Nationalsozialistische Frauenpolitik
Die nationalsozialistische Frauenideologie galt nur für „arische“ und „erbgesunde“ Frauen. Sie vertrat „eine prinzipielle Bestimmung der Frau zu Mutterschaft und Ehe sowie strikt getrennte Lebens- und Arbeitsbereiche für Mann und Frau“. Dies war jedoch eher Theorie als Praxis 1 . Hauptanliegen der Nationalsozialisten war die Erhöhung der Geburtenrate, denn in den Jahren 1915 bis 1933 gab es, im Vergleich zu den vorhergegangen 18 Jahren, einen Rückgang von 14 Millionen Geburten. Reichsinnenminister Frick hatte so 1933 vor dem „Sachverständigenbeirat für Bevölkerungs- und Rassenpolitik“ zusätzlich „30 % an Gebärleistungen der deutschen Frauen“ gefordert, denn 1934 sollten schon 300.000 Geburten fehlen. Die Ehe war dieser Auffassung nach also nicht nur eine rein private Angelegenheit, sondern wurde zum politischen Instrument. „Die ‘echte Frau’, so hieß es im schwarzen Korps, dem Organ der SS, leide schwer unter Ehelosigkeit, ‘aber sie leide nicht an dem ihr fehlenden Geschlechtsverkehr, sondern an dem ihr fehlenden Kind, an der Nichterfüllung ihrer Bestimmung zur Mutterschaft.’“ 2 Kinderlose Ehen wurden angefeindet und beispielsweise als „völkische Fahnenflucht“ und „biologische[r] Hochverrat“ bezeichnet 3 . Abtreibungen wurden verboten und Eheschließungen materiell gefördert, finanziert durch die sogenannte „Ledigensteuer“. Ehepaare, die länger als fünf Jahre kinderlos blieben, mußten ab Februar 1938 „Strafsteuersätze“ zahlen. Das Heiratsalter wurde gesenkt und das Scheidungsrecht erneuert: nach § 48 StGB konnte eine Ehe bei Nachwuchsverweigerung und Unfruchtbarkeit geschieden werden. Die Zahl der Scheidungen stieg von 1938 bis 1939 erheblich an, bei 60 % der Scheidungen wegen Fortpflanzungsverweigerung oder Unfruchtbarkeit gab man der Frau die Schuld. Ab Mai 1933 wurden Abtreibung und Sterilisation per Gesetz stärker bestraft, Abtreibung mit bis zu zweijähriger Gefängnishaft, ab 1943 gar vereinzelt mit der Todesstrafe. 4 Die tatsächliche Zahl der heimlichen
1 Schoppmann, Claudia, Nationalsozialistische Sexualpolitik und weibliche Homosexualität,
Pfaffenweiler, 2., überarbeitete Auflage 1997, S.18
2 Ebd., S.18
3 Ebd., S.18
4 Ebd., S.19
Abtreibungen ist nicht bekannt. Für die Jahre zwischen 1933 und 1939 ist ein Geburtenzuwachs tatsächlich zu erkennen, der dadurch entstand, daß mehr Frauen Kinder bekamen. Kleinfamilien waren die bevorzugte Lebensweise 5 .
Bevölkerungspolitik und weibliche Homosexualität
Natürlich waren lesbische Frauen von den oben genannten Maßnahmen gegen ledige und kinderlose Frauen besonders betroffen. Es kann also davon ausgegangen werden, daß es einige homosexuelle Frauen nach 1933 vorzogen, zu heiraten und sich dadurch vor Verdächtigungen zu schützen 6 . Ein unauffälliger Lebenswandel wurde für die Frauen wichtiger, als er vorher war 7 . Viele Frauen zogen es nach 1933 auch vor, ihr Äußeres zu verändern, wie z. B. die Haare länger wachsen zu lassen oder sich weiblicher zu kleiden. 8 Innerhalb der von lesbischen Frauen eingegangen Ehen war der Ehemann nicht immer von der wahren sexuellen Orientierung seiner Frau unterrichtet. Beliebt waren auch Josefsehen zwischen homosexuellen Männern und Frauen, da dadurch auch dem Mann die Möglichkeit gegeben wurde, einer Verfolgung zu entgehen. Dazu führt Claudia Schoppmann folgendes Beispiel an: „Ich lebte schon seit Jahren mit meiner Freundin zusammen.
