Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG 4
2. HOMOSEXUALITÄT UND GESELLSCHAFT 7
2.1 GESCHICHTLICHER ABRISS ZUR HOMOSEXUALITÄT 7
2.1.1 Die Antike: Griechen und Römer. 7
2.1.2 Das Mittelalter 10
2.1.3 Der Beginn der Neuzeit: Das 16. und 17. Jahrhundert 12
2.1.4 Von der Aufklärung bis zur Gründerzeit. 13
2.1.5 Die Jahrhundertwende und die Weimarer Republik. 15
2.1.6 Homosexualität im Nationalsozialismus. 17
2.1.7 Die Bundesrepublik Deutschland nach 1945 bis zur Gegenwart 19
2.2 KONSTRUKTION VON HOMOSEXUALITÄT IN DER HEUTIGEN GESELLSCHAFT 21
2.2.1 Was ist Homosexualität? 21
2.2.2 Formen von Homosexualität. 23
2.2.3 Liberalisierung versus Homophobie. 25
2.2.4 Potentielle Existenz von Homosexualität in der Gesellschaft. 28
3. HOMOSEXUALITÄT UND ENTWICKLUNG JUGENDLICHER 30
3.1 PUBERTÄT. 30
3.2 ADOLESZENZ 31
3.2.1 Identitätsbildung 32
3.2.2 Aneignung der Geschlechterrolle 33
3.2.3 Aufbau und Aufnahme einer intimen Beziehung. 34
3.3 SCHEITERN IN DER ADOLESZENZ 36
3.4 DER HOMOSEXUELLE BEWUSSTSEINSPROZESS - DAS COMING-OUT. 37
4. HOMOSEXUALITÄT IN DER JUGENDLITERATUR 46
4.1 DIE HISTORISCHE EBENE. 46
4.1.1 Die Anfänge 46
4.1.2 Beginn des 20. Jahrhunderts. 50
4.1.3 Der Einfluss der Weimarer Republik. 53
4.1.4 Der zweite Weltkrieg und die restaurativen 1950er und 1960er Jahre. 56
4.1.5 Die Kehrtwende der 1970er Jahre. 59
4.1.6 Die Etablierung des Themas Homosexualität - die 1980er Jahre. 62
4.1.7 Der Trend setzt sich durch - die 1990er Jahre. 67
4.1.8 Die Situation nach der Jahrtausendwende 73
4.2 DIE METHODISCHE EBENE. 76
4.2.1 Homosexualität in Adoleszenzromanen und problemorientierter
Jugendliteratur 76
4.2.1.1 Variante I: Homosexualität problematisiert dargestellt an Hauptcharakteren 76
4.2.1.2 Variante II: Homosexualität entproblematisiert dargestellt an Hauptcharakteren. 93
4.2.1.3 Variante III: Homosexualität problematisiert dargestellt an Nebencharakteren. 96
4.2.1.4 Variante IV: Homosexualität entproblematisiert dargestellt an Nebencharakteren. 100
4.2.2 Homosexualität in kurzen Prosawerken der Jugendliteratur 102
4.2.3 Homosexualität im Kriminalroman für Jugendliche 106
4.2.4 Homosexualität im zeitgeschichtlichen Jugendroman. 109
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4.3 DIE STATISTISCHE EBENE. 113
4.3.1 Homosexualität in der Jugendliteratur seit 1970 113
4.3.2 Darstellungsbereiche von Homosexualität in der Jugendliteratur. 115
4.3.3 Quantitative Analyse von männlicher bzw. weiblicher Homosexualität 116
5. FAZIT 118
6. LITERATURVERZEICHNIS. 121
7. ANHANG. 129
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1. Einleitung
In der Zeitschrift „Unsere Jugend“ erschien 1991 ein Artikel mit der Überschrift: „Denn zwei Männer lieben sich nicht“. Dieser von Manfred Berger verfasste Artikel bietet dem Leser einen Überblick über das zuvor kaum beachtete Motiv Homosexualität im Jugendbuch. Am Ende seiner Ausführungen zieht Berger folgendes Resümee:
