Inhaltsverzeichnis
Vorwort 7
Einleitung 8
Begriff ethnische Minderheiten 8
Die Entwicklung der Ausländer- und Integrationspolitik in der BRD 9
Deutschland : ein Einwanderungsland? 11
A. Erörterung eines Kultur- und Integrationsverständnisses 13
1. Zum Begriff Integration 13
1.1 Definition 13
1.2 Erwartungen und Mißverständnisse 15
2. Die Adressaten von Integration 16
2.1 Die Zuwanderer 16
2.1.1 Zuwanderung in Zahlen 16
2.1.2 Die Art und Herkunft der Zuwanderergruppen 17
a) Arbeitsmigranten 17
b) Aussiedler, Spätaussiedler und Übersiedler 19
c) Flüchtlinge, Asylbewerber und jüdische Emigranten 20
d) Drittstaatsangehörige, Familiennachzug 21
e) Ausländische Studierende 21
f) Illegale 22
2.1.3 Welche Gruppen sollen integriert werden? 22
Politische Bestimmungen 22
Problem Asylverfahren und Duldung 22
Wer kann verpflichtet werden? 23
Integrationsbereitschaft 24
2.1.4 Welchen rechtlichen und gesellschaftlichen Status haben sie? 25
2.2 Die Mehrheitsgesellschaft 27
Das Integrationsverständnis 30
3. Zum Begriff Kultur 30 3.1 Definition 31
3.2 Verschiedene Kulturen in Deutschland 32 3.3 Deutsche Leitkultur? 33
Das Kulturverständnis 36
4. Lebendiges Zusammenleben 36
4.1 Verschiedene Konzepte einer modernen Gesellschaft 37
B. Handeln und Umsetzen 41
5. Integrationsbereiche 41
5.1 Schulische und vorschulische Integration 41
5.1.1 Interkultureller Ansatz 42
5.1.2 Die Bedeutung von Sprache 43 5.2 Berufliche Integration 44
5.3 Gesellschaftlich- kulturelle Integration 46
5.4 Politisch- demokratische Integration 48
6. Die Ressourcen von Zuwanderern 51
7. Wahrnehmung von Zuwanderung in Deutschland 52 7.1 Akzeptanz 53 7.2 Differenz 53 7.3 Konfliktbereiche 54
a) Diskriminierung, Fremdenangst, Ausländerfeindlichkeit, Rechtsextremismus 54
b) Ghettoisierung, Isolierung 56
c) Religion, Fundamentalismus, Islamismus 57
d) Kriminalität 58
e) Konkurrenz 60
7.4 Beeinflussung durch die Medien 60
C. Beitrag der Sozialen Arbeit: Interkulturelle Öffnung 63
8. Neuorientierung in der Migrationsarbeit 63
8.1 Folgen für die Soziale Arbeit 66
9. Die Interkulturelle Öffnung der Sozialen Arbeit 67
9.1 „Empfehlungen zur interkulturellen Öffnung sozialer Dienste“ nach Hinz- Rommel 69
9.2 Anforderungen an Konzeption, Organisation und Träger 72
9.3 Anforderungen an die Mitarbeiter 76
9.4 Anforderungen an die Einrichtungen der Aus- und Fortbildung 78
9.5 Schwierigkeiten bei der Umsetzung 80 9.6 Aktueller Stand 82
D. Untersuchung der Praxis: Dienste, Einrichtungen und Projekte 86
Ziel und Methode 86
10. Überregionale und bundesweite Beispiele 87 10.1 Zuwanderungsgesetz 88 10.2 Integrationswettbewerb 89
10.3 Stuttgarter „Bündnis für Integration“ 90
11. Das Beispiel Freiburg 92
11.1 Stadtverwaltung: Interkulturelles Büro 93
11.2 Gemeinderat/ Ausländerbeirat 96
11.3 Wohlfahrtsverbände: Beispiel Caritas 98
11.4 ausLÄNDERinitiative Freiburg e.V. 101
11.5 Die Eingliederungslotsin 104
11.6 Ausbildungseinrichtungen: KFH, EFH, PH 106
12. Diskussion der Ergebnisse 109
E. Resümee 111
Anhang 114
Literaturverzeichnis 116
7 Vorwort
Vorwort
Diese Arbeit wurde von mir nach vielerlei Erfahrungen mit Fremden dazu genutzt, mich auch theoretisch in das Arbeitsfeld zu vertiefen. Ich machte schon vor Beginn des Studiums die Erfahrung von Fremde und Fremdsein, konnte zahlreiche Einblicke in fremde Sprachen und Kulturen gewinnen und hatte viele Begegnungen mit fremden Menschen. Verschiedene Reisen und ein Schüleraustausch führten mich durch europäische Länder bis Russland, nach Neuseeland, Kanada und die USA.
Während des Studiums arbeitete ich ein Jahr lang mit Flüchtlingskindern aus dem Kosovo. Hier begegnete ich einer völlig anderen, mir neuen Kultur: den Roma. Außerdem lernte ich, was Sprache bedeutet und wie wichtig sie ist. Während des ersten praktischen Studiensemesters lebte und arbeitete ich mit behinderten Menschen zusammen in Frankreich. Auch hier machte ich erneut die Erfahrung, was es heißt, eine fremde Sprache zu erlernen. Im zweiten praktischen Studiensemester arbeitete ich mit vielen verschiedenen Jugendgruppen. Dabei lernte ich viele junge Spätaussiedler kennen. Im Bewußtsein, dass wir es ständig und überall mit einer Fülle von Menschen fremder Herkunft, Sprache und Kultur zu tun haben, stellten sich mir immer mehr Fragen zu Herkunft, Kultur, Motivation und Lebensalltag von Zuwanderern. Gleichzeitig fragte ich mich, ob und wie Menschen verschiedenster Kulturen überhaupt zusammenleben können und wie ein gleichberechtigtes und gemeinsames Gestalten dieser Gesellschaft möglich ist. Nicht zuletzt stamme ich selber aus einer binationalen Familie. Mein Vater ist Niederländer, meine Mutter Deutsche. Daher war es bei uns schon immer üblich, auch über den eigenen Tellerrand hinaus zu schauen!
Zwiesel, den 22. November 2002 Katrien Nouwens
8 Einleitung
Einleitung
Deutschland ist schon immer ein Land gewesen, in dem, in das und durch das sich Menschen bewegt haben. Deutsche wanderten ins Ausland und Fremde kamen nach Deutschland. Diese Wanderbewegungen wurden von gesellschaftlichen Prozessen beeinflußt, denen Armut, Arbeitslosigkeit, Krieg, politische Verfolgung, Umweltkatastrophen und Bildung zugrunde lagen.
Die Entwicklung von Migration wurde zwar in verschiedenen Modellen beschrieben, aber eine allgemein anerkannte Definition oder Theorie gibt es nicht. Migration ist ein äußerst komplexes Phänomen, dass sich nicht auf eine Zuwanderungsgruppe oder ein Motiv von Zuwanderung beschränken läßt. Daher werden hier alle Formen von Bewegung mit dauerhafter oder temporärer Verlagerung des Lebensmittelpunktes an einen anderen Ort als Migration verstanden.
