Mitbestimmung im politischen System der Bundesrepublik Deutschland 1
Einführung ins Thema 3
1. Mitbestimmung vor 1949 5
2. Der Weg zur Montanmitbestimmung ab 1949 7
2.1 „Vorschläge zur Neuordnung der Wirtschaft“ 7
2.2 Druck der Alliierten 9
3. Der Kampf um die Montanmitbestimmung 11
3.1 Gesetzesentwürfe 11
3.2 DGB und Schumanplan 14
4. Die Montanmitbestimmung wird gesetzlich geregelt 17
4.1 Montanmitbestimmungsgesetz 17
4.2 Ergänzungsgesetz 19
4.3 Sicherung der Mitbestimmung 20
5. Der Weg zum Betriebsverfassungsgesetz 21
5.1 Ziel der Gewerkschaften: Ausdehnung der Montanmitbestimmung auf die
Gesamtwirtschaft 21
5.2 Betriebsverfassungsgesetz 23
Fazit 25
Literaturverzeichnis 27
2
Einführung ins Thema
1947 wurde, entsprechend den gewerkschaftlichen Wünschen, in den unter britischer Verwaltung stehenden Eisen- und Stahlwerken die paritätische Mitbestimmung eingeführt. Danach wurde festgelegt, dass in die Aufsichtsräte neben fünf Aktionärsvertretern auch fünf Arbeitnehmervertreter und ein Neutraler einziehen sollten. Die Vertretung der Arbeitnehmer in den Unternehmensvorständen erfolgte künftig durch einen Arbeitsdirektor. Nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR wurde die vorläufige Teilung Deutschlands vollzogen, wobei beide Staaten „Frontstaaten" des jeweiligen Systems waren. 1 Die politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Politik der Gewerkschaften waren geprägt durch die West-Integration der Bundesrepublik, die Zuspitzung des „Kalten Krieges“ und vor allem das „Wirtschaftswunder“ der 50er Jahre. Die Gewerkschaften versuchten in dieser Phase, eine Demokratisierung der Wirtschaft zu erreichen. 2
Die Gewerkschaften forderten die gesetzliche Absicherung und Ausweitung dieses paritätischen Mitbestimmungsprinzips, wodurch es zu Auseinandersetzungen um die Montanmitbestimmung und das
Betriebsverfassungsgesetz kam. 3
Am 10. April 1951 wurde im Deutschen Bundestag das Gesetz zur Mitbestimmung in der Montanindustrie beschlossen. Es wurde als ein Erfolg für die Gewerkschaften angesehen, nach ihren zahlreichen Bemühungen um die Mitgestaltung der Neuordnung der deutschen Wirtschaft nach dem Zweiten Weltkrieg und die Durchsetzung der wirtschaftlichen Mitbestimmung durch die Arbeitnehmer.
In dieser Arbeit sollen vor allem einige Thesen diskutiert werden, darunter unter anderem, dass die Sicherung der Montanmitbestimmung das zentrale Ziel der deutschen Gewerkschaftsbewegung auf dem Weg zur angestrebten Demokratisierung der Wirtschaft war.
1 vgl. Uellenberg - van Dawen, Wolfgang: Gewerkschaften in Deutschland von 1848 bis heute. München 1997, S. 114
2 vgl. Schneider, Michael: Kleine Geschichte der Gewerkschaften. Ihre Entwicklung in Deutschland von den Anfängen bis heute. Bonn 2000, S. 270
3 vgl. Uellenberg - van Dawen, S. 114
3
Weiterhin soll die Tatsache, dass die paritätische Mitbestimmung zumindest in der Montanindustrie durchgesetzt werden konnte, auch ein Produkt der Entflechtungs- und Sozialisierungsbemühungen der Alliierten gewesen sein. Die nächste These besagt, dass Konrad Adenauer die Rückendeckung der Gewerkschaften bei vielen innen-, außen- und wirtschaftspolitischen Projekten brauchte.