„Die Darstellung der Homosexualität im Jugendbuch ist noch ein tabuisierter Bereich. Die vergangenen Jahre haben immerhin vereinzelte Publikationen zum Thema hervorgebracht, mitmehr oder weniger - emanzipatorischen Funktionen für homosexuelle Leser. Es bleibt zu hoffen, daß die Jugendbuchautoren/innen sich verstärkt der Homosexualität widmen, brauchen doch homosexuelle Jugendliche und ihre (seelischen) Begleiter (Eltern, Geschwister, Freunde, Lehrer, Erzieher u.a.) Bücher mit Qualität, zur eigenen schwulen Identitätsfindung bzw. zur Sensibilisierung für die (innere) Welt Homosexueller. Mit anderen Worten: Benötigt werden mehr Jugendbücher, die ,Unmögliches’ möglich werden lassen.“ (Berger, 1991, 385) Heute, über zehn Jahre später, scheint Homosexualität im gesellschaftlichen Kontext enttabuisiert zu sein: In diverse Fernsehserien werden gleichgeschlechtliche Liebespaare integriert, politische Demonstrationen von Schwulen und Lesben wie die Christopher-Street-Day-Paraden werden zu Massenspektakeln, immer mehr Prominente aus allen Bereichen ,outen’ sich und mit dem sogenannten Lebenspartnerschaftsgesetz, das im Sommer 2002 vom Bundesverfassungsgericht als nicht verfassungswidrig eingestuft wurde, haben Schwule und Lesben erstmals die Möglichkeit, einen eheähnlichen Bund fürs Leben einzugehen. Doch wie gestaltet sich die momentane Situation der Darstellung von Homosexualität in der Jugendliteratur? Haben sich in den letzten zehn Jahren Bergers Forderungen nach mehr Jugendbüchern, die ,Unmögliches’ möglich machen, realisiert? Und können Jugendbücher überhaupt den von Berger angedachten Funktionen gerecht werden, homosexuelle Jugendliche bei ihrer Identitätsfindung zu unterstützen und Nicht-Betroffene auf Probleme Homosexueller aufmerksam zu machen? Diesen Fragen wird im Folgenden nachgegangen. Darüber hinaus ist zu klären, ob es sich bei Bergers These, ,die Darstellung von Homosexualität sei 1991 ein noch tabuisierter Bereich’, nicht um reine Spekulation handelt. Durch eine historische, methodische und statistische Aufarbeitung des Themas Homosexualität in der Jugendliteratur soll der Leser 1 einen Einblick erhalten, inwiefern sich Homosexualität in der Jugendliteratur etabliert und entfaltet hat. Bevor
1 Obwohl diese Wortform ausschließlich einen männlichen Leser kennzeichnet, soll im weiteren Verlauf der
Einfachheit halber auf geschlechtsspezifische Endungen, Personalpronomen etc. verzichtet werden. Die
männlichen Wortformen sollen das weibliche Pendant implizieren, das gilt neben ,dem Leser’ vor allem für
,den Homosexuellen’, ,den Protagonisten’, ,den Autoren’ etc.
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aber die Jugendliteratur zum direkten Gegenstand der Untersuchung werden kann, muss noch eine allgemeine Auseinandersetzung mit dem Thema Homosexualität erfolgen. Denn zwei Faktoren beeinflussen in direktem Zusammenhang die Darstellung von gleichgeschlechtlicher Liebe in der Jugendliteratur. Dabei handelt es sich zum einen um das homosexuelle Individuum an sich und zum anderen um die gesellschaftliche Einstellung gegenüber Homosexualität. Wie die drei Bereiche Jugendliteratur, Individuum und Gesellschaft gegenseitig Bezug aufeinander nehmen, wird im folgenden Schaubild verdeutlicht:
Die Gesellschaft wirkt sowohl auf die Darstellung von Homosexualität im Jugendbuch als auch auf jedes homosexuelle Individuum reglementierend. Sie bestimmt, inwieweit Homosexualität öffentlich ausgelebt werden darf und welchen (z.B. gesetzlichen) Auflagen sie unterliegt. Das homosexuelle Individuum hingegen kann als Teil der Gesellschaft zu Veränderungen in der sozialen Einstellung gegenüber Homosexuellen beitragen. Des Weiteren dient es als Vorlage für homosexuelle Charaktere in der Jugendliteratur.
