Inhaltsverzeichnis Seite
1. Einleitung 2. Definitionen und Abgrenzungen
2.1 Allgemeine Anmerkungen 4
2.2 Definition von Schwerbehinderung nach dem Schwerbehindertengesetz (SchwbG) 4
2.3 Definition von Behinderung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) 2.4 Abgrenzung Familien 2.5 Abgrenzung „Kinder“ 2.6 Abgrenzung In- und Ausland
3. Darstellung des vorhandenen Angebotes
3.1 Methodik 3.2 Fluggesellschaften und Flughäfen 3.3 Busunternehmen 3.4 Deutsche Bahn AG 3.5 Schiff- und Fährgesellschaften 3.6 Mietwagen und eigener Pkw 3.7 Hotels und Pensionen 3.8 Ferienwohnungen und Camping 3.9 Reiseveranstalter
3.10 Reisebüros
3.11 Fremdenverkehrsorte und –organisationen
3.11.1 Deutscher Tourismusverband (DTV)
3.11.2 Trends und Tendenzen
3.11.3 Angebote verschiedener Bundesländer
3.12 Verbände und Vereinigungen
3.13 Kinder- und Familienerholungsstätten
3.13.1 Vorbemerkungen
3.13.2 Ausgewählte Beispiele 28
3.13.3 Mutter-Kind-Kliniken 30
3.14 Informationssysteme
3.15 Ausgewählte Beispiele für Angebote im Ausland
4. Analyse der Nachfrage 4.1 Vorbemerkungen 4.2 Antworten aus den Interviews
4.2.1 Art der Behinderung
4.2.2 Alter des behinderten Kindes
4.2.3 Haushaltsgröße und Alter der Geschwisterkinder
4.2.4 Reisehäufigkeit
4.2.5 Allein verreisende Familienmitglieder
4.2.6 Transportmittel
4.2.7 Urlaubsziele
4.2.8 Aktivitäten im Urlaub
4.2.9 Buchungsverhalten
4.2.10 Erfahrungen mit den Leistungsträgern
4.2.11 Positive Ereignisse
4.2.12 Negative Ereignisse
4.2.13 Voraussetzungen für einen gelungenen Familienurlaub
4.2.14 Wünsche für die Zukunft
4.2.15 Konkrete Verbesserungsvorschläge für die Leistungsträger
4.2.16 Individuelle Betreuung vor Ort
4.2.17 Versicherungen
4.2.18 Internetnutzung
4.3 Zusammenfassende Erkenntnisse 5. Zusammenführung von Angebot und Nachfrage 5.1 Erfahrungen mit schwierigen Situationen 5.2 Transport 5.3 Unterkünfte 55
5.4 Reiseveranstalter 56
5.5 Reisebüros 5.6 Fremdenverkehrsorganisationen 5.7 Verbände und Vereinigungen 5.8 Marketingpolitische Maßnahmen
5.8.1 Strategiealternativen
5.8.2 Produktpolitik
5.8.3 Preispolitik
5.8.4 Distributionspolitik
5.8.5 Kommunikationspolitik
5.9 Anmerkungen der Anbieter 6. Erfahrungen, Schwierigkeiten und Wünsche der Familie der Autorin 7. Zusammenfassung und Ausblick 68
8. Anhang 1 – Übersicht über die Einrichtungen von Fluggesellschaften für behinderte Fluggäste 70
9. Anhang 2 – Gesprächsleitfaden und Protokolle der Interviews 10. Literaturverzeichnis 11. Erklärung 115
Abbildungsverzeichnis Seite
Abbildung 1 – Freizeitpartner im Urlaub Realität und Präferenz Abbildung 2 – Gruppenunterschiede nach Lebensalter: Urlaubspartner Abbildung 3 – Fluggesellschaften unter dem Aspekt der Behindertenfreundlichkeit Abbildung 4 – Hotellerie unter dem Aspekt der Behindertenfreundlichkeit Abbildung 5 – Campingplätze unter dem Aspekt der Behindertenfreundlichkeit Abbildung 6 – Art der Behinderung Abbildung 7 – Alter des behinderten Kindes Abbildung 8 – Haushaltsgröße Abbildung 9 – Alter der Geschwisterkinder Abbildung 10 – Reisehäufigkeit in Bezug auf Urlaubsreisen ab fünf Tagen Dauer Abbildung 11 – Reisehäufigkeit in Bezug auf Urlaubsreisen unter fünf Tage n Dauer Abbildung 12 – Gründe des „Alleinreisens“ Abbildung 13 – Zufriedenheit mit den Airlines Abbildung 14 – Zufriedenheit mit den Busunternehmen Abbildung 15 – Zufriedenheit mit der Bahn Abbildung 16 – Zufriedenheit mit den Schifffahrtsunternehmen Abbildung 17 – Zufriedenheit mit den Mietwagengesellschaften Abbildung 18 – Zufriedenheit mit den Hotels und Pensionen Abbildung 19 – Zufriedenheit mit den Ferienwohnungen Abbildung 20 – Zufriedenheit mit den Reiseveranstaltern Abbildung 21 – Zufriedenheit mit den Reisebüros Abbildung 22 – Zufriedenheit mit den Fremdenverkehrsorganisationen Abbildung 23 – Zufriedenheit mit den spezifischen Organisationen Abbildung 24 – Voraussetzungen für den Familienurlaub Abbildung 25 – Wünsche für die Zukunft Abbildung 26 – Erfahrungen mit individueller Betreuung vor Ort Abbildung 27 – Versicherungen Abbildung 28 – Internetnutzung 50