Menschen, die in einen anderen Staat zuwandern oder aus diesem abwandern werden mit verschiedenen Begriffen beschrieben. Diese werden aufgrund der wachsenden Heterogenität von Migranten immer vielfältiger und komplizierter. Im folgenden wird versucht, den jeweils adäquaten Begriff zu verwenden.
Die verschiedenen Z uwanderungsgruppen in Deutschland bilden ethnische Minderheiten innerhalb der Aufnahmegesellschaft. Diese Aufnahmegesellschaft steht heute erstmals vor der Situation, dass einerseits immer mehr Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, ohne deutschstämmig zu sein. Andererseits gibt es Menschen, die aufgrund ihrer Deutschstämmigkeit die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, ohne wirklich die Sprache zu beherrschen. Wenn von deutscher Mehrheitsgesellschaft die Rede ist, so muß also dieser Umstand mitbedacht werden.
Begriff ethnische Minderheiten
Der Begriff der ethnischen Minderheiten meint im engeren, rechtlichen Sinne alteingesessene Bevölkerungsgruppen, wie z.B. die Dänen, Sorben und Friesen, die aufgrund historischer Entwicklungen die deutsche Staatsbürgerschaft haben, jedoch ihre eigenen kulturellen Merkmale besitzen und ihre Tradition bewahren. Er wird in der sozialwissenschaftlichen Praxis aber immer mehr durch einen erweiterten Begriff ersetzt, der auch alle Migrantengruppen umfaßt, die ebenfalls ihre eigenen kulturellen Merkmale besitzen, aber erst in der jüngeren Geschichte zugewandert sind und zum größten Teil nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Da es in dieser Arbeit um die zweite Gruppe von Minderheiten gehen soll, wird der Begriff der ethnischen Minderheiten im folgenden in dieser erweiterten Bedeutung verwendet.
9 Einleitung
Die Entwicklung der Ausländer- und Integrationspolitik in der BRD
Neben wirtschaftlichen und sozialen Faktoren spielt die Politik des Landes in das migriert wird, eine zentrale Rolle. Die Öffnung der innereuropäischen Grenzen ist ebenfalls von Bedeutung für die internationalen Wanderungen im gegenwärtigen Ausmaß. Um die Brisanz der heutigen Zuwanderungspolitik und damit verbunden die Notwendigkeit einer interkulturellen Öffnung in allen gesellschaftlichen Bereichen begreiflich zu machen, wird hier ein kurzer geschichtlicher Aufriß vorangestellt.
Die 1950er und 1960er Jahre waren von der Anwerbung ausländischer Arbeitnehmer aus den Mittelmeerländern bestimmt. Einer der wichtigsten Grundgedanken dabei war das Rotationsprinzip, d.h. es wurden immer nur Arbeitsverträge über zwei Jahre geschlossen. Danach sollten die „Gastarbeiter“ wieder in ihr Herkunftsland zurückkehren. Obwohl dieses Prinzip „auf Drängen der deutschen Arbeitgeber bereits im Jahre 1964 aufgegeben wurde, blieb das Verständnis von der vorübergehenden Anwesenheit der zugewanderten Ausländer vorherrschend.“ (vgl. Ibrahim, 1997, 96). Das Ausländergesetz von 1965 beschränkte sich hauptsächlich auf die Arbeits- u nd Aufenthaltsbestimmungen für die ausländischen Arbeitnehmer. Das Verständnis von und der Gedanke an eine Ausländerpolitik mit Integrationselementen wurden nicht als notwendig erachtet und fanden daher keine Berücksichtigung im alten Ausländergesetz.
Erst 1970 wurden die „Grundsätze zur Eingliederung ausländischer Arbeitnehmer“ vom Koordinierungskreis „Ausländische Arbeitnehmer“ beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung erarbeitet. Diese stellten jedoch keinesfalls den Anfang einer Integrationspolitik dar, da es nicht um die gesamtgesellschaftliche Integration der Gastarbeiter ging, sondern lediglich einige Aspekte sozialer und infrastruktureller Eingliederung berücksichtigt wurden (vgl. Ibrahim, 1997, 97). Das Rotationsmodell war zwar nicht mehr im Gesetz, jedoch immer noch in den Köpfen fest verankert. Die ausländischen Arbeitnehmer wurden nicht als Zuwanderer und Deutschland nicht als Einwanderungsland gesehen.
Daran änderten auch die ab 1973 folgenden Programme und Konzepte zur Ausländerbeschäftigung nicht viel. Vielmehr wurde die Ambivalenz der damaligen Politik immer deutlicher: der Anwerbestopp 1973 sollte der Zuzugsbegrenzung und Rückkehrförderung dienen. Er löste aber vielmehr einen massiven Familiennachzug aus, also den Zuzug der Ehegatten und Kinder von Gastarbeitern, und erzielte so das Gegenteil. Im Jahre 1977 zeichnete sich mit der „Bund- Länder- Kommission“ erstmals eine Verbesserung ab. Sie machte Vorschläge zu einer Fortentwicklung der Ausländerbeschäftigungspolitik, in denen auch die Aspekte „Integration der hier lebenden ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien, Sicherung ihres sozialen und rechtlichen
10 Einleitung
Status; verstärkte Bemühungen um die Probleme der ‚Zweiten Generation‘ der in der Bundesrepublik lebenden Ausländer“ berücksichtigt wurden (vgl. Ibrahim 1997, 97). Das Umdenken wurde jedoch erst in der Gründung des „Amtes des Beauftragten der Bundesregierung für die Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen“ im Dezember 1978 deutlich. Heinz Kühn (SPD), der dem Amt als erster vorstand, verfasste 1979 ein Memorandum (der sogenannte Kühn- Bericht), in dem er von den bis dahin geltenden Richtlinien der Ausländerpolitik abwich und sich für eine konsequente Integrationspolitik aussprach. Ihm ging es dabei um die „Anerkennung der faktischen Einwanderung bei gleichzeitigem Ausschluß neuer Zuwanderung“ (Ibrahim, 1997, 97). Er verlangte die Förderung von Chancengleichheit und Integration der ausländischen Kinder und Jugendlichen in den Bereichen Schule, Ausbildung und Arbeit sowie das Optionsrecht der in der BRD geborenen und aufgewachsenen Jugendlichen auf Einbürgerung und die Gewährung des kommunalen Wahlrechts für Ausländer nach längerem Aufenthalt (vgl. Ibrahim, 1997, 97).
Doch mit dem Regierungswechsel 1982 (CDU/CSU/FDP) verlagerte sich der Schwerpunkt der Ausländer- und Integrationspolitik wieder mehr auf die Zuzugsbegrenzung und die Förderung der Rückkehrbereitschaft.
