Politischer Wandel in Italien: Die Wahlrechtsreform und der Strukturwandel im Parteiensystem I
Inhaltsverzeichnis
Seite
Abk ürzungsverzeichnis. IV
Tabellenverzeichnis VI
Abbildungsverzeichnis VI
1. Einleitung. 1
2. Relevante Parteien in Parteiensystemen. 5
3. Das italienische Wahlsystem 7
3.1 Das Verhältniswahlsystem der Nachkriegszeit 8
3.1.1 Das Wahlrecht für die Abgeordnetenkammer. 8
3.1.2 Das Wahlrecht für den Senat. 10
3.2 Das kompensatorische Wahlsystem von 1993 11
3.2.1 Das Wahlrecht für die Abgeordnetenkammer. 12
3.2.2 Das Wahlrecht für den Senat. 13
3.2.3 Scorporo und liste civetta. 14
4. Entwicklung des italienischen Parteiensystems von 1945 bis Anfang
der neunziger Jahre 16
4.1 Verfassungsrechtliche Stellung der Parteien in Italien 16
4.2 Entstehung des Nachkriegsparteiensystems 17
4.2.1 Entwicklung der Parteien 19
4.2.1.1 Democrazia Cristiana 19
4.2.1.2 Partito Comunista Italiano. 23
4.2.1.3 Partito Socialista Italiano 26
4.2.1.4 Neofaschisten und Monarchisten - die extreme Rechte in
Italien................................................................................. 31
4.2.1.5 Laizistische Parteien. 34
4.2.1.5.1 Partito Repubblicano Italiano. 35
4.2.1.5.2 Partito Socialdemocratico Italiano 36
4.2.1.5.3 Partito Liberale Italiano 37
Politischer Wandel in Italien: Die Wahlrechtsreform und der Strukturwandel im Parteiensystem II
4.2.1.6 Kleine Parteien 39
4.2.1.6.1 Partito d’Azione 39
4.2.1.6.2 Partito Radicale 39
4.2.1.6.3 Regionale Parteien. 41
4.2.1.6.4 Linksextreme Parteien. 42
4.2.2 Struktur des italienischen Nachkriegsparteiensystems. 43
4.2.3 Merkmale des Parteiensystems in der Nachkriegszeit 46
4.2.3.1 Vom centrismo zum centro-sinistra. 46
4.2.3.2 Problematik der Koalitionen und fehlende Alternanz. 48
4.2.3.3 Consociativismo und partitocrazia 49
4.2.4 Typologisierung des italienischen Nachkriegsparteiensystems in der
Forschung. 51
5. Strukturwandel im Parteiensystem seit den neunziger Jahren. 55
5.1 Krise des Parteiensystems und Reform des Wahlgesetzes. 55
5.1.1 Kritik am Verhältniswahlsystem 57
5.1.2 Reduzierung der Präferenzstimmen und die darauf folgenden Wahlen
von 1992. 59
5.1.3 Tangentopoli. 62
5.1.4 Die Referenden vom 18. April 1993 als Kritik an der partitocrazia. 63
5.2 Zerfall der traditionellen Parteien. 67
5.2.1 Das Ende der DC und ihre Erben 67
5.2.2 Von Kommunisten zu Linksdemokraten. 74
5.2.3 Der Niedergang des PSI 79
5.2.4 Vom neofaschistischen Movimento Sociale Italiano zur
rechtsnationalen Alleanza Nazionale 84
5.2.5 Laizistische Parteien. 90
5.2.6 Partito Radicale 92
5.3 Neue Parteien. 93
5.3.1 Verdi - Die italienischen Grünen 93
5.3.2 Lega Nord - Zwischen Sezession und Fremdenfeindlichkeit 94
5.3.3 Berlusconis Forza Italia: Die Einmannpartei 99
5.3.4 UDR - Das Scheitern eines neuen Zentrums. 102
5.3.5 Democrazia Europea - UDR Nummer 2? 104
5.3.6 La Margherita-Democrazia e Libertà: Das neue Zentrum des Mitte-
Links -Bündnisses Ulivo 106
5.3.7 Italia dei Valori - Di Pietros Alleingang 108
Politischer Wandel in Italien: Die Wahlrechtsreform und der Strukturwandel im Parteiensystem III
6. Zum Charakter des neuen Parteiensystems und den Auswirkungen
des Wahlsystems. 110
6.1 Zusammensetzung der Parlamente seit 1994. 110
6.1.1 Parlamentswahlen vom März 1994 110
6.1.2 Parlamentswahlen vom April 1996 114
6.1.3 Parlamentswahlen vom Mai 2001 119
6.2 Struktur des heutigen Parteiensystems 126
6.3 Merkmale des heutigen Parteiensystems. 132
6.4 Typologisierung des neuen Parteiensystems und Veränderungen gegenüber
der alten Struktur 134
6.5 Diskussion um eine erneute Wahlgesetzreform 137
7. Ein neues Wahlsystem als Heilmittel für das fragmentierte
Vielparteiensystem in Italien? 143
7.1 Welchen Einfluss hatte die Änderung des Wahlgesetzes auf das
Parteiensystem ? 143
7.2 Gibt es ein Wahlsystem, das aus dem Parteienpluralismus führt? 145
Literaturverzeichnis. 148
Lebenslauf Fehler Textmarke nicht definiert
Politischer Wandel in Italien: Die Wahlrechtsreform und der Strukturwandel im Parteiensystem IV
Abkürzungsverzeichnis
AD Alleanza Democratica AN Alleanza Nazionale CCD Centro Cristiano Democratico CDL Casa delle Libertà CDU Cristiano Democratici Uniti COREL Comitato per la Riforma Elettorale CLN Comitato di Liberazione Nazionale CS Cristiano Sociali CU Comunisti Unitari DC Democrazia Cristiana DL Democrazia del Lavoro (bis 1948) DL Democrazia e Libertà (seit 2001) DP Democrazia Proletaria DS Democratici di Sinistra FDP Fronte Democratico Popolare FI Forza Italia FSI Federazione Liberal-Socialista IRI Istituto per la Ricostituzione Industriale KPI Kommunistische Partei Italiens LN Lega Nord MSFT Movimento Sociale Fiamma Tricolore MSI Movimento Sociale Italiano MSI-DN Movimento Sociale Italiano - Destra Nazionale MUP Movimento di Unità Proletaria PCDI Partito Comunista d'Italia PCI Partito Comunista Italiano PdA Partito d'Azione PDCI Partito dei Comunisti Italiani PDIUM Partito Democratico di Unità Monarchica PDUP Partito di Unità Proletaria PDS Partito Democratico della Sinistra PFR Partito Fascista Repubblicano PLI Partito Liberale Italiano
Politischer Wandel in Italien: Die Wahlrechtsreform und der Strukturwandel im Parteiensystem V
PMN Partito Monarchico Nazionale PPI Partito Popolare Italiano PPM Partito Popolare Monarchico PR Partito Radicale PRC Partito della Rifondazione Comunista PRI Partito Repubblicano Italiano PS Partito Socialista PSdA Partito Sardo d'Azione PSDI Partito Socialista Democratico Italiano PSI Partito Socialista Italiano PSIUP Partito Socialista Italiano Unità Proletaria PSLI Partito Socialista dei Lavoratori Italiani PSR Partito Socialista Riformista PSRI Partito Socialista Riformista Italiano PSU Partito Socialista Unificato / Partito Socialista Unitario RAI Radiotelevisione Italiana RI Rinnovamento Italiano RS Rinascita Socialista RSI Repubblica Sociale Italiano SDI Socialisti Democratici Italiani SI Socialisti Italiani SVP Südtiroler Volkspartei UDC Unione di Centro UD Unione Democratica UDEUR Unione Democratica per l'Europa UDR Unione Democratica per la Repubblica UDS Unione dei Democratici e Socialisti UQ Fronte dell'Uomo Qualunque UV Union Valdôtaine
Politischer Wandel in Italien: Die Wahlrechtsreform und der Strukturwandel im Parteiensystem VI
Tabellenverzeichnis
Seite Tabelle 1: Parlamentswahlen von 1946-1992 für die Abgeordnetenkammer 44
Tabelle 3: Regierungen seit 1994 ................................................................... 66
Tabelle 7: Stimmen- und Sitzanteile der beiden Pole von 1996 und 2001 im
Vergleich...................................................................................... 125
Tabelle 9: Heutige Parteien und Listen und ihr Ursprung ............................ 129
Abbildungsverzeichnis
Seite
Abbildung 1: Entwicklung des PSI (1891-1992)................................................. 27
Abbildung 2: Zersplitterung der DC .................................................................... 69
Abbildung 3: Zersplitterung des PCI ................................................................... 76
Abbildung 4: Zersplitterung des PSI (1993-2001)............................................... 80
Politischer Wandel in Italien: Die Wahlrechtsreform und der Strukturwandel im Parteiensystem 1
1. Einleitung
Wie kaum eine andere westliche Demokratie hat Italien in den letzten zehn Jahren eine Entwicklung durchlebt, die Anfang der neunziger Jahre noch hoffnungsvoll den Begriff "Zweite Republik" aufkommen ließ. Damit war ein neues Italien gemeint, das stabiler, effizienter und erfolgreicher, kurzum "besser" als das Italien der Nachkriegszeit, das Italien der Christdemokraten und der korrupten politischen Elite sein sollte.
Die Einführung eines neuen Wahlsystems 1993 sollte Wegbereiter der neuen Republik sein und trotz einiger Erfolge, wie die Durchsetzung von wirtschafts-und finanzpolitischen Reformen, die zur Haushaltssanierung und zur Teilnahme an der Wirtschafts- und Währungsunion beitrugen, blieb der Übergang zu einer wirklich funktionsfähigen "Zweiten Republik" aufgrund des Scheiterns der Verfassungskommission (Bicamerale) von 1998 aus.
Auch die Regierungsstabilität erhöhte sich mit der Wahlrechtsreform nicht. Seit den Parlamentswahlen im Mai 2001 ist die 59. Nachkriegsregierung im Amt, die siebte seit den Wahlen von 1994, Wahlen die das Ende der so genannten "Ersten Republik" kennzeichneten und erstmals mit dem neuen Wahlsystem durchgeführt wurden. Die Regierungszeiten seit Beginn der "Zweiten Republik" haben sich mit durchschnittlich einem Jahr nicht merklich verlängert. Einzige Ausnahme bildet die Regierung Prodi mit einer Amtszeit von fast zweieinhalb Jahren, die zweitlängste Regierung nach der ersten Regierung Craxi (August 1983 bis Juli 1986) in der Nachkriegsgeschichte Italiens.
Als einer der wesentlichen Gründe für diese Instabilität wird sowohl in der Wissenschaft als auch von Politikern 1 vor allem die seit Ende des Zweiten Weltkrieges bestehende Fragmentierung des Parteiensystems genannt. Ende der achtziger Jahre ist dieses Parteiensystem in eine Neustrukturierungsphase eingetreten, die neben der Wirtschaft den Wandel Italiens am deutlichsten macht. Begriffe wie "Ära des Wandels", "Transformationsprozess", "Übergangsperiode" sowie auch transizione infinita (endloser Übergang) bzw. incompiuta (unvollendeter Über- 1 DieVerfasserin ist sich durchaus darüber im Klaren, dass aus Gründen der politischen Korrekt-
heit hier von Politikerinnen und Politikern gesprochen werden müsste. Jedoch wird an dieser Stelle
wie auch im folgenden Verlauf der Arbeit im Allgemeinen auf eine geschlechtsspezifische Unter-scheidung verzichtet, wobei der Einfachheit halber die männliche Form verwendet wird und als
neutral zu betrachten ist.