Wichtig ist auch die Frage, ob die Niederlage der Gewerkschaften bei der Verabschiedung des Betriebsverfassungsgesetztes die Folge einer inkonsequenten und zu wenig kampfbereiten Politik der DGB-Führung war und ob sie auch durch die Sonderregelung der Montanmitbestimmung vorprogrammiert gewesen war.
Im ersten Teil dieser Arbeit soll die Regelung der Mitbestimmung v or 1949 erläutert werden, wobei besonders die Rolle der Alliierten zu beachten wäre. Im zweiten Teil wird dann der Weg der Gewerkschaften zum Gesetz über die Montanmitbestimmung erläutert, dabei in einem ersten Punkt die „Vorschläge zur Neuordnung der Wirtschaft“ des DGB vom Januar 1950, die Grundlage für den Gesetzentwurf der SPD vom 25. Juli 1950 wurden. In einem zweiten Punkt wird die Rolle der Alliierten dargelegt, besonders die des amerikanischen Hohen Kommissars McCIoy bei der Regelung der Mitbestimmung. Der Kampf um die Mitbestimmung ist Thema des dritten Teils dieser Arbeit. In zwei Quellen werden die Gesetzesentwürfe der Bundesregierung dargestellt, sowie die Änderungsvorschläge des DGB. Außerdem spielt der Schumanplan eine wichtige Rolle, da er mitverantwortlich dafür war, dass die Bundesregierung die Montanmitbestimmung gesetzlich regelte. Das Montanmitbestimmungsgesetz ist dann auch Thema des nächsten Teils. Hier wird besonders der Inhalt dieses Gesetzes wichtig sein, sowie die Ergänzungsgesetze und die Gesetze zur Sicherung der Montanmitbestimmung. Der letzte Teil zeigt den Weg der Gewerkschaften zum
Betriebsverfassungsgesetz auf. Wichtig ist hier vor allem, welche Rolle Christian Fette, der Nachfolger Hans Böcklers, bei der Verabschiedung des Betriebsverfassungsgesetzes spielt.
4
1. Mitbestimmung vor 1949
Im März 1947 war die paritätische Mitbestimmung der Gewerkschaften von der britischen Militärregierung für die Eisen- und Stahlindustrie ihrer Zone eingeführt worden. 4 Dabei ist sie eher als Nebenprodukt alliierter Industriepolitik im besetzten Deutschland als ein Ergebnis eines breiten gewerkschaftlichen Kampfes zu sehen, denn die Alliierten sahen in den Rüstungskonzernen der Kohle -, Stahl-und Chemiebranche die
Mitverantwortlichen für Hitlers Krieg. Ihr Ziel war es, durch Entflechtung von Monopolen, Syndikaten und Kartellen und die Neuordnung der Konzerne eine Aufrüstungspolitik zu verhindern. Davon waren die IG Farben und die Ruhrkonzerne Vereinigte Stahlwerke, Krupp, Hoesch, Gutehoffnungshütte, Klöckner, Mannesmann und Otto Wolff betroffen. 5
Die Gründe für diese Kontroll- und Entflechtungspolitik der Alliierten lagen im „Potsdamer Abkommen“ vom 2.August 1945, auf das sich die drei Siegermächte, also UdSSR, USA und Großbritannien geeinigt hatten. Dieses Abkommen hatte mehrere Grundsätze zur Folge, die die Ruhrkonzerne betreffen sollten. So zum Beispiel die Abrüstung und Entmilitarisierung Deutschlands und die Ausschaltung der für die Kriegsproduktion benutzbaren Industrien. Ein weiterer Grundsatz lag darin, die Herstellung von Kriegsmaterialien zu verbieten, sowie die Produktion für die Kriegswirtschaft notwendiger Metalle und Chemikalien zu überwachen. Weiterhin betraf die Ruhrkonzerne die fon den Alliierten geforderte Dezentralisierung des deutschen Wirtschaftlebens und insbesondere die Auflösung von Syndikaten, Kartellen, Trusts und Monopolvereinigungen. 6
In der britischen Zone gab es daher weitreichende Änderungen. William Harris Burland wurde der Leiter der North German Iron und Steel Control, unter deren Kontrolle die Eisen- und Stahlindustrie der britischen Zone stand, welche nämlich am 20. August 1946 von den britischen Besatzungsbehörden beschlagnahmt wurde. Zur Führung der Unternehmen auf deutscher Seite wurde eine Treuhandverwaltung gegründet, unter Leitung von Heinrich
4 vgl. Schneider, S. 270 f.