Das Ausländergesetz von 1965 sollte zwar Ende der 1980er Jahre novelliert werden, jedoch führten massiver Widerstand verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und der fehlende Konsens in der Koalition dazu, dass der Entwurf zurückgezogen wurde (vgl. Ibrahim. 1997, 98). Erst 1990 wurde das neue Ausländergesetz (AuslG) verabschiedet, das am 1.1.1991 in Kraft trat.
Ihm folgten das Aussiedleraufnahmegesetz vom 1.7.1990 und der sogenannte Asylkompromiß vom 26.5.1993, um dem Ansturm der Zuwanderer begegnen zu können. Abschließend kam das seit dem 1.1.2000 geltende neue Staatsbürgerschaftsrecht hinzu. Dieses ermöglicht erstmals, unter bestimmten Voraussetzungen, den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft durch Geburt in Deutschland.
Das Ausländergesetz von 1991 erwies sich jedoch nicht als ausreichend, der Situation der ausländischen Bevölkerung gerecht zu werden. Auch Untersuchungen zur demographischen Entwicklung, die die Vergreisung der Gesellschaft voraussagten, und vor den damit einhergehenden Folgen für den Arbeitsmarkt, die Soziale Sicherung und die Innovationskraft in der Wirtschaft warnten, machten umfassende Reformen immer dringlicher. Daher beauftragte Bundesinnenminister Otto Schily eine Unabhängige Kommission „Zuwanderung“ (im weiteren nur noch Zuwanderungskommission genannt), ein neues Konzept zu erarbeiten, welches zur gesellschaftlichen Aufklärung, zur Gestaltung der zukünftigen deutschen Zuwanderungspolitik und zum politischen Konsens beitragen“ sollte (vgl. Zuwanderungskommission, 2001, 21). Auf dieser Basis wurde ein neues
11 Einleitung
Zuwanderungsgesetz entworfen, das erstmals alle Zuwanderungsgruppen berücksichtigte (vgl. dazu auch Kapitel 10.).
Das neue Zuwanderungsgesetz wurde am 25.6.2002 verabschiedet und tritt wahrscheinlich am 1.1.2003 in Kraft.
Deutschland: ein Einwanderungsland?
Obwohl sich die Bundesrepublik Deutschland jahrzehntelang nicht als solches sah, ist sie faktisch zum Einwanderungsland geworden. Vergleicht man den Anteil von Zuwanderern an der Gesamtgesellschaft in Deutschland mit typischen Einwanderungsländern wie den USA, so wird sichtbar, dass prozentual gesehen der Anteil an Einwanderern „in den letzten 45 Jahren in der BRD um ein Fünffaches höher als in den USA“ lag (Ibrahim, 1997, 107). Beim Betrachten eines Staates und seiner bunten Vielfalt an Menschen, ist doch die Existenz dieser Vielfalt an Völkern und Kulturen wichtiger, als der Aufenthaltsstatus eines Einzelnen, um sagen zu können, dass dieser Staat zum Einwanderungsland geworden ist. Der Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft bedeutet nicht mehr zwangsläufig, dass eine Person auch deutscher Abstammung ist. Das Bild der Nation ist nicht mehr einfarbig, sondern vielfarbig und wird es immer mehr sein. Diese gesellschaftlichen Veränderungen bringen einen Handlungsbedarf mit sich, denn die Probleme und die Aufgaben von Einwanderung, Einbürgerung und Integration können nicht allein auf die Zuwanderer abgewälzt werden. Es funktioniert nur, wenn beide Seiten sich offen und bereit zeigen, in diese gemeinsame Zukunft zu gehen und sie zusammen zu gestalten. Hier wird die Notwendigkeit einer Sozialen Arbeit sichtbar, die nicht nur Migrationsarbeit ist, sondern durch eine interkulturelle Öffnung ethnische Minderheiten und deutsche Mehrheit gleichermaßen und gemeinsam als Klienten ansieht. Die Angebote sozialer Arbeit sollten nur dort nach Nationalität oder Kultur getrennt werden, wo dies wirklich sinnvoll ist.
Die Entwicklung der Ausländer- und Integrationspolitik und den damit zusammenhängenden Folgen für die Migrationsarbeit, machen die Aktualität des Themas deutlich. Zuwanderung soll neu geregelt und Integration gefördert werden. Wer aber sind die Adressaten dieser Maßnahmen und was sollen sie dazu beisteuern? Was kann aktiv zur Förderung von Chancengleichheit und harmonischem Zusammenleben beigetragen werden? Was für ein Verständnis von Kultur und vor allem Integration muß vorhanden sein, um ein friedliches, lebendiges Zusammenleben zu ermöglichen? Was kann dabei die Soziale Arbeit mit der Interkulturellen Öffnung für einen Beitrag leisten?
Diese Arbeit soll untersuchen, was für ein Verständnis von Integration und Kultur gegenwärtig vorherrscht, was die politischen Einflüsse dabei sind und wie Integrationskonzepte aussehen können, die der Realität eines multikulturellen,
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pluralistischen und modernen Deutschlands besser gerecht werden. Das Zusammenleben verschiedener Kulturen wird möglich im Kontext eines Staates, der von seiner Vielfalt profitiert und durch sie wächst; eine Vielfalt der Kulturen, die nicht mit Ängsten, Abschottung, Ghettobildung und Gewalt einhergeht, sondern Bereicherung, Weltoffenheit, Neugier, Wachstum und Chancengleichheit bedeutet. Die damit zusammenhängenden Fragestellungen und Konfliktbereiche sollen in Teil A und B untersucht werden. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Interkulturellen Öffnung sozialer Arbeit. Soziale Arbeit wird hier als umfassende Bezeichnung der Felder Sozialpädagogik und Sozialarbeit begriffen, da eine weitere Trennung dieser Berufe nicht weiter sinnvoll erscheint. Die Entwicklung des Konzepts Interkulturelle Öffnung und der aktuelle Stand in Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit sollen daher Gegenstand von Teil C und D sein. Diese Arbeit schließt den Flüchtlings- und Asylbereich weitgehend aus. Der Grund dafür ist das gegenwärtige Intergrationsverständnis in der Politik, wie die Ausführungen in Kapitel 2 verdeutlichen werden. Zusätzlich stellt dies ein Einschränkungskriterium dar, zumal es praktisch unmöglich gewesen wäre, im Rahmen dieser Arbeit alle Zuwanderungsgruppen mit ihren spezifischen Problemstellungen angemessen und auf das Thema bezogen zu berücksichtigen. Dies geschieht im Bewußtsein, dass somit eine der drei klassischen Zielgruppen von Migrationsarbeit (ausländische Arbeitnehmer, Aussiedler und Flüchtlinge) fast gänzlich weggelassen wird.
