3
2. Gliederung
1. Investmentfonds in Deutschland heute 7
2. Geschichte der Investmentfonds 8
2.1. Die Investmentidee 8
2.2. Die Entwicklung des Investmentsparens in Deutschland 10
3. Rechtliche Betrachtung 11
3.1. Rechtsgrundlagen 11
3.2. Wesen des KAGG 12
3.3. Anforderungen an eine KAG 13
3.3.1. Rechtsform und Aufbau der KAG 13
3.3.2. Kontrollmöglichkeiten 14
3.3.3. Sanktionen 15
3.4. Rechtliche Betrachtung der Aktieninvestmentfonds 15
4. Investmentfondstypen 17
5. Der „Cost-Average-Effect 20
5.1. Sinkende Börsenkurse 22
5.2. Steigende Börsenkurse 22
5.3. Schwankende Börsenkurse 23
6. Aktienfonds 25
6.1. Kosten 25
6.2. Risiken 27
6.3. Vorstellung von Investmentfonds 30
6.3.1. Aktien weltweit: DWS Intervest 30
6.3.2. Aktien Europa: Fidelity European Growth 32
6.3.3. Aktien Deutschland: BBV Invest Union 34
6.3.4. Mischfonds: DWS Vorsorge AS (Dynamik) 36
6.4. Performancemessung bei Aktieninvestmentfonds 38
6.5. Fazit 39
7. Hedge-Fonds 40
7.1. Definition 40
4
7.1.1 Geschichtliche Herleitung 40
7.1.2 Definition nach dem KAGG ab dem 01.01.2004 40
7.2. Das Wesen von Hedge-Fonds 44
7.2.1. Ziele der Hedge-Fonds 44
7.2.2. Instrumente der Hedge-Fonds 44
7.2.3. Anlagestile der Hedge-Fonds 45 7.3. Kosten von Hedge-Fonds 49
7.4. Regulierungen und ihre Umgehung 50 7.5. Fazit 51
3. Abkürzungsverzeichnis
AuslInvestG Auslandinvestmentgesetz BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BMF Bundesministerium der Finanzen BVI Bundesverband Investment und Asset Management dit Allianz Dresdner Asset Management DSW Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz InvestmG Investmentgesetz KAG Kapitalanlagegesellschaft KAGG Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften TER Total Expense Ratio, Gesamtkostenquote
4. Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Der Cost-Average-Effect bei sinkenden Börsenkursen 22
Tab. 2: Der Cost-Average-Effect bei steigenden Börsenkursen 22
Tab. 3: Der Cost-Average-Effect bei schwankenden Börsenkursen 23
5
Tab. 4: Der Cost-Average-Effect in der Praxis 24
Tab. 5: Auswirkungen von Ausgabeaufschlägen auf die Performance 26
Tab. 6: Depotgebühren der DWS, DekaBank und Union Investment 27
Tab. 7: Fondsdaten des DWS Intervest 31
Tab. 8: Wertentwicklung des DWS Intervest 32
Tab. 9: Fondsdaten des Fidelity European Growth 33
Tab. 10: Wertentwicklung des Fidelity European Growth 34
Tab. 11: Fondsdaten des BBV Invest Union 35
Tab. 12: Wertentwicklung des BBV Invest Union 36
Tab. 13: Fondsdaten des DWS Vorsorge AS (Dynamik) 37
Tab. 14: Wertentwicklung des DWS Vorsorge AS (Dynamik) 38
5. Abbildungsverzeichnis
Abb.1: Grundtypen von Fonds 17
Abb. 2: Investmentfonds nach der Art der Vergütungsverwendung 18
Abb. 3: Investmentfonds nach der Art der Gewinnverwendung 19
Abb. 4: Investmentfonds nach der Art der Laufzeit 19
Abb. 5: Garantierte Investmentfonds 20
Abb. 6: Investmentfonds nach der Art der Aufnahme weiteren Kapitals 20 Abb. 7: Chart DWS Intervest 30
6
Abb. 8: Chart Fidelity European Growth 32
Abb. 9: Chart BBV-Invest-Union 34
Abb. 10: Chart DWS Vorsorge AS (Dynamik) 36
Abb. 11: Wertentwicklungsberechnung 39
Abb. 12: Performance of individual Hedge Funds 48
Abb. 13: Wechselkursverhältnis GBP-USD Feb. 1974 bis Mai 2003 52
6. Verzeichnis der Anhänge
Anhang 1: Begründung zu § 112 InvestmG 55
Anhang 2: Verbotsbegründung der Jaeger Research GmbH durch das BaFin 56
Anhang 3: Pressemeldung zur Zulassung von Hedge-Fonds 57
7
1. Investmentfonds in Deutschland heute
Die Vermögensanlage in Investmentfonds erfreut sich seit Jahren großer Beliebtheit. Betrug das Mittelaufkommen in Fonds deutscher Anbieter im Jahr ¡ ¢ ¢ ¢ ¢ ! " $ ¤ ¥ ¦ ¥ ¦ ¦ ¥ © ¥ ¦ 1990 3.062 Mio. £ § ¨ £ % #
. 1 Zur Zeit 2 werden in Deutschland 2.143 & 31.10.2003: 31.222 Mio.