VI
Abkürzungsverzeichnis
bdo – Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer
BMVBW – Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
BRK – Bayerisches Rotes Kreuz
BSK – Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter
DRK – Deutsches Rotes Kreuz
DTV – Deutscher Tourismusverband
gbk – Gütegemeinschaft Bus-Komfort
GdB – Grad der Behinderung
NUR – Neckermann Urlaubsreisen
RDA – Internationaler Bustouristik Verband
SchwbG – Schwerbehindertengesetz
SGB – Sozialgesetzbuch
VdK – Verband deutscher Kriegsopfer
WHO – Weltgesundheitsorganisation
1. Einleitung
Da es sich in dieser Arbeit um ein sehr spezielles Thema in der Touristikindustrie handelt, soll der Weg zur Idee erläutert werden, den Reisemarkt für Familien mit schwerbehinderten Kindern in der Bundesrepublik Deutschland zu untersuchen. Weiterhin wird der Aufbau der Ausführungen kurz dargestellt, damit sich ein erster Überblick ergibt.
In der Schwerbehindertenstatistik des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 1999 ist eine Größenordnung von 163.545 schwerbehinderten Kindern unter achtzehn Jahren erfasst. Dabei ist diese Zahl seit 1991 um 33% (53.436 behinderte Kinder) gestiegen. Es ist anzumerken, dass in dieser Statistik nur die Schwerbehinderten berücksichtigt werden, die einen gültigen Schwerbehindertenausweis besitzen. 1
Eine etwas ältere Studie aus dem Jahr 1985 im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr gibt eine Anzahl von ca. 480.000 behinderten Kindern und Jugendlichen unter achtzehn Jahren an, wobei hier auch Personen erfasst wurden, die keinen Schwerbehindertenausweis haben. 2 Rechnet man diese Angabe unter Berücksichtigung der Entwicklung in der öffentlichen und regelmäßig durchgeführten Statistik des Bundes hoch, ergibt sich eine Zahl von über 700.000 behinderten Kindern unter achtzehn Jahren.
Dieses Ergebnis kongruiert mit dem einer Evaluierungsstudie der Gesellschaft für Innovationsförderung und Beratung mbH im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom Dezember 2000, die eine Zahl von 731.406 Familien mit einem oder mehreren behinderten Kindern unter achtzehn Jahren in der Bundesrepublik Deutschland ergab. Grundlage dieser Studie war eine telefonische Repräsentativbefragung von 2534 Familien in Deutschland, durchgeführt vom Rhein- Ruhr-Institut für Sozialforschung und Politikberatung. Daran ist das große Potential der Familien mit eventuellen „besonderen“ Bedürfnissen zu erkennen, denn sie ergeben mit 7,8% (2% für Familien mit schwerbehinderten Kindern, die in der Schwerbehindertenstatistik der Bundesrepublik erfasst sind) einen nicht unerheblichen Teil aller Familien mit unter 18jährigen Kindern. 3 Außerdem sollte man auch die behinderten „Kinder“ ab 18 Jahren berücksichtigen, denn diese verreisen in höherem Alter noch zu
1 Vgl. Statistisches Bundesamt (2000), S. 6 i.V.m. S. 4
2 Vgl. Bundesministerium für Gesundheit (1999), S. 11
3 Vgl. Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung mbH (2000), S. 19 und S. 31
einem Großteil mit den Eltern oder Geschwistern, was in einem der folgenden Kapitel belegt wird.
Die Verfasserin lebt selbst in einer Familie mit einem behinderten Kind. Der 18jährige Bruder ist mit dem Down-Syndrom, auch unter Trisomie 21 oder Mongolismus bekannt, geboren worden. Aufgrund dieser Tatsache ist das Reiseverhalten der eigenen Familie sicherlich ein anderes als das „normaler“ Familien, was aber erst im Laufe der Zeit beim Vergleich mit anderen Familien aufgefallen ist. Letztendlich richtig bewusst ist die besondere Situation während des Tourismusstudiums an der Fachhochschule München geworden.