13 1. Zum Begriff Integration
A. Erörterung eines Kultur- und Integrationsverständnisses
1. Zum Begriff Integration
Der Begriff Integration ist wohl eines der meistgebrauchten Schlagworte in der heutigen Politik. Er wird in verschiedenen Bereichen und in vielfältigen Zusammenhängen verwendet. Dabei war und ist sein Gebrauch in der Bedeutung häufig verschwommen und nicht klar definiert worden, gerade in dem für diese Arbeit relevanten Bereich der Migration. So schreiben ihm Politiker oft eine andere Bedeutung zu als etwa Initiativgruppen, die sich für die Chancengleichheit ausländischer Mitbürger einsetzen. Daher soll hier zu Anfang eine Klärung des Begriffes stehen.
1.1 Definition
Was mit Integration gemeint ist, war und ist trotz bestehender Definitionen oft schwammig und mißverständlich. So stellte Esser schon 1984 fest, dass der wohl wichtigste Grund für „manche unnötige Auseinandersetzung“ die fehlende Präzision des Begriffes der Integration sei (zitiert bei Staudt, 1995, 30).
In der Vergangenheit wurde der Begriff Integration oft unscharf abgegrenzt von oder gar gleichgesetzt mit Begriffen wie Akkulturation, Assimilation, Absorption oder Akkomodation (vgl. Staudt, 1995, 30/ Esser, 1983, 13/ Iben, 1997, 493). Man darf die Definition eines Begriffes jedoch nicht mit Konzepten seiner Umsetzung verwechseln. Der Terminus „integratio“ bezeichnet im Lateinischen die „Wiederherstellung oder die Erneuerung eines Ganzen“ oder die „Einbeziehung in ein Größeres“
(Zuwanderungskommission, 2001, 200). Dies findet statt durch Konzepte wie Assimilation, Akkulturation und Absorption. So wurde Integration lange als die einseitige Anpassung und Angleichung der ethnischen Minderheiten an die „deutsche Leitkultur“ verstanden. Im Sinne eines interkulturellen Lernens wird Integration heute jedoch als wechsel- und gegenseitiger Lernprozess v erstanden, der auch die dominante Kultur im Sinne einer Bereicherung verändert (vgl. Iben, 1997, 493).
Staudt liefert in seinem Buch „Migration- ‚Alltag‘ in Europa“ eine differenzierte Ausführung über die theoretischen und begrifflichen Grundlagen des Begriffes Integration (vgl. Staudt, 1995, 30ff). Er weist auf die Mehrdimensionalität des Begriffes hin und zeigt seine Bedeutung in der allgemeinen Soziologie auf sowie die soziologisch- analytische Bedeutung nach Esser und die politisch- programmatische Bedeutung nach Lüderwaldt. Die Erläuterungen hierzu sollen jedoch aus Platzgründen weggelassen werden.
14 1. Zum Begriff Integration
Wenn man Integration von bestimmten Zuwanderungsgruppen in die deutsche Mehrheitsgesellschaft nun als die Einbeziehung eines kleineren Teils in ein Größeres bestimmt, erneuert sich dieses Ganze in einem fortlaufenden Prozess. Die Zuwanderungskommission bestimmte in ihrem Abschlussbericht den Begriff Integration als „einen Prozess, zu dessen Gelingen Aufnahme- und Zuwanderergesellschaft wechselseitig beitragen.“ (Zuwanderungskommission, 2001, 200). Integration ist demnach ein gesellschaftlicher Prozess, in den alle in einer Gesellschaft Lebenden jederzeit einbezogen sind. Unverzichtbar hierfür ist der Integrationswille, der sich dadurch äußert, dass jeder Einzelne, also Zugewanderte und Einheimische, aus eigener Initiative darum bemüht ist, sich sozial zu integrieren.
Es herrscht heute ein Konsens darüber, das Integration nur durch eine gleichberechtigte Teilhabe der Zuwanderer am gesellschaftlichen Leben in seinen Teilbereichen erfolgreich sein kann, d.h. im rechtlichen, sozialen, politischen und kulturellen Bereich. Die Zuwanderungskommission tritt deshalb für eine Aufteilung der Integrationspolitik in vier Hauptbereiche ein: die schulische bzw. vorschulische Integration, die berufliche Integration, die gesellschaftlich- kulturelle Integration und die politisch- demokratische Integration (vgl. Zuwanderungskommission, 2001, 203/ vgl. hierzu auch Kapitel 5).
Die Kommission repräsentierte durch ihre Mitglieder und die von ihr angehörten Gruppen alle relevanten gesellschaftlichen Bereiche (Politik, Wirtschaft, Kirche, Wissenschaft, Wohlfahrtsverbände, Migrantenorganisationen und Justiz). Daher können die Bestimmungen zum Begriff der Integration als gegenwärtig vorherrschendes Integrationsverständnis in Deutschland festgehalten werden.
Auf dem Hintergrund seiner Bedeutung als Einbeziehung eines kleineren Teils in ein Größeres und der Erneuerung dieses Ganzen, soll der Begriff Integration im Folgenden also einen Prozess beschreiben, der die gleichberechtigte Teilhabe von Zuwanderern und deutscher Mehrheitsgesellschaft am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unter Respektierung kultureller Vielfalt ermöglicht.
Der Gegenbegriff von Integration ist Desintegration, der Auseinandergehen oder Zerfall bedeutet (vgl. Staudt, 1995, 31). Die Zuwanderungskommission nennt noch den Gegenbegriff der Segmentation, der ein beziehungsloses Nebeneinander von Teilen bedeutet (vgl. Zuwanderungskommission, 2001, 200). Hinzufügen möchte ich noch die Bezeichnung Segregation für „die Absonderung einer Menschengruppe aus gesellschaftlichen, eigentumsrechtlichen oder räumlichen Gründen“ (Lexikon der Fremdwörter, 2001, 271). Diesen Vorgang kann man ansatzweise in der sog. „Ghettoisierung“ und Isolierung einzelner Zuwanderungsgruppen beobachten.
15 1. Zum Begriff Integration
1.2 Erwartungen und Mißverständnisse
Die Zuwanderungskommission nennt Erwartungen, die sowohl Zuwanderer wie auch Einheimische mit dem Begriff Integration verbinden. So geht es den Zuwanderern um Akzeptanz und das Gefühl, willkommen zu sein. Wer nur geduldet wird, kann sich nicht wohl fühlen. Fast alle wollen arbeiten, anstatt von der Sozialhilfe zu leben. Sie suchen eine gute Schul- und Berufsausbildung und wollen mit Deutschen zusammenleben, ohne jedoch ihre Herkunft, die oft die Identität bedeutet, aufgeben zu müssen. Den Einheimischen geht es hauptsächlich darum, dass die Integration der Zuwanderer keine Nachteile für sie selber mit sich bringt. Sie erwarten, dass sie mit den Zuwanderern deutsch sprechen können und ihre kulturelle Identität erhalten bleibt (vgl. Zuwanderungskommission, 2001, 200). Erwartungen können schnell enttäuscht werden, wenn sich Zuwanderer in ihren Heimatländern nur schlecht informiert haben oder informieren konnten über die rechtliche, die arbeits- und wohnungspolitische Situation sowie dem sozialen Klima in Deutschland und mit der Illusion vom besseren Leben hierher kommen.
