unvereinbarkeit von Lebensweisen. ist ein "...starkes, meist intolerantes, Nationalismus
übersteigertes Nationalbewußtsein, das Macht und Größe der eigenen Nation als höchsten Wert erachtet" (Duden, Das Fremdwörterbuch, 1982, S.516). Im Mittelpunkt des heutigen rechtsextremistischen Nationalismus steht die Verharmlosung des Dritten Reiches, die Gefährdung des
- 21 -deutschen Volkes vor Überfremdung sowie die Bildung eines "Großdeutschen Reiches".
Faschismus bezeichnet ein nach dem Führerprinzip organisiertes Herrschaftssystem, das antidemokratisch, antikommunistisch und nationalistisch agiert. Charakteristisch für den Faschismus oder für einen faschistischen Staat sind verschiedene Elemente: Der Staat ist gekennzeichnet durch eine imperiale Herrschaftsidee, einen charismatischen Führer und eine Geheimpolizei zur Durchsetzung seiner Ziele. Es existiert eine Massenpartei, eine durchstaatlichte Privatwirtschaft, ein Waffen- und Informationsmonopol, sowie die faktische Aufhebung der Gewaltenteilung (Funke, 1994).
Antisemitismus bedeutet "Judenfeindlichkeit". Der klassische Antisemitismus reicht viele hundert Jahre weit zurück und war geistiger sowie politischer Natur. Im Nationalsozialismus wurde dieser Begriff allerdings zu einem universellen Rassismus gesteigert und völkisch begründet, was noch heute für den Rechtsextremismus Gültigkeit hat. Der Begriff hat die Ausrottung eines Großteils der europäischen Juden und die Gründung des Staates Israel überdauert. Noch heute existiert der Antisemitismus als "symbolischer" Antisemitismus und ist
weiterhin zur Fremdenfurcht verallgemeinert. Die antisemitische Reaktion entspringt nicht der individuellen Abneigung gegen bestimmte Personen, sondern der Adoption eines längst gefällten gesellschaftlichen Urteils über ein ganzes Kollektiv (Dahmer, 1993).
Diese Aussage hat für alle xenophoben Reaktionen Gültigkeit.
1.2.3 Neonazismus und Neofaschismus
Der Begriff Neonazismus ist nur insofern tauglich, als daß damit jene Konzepte, Mentalitäten und Gruppen gemeint sind, die an historische Erscheinungen des Nationalsozialismus anknüpfen und diese wiederherstellen wollen.
- 22 -In diesem Zusammenhang formuliert BIRSL (1994) die Gefahr, daß ein zu stark historisierender Blick die Perspektive und die Veränderungs- und Erneuerungsprozeße innerhalb des rechts-extremen Spektrums verstellen kann. Die enggefaßte Definition birgt außerdem die Gefahr, daß solche neonazistischen
Gruppierungen als das zentrale Problem von der Gesellschaft wahrgenommen werden, während andere rechtsextremistische
Erscheinungen als nachrangig eingestuft werden. Unter den Begriff des lassen sich alle Neofaschismus
soziologischen Tatbestände sowie sämtliche rechtsextremistische Meinungsmuster und Mentalitäten fassen. Somit verweist der Begriff auf eine sozio-kulturelle Problemsicht und lenkt die Suche nach den Ursachen rechtsgerichteter Orientierungsmuster vom Rand der Gesellschaft weg auf ihr Zentrum.
2. SYMPTOMATIK UND ERSCHEINUNGSFORMEN VON
Im Folgenden werden die Symptome und die Formen rechtsextremistischer Einstellungen und Verhaltenstendenzen gemeinsam beschrieben.
Das Problem dissozialer Kinder und Jugendlicher ist zu allen Zeiten ein Thema philosophischer und pädagogischer Auseinandersetzungen gewesen, so daß wissenschaftliche Forschungen zum Thema sozialer Abweichungen schon in der Mitte des achtzehnten Jahrhunderts beginnen. Die unterschiedlichen Erscheinungsformen des abweichenden Verhaltens stehen in engem Zusammenhang mit den jeweils aktuellen Erziehungsstilen einerseits und den
soziologischen Umwandlungsprozessen sowie der politischen Kultur andererseits.
Die dramatische Zunahme rechtsextremistischer Gewaltaktionen im vereinigten Deutschland hat ebenfalls eine Reihe neuer
- 23 -Veröffentlichungen über Rechtsextremismus in der Bundesrepublik hervorgebracht, wobei der Betrachtung der Jugend eine besondere Bedeutung zukommt.