Manchmal munkelten die Leute: Haben die was? Als das Dritte
Reich ausbrach, hieß es dann bösartig: Die haben was zusammen!
Da waren Blockwarte und Hauswarte, die in unser Privatleben hin-
einleuchteten und Meldungen erstatten sollten. Unsere Zimmerver-
mieterin wurde ausgefragt, ob sie etwas über unser Intimleben
wüßte. Eines Tages kam unser Chefredakteur zu mir ins Atelier und
sagte ungedulgig, ich müsse endlich heiraten oder er könne mich
nicht weiter beschäftigen.“
Daraufhin beschließen die zwei Frauen, mit zwei schwulen Freunden
zusammenzuziehen.
„Aber damit hatten wir den Geboten der neuen Zeit noch nicht ge-nüge getan. Wieder war es der Hauswart mit dem Parteiabzeichen,
der uns sagte: Sie können doch nicht in wilder Ehe leben, das ist
nicht im Sinne des Führers. Dabei war der Mann nicht böswillig,
sondern ein netter Berliner. Immerhin, wenn der schon so redete ...
5 Ebd., S.20
6 Ebd. S.21
7 Ebd., S.168
8 Schoppmann, Claudia, Zeit der Maskierung, Frankfurt am Main, 1998, S.101
Also beschlossen wir zwei Frauen, unsere beiden Freunde zu heira-ten. Das jedoch stürzte uns in neue Konflikte. Ich brauchte jeden-falls lange, um mich daran zu gewöhnen, daß mich jemand fragte,
wie es meinem Man ginge. Wieso? fragte ich zurück. Und erst dann
fiel mir ein, daß ich mich mit einer Heirat tarnte.“ 9
Solche Verhaltensweisen waren keine Einzelfälle. 10
Oftmals reagierten homosexuelle Frauen auf die politischen Veränderungen nach 1933 auch dahingehend, daß sie sich vollkommen aus den homosexuellen Kreisen zurückzogen. Häufig gingen sie aus den Metropolen, wie z. B. Hamburg und Berlin, wo sie ja zum Teil zumindest in der Nachbarschaft bekannt waren, in die Provinz, um dort ein unbehelligtes Leben führen zu können. 11
Strafverfolgung und weibliche Homosexualität
Daß die politische Veränderung nicht nur im Privaten ihre Auswirkung hatte, zeigen die Strafrechtsdebatten im Reichsjustizministerium über die Verschärfung des § 175 StGB und dessen Erweiterung auf lesbische Frauen. Die Bestrafung von homosexuellen Handlungen hat eine lange Tradition. Im Gegensatz zu früheren Strafgesetzen sah jedoch der § 175 des Strafgesetzbuches der Kaiserzeit, den die Nationalsozialisten, in dieser Beziehung unverändert, übernahmen 12 , die Bestrafung weiblicher Homosexualität nicht vor. 13 Der größte Teil der Juristen und Bevölkerungspolitiker war auch weiterhin der Meinung, daß die Gefahr für den „Volkskörper“ durch lesbische Frauen bei weitem nicht so groß war wie die Gefahr durch schwule Männer, da „eine verführte Frau dadurch nicht dauernd dem normalen Geschlechtsverkehr entzogen werde, sondern bevölkerungspolitisch nach wie vor nutzbar bleiben werde“. Die „lesbisch veranlagten Frauen“ seien außerdem dennoch
9 K. v. Sch.: Wir erlebten das Ende der Weimarer Republik, hg. Von Rolf Italiaander, Düsseldorf
1982, S.98f., zitiert nach Schoppmann, 1997, S.21
10 Schoppmann, 1997, S.22
11 Kokula, Ilse, Jahre des Glücks, Jahre des Leids, Kiel 1986, S.71
12 Ebd., S. 81
13 StGB § 175, Absatz 1: „Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von
ihm zur Unzucht mißbrauchen läßt, wird mit Gefängnis bestraft.“ Der Kommentar von Otto
Schwarz erläutert dazu: „[...] Unzucht mit Frauen, auch von Frauen mit Frauen (sog. lesbische
Liebe) ist nicht strafbar.“ Strafgesetzbuch. Nebengesetze, Verordnungen, Kriegsstrafrecht; hrsg.