Politischer Wandel in Italien: Die Wahlrechtsreform und der Strukturwandel im Parteiensystem 2
gang) werden angeführt, wenn es gilt diesen noch nicht abgeschlossenen Wandlungsprozess zu beschreiben. 2 Die Fragmentierung des Parteiensystems scheint in keiner Weise überwunden.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit diesen Facetten des politischen Wandels in Italien. Im Vordergrund stehen dabei die Wahlrechtsreform von 1993 und der Strukturwandel im Parteiensystem, zwei der bedeutendsten Merkmale des Umbruchs in Italien. Zentrales Ziel ist es, zu untersuchen, wie es zu diesem Struk-turwandel gekommen ist, welcher Art sich die Struktur des Parteiensystems verändert und ob und inwiefern das Wahlsystem von 1993 Auswirkungen darauf gehabt hat. Vor diesem Hintergrund soll ferner geklärt werden, ob eine erneute Änderung Einfluss auf das fragmentierte Vielparteiensystem Italiens haben und die zuvor genannten Mängel im politischen und im Parteiensystem beheben würde. Hierzu standen in den letzten Jahren mehrere Modelle zur Debatte, so ein Mehrheitswahlsystem - entweder ein relatives nach dem britischen oder eines mit doppeltem Wahlgang nach französischem Vorbild - und ein Verhältniswahlsystem, eventuell nach deutschem Muster.
Um in die Diskussion einzuleiten, konzentriert sich die Arbeit in Kapitel 2 zunächst auf die definitorischen Grundlagen für die Betrachtung von Parteiensystemen, bei deren Betrachtung es gilt, zwischen den für die Kategorisierung von Parteiensystemen relevanten und nicht relevanten Parteien zu unterscheiden, da nicht alle in einem Land existierenden Parteien eine Rolle für das Parteiensystem spielen und für seine Struktur berücksichtigt werden müssen. So muss die Existenz von dreißig Parteien in einem Land keine Fragmentierung mit sich bringen, wenn beispielsweise nur zwei oder drei Parteien für das politische System relevant sind. Somit ist das Mittel der Eingrenzung als Grundlage für die Charakterisierung von Parteiensystemen hilfreich. Die diesbezüglich grundlegende Theorie von dem Par-teienforscher Giovanni Sartori soll im Folgenden als Richtlinie bei der Betrachtung der für das italienische Parteiensystem relevanten Parteien dienen. Nach Festlegung des theoretischen Unterbaus stehen das italienische Wahl-und Parteiensystem im Zentrum der Betrachtung. In Kapitel 3 werden die Funktionsweisen des alten Verhältniswahlsystems mit Präferenzstimmen und des neuen kompensatorischen Wahlsystems in Italien dargestellt.
2 Vgl. zu den Begriffen: Traute Rafalski: Italiens politische Landschaft im Umbruch - Auf dem
Weg in die Zweite Republik? In: Politische Vierteljahresschrift (PVS) von März 2001. S. 112.
Politischer Wandel in Italien: Die Wahlrechtsreform und der Strukturwandel im Parteiensystem 3
Um zu untersuchen, wie und warum sich das Parteiensystem verändert hat und ob und inwieweit die Änderung des Wahlgesetzes Auswirkungen auf seine Struktur hatte, werden die Entwicklung der Parteien sowie die besonderen Merkmale des alten Parteiensystems der Nachkriegszeit im darauf folgenden Kapitel nachgezeichnet.
Als Überleitung zum neuen Parteiensystem werden in Kapitel 5 zunächst die Ursachen für den Wandel aufgezeigt, die dieses Parteiensystem in seine tiefe Krise stürzten. Dazu gehörte die Kritik an dem Verhältniswahlsystem, das in Italien vom Ende des Zweiten Weltkrieges bis 1993 Gültigkeit besaß, wurde es doch maßgeblich für die Fragmentierung des Parteiensystems sowie für die Parteienherrschaft, die Entwicklung des Klientelismus und der Korruption verantwortlich gemacht, vor allem aufgrund des Mechanismus der Präferenzstimmgebung. Als 1991 ein Referendum über die Abschaffung der Präferenzstimme positiv entschieden und anschließend eine Welle von Korruptionsskandalen aufgedeckt wurde, vermehrten sich die Forderungen nach einer grundlegenden Reform des Wahlgesetzes. Die alte politische Klasse sollte abgewählt, die Parteienzersplitterung gestoppt und Regierungen mit einer stabileren und größeren parlamentarischen Mehrheit ermöglicht werden, all dies in der Hoffnung ein funktionales Parteiensystem zu schaffen, die Grundvoraussetzung für einen funktionierenden Parlamentarismus. 1993 folgte eine Reihe von Referenden, die ein kompensatorischen Wahlsystem einführten, die staatliche Parteienfinanzierung abschafften und den Einfluss der Parteien in der Wirtschaft begrenzten. Diese Ereignisse waren die Ausgangslage des Strukturwandels im Parteiensystems, welches im weiteren Verlauf der Arbeit untersucht wird.
Die Erläuterungen aller wichtigen Veränderungen soll schließlich zu einem Gesamtüberblick führen, der es ermöglicht, die Stärke der Einflussfaktoren durch das Wahlsystem herauszufiltern und zu bewerten. Begonnen wird dabei mit den traditionellen Parteien des Nachkriegssystems (Kapitel 5.2), wie der Democrazia Cristiana, dem Partito Comunista Italiano, Partito Socialista Italiano sowie dem Movimento Sociale Italiano bis hin zu den kleineren laizistischen Parteien. Der Strukturwandel ist jedoch nicht nur von der Fragmentierung, Umbenennung und Auflösung der alten Parteien geprägt, sondern auch von dem Aufkommen neuer Parteien wie Forza Italia, Lega Nord, den Grünen, den Demokraten und weiteren kleinen Parteien (Kapitel 5.3). Zudem machen sich in den letzten drei Jahren eine
Politischer Wandel in Italien: Die Wahlrechtsreform und der Strukturwandel im Parteiensystem 4
Abschwächung der Fragmentierung und eine Tendenz zu Parteizusammenschlüssen bemerkbar.
Im Anschluss an die Betrachtung der Parteien konzentriert sich die Arbeit in Kapitel 6 auf den Charakter des neuen Parteiensystems sowie die Auswirkungen des Wahlsystems auf seine Struktur und auf die Zusammensetzung der Parlamente. Denn im Parlament finden sich die Parteien als die relevantesten Akteure des politischen Systems wieder, Akteure, die wiederum von hier aus aufgrund ihrer parlamentarischen Mandatsstärke Einfluss ausüben können. Darüber hinaus ist die Anzahl der Fraktionen im Parlament Ausdruck der Parteienzersplitterungsstärke. Nachdem die Ergebnisse der Wahlen bis 1992, die noch nach dem Verhältniswahlsystem durchgeführt wurden, bereits im Zusammenhang mit der Darstellung des Nachkriegsparteiensystems behandelt wurden, stehen nun die letzten drei Parlamentswahlen seit 1994 im Zentrum der Betrachtung (Kapitel 6.1). In der Literatur bestehen hinsichtlich der Entwicklung der Parteien während der letzten zwei bis drei Jahre sowie der Wahlen vom Mai 2001 aufgrund der Aktualität noch erhebliche Lücken. Daher wird in diesem Zusammenhang auf Informationen aus der Tagespresse und dem Internet zurückgegriffen. Es sei allerdings darauf hingewiesen, dass darüber hinausgehende Lücken in der Darstellung verbleiben, die darauf zurückzuführen sind, dass auch diese Quellen nicht immer die gewünschten Informationen bereitstellen. Dies gilt insbesondere für die Entwicklung der kleineren Parteien. Aus diesem Grund kann an einigen Stellen der Untersuchung anstelle einer detaillierten Darstellung lediglich ein Überblick gewährt werden.
Im Anschluss daran werden die Struktur und besonderen Merkmale des neuen Parteiensystems seit Beginn des politischen Wandels hervorgehoben (Kapitel 6.2 und 6.3), die Unterschiede zwischen der alten und neuen Struktur herausgearbeitet sowie die Typologisierung in der Forschung dargestellt (Kapitel 6.4). Damit wird zur Diskussion um eine erneute Wahlrechtsreform übergeleitet (Kapitel 6.5), von der man sich ebenfalls einen Rückgang der Fragmentierung und stabilere Mehrheiten erhoffte, da die erzielten Wirkungen bei den ersten beiden Wahlen seit 1994 bescheiden ausfielen und teilweise gar gegenteilige Entwicklungen zu erkennen waren.
Nachdem sowohl die Reformversuche innerhalb der Bicamerale 1998 als auch die Referenden von 1999 und 2000 sowie die erneuten Reformversuche im Par-
Politischer Wandel in Italien: Die Wahlrechtsreform und der Strukturwandel im Parteiensystem 5
lament kurz vor den nationalen Wahlen im Mai 2001 schließlich ebenfalls gescheitert sind, plant die derzeitige Regierung Berlusconi einen neuen Anlauf, weil die Reform auch weiterhin notwendig bleibt. Da besonders von kleineren Parteien nach den Wahlen erhebliche Kritik am Wahlsystem geäußert wurde, kann davon ausgegangen werden, dass dieses Thema weiterhin in der italienischen Politik relevant sein wird, denn trotz der Einigkeit über die Notwendigkeit der Reform, sind die Vorstellung über ihre endgültige Form höchst unterschiedlich. Im abschließenden 7. Kapitel wird die zentrale Fragestellung, ob und inwiefern die Änderung des Wahlgesetzes für die Fragmentierung des Parteiensystems ver-antwortlich gemacht werden kann, aufgegriffen und geklärt. Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse soll schließlich die Diskussion um eine erneute Änderung des Wahlrechts bewertet und mögliche Effekte der verschiedenen Vorschläge untersucht werden.
2. Relevante Parteien in Parteiensystemen
Bei der Betrachtung von Parteiensystemen und ihrer Struktur ist es zunächst er-forderlich zu definieren, welche Parteien Teil des Systems sind. Es können unmöglich alle Parteien betrachtet werden, die in einem Land existieren, so waren es in Italien bei den Parlamentswahlen im Mai 2001 annähernd 200. 3 Daher soll hier auf die Definition von Giovanni Sartori zurückgegriffen werden, die dabei hilft, zwischen relevanten und nicht relevanten Parteien zu unterscheiden. Für Sartori steht bei der Betrachtung von Parteiensystemen zunächst das numerische Kriterium im Vordergrund. In der Parteienlehre galt die numerische Klassifikation lange als einzige Bewertungsgrundlage, doch Sartori bezieht noch andere Aspekte mit ein. Grund dafür sind die kürzerfristigen Wirkungen der ideologischen Distanz von Parteien, die in täglicher Interaktion bei der Bildung von Koalitionen der Regierungen und der Opposition zusammenwirken. Dieser neue Blickwinkel hat in der Parteienlehre dazu geführt, dass die bloß numerische Klassifikation von Parteiensystemen seit Giovanni Sartori durch ein inhaltliches Kriterium abgelöst wurde, nämlich das der für Regierungsbildungsprozesse relevanten Par- 3 Vgl.Elenco dei contrassegni approvati (dal sito del Ministero dell'interno). Abgerufen am
14.06.2001 unter http://www.elezioni.it/ele_par/ele_parcon1.htm bis http://www.elezioni.it/ele_par/
ele_parcon 9.htm.