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Im weiteren Verlauf der Arbeit wird somit zunächst auf die Gesellschaft eingegangen; neben einem historischen Überblick spielt vor allem die heutige Sichtweise der Gesellschaft in Bezug auf Homosexualität eine entscheidende Rolle. Danach steht dann das homosexuelle Individuum im Fokus der Betrachtung, wobei hier insbesondere auf Jugendliche eingegangen wird. Denn sie sind es, die sowohl als Leser als auch als Protagonisten in der Jugendliteratur mit dem Thema Homosexualität konfrontiert werden. Näher betrachtet werden in diesem Abschnitt entwicklungspsychologische Aspekte und der Prozess des Coming-Outs. Erst im Anschluss daran kann eine entsprechende Analyse von Homosexualität in der Jugendliteratur erfolgen.
An dieser Stelle muss vorerst noch geklärt werden, was im Rahmen dieser Analyse als ,Jugendliteratur’ überhaupt verstanden wird und nach welchen Kriterien die untersuchten Texte ausgewählt wurden. Dass die Grenzen zwischen Jugend- und Erwachsenenliteratur fließend sind und somit in manchen Fällen eine eindeutige Zuordnung unmöglich erscheint, zeigt sich beispielsweise am Roman „Die Mitte der Welt“ von Andreas Steinhöfel, der 1998 in der gebundenen Ausgabe zwar im Kinder- und Jugendbuchverlag Carlsen erschien, zwei Jahre später aber in zwei verschiedenen Ausgaben sowohl in das Jugendals auch in das Erwachsenensortiment des Fischer Taschenbuchverlages übernommen wurde.
Gegenstand der hier vorgenommenen Untersuchung sollen demnach Werke sein, die sich in ihrer Intention eher an „noch lernenden“ Leser im Alter zwischen 12 und 18 Jahren richten als an „schon wissende“ ältere Leser (vgl. Dethloff, 1995, 196). Aus diesem Grund werden Werke so weit wie möglich aus der Untersuchung ausgeschlossen, die zwar durchaus von älteren Jugendlichen rezipiert werden können, die an sich aber der Erwachsenenliteratur zuzuordnen sind. 2 Auch die Grenze zwischen Kinder- und Jugendliteratur ist nicht immer leicht zu bestimmen. Da viele Publikationen die für Kinder konzipiert wurden auch noch für 12- bzw. 13-Jährige geeignet erscheinen, werden diese Grenzfälle in der folgenden Untersuchung mit berücksichtigt. 3