Diese Arbeit wird deswegen aus zwei Gründen geschrieben: Zum einen aus eigenem Interesse (Was gibt es für Angebote auf dem Markt? Welche Erfahrungen haben andere Familien in ähnlicher Lage gemacht?) und zum anderen soll Interessierten die Möglichkeit gegeben werden, sich über die spezielle Situation einer Familie mit einem oder mehreren behinderten Kindern ein Bild zu machen. Dies betrifft zum Beispiel verschiedene Leistungsträger (Airlines, Busunternehmen, Bahngesellschaften, Reedereien,
Mietwagenfirmen, Reisebüros, Fremdenverkehrsorganisationen, gemeinnützige Verbände und Vereinigungen oder bestimmte Destinationen), die sich vielleicht schon im Bereich des Tourismus für Behinderte engagieren. Aber auch Unternehmen, die dieses Marktsegment bisher noch nicht für ihr Firmengeschäft in Betracht gezogen haben, könnten einige Anregungen erhalten.
Die Betonung liegt im gesamten Werk auf den Interessen und Bedürfnissen von betroffenen Familien. Es gibt Anbieter, die sich bereits auf dem Gebiet des Behindertentourismus etabliert haben. Dabei geht es aber meist um das Gruppengeschäft, wenn zum Beispiel ganze Behindertenwerkstätten oder –einrichtungen zusammen verreisen, oder um Angebote für behinderte Individualreisende, die manchmal eine Betreuung für den gesamten Verlauf der Reise benötigen. Familien nehmen eine besondere Stellung ein, da sie sicherlich einen Urlaub so „normal“ wie nur möglich verbringen wollen, aber auf der anderen Seite doch durch die Behinderung in der Familie in verschiedenen Situationen eingeschränkt sind und deshalb auch spezielle Ansprüche an einen gelungenen Familienurlaub haben müssen. Es gilt in dieser Arbeit herauszufinden,
wie verschiedene Familien ihre „schönste Zeit des Jahres“ verbringen wollen und welche Offerten der Anbieter es dazu gibt oder was man tun könnte, um die Lage für betroffene Familien ein wenig verbessern zu können.
Im ersten Teil dieser Schrift werden einige Begriffe definiert und der Inhalt genau abgrenzt. Im folgenden Abschnitt geht es um die Analyse des Angebotes, d. h. es wird dargestellt, was in e iner umfassenden Recherchearbeit auf der Anbieterseite herausgefunden wurde. Als nächstes folgt das Kapitel Nachfrageanalyse, das geführte Interviews mit betroffenen Familien zum Hauptinhalt hat. Anschließend wird auf die Umsetzung der Zusammenführung von Angebot und Nachfrage eingegangen, d. h.: Wo gibt es erfolgreiche Beispiele, die genau das anbieten, was die Betroffenen wollen? Wo gibt es Probleme? Und welche Lösungen könnten greifen? Ein weiteres Kapitel beschreibt die erlebten Erfahrungen, die Schwierigkeiten und die Wünsche hinsichtlich des Themas Urlaub der eigenen Familie der Verfasserin. Der letzte Teil beinhaltet eine Zusammenfassung aller gemachten Erkenntnisse und einen Ausblick auf die Zukunft.
2. Definitionen und Abgrenzungen
2.1 Allgemeine Anmerkungen
Wie schon in der Einleitung erwähnt, werden sich die Ausführungen hauptsächlich auf die spezifische Situation von Familien mit behinderten Kindern beziehen. Dies soll jedoch nicht heißen, dass nicht auf Angebote von Unternehmen oder Vereinigungen eingegangen wird, die nicht auf Familienurlaube für Eltern mit ihren behinderten und nichtbehinderten Kindern spezialisiert, sondern im generellen Markt für Behindertenreisen tätig sind.
2.2 Definition von Schwerbehinderung nach dem Schwerbehindertengesetz (SchwbG)
Nach § 1 des SchwbG in der Fassung vom 26. August 1986 (BGB1. I S. 1421, 1550), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 1997 (BGB1. I S. 3158) gelten Personen, die ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihr Beschäftigungsverhältnis in der Bundesrepublik Deutschland haben, als schwerbehindert, wenn sie einen Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 aufweisen. 4
Behinderung wird nach dem gleichen Gesetz definiert als eine „Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Regelwidrig ist der Zustand, der von dem für das Lebensalter typischen abweicht. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten.“ 5 Die Ursache(n) und die äußerliche Erkennbarkeit der Behinderung spielen dabei keine Rolle. 6
„Die Auswirkung der Funktionsbeeinträchtigung ist als Grad der Behinderung (GdB), nach Zehnergraden abgestuft, von 20 bis 100 festzustellen.“ 7 Dem ist anzumerken, dass es sich bei dem GdB um einen Rechtsbegriff handelt und deswegen seine Ermittlung Aufgabe der Verwaltung, im Streitfalle der Sozialgerichte und nicht vordringliche Angelegenheit
4 Vgl. Bethmann (1999), S. 21
5 Bethmann (1999), S. 27
6 Vgl. Bethmann (1999), S. 27
7 Bethmann (1999), S. 27
ärztlicher Sachverständiger ist. Deren Gutachten sind zwar unverzichtbar, aber die Behörden bzw. die Gerichte sind nicht zwingend an diese gebunden. 8
Eine Feststellung des GdB und eine Ausstellung eines Ausweises zum Nachweis der Eigenschaft als Schwerbehinderter erfolgt nur auf Antrag des Behinderten bei den für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörden. 9 Hier gilt aber nebenbei zu bemerken, dass die Schwerbehinderteneigenschaft nicht erst durch die Beurteilung der Ämter begründet wird, sondern unmittelbar kraft Gesetzes eintritt. 10
Der Personenkreis in dieser Arbeit wird auf Familien mit schwerbehinderten Kindern eingegrenzt. Es soll aber an dieser Stelle geäußert werden, dass die dargestellten Angebote in Abschnitt 3 auch für Eltern mit „geringfügig“ behinderten Kindern bestimmt sind, sogar „normale“ Familien könnten ihre Vorteile darin entdecken.