Politischer Wandel in Italien: Die Wahlrechtsreform und der Strukturwandel im Parteiensystem 6
teien. 4 Daher hat Sartori zwei Zählregeln für die Relevanz von Parteien aufgestellt: 5 Die erste Regel besagt, dass eine kleine Partei als irrelevant bezeichnet werden kann, wenn sie länger überflüssig bleibt, das bedeutet, wenn sie nie für eine mögliche Koalitionsbildung zur Erlangung der Mehrheit gebraucht oder in Betracht gezogen wird. Diese Regel bezeichnet das Koalitionspotential einer Partei. Nach der zweiten Regel qualifiziert sich eine Partei hingegen als relevant, wenn ihre Existenz oder ihr Auftreten die Taktiken des Parteienwettbewerbs beeinflusst und besonders wenn sie die Richtung des Wettbewerbs der regierungsorientierten Parteien ändert, indem sie beispielsweise einen Wechsel von einem zentripetalen zu einem zentrifugalen Wettbewerb entweder in Richtung links, rechts oder in beide Richtungen bestimmt. Hier handelt es sich um das Erpressungspotential der oppositionsorientierten Parteien.
Zusammenfassend bedeutet dies, dass Parteien nicht gezählt werden, die weder Koalitionspotential noch Erpressungspotential haben. Diese Regeln zeigen deutlich, dass Parteienwettbewerb im Mittelpunkt von Sartoris Argumentation steht. Ferner gilt dabei, dass eine Partei ab zwei Prozent der Wählerstimmen und einer gewissen Dauer im System neben der Bedeutung für die Regierungsbildung als relevant gilt. Von der Zwei-Prozent-Grenze musste jedoch aufgrund von qualitativen Kriterien abgewichen werden, weil beispielsweise der PRI in Italien seine Funktion als Zünglein an der Waage auch bei einem Stimmenanteil von unter zwei Prozent (1953-1963) nicht verloren hatte. 6
Diese Einschränkung gilt gewiss auch heute noch bei der Betrachtung aktueller Parteienlandschaften. Zusätzlich jedoch muss auch das Dauer-Prinzip für den Fall Italien heute kritischer betrachtet werden, da sich das Parteiensystem immer noch in einem Wandlungsprozess befindet und innerhalb kurzer Zeit Parteien einen hohen Stellenwert im System erlangen können, die zuvor gar nicht existiert haben.
4 Vgl. Klaus von Beyme: Parteien in westlichen Demokratien. München 1982. S. 309 (im Folgen-
den zitiert als von Beyme 1982).
5 Vgl. Folgendes: Giovanni Sartori: Parties and Party Systems. A Framework for Analysis. Cam-
bridge 1967. S. 119-130 (im Folgenden zitiert als Sartori 1976).
6 Vgl. von Beyme 1982, S. 309.
Politischer Wandel in Italien: Die Wahlrechtsreform und der Strukturwandel im Parteiensystem 7
3. Das italienische Wahlsystem
Im Folgenden werden das italienische Verhältniswahlsystem der Nachkriegszeit und das aus Mehrheits- und Verhältniswahl kombinierte System seit 1993 für beide Kammern des Parlaments betrachtet. Das italienische Parlament setzt sich aus der Camera dei Deputati (Abgeordnetenkammer) und dem Senato (Senat) zusammen, die beide zeitgleich auf fünf Jahre gewählt werden. Für die Wahl zur Camera ist seit einer Änderung im Jahre 1975 jeder Italiener mit Erreichen des 18. Lebensjahres wahlberechtigt, das passive Wahlrecht für die Camera besteht dagegen erst bei Vollendung des 25. Lebensjahres. Das aktive Wahlrecht des Senats liegt mit 25 Jahren über dem der Camera, ebenso wie das passive, das mit Vollendung des 40. Lebensjahres ausgeübt werden kann. 7 Beide Häuser des Parlaments sind in der Gesetzgebung gleichberechtigt, das System wird daher auch als bicameralismo perfetto (perfekter Bikameralismus) bezeichnet. Es ist im internationalen Vergleich einzigartig, da bei Zweikammernsystemen in der Regel eine Kammer mit mehr Kompetenzen ausgestattet ist, wie beispielsweise in Deutschland. 8
Bis heute besteht in Italien Wahlpflicht. Diese wurde ursprünglich nicht in Form von Sanktionen durchgesetzt, sondern mit einer Rechtfertigung vor dem Bürgermeister, einem fünfjährigen Eintrag in sein Führungszeugnis sowie, für den Fall, der Nichtwähler konnte keinen triftigen Grund vorweisen, die einmonatige Veröffentlichung seines Namens im Albo comunale (Gemeindebuch). Diese Maßnahmen trugen dazu bei, dass Italien die Partizipation in der Regel über 90 Prozent halten konnte. Heute wird das Fernbleiben von den Wahlen jedoch kaum noch geahndet. 9
Wegen der in der Praxis ähnlichen Wahlsysteme für beide Kammern - sowohl des Verhältniswahlsystems bis 1992 als auch des kombinierten ab 1994 - gab es bislang bei der parteiproportionalen Zusammensetzung in beiden Häusern kaum Unterschiede. Die folgende Darstellung konzentriert sich hier zunächst nur auf die Mechanismen und Funktionsweisen der Systeme. Die konkreten Auswirkungen werden erst im weitern Verlauf der Arbeit behandelt.
7 Vgl. Günter Trautmann: Das politische System Italiens. In: Wolfgang Ismayr (Hrsg.): Die politi-
schen Systeme Westeuropas. Opladen 1997. S. 513 (im Folgenden zitiert als Trautmann 1997).
8 Vgl. ebd.
9 Vgl. Klaus von Beyme: Das politische System Italiens. Stuttgart, Berlin, Köln, Mainz 1970. S.
106 (im Folgenden zitiert als von Beyme 1970).
Politischer Wandel in Italien: Die Wahlrechtsreform und der Strukturwandel im Parteiensystem 8
3.1 Das Verhältniswahlsystem der Nachkriegszeit 10
3.1.1 Das Wahlrecht für die Abgeordnetenkammer
Das Verhältniswahlrecht, das zum ersten Mal bei der Wahl der Verfassungsgebenden Versammlung (Costituente) im Juni 1946 verwendet wurde, entstand auf der Basis des Wahlsystems von 1919. 11 Seitdem wurde es mehrfach leicht verändert. Für die Wahl zur Costituente am 2. Juni 1946 wurde Italien in 32 Mehrpersonenwahlkreise unterschiedlicher Größe eingeteilt, in denen sieben bis 36 Abge-ordnete gewählt wurden, wobei der Wahlkreis Aosta, in dem nur ein Abgeordneter einen Sitz bekommen konnte, die einzige Ausnahme bildete. Für die Wahl wurden lose gebundene konkurrierende Listen aufgestellt, auf die die damals 556 12 Sitze nach dem Hagenbach-Bischoff-Wahlzahlverfahren 13 verteilt wurden: War die Stimmenzahl einer Partei so hoch wie die ermittelte Wahlzahl, so erhielt sie ein Mandat. Dies bedeutete, dass die Gesamtzahl der für sie abgegebenen Stimmen durch die Wahlzahl geteilt wurde und die Zahl vor dem Komma die Sitzzahl ergab.
10 Vgl. folgende Ausführungen zum Verhältniswahlrecht der Nachkriegszeit: Dieter Nohlen:
Wahlsysteme der Welt. Daten und Analysen. München 1978. S. 273 ff. (im Folgenden zitiert als
Nohlen 1978); Mario Amoroso: Italien. In: Christoph Sasse/Jacques Georgel/Geoffrey J. Hand
(Hrsg.): Das Wahlrecht der Neun. Wahlsysteme in der Europäischen Gemeinschaft. Baden-Baden
1979. S. 171-204; Karl-Peter Fritsche: Italien. In: Ulrich Ante: Wahlatlas Europa. Wahlen und Ab-
stimmungen in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft. Braunschweig 1988. S. 120
(im Folgenden zitiert als Fritsche 1988).
11 In 54 Mehrpersonenwahlkreisen wurden 508 Mandate nach dem d'Hondtschen Verfahren (s.
Fußnote 15) verteilt.
12 Vgl. Paolo Farneti: The Italian Party System (1945-1980). London 1985. S. 4 (im Folgenden zi-
tiert als Farneti 1985). 1948 wurden insgesamt 574, 1953 insgesamt 590 und im Jahre 1958 596
Mandate vergeben. Seit einer gesetzlichen Änderung von 1963 blieb die Zahl der zu vergebenden
Mandate mit 630 konstant.
13 Die Methode nach Hagenbach-Bischoff ist eine Form des Wahlzahlverfahrens. Im Allgemeinen
wird beim Wahlzahlverfahren für eine bestimmte Zahl von Stimmen (Wahlzahl) ein Mandat verge-
ben, wobei die Wahlzahl ein Quotient ist. Der Dividend ergibt sich aus der Zahl der abgegebenen
gültigen Stimmen im Wahlkreis. Ist der Divisor gleich der Zahl der im Wahlkreis zu vergebeben
Mandate, handelt es sich um das einfache Wahlzahlverfahren nach Hare. Bei der Hagenbach-
Bischoff-Methode, der verbreitetsten Form des Wahlzahlverfahrens, erhöht sich diese Zahl um eins:
= Wahlzahl
Daneben gibt es ferner die modifizierten Wahlzahlverfahren, bei denen der Divisor um zwei, drei
etc. erhöht wird. Eine Vergrößerung des Divisors hat eine kleinere Wahlzahl zur Folge. Dies be-
deutet, dass die Erhöhung des Wahldivisors die Zahl der Mandate kontinuierlich ansteigen lässt,
die mittels des Wahlzahlverfahrens (im ersten Zuteilungsverfahren) vergeben werden können. So-mit wird eine Steuerung der Mandatszahl möglich, die in einem zweiten oder dritten Zuteilungs-
verfahren vergeben werden müssen. Vgl. Dieter Nohlen: Wahlrecht und Parteiensystem. Opladen
2000. S. 107 ff. (im Folgenden zitiert als Nohlen 2000).
Politischer Wandel in Italien: Die Wahlrechtsreform und der Strukturwandel im Parteiensystem 9
Die Anzahl der Kandidaten pro Liste in den Wahlkreisen entsprach der Anzahl der zu vergebenen Wahlkreismandate. Die Wähler konnten bei ihrer Stimmabgabe die Reihenfolge der Kandidaten selbst bestimmen und hatten bis zu drei Präferenzstimmen. Bei über zwanzig in einem Wahlkreis zu vergebenen Sitzen wurde zur Erreichung der Wahlzahl die Zahl der Mandate im Wahlkreis als Divisor um zwei erhöht. 14 Für die erste Wahl des italienischen Abgeordnetenhauses 1948 wurde das Wahlgesetz von 1946 leicht modifiziert. Die Folge war eine Benachteiligung der kleinen Parteien, da die Präferenzstimmen der Wähler von drei auf vier erhöht wurden, wenn mehr als 15 Abgeordnete in einem Wahlkreis zu wählen waren.