2 Dazu zählen auch Werke, in denen zwar jugendliche homosexuelle Protagonisten agieren, die aber m.E.
auf Grund ihrer Komplexität, des Sprachgebrauchs u.ä. nicht besonders für Jugendliche geeignet erscheinen,
wie z.B.: Gudmund Vindlands „Der Irrläufer“ (1994), Jane Hamiltons „Die kurze Geschichte eines Prinzen“
(1999), John Fox’ „Die Jungs auf der Klippe“ (1986), Marcus Brühl „Henningstadt (2001), Todd Browns
„Das knallrosa Tagebuch“ (1997)
3 Darunter Fallen folgende Werke: Karen-Susan Fessels „Ein Stern namens Mama“ (1999), Marie-Thérèse
Schins’ „2 x Papa oder: Zwischenfall auf dem Pausenhof“ (1995) und Morris Gleitzmann „2 Wochen bei
der Queen“ (1997), Doris Meißner-Johannknechts „Leanders Traum“ (1994) und Grete Randsborg-Jensegs
„Engel küßt man nicht“ (1996)
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2. Homosexualität und Gesellschaft
2.1 Geschichtlicher Abriss zur Homosexualität
2.1.1 Die Antike: Griechen und Römer
Wenn man Homosexualität in den Gesellschaftsstrukturen des antiken Griechenlands und des vorchristlichen, römischen Reiches näher betrachten möchte, so muss man sich lösen von den Kategorien ,Homosexualität’ und ,Heterosexualität’. Diese Kategorien waren in der uns bekannten Form damals nicht existent und wären wahrscheinlich nur partikular auffindbar gewesen. Dennoch finden sich eine Vielzahl von Quellen als Beleg, dass sowohl körperliche als auch emotionale Liebe zwischen zwei männlichen Personen fester Bestanteil des zwischenmenschlichen Handlungsrepertoire sein konnte. In ihrer spezifischen Ausgestaltung unterlag sie sozialen Auflagen, denn nicht jede Art gleichgeschlechtlicher Liebe wurde von der Gesellschaft akzeptiert.
Die am häufigsten auftretende Form von Homosexualität war die sogenannte ,Knabenliebe’. Während wir heute mit dem Wort ,Knabe’ ein nicht geschlechtsreifes Kind assoziieren, umfasste der Begriff früher vielmehr einen geschlechtsreifen Jungen im Alter zwischen 16 bis 20 Jahren. Für den Knaben fungierte der erwachsene Mann als eine Art Men-tor, der speziell die Initialisierung des Heranwachsenden fördern sollte. Besonders im Bereich der Tugenden galt der Erwachsene als Vorbild (vgl. Campe, 1988, 15). Um diese Art der Homosexualität 4 besser verstehen zu können, müssen die sozialen Rahmenbedingungen und die Rollenverteilung der Geschlechter in der Antike berücksichtigt werden, welche vielmehr durch das Begriffspaar ,aktiv - passiv’ als durch die Unterscheidung zwischen ,männlich - weiblich’ geprägt waren.
In der aktiven Rolle agierten die unabhängigen, erwachsenen Männer der Gesellschaft. Sie durften sich frei im Staat bewegen, hielten sich an öffentlichen Plätzen auf, nahmen an kulturellen Veranstaltungen teil und bestimmten die politischen Abläufe der Republik. Ihre Aktivität bezog sich darüber hinaus auf ihr Sexualleben, in dem sie ebenso verpflichtet waren, die aktive Rolle zu übernehmen - sie waren während des Sexualaktes diejenigen, die den Partner penetrierten.
4 Der Einfachheit halber wird an dieser Stelle weiter das Wort Homosexualität verwendet, auch wenn sich
die damalige Bedeutung weit von unserer heutigen Vorstellung von Homosexualität entfernt. Entsprechende
Alternativen scheint es jedoch nicht zu geben, da andere Begriffe wie ,Bisexualität’, ,Sodomie’ o.ä. die hier
anzusprechende Beziehung zwischen zwei Menschen der damaligen Gesellschaft nicht eindeutiger bestim-men würden.