Von Otto Schwarz, München und Berlin, 10., verbesserte und vermehrte Auflage 1941
[Beck’sche Kurz-Kommentare, Band 10], S. 282
„fortpflanzungsfähig“ 14 . Der Philosoph Ernst Bergmann äußerte sich 1933 dahingehend, das „Geschlecht der Mannweiber“ „zwangsweise zu begatten, um sie zu kurieren, müßte man nicht fürchten, daß sie ihre Entartung auf die Nachkommenschaft vererben“ 15 .
Die unterschiedliche Bewertung der männlichen und weiblichen Homosexualität ist vor allem darauf zurückzuführen, daß Frauen eine eigene Sexualität abgesprochen wurde. „Basierend auf einer jahrhundertealten patriarchalischen Tradition, die Passivität zum weiblichen Geschlechtscharakter erklärte, schien eine selbstbestimmte weibliche Sexualität undenkbar.“ 16 Somit wurde gerade die weibliche Homosexualität für unmöglich gehalten. Daß weibliche Homosexualität nicht als Strafbestand ins StGB aufgenommen wurde, liegt also einerseits im patriarchalischen Weltbild der Nationalsozialisten begründet.
Ähnliche Diskussionen der Kaiserzeit zeigen einen weitere Gründe auf, warum die weibliche Homosexualität straffrei blieb. Zunächst wurde, wie Claudia Schoppmann ausführt, schlicht die Penetration als Form der männlichen Sexualität als Norm gesetzt. „Als strafbar sah man allein ‘beischlafähnliche Handlungen’ an, also im wesentlichen Analverkehr, nicht jedoch bspw. gegenseitige Onanie.“ 17
Abgesehen davon wurde weibliche Homosexualität als nicht so stark verbreitet angesehen wie die männliche, was ein weiterer Grund war, weshalb sie 1871 nicht unter Strafe gestellt wurde. 18
Zudem wurde, vor allem im Hinblick auf die männliche, bei der Homosexualität auf die soziale Schädlichkeit verwiesen mit der Begründung, „sie gefährde die Integrität ‘öffentlichen Lebens’ und wirke sittenverderbend. Außerdem werde Zeugungskraft vergeudet, die benötigt werde, um den Geburtenrückgang aufzuhalten.“ 19
Es gab jedoch durchaus Interesse daran, den Paragraphen 175 auch auf weibliche Homosexualität auszudehnen. Es wurde behauptet, daß ein Anstieg
14 Schoppmann,1997, S.22
15 Ernst Bergmann, Erkenntnisgeist und Muttergeist, Eine Soziosophie der Geschlechter,
Breslau 2 1933, zitiert nach Schoppmann, 1997, S.22
16 Schoppmann,1997, S.24
17 Ebd., S.81
18 Ebd., S.82
weiblicher Homosexueller registriert worden sei, bewiesen wurde diese Aussage jedoch nicht. 20 Zudem wurde gefordert, im Zuge der Gleichberechtigung auch die Strafverfolgung für Männer und Frauen gleich anzuwenden. 21 Weiterhin argumentierte man mit der Gefahr der Verführung heterosexueller Frauen und Mädchen durch lesbische Frauen.. 22 Diese öffentliche Diskussion zwang auch die Frauenbewegung, sich mit dem Thema weibliche Homosexualität auseinanderzusetzen 23 . Die verschiedenen Lager der Frauenbewegung sprachen sich alle gegen eine Ausdehnung des § 175 StGB auf Frauen aus, argumentiert wurde hier vor allem mit der unterschiedlichen Wesensart der Frauen. Es sei der „Tatbestand“ einer homosexuellen Handlung nur schwer nachweisbar, da Frauen generell einen herzlicheren Umgang miteinander hätten 24 und viele Frauen auch „aus wirtschaftlichen Gründen“ zusammenwohnten 25 . Vor allem sollte verhindert werden, daß Frauen aus falschen Verdächtigungen heraus angezeigt würden, da es ja „bekannt [war], daß homosexuelle Männer sehr unter Erpressungen zu leiden hatten“ 26 .