Eine weitere Änderung besagte, dass die Landeslisten nur von Parteien aufgestellt werden konnten, die sich in mindestens zehn Wahlkreisen bewarben. Parteien, die nicht mindestens einen Sitz in einem Wahlkreis erhalten hatten und auf Landesebene mindestens 300.000 Stimmen auf sich vereinen konnten, wurden von der Mandatsverteilung für die Landeslisten ausgeschlossen. Aufgrund dieser Sperrklausel fiel die Zahl der Mandate, die über die Landeslisten zu vergeben waren, von 80 im Jahre 1946 auf 21 bei den Wahlen von 1948. Splitterparteien wurde dadurch der Gewinn eines Mandates erschwert. Sie hatten statt der 19 Mandate im Jahre 1946 nur noch fünf im Jahre 1948 erhalten. In der Verrechnungsmethode nach Hagenbach-Bischoff wurde der Divisor, das heißt die Zahl der Mandate im Wahlkreis, um drei erhöht.
Kurz vor den Parlamentswahlen 1953 hatten die Christdemokraten unter Alcide De Gaspari ein neues Wahlgesetz eingeführt, dass der Listenvereinigung, die 50 Prozent der Wählerstimmen plus eine erhält, 65 Prozent der Sitze im Abgeordnetenhaus zustehen sollte, um stabile Mehrheiten zu ermöglichen. Blieb das Bündnis unter 50 Prozent, würden die Mandate nach altem Recht vergeben. Nachdem die Einheitsliste aus Christdemokraten, Republikanern, Liberalen und
14 Die Zuteilung der Restmandate erfolgte auf Landesebene zu den starren nationalen Listen der
Parteien, die mindestens zwölf Kandidaten haben mussten und nur von Parteien aufgestellt werden
durften, die sich in mindestens sechs Wahlkreisen bewarben, nach dem einfachen Wahlzahlverfah-ren. Dafür wurde eine nationale Wahlzahl ermittelt, die sich ergab, indem die Gesamtzahl der ins-gesamt auf Landesebene von sämtlichen Listen errungenen Stimmen durch die Zahl der übrigge-
bliebenen Mandate teilte.
Jede Liste erhielt auf Landesebene so viele Mandate, wie die nationale Wahlzahl in der Gesamtsum-
me ihrer Reststimmen enthalten war. Wenn es abermals einen Rest an Mandaten gab, dann erhielten
sie die Parteien mit dem größten Rest, bei Rest-Stimmengleichheit die Partei mit der höheren Stim-menzahl. Die Vergabe der Mandate auf den Wahlkreislisten der Parteien erfolgte nach den Präfe-
renzstimmen.
Politischer Wandel in Italien: Die Wahlrechtsreform und der Strukturwandel im Parteiensystem 10
Sozialdemokraten 1953 die Mehrheit um weniger als einen Prozentpunkt verpasst hatten, wurde das Gesetz, das man legge truffa (Schwindelgesetz) genannte hatte, wieder abgeschafft, da es in die Kritik geraten und mit dem faschistischen Prämienwahlgesetz Benito Mussolinis verglichen worden war. 1957 erfolgte eine weitere Änderung hinsichtlich der Wahlzahl, wonach der Divisor wieder um zwei statt um drei erhöht wurde. Dies hatte zur Folge, dass die im zweiten Zuteilungsverfahren zu vergebenen Sitze sich auf rund 60 erhöhten und die kleineren Parteien dadurch wieder größere Chancen hatten, hier einen Sitz zu gewinnen. In der Modifizierung des Wahlgesetzes von 1963 wurden nun die Sitze auf die Wahlkreise verteilt, indem man die Zahl der Einwohner Italiens, die sich jeweils aus der letzten Volkszählung ergab, durch 630 (entsprechend der zu vergebenden Mandatszahl) dividierte und die Sitze im Verhältnis zur Einwohnerzahl eines jeden Wahlkreises und im Verhältnis des größten Überrestes verteilte. Somit stieg auch die Zahl der zu wählenden Abgeordneten auf vier bis 47 in den Mehrmannwahlkreisen.
3.1.2 Das Wahlrecht für den Senat
Die Senatoren (315 seit 1963) wurden nach einem kombinierten System gewählt, das jedoch in der Praxis wie ein Verhältniswahlsystem wirkte. Die Kandidaten traten in 238 Einerwahlkreisen gegeneinander an. Der Sieger benötigte 65 Prozent der gültigen Stimmen, um ein Direktmandat zu erhalten. Blieben die Kandidaten unter dieser Hürde, so erfolgte die Verteilung der restlichen Mandate inklusive der verbleibenden 77 über die regionalen Wahlkreise nach dem d'Hondtschen Verfahren 15 ohne Sperrklausel.
Möglich wurde dies durch spezielle Vereinbarungen zwischen den Kandidaten auf Regionsebene, nach der die Stimmen von Kandidaten in Wahlkreisen, in denen niemand 65 Prozent erhalten hatte, zusammengefasst und dann auf die Liste der verbündeten Kandidaten aufgeteilt wurden. Aufgrund der Zersplitterung im Parteiensystems erhielt kaum ein Kandidat die erforderliche Stimmzahl, um direkt
15 Das D'Hondtsche Höchstzahlverfahren ist ein Berechnungsmodus für die Verteilungen der Ab-
geordnetensitze in Verhältniswahlsystemen. Zunächst werden dabei die für eine Partei abgegebe-
nen Stimmen nacheinander durch die Ziffern 1, 2, 3 usw. bis zur Anzahl der zu vergebenden Man-
date geteilt, und zwar in der Reihenfolge der jeweils verbleibenden höchsten Stimmzahl, wobei
mit der höchsten Stimmzahl begonnen wird. Die Verteilung der Sitze erfolgt nach der Anzahl der
auf die einzelnen Parteien entfallenen Höchstzahlen. Vgl. Nohlen 2000, S. 104 ff.
Politischer Wandel in Italien: Die Wahlrechtsreform und der Strukturwandel im Parteiensystem 11
gewählt zu werden, was in der Praxis dazu führte, dass schließlich fast alle Mandate nach dem Verhältniswahlrecht vergeben wurden.
Für die Aufteilung der jeder Region zustehenden Senatssitze wurde ein ähnliches System verwendet, wie für die Abgeordnetenkammer. Jedoch durfte keine Region weniger als sieben Sitze im Senat haben, mit der Ausnahme der Region Aostatal mit einem und der Region Molise mit zwei Mandaten. Bevor also die Senatssitze unter den einzelnen Regionen aufgeteilt wurden, mussten den Regionen, die aufgrund ihrer Bevölkerungszahl bei einer proportionalen Aufteilung nicht diese Zahl von Senatoren stellen konnten, sieben Mandate zugewiesen werden. Da aber aufgrund der Wahl in Einerwahlkreisen formal die Region lediglich einen Wahlkreis zweiten Grades darstellte, wurde jede einzelne Region in so viele Wahlkreise unterteilt, wie ihr Mandate zustanden. Wie aus der Darstellung der Wahlsysteme für Senat und Abgeordnetenhaus deutlich geworden ist, handelte es sich um Systeme, die zwar wegen ihrer grundlegenden Regeln unterschiedlichen Wahlsystemtypen zuzuordnen sind, in der Praxis jedoch beide als reine Verhältniswahlsysteme fungierten. Daher galt für die Systeme der zwei italienischen Parlamentskammern während ihres Bestehens:
"Entrambi i sistemi elettorale erano, rispetto a quelli applicati in altri paesi europei, al-
tamente proporzionale e tendevano a favorire la rappresentanza dei partiti minori […]." 16
Auch wenn diese Tatsache einen hohen Grad an Gerechtigkeit widerspiegelte, begünstigte sie, wie man im weiteren Verlauf der Arbeit erkennen wird, die Vermehrung von politischen Gruppierungen, eine Begebenheit, die von vielen Seiten für die Instabilität des politischen Systems in Italien verantwortlich gemacht wurde.
3.2 Das kompensatorische Wahlsystem von 1993
Nach der Volksentscheidung am 18. April 1993, bei der sich 82,7 Prozent der Wähler für die Abschaffung der 65-Prozenthürde im Senat entschieden hatten, verabschiedete das italienische Parlament am 4. August 1993 ein neues Wahlgesetz sowohl für die Abgeordnetenkammer als auch für den Senat. 17
16 Vgl. Richard S. Katz: Le nuove leggi per l'elezione del Parlamento. In: Carol Mershon/Gianfranco
Pasquino (Hrsg.): Politica in Italia. I fatti dell’anno e le interpretazioni. Edizione 1994. Bologna
1994. S. 165 (im Folgenden zitiert als Katz 1994).
17 Vgl. die folgenden Ausführungen zum Wahlgesetz in beiden Kammern: Trautmann 1997, S. 521
f.; Jack Brand/Thomas Mackie: Le elezioni del 1994. In: Piero Ignazi/Richard S. Kats (Hrsg.): Po-
Politischer Wandel in Italien: Die Wahlrechtsreform und der Strukturwandel im Parteiensystem 12
3.2.1 Das Wahlrecht für die Abgeordnetenkammer
Nach dem neuen Wahlgesetz ist Italien für die Wahl der 630 Abgeordneten in 26 Wahlkreise aufgeteilt, die in den meisten Fällen einer Region oder regionalen Teilgebieten entsprechen und die wiederum in 475 Einerdirektwahlkreise gegliedert sind. 75 Prozent (475) der Delegierten werden mit dem relativen Mehrheitssystem nach britischem Vorbild in den uninominalen Wahlkreisen gewählt (first- past-the-post), währendfür die übrigen 25 Prozent der Mandate in einem ersten Schritt auf der Grundlage des nationalen Stimmenanteils die den Parteilisten zustehenden Mandate errechnet werden. Hierbei gilt eine nationale Sperrklausel von vier Prozent. Anschließend werden die Mandate auf regionaler Ebene - dem jeweiligen Bevölkerungsanteil entsprechend - in den 26 Wahlkreisen auf die regionalen Parteienlisten proportional nach d'Hondt verteilt. Im zweiten Schritt werden der Partei oder dem Wahlbündnis (cartello) 18 des siegreichen Kandidaten nach dem Stimmenabzugsverfahren des scorporo parziale (Teilabsonderung) die für den Gewinn der jeweiligen Wahlkreise notwendige Stimmenzahl, das heißt die Stimmen des Zweitplatzierten plus einer, abgezogen. Dabei bleibt der siegreichen Partei oder Liste der Stimmenüberschuss erhalten; gleichzeitig erhöhen sich damit aber auch die Wahlchancen der kleineren Parteien und elektoralen Bündnisse. Danach wird ein nationaler Wahlquotient nach Hare errechnet: die Summe der im zweiten Schritt ermittelten Ergebnisse wird durch 155 (entsprechend der zu vergebenden Proportionalmandate) dividiert. Die Sitzverteilung ergibt sich nun, indem man jeweils die Zahl der Stimmen, die auf eine Partei oder Liste insgesamt entfallen sind, durch den nationalen Wahlquotienten teilt. Das Ergebnis entspricht der Mandatszahl, die der jeweiligen Partei zusteht.
litica in Italia. I fatti dell'anno e le interpretazioni. Edizione 1995. Bologna 1995. S. 126 f. (im
Folgenden zitiert als Brand/Mackie 1995); Katz 1994, S. 168-180; Markus Schaefer: Referenden,
Wahlrechtsreformen und politische Akteure im Strukturwandel des italienischen Parteiensystems.