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Den passiven Part nahmen die übrigen Gesellschaftsgruppen ein, wie beispielsweise Frauen, Sklaven, Gefangene und Minderjährige. Sie durften sich nur begrenzt im öffentlichen Leben verwirklichen und waren zumeist an das Haus gebunden. Äquivalent zur aktiven Rolle galt diesen Gruppen im Sexualvollzug die Passivität - sie wurden während des Geschlechtsaktes penetriert. Selbst diejenigen Frauen, die mit ihren Männern in eheähnlichen Verhältnissen lebten, waren von dieser gesellschaftlichen Auflage nicht ausgeschlossen. Die Griechen schenkten ihnen im Grunde nur wenig Aufmerksamkeit: „Die Ehe war in ihren Augen nur Wirtschafts- und Lebensgemeinschaft, es kam auf Einverständnis in praktischen Dingen an, nicht auf geistige Gemeinsamkeiten. Eine verheiratete Frau konnte in der Regel auch gar keine ebenbürtige Gesprächspartnerin sein. Denn ihr Leben spielte sich innerhalb des Hauses ab, vom öffentlichen Leben war sie gänzlich ausgeschlossen - sogar auf Festen blieben die Männer unter sich.“ (Campe, 1988, 16)
Solange ein jeder seiner Rolle entsprach, ging er mit den gesellschaftlichen Erwartungen konform und hatte keine Repressionen zu befürchten. Hingegen war ein Handeln wider der eigentlichen Rolle sittlich verpönt. Als Beispiel sei der sexuelle Kontakt zweier Frauen angeführt, da hierbei eine der Partnerinnen den aktiven Teil ausführen musste und sie sich somit gesellschaftliche Freiheiten nahm, die ihr aufgrund des sozialen Standes nicht zustanden. Im Gegensatz dazu wurde auch der sexuelle Umgang zwischen zwei erwachsenen Männern nicht geduldet:
„Ganz besonders verachtet wurden erwachsene Männer, die sich mit der passiv homosexuellen Rolle identifizierten - sie wurden in der Öffentlichkeit lächerlich gemacht (insofern überhaupt über sie gesprochen und nicht der Mantel des Schweigens über sie gebreitet wurde).“ (Blazek, 1996, 23)
Die schon oben erwähnte ,Knabenliebe’ nimmt in diesem Gefüge aus Aktivität und Passivität einen besonderen Stellenwert ein. Da die noch unmündigen Knaben zu erwachsenen, aktiven Männern herangezogen werden sollten, durften sie während der sexuellen Handlung mit ihrem Mentor keine passive Stellung einnehmen. Sie mussten immer aufrecht stehen, um zu vermeiden, dass ihre Position, der der Frauen gleichkäme. Während der Penetration, die meist aus dem sogenannten ,Schenkelverkehr’ bestand, durften die jungen Männer kein Lustempfinden signalisieren. Es wurde erwartet, dass sie mit diesem sexuellen Akt ihrem Mentor Dankbarkeit entgegenbringen für die von ihm aufgebrachten Mühen der Initialisierung. War diese mit dem Erreichen eines bestimmten Alters abgeschlossen, musste auch das sexuelle Verhältnis zwischen dem Knaben und dem Erwachsenen beendet werden:
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„Da es als unstatthaft galt, wenn der Mann nach der Adoleszenzphase seines Geliebten weiterhin ein sexuelles Verhältnis zu ihm aufrecht erhielt, die Verbindung zwischen den beiden aber auch nicht zerstört werden sollte, fand man folgende ,Lösung’: Die Liebesbeziehung sollte in eine Freundschaft (philia) umgewandelt werden, die im Gegensatz zur Knabenliebe den Vorteil besaß, dauerhaft zu sein.“ (Blazek, 1996, 20)
Als Tradition hatte die Knabenliebe in der griechischen Gesellschaft über Jahrhunderte Bestand, erst im sozialen Geflecht des Römischen Reiches modifizierte sich diese Art der Liebe:
„Homoerotische Pädagogik und ein allgemein anerkanntes Ethos der Knabenliebe gab es in Rom nicht. Im Gegenteil: wer den Sohn eines römischen Bürgers verführte, mußte mit strenger Strafe rechnen. Denn er entzog den Jungen nicht nur der Autorität, die sein Vater über ihn wie alle anderen Familienmitglieder ausübte. Er tastete zugleich die sexuelle Integrität eines freien Mannes an - und die war durch ein striktes Tabu geschützt.“ (Campe, 1988, 29) Dennoch hatte ein erwachsener Mann weiterhin die Möglichkeit mit Knaben zu verkehren; handelte es sich dabei um Sklaven oder Gefangene, war ihm soziale Akzeptanz gewiss.