Investmentfonds von deutschen Gesellschaften vertrieben. Davon sind knapp die Hälfte Aktienfonds, ca. 30 % sind Rentenfonds und etwa 12 % Gemischte ¡ ' Fonds. Das gesamte Fondsvermögen beläuft sich auf 433.609 Mio. £ £ ) (
der größte Anteil (ca. 31 %) auf Aktienfonds entfällt (Rentenfonds: ca. 27 %, Geldmarktfonds: ca. 16 %). 1
Diese Arbeit zeigt die Vor- und Nachteile von Investmentfonds anhand von theoretischen und praktischen Beispielen auf. Dazu wird in Gliederungspunkt 2 die Entstehungsgeschichte der Investmentfonds sowohl außerhalb als auch innerhalb Deutschlands verfolgt, gefolgt von Gliederungspunkt 3 in dem die Investmentfondsanlage auf Basis der deutschen Gesetze von seiner rechtlichen Seite betrachtet wird. Die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale von Investmentfonds werden in Punkt 4 aufgeführt.
Punkt 5 geht auf den „Cost-Average-Effect“ ein, einem Vorteil, der bei Sparplänen auftritt.
Gliederungspunkt 6 geht von der theoretischen Seite zum praktischen Teil über. Er beschreibt die Kosten und Risiken, denen die Anleger sich bewusst sein sollten. Für die Vorstellung von Aktieninvestmentfonds wurden Fonds ausgewählt, die sich in den letzten fünf Jahren am besten im Vergleich zu ihrer
1 http://www.bvi.de/fsSEKM-4MRMW3.html
2 31.10.2003
8
Benchmark behauptet haben. Im nächsten Punkt wird die Performance-Messung für Investmentfonds behandelt und beurteilt. Aus aktuellem Anlass beschäftigt sich der Gliederungspunkt 7 mit der Zulassung von Hedge-Fonds. Zunächst wird auf die Herkunft des Begriffes eingegangen. Im weiteren werden das Wesen und die Kosten, die sich von herkömmlichen Investmentfondsanlagen gravierend unterscheiden, definiert. Schließlich werden Strategien um Hedge-Fonds ähnliche Anlageprodukte auf dem deutschen Markt - unter Umgehung des deutschen Rechts - zu vertreiben aufgezeigt und deren Konsequenzen aufgeführt. In einem Fazit wird der schlechte Ruf der Hedge-Fonds und ihre Auswirkung auf den deutschen Markt behandelt.
2. Geschichte der Investmentfonds
2.1. Die Investmentidee
Die Idee des Investments ist keine Errungenschaft des 20. Jahrhunderts, sondern sie reicht zurück ins England des 19. Jahrhunderts 2 . So wurde die erste Investmentgesellschaft mit Namen „Foreign and Colonial Government Trust“ 1868 in England gegründet. Zwei Gründe sind hier als begünstigend zu nennen:
a. Als mit Beginn der Industrialisierung größere Bevölkerungsschichten zu Ersparnissen kamen, stellte sich für diese die Frage der Kapitalanlage. Jedoch fehlte ihnen zum einen das notwendige Wissen, um das Kapital anzulegen, zum anderen viel Vermögen, um eine angemessene Risikostreuung vorzunehmen.
b. Der Anlass zur Gründung einer Kapitalanlagegesellschaft lag auf der einen Seite in den zu jener Zeit niedrigen Zinsen und auf der anderen Seite in den positiven Erfahrung, die englische und schottische Treuhänder in der
1 http://www.bvi.de/fsSEKM-4MRMW3.html
2 Egner (1998): 7-10
9
Verwaltung von Vermögen in familien- und erbrechtlichen Einrichtungen, sogenannten Trusts, gemacht hatten.