Im Jahre 1911 wurde dann auch beschlossen, den § 175 StGB nicht auf Frauen auszudehnen, denn „die Öffentlichkeit werde durch sexuelle Handlungen zwischen Frauen nicht geschädigt. Neben der Gefahr, die aufgrund von Erpressungen entstehen könne, sei außerdem unklar, welche Handlungen zwischen Frauen überhaupt bestraft werden sollten. In den meisten Fällen handle es sich um ‘harmlose’ gegenseitige Onanie.“ 27 Die Weimarer Republik brachte dann mehrere Versuche, männliche Homosexualität zu legalisieren; eine Ausdehnung des Paragraphen auf Frauen stand ohnehin nicht mehr zur Diskussion. Im Oktober 1929 beschloß der Strafrechtsausschuß des Reichstags sogar die Straffreiheit der „einfachen
19 Schoppmann, 1997, S.81
20 ,Ebd., S.82
21 ,Ebd., S.83
22 ,Ebd., S.85
23 ,Ebd., S.82
24 , Ebd.,S.83
25 ,Ebd., S.82
26 , Ebd., S.83
27 ,Ebd., S.83
(männlichen) Homosexualität“ 28 ; wegen der politischen Umstände in der Weimarer Republik wurde die Vorlage allerdings nicht mehr verabschiedet.
Die Auflösung der Homosexuellenbewegung und ihre Auswirkungen auf das alltägliche Leben lesbischer Frauen Mit Hilfe der nach dem Reichstagsbrand erlassenen „Notverordnung zum Schutz von Volk und Staat“ vom 28. Februar 1933 wurden die verschiedenen Flügel der Frauenbewegung verboten bzw. „gleichgeschaltet“. Damit wurde eine Bewegung zerstört, die mit ihrer Forderung nach Gleichberechtigung die bestehenden, traditionellen Rollenverteilungen in Frage stellte. Die Nationalsozialisten, so wie andere konservative Gruppierungen vorher, warfen der Frauenbewegung vor, daß sie lesbisch unterwandert sei und sich für die Bedürfnisse lesbischer Frauen einsetze. Die wenigen lesbischen Frauen, die tatsächlich in der Frauenbewegung tätig waren, setzten sich jedoch nicht für Themen, die ihre Homosexualität betrafen, ein. Die in der Frauenbewegung führenden Frauen wußten natürlich von diesem Vorwurf der homosexuellen Unterwanderung und taten ihr Bestes, nicht mit Lesben in Verbindung gebracht zu werden, da sie um ihr Prestige in der Öffentlichkeit fürchteten. Genaugenommen war der Einsatz der Frauenbewegung für bessere Bildungs- und Berufschancen aber natürlich besonders wichtig für lesbische Frauen, die im Regelfall ja ihren Lebensunterhalt selbst verdienen mußten 29 .