Andere Gründe für Mißverständnisse können sprachliches Unvermögen oder eine kulturell bedingt andere Assoziation mit bestimmten Begriffen sein.
16 2. Die Adressaten von Integration
2. Die Adressaten von Integration
Mehrheitsgesellschaft und eingewanderte Minderheiten: wer ist das? Integration beschreibt einen Prozess gleichberechtigter Teilhabe dieser Personengruppen in allen Bereichen des Lebens. Wer jedoch soll tatsächlich teilhaben an dieser Gleichberechtigung, wer soll in den Genuß der Integrationsmaßnahmen kommen? Was ist gemeint mit dem Wort Mehrheitsgesellschaft und wer sind die eingewanderten Minderheiten? In welchem Maße sind beide bereit, am Integrationsprozess teilzunehmen oder die anderen daran teilhaben zu lassen? Was haben die Zuwanderer für einen Status oder ein Ansehen in der Gesellschaft?
2.1 Die Zuwanderer
Aussiedler, Übersiedler, Spätaussiedler, Flüchtlinge, Asylsuchende, Arbeitsmigranten, die Familien und Nachkommen der ehemaligen Gastarbeiter, Juden aus der ehemaligen Sowjetunion, ausländische Studierende, hoch qualifizierte Arbeitskräfte (IT- Fachkräfte) und die „Illegalen“: Sie alle haben ein gemeinsames Merkmal: sie sind sich gegenseitig fremd und werden von uns als Fremde wahrgenommen. Das Äußere (z.B. die Hautfarbe), Verhalten (z.B. das Tragen des Schleiers) und der soziale Status der Fremden spielen bei manchen mehr, bei anderen weniger eine Rolle. Manche sehen auffällig fremd aus, manche fallen erst durch ihren sprachlichen Akzent auf und wiederum andere „verraten“ sich erst durch ihren Namen.
Es lohnt sich also, nach einem Überblick über die Zuwanderungszahlen, differenzierend hinzuschauen und die verschiedenen Gruppen von Zuwanderern nach Art und Herkunft, Integrationsbereitschaft und ihrem rechtlichen und gesellschaftlichen Status zu unterscheiden. So wird auch die Vielfalt an Problemlagen und Anforderungen deutlich.
2.1.1 Zuwanderung in Zahlen
Im Jahr 2001 lebten 7,31 Millionen Ausländer in Deutschland. Die deutsche Gesamtbevölkerung wies ein Volumen von 82 Millionen Menschen auf. Der Ausländeranteil betrug also 8,92 Prozent. Davon waren 5,8 Millionen ausländische Ein- und Zuwanderer und 1,5 Millionen in Deutschland geborene Ausländer (vgl. Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen, 2002a, 413ff). Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung Deutschlands lag somit, ähnlich wie in Luxemburg, Belgien und Österreich, deutlich über dem Durchschnitt der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Zusätzlich lebten Ende 2000 ca. 3,2 Millionen Aussiedler oder Spätaussiedler und rund eine Million im Inland eingebürgerter Menschen hier. So kommt man insgesamt auf einen Anteil von fast zwölf
17 2. Die Adressaten von Integration
Prozent der ein- oder zugewanderten Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung (vgl. Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, 2000, 18f /
Zuwanderungskommission, 2001, 14).
Nicht zu vergessen ist allerdings, dass es nicht nur Zuwanderung, sondern auch Abwanderung gibt. Dieser Wanderungssaldo war mit den anderen EU-Staaten in den letzten Jahren fast ausgeglichen. Ein Beispiel: Im Jahr 1999 kamen laut Zuwanderungskommission 137.284 EU- Ausländer nach Deutschland. Zugleich wanderten 138.345 ab. Das heißt, das sogar mehr EU- Bürger aus Deutschland wegzogen als zuwanderten. Insgesamt zeigen die Zu- und Fortzüge jedoch einen positiven Saldo, der allerdings - bedingt durch die Rückkehr jugoslawischer Bürgerkriegsflüchtlinge - in den letzten zehn Jahren beständig gesunken ist. So war im Jahr 1991 ein positives Saldo von insgesamt 602.523 Migranten zu verzeichnen, im Jahr 2000 gab es nur noch ca. 167.430 Zuwanderer (vgl. Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, 2001, 14).
Ein Viertel aller in Deutschland lebender Ausländer stammt aus EU-Staaten. Die Bürger der europäischen Mitgliedstaaten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) machen zusammen mit Bürgern aus der Türkei und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion 80 Prozent der ausländischen Bevölkerung in Deutschland aus. Weitere 11,8 Prozent kamen aus einem asiatischen, 4,1 Prozent aus einem afrikanischen Land und 2,9 Prozent stammten aus Nord- oder Südamerika. Den größten Anteil machen dabei Mitbürger türkischer Herkunft und Bürger aus den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien aus (vgl. Zuwanderungskommission, 2001, 14). Die Zuwanderungskommission stellte fest: „Über 40 Prozent aller Ausländer leben seit mehr als 15 Jahren in Deutschland. Fast zwei Drittel der ausländischen Kinder und Jugendlichen sind hier geboren.“ (Zuwanderungskommission, 2001, 15).
Rein zahlenmäßig sind die wichtigsten Gruppen also sämtliche Arbeitsmigranten aus der Anwerbezeit mit ihren Familien und Nachkommen, weitere Bürger aus dem ehemaligen Jugoslawien und der Türkei, die hier Asyl bekommen haben und die Gruppe der Aus- und Spätaussiedler.
2.1.2 Die Art und Herkunft der Zuwanderergruppen
a) Arbeitsmigranten
Nach dem zweiten Weltkrieg war in Deutschland aus verschiedenen Gründen ein deutlicher Mangel an Arbeitskräften zu verzeichnen. Besonders im Bereich der „beschwerlichen, gesellschaftlich wenig anerkannten oder gar niedrig entlohnten Tätigkeiten (z.B. Landwirtschaft, Baugewerbe, eisen- und stahlerzeugende Industrie, Bergbau und einige
18 2. Die Adressaten von Integration
Dienstleistungsbereiche wie Gastronomie und Krankenpflege)“ (Staudt, 1995, 16) kam es zu Engpässen.