5 vgl. Uellenberg - van Dawen, S. 114 f.
6 vgl. Thum, Horst: Mitbestimmung in der Montanindustrie. Der Mythos vom Sieg der Gewerkschaften. Stuttgart 1982, S. 26 f.
5
Dinkelbach, der zum linken Flügel der CDU zählte.
Man einigte sich auf ein Entflechtungs- und Neuordnungskonzept, dass vorsah, die Aufsichtsräte der neugegründeten Gesellschaften paritätisch mit Vertretern der Unternehmer und Arbeitnehmer zu besetzen. Weiterhin sollte nach Gesprächen mit Hans Böckler, dem DGB-Chef, feststehen, dass im dreiköpfigen Vorstand, bestehend aus einem Kaufmann, einem Techniker und einem Arbeitsdirektor, der Arbeitsdirektor von den Gewerkscha ften entsandt werden sollte.
Gegen die Entflechtung in 25 neue Gesellschaften waren allerdings die Vertreter der Altkonzerne, die in die Gespräche nicht einbezogen wurden. Vertreter der Altkonzerne war Paul Reusch, der versuchen wollte, die Gewerkschaften für sich zu gewinnen., weshalb er ihnen auch in einem Brief vom 21. Januar 1947 anbot, sie bei Überführung dieser neuen Werke in gemischtwirtschaftlichen Besitz eventuell kapitalmäßig zu beteiligen. Außerdem sicherte er ihnen volle Mitwirkungsrechte zu und die Beteiligung der Arbeitnehmerschaft an der Planung und Lenkung sowie an den Aufsichtsorganen.
Dieser Brief sollte den Gewerkschaften bei der Diskussion um die Montanmitbestimmung noch hilfreich sein. Die Gewerkschaften strebten zu diesem Zeitpunkt eine umfassende Demokratisierung an. Sie wollten sich nach dem Münchner Kongress 1949 und nachdem sie ihre Vorstellungen von Sozialisierung und Planung zurückstellen mussten, auf die Ausweitung der Montanmitbestimmung auf die gesamte Industrie konzentrieren. 7
7 vgl. Uellenberg - van Dawen, S. 114 f.
6
Der eine Weg für die Gewerkschaften zur Montanmitbestimmung war die tarifvertragliche Absicherung. Ziel der Gewerkschaften war es, sich mit den Arbeitgebern über die Sicherung und Ausweitung der überbetrieblichen Mitbestimmung zu einigen. 8
Der DGB legte am 14.April 1950 seine „ Vorschläge zur Neuordnung der Wirtschaft“ vor, die den bekannten Forderungen der Gewerkschaften entsprachen und Grundlage für den Gesetzentwurf der SPD vom 25. Juli 1950 wurden. 9
Dieser Entwurf betraf die Regelungen des Mitbestimmungsrechts der Arbeitnehmer in den Betrieben. Gefordert wurde unter anderem die paritätische Beteiligung der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsorganen. Weiterhin auch die Einrichtung von Wirtschaftsausschüssen in den Unternehmen. Unabhängig von ihrer Rechtsform sollte die Pflicht zur Berufung paritätisch besetzter Aufsichts- oder Beiräte in Großunternehmen sein. Für den DGB war allein die wirtschaftliche Bedeutung wichtig.