Keine Eingrenzung wird im Hinblick auf die Art der Behinderung vorgenommen, obwohl ein mobilitätsbehindertes Kind sicherlich andere Bedürfnisse als ein geistig behindertes hat und die jeweiligen Familien demnach auch ihre Erholungszeit ganz verschieden und sehr individuell planen müssen. Aber es erscheint wichtiger, die gesamte Familie in deren besonderer Lage und den daraus resultierenden Verhaltensweisen in Bezug auf das Thema Urlaub zu untersuchen.
2.3 Definition von Behinderung der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
Als Nachfolgerin der Fähigkeitsstörungen und Beeinträchtigungen (ICIDH) von 1980 ist die ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health) im Mai 2001 verabschiedet worden. Durch diese wird nun der gesamte Lebenshintergrund der Betroffenen berücksichtigt, denn sie wird bestimmt durch eine mögliche Beeinträchtigung in den Bereichen der Funktionen und Strukturen des menschlichen Organismus, der Tätigkeiten (Aktivitäten) aller Art und
8 Vgl. Bethmann (1999), S. 31
9 Vgl. Bethmann (1999), S. 33 f.
10 Vgl. Bethmann (1999), S. 22
der Teilnahme (Partizipation) an Lebensbereichen einer Person vor dem Hintergrund ihrer sozialen und physikalischen Umwelt (Umweltfaktoren). 11
Diese Arbeit wird sich an der Definition von Schwerbehinderung nach bundesdeutschem Recht, d. h. am Schwerbehindertengesetz orientieren.
2.4 Abgrenzung Familien
Auch in Bezug auf die Zusammensetzung der Familien werden keine Begrenzungen gemacht. Es sollen alle Arten von Familien mit behinderten Kindern betrachtet werden. Seien es kinderreiche, Pflege-, Adoptiv-, Stiefeltern- oder Großelternfamilien, nicht verheiratete zusammenlebende Paare oder alleinerziehende Elternteile.
2.5 Abgrenzung „Kinder“
Am Anfang der Überlegungen wurde es als notwendig empfunden, das Alter der Kinder in den Familien auf sechs bis achtzehn Jahre zu begrenzen, zum einen weil sich die Schwierigkeiten von Behinderungen bei kleineren oder Kleinstkindern noch nicht so erheblich zeigen und zum anderen sich die Jugendlichen ab achtzehn Jahren nicht mehr unter dem Begriff Kinder definieren lassen. Von diesem Ansatz wurde jedoch abgegangen, da sich auch Familien mit behinderten Kindern unter sechs Jahren speziellen Konstellationen gegenüberstehen sehen und bestimmte Wünsche und Vorstellungen von der Zukunft ihrer Urlaube haben. Und auch behinderte Jugendliche oder Erwachsene verbringen oft noch den Urlaub mit den Eltern und Angehörigen, teilweise sogar für die größte Zeit ihres Lebens. Dies belegt eine Studie von Ebert und Villinger, die mit einer Stichprobe von 213 geistig behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer Behindertenwerkstatt anhand eines Fragebogens Untersuchungen über deren Freizeitaktivitäten, Freizeitpartner und Freizeitorte durchführten. Es ist darauf hinzuweisen, dass hier nur der Typus der geistigen Behinderung durchgeleuchtet wurde.
11 Vgl. www.ifrr.vdr.de
Abbildung 1: Freizeitpartner im Urlaub Realität und Präferenz 12
Wie in Abbildung 1 ersichtlich, fahren ca. 46% der Werkstattmitarbeiter mit den Eltern in den Urlaub, ca. 55% würden es gern tun. Weiterhin verbringen ca. 20% mit ihren Geschwistern und ca. 9% mit anderen Angehörigen die Ferienzeit. Erstaunlicherweise würden dies viel mehr gern tun (mit Geschwistern ca. 44% und mit anderen Verwandten ca. 26%). Die Befragten würden viel weniger gern mit der Werkstattgruppe verreisen als sie es in Wirklichkeit tun.
