II
Inhaltsverzeichnis Seite
Tabellenverzeichnis III
1 Einleitung 4
2 Grundlagen und Darstellung des Rating 5
2.1 Begriffsabgrenzung 5
2.1.1 Emissions- und Emittentenrating 7
2.1.2 Lang- und kurzfristiges Rating 8
2.1.3 Sonstige Unterscheidungskriterien 8
2.2 Ratingverfahren 10
2.2.1 Differenzierung nach Zugänglichkeit der 10
Informationen
2.2.2 Kriterien als Maßstab der Bonität 11
2.3 Prozessabfolge des Rating 12
3 Rating aus Emittentensicht 14
3.1 Informationspolitische Optimierung des Marktzugangs 14
3.2 Funktion der Kursfindung und der Finanzierungskosten- 15
senkung
3.3 Rating als Beurteilung der Unternehmensleistung 17
4 Rating aus der Sicht des Anlegers 19
4.1 Rentabilitäts- und Risikoindikator von Anleihen 19
4.2 Risikoidentifikations- und Strategiefunktion 21
4.3 Dynamische Informationsversorgung durch Rating 22
5 Fazit 22
Literaturverzeichnis
4
1 Einleitung
Im Rahmen dieser Hausarbeit wird eine Darstellung und Analyse des Rating aus Anleger- und Emittentensicht durchgeführt. Für diese beiden Kapitalmarktteilnehmer nimmt das Rating ein zentrale Position in der Bewertung von Emittenten und deren Emissionen in Bezug auf ihre Bonität ein. Während der Anleger als Kapitalgeber über das Ratingurteil die verschiedenen Wertpapiere hinsichtlich der Rendite und dem Risiko vergleichen kann, versucht der Emittent als Kapitalgeber seine Anleihen am Markt mit einem guten Rating zu platzieren. Diese Hausarbeit beschäftigt sich ausschließlich mit dem Rating von Industrieanleihen, welches auch als externes Rating in der Literatur beschrieben wird. Bankenratings und das Rating von Vorzugsaktien werden aufgrund des begrenztem Umfangs der Hausarbeit nicht berücksichtigt.
Hinsichtlich der Entwicklung stellt das Rating in Nordamerika schon seit Jahrzehnten einen Funktionsparameter der Kapitalmärkte dar, der unverzichtbar ge-worden ist. Auch in Asien, vor allem in Japan konnten, sich Ratingagenturen durch offizielle Anerkennung und gesetzliche Vorschriften in den achtziger Jahren im etablieren. Die Entwicklung in Europa hingegen ist unterschiedlich weit fortgeschritten. In Frankreich sind Ratings bereits gesetzlich vorgeschrieben. In Deutschland hingegen hat das Rating erst in den letzten Jahren an vergleichbarer Bedeutung gewonnen. 1 Durch die Abschaffung der staatlichen Emissionsgenehmigung für Anleihen (§§ 795, 808a BGB) seit 1991 zeigt sich auch hier ein deutlicher Wandel für den deutschen Anleihenmarkt und dem Bedarf nach Ratings. 2 Im Zuge der Europäischen Währungsunion treten die an Wechselkursrisiken orientierten Anlagestrategien in den Hintergrund, während gezielt Bonitätsaspekte in das Anlagekalkül einbezogen werden. 3
Punkt 2 dieser Arbeit grenzt den Begriff Rating ab und stellt die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale dar. Es wird eine Differenzierung nach Besicherung (Emissions- und Emittentenrating), Fristigkeit (kurz- und langfristig) und weiterer spezieller Charakteristika durchgeführt. Anschließend werden die B eurteilungskriterien erläutert und das Rating im Prozessablauf erörtert.
1 Vgl. Everling, O. (1991), S.382.
2 Vgl. Steiner, M. (1992), S.509.
3 Vgl. Everling, O. (1999), S.249.
5
Punkt 3 und 4 stellen die grundlegenden Funktionen des Rating für den Emittenten bzw. den Anleger vor. Schließlich werden die aus Punkt 3 und 4 gewonnen Erkenntnisse in Punkt 5 zusammengefaßt und es wird ein Zukunftsausblick zum Thema Rating vorgenommen
2 Grundlagen und Darstellung des Rating
2.1 Begriffsabgrenzung
Der Begriff Rating steht für das Ziel Finanztitel und die dazugehörigen Emittenten zu klassifizieren. Dafür werden quantitative und qualitative Maßstäbe angewendet. 4
Durchgeführt werden Ratinganalysen von auf Bonitätsanalysen spezialisierten Institutionen, den sogenannten Ratingagenturen. Diese beurteilen die wirtschaftliche Fähigkeit und rechtliche Bindung eines Emittenten, die mit einem bestimmten Finanztitel verbundenen zwingend fälligen Zahlungsverpflichtungen vollständig und rechtzeitig zu erfüllen. Die Beurteilung der Ratingagentur wird durch spezielle Symbole einer Ratingskala (oder einer semantischen Verkettung solcher Symbole) dargestellt. 5 Hierbei soll das Rating an erster Stelle über das Risiko informieren, dass Zins- und Tilgungszahlungen einer Anleihe sich verzögern oder endgültig ausfallen. Vorrangig werden langfristige Schuldverschreibungen (Bond Rating) bewertet. Aber auch Schuldverschreibungen mit kurzer Laufzeit gehören zu den zu klassifizierenden Anleihen, die unter dem Begriff „Commercial Papers“ zusammengefasst sind. 6 Ratings sind sowohl für Fremdkapital als auch für Eigenkapitalpositionen von Bedeutung, da sie die existenzielle Gefährdung eines Unternehmens im Sinne einer Ausfallwahrscheinlichkeit repräsentieren. Sie beant-worten die Frage nach der Bestandskraft und somit nach der Zukunftsfähigkeit des Unternehmens. 7
Die Beurteilung der Fähigkeit und der rechtlichen Bindung eines Emittenten durch eine Ratingagentur, der mit einem bestimmten Finanztitel verbundenen Zahlungsverpflichtungen in vollem Maße und rechtzeitig nachzukommen, nennt