Während Männer in der Antike nach bestimmten Voraussetzungen ihre homosexuellen Vorlieben ausleben konnten, war eine entsprechende Handlung unter Frauen nicht nur bei den Griechen, sondern auch bei den Römern gesellschaftlich undenkbar gewesen. Trotzdem scheint es weibliche homosexuelle Subkulturen gegeben zu haben, und selbst unter dem Deckmantel religiöser Bräuche konnten Frauen zueinander finden: „Auch für Sexualakte zwischen Frauen konnten religiöse Zusammenhänge ausgemacht werden. So etwa gilt das Fest der Bona Dea, das unter Auschluß von Männern stattfand und daher Schauplatz wildester Spekulationen eben dieser ,Ausgeschlossenen’ war, unter anderem als Treffpunkt für homosexuelle Frauen.“ (Kröll/Baumgartner, 1997)
Die Freizügigkeit gegenüber sexuellen Handlungen außerhalb der Ehe erlangte ihren Höhepunkt in etwa deckungsgleich mit der Blütezeit des Römischen Reiches (1. Jh. v. Chr. bis 1. Jh. n. Chr.). Schon ein Jahrhundert später setzte eine Zunahme an Moralvorschriften ein, die die Ablehnung außerehelicher Sexualität intendierten. Es ist darauf hinzuweisen, dass dieser Verlauf nicht von christlichem Gedankengut beeinflusst wurde, da die noch sektenhafte Religionsgemeinschaft nicht genug Ansehen genoss, um relevante Veränderungen im gesellschaftlichen Kontext zu bewirken (vgl. Kröll/Baumgartner, 1997). Homosexualität wurde aufgrund dieser neuen Moralvorstellung zunehmend weniger gesellschaftsfähig. Immer wieder wurde versucht, homosexuelle Handlungen gesetzlich verbieten zu lassen.
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„Homosexualität und sexuelle Freizügigkeit außerhalb der Ehe insgesamt befinden sich also im Verlauf des römischen Kaiserreiches in zunehmendem Maße in der Defensive. Die Dimensionen späterer mittelalterlicher Verfolgung werden im römischen Reich aber nicht im entferntesten erreicht!“ (Kröll/Baumgartner, 1997)
2.1.2 Das Mittelalter
Im Laufe der Zeit gewann das Christentum immer mehr an Bedeutung. Schon im Jahre 314 n. Chr. verhalf Kaiser Konstantin der Religionsgemeinschaft zu besonderem Schutz in Rom, wenige Jahre später war das Christentum römische Staatsreligion (vgl. Campe, 1988, 35). Zugleich veränderte sich das Moral- und Sexualbewusstsein der Menschen. Ging es den römischen Bürgern bei sexuellen Handlungen vorwiegend um Lustempfinden und Genuss, lag die Priorität der Christen ausschließlich auf der Fortpflanzungsfunktion. Somit wurden alle sexuellen Praktiken verboten, die dieser nicht dienlich waren. Hierzu zählten neben der Homosexualität insbesondere der Oral- und Analverkehr zwischen Mann und Frau, sowie jeglicher geschlechtlicher Kontakt zu Tieren. Unter dem Begriff ,Sodomie’ wurden diese sexuellen Handlungen zusammengefasst - sie galten als widernatürlich.