Münster 1998. S. 65 f.; Dirk Schönrock: Koalitionsbildung nach dem Mehrheitsprinzip. Baden-
Baden 1997. S. 237 ff. (im Folgenden zitiert als Schönrock 1997).
18 Die cartelli sind Koalitionen aus Parteien und/oder Listen deren Kandidaten in den Einerwahl-
kreisen alle unter dem selben Symbol antreten. Die Listen sind diejenigen politischen Formationen
- aus mehreren Parteien oder einer Partei bestehend -, die gegeneinander um die Zuweisung der
proportionalen Sitze in der Abgeordnetenkammer wetteifern. Die Parteien oder Bewegungen sind
die formal organisierten Einheiten, die an dem Prozess der gemeinsamen Kandidatenauswahl in-
nerhalb der uninominalen Vereinigung teilnehmen. Diese Unterteilung wurde von Alessandro Chi-
aramonte übernommen. Vgl. Alessandro Chiaramonte: Le elezioni politiche del 21 aprile. In: Ro-
berto D'Alimonte/David Nelken (Hrsg.): Politica in Italia. I fatti dell'anno e le interpretazioni. Edi-
zione 1997. Bologna 1997. S. 61 (im Folgenden zitiert als Chiaramonte 1997).
Politischer Wandel in Italien: Die Wahlrechtsreform und der Strukturwandel im Parteiensystem 13
Welche Kandidaten schließlich einen Sitz im Parlament erhalten, wird auf-grund einer starren Liste mit den in den Wahlkreisen unsicheren Kandidaten entschieden, die die Parteien und Listen bereits vor den Wahlen erstellen. Zur Wahl antreten können nur Bewerber, die einer Listenverbindung angehören, unabhängige Kandidaten sind in den uninominalen Wahlkreisen nicht zugelassen. Der Wähler hat zwei Stimmen, die er auf zwei Wahlzetteln abgibt: eine Stimme für einen Kandidaten des eigenen Mehrheitswahlkreises, die andere für die Wahl einer Partei oder Liste innerhalb des regionalen Wahlkreises. Die letztgenannte entscheidet über die Verteilung der Mandate nach dem Verhältniswahlrecht. Dies ermöglicht ein Stimmensplitting. Tritt ein Kandidat in den Einerwahlkreisen für ein Wahlbündnis an, so ist lediglich das Symbol dieses Bündnisses neben dem Namen auf dem Wahlzettel versehen, wodurch der Wähler ihn keiner Partei oder Liste mehr zuordnen kann.
3.2.2 Das Wahlrecht für den Senat
Auch bei der Wahl der 315 Senatoren werden 75 Prozent der Sitze (232) nach dem first-past-the-post-Prinzip in 232 Einerwahlkreisen und die restlichen 25 Prozent (83) auf regionaler Ebene unter den Kandidaten der unterlegenen Parteien nach dem proportionalen System verteilt. Die neuen Vorschriften sehen jedoch grundlegende Unterschiede zwischen den Wahlrechten beider Kammern vor. Für den Senat präsentieren sich die Kandidaten nur in den Einerwahlkreisen, wobei keine regional separaten Listen vorgesehen sind. Jeder Wähler hat nur eine Stimme, um einen Kandidaten zu wählen.
Für die Verteilung der proportionalen Mandate gibt es keine formale Sperrklausel, jedoch ist es aufgrund der je nach Größe der Region zu vergebenen Proportio-nalmandate - in der Regel sind dies nur bis zu acht (außer in der Lombardei, zwölf) - weitaus schwieriger einen Sitz von diesen 25 Prozent zu erreichen als im Abge-ordnetenhaus. Je kleiner also eine Region ist, desto größer muss der prozentuale Stimmenanteil einer Partei sein, um einen der 83 restlichen Sitze zu erlangen. Die Verteilung der Mandate erfolgt direkt auf regionaler Ebene, wobei jeder Partei hier nach dem Verfahren des scorporo totale (Vollabsonderung) die gesamten Stimmen des eigenen siegreichen Kandidaten im Wahlbezirk abgezogen wer- den. Im darauf folgenden Schritt werden schließlich die 83 Sitze nach dem
Politischer Wandel in Italien: Die Wahlrechtsreform und der Strukturwandel im Parteiensystem 14
d'Hondtschen Verrechnungsverfahren auf die unterlegenen Kandidaten der Mehrheitswahlkreise verteilt. Diese werden dabei ihrem prozentualen Stimmenanteil nach auf einer Liste geordnet, worauf die zuvor berechneten Mandate, die der jeweiligen Partei oder Liste zustehen auf die Kandidaten mit den meisten Stimmen verteilt werden.
3.2.3 Scorporo und liste civetta
Bei den Wahlsystemen sowohl für das Abgeordnetenhaus als auch für den Senat handelt es sich nicht um ein wirkliches segmentiertes Wahlsystem, das so genannte Grabenwahlsystem. Das Prinzip des Grabenwahlsystems, das sich durch die strikte Trennung der nach Mehrheit in Einerwahlkreisen und nach Proporz auf Parteilisten zu vergebenen Mandate auszeichnet, wird hier durch die Verbindung beider Komponenten in Form vom scorporo parziale respektive scorporo totale durchbrochen. Daher handelt es sich hier eher um ein "unechtes Grabensystem" 19 laut Dirk Schönrock und nicht um ein "majorzorientiertes Mischsystem" 20 wie Hartmut Ullrich es unpassend nennt. Stattdessen kann man das italienische Wahlsystem als kompensatorische Verhältniswahl mit Sperrklausel bezeichnen, bei welcher der aus den Einerwahlkreisen resultierende Disproportionseffekt durch die Vergabe von Listenmandaten nach Proporz auf zwei bis drei Stufen der Stimmverrechnung annähernd kompensiert wird. 21
Die Einführung des scorporo sollte dem Zweck dienen, den Koalitionen, die in den Einerwahlkreisen den Sieg davon tragen, nicht zusätzlich einen Vorteil im proportionalen Teil zu verschaffen. Den Parteien, die in den Einerwahlkreisen unterlegen waren, sollte eine Chance zugestanden werden, doch noch Mandate zu erhalten. Da an der Verteilung der proportionalen Mandate nur die Parteien teilnehmen, die die Vierprozentsperrklausel überwunden haben, gehen die Stimmen der kleinen Parteien verloren. Aus diesem Grund werden diese Parteien innerhalb der großen Wahlbündnisse häufig als liste civetta (Scheinliste) benutzt.
19 Dirk Schönrock: Italien wählt zum 2. Mal nach dem neuen Wahlrecht. Ein Schuß, der unver-
hofft nach hinten losging. In: Das Parlament Nr. 13-14 vom 22./29. März 1996. S. 17.
20 Hartmut Ullrich: Reform des italienischen Wahlsystems - Die Fata Morgana des Einmann-
Wahlkreises als Regenerationsinstrument der Demokratie. In: Luigi Vittorio Graf Ferraris/Günter
Trautmann/Hartmut Ullrich (Hrsg.): Italien auf dem Weg zur "zweiten Republik"? Die politische
Entwicklung Italiens seit 1992. Frankfurt/Main 1995. S. 137 (im Folgenden zitiert als Ullrich 1995).
21 Vgl. Nohlen 2000, S. 178 f.
Politischer Wandel in Italien: Die Wahlrechtsreform und der Strukturwandel im Parteiensystem 15
Die liste civetta sind eine Besonderheit des neuen Wahlsystems, mit deren Hilfe die Effekte des scorporo zugunsten der großen Koalitionen umgangen werden können. Dieser Trick ist lediglich bei der Wahl zur Camera möglich, wo das Wahlrecht das Wählen auf zwei Stimmzetteln vorsieht. Die Koalitionen können auf den liste civetta den Großteil der Kandidaten für die Einerwahlkreise sammeln. Die Stimmen des scorporo benachteiligen sie jedoch nicht, da sie entweder den Listen, die die Sperrklausel nicht überwinden, abgezogen werden oder bei Aufstellung separater liste civetta gar nicht ins Gewicht fallen. Dies bedeutet, dass die großen Parteien mit all ihren Stimmen ohne Abzug von den Proporzmandaten profitieren, eine Tatsache, die eindeutig dem Prinzip des Wahlgesetzes widerspricht, nämlich die kleineren Parteien zu berücksichtigen. Dennoch ist es offiziell nicht verboten, die Kandidaten auf jedwede Liste zu verteilen.
Wie gezeigt, sind die Mechanismen des neuen kompensatorischen Verhältniswahlsystems sowohl für die Camera als auch für den Senat kompliziert und nicht leicht durchschaubar. Sie bieten durch die liste civetta Möglichkeiten, Beschränkungen zu umgehen und verlangen von den Bündnissen wohldurchdachte Taktiken beim Aufstellen der Listen und ihrer Kandidaten. Es ist deutlich geworden, dass es sich hier keinesfalls um ein Mehrheitssystem handelt, wie das italienische Wahlsystem fälschlicherweise häufig bezeichnet wird, denn die Mehrheits- und Proporzkomponenten sind durch das Prinzip des scorporo eng miteinander verknüpft.
Im folgenden Teil der Untersuchung stehen die Wahlergebnisse und Sitzverteilungen des Abgeordnetenhauses im Vordergrund, was vor allem für die Wahlen vor der Reform 1993 gilt. Senatswahlergebnisse werden entsprechend gekennzeichnet. Die Betrachtung der Ergebnisse von nur einer Kammer sind ausreichend, da - wie zuvor erwähnt - die Wahlsysteme beider Kammern sowohl die vor 1993 als auch die danach ähnlich funktionieren und ein annähernd gleiches Bild ergeben. Lediglich bei den letzten drei Parlamentswahlen von 1994, 1996 und 2001 wird ein knapper Überblick über die Ergebnisse des Senats geliefert, um die Unberechenbarkeit des kompensatorischen Wahlsystems deutlich zu machen.
Politischer Wandel in Italien: Die Wahlrechtsreform und der Strukturwandel im Parteiensystem 16
4. Entwicklung des italienischen Parteiensystems von 1945 bis Anfang der neunziger Jahre
Im Folgenden steht das italienische Nachkriegsparteiensystem im Zentrum der Betrachtung. In diesem Zusammenhang wird zunächst kurz auf die verfassungsrechtliche Regelung der Parteien eingegangen, um ihre Stellung im politischen System zu verdeutlichen. Anschließend widmet sich die Arbeit mit der Entstehung und Entwicklung der Parteien und des Parteiensystems, sowie seiner Struktur und seinen Merkmalen. Die abschließende Typologisierung dient der forschungsgerechten Einordnung des italienischen Parteiensystems in gängige Parteisystemschemata.
