Eine gemeinsame europäische Verteidigungspolitik Wirtschaftsrecht
Matthias Wehner
I. Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung. 3
2. Notwendigkeitsbegründung für eine ESVP. 5
3. Geschichtliche Hintergründe 1945 - 1999. 6
3.1 Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft ( EVG ) 6
3.2 Die Westeuropäische Union.(WEU) 7
3.3 Die Europäische Verteidigungsidentität ( ESVI ) 9
4. Die rechtlichen Grundlagen der ESVP. 11
4.1 Die Vertragswerke. 11
4.2 Die Bedeutung des Art. 17 EUV in der Fassung von Nizza. 13
4.2.1 Die Sicherheit der Union und die gemeinsame Verteidigungspolitik. 13
4.2.2 Respekt vor nationaler Ausrichtung der Politik in Hinblick auf Sicherheit. 14
und Verteidigung
4.2.3 Regelungen über die „ Petersberg - Aufgaben“ 14
Beschlussfassung in der EU - Verteidigungspolitik. 15
4.2.4
4.2.5 Die „ Revisions - Klausel“ 15
5. Politische Zielsetzungen der ESVP. 16
5.1 Stärkung der Unionseigenen Handlungsfähigkeit. 16
5.2 Entlastung der NATO und der Vereinigten Staaten. 16
5.3 Förderung der Integration. 17
5.4 Terrorismusbekämpfung insbesondere nach dem 11.09.2003. 18
6. Die ESVP. 18
6.1 Stellung der ESVP innerhalb der GASP und ihre Organe. 18
6.1.1 Das Politische Komitee ( PSK ) 19
6.1.2 Der Militärausschuss. 19
6.1.3 Der Hohe Vertreter des Rates/ der GASP. 19
6.2 Die ESVP und die NATO. 20
6.3 Der Gedanke einer Europäischen Verteidigungsunion ( ESVU ) 21
7. Probleme der ESVP. 22
7.1 Osterweiterung 2004. 22
7.2 Der finanzielle Aspekt. 23
7.3 Nationale Interessen. 23
8. Fazit und Ausblick. 24
II. Literaturnachweise/ Quellennachweise. 26
III. Anlagen. 27
2
Eine gemeinsame europäische Verteidigungspolitik
1. Einleitung
Der Gedanke einer gemeinsamen europäischen Verteidigungspolitik, einer gemeinsamen europäischen Verteidigungsgemeinschaft, die in einer übernationalen europäischen Verteidigung ihren Höhepunkt finden soll, ist relativ alt. Doch noch nie war die Notwendigkeit ihrer Umsetzung so groß wie in den letzten Jahren, hat doch der Balkankonflikt 1999 die relative Handlungsunfähigkeit der Union in militärischer, aber auch nicht - militärischer Hinsicht im Sinne eines „Anti - Krisen - Managements“ in blutiger Weise vor Augen geführt.
Noch nie ist in der Geschichte Europas dieser Gedanke mit einem solchen Elan vorangetrieben worden, wie es seit der Geburtsstunde der Europäischen Sicherhe its- und Verteidigungspolitik ( ESVP ), initiiert vom Europäischen Rat in Köln am 3./4. Juni 1999, geschieht. Viele Ziele sind auf den Nachfolgetreffen definiert worden, mit deren Auseinandersetzung ein Schwerpunkt dieser Arbeit gesetzt werden soll. Letzt lich bleibt aber bereits von vornherein festzuhalten, dass sich die praktische Umsetzung dieser Ziele schon alleine durch die unterschiedlichen Rollenverteilungen der großen europäischen Nationalstaaten als eine mehr als anspruchsvolle Aufgabe erweisen wird.
Als Negativ - Beispiel sei auf die 1954 an der fehlenden Ratifizierung der französischen Nationalversammlung gescheiterte Europäische Verteidigungsgemeinschaft ( EVG ) genannt. Bevor sich diese Arbeit den rechtlichen Grundlagen der ESVP widmet, ist es für das Verständnis unerlässlich auch die geschichtlichen Hintergründe die zu ihrer Gründung geführt haben, zu betrachten. Als wesentliche Blickpunkte sollen hier die europäische Verteidigungsidentität und die Westeuropäische Union ( WEU ), die heute allerdings nur noch die Koordination der Rüstungsanstrengungen innerhalb der EU und den übrigen in der WEU zusammengeschlossenen Ländern als Aufgabe hat, da 2001 die übrigen Verantwortlichkeiten an die EU abgetreten wurden, aufgeführt werden.
