Das ausgelagerte Forderungsmanagement: Factoring Seite I
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis III
Tabellenverzeichnis III
1 Einleitung. 1
2 Grundlagen des Factoringverfahrens 2
3 Historische Entwicklung des Factoring 4
4 Funktionen und betriebswirtschaftliche Effekte des Factoring 6
4.1 Die Finanzierungsfunktion. 6
4.1.1 Vorteile für den Factor-Kunden. 7
4.1.2 Nachteile für den Factor-Kunden. 8
4.2 Die Dienstleistungsfunktion. 9
4.2.1 Vorteile für den Factor-Kunden. 9
4.2.2 Nachteile für den Factor-Kunden. 10
4.3 Die Delkrederefunktion. 10
4.3.1 Vorteile für den Factor-Kunden. 11
4.3.2 Nachteile für den Factor-Kunden. 11
5 Arten des Factoring 12
5.1 Echtes Factoring 12
5.2 Unechtes Factoring 13
5.3 Maturity-Factoring 13
5.4 Bulk-Factoring 14
6 Kosten des Factoring. 15
6.1 Die Factor-Gebühr 15
6.1.1 Dienstleistungsanteil. 15
6.1.2 Delkredereanteil 16
Das ausgelagerte Forderungsmanagement: Factoring Seite II
6.2 Die Zinsen. 16
6.3 Sonstige Kosten 17
7 Weitere Inkassomöglichkeiten. 17
7.1 Inkasso durch die eigene Tätigkeit des Gläubigers. 18
7.2 Inkasso durch den Rechtsanwalt 18
7.3 Praktiken und Kosten von Inkassounternehmen 20
8 Zukunftsausblick für das Factoringgeschäft in Deutschland 22
Literatur - und Quellenverzeichnis 24
Das ausgelagerte Forderungsmanagement: Factoring Seite III Abbildungsverzeichnis
Seite Abb. 1: Factoringverfahren………...……………………………………........2
Abb. 2: Umsatzentwicklung in Deutschland 1997-2001……………...…....6
Abb. 3: Beziehungen zwischen Factoring-Kunde und Factor……….......12
Tabellenverzeichnis
Seite Tab.1: Factoringformen
mit jeweils dazugehörigen Factoringfunktionen…………………..14
Tab. 2: Anwaltsgebühren nach BRAGO und Prozessrisiko.....................20
Das ausgelagerte Forderungsmanagement: Factoring Seite 1 von 24
1 Einleitung
Die Außenstände eines Unternehmens, die Bilanzposition „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“, stellen neben Bankguthaben den Vermögenswert in der Bilanz dar. Ihre Umwandlung in liquide Mittel ist das Ziel unternehmerischen Handels, zu dem selbstverständlich auch gehört, dass sich die Außenstände in der Ergebnisrechnung als Umsatzerlös niederschlagen. Da aber in der heutigen Marktwirtschaft die Käufer durch ihre Nachfragemacht die Konditionen, zu denen die Waren geliefert werden sollen, bestimmen können, kommt es häufig zu den längeren Forderungslaufzeiten. Deswegen können diese Außenstände länger als erwartet, auch länger als vereinbart, offen bleiben und sich sogar teilweise als uneinbringlich erweisen und keine Umsatzerlöse ergeben. Das führt bei den Unternehmen zu erhöhtem Liquiditätsbedarf, ihre endgültige Nichteinlösung zu Ergebniseinbußen.
Schlechte Zahlungsmoral der Forderungsschuldner führt bei gleich bleibendem Umsatz zur Erhöhung der Bilanzposition „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“. Außerdem können die Außenstände aber auch bei vereinbarungsgemäßer pünktlicher Bezahlung durch die Forderungsschuldner anschwellen, nämlich bei steigendem Umsatz des Unternehmens. Die Außenstände eines Unternehmens spielen für dessen Schicksal eine entscheidende Rolle. Sie beeinflussen die Liquidität des Unternehmens und seine Ergebnisrechnung. Die Entwicklung der Außenstände hat Einfluss auf die Kreditwürdigkeit des Unternehmens, sein Zahlungsverhalten gegenüber seinen Gläubigern und ist mitbestimmend für das Maß der Freiheit des unternehmerischen Handelns. 1
Die Außenstände eines Unternehmens erfordern daher eine sorgfältige und aufmerksame Beobachtung und Behandlung. Dies gilt um so mehr, als bei modernen Unternehmen die Position “Außenstände“ im Vergleich zu anderen Bilanzpositionen zunehmend größeres Gewicht bekommt, während Grundstücke, Produktionsmittel und Warenvorräte an Bedeutung verlieren. Deshalb ist es für das Finanzmanagement eines Unternehmens eine wichtige Aufgabe, diese Außenstände vor der Begleichung möglichst in liquide Mittel zu verwandeln, um die Zahlungsfähigkeit ihrer Unternehmen zu erhalten. Eine Möglichkeit, das