4.1 Verfassungsrechtliche Stellung der Parteien in Italien
Die Stellung der Parteien in Italien ist seit dem 1. Januar 1948 mit dem Inkrafttreten der Verfassung in Art. 49 folgendermaßen geregelt:
"Tutti i cittadini hanno diritto di associarsi liberamente in partiti per concorrere con
metodo democratico a determinare la politica nazionale." 22
Dies bedeutet, dass die Parteien in der italienischen Verfassung ausdrücklich verankert sind. Dabei wird insbesondere die Berechtigung der Bürger, sich zu Parteien zusammenzuschließen und ihre Funktion, die Gestaltung der nationalen Politik, hervorgehoben. Das Bestreben zur Kontrolle über die Parteien ist schwach ausgeprägt und findet sich lediglich in der Formulierung "metodo democratico" wieder, was sich jedoch in erster Linie auf den politischen Wettbewerb bezieht, wo beispielsweise unzulässige Druckmittel und Gewaltanwendung nicht zulässig sind. Damit legt der Art. 49 lediglich eine äußere Kontrolle fest. Die innere Kontrolle, die die demokratische Organisation einer Partei beträfe, bleibt außen vor, und hat in Italien der Parteienherrschaft den Weg gebahnt. 23
22 Vgl. Governo italiano: La costituzione repubblicana. Abgerufen am 14.05.2001 unter
http://www.palazzochigi.it/sez_costituzione/1_titolo4.html.
23 Vgl. Ernst Ulrich Grosse/Günter Trautmann: Das politische System Italiens. In: Ernst Ulrich
Grosse/Günter Trautmann (Hrsg.), unter Mitarbeit von Ernst Arnold: Italien verstehen. Darmstadt.
1997. S. 31 (im Folgenden zitiert als Grosse/Trautmann 1997).
Politischer Wandel in Italien: Die Wahlrechtsreform und der Strukturwandel im Parteiensystem 17
4.2 Entstehung des Nachkriegsparteiensystems
Die Basis des italienischen Parteiensystems der Nachkriegszeit entstand maßgeblich in den letzten Jahren des Zweiten Weltkrieges als sechs Parteien, die zum Teil vor der Machtübernahme Mussolinis existiert hatten und die Grundlage der Resistenza bildeten, in den Jahren 1942/43 im Untergrund neugegründet wurden und sich am 8. September 1943 zum nationalen Befreiungskomitee (Comitato di liberazione nazionale, CLN) zusammenschlossen. 24 Der CLN vereinigte die verschiedensten politischen Strömungen, die jedoch alle gleichberechtigt waren: Sozialisten (Partito Socialista Italiano Unità Proletaria, PSIUP), Kommunisten (Partito Comunista Italiano, PCI), Liberale (Partito Liberale Italiano, PLI), Christdemokraten (Democrazia Cristiana, DC), die Aktionspartei (Partito d'Azione, PdA) und die Arbeiterpartei (Democrazia del Lavoro, DL). 25 Trotz großer Unterschiede zwischen den Parteien gelang es, die politische Gleichberechtigung innerhalb des CLN bis zu den ersten allgemeinen Wahlen bestehen zu lassen und bis 1947 Regierungen aufzustellen, denen alle antifaschistischen Parteien angehörten. Diese ersten Regierungen zeigten jedoch bereits im Ansatz die politischen Konturen der Nachkriegszeit und machten deutlich, dass diese Heterogenität zwangsweise zum Bruch der Einheit führen musste. 26 Das Referendum zur Entscheidung zwischen Monarchie und Republik sowie die Wahlen zur Verfassungsgebenden Versammlung, die gleichzeitig am 2. Juni 1946 stattfanden, spiegelten zum ersten Mal das Kräfteverhältnis der Parteien wider, das zwar noch vom Erbe des politisch organisierten Widerstandes gegen den Faschismus geprägt war, aber bereits die Stärke der DC markierte: sie erhielt 35,1 Prozent, der PSIUP 20,7 Prozent, der PCI 18,9 Prozent, der PLI 6,8 Prozent, die Republikaner (Partito Repubblicano Italiano, PRI) 4,4 Prozent und die Monarchisten 2,2 Prozent. Der PdA hatte trotz seiner tragenden Rolle im Widerstand nur 1,5 Prozent der Stimmen erhalten. 27
24 Vgl. Friederike Hausmann: Kleine Geschichte Italiens von 1943 bis heute. Berlin 1997. S. 16,
20 (im Folgenden zitiert als Hausmann 1997).
25 Vgl. Jens Petersen: Italien als Republik: 1946-1987. In: Michael Seidlmayer: Geschichte Ita-
liens. Stuttgart 1989. S. 506; Farneti 1985, S. 1. Teilweise werden nur fünf Parteien des CNL ge-
nannt, wobei die DL weggelassen wird. Vgl. Reinhold Schumann: Geschichte Italiens. Stuttgart,
Berlin, Köln, Mainz 1983. S. 234; Hausmann 1997, S. 16 f.
26 Vgl. Hausmann 1997, S. 16 ff.
27 Vgl. Tabelle 1, S. 44; Farneti 1985, S. 9.
Politischer Wandel in Italien: Die Wahlrechtsreform und der Strukturwandel im Parteiensystem 18
Nachdem das Referendum mit 54,3 zu 45,7 Prozent zugunsten der Republik entschieden worden war, blieb es diesen heterogenen Kräften im Rahmen des arco costituzionale (Verfassungsbogen), aus dem der neofaschistische Movimento Sociale Italiano (MSI) ausgeschlossen wurde, nun überlassen, eine neue Verfassung auszuarbeiten. Die Mehrheit in der Verfassungsgebenden Versammlung war sich einig, dass das neu zu gestaltende politische System Italiens mit seinen drei großen Strömungen bestehend aus Liberalen, Christdemokraten und Kommunisten so konstruiert werden müsse, dass ein quasi "institutioneller Zwang" zum Konsens vorherrschend sein sollte. 28 So wurde am 1. Januar 1948 schließlich die Italienische Verfassung verabschiedet, mit der ein System einherging, das auf dem Kompromiss zwischen diesen drei Komponenten der italienischen Gesellschaft basierte und "aus der Katharsis der wiedergewonnenen Freiheit der Jahre 1943-1945" 29 entstanden war.
Kurze Zeit später war die antifaschistische Zusammenarbeit beendet. Es hatten sich neben mehreren kleineren Parteien zwei große entgegengesetzte Blöcke herauskristallisiert, die jeweils mehr als ein Drittel der Wählerstimmen auf sich vereinen konnten: die Christdemokraten auf der einen Seite und die Sozialisten und Kommunisten auf der anderen. Diese beiden linken Parteien traten zwar wieder in die Regierung des Christdemokraten Alcide De Gasperis ein, wurden aber aufgrund des internationalen Drucks und der "Truman Doktrin" 30 schon im Mai 1947 wieder ausgeschlossen. 31 Für Italien hatte die internationale Entwicklung, das heißt die antagonistische Konfrontation zwischen den USA und der UDSSR, zur Folge, dass sich die weltpolitische Konfliktlinie in der Innenpolitik widerspiegelte und eine "blockierte Demokratie" erzeugte. In dieser stand der PCI als Oppositionspartei
28 Carlo Masala: Italien. In: Werner Weidenfeld (Hrsg.): Europa-Handbuch. Bonn 1999. S. 116
(im Folgenden zitiert als Masala 1999).
29 Luigi Vittorio Ferraris: Ist Italien eine "neue" Republik? In: Aus Politik und Zeitgeschichte.
B 34/94. S. 3 (im Folgenden zitiert als Ferraris APUZ B 34/94).
30 Die Rede des amerikanischen Präsidenten Truman vom März, die so genannte "Truman Dokt-
rin", gab den Startschuss für den kalten Krieg und somit auch für die "blockierte Demokratie", die
die Politik Italiens von nun an prägen sollte. In dieser Rede versprach er ökonomische Hilfe für eu-ropäische Staaten, die sich von sowjetischer Expansion bedroht fühlten und wollte so, als Teil sei-
ner containment-Politik, den Sowjet-Kommunismus bekämpfen und eindämmen. Da Italien nach
dem Krieg wirtschaftlich geschwächt war, wollte De Gasperi auf diese Hilfe nicht verzichten. Mit
einer Regierung, an der Kommunisten beteiligt waren, hätte Italien jedoch nicht von dieser Unter-stützung profitieren können, weshalb De Gaspari im Mai die Meinungsverschiedenheiten inner-halb seiner Regierung über die Wirtschaftspolitik als Gelegenheit nahm, eine Krise zu eröffnen,
die den Bruch der großen Koalition zur Folge hatte.
31 Vgl. Paul Ginsborg: Storia d'Italia dal dopoguerra a oggi. Società e politica 1943-1988. Turin
1989. S. 145 ff. (im Folgenden zitiert als Ginsborg 1989); Hausmann 1997, S. 21 ff.
Politischer Wandel in Italien: Die Wahlrechtsreform und der Strukturwandel im Parteiensystem 19
einer DC-Regierung gegenüber, die eingezwängt in die institutionelle Struktur des Kompromisses, um funktionsfähig zu sein, Kooperation voraussetzte. 32 Der Versuch des PCI und des PSI, mit einem Zusammenschluss zum Fronte Democratico Popolare (FDP) bei den Parlamentswahlen von 1948 die Mehrheit zu erreichen, schlug fehl. Der Kalte Krieg zeigte seine ersten Auswirkungen im Wahlergebnis und verdeutlichte das Kräfteverhältnis in Italien wie es in etwa in den darauf folgenden vier Jahrzehnten bestehen bleiben sollte: Die DC erhielt 48,5 Prozent der Stimmen, während die beiden linken Parteien eine herbe Niederlage hinnehmen mussten und auf nur 31 Prozent kamen, fast neun Prozent weniger als bei den Wahlen der verfassungsgebenden Versammlung zwei Jahre zuvor. Die Sozialdemokraten (Partito Socialdemocratico Italiano, PSDI), die sich im Jahr zuvor von den Sozialisten abgespalten hatten und zum ersten Mal zu den Wahlen antraten, erhielten 7,1 Prozent, der PRI verlor mit 2,5 Prozent fast zwei Prozentpunkte, der PLI gar drei mit 3,8 Prozent, während die Monarchisten bei 2,8 stagnierten. Hinzu kam erstmals der neofaschistische MSI mit zwei Prozent. 33
4.2.1 Entwicklung der Parteien
Wie die ersten parteipolitischen Entwicklungen zeigen, existierte in Italien seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges ein Vielparteiensystem, das im Folgenden dargestellt wird. Es basierte auf der hegemonialen Stellung einer Partei, der DC, und war charakterisiert durch Auflösungen, Neugründungen und Abspaltungen von Parteien.
4.2.1.1 Democrazia Cristiana
Die Christdemokraten entstanden Ende 1942 während des Widerstandes aus dem 1919 gegründeten und 1926 von den Faschisten verbotenen Partito Popolare Italiano (PPI). 34 Die DC war zwar eine Partei der Katholiken, bezeichnete sich jedoch nicht als katholische Partei. In der Nachkriegszeit entwickelte sie sich immer mehr zu einer laizistisch-konservativen und klassenübergreifenden Partei, die sich bewusst als "interklassistisch" präsentierte und seit 1946 bis zu den Wahlen 1994
32 Vgl. Masala 1999, S. 116 f.
33 Vgl. Tabelle 1, S. 44; Hausmann 1997, S. 46.
34 Vgl. Theodor Wieser/Frederic Spotts: Der Fall Italien. Dauerkrise einer schwierigen Demokra-
tie. Frankfurt/Main 1983. S. 20 (im Folgenden zitiert als Wieser/Spotts 1983).