Betriebsvertretungen, die die Spitzen der Gewerkschaften oder von diesen beauftragte Gremien darstellen sollten, waren nach diesem Entwurf beauftragt, die Wahlvorschläge für die Arbeitnehmervertreter zu erstellen, wobei die Hälfte der Arbeitnehmervertreter im allgemeinen aus dem Betrieb selbst stammen sollte. Außerdem sollte es einen Arbeitsdirektor geben, wie man dies schon in der Eisen- und Stahlindustrie praktiziert hatte. Dieser durfte nicht gegen die Mehrheit der Arbeitnehmerstimmen bestellt werden. In Groß- und Mittelbetrieben sah der Entwurf neben den Aufsichtsgremien die Einrichtung von ebenfalls paritätisch besetzten Wirtschaftsausschüssen mit beratender Kompetenz vor.
Wichtig in diesem Konzept waren natürlich vor allem die Institutionen überbetrieblicher Mitbestimmung. Dabei waren Wirtschaftskammern
vorgesehen, die an die Stelle der bisherigen Industrie- und Handelskammern
8 vgl. Uellenberg - van Dawen, S. 115
9 vgl. Thum 1982, S. 43
7
Quote paper:
Christina Meiser, 2003, Mitbestimmung im politischen System der Bundesrepublik Deutschland, Munich, GRIN Publishing GmbH
This text can be quoted and accessed from this url:
Embed
DOI
Einführung in den Hochsprung in der gymnasialen Mittelstufe
Sport - Sport Pedagogy, Didactics
Scholary Paper (Seminar), 7 Pages
Verbeamtung von Lehrern - Muss oder Verdruss
Eine Diskussion über die Notwe...
Organisation and Administration
Termpaper, 16 Pages
Krafttraining für Kinder und Jugendliche in Schule und Verein
Sport - Kinematics and Training Theory
Scholarly Paper (Advanced Seminar), 16 Pages
Unterrichtseinheit zum Jugendroman 'Ich knall euch ab'
German - Pedagogy, Didactics, Literature Studies
Lesson Plan, 18 Pages
Pedagogy - Job Education, Occupational Training, Further Education
Termpaper, 15 Pages
Unterrichtsstunde: Festigung der Rückenschwimmtechnik, Einführung ins ...
Sport - Sport Pedagogy, Didactics
Lesson Plan, 12 Pages
Thema: Projektarbeit in der Schule - Kariesprophylaxe
Scholarly Paper (Advanced Seminar), 17 Pages
Verhaltensauffälligkeiten bei Jugendlichen
Psychology - Developmental Psychology
Lesson Plan, 40 Pages
Sozialpädagogik und Heilpädagogik - eine Unterscheidung
Pedagogy - Orthopaedagogy and Special Education
Termpaper, 28 Pages
Schulverweigerung. Möglichkeiten und Hintergründe pädagogischer Interv...
Diploma Thesis, 81 Pages
Der Einfluss der Peer Group auf die Ich-Identität des Jugendlichen in...
Sociology - Children and Youth
Scholary Paper (Seminar), 22 Pages
Unterrichtsstunde: Der Wirtschaftskreislauf
Siebte Klasse, Realschule
Business economics - Didactics, Economic Pedagogy
Scholary Paper (Seminar), 27 Pages
Unterrichtsstunde: Partnerakrobatik - Bankpyramiden mit drei Ebenen (3...
Sport - Sport Pedagogy, Didactics
Lesson Plan, 17 Pages
Projektarbeit im Englischunterricht
English - Pedagogy, Didactics, Literature Studies
Scholary Paper (Seminar), 20 Pages
Unterrichtsstunde im Basketball: Einführung in die Dribbeltechnik
Lesson Plan, 10 Pages
Christina Meiser has published the text Mitbestimmung im politischen System der Bundesrepublik Deutschland
Christina Meiser has uploaded a new text
Designpreis der Bundesrepublik Deutschland 2009 / Design Award of the ...
Rat für Formgebung
Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik Deutschland
Ursachen, Auswirkungen, Redukt...
Thomas Borckholder
0 comments