Diesem Mangel sollte durch die gezielte Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte nach dem Prinzip der Rotation 1 begegnet werden. Die Bundesrepublik begann daher in den 1950er Jahren, zuerst mit südeuropäischen, später auch mit nordafrikanischen Staaten, Anwerbeverträge abzuschließen. Italien war 1955 das erste Land, ihm folgten Spanien und Griechenland 1960, Türkei (1961), Portugal (1964), Tunesien und Marokko (1965) und Jugoslawien (1968). Die Arbeiter wurden Gastarbeiter genannt, da von beiden Seiten nur ein vorübergehender Arbeitsaufenthalt angestrebt wurde. Die Anwerbung erlebte mit der Rezession 1966 bis 1968 einen ersten Einbruch. Der H öchststand der Ausländerbeschäftigung wurde aber erst 1973 mit 2,6 Millionen Arbeitnehmern bei einer ausländischen Wohnbevölkerung von insgesamt fast 4 Millionen Menschen erreicht (vgl. Barwig/ Schumacher, 2001b, 301). Doch noch im selben Jahr wurde unter dem Druck der ersten Ölkrise am 23.11.1973 der sogenannte Anwerbestopp verhängt. Dieser verhindert seither die Einreise von Arbeitsmigranten aus Nicht- EG- Staaten. Innerhalb der EU besteht allerdings inzwischen Freizügigkeit, die allen Bürgern der Mitgliedstaaten das Recht einräumt, in jedem Mitgliedsland eine Arbeit zu suchen und auszuüben.
Der Anwerbestopp richtete sich gegen die Neueinreise von Arbeitsmigranten, führte aber auch dazu, dass diejenigen, die schon im Land waren, hier blieben, Rückkehrpläne auf später verschoben und ihre Familien nach Deutschland holten. Denn bei einer Ausreise hätten sie nicht mehr zu Arbeitszwecken einreisen können.
Wir haben es hier also mit einer großen Gruppe von Menschen zu tun, die vor Jahrzehnten nach Deutschland gekommen sind um zu arbeiten und so ihr zukünftiges Leben in der Heimat finanzieren zu können. Hinzu kommen die nachgezogenen Ehegatten/ Ehegattinnen und die Kinder, die entweder noch im Ausland oder schon in Deutschland geboren wurden. Inzwischen wächst die dritte Generation heran.
Bei den früheren „Gastarbeitern“ und ihren Nachkommen sind Veränderungen im Integrationsverhalten und Integrationsprozesse sehr gut zu beobachten, da dies die Zuwanderungsgruppe ist, die sich schon am längsten und über Generationen hinweg in Deutschland aufhält.
1 Rotationsprinzip: Das Rotationsprinzip zielt auf den Gedanken des befristeten Aufenthaltes der ausländischen
Arbeitnehmer, deren Beschäftigung eine temporäre wirtschaftliche Notwendigkeit darstellt und die nach Ablauf ihres meist
zweijährigen Arbeitsvertrages wieder in ihr Heimatland zurückkehren sollen. Für diese zurückkehrenden Arbeitnehmer
dürfen dann wieder für eine begrenzte Zeit neue Arbeitskräfte einreisen (Austauschprinzip).
19 2. Die Adressaten von Integration
Heutige Arbeitsmigranten sind z.B. Gast- und Grenzarbeitnehmer aus EU- Ländern oder die Werkvertrags- und Saisonarbeitnehmer. Werkvertragsarbeitnehmer werden von ausländischen Unternehmen für eine befristete Zeit nach Deutschland entsandt. Es gibt allerdings jedes Jahr je nach Arbeitsmarktlage festgelegte Kontingente für Herkunftsländer und Berufssparten (vgl. Zuwanderungskommission, 2001, 60).
Seit 1991 ist es für Mitglieder der osteuropäischen Staaten möglich, für höchstens drei Monate eine Beschäftigung in der Saisonarbeit aufzunehmen. Bei Letzteren sind immer wieder Personen dabei, die illegal in Deutschland bleiben, wie es z.B. auch bei vielen Arbeitnehmern in der Kranken und Altenpflege zu beobachten ist, die oft aus Nicht- EU-Staaten und ohne Arbeitserlaubnis kommen.
Die Lockerung des Anwerbestopps durch die Anwerbestoppausnahmeverordnung (ASAV) wurde im Jahr 2000 durch die sogenannte Greencard erweitert. Die Greencard-Regelung sollte Spitzenkräfte für die Informations- und Kommunikationstechnologie durch ein deutlich vereinfachtes Zulassungsverfahren ins Land holen. Da die Regelung aber keine Perspektive auf einen Daueraufenthalt eröffnet, war sie bisher wenig erfolgreich (vgl. Zuwanderungskommission, 2001, 64).
b) Aussiedler, Spätaussiedler und Übersiedler
„Deutsche Volkszugehörige, deren Lebensgrundlage in Ost- und Mitteleuropa durch den Zweiten Weltkrieg und anschließende Verfolgung oder Vertreibungen zerstört oder massiv beeinträchtigt wurden, kommen seit den fünfziger Jahren als Aussiedler bzw. seit 1993 als Spätaussiedler nach Deutschland“ (Zuwanderungskommission, 2001, 178). Sie stammen aus ehemals deutschen Gebieten, zu Beginn aus Polen, der Tschechischen Republik, der Ukraine, Ungarn und Rumänien, heute eher aus den Gebieten der ehemaligen UdSSR. Der Begriff Aussiedler steht für Personen deutscher Abstammung, die nach Abschluß der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen (also vor allem ab 1948) ihre Heimat in diesen Ostgebieten vor dem 1.1.1993 verlassen haben (vgl. Haberland, 1997b, 908). Für alle, die später eingereist sind, wurde der Begriff des „Spätaussiedlers“ im Kriegsfolgenbereinigungsgesetz (KfbG) festgelegt. Alle Nachkommen, die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes, das das Bundesvertriebenengesetz 1993 novellierte, geboren wurden, können den Status eines Spätaussiedlers jedoch nicht mehr erlangen (vgl. Zuwanderungskommission, 2001, 179). Von 1950 bis 2000 sind ca. 4,1 Millionen deutsche Volkszugehörige nach Deutschland eingereist (vgl. Zuwanderungskommission, 2001, 178).
20 2. Die Adressaten von Integration
Als Übersiedler bezeichnet man Deutsche, die vor dem 1.7.1990 aus der ehemaligen DDR in die BRD übergesiedelt sind. Dies waren von Kriegsende bis Juni 1990 4,6 Millionen Menschen (vgl. Haberland, 1997b, 908).
c) Flüchtlinge, Asylbewerber und jüdische Emigranten
Aus rechtlicher Sicht gibt es heute Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge, De-facto- und Kontingent-Flüchtlinge, Konventionsflüchtlinge, Asylberechtigte und deren Familienangehörige sowie im Ausland anerkannte Flüchtlinge und
Asylbewerber/Antragsteller. Hinzu kommt eine relativ kleine Zahl von heimatlosen Ausländern, hauptsächlich Menschen, die während des Zweiten Weltkriegs verschleppt wurden („displaced persons“) und deren Nachkommen. Jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion werden rechtlich wie Kontingentflüchtlinge behandelt, ihr Aufnahmeverfahren läuft allerdings schon im Herkunftsland ab. Die Gründe für eine Flucht sind heute aber so vielfältig, dass man inzwischen auch von Umweltflüchtlingen, Armutsflüchtlingen, Wirtschaftsflüchtlingen, etc. spricht. Es gibt ständig neue Bezeichnungen.
Nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1951 ist ein Flüchtling jede Person, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung“ (Art.1A, GFK/ vgl. Barwig/ Schumacher, 2001a, 17) die Heimat verlassen mußte. Ausländer, die aus den vorgenannten Gründen aufgrund staatlicher Verfolgung einer Gefahr für Leib, Leben, die persönliche Freiheit oder die wirtschaftliche Existenz ausgesetzt sind, können in Deutschland als Asylberechtigte anerkannt werden. Allerdings nur, sofern sie nicht über einen sicheren Drittstaat eingereist sind oder ein anderer Mitgliedstaat der EU für die Entscheidung zuständig ist bzw. den Antrag bereits abgelehnt hat ( vgl. Haberland, 1997a, 340).
Ein völkerrechtlich garantiertes Menschenrecht auf Asyl besteht nicht. In der GFK ist jedoch das Verbot der Ausweisung und Zurückweisung an der Grenze festgeschrieben, wenn Gefahr für Leben und Freiheit droht (vgl. Barwig/ Schumacher, 2001a, 17). Flüchtlinge und Asylbewerber unterliegen meist komplizierten gesetzlichen Regelungen und Verfahren. Besonders problematisch ist die „Duldung“, die keinen Rechtsstatus darstellt und dadurch bei vielen Unsicherheit auslöst und eine Integration verhindert. Trotzdem leben vor allem Flüchtlinge mit einer Duldung. Sie sind zwar zur Ausreise verpflichtet, werden aber aus humanitären Gründen noch in Deutschland geduldet (z.B. viele Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Kosovo).
21 2. Die Adressaten von Integration
Innerhalb der letzten Jahre ist die Anzahl der Flüchtlinge, die sich in der BRD aufhalten, von rund 1,9 Millionen (1993) auf 1,1 Millionen (2000) gesunken. Dabei handelte es sich im Jahr 2000 um 164.000 Asylberechtigte, 54.000 Konventionsflüchtlinge, schätzungsweise 130.000 Familienangehörige von anerkannten Flüchtlingen, ca. 8.000 Kontingentflüchtlinge, 137.000 jüdische Zuwanderer aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion, ca. 140.000 Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis nach §§30 und 32 AuslG („Altfallregelung“), 13.000 heimatlose Ausländer, ca. 225.000 de facto Flüchtlinge, 200.000 Asylbewerber sowie rund 40.000 Flüchtlinge aus Bosnien und Herzegowina, von denen 34.000 eine Duldung und ca. 6.500 eine Aufenthaltsbefugnis besaßen (vgl. Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen, 2002b, 10).
d) Drittstaatsangehörige, Familiennachzug
Als Drittstaatsangehörige werden Personen ohne EU- Staatsangehörigkeit bezeichnet. Ein großer Teil dieser Zuwanderungsgruppe besteht aus Familienangehörigen, die im Rahmen des Ehegatten- und Familiennachzugs aus Drittstaaten zu in Deutschland lebenden Personen (Deutsche oder Ausländer) gekommen sind und kommen. Dies betraf zwischen 1996 und 2000 ca. 320.000 Personen (vgl. Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, 2001, 11).
Ein zweiter großer Teil gehört gleichzeitig zum Bereich der Flüchtlinge und Asylbewerber, da sie oft nur über diesen Weg eine Möglichkeit haben, nach Deutschland einzureisen. Amerikaner, Kanadier, Australier und Neuseeländer zählen nicht zu den Drittstaatsangehörigen. Sie müssen zwar einen Antrag zur Aufenthaltsgenehmigung stellen, haben aber ansonsten einen Status wie EU- Bürger. Sie zählen u.a. zu den gewollten oder gern gesehenen Zuwanderern.
e) Ausländische Studierende
Im Zusammenhang mit der politischen Debatte um Fachkräfte in der IT- Branche wird auch wieder verstärkt um Studierende aus dem Ausland geworben. Etwa zwei Drittel der ausländischen Studierenden kommen tatsächlich aus dem Ausland. Das restliche Drittel besteht aus sogenannten Bildungsinländern, die zwar keinen deutschen Pass, jedoch einen deutschen Schulabschluss besitzen.
Im Wintersemester 1999/2000 studierten insgesamt 175.065 ausländische Studierende und 62.182 Bildungsinländer in Deutschland (vgl. Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen, 2002b, 42ff).
22 2. Die Adressaten von Integration
f) Illegale
Als illegal werden Personen bezeichnet, die weder einen asyl- noch ausländerrechtlichen Aufenthaltsstatus besitzen. Ihr Leben und ihre Lebensführung wird bestimmt von ihrem fehlenden rechtlichen Status.
Personen dieser Zuwanderergruppe reisen entweder in die Bundesrepublik ein, ohne die hierfür erforderliche Aufenthaltsgenehmigung zu besitzen, reisen nach Ablauf ihrer Aufenthaltsgenehmigung nicht aus oder tauchen nach der unanfechtbaren Ablehnung ihres Asylantrags unter (vgl. Zuwanderungskommission, 2001, 196).
Nicht zu verwechseln ist diese Gruppe jedoch mit Inhabern der sogenannten Duldung. Die Zahl der in Deutschland lebenden Illegalen wird auf bis zu drei Millionen geschätzt (vgl. Der Spiegel, Nr.25/02, 120).
2.1.3 Welche Gruppen sollen integriert werden?
Politische Bestimmungen
Spannend ist nun natürlich die Frage, welche dieser Personengruppen überhaupt integriert werden sollen, alle, oder gibt es Ausnahmen? Innenminister Otto Schily hat wiederholt ausgedrückt, dass „wir“ Flüchtlinge und Asylbewerber nicht integrieren wollen (vgl. ARD, 26.8.2002, 21:00 Uhr). Auch die Zuwanderungskommission schränkt ein und verweist auf die enormen Kosten, die die langen und intensiven Anstrengungen von Integration verursachen. So sollen nur Personen an Integrationsmaßnahmen teilhaben, die eine dauerhafte Bleibeberechtigung besitzen. Menschen, über deren Antrag noch nicht entschieden ist, können daher in der Regel nicht in die Integrationsmaßnahmen einbezogen werden (vgl. Zuwanderungskommission, 2001, 203). Grundsatz ist also, nur bei solchen zuwandernden Gruppen Integrationsmaßnahmen anzustrengen, die auch dauerhaft in Deutschland bleiben werden.
Somit werden die Zuwanderungsgruppen von nur temporär hier lebenden Flüchtlingen, Asylbewerbern und Illegalen zum großen Teil ausgeschlossen. Die Leistungen für Flüchtlinge und Asylbewerber sind anderweitig geregelt (z.B. im
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)). Illegal in Deutschland Lebende werden oft von verschiedenen humanitären Organisationen, besonders aus dem kirchlichen Bereich, unterstützt (vgl. Zuwanderungskommission, 2001, 197). Integration findet jedoch bei keiner der drei Gruppen statt.