Die Theologen beriefen sich hierbei auf den sogenannten ,Sodom-Mythos’ 5 , der sich auf die Genesis bezieht (1. Buch Moses 19, 1-29) (vgl. Blazek, 1996, 19f.). In weiteren Bibelstellen finden sich vergleichbare Einstellungen zur Homosexualität wie in Paulus erstem Brief an die Korinther (6, 9-10) oder im dritten Buch Moses (20, 13), in dem es heißt: „Wenn jemand bei einem Manne liegt wie bei einer Frau, so haben sie getan, was ein Greuel ist, und sollen beide des Todes sterben; Blutschuld lastet auf ihnen.“ (vgl. Spreitzer, 1988, 5)
Ersichtlich wird, dass es sich nicht nur um eine Sünde handelte, sondern dass die einzige gerechte Bestrafung für dieses Vergehen der Tod zu sein schien. Auf welche Art der Sünder zu sterben hatte, legte die Bibel jedoch nicht fest. Eine diesbezügliche Taxierung erfolgte erst später durch weltliche Richter und geistige Gelehrte. Während in Teilen Frankreichs - gerade am mittelalterlichen Hofe - Homosexualität durchaus geduldet wurde, wie zahlreiche Dichtungen und Gedichte beweisen, fiel die Strafe in germanischen Gebieten für Homosexuelle drastisch aus. Sie mussten den sozia- 5 Sodomund Gomorrah: „Name zweier bibl. Städte (vielleicht am SO-Ufer des Toten Meeres), die nach
1.Mos. 18-19 wegen ihrer ,himmelschreienden Sünden’ (Homosexualität, sexueller Verkehr mit Tieren
[Sodomie]) von Gott vernichtet wurden.“ (Digel et al., 1992, 233)
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len Verbund verlassen, wurden vogelfrei gesprochen und zuvor kastriert (vgl. Campe 1988, 44).
Im frühen Mittelalter noch die Rolle des Sünders einnehmend, die sich von ihrer Schuld durch Buße freisprechen konnten, wurden die homophilen Menschen im Hoch- und Spätmittelalter mehr und mehr zu Feinden des Christentums erklärt und immer intensiver verfolgt. Aber nicht nur die Kirche drangsalierte sie:
„Schwule wurden im Mittelalter auch für politische Schwierigkeiten und Niederlagen verantwortlich gemacht: Im Jahr 829 richteten Teilnehmer der Pariser Reformsynode ein Schreiben an Ludwig den Frommen und dessen Sohn, in dem nahezu der gesamte Verlust der spanischen Mark sowie massive Angriffe der Bulgaren und Normannen auf das Reich als Folge sündhaften Treibens, insbesondere der Bestialität und Homosexualität, dargestellt wird.“ (Blazek, 1996, 53) Den Homosexuellen wurde also nicht nur klerikal, sondern auch politisch die ,Sündenbock-Funktion’ zugeschrieben. So verwundert es nicht, dass im 13. und 14. Jahr-hundert die Verfolgung immens anstieg. In nicht wenigen Fällen wurde der Tatbestand den entsprechenden Bürgern nur vorgeworfen, um sie angreifbar zu machen. Oft endeten diese Anschuldigungen mit dem Tod des Angeklagten.
Die Todesstrafe konnte auf ganz unterschiedliche Weise vollstreckt werden. Vermieden werden sollte bei der Hinrichtung jedoch jegliche Berührung der Straftäter, da das Begehrern des eigenen Geschlechts ansonsten auf unschuldige Gläubige übertragen werden konnte:
„Zu den Hinrichtungsweisen, welche die Berührung des Delinquenten zu umgehen suchen, gehören: das Versenken angeblich Homosexueller in Sümpfen durch germanische Volksstämme [...], das Tothungern in Käfigen [...] sowie das Einsperren der Verurteilten in einen siedendheißen Kerker, wobei viele Gefangene an Hitzschlag starben oder erstickten. [...] Die häufigste Strafe für Homosexuelle war jedoch das öffentliche Verbrennen - also jene Hinrichtungsart, die auch für ,Hexen’ und ,Ketzer’ bestimmt wurde. Meist wurde der Delinquent vorher enthauptet; diese Erleichterung des Sterbens war aber nicht zwingend vorgeschrieben.“ (Blazek, 1996, 43) Demnach wurde Homosexualität in Zusammenhang mit Hexerei und Ketzerei gebracht, und war somit auch Tatbestand der Inquisition, bei der die Verfolgung der Homosexuellen ihren Höhepunkt fand.
Nicht zu übersehen war aber auch das innertheologische Problem mit der Homosexualität. Vor allem die Klöster sorgten für Unruhen in den katholischen Strukturen. Selbst durch architektonische Innovationen, wie u. a. die Zusammenlegung einzelner Zellen zu überwachten Gemeinschaftsschlafsälen, konnte man den verbotenen Lüsten nie ganz Herr werden.