Der Gesellschaftszweck des „Foreign and Colonial Government Trust“ wird in dem Gründungsprospekt wie folgt beschrieben: „To give the investor of moderate means the same advantage as the
large capitalists in [..] [diminishing] 1 the risk of investing in foreign and
colonial government stocks, by spreading the investment over a number
of different stocks [...]” 2
In dieser frühen Definition befinden sich schon zwei Aspekte: die gemeinsame Kapitalanlage und die Risikostreuung.
Im heutigen Verständnis beinhaltet ein Investment-Fonds (von franz. Fonds = Boden, Grundstock) die folgenden Elemente 3 : 1. Kollektive Kapitalanlage
Aufgrund der kleineren Anlagesummen ist der Kleinanleger gegenüber dem Großanleger im Zugang zum Anlagemarkt benachteiligt. Durch die Bündelung steht ihm der Zugang offen. Er ist in der Lage, die „Economies of scale“ zu nutzen. 2. Kapitalbewirtschaftung
Investmentunternehmen besitzen Effekten und geben eigene Effekten aus. Sie pflegen Effektenengagements, keine Beteiligungen oder Finanzierungen.
1 In der Quelle steht „diminuishing“, was - wenn es nicht ein Tippfehler ist - nicht mehr
heutigem Sprachgebrauch entspricht (Anm. d. Verf.).
2 Egner (1998): 7
3 Egner (1998): 8 f.
10
3. Risikoverteilung
Durch Streuung wird das bei Wertpapieranlagen vorhandene Risiko gemindert. 4. Fremdverwaltung
Die Fachkenntnisse der Anleger reichen nicht aus, um das Sondervermögen des Fonds zu verwalten, weshalb die Fremdverwaltung nötig ist.
2.2. Die Entwicklung des Investmentsparens in Deutschland
Erste Anfänge des Investmentsparens in Deutschland reichen in die 20er Jahre zurück, konnten sich jedoch aufgrund schlechter Rahmenbedingungen zunächst nicht dauerhaft durchsetzen 1 . Erst 1949 kam es in Bayern durch begünstigende Steuergesetze zur Gründung der „Allgemeine Deutsche Investment-GmbH“ (ADIG) 2 . In Anlehnung an diese Gesellschaft wurde 1957 das „Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften“ (KAGG) verabschiedet 3 . Da man zunehmende Erfolge im Vertrieb von Investmentfonds im Ausland beobachtete, entschloss sich der Gesetzgeber, ein Gesetz zu schaffen, dass den Verkauf ausländischer Fonds in Deutschland regelte. Dazu verabschiedete er 1969 das Auslandinvestment-Gesetz. 4 1990 wurde das Erste Finanzmarktförderungsgesetz erlassen, in dem eine EG-Richtlinie umgesetzt wurde, um der Harmonisierung des europäischen Kapitalmarktes Rechnung zu tragen. 1 Jedoch waren die deutschen Kapitalanlagegesellschaften unzufrieden mit der Gesetzesnovelle, da sie sich Wettbewerbsnachteilen gegenüber ihren europäischen Mitbewerbern ausgesetzt sahen. 1994 folgte dann das Zweite Finanzmarktförderungsgesetz, das Geldmarktfonds zuließ, die Wertpapierleihe und die Möglichkeit der Anlage zu 100 % in Schuldverschreibungen eines
1 Egner (1998): 24
2 Egner (1998): 29
3 Egner (1998): 30
4 Egner (1998): 31
11
staatlichen Emittenten eröffnete. 2 Das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz wurde 1997 ausgearbeitet. In dieser Novelle wurden u.a. Aktienindexfonds und Gemischte Wertpapier- und Grundstücksfonds zugelassen. 3 Schließlich wurde im Jahr 2002 die letzte Änderung am KAGG durch das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz vollzogen. Das Gesetz sollte die Anleger durch mehr Transparenz besser schützen, die Marktposition der deutschen Börsen im internationalen Wettbewerb stärken und im Zuge der Bekämpfung des internationalen Terrorismus die Geldwäsche erschweren. 4
3. Rechtliche Betrachtung 3.1 Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlage für den Vertrieb von Investmentfonds in Deutschland ist das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Dieses Gesetz schließt alle Investmentfonds ein, die von Kapitalanlagegesellschaften mit Sitz und Geschäftsleitung in Deutschland vertrieben werden. Für den Vertrieb von Investmentfonds durch ausländische Fondsgesellschaften gilt das Auslandinvestmentgesetz (AuslInvestG) als Rechtsgrundlage. Aufgrund der beschlossenen Änderungen des KAGG und des AuslInvestG, die zum 01.01.2004 rechtskräftig werden, ist ebenfalls das durch die Zusammenlegung der beiden Gesetze entstehende Investmentgesetz (InvestmG) Rechtsgrundlage.