Abbildung 2: Gruppenunterschiede nach Lebensalter: Urlaubspartner 13
In Abbildung 2 ist zu erkennen, dass sich die Wahl des Urlaubspartners in den verschiedenen Altersstufen ändert. So fahren noch ca. 59% der 18 bis 25-Jährigen mit den
12 Quelle: Ebert (2000), S. 88
13 Quelle: Ebert (2000), S. 91
Eltern und ca. 30% mit den Geschwistern in den Urlaub und wollen weniger mit der Werkstatt- oder Wohnheimgruppe verreisen. Das ändert sich aber verständlicherweise mit zunehmendem Alter: Nur noch ca. 54% der 26 bis 35-Jährigen und ca. 27% der Personen mit einem Alter von über 35 Jahren fahren mit den Eltern fort. Das ergibt sich natürlich auch aus dem fortschreitenden Alter der Eltern, welches sicherlich eine verändernde Wirkung im Hinblick auf das Urlaubsverhalten der gesamten Familie hat. Analog verhält es sich mit den Geschwistern der Befragten: Die 26 bis 35-Jährigen verreisen zu ca. 24% und die über 35-Jährigen nur noch zu ca. 10% mit den Geschwistern. Das rührt gewiss daher, dass die Geschwisterkinder selbst eine Familie gegründet haben und teilweise auch aus ihren Heimatorten weggezogen sind.
2.6 Abgrenzung In- und Ausland
Das Thema dieser Arbeit lautet: Der Reisemarkt für Familien mit schwerbehinderten Kindern in der Bundesrepublik Deutschland. D. h. es werden die Leistungsträger durchleuchtet, die etwas für die oben genannte Zielgruppe anbieten. Spezifiziert heißt das, wenn es um Flug-, Bus- oder Bahngesellschaften, Reedereien, Mietwagenanbieter, Reiseveranstalter, Reisebüros oder gemeinnützige Verbände und Vereinigungen geht, werden sowohl innerdeutsche als auch internationale Zielgebiete eine Rolle spielen. Dagegen werden in Bezug auf einzelne Hotels/Pensionen oder Ferienwohnungen, Fremdenverkehrsorganisatio nen oder Destinationen nur die einheimischen Anbieter betrachtet.
3. Darstellung des vorhandenen Angebotes
3.1 Methodik
Bevor die Darstellung der Angebote der einzelnen Leistungsträger folgt, soll kurz die Vorgehensweise bei der Suche nach existierenden Urlaubsmöglichkeiten für Familien mit schwerbehinderten Kindern erläutert werden. Es gab zwei Wege, die zur Materialsammlung beitrugen. Das waren das Anfordern von Unterlagen bei den Leistungsträgern per Telefon, E-Mail oder Post. Hinzu kam der Besuch der Internationalen Fachmesse für Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf Rehacare, auf der sich ein Reisecenter zur Information über Reisemöglichkeiten für behinderte Urlauber befand. Die jeweiligen Kontaktadressen bzw. Informationen wurden aus Fachzeitschriften oder Büchern für behinderte Menschen, durch Anfragen bei sich in der Behindertenarbeit engagierenden Verbänden, aus Hinweisen von kontaktierten Unternehmen und durch die selbst geführten Interviews mit betroffenen Familien gewonnen.
3.2 Fluggesellschaften und Flughäfen
Es existiert eine Übersicht über den speziellen Service für behinderte Fluggäste der verschiedenen Fluggesellschaften in einem Handbuch der Europäischen Kommission aus dem Jahr 1996, welche im Anhang dieser Arbeit beigefügt ist. Insbesondere für das Thema dieser Ausführungen sind die Fragen nach der Notwendigkeit eines ärztlichen Attestes für die Reisefähigkeit des Kindes, nach erhältlichen Sitzplätzen vor dem Check-in, nach einem Preiserlass für Begleitpersonen, nach einer Einschränkung der Anzahl der behinderten Fluggäste pro Flugzeug und nach sonstigen speziellen Vorkehrungen für behinderte Gäste von Bedeutung. Für Familien mit mobilitätsbehinderten Kindern ist noch interessant, ob eigene Rollstühle zum/vom Flugzeug mitgebracht, ob Rollstühle mit Nassbatterien und geöffnete elektrische Rollstühle befördert werden können und welche speziellen Vorschriften es dafür gibt. Weiterhin könnten die Fragen nach der Beförderung von Passagieren mit tragbaren medizinischen Geräten, nach entsprechender Energie- und eventueller Sauerstoffversorgung eine Rolle spielen.
In einer Studie von 1998 wurden mit Hilfe von Mitteln des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Technologie Fluggesellschaften zu ihren Angeboten für behinderte
Fahrgäste befragt. Zehn von 21 Fragebögen wurden zurückgesandt und ergeben folgendes
Bild.
