Inhaltsverzeichnis
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1. Einführung 1
1.1. Beschreibung der wirtschaftlichen Situation Deutschlands 1
1.2. Ansatzpunkte für Arbeitsmarktpolitik 1
1.2.1. Passive Arbeitsmarktpolitik 1
1.2.2. Aktive Arbeitsmarktpolitik 1
2. Eingliederung Personal-Service-Agenturen 2
2.1. Hartz-Reform 2
2.2. Definition Personal-Service-Agenturen 3
3. Auswirkungen auf die Lohn- und Fiskalpolitik 4
3.1. Lohnsubventionen 4
3.2. Niedriglohnsektor 5
3.3. Lohnpolitik der Gewerkschaften 9
3.4. Equal Pay 10
4. Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Beschäftigung 11
4.1. Kündigungsschutz 11
4.2. Vermittlung der Arbeitslosen 12
4.3. Wettbewerb mit gewerblichen Leiharbeitsunternehmen 13
4.4. Qualifizierung der Arbeitslosen 15
5. Effekte für das Unternehmen 17
5.1. Vorteile 17
5.2. Nachteile 19
6. Effekte für den Arbeitslosen 20
6.1. Vorteile 20
6.2. Nachteile 22
7. Fazit 23
(Ausgangssituation)
Nachdem die Bundesrepublik Deutschland in den ersten 25 Jahren ihrer Geschichte einen nahezu permanenten Aufschwung erlebte, der sich ebenso positiv auf die Beschäftigung auswirkte, hat sie nun seit den 80er Jahren mit rückläufigen Wachstumsraten und folglich ansteigender Arbeitslosigkeit zu kämpfen.
Während die Arbeitslosenquote 1991 noch lediglich 5,6 % betrug, so liegt sie jetzt im Jahre 2003 (Monat Oktober) bei 10,0 %. 1 Doch nicht nur die Zahl der Erwerbslosen hat zugenommen. Ebenfalls hat sich auch die durchschnittliche Dauer der Erwerbslosigkeit verlängert. 2
1.2. Ansatzpunkte für Arbeitsmarktpolitik
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Ansätze, um die Arbeitslosigkeit zu verringern.
Man unterscheidet zwischen passiver und aktiver Arbeitsmarktpolitik.
1.2.1. Passive Arbeitsmarktpolitik
Passive Arbeitsmarktpolitik fordert eine Deregulierung der Arbeitsmärkte. Die Verfechter dieses Ansatzes begründen dies in der Selbstregulierung von Märkten. Je geringer die Eingriffe des Staates sind, desto besser und schneller können sich Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt einpendeln. Die Befürworter üben Kritik an der aktiven Arbeitsmarktpolitik, da ihrer Meinung nach die angewendeten Instrumente nicht greifen, wodurch eine unnötige Belastung des öffentlichen Haushaltes hervorgerufen wird. 3
1.2.2. Aktive Arbeitsmarktpolitik
Die aktive Arbeitsmarktpolitik dagegen fordert eine stärkere
Einbeziehung des Staates in die Regulierung des Arbeitsmarktes. So setzt der Staat ein Instrumentarium ein, mit dem er die Chancengleichheit der Arbeitsuchenden erhöhen will. Weiterhin will er eine bessere Funktionsweise des Arbeitsmarktes erzielen. In der Arbeitsmarktpolitik gibt es drei Zielsetzungen:
• Verbesserung der Angebotsstruktur → z.B. durch Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen
• Verbesserung des Nachfragevolumens → z.B. durch Arbeitsbeschaffungsprogramme und Lohnkostensubventionen
• Ausgleich von Arbeitsangebot und -nachfrage → z.B. durch Beratungs- und Vermittlungsgespräche von Seiten der Arbeitsämter 4
Die Personal-Service-Agenturen, nachfolgend mit PSA abgekürzt, sind Bestandteil der im Jahre 2002 vom VW-Vorstandsmitglied Peter Hartz vorgeschlagenen Hartz-Reform.
Diese Reform ist als Ansatz aktiver Arbeitsmarktpolitik zu verstehen. Sie offeriert verschiedenen Maßnahmen, die sowohl zur Verbesserung des Arbeitsangebotes als auch zu einer erhöhten Arbeitsnachfrage führen sollen. Als Beispiel wären die Ich-AG, Job-Floater, sowie Job-Center zu nennen, die zu den 13 Modulen zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit gehören. Auf diese Instrumente werde ich jedoch nicht weiter eingehen, da in dieser Hausarbeit das Augenmerk auf die PSA gelegt werden soll.
Nachfolgend werde ich die PSA definieren sowie ökonomische Effekte, d.h. Stärken und Schwächen, aufzeigen. Ebenfalls werde ich die PSA aus den unterschiedlichen Sichtweisen der Arbeitslosen, der Unternehmen und sowie der Volkswirtschaft betrachten, um die ökonomischen Auswirkungen darzustellen.
2.2. Definition Personal-Service-Agenturen
Die zentrale Empfehlung der Hartz-Kommission ist der Aufbau von so genannten „Personal-Service-Agenturen“ (PSA). Ihr „Ziel besteht darin, Einstellungsbarrieren zu überwinden und Arbeitslose mit einer neuen Form vermittlungsorientierter Arbeitnehmerüberlassung schnell wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren“ 5 .