1 Vgl. Bette, K.: Das Factoringgeschäft in Deutschland, hrsg. von: Schröder, U.; Hossenfelder, W., Stuttgart 1999, S.11.
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Problem der Liquidität und Absicherung der Außenstände zu lösen, kann in der Finanzierung durch Factoring liegen. Das Unternehmen kann dabei über die Außenstände nicht nur vor Fälligkeit, sondern auch endgültig verfügen, ohne einen Regress bei eventueller Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befürchten zu müssen.
2 Grundlagen des Factoringverfahrens
Abb. 1: Factoringverfahren
Quelle: Deutsche Factoring-Verband e.V.: Factoring in Deutschland, Mainz 2001, S. 1.
Factoring ist der fortlaufende Ankauf neu entstehender, offener, kurzfristiger Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungsgeschäften eines Unternehmens gegen Mehrfachabnehmer. 2 Diese Definition weist bereits darauf hin: Factoring ist ein Kaufgeschäft und kein Kreditgeschäft. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich demnach in den Paragraphen 433 BGB und 398 BGB nebst 18 und 19 KWG. Die Bestimmungen des Kreditwesengesetzes sind nur für Factoringinstitute interessant, die einen Bankstatus haben.
2 Vgl. Bette, K..: Das Factoringgeschäft in Deutschland, hrsg. von: Schröder, U.; Hossenfelder, W., Stuttgart 1999,
S.15.
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Factoring ist eine Neubildung des Rechtsverkehrs, die zwar an bekannten Vertragstypen anknüpft (Verkauf und Abtretung einer Forderung), deren konkrete Ausgestaltung aber letztlich allein auf einem vertraglichen Regelwerk beruht. 3 Grundlage der Rechtsbeziehung zwischen Factoringinstitut und dem „angeschlossenen“ Kunden ist der Factoring-Rahmenvertrag, in dem sich der Unternehmer verpflichtet, die Forderungen dem Factor anzubieten, während für den Factor eine Ankaufspflicht vereinbart wird. Des Weiteren ist regelmäßig eine Globalzession zugunsten des Factors bzgl. aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Unternehmers gegen den Dritten vereinbart. Es wird hier geregelt, auch die Provisionshöhe und ob dem Factor bei Uneinbringlichkeit der Forderungen der Rückgriff auf den Unternehmer eröffnet sein soll. 4
Beim Factoring tritt ein Gläubiger (Kunde, Klient, englisch: client) - der An-schlusskunde - seine Forderungen, die ihm aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen gegenüber einem Schuldner (Abnehmer, Drittschuldner, englisch: customer) - dem Debitor - zustehen, an ein Finanzierungsinstitut - den Factormeist auf kaufrechtlicher Basis ab. Der Factor prüft vor Vertragsabschluß und fortlaufend die Bonität der Abnehmer und übernimmt im Rahmen eines vereinbarten Limits das volle Ausfallrisiko. Der Factoringkunde informiert seine Abnehmer darüber, dass die Forderungen an den Factor verkauft wurden und der Rechnungsbetrag an diesen zu zahlen ist. Er stellt dem Factor laufend Rechnungskopien über die Forderungen zur Verfügung bzw. übermittelt die Rechnungsdaten durch Datenfernübertragung. Sofern die Rechnungsbeträge im Rahmen der eingeräumten Limite liegen, kauft der Factor die Forderungen an. Er schreibt den Factoringerlös (Forderungskaufpreis) sofort dem Abrechnungskonto des Factoringkunden gut. Lediglich 10 % bis 15% des Kaufpreises, die auf ein Sperrkonto dem Kunden gutgeschrieben werden, behält der Factor zunächst als Sicherheit für Skontoabzüge oder Mängelrügen ein. Dieser Sicherheitseinbehalt wird dem Kunden bei Zahlung durch den Debitor oder bei Fälligkeit gutgeschrieben.
3 Vgl. Sinz, R.: Factoring in der Insolvenz, hrsg. von Balz, M.; Kübler, B.; Prütting, H.; Timm, W., Köln 1997, S. 4.
4 Vgl. Ernst, A..: Schuldrecht, besonderer Teil I: Kauf, Schenkung, Factoring, hrsg. von: von Münchhausen, M., Mün-
chen 1998, S. 158.
Arbeit zitieren:
Eduard Becker, 2002, Das ausgelagerte Forderungsmanagement: Factoring, München, GRIN Verlag GmbH
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