Ein weiterer Schwerpunkt dieser Arbeit liegt in der Beantwortung der Frage, welche Aufgaben einer gemeinsamen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, in der Hauptsache resultierend aus dem Vertrag von Nizza ( 2000 ) zu teil werden sollen und welche wichtigen politischen Ziele und Hoffnungen damit verbunden sind.
3
Eine gemeinsame europäische Verteidigungspolitik
Unabdingbar ist dabei die Betrachtung der juristischen Grundlagen, z.B. in Form des Artikel 17 des Vertrages über die Europäische Union, um in Erfahrung zu bringen, wie sie sich auf diese Bestrebungen auswirken und welche Kompetenzen und Institutionen sie der ESVP zuweisen.
Auf mögliche Problemstellungen im Zusammenhang mit der europäischen Sicherheits -und Verteidigungspolitik, Gedanken zur geplanten Europäischen Verteidigungsunion sowie auf die Frage, welche Stellung die ESVP neben der NATO einnimmt bzw. einnehmen kann, wird am Ende dieser Arbeit eingegangen.
Eine gemeinsame europäische Verteidigungspolitik
2. Notwendigkeitsbegründung einer ESVP
Bevor man anfangen kann sich eingehender mit der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu beschäftigen, erscheint es zuerst einmal sinnvoll zu betrachten, was sie notwendig macht.
Nach dem Ende des so genannten „Kalten Krieges“ im Rahmen des Ost-West-Konfliktes (1945 bis 1990), ist der europäische Kontinent in eine Reihe von Kriegen oder aber auch kriegsähnlichen Situationen verwickelt worden. Ethnisch und religiös bedingte Konflikte zwischen unterschiedlichen Volksgruppen - aber auch die Auflösung staatlicher Ordnungen in autark gewordenen Staaten auf dem Balkan und der ehemaligen Sowjetunion, die teilweise bis in die heutige Zeit andauern, sind als Gründe hierfür zu nennen.
Dies führte vor allem dazu, dass das Thema Sicherheitspolitik in den vergangenen Jahren mehr und mehr zu einer äußerst anspruchsvollen Aufgabe der Europäischen Außenpolitik herangewachsen ist. Es wurde klar, dass eine solche Sicherheitspolitik die Frage einer militärische Lösung kriegerischer Konflikte ebenso umfassen muss wie humanitäre Hilfen und den Aufbau staatlicher Einrichtungen und der Infrastruktur in den zerstörten Ländern. Als Beispiel sei hier nur auf den Balkan - Krieg Anfang 1999 und der danach auf dem Balkan stattfindenden Aktivitäten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa ( OSZE ) sowie der Vereinten Nationen ( UN ) verwiesen. 1
Von fast noch größerer Bedeutung ist die Tatsache, dass Kriege auch europäischen Boden erreichen können und diese damit zu einer Angelegenheit Europas und der europäischen Staaten werden, die deren Intervention auch erforderlich macht.
Der Kosovo - Krieg auf dem Balkan wurde 1999 fast ausschließlich mit den Ressourcen der Vereinigten Staaten von Amerika und der North Atlantic Treaty Organization 2 (NATO) geführt. Gerade dieser Umstand f ührte der Europäische Union nicht nur eine gewisse Ohnmacht hinsichtlich der eigenen Handlungsunfähigkeit vor Augen, sondern wirft auch die Frage auf, was passiert, wenn Europa ohne die Hilfe der Amerikaner oder der NATO auskommen und ähnlich gelagerte Konflikte lösen muss ? 3
1 Informat ionen zur politischen Bildung ( Heft 274 ) „Internationale Beziehungen II“
2 Nord Atlantik Pakt
3 Erklärung des Europäischen Parlaments A 5 - 0339 / 2000 ( Pkt. F ) vom 30.11.2000
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Eine gemeinsame europäische Verteidigungspolitik
Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn amerikanische oder NATO Interessen von europäischen Konflikten nicht berührt sind ? Europäische Probleme sollten auch von Europäern gelöst werden, könnte dann zum politischen Standpunkt werden.