In diesem Gesetz sollen wesentliche Vereinfachungen für den Vertrieb und die Zulassung von Investmentfonds festgelegt werden.
1 Egner (1998): 41 f.
2 Egner (1998): 42
3 http://wertpapierhandelsgesetz.trenkler.de/german/04wphg00.shtml
4 http://www.bundesregierung.de/Themen-A-Z/Steuern-und-Finanzen-,7397/Viertes-
Finanzmarktfoerderungs.htm
12
Unter anderem sind die Ziele, eine steuerliche Gleichbehandlung von in- und ausländischen Investmentfonds, eine Vereinfachung des Verkaufsprospektes, eine Stärkung der BaFin und mehr Kostentransparenz, z.B. durch die Einführung der TER (Gesamtkostenquote). 1
3.2 Wesen des KAGG
Das KAGG ist zum Schutz des Anlegers auf der einen Seite und zur Rechtsicherheit der KAG auf der anderen Seite geschaffen worden. So definiert das Gesetz in § 1 Kapitalanlagegesellschaften als Kreditinstitute, die das Geld der Anleger
• im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anteilinhaber, • nach dem Grundsatz der Risikomischung, • in nach dem KAGG zugelassenen Vermögensgegenstände, • gesondert vom eigenen Vermögen anlegen • und im Gegenzug Anteilsscheine herausgeben. 2
Das Gesetz schützt die Begriffe Kapitalanlagegesellschaft, Investmentfonds, Investmentgesellschaft und Investment. Über die Benutzung in der Firma und dem Vertrieb wacht das BaFin. 3
Im weiteren ist jede zulässige Investmentfondsart genau definiert. Das Gesetz legt fest, welche Vermögensgegenstände bis zu welchem prozentualen Anteil sich im Vermögen der Fonds befinden dürfen.
Dem Anleger ist vor dem Vertragsabschluß ein datierter Verkaufsprospekt zu übergeben, dem Vertragsbedingungen und die letzten Rechenschaftsberichte
1 Vorstellung Entwurf Investmentmodernisierungsgesetz
- Kurzübersicht - Bundesministerium der Finanzen 08. Juli 2003
2 § 1 Abs. 1 KAGG
3 § 7 KAGG
13
und Halbjahresberichte beizufügen sind. Der Verkaufsprospekt hat bestimmte Angaben über die KAG und die Art des Vermögens des Investmentfonds zu enthalten. 1 Aus den Angaben des Prospektes ergibt sich eine Prospekthaftung. 2 Die KAG hat für jedes abgelaufene Geschäftsjahr des Fonds einen Rechenschaftsbericht und für jedes Halbjahr einen Halbjahresbericht zu erstellen. 3
Wenn mündliche Verkaufsverhandlungen außerhalb der Geschäftsräume des Vermittlers einen Kauf durch eine Privatperson zur Folge haben, so ist der Kauf nur nach Ablauf einer zweiwöchigen Frist ohne Widerruf des Käufers rechtskräftig. 4
Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtrates können keine Anteile von Investmentfonds der KAG erwerben oder verkaufen. 5 Über die Trennung des Vermögens der KAG und des Vermögens der Investmentfonds (sog. Sondervermögen) soll in Gliederungspunkt 3.4.1. eingegangen werden.
3.3. Anforderungen an eine KAG
3.3.1. Rechtsform und Aufbau der KAG
Kapitalanlagegesellschaften dürfen nur in der Rechtsform einer AG oder GmbH existieren. Der Sitz und die Hauptverwaltung müssen in Deutschland sein. 6
Unabhängig von der Rechtsform ist ein Aufsichtrat zu bilden, der sachkundig zu sein und die Interessen der Anleger zu vertreten hat. 1
1 § 19 KAGG
2 § 20 KAGG
3 § 24a KAGG
4 § 23 KAGG
5 § 5 KAGG
6 § 1 Abs. 3KAGG
Arbeit zitieren:
Sebastian Henopp, 2003, Investmentfonds für Aktien und Hedge-Fonds, München, GRIN Verlag GmbH
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