Bewertung
•
Abbildung 3: Fluggesellschaften unter dem Aspekt der Behindertenfreundlichkeit 14
57% der befragten Fluggesellschaften gewähren Begleitpersonen ermäßigte Flugpreise, von denen 25% die Ermäßigung nur Begleitern Schwerstbehinderter einräumen. Auch 57% bieten spezielle Möglichkeiten der Informationsgewinnung für Nachfrager an, wobei 100% davon ein spezielles Informationstelefon betreiben und 25% eine spezielle Informationsbroschüre bereithalten. Um die zielgruppenspezifischen Bedürfnisse behinderter Gäste zu ermitteln, informieren sich nur 29% der Airlines bei Selbsthilfegruppen oder Interessenvertretungen Betroffener. 15
Für die Flughäfen sollen einige deutsche Beispiele gewählt werden. Der Düsseldorfer Flughafen verfügt über eine Informationsbroschüre für behinderte Fluggäste, in der durch den Betreiber auf die Besonderheiten im Flughafen hingewiesen wird. Rollstuhlfahrer dürfen vor den anderen Fluggästen beim Abflug und als Letzte auf dem Zielflughafen ein- bzw. aussteigen. 16 Der Flughafen Frankfurt am Main gibt eine spezielle Broschüre für Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität heraus. In dieser werden zum Beispiel Fragen zur Bewegung innerhalb des Flughafengeländes (automatische Türenöffnung, behindertengerechte Fahrstühle und Toiletten) und zur Anreise beantwortet. 17 Auch der Stuttgarter Flughafen liefert auf Anfrage ein Faltblatt mit Informationen für behinderte Fluggäste. Dieses enthält hauptsächlich Angaben, die den Weg zum und den Service im Flughafen betreffen. 18 Diese Broschüren sind hauptsächlich für Familien mit Kindern, die einen Kinderwagen oder Rollstuhl benötigen, interessant.
3.3 Busunternehmen
Hierzu befinden sich einige Beispiele im Abschnitt Reiseveranstalter. Listen über verschiedene barrierefreie Busunternehmen oder Busreisen geben zum Beispiel der
14 Quelle: Dr. Gugg und Dr. Hank-Haase (2001), S. 69 f.
15 Vgl. Dr. Gugg und Dr. Hank-Haase (2001), S. 66 ff.
16 Vgl. http://www.muenster.org/zugvogel/ddorf.html
17 Vgl. Fraport AG (2001), Faltblatt
18 Vgl. Flughafen Stuttgart GmbH, S. 3 ff.
(BSK) 19
Bundesverband Selbsthilfe Bundesarbeitsgemeinschaft der Clubs Behinderter und ihrer Freunde e.V. 20 heraus.
Nach einer Expertenbefragung bei Anbietern aus der T ourismuswirtschaft und im Verkehrsbereich im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit ergibt sich aus den Antworten vom Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. (bdo), vom Internationalen Bustouristik Verband e.V. (RDA) und von der Gütegemeinschaft Bus- Komfort e.V. (gbk) folgendes Bild: Bei allen dieser Verbände existiert ein Verzeichnis mit Busreiseveranstaltern, die Busreisen für behinderte Menschen anbieten und es besteht auch das Verständnis dafür, dass ein neues Qualitätsdenken entwickelt werden muss, um für alle Menschen das Gesamtprodukt Busreise zugänglich zu machen. Vorbildlich ist dabei die gbk, die durch Informationen und Weiterbildungen ihre Mitglieder hinsichtlich der unterschiedlichen Zielgruppen sensibilisiert. 21
3.4 Deutsche Bahn AG
Die Deutsche Bahn verfügt über ein Faltblatt mit Informationen für behinderte Reisende. Dieses hat umfangreiche Auskünfte zu Reservierung, Buchung und Serviceangeboten am Bahnhof und im Zug zum Inhalt 22 . Weiterhin enthält es ein extra Kapitel zu den Leistungen im Rahmen des Nachteilsausgleichs 23 , wodurch nach § 59 Absatz 1 Schwerbehindertengesetz Schwerbehinderte, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder hilflos oder gehörlos sind, von Unterne hmern, die öffentlichen Personenverkehr betreiben, gegen Vorzeigen eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises (=Schwerbehindertenausweis) im Nahverkehr unentgeltlich befördert werden müssen. 24 Zum Nahverkehr zählen nach § 61 SchwbG Straßenbahnen und Obus se; Kraftfahrzeuge im Linienverkehr auf Linien, bei denen die Mehrzahl der Beförderungen eine Strecke von 50 km nicht übersteigt; S-Bahnen in der zweiten Wagenklasse; Eisenbahnen in der zweiten Wagenklasse in Zügen im Umkreis von 50 km und Wasserfahrzeuge im Linien-, Fähr- und Übersetzverkehr, wenn dieser der Beförderung von Personen im Orts- und Nachbarschaftsbereich dient und
19 Vgl. Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (2001), S. 18 ff.
20 Vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft der Clubs Behinderter und ihrer Freunde e.V. (2000), S. 9 21 Vgl. Bundesministerium für Gesundheit (1999), S. 161 22 Vgl. Deutsche Bahn AG (2001), S. 6 ff.