Europa muss sich des Umstandes bewusst werden, dass es, wenn es seiner internationalen Verantwortung gerecht werden will, in außenpolitischen Fragen mit einer Stimme sprechen muss. Dies ist unbestritten erforderlich, um international als Staatengemeinschaft akzeptiert und ernst genommen und nicht als zerstritten und damit handlungsunfähig abgestempelt zu werden, wie es vor und während des zweiten Golfkrieges (2003) der Fall war.
Die Union muss vor diesem Hintergrund und nach mehr als 40 Jahren g emeinsamer europäischer Politik zu gemeinsamen Handlungen hinsichtlich einer Kriegsprävention und Kriegsintervention etc. im Rahmen seiner (gestärkten) Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) in der Lage sein. Ansonsten wird es relativ schwierig, sich international das nötige Maß an Glaubwürdigkeit und Durchsetzungskraft zu erarbeiten. 4
3. Geschichtliche Hintergründe 1945 bis 1999
3.1 Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft ( EVG )
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 gewann vor dem Hintergrund des Kalten Krieges und der möglichen Konfrontation der Supermächte Sowjetunion und USA der Gedanke einer europäischen Einigung mehr und mehr an Bedeutung. Kriegerische Auseinandersetzungen in den Grenzen Europas sollten auf Dauer verhindert werden, zudem versuchte man, weltpolitisch gemeinsam wieder an Bedeutung zu gewinnen. Obgleich die beiden Supermächte diese Bestrebungen missbilligten, rückte der Konflikt zwischen ihnen und Korea mehr und mehr in den Vordergrund. 5 Wie bereits die Montanunion, sollte auch die EVG als ein supranationales Gebilde geschaffen werden, um den europäischen Einigungsprozess voranzutreiben. Bedeutsam ist hier aber auch der so genannte Pleven - Plan und die damit für Frankreich entscheidende Frage nach einer deutschen Wiederbewaffnung, so wie Adenauer und die USA sie anstrebten. Der Pleven - Plan sah im wesentlichen die Aufstellung einer europäischen Armee anstelle der nationalen Streitkräfte vor.
4 Erklärung des Europäischen Parlaments A 5 - 0339 / 2000 ( Pkt. I ) vom 30.11.2000
5 Gerteiser „Die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union“ 2002 S. 25 / 26
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Eine gemeinsame europäische Verteidigungspolitik
1952 unterzeichneten die sechs Gründungsmitglieder der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl ( EGKS ) den EVG Vertrag feierlich in Paris. Allerdings scheiterte er dann schließlich an der fehlenden Ratifizierung durch die französische Nationalversammlung 1954, bedingt durch die geplante Souveränitätseinschränkung. Damit scheiterte vorerst auch der Gedanke einer mit der EVG eng verzahnten Europäischen Politischen Gemeinschaft ( EPG ). 6
Dennoch war es ein sehr guter Gedanke gewesen, Europa durch das zu einen, was es für Jahrhunderte getrennt hat, nämlich seinen militärischen Mittel und der daraus resultierenden Stärke. Wahrscheinlich war die Gemeinschaft damals noch nicht bereit für den Schritt, den wir heute mit ESVP zu gehen im Begriff sind. Fraglich ist, ob wir aus den Fehlern von damals gelernt haben und uns nicht wieder durch unsere unterschiedlichen nationalen Interessen Steine in den Weg legen und damit ein Scheitern unserer Bestrebungen riskieren.
3.2 Die Westeuropäische Union (WEU)
Die Westeuropäische Union (WEU) ist im Kern ein Verteidigungsbündnis westeuropäischer Staaten. Entstanden aus dem Brüsseler Vertrag in der Form von 1954, galt es vor allem als Europäischer Schutz im Ost - West - Konflikt nach dem Scheitern der EVG. Sie ist eine autonome Organisation gegenüber der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft, deren wesentliches Ziel in der Abwehr einer Angriffspolitik gegenüber Europa und dem wechselseitigen Beistand im Hinblick auf die internationale Friedens- und Sicherheitserhaltung darstellt. 7 Die Beistandsverpflichtung ist in Art. V des WEU - Vertrages geregelt und geht wesentlich weiter als die in Art. 5 des NATO - Vertrages niedergeschriebene, weil sie das Nachkommen der Beistandsverpflichtungen nicht in das Ermessen ihrer Mitgliedsstaaten stellt. Die Mitgliedschaft in der WEU setzt die Mitgliedschaft in der NATO sowie der Europäische Union voraus.