Problem Asylverfahren und Duldung
Problematisch sind allerdings die Asylverfahren, die sich oft über Jahre hinziehen. Sie entsprechen weder den Interessen des Aufnahmelandes, das die damit verbundenen Lasten
23 2. Die Adressaten von Integration
zu tragen hat, noch denen der schutzbedürftigen Antragsteller. Diese leben in einer Krisensituation und in Unsicherheit über ihren weiteren Verbleib. Oft sind sie von großen psychosozialen Problemen bedroht. Sie sollten deshalb so schnell wie möglich über die Gewissheit ihres gesicherten Aufenthaltes in der BRD oder aber über die Ablehnung ihres Antrages unterrichtet werden. Dies hilft einerseits, falsche Hoffnungen auf Asyl so schnell wie möglich richtigzustellen, andererseits bedeutet es aber auch, dass es nicht mehr so attraktiv ist für Ausländer, die „aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland kommen wollen, die Einwanderung unter dem Dach des Asyls zu versuchen“ (vgl. Zuwanderungskommission, 2001, 131).
Auch die Situation von Inhabern der Duldung ist kritisch zu beurteilen. Es handelt sich meist um Flüchtlinge, die aus rechtlichen (z.B. Abschiebungshindernisse nach §53 AuslG) oder tatsächlichen (z.B. Krankheit, Reiseunfähigkeit) Gründen nicht ausreisen können. Die Duldung bedeutet nicht das Recht auf Aufenthalt, sondern lediglich die förmliche Aussetzung der Abschiebung eines ausreisepflichtigen Ausländers. Also die Aufschiebung der Abschiebung. Die Menschen leben auf ihren Koffern und das teilweise jahrelang. Die Inhaber einer Duldung und die Asylbewerber leben oft viele Jahre in Deutschland, sollen aber nicht integriert werden, da sie entweder nach einer gewissen Zeit abgeschoben werden oder über ihren weiteren Verbleib noch nicht entschieden worden ist. Es stellt sich hier die Frage, wie „dauerhaft“ definiert wird. Sind z.B. fünf Jahre mit einer Duldung oder acht Jahre als Asylbewerber nicht auch schon ein Zeitrahmen, in dem diese Menschen so gut wie möglich in die Aufnahmegesellschaft integriert werden sollten? Sollten nicht auch Menschen, bei denen es absehbar ist, dass sie über längere Zeit nicht i n ihr Heimatland zurückkehren können oder die vielleicht dauerhaft hier bleiben werden an Integrationsmaßnahmen teilnehmen? Aus humanitärer Sicht ja; aber wie aus den Formulierungen der Zuwanderungskommission ersichtlich, ist es „zu teuer“ und „zu anstrengend“.
Wer kann verpflichtet werden?
Ein weiteres Problem stellt sich mit der Frage, wer überhaupt, wenn er denn berechtigt ist, dazu verpflichtet werden kann, an Integrationsmaßnahmen teilzunehmen.
Integrationsmaßnahmen sind außer dem Sprachkurs, Hilfen i n Form von Beratung, Hilfsdiensten und anderen Unterstützungen z.B. für Bildung und Beruf. Die Zuwanderer werden zwar angehalten, sie je nach Bedarf wahrzunehmen, verpflichtet können sie dazu aber nicht werden. Nur der Sprachkurs bzw. der Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse ist in bestimmten Fällen verpflichtend. Er wird als eine der wichtigsten Integrationsmaßnahmen erachtet. Die gemeinsame Sprache ist als
Kommunikationsgrundlage ein wesentlicher Schritt zur sozialen Kontaktaufnahme und zur
24 2. Die Adressaten von Integration
Integration. Viele, die dauerhaft in Deutschland leben, können aber nicht zum Spracherwerb verpflichtet werden.
Mann denke an die EU- Bürger, die in Deutschland Freizügigkeit genießen und sich hier aufhalten können, ohne Voraussetzungen wie den Spracherwerb erfüllen zu müssen. EU-Ausländer machen seit einigen Jahren unverändert ca. 25,7 Prozent der ausländischen Bevölkerung aus (vgl. Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen, 2002b, 7). Hinzu kommen Eingebürgerte bzw. nach dem 1.1.2000 in Deutschland geborene, die die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen haben. Sie besitzen zwar in der Regel alle gute Sprachkenntnisse. Was aber ist mit ehemaligen Gastarbeitern oder deren Frauen, die teilweise schon über 20 Jahre hier leben, aber nie einen Deutschkurs besuchten und bei denen die Deutschkenntnisse oft wesentlich schlechter als die ihrer Kinder sind? Auch sie kann man nicht (mehr) verpflichten, im Gegenteil, die Bundesrepublik sollte gerade diesen Menschen eine Einbürgerung erleichtern, auch unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit. Auch die Zuwanderungskommission plädiert dafür, dass gerade für Menschen, die noch vor dem Anwerbestopp 1973 nach Deutschland gekommen sind, grundsätzlich eine Einbürgerung auch ohne den Nachweis von Sprachkenntnissen und mit der Möglichkeit der Mehrstaatigkeit zu gewähren ist (vgl. Zuwanderungskommission, 2001, 249). Auch Personen, die zu Ehepartnern nach Deutschland kommen kann man nicht verpflichten, weder die asiatische „Katalogfrau“, noch andere Ehepartner aus Drittstaaten, die in die BRD „einheiraten“. Die Zuwanderung im Rahmen des Familiennachzugs ist in den letzten Jahren sogar angestiegen. Im Jahr 2000 wurden 75.888 Visa für ausländische Ehepartner und Kinder erteilt, die zu mehr als der Hälfte zu einem deutschen Ehepartner einreisten, der Rest zu einem bereits in Deutschland lebenden ausländischen Ehepartner (vgl. Zuwanderungskommission, 15).
Im Prinzip können nur Personen, die eine Einbürgerung anstreben, dazu verpflichtet werden, einen entsprechenden Nachweis über Sprachkenntnisse zu erbringen bzw. einen Deutschkurs zu belegen.
Integrationsbereitschaft
Je länger der Aufenthalt in Deutschland andauert, desto mehr lösen sich Bindungen zum Heimatland (vgl. Zuwanderungskommission, 2001, 131)
Es scheint so zu sein, dass die Dauer des Aufenthaltes den Willen und die Bereitschaft sich zu integrieren steigern, insbesondere wenn sich der Aufenthaltstatus verfestigt. Dies gilt für die Minderheiten genauso wie für die Mehrheitsgesellschaft. So sind die in zweiter und dritter Generation hier lebenden ehemaligen Gastarbeiter und ihre Familien aus den Mittelmeerländern insgesamt wesentlich besser integriert und von den Deutschen angenommen, als die Gruppe der Spätaussiedler, die noch nicht so lange in der BRD leben.
Arbeit zitieren:
Katrien Nouwens, 2002, Die interkulturelle Öffnung der Sozialen Arbeit, München, GRIN Verlag GmbH
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