Innerhalb der Verwahrlosung werden mehrere unterschiedliche Differenzierungen bezüglich ihrer Symptomatik vorgenommen. BRANDT (1965), wie auch KÜNZEL (1965) und SPECHT (1967) unterscheiden "Verwahrlosungserscheinungen" und
"Verwahrlosungsstrukturen". Sie subsumieren unter den Begriff Verwahrlosungserscheinungen alle Verhaltensweisen und Handlungen unsozialer und asozialer Art, welche gegen die geltenden Gesetze oder die guten Sitten der Gesellschaft verstoßen. Unter Verwahrlosungsstruktur werden die Verhaltensweisen aufgelistet, die sich gegen die Normen einer Gesellschaft richten und auf innere Dauereinstellungen sowie auf eine im Kern gestörte Persönlichkeitsstruktur hinweisen (Hartmann, 1970). Nach HARTMANN entspricht diese Einteilung dem Konzept der Dissozialität. Der Mensch handelt dissozial, er trägt
Verwahrlosungserscheinungen, muß aber nicht verwahrlost sein, bzw. es muß seinem dissozialem Verhalten keine Verwahrlosungsstruktur zugrunde liegen.
AICHHORN (1987) teilt analog dazu die Symptome in "latente" und "manifeste" Symptome. Die Grundlage zur Ausbildung der
abweichenden Symptomatik bildet die Charakterstruktur des Jugendlichen. Ihre psychischen Mechanismen können durch äußere Reize aktiviert werden, so daß der latent Verwahrloste die Merkmale in sich trägt, ohne abweichende Realitätsäußerungen zu zeigen, während der manifest Verwahrloste abweichendes Verhalten zeigt. In der Literatur wird weiterhin unterschieden zwischen
"defektiven" und "produktiven" Symptomen. Zu verstehen sind unter den defektiven Symptomen: Eine extrem niedrige Frustrationstoleranz, mangelnde Bewältigungstechniken für Unsicherheit, Furcht und Angst, sowie ein gestörtes Schuldgefühl. DECHÊNE (1975) weist in seinem Buch "Verwahrlosung und Delinquenz" darauf hin, daß die defektive Symptomatik zwar
- 24 -weniger augenscheinlich und spektakulär, aber dennoch vorhanden ist und den Jugendlichen sehr belastet. Die auffälligeren Symptome sind die produktiven, die ein Jugendlicher ausbilden kann. Es sind dies Expansivität, Geltungssucht und Aggressivität.
Ebenfalls ist es möglich, die Verwahrlosungssymptome nach ihrem zeitlichen Auftreten zu sortieren. DÜHRSSEN (1955) nennt eine weitgehende Beziehungsarmut zur mitmenschlichen und gegenständlichen Welt die entscheidende Frühverwahrlosung, aus welcher die spätere Symptomatik hervorgeht. Man spricht von psychischem Hospitalismus, der unter ungünstigsten äußeren Bedingungen sowohl zu psychophysischen Retardierungen als auch zu einer Verzögerung der emotionalen und sprachlichen
Entwicklung führt. Im psychosozialen Bereich fallen die Kinder durch eine Bindungsschwäche und Frustrationsintoleranz auf. Eine gute Übersicht und eine weitere Unterscheidung der Symptome nimmt Hartmann (1970) vor. Er arbeitet in einer Untersuchung an deutschen Jugendlichen drei Verwahrlosungssyndrome heraus, die durch ihr unterschiedliches passives bzw. aktives Sozialverhalten charakterisiert sind. 1.) Instabilitätssyndrom oder Labilitätssyndrom Zu diesem Syndrom zählen die Merkmale: Depressivität, vorzeitige Entmutigung, Kontaktschwäche, Rastlosigkeit und Weglaufen, sowie eine mangelhafte Versuchungstoleranz. Das Syndrom ist gekennzeichnet durch Labilität, also durch Insuffizienzen des Jugendlichen. Die beschriebenen Merkmale gehen der produktiven Verwahrlosung voraus, entsprechen der defektiven Symptomatik und HARTMANN stuft dieses Syndrom als von geringer sozialer Gefährlichkeit ein. Zu der charakteristischen Bindungsschwäche kommt noch eine Belastungsschwäche hinzu, die es den Jugendlichen einerseits unmöglich macht, Beziehungen einzugehen und aufrechtzuerhalten und andererseits das Ertragen von Frustrationen erschwert. Ebenso wie das Aufschieben von Bedürfnissen ihnen große Probleme bereitet, können sie Anweisungen und Kritik an ihrer Person nicht akzeptieren.
Arbeit zitieren:
Ulrike Haß, 1995, Mögliche Zusammenhänge zwischen Jugendverwahrlosung und Rechtsextremismus, München, GRIN Verlag GmbH
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