Politischer Wandel in Italien: Die Wahlrechtsreform und der Strukturwandel im Parteiensystem 20
stärkste Partei in Italien war, bis 1981 alle Ministerpräsidenten und bis 1993 die größte Anzahl an Ministern stellte. Mehrere Faktoren ließen die DC nach dem Krieg zur stärksten Partei avancieren: Antikommunismus und die daraus resultierende pro-westliche Einstellung, die Stellung als Partei der politischen Mitte, die fehlenden demokratische Konkurrenz (der PCI wurde als Antisystempartei betrachtet), Antifaschismus, Interklassismus und der in Italien vorherrschendem Katholizismus sowie die Nähe zum Vatikan. Die fehlende Regierungsalternative aufgrund des conventio ad excludendum hinsichtlich der Kommunisten stärkte darüber hinaus die hegemoniale Stellung der DC. 35
Auf dieser Basis wuchs sie zur mächtigsten und einflussreichsten Partei sowie zur führenden gesellschaftlichen Kraft in ganz Italien. Die DC konnte ihre Macht jedoch kaum allein aufgrund von Führungsqualitäten oder einer programmatischen Kompetenz ausbauen und festigen, sie schuf sich vielmehr durch die Einverleibung des parastaatlichen Sektors eine realpolitische Machtbasis ohne Beispiel. Dadurch, dass sie über Jahrezehnte an der Regierung blieb, entwickelte sich dieser Bereich "zu einem christdemokratischen Lehen, dessen Verteilungskriterien allein von ihr bestimmt wurden, wobei manageriale Fähigkeiten zugunsten politisch-klientelistischer Affinität an Wichtigkeit verloren" 36 .
Aufgrund ihrer Stellung als kontinuierliche Regierungspartei entwickelte sich ein immobilismo, der den Austausch an politischem Personal hemmte. In der DC besetzten die gleichen Parteifunktionäre über Jahrzehnte hinweg immer wieder verschiedene Ämter. Alcide De Gasperi, der die Partei 1942 neu gegründet hatte, führte acht Kabinette nacheinander an und war während dieser Zeit zweimal als Außenminister tätig. Amintore Fanfani, der mit De Gasperi die Phase des centrismo 37 prägte, in der die DC mit kleineren Zentrumsparteien koalierte, war zwischen 1954 und 1987 sechsmal Ministerpräsident und ab 1947 mehrfacher Minister. Aldo Moro, Initiator der Phase der apertura a sinistra (Öffnung nach links) und der centro-sinistra-Regierungen, war fünfmal Ministerpräsident, zwischen 1959 und 1964 Generalsekretär und mehrfacher Minister. Ihm folgten Mariano Rumor und Giulio Andreotti mit fünf (zwischen 1968 und 1974) respektive
35 Vgl. Wieser/Spotts 1983, S. 20; Fritsche 1988, S. 122; Bettina Strenske: Rundfunk und Parteien
in Italien. In: Otfried Jarren/Heribert Schatz (Hrsg.): Beiträge zur Kommunikation in Politik und
Gesellschaft. Band 2. Münster 1993. S. 44, 51 (im Folgenden zitiert als Strenske 1993).
36 Strenske 1993, S. 45. Näheres dazu in Kapitel 4.2.3.2.
37 Zu den im Folgenden genannten verschiedenen Phasen und Koalitionsmustern während der
Nachkriegszeit siehe Kapitel 4.2.3.1.
Politischer Wandel in Italien: Die Wahlrechtsreform und der Strukturwandel im Parteiensystem 21
sieben (zwischen 1972 und 1992) Kabinetten und mehreren Ministerien. Andreotti, der seine Karriere 1946 als Staatssekretär von De Gasperi begann und wohl bestes Beispiel für die Kontinuität des politischen Personals ist, war insgesamt an mehr als dreißig Nachkriegsregierungen in den verschiedensten Ämtern beteiligt. Er führte ebenfalls die Regierungen der solidarietà nazionale (nationale Solidarität) an, die von Moro durch Vermittlungen ermöglichte Notstandsregierung, die von der Unterstützung der Kommunisten abhing. Als weitere Spitzenpolitiker, die die Geschichte der DC prägten und Minister sowie Ministerpräsidenten waren, sind Mario Segni, Francesco Cossiga, Mario Scelba, Giovanni Leone, Ciriaco De Mita sowie Arnaldo Forlani zu nennen. Letzterer war darüber hinaus zweimal Parteisekretär (1969 bis 1973 und 1989 bis 1992). 38
Durch ihre föderale Struktur, in der viele innerparteiliche Strömungen, die so genannten correnti, Platz fanden, entwickelte sich die DC zu einer sehr heterogenen Partei mit einem Spektrum von rechtskonservativ bis linkskatholisch. Das System der organisierten correnti, das sich Anfang der fünfziger Jahre herauszubilden begann und durch Neugründungen und Auflösungen der Strömungen immer wieder in Bewegung geriet, beherrschte die Partei bis zu ihrem Zusammenbruch 1994. Es bildeten sich Fraktionen, die um mächtige Interessensgruppen gescharrt waren, wie beispielsweise den Bauernverband Coldiretti. Neben linken, gemäßigten und rechten Strömungen gab es eine Reihe von personalisierten Fraktionen beispielsweise um Andreotti und Scelba. Die drei größten Fraktionen, die Fanfaniani, die Morotei und die Dorotei waren jedoch weit mehr als personengebundene Gruppen. Zwischen ihnen gab es ideologische Differenzen, ökonomische Interessensunterschiede, persönliche Gefolgschaftsverhältnisse und Klientelbeziehungen. Diese ideologische Pluralität und soziale Interklassizität machten sie zu einer Volkspartei. 39 Durch die zahlreichen correnti, die innerhalb des Parlaments Fraktionsformen einnahmen, stellte die DC ihre eigene Alternative dar, da durch die Wechsel an der Parteispitze immer wieder unterschiedliche Flügel stärker vertreten waren als andere und somit in gewisser Weise zumindest innerhalb der DC ein Alternieren zwischen Opposition und Führung stattfand. 40 Jedoch wurden ihr die correnti auch des Öfteren zum Verhängnis und ließen zahlreiche Regierungen scheitern.
38 Vgl. Trautmann 1997, S. 518 f.; Wieser/Spotts 1983, S. 23.
39 Vgl. von Beyme 1970, S. 86, 95 ff.
40 Vgl. Wieser/Spotts 1983, S. 18.
Politischer Wandel in Italien: Die Wahlrechtsreform und der Strukturwandel im Parteiensystem 22
Sie sorgten ferner dafür, dass die Partei nach der Auflösung 1994 in viele kleine Splitterparteien zerfiel.
Aufgrund ihrer Interessensvielfalt betrieb die Partei eine trasformismo-Politik, die Praxis der Verwischung von politischen Gegensätzen. Dies fand jedoch nicht nur innerhalb der Partei, sondern auch übertragen auf alle anderen Gruppierungen innerhalb des arco costituzionale statt und beinhaltete somit auch die Einverleibung von Teilen der Opposition in das Regierungsgeschäft zum Zwecke der Machterhaltung. 41
Obwohl die DC bis 1994 stärkste Partei war, erfuhr sie einen kontinuierlichen Stimmen- und herben Popolaritätsverlust, der Mitte der siebziger Jahre mit der Niederlage des Referendums für die Annullierung des Reformgesetzes zur Scheidung begann und sich im Verlauf der achtziger Jahren weiter fortsetzte. Bei den Parlamentswahlen 1983 erzielte sie mit 32,9 Prozent ihr bis dato schlechtestes Ergebnis. Das Desaster fand seinen Höhepunkt bei den darauf folgenden Kommunalwahlen im November und Dezember 1983, bei denen die DC auf unter 15 Prozent 42 der Stimmen sank. Der Wahleinbruch von 1983 bedeutete gleichzeitig den endgültigen Ausbruch der Krise, die sich bereits 1981 angebahnt hatte, als erstmals ein Vertreter einer laizistischen Parteien Ministerpräsident wurde. Die Wahl des Republikaners Giovanni Spadolini war der einzige Ausweg aus der durch Meinungsverschiedenheiten zwischen DC und Sozialisten ausgelösten politischen Blockade, der drohenden Wirtschaftskrise und der Gefahr von abermals vorgezogenen Parlamentswahlen. Der Krisenausbruch hatte kurz- und langfristige Ursachen: Zum einen erschien 1983 eine Regierungsbildung ohne die DC rein numerisch zum ersten Mal möglich. Darüber hinaus ließ sich ein Übermaß an Skandalverstrickung sowie Abnutzungserscheinungen einer Partei erkennen, die niemals Opposition gewesen war. 43
Die Kombination dieser drei Gründe programmierte das Ende der DC vor. Hinzu kam der Säkularisierungsprozess, der ihr die katholische Subkultur entzog und die zunehmende Erkenntnis, dass von den italienischen Kommunisten keine wirkliche
41 Vgl. Ulrich Beuttler/Georg Gehlhoff: Neues Parteiengefüge und politische Reformen in Italien.
In: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Aus Politik und Zeitgeschichte. B 28/98. S. 3 (im
Folgenden zitiert als Beuttler/Gehlhoff APUZ B 28/98).
42 Vgl. Volker Dreier: Italienische Demokratie in den 90er Jahren. Probleme und Perspektiven ei-
nes Landes im Umbruch. In: Hartmut Wasser (Hrsg.): Krisenphänomene westlicher Demokratien
in den neunziger Jahren. Weingarten 1996. S. 127 (im Folgenden zitiert als Dreier 1996).