Organe der WEU sind die Versammlung, bestehend aus den Vertretern der Vertragsmächte, und der Rat, bestehend aus Vertretern der Regierungen der Mitgliedsstaaten 8 ( Außen- und Verteidigungsminister), der zugleich oberstes Entscheidungsgremium ist.
6 Prof. Dr. Classen; Europarecht ( 2003 ) S. XII
7 Herdegen, Europarecht, 5. Auflage 2003 S. 393 / 394
8 Belgien, Niederlande, Deutschland, Luxemburg, Portugal, Spanien, Großbritannien
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Eine gemeinsame europäische Verteidigungspolitik
Bis zur Gründung der Europäischen Union durch den Vertrag von Maastricht 9 (1992) war die WEU im Laufe der Jahre mehr und mehr bedeutungslos geworden. Nach dem Entstehen der EU versuchte man die WEU an diese heranzuführen und zu ihrem „Arm“ in verteidigungspolitischer Hinsicht zu machen. So sollte die WEU auf Ersuchen der Union durch den Ministerrat beschlossene Aufgaben mit militärischen Charakter ausarbeiten und durchführen. 10 Bedingt durch die Europäische Verteidigungsidentität ( ESVI ) - auf die im folgenden Teil genauer eingegangen wird - stellte sie auch eine europäische Verbindung zur NATO sicher.
Durch diesen Bedeutungszuwachs wurden ihre Zielsetzungen auf eine Konfliktbewältigung im Dienste internationaler Friedenssicherung erweitert. Durch die Petersberg - Erklärung 11 der Außen- und Verteidigungsminister der Mitgliedsstaaten der WEU wurden ihr die „Petersberg - Aufgaben“ übertragen. Diese umfassen die folgenden Aspekte:
• humanitäre Einsätze
• friedenserhaltende Aufgaben • Kämpfeinsätze bei der Krisenbewältigung • Vollzug Frieden schaffender Maßnahmen
Mittlerweile hat die Europäische Union durch den Vertrag von Amsterdam 12 ( 1997 ) sich dieser Aufgaben angenommen und sie in Artikel 17 Abs. 2 des EU - Vertrages unverändert durch die Fassung von Nizza 13 ( 2001 ) fixiert. Die WEU hatte somit im wesentlichen die Aufgabe, der Union den Zugang zu operativen Kapazitäten zu ermöglichen und bei der Festlegung der verteidigungspolitischen Aspekte der GASP zu unterstütze n. 14
Im Rahmen der ESVP wird die Union allerdings eigene operative Fähigkeiten hinsichtlich der Erfüllung der Petersberg - Aufgaben entwickeln. Der Rat der WEU hat durch die Marseiller Erklärung 15 (11/2000) diesem Umstand durch einen strukturellen und funktionellen Rückschnitt Rechnung zu tragen.
9 Amtsblatt der Europäischen Union Nr. C 191 vom 29.07.1992
10 Art. J.4 Abs. 2 Burghardt/ Tebbe Handbuch des Europäischen Rechts (1998) S. 54 und S. 62
11 Bulletin der Bundesregierung Dtl. 68/ 1992 S. 649 - 653
12 Amtblatt der Europäischen Union Nr. C 340 vom 10.11.1997
13 Amtsblatt der Europäischen Union Nr. C 80 vom 10.03.2001
14 Thun - Hohenstein ( 1997) „ Der Vertrag von Amsterdam“ S. 66
15 Europe Documents Nr. 2213 „ Die Marseiller Erklärung“
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Matthias Wehner, 2003, Eine gemeinsame europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik - Juristische Richtlinien, politische Ziele und Probleme, München, GRIN Verlag GmbH
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