23 Vgl. Deutsche Bahn AG (2001), S. 31 ff.
24 Vgl. Bethmann (1999), S. 203
Ausgangs- und Endpunkt innerhalb dieses Bereiches liegen. 25 Wichtig für das Thema dieser Arbeit ist weiterhin, dass nach § 59 Absatz 2 eine Begleitperson eines Schwerbehinderten, sofern eine ständige Begleitung notwendig und dies im Ausweis des Schwerbehinderten eingetragen ist, im Nah- und Fernverkehr unentgeltlich befördert werden muss. 26
3.5 Schiff- und Fährgesellschaften
Jedes Kreuzfahrtschiff verfügt über bestimmte medizinische Einrichtungen, eine gut ausgestattete Apotheke und hat einen Arzt sowie eine Krankenschwester an Bord. 27 Aus zuvor schon erwähnter Expertenbefragung bei Anbietern aus Tourismuswirtschaft und Verkehrsbereich wird ersichtlich, dass viele der 13 befragten Unternehmen, zu denen u.a. Arkona Reisen, Phoenix Reisen GmbH, Hapag Lloyd Seetouristik, Seetours International GmbH + CoKG, Stena Line, Color Line, Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschifffahrt AG, und P & O European Ferries gehörten, in ihren Katalogen nicht auf spezifische Gegebenheiten für behinderte Gäste hinweisen. Es sind wahrscheinlich mehr Serviceangebote vorhanden als aus den Prospekten zu ersehen ist. 28
3.6 Mietwagen und eigener Pkw
Anschriften von Fir men, die behindertengerechte Pkws oder Wohnmobile vermieten, können von Verbänden der Behindertenarbeit (zum Beispiel Unfallopfer Hilfswerk, Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. 29 , Bundesarbeitsgemeinschaft der Clubs Behinderter und ihrer Freunde e.V. 30 ) angefordert werden.
In den Untersuchungen der Expertenbefragung wurden auch Autovermietungsfirmen (Europcar, Avis, Hertz und Sixt) angeschrieben. Davon bietet eine behinderten Menschen ein upgrading (höhere Klasse zu gleichen Bedingungen) an. Speziell behindertengerechte Fahrzeuge hat aber keine der Unternehmungen im Programm. 31
25 Vgl. Bethmann (1999), S. 210 f.
26 Vgl. Bethmann (1999), S. 204 27 Vgl. Europäische Kommission (1996), S. 56 28 Vgl. Bundesministerium für Gesundheit (1999), S. 159 f.
29 Vgl. Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (2001), S. 82 ff.
30 Vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft der Clubs Behinderter und ihrer Freunde (2000), S. 10 31 Vgl. Bundesministerium für Gesundheit (1999) S. 160
Weiterhin soll an dieser Stelle auf eine Liste der Autobahn Tank Rast GmbH CoKG hingewiesen werden, die Aussagen über die jeweiligen Raststätten hinsichtlich behindertengerechter Einrichtungen, wie zum Beispiel Toiletten enthält. 32
3.7 Hotels und Pensionen
Man sollte meinen, dass zumindest bei den größeren Hotelketten behindertengerechte Einrichtungen ein Muss sind. Von den achtzehn in der im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit befragten Beherbergungsketten, darunter zum Beispiel Accor Hotels, Arabella Hotels, Astron Hotels, Best Western Hotels GmbH, Dorint AG, Hilton International Co., Holiday Inn Worldwide, ITT Sheraton, Mövenpick Hotels & Resorts International, Ringhotels e.V., Steigenberger Hotels AG, Treff Hotels AG und Four Seasons-Regent Hotels & Resorts, antworteten nur sieben. Zwei davon verfügen über behindertengerechte Zimmer. Von einer anderen wird auf die Informationen vor Ort in den einzelnen Hotels ve rwiesen. In Bezug auf die Informationsweitergabe an den Endkunden ergibt sich ein unbefriedigendes Bild. Es sind zwar einige Hinweise für behinderte Kunden vorhanden, aber zur „Rollstuhlgerechtigkeit“ bilden sich die unterschiedlichen Häuser jeweils eine eigene Definition, die aus den Broschüren für den Gast nicht ersichtlich wird. Die Frage zur Mitarbeitersensibilisierung auf behinderte Gäste wurde nicht beantwortet. 33
In einer anderen Studie aus dem Jahr 1998 (mit Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie) wurden 47 Hotelbetreiber, Hotelgesellschaften und Hotelkooperationen angeschrieben, wovon 20 Unternehmen antworteten.