4 Vgl. Steiner, M. (1992), S.509.
5 Vgl. Everling, O. (1999), S.249.
6 Vgl. Everling, O. (2000), S.673.
7 Vgl. Scholz, M. (2000), S.520
6
sich Emissionsrating. Wird hingegen nur die generelle Zahlungsfähigkeit eines Emittenten analysiert, spricht man von Emittentenrating. 8
Mit Hilfe einer Ordinalskala von Ratingsymbolen wird das Rating ausgedrückt. Jedem Symbol ist dabei eine Ratingdefinition zugeordnet. Die beste Bonität entspricht je nach der jeweiligen Rating-Agentur dem Symbol AAA bzw. Aaa (Triple A). Mit abnehmendem Rang folgen die Ratingstufen AA, A, BBB, BB, B, CCC, CC, C und D bzw. Aa, A, Baa, Ba, B, Caa, Ca und C in alphabetischer Reihenfolge. Bei langfristigen Ratings nehmen die Symbole D bzw. C die niedrigste Ratingstufe ein. 9
Abb. 1 stellt die Ratingskalen für langfristige Ratings und dazugehörigen Symbole der bekanntesten Ratingagenturen, zum einen Moody’s Investors Service (Moody’s) und zum anderen Standard & Poors (S&P’s), dar. Hierbei wird noch zwischen Investment-Grade Ratings und Non-Investment-Grade Ratings, unterschieden, die in Punkt 2.1.3 näher dargestellt werden.
Quelle: Vgl. Grünbichler, A. (1999), S.693.
8 Vgl. Grünbichler, A. (1999), S.693.
9 Vgl. Grünbichler, A. (1999), S.693.
7
2.1.1 Emissions- und Emittentenrating
Das Rating eines genau benannten Finanztitels eines bestimmten Emittenten wird als Emissionsrating bezeichnet. Es werden bei der Erteilung dieses Ratings nicht nur das Länder-, Branchen- und Unternehmensrisiko in Betracht gezogen, sondern auch die Ausstattung des zu beurteilenden Finanztitels, speziell seine Besicherung. 10 Hier wird in besonderem Maße die Rangordnung bzw. Sicherstellung der Verbindlichkeit (Garantien, Bürgschaften, Patronatserklärungen, Negativklauseln, Grundpfandrecht u.a.) gegenüber den Gläubigern im Konkursfall analysiert. Finanztitel, deren Sicherstellung und Rangfolge der Befriedigung im Konkurs schlechter stehen als die übrigen Verbindlichkeiten der Unternehmung, müssen mit Abzügen im Rating rechnen. 11
Ratings können sich auch auf Wertpapiere einzelner Emissionen beziehen, ohne dass sich zwingend ein logischer Widerspruch ergibt, wenn der Emittent für seine verschiedenen Emissionen unterschiedliche Ratings erhält. Die Verschiedenheit der Ratings kann auf die abweichenden Ausstattungsmerkmale der Wertpapiere zurückzuführen sein, was die charakteristischen Merkmale der Emissionsratings darstellt. 12
Bezieht sich ein Rating auf eine Klasse von Finanzinstrumenten eines Emittenten, so wird in der Literatur vom Emittentenrating gesprochen. Dies ist aber in der Literatur nicht ganz unstrittig, da konstatiert wird, dass Ratings nur bestimmte Emissionen und nicht die allgemeine Bonität eines Emittenten beurteilen. Viele Autoren sehen Ratings als vordergründig nur auf einen genau definierten Finanztitel zielende Aussagen unter Berücksichtigung genau definierter Sicherungssysteme. Dies bezieht sich auch speziell auf die Sicht des Finanztitelgläubigers, für den ein Emittentenrating nur von begrenztem Interesse ist, da er „auf die in Abhängigkeit der konkreten Ausgestaltung eines Finanztitels verbrieften Ansprüche verweisen kann.“ 13 In der Praxis wird häufig nur dann auf Emittentenratings als Ersatz zurückgegriffen, wenn der Emittent für einige Finanztitel ein Emissionsrating beantragt, für andere aber nicht. Dieses muss aber keine korrekte Information darstellen, da es nicht immer ersichtlich ist, ob ein gegebenes Rating ein Emitten- 10 Vgl.Hielscher, U. (1999), S.212.
11 Vgl. Steiner, M. (1992), S.513.
12 Vgl. Hielscher, U. (1999), S.212
13 Vgl. Heinke, V. (1998), S.18-20.
Arbeit zitieren:
Daniel Pantel, 2001, Rating - Darstellung und Analyse aus Anleger- und Emittentensicht, München, GRIN Verlag GmbH
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