Die Negierung der weiblichen Homosexualität innerhalb der Frauenbewegung führte zur Bildung eigener lesbischer Frauengruppen. Diese waren meist in die von Männern dominierten Homosexuellengruppen eingebunden, wie etwa in dem Wissenschaftlich-humanititären Komitee (WhK), das 1897 von Magnus Hirschfeld gegründet wurde. 30 Selbstverständlich wurde aber nicht nur die Frauenbewegung durch die „Notverordnung zum Schutz von Volk und Staat“ zerschlagen, sondern auch die homosexuellen Dachverbände - und ebenso die homosexuelle Subkultur. Die Rekonstruktion des Verschwindens der
28 ,Ebd., S.83f.
29 Ebd., S.11
30 Ebd., S.11
Arbeit zitieren:
Imke Bittner, 2001, Zeit der Traurigkeit - lesbischer Alltag im Nationalsozialismus, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
- Am Beispiel von Günter Brus ...
Kunst - Installationen, Aktionskunst, 'moderne' Kunst
Hausarbeit (Hauptseminar), 34 Seiten
Untersuchung der Abwertung von Fremdgruppen in der Berichterstattung d...
Inhaltsanalyse
Politik - Didaktik, politische Bildung
Forschungsarbeit, 31 Seiten
Die britische Politik in Palästina von 1915-1948
Politik - Internationale Politik - Region: Naher Osten, Vorderer Orient
Seminararbeit, 21 Seiten
Die Juli-Krise 1917: Bethmann Hollwegs Kriegspolitik und die Faktoren ...
Gesch. Europa - Deutschland - I. Weltkrieg, Weimarer Republik
Hausarbeit (Hauptseminar), 26 Seiten
Homosexualität und Diskriminierung: Die Abschaffung des § 175
Soziologie - Familie, Frauen, Männer, Sexualität, Geschlechter
Seminararbeit, 27 Seiten
Die Welt auf dem Weg zur Informationsgesellschaft
Informationswissenschaften, Informationsmanagement
Hausarbeit, 13 Seiten
Der 14-Punkte-Plan Woodrow Wilsons und die Satzung des Völkerbundes
Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte
Hausarbeit (Hauptseminar), 23 Seiten
Die vergessenen Opfer der Nationalsozialisten - Diskriminierung und Ve...
Soziologie - Recht, Kriminalität abw. Verhalten
Hausarbeit (Hauptseminar), 25 Seiten
Die Instrumentalisierung homop...
Soziologie - Familie, Frauen, Männer, Sexualität, Geschlechter
Hausarbeit (Hauptseminar), 26 Seiten
Die Darstellung von Homosexualität in deutschen TV-Unterhaltungssendun...
Diplomarbeit, 114 Seiten
Homosexualität im Nazi-Deutschland
Geschichte Europa - Deutschland - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg
Essay, 12 Seiten
Die Verfolgung Homosexueller im Nationalsozialismus
Geschichte Europa - Deutschland - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg
Hausarbeit (Hauptseminar), 19 Seiten
Imke Bittner hat den Text Zeit der Traurigkeit - lesbischer Alltag im Nationalsozialismus veröffentlicht
Imke Bittner hat einen neuen Text hochgeladen
Kopierhefte mit Pfiff! Geschichte - Quiz. Nationalsozialismus bis Zwei...
Lernzielkontrollen, Proben, Te...
An den Brennpunikten des Zweiten Weltkrieges
Werdegang und Kriegseinsatz ei...
Erich von Manstein, Franz Kurowski
"Politische Wissenschaft" im Zweiten Weltkrieg
Die "deutschen Auslandswissens...
Gideon Botsch
"Ostarbeiter" und Deutsche im Zweiten Weltkrieg
Prägungsfaktoren eines selekti...
Jens Binner
Militärmedizinische Praxis und...
Wolfgang U. Eckart, Alexander Neumann
Deutsche Geisteswissenschaft im Zweiten Weltkrieg
Die Aktion Ritterbusch (1940-1...
Frank-Rutger Hausmann
0 Kommentare