32 Vgl. Autobahn Tank Rast GmbH CoKG (2001)
33 Vgl. Bundesministerium für Gesundheit (1999), S. 157 f.
Abbildung 4: Hotellerie unter dem Aspekt der Behindertenfreundlichkeit 34
50% der befragten Unternehmen geben an, dass alle öffentlichen Bereiche im
Hotelgebäude zugänglich bzw. bauliche Hindernisse überwindbar sind. In 15% der Häuser
34 Quelle: Dr. Gugg und Dr. Hank-Haase (2001), S. 46
sind Sporteinrichtungen für behinderte Gäste zugänglich und 20% bieten speziell für mobilitätseingeschränkte Gäste Animationsprogramme an. Nur 5% der Befragten kooperieren mit Reiseveranstaltern oder Reisebüros, die Reisen für behinderte Menschen durchführen bzw. vermitteln. 35
Es sollen nun einige ausgewählte Beispiele folgen, jedoch ohne jegliche Bewertung. Jedes ETAP-Hotel in Deutschland verfügt über ein behindertenfreundliches Zimmer 36 , so auch die Inter City Hotels. Das Hotel Mit – Mensch Berlin ist ein barrierefreies und im familiären Flair geführtes Hotel, was selbst von jungen Menschen mit Handicap organisiert wird. 37 Ein weiteres Beispiel ist das Andrea Hotel- garni in Bad Zwischenahn (Niedersachsen), das speziell für rollstuhlfahrende Gäste geeignet ist. Es wird schon im Prospekt auf Türbreiten, Tischhöhen und Badeinrichtungen hingewiesen, sodass weitere Informationseinholungen nicht mehr notwendig sind. 38 Als nächstes soll das umweltfreundliche und barrierefreie Landhaus Elbufer in Gülstorf (Mecklenburg- Vorpommern) erwähnt werden, das sowohl behinderte als auch nichtbehinderte Gäste beherbergt. Nach Aussagen des Betreibers ist dies bis jetzt auch in einem „günstigen Verhältnis“ gelungen. 39 Ein Haus mit Betreuungsmöglichkeit existiert in Sigmarszell am Bodensee. 40 Im Ferienhotel Stadtschloß Hecklingen (Sachsen-Anhalt) ist ein großer Teil der Appartements behindertengerecht ausgestattet. 41 Nach Aussagen des Betreibers bestehen die Gäste zu 90% aus Gruppenreisenden und nur 3 bis 5% sind Familien. Dieses Hotel arbeitet mit ambulanten Pflegediensten zusammen oder das Hotelpersonal übernimmt die Betreuung zeitweise selbst. Die rheinischen Jugendherbergen bieten verschiedene Familienaufenthalte zu bestimmten Themen (Klettern, Reiten, Rittertreffen) an. Diese beziehen sich aber nicht speziell auf Familien mit behinderten Kindern. 42 Laut Anschreiben des Deutschen Jugendherbergswerk Landesverband Rheinland e.V. kann diese Zielgruppe vereinzelt an den „normalen“ Programmen teilnehmen. Es existiert ein Informationsblatt mit behindertengerechten Jugendherbergen im Rheinland. 43
35 Vgl. Dr. Gugg und Dr. Hank-Haase (2001), S. 43 ff.
36 Vgl. ACCOR Hotellerie (2001), S. 27 37 Vgl. Hotel Mit – Mensch, Faltblatt 38 Vgl. Frömert, Faltblatt 39 Vgl. Mickler, Faltblatt 40 Vgl. www.handinhand-ferien.de 41 Vgl. Stadtschloß Hecklingen (2001), Faltblatt 42 Vgl. Deutsches Jugendherbergswerk Landesverband Rheinland e.V. (2001), S. 19 ff.
43 Vgl. Deutsches Jugendherbergswerk Landesverband Rheinland e.V., Faltblatt
3.8 Ferienwohnungen und Camping
Hier ist eine Vielzahl von verschiedenen Offerten privater Vermieter vorhanden, sodass auf zwei Beispiele ohne Wertung näher eingegangen wird. Es ist als erstes das Haus am Hövt auf der Insel Rügen zu nennen, das als ehemaliges Hotel zu komfortablen Ferienwohnungen umgebaut wurde, wovon eine ganze Etage rollstuhlgerecht er- und eingerichtet ist. 44 Herzlich willkommen sind Familien und Gäste aller Art auf dem Bauernhof der Familie Oder (selbst Betroffene) im thüringischen Tanna. 45 Andere Anbieter von Bauernhof-Urlaub sind auf der Internetseite der Arbeitsge meinschaft Urlaub und Freizeit auf dem Lande e.V. zu finden. Besonders angenehm ist dabei die Möglichkeit der Suche nach Piktogrammen, zum Beispiel um behinderten- und/oder familiengerechte Übernachtungsmöglichkeiten zu finden. 46 Unter www.bauernhofurlaub.com sind weitere Unterkünfte auf Bauernhöfen zu finden. 47
Bei einer Befragung von 81 Campingplätzen mit Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie antworteten 22 und es lässt sich folgendes erkennen. Bewertung
Abbildung 5: Campingplätze unter dem Aspekt der Behindertenfreundlichkeit 48
44 Vgl. http://www.hoevt.de/Rolli_Infos.html
45 Vgl. Oder, Faltblatt 46 Vgl. www.bauernhofferien.de 47 Vgl. www.bauernhofurlaub.com 48 Quelle: Dr. Gugg und Dr. Hank-Haase (2001), S. 49
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Juliane Laube, 2001, Der Reisemarkt für Familien mit schwerbehinderten Kindern in der Bundesrepublik Deutschland, Munich, GRIN Publishing GmbH
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