Die PSA, die dem Konzept der Leiharbeitsfirmen folgen, übernehmen von der Arbeitsverwaltung Arbeitslose als Zeitarbeiter. Die Agenturen beschäftigen diese sozialversicherungspflichtig und leihen sie subventioniert auf der Grundlage der Zumutbarkeitsregeln für Arbeitslose an Entleihbetriebe aus. Während ihrer Beschäftigung bei der PSA genießen sie vollen Kündigungsschutz.
Die Vermittlungsagenturen erhalten von der Arbeitsverwaltung eine zu vereinbarende Förderung pro übernommenen Arbeitslosen. Innerhalb der maximal sechsmonatigen Probezeit erhält der PSA-Zeitarbeiter ein Entgelt in Höhe des Arbeitslosengeldes, danach in Höhe eines PSA-Zeitarbeitstarifvertrages. Diese Entlohnung gilt auch während der verleihfreien Zeit, die allerdings mit Qualifizierungsmaßnahmen zu unterlegen ist. Langfristig wird eine Übernahme der Leiharbeitnehmer durch die Entleihbetriebe angestrebt. Wenn der ehemalige Zeitarbeitnehmer nun als festangestellter Mitarbeiter beschäftigt ist, erhält er die dort übliche Bezahlung, in der Regel auf der Grundlage eines Flächentarifvertrages.
Einen wesentlicher Faktor für den Erfolg von Personal-Service-Agenturen bildet die Höhe des Lohnes, zu dem die Leiharbeitnehmer eingestellt werden.
Grundsätzlich würde ein Unternehmen Zeitarbeitnehmer bevorzugen, die schon länger und dauerhaft beschäftigt sind und somit mehr Berufserfahrung haben. Das würde bedeuten, dass sie statt auf PSA-Arbeitskräfte auf Mitarbeiter von gewerblichen Leiharbeitsfirmen zurückgreifen würden.
Folglich muss für die Entleihunternehmen ein Anreiz geschaffen werden, einen ehemals Arbeitslosen zu beschäftigen. Damit die erwünschte Ausdehnung der Nachfrage an bei der PSA angestellten Arbeitskräften erzielt werden kann, muss folglich das Entgelt absenkt werden, das das Entleihunternehmen bezahlen muss, um die PSA-Arbeitskraft zu beschäftigen. Die Erzielung niedrigerer Löhne kann nur durch Lohnsubventionierung erfolgen. Peter Hartz, der Vorsitzende der Hartz-Kommission, schlägt dazu vor, den Leiharbeitnehmern in der sechs Monate dauernden Probezeit einen Lohn in Höhe des Arbeitslosengeldes zu zahlen. Danach soll er einen neu zu verhandelnden PSA-Tariflohn erhalten, der 70% des letzten Bruttogehalts beträgt. Diese Selbstkosten der PSA subventioniert der Staat wiederum mit 50%.
Die vergleichsweise geringen Lohnkosten stellen somit einen enormen Anreiz für Unternehmen dar, die beschäftigten Arbeitnehmer der gewerblichen Zeitarbeitsfirmen durch PSA-Arbeitskräfte zu substituieren. Weiterhin lassen sich geringer qualifizierte, festangestellte Mitarbeiter ohne große Bindung an das Unternehmen durch
4
Leiharbeitskräfte der PSA ersetzen. 6
Der Mitnahmeeffekt, der dadurch entsteht, dass die Unternehmen die Lohnkosten in Höhe der Lohnsubventionen einsparen, lassen die fiskalischen Kosten enorm ansteigen. Auf Grund der natürlichen Fluktuation, aber auch durch den Drehtüreffekt, der den Austausch eines Teils der Stammbelegschaft durch PSA-Angestellt beschleunigt, erhöhen sich die fiskalischen Kosten zusätzlich.
Diese nicht mehr beherrschbaren Kosten würden dann nur noch durch Steuer- oder Abgabenerhöhungen zu finanzieren sein, was sich wiederum negativ auf die Beschäftigung auswirken würde. 7 Die fiskalischen Kosten ließen sich allerdings dann reduzieren, wenn „die Übernahmequote von Leiharbeitnehmern durch Entleihbetriebe hoch und/oder die Substitutionsquote gering ist“ 8 . Sobald die Arbeitslosen in ein geregeltes Beschäftigungsverhältnis gelangen, entfallen für den Staat die Lohnsubventionen für diesen Arbeitnehmer. Stattdessen zahlt dieser ehemals Arbeitslose nun Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträge, womit er den Staat unterstützt. Die Substitutionsquote lässt sich reduzieren, indem sich die PSAs in erster Linie auf die Abdeckung von Bedarfsschwankungen, die Personalbeschaffung für Vertretungen in den Entleihbetrieben konzentrieren. Dies würde zu einer Senkung der fiskalischen Kosten führen.
3.2. Niedriglohnsektor
Ein entscheidender Faktor bei der Entstehung der Arbeitslosigkeit im Niedriglohnbereich ist die Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Sie markiert eine fixe Lohnuntergrenze, da ein Arbeitsloser nicht bereit sein wird, eine Arbeit anzunehmen, deren Entlohnung in Höhe dieser
Arbeit zitieren:
Maike Becker, 2003, Personal-Service-Agenturen als Element der Arbeitsmarktreformen - Eine ökonomische Bestandsaufnahme, München, GRIN Verlag GmbH
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DOI
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