43 Vgl. Wieser/Spotts 1983, S. 19; Fritsche 1988, S. 122.
Politischer Wandel in Italien: Die Wahlrechtsreform und der Strukturwandel im Parteiensystem 23
Gefahr mehr für das politische System ausging. Zwar konnte die DC sich bei den Parlamentwahlen 1987 noch mit 34,4 Prozent der Stimmen ein wenig erholen, aber bereits 1992 folgte ein weiteres politisches Erdbeben, bei dem sie erstmals unter dreißig Prozent fiel und ihr schlechtestes Ergebnis mit 29,7 Prozent erzielte. 44 Als sie schließlich 1993 bei den Regionalwahlen im Juni auf rund zwanzig und im November/Dezember auf elf Prozent absackte sowie ein Großteil der wichtigsten Parteivertreter unter Korruptionsverdacht gerieten, bedeutete dies den endgültigen Untergang der einstmals stärksten Partei Italiens, der Democrazia Cristiana. 45
4.2.1.2 Partito Comunista Italiano
Die Kommunisten, die 1921 aus der Abspaltung eines extrem linken Flügels der Sozialisten den Partito Comunista d’Italia gründeten (später Partito Comunista Italiano), waren während der Nachkriegszeit zweitstärkste Kraft in Italien und die stärkste kommunistische Partei Westeuropas. Jedoch bestand aufgrund des conventio ad excludendum und des kalten Krieges nie die Möglichkeit einer Machtübernahme. Obwohl die Partei bereits sehr früh damit begann, sich schrittweise von Moskau zu lösen, konnte auch ein Bündnis mit der Mutterpartei PSI den antikommunistischen Parteienblock nicht durchbrechen. Der spätere PCI-Anführer und Mitbegründer Antonio Gramsci hatte bereits in den ersten Jahren kritisiert, dass sich die Partei dem Willen Stalins und seiner Politik unterwarf. Nach dem Krieg und Gramscis Tod gelangte Palmiro Togliatti an die Spitze der Partei. 46 Die Politik der Partei war jedoch seit seiner Führungsübernahme von jener doppiezza gekennzeichnet, die auf der einen Seite den Traum der Revolution weiterverfolgte, sich finanziell von der KPdSU unterstützen ließ und immer wieder in Krisenzeiten Halt bei ihr suchte, auf der anderen Seite jedoch einen eigenständigen Weg des Sozialismus verfolgte und sich einem demokratischen Wandel unterzog. 47 Mit Togliattis Streben nach diesem eigenen Weg und der Verurteilung des Einmarsches sowjetischer Truppen in Prag 1968 konnten trotz der doppiezza bereits sehr früh in der Geschichte des PCI Grundlagen für den Demokratisierungs-
44 Vgl.Tabelle 1, S. 44.
45 Vgl. Douglas A. Wertman: L'ultimo anno di vita della Democrazia cristiana. In: Carol Mer-
shon/Gianfranco Pasquino (Hrsg.): Politica in Italia. I fatti dell’anno e le interpretazioni. Edizione
1994. Bologna 1994. S. 122 (im Folgenden zitiert als Wertman 1994).
46 Vgl. Hausmann 1997, S. 35.
47 Vgl. Wieser/Spotts 1983, S. 46.
Politischer Wandel in Italien: Die Wahlrechtsreform und der Strukturwandel im Parteiensystem 24
prozess gelegt werden. Enrico Berlinguer, Parteisekretär von 1972 bis 1984, schaffte es schließlich, die DC von der Regierungsfähigkeit der italienischen Kommunisten zu überzeugen. 48 Er entwickelte das Konzept des compromesso storico (historischer Kompromiss), nach dem die demokratischen Kräfte des Landes, insbesondere die Kommunisten, Sozialisten und Christdemokraten, einen Weg zur Kooperation finden und ihre ideologischen Gegensätze zurückstellen sollten, um die drängendsten nationalen Probleme zu bewältigen. 49 In seiner Rede zum 60. Jahrestages der Oktoberrevolution 1976 in Moskau, ging Berlinguer noch einen Schritt weiter. Er betonte, dass das Ziel des PCI die Verwirklichung einer neuen sozialistischen Gesellschaft sei, die alle persönlichen und kollektiven Freiheiten, aber auch die gesellschaftlichen und religiösen, den nicht ideologischen Charakter des Staates, die Möglichkeit der Existenz verschiedener Parteien und den Pluralismus des sozialen, kulturellen und ideellen Lebens garantiere. Dieser "strappo da Mosca" (Losreißen von Moskau), der compromesso storico sowie die Verfolgung des Eurokommunismus zeigten, dass der Demokratisierungsprozess nunmehr unumkehrbar und der Weg für eine Legitimation der Kommunisten zur vollen Teilnahme an der Regierung geebnet war. 50 Eine erste Anerkennung seines neuen Weges erhielt der PCI von der italienischen Bevölkerung bei den Verwaltungswahlen von 1975. Er konnte 33,4 Prozent der Wählerstimmen auf sich vereinen und lag nun nicht einmal mehr zwei Prozentpunkte hinter der DC, die auf lediglich 35,3 Prozent kam. Bei den Parlamentswahlen von 1976 übertraf der PCI schließlich alle Erwartungen und erzielte sein bestes Ergebnis, worunter die kleineren Parteien zu leiden hatten, da sie allesamt einen Großteil ihrer Stimmen verloren. Der PCI hingegen gewann über sieben Prozentpunkte im Vergleich zu den Wahlen von 1972 hinzu und kam auf 34,4 Prozent der Stimmen. Er stand somit nur knapp hinter der DC, die allerdings mit 38,7 Prozent ihre Rolle als stärkste Partei verteidigen konnte. 51 Am 11. August 1976 bildete Andreotti daraufhin eine DC-Minderheitsregierung, die zum ersten Mal auch den Kommunisten offen stand. Die Phase der katholisch-kommunistischen Zusammenarbeit endete mit seinem Rücktritt im Januar
48 Vgl. Wieser/Spotts 1983, S. 48.
49 Vgl. Strenske 1993, S. 78.
50 Vgl. Giuseppe Galasso (Hrsg.): Corso di Storia. Età contemporanea. Milano 1994. S. 730 (im
Folgenden zitiert als Galasso 1994).
51 Vgl. ebd., S. 728; Ginsborg 1989, S. 505. Zu den Wahlergebnissen vgl. Tabelle 1, S. 44.
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1979, als die Kommunisten eine Regierungsbeteilung forderten, worauf die Christdemokraten nicht einzugehen bereit waren. Daraufhin entzog der PCI Andreotti und seinen Ministern das Vertrauen und erklärte, er sei auf die Seite der Opposition zurückgekehrt. 52
Bei den anschließenden vorgezogenen Parlamentswahlen von 1979 erlitt der PCI einen Rückschlag und rutschte auf 30,4 Prozent der Wählerstimmen ab. Damit war der Höhenflug der Partei beendet und der Grundstein für eine tiefe Krise gelegt. Bei darauf folgenden Wahlen büßte er weitere Stimmen ein. 53 Nach dem Scheitern des historischen Kompromisses erarbeitete Berlinguer im Folgenden die Konzeption der alternativa democratica (demokratische Alternative), mit der er die Kräfte des PCI und des PSI zur Niederwerfung des christdemokratischen Regimes vereinen wollte. Allerdings hatte diese Strategie keinerlei Chance, da der neue Sozialistenchef Bettino Craxi fest entschlossen war, seinen antikommunistischen Weg weiter zu verfolgen und sich daher zu keinen Konzessionen bereit zeigte. 54
Der PCI war gekennzeichnet durch seine zentralistische Struktur und folgte den Prinzipien einer Kaderpartei. Der demokratische Zentralismus hatte die Partei seit ihrer Gründung zusammengehalten und ihre Einheit nach außen bewahrt. Obwohl er jegliche Bildung jener correnti unterdrückte, die die DC in diverse Lager spaltete, gab es dennoch innerhalb des PCI besonders um das Konzept des Eurokommunismus große Meinungsverschiedenheiten. Ebenso wurde offen über die Strategie des compromesso storico diskutiert. Nach der Modifizierung des demokratischen Zentralismus 1983, konnte die Entstehung verschiedener correnti nicht mehr aufgehalten werden. 55
Mit dem Tod Berlinguers 1984 begann für den PCI eine lange schwierige Phase der inneren Kämpfe und äußeren Niederlagen. Die Partei verlor ihren sowohl national als auch international angesehensten Mann; sein Nachfolger Alessandro Natta konnte diese Lücke nicht schließen und erfüllte die Anforderungen der Partei nicht. Im Verlauf seiner Amtszeit gelang es dem PCI nie, mit ausreichender
52 Vgl. Strenske 1993, S. 80 f.
53 1983 erhielt der PCI 29,9 Prozent und 1987 nur noch 26,6 Prozent. Vgl. Tabelle 1, S. 44.
54 Vgl. Paul Ginsborg: L’Italia del tempo presente. Famiglia, società civile, Stato 1980-1996. Turin
1998. S. 294 f. (im folgenden zitiert als Ginsborg 1998)
55 Vgl. Wolfgang Berner: Die Italienische Kommunistische Partei. In: Heinz Timmermann (Hrsg.):
Die Kommunistischen Parteien Südeuropas. Länderstudien und Queranalysen. Baden-Baden 1979.
S. 44; von Beyme 1970, S. 90, 96.
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Energie auf die wachsende Schwierigkeit der Situation zu reagieren. Bei den Wahlen von 1987 verlor er rund drei Prozent seiner Wählerstimmen an die Sozialisten. 56 Das Jahr 1988 bescherte dem PCI jedoch noch größere Überraschungen und Enttäuschungen. In einer Reihe von Wahlen in Kommunen und Provinzen im Mai musste er erneut starke Verluste hinnehmen und rutschte unter 22 Prozent. Abermals musste er zusehen, wie im Gegenzug der PSI über vier Prozentpunkte gewann und mit über 18 Prozent nun dicht hinter dem PCI lag. Die Notwendigkeit einer Erneuerung und einer neuen Identität war unübersehbar. Mit der Wahl Achille Occhhettos an die Parteispitze sollte dies schließlich 1991 nach heftigen innerparteilichen Auseinandersetzungen gelingen. 57 Der PCI wurde in Partito Democratico della Sinistra (PDS) umbenannt, woraufhin sich "konservative" Kommunisten abspalteten und den Partito della Rifondazione Comunista (PRC, Rifondazione Comunista oder kurz Rifondazione) gründeten. 58
4.2.1.3 Partito Socialista Italiano
Der PSI hat eine weitaus längere Vorkriegsgeschichte als die beiden bisher betrachteten Parteien DC und PCI. So formierten sich die Sozialisten bereits 1891 unter dem Namen Partito dei Lavoratori Italiani zu einer Partei und nannten sich ab 1892 Partito Socialista Italiano. Der PSI war zu Beginn des Jahrhunderts die stärkste Sozialistische Partei in Europa. 59
Während die Christdemokraten und die Kommunisten in der Nachkriegszeit trotz ihrer verschiedenen Strömungen nur wenige und unbedeutende Absplitterungen erlebt hatten, aus denen lediglich kurzlebige Kleinstparteien entstanden waren, war die Geschichte der Sozialisten aufgrund ihrer diversen correnti, neben Konflikten und Krisen von zahlreichen Spaltungen und Parteineugründungen vor allem in den ersten Jahrzehnten ihres Bestehens gekennzeichnet. 60 Abbildung 1 gibt einen Überblick über die Zersplitterung der Partei.
56 Vgl. Ginsborg 1998, S. 297, 590.
57 Vgl. G. Grant Amyot: La via italiana al riformismo. Il Pci e il nuovo corso di Occhetto. In: Rai-
mondo Catanzaro/Raffaella Y. Nanetti (Hrsg.): Politica in Italia. I fatti dell'anno e le interpretazioni.
Edizione 1989. Bologna 1989. S. 132 (im Folgenden zitiert als Amyot 1989); Ginsborg 1998, S. 297.
58 Zum Wandel der Kommunisten siehe Kapitel 5.2.2.
59 Vgl. Wieser/Spotts 1983, S. 55.
60 Ein erster Ausschluss erfolgte durch Flügelkämpfe zwischen den Vertretern des Revisionismus
und den Anarcho-Syndikalisten, worauf letztere 1908 aus der Partei austreten mussten, ein zweiter
1912, bei dem die reformistische Gruppe um Leonida Bissolati und Ivanoe Bonomi die Partei ver-
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Petra Buß, 2000, Politischer Wandel in Italien - Die Wahlrechtsreform und der Strukturwandel im Parteiensystem, München, GRIN Verlag GmbH
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