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Stringent zog sich die Liebe zum gleichen Geschlecht trotz gesellschaftlicher Verachtung, vehementer Verfolgung und Todesstrafe durch das gesamte Mittelalter und durch alle sozialen Schichten. Das antike Prinzip von Aktivität und Passivität geriet schnell in Vergessenheit.
„Homosexualität wurde im Mittelalter nicht als mögliche Veranlagung thematisiert, sondern sie galt als Konsequenz falschen Denkens und Sittenlosigkeit. Und wie richtiges, sittliches Verhalten auszusehen hatte, entschieden die christlichen Theologen.“ (Blazek, 1996, 29)
2.1.3 Der Beginn der Neuzeit: Das 16. und 17. Jahrhundert
Obwohl die katholischen Machtstrukturen in der Gesellschaft zur Zeit der Reformation aufgebrochen wurden, blieb die Ausgrenzung und Verfolgung von Homosexuellen weiterhin bestehen. Die Auffassung von Homosexualität war im Grunde genommen sowohl bei Katholiken als auch bei Protestanten gleich. Sie widersprach den christlichen Moral-vorstellungen und musste bestraft werden - wenngleich in der protestantischen Kirche insgesamt weniger über Homosexualität debattiert wurde. Für den einfachen Bürger änderte ein Machtwechsel zwischen katholischer und protestantischer Kirche in Bezug auf Homosexualität wenig:
„Sie auszuleben, war für einen gläubigen Protestanten wohl undenkbar. Denn anders als der mittelalterliche Christ hatte er nicht mehr die Möglichkeit, seine Sünde durch Beichte und Buße gleichsam ungeschehen zu machen. Er konnte nur auf Gottes Gnade hoffen - und derer war nur würdig, wer sich unausgesetzt selbst kontrollierte, so daß nicht einmal ,böse Gedanken’ im Bewußtsein aufsteigen konnten.“ (Campe, 1988, 79)
Neben der Reformation der kirchlichen Strukturen wurde ferner die weltliche Rechtssprechung 1532 durch Kaiser Karl V. erneuert. In der ,Peinlichen Halsgerichtsordnung’, die für das gesamte Heilige Römische Reich Geltung besaß, wurde letztendlich manifestiert, was schon in einzelne, regionale Rechtssprechungen Zugang gefunden hatte - der Feuertod für homosexuelle Handlungen jedweder Art (vgl. Blazek, 1996, 49). Durch das Zusammenwirken von Religion und staatlichem Recht wurde sukzessiv der Gegenstand der Homosexualität tabuisiert. Zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges erfuhr dieses Phänomen eine Potentialisierung. In militärischen Formationen galt homophiles Denken von jeher als verachtenswert, da es den Truppen durch Verweichlichung und Verweiblichung angeblich Schaden bereitete.
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Des Weiteren führte die Notzeit - neben dem Krieg trafen auch die Pest und Hungersnöte die Bevölkerung - zu einer starken Hinwendung zum Glauben. So wurde das zuvor gesellschaftlich immer präsente Phänomen der Homosexualität über die Jahre aus dem Bewusstsein der Menschen getilgt.
2.1.4 Von der Aufklärung bis zur Gründerzeit
Nach langer Tabuisierung der gleichgeschlechtlichen Zuneigung galt es in der Aufklärung, Homosexualität näher zu untersuchen und deren Genese zu erforschen. Nur so gelangte sie wieder in den öffentlichen Diskurs und wurde von der geistigen Elite in verschiedenen Theorien erörtert.
Die Erklärungsversuche der katholischen Kirche, unsittliche Sexualpraktiken hätten ihren Ursprung in der vom Individuum bewussten Negierung der Naturordnung, konnten die im Engagement der Aufklärung stehenden Gelehrten nicht anerkennen. Für sie war die Hingabe zum gleichen Geschlecht eher eine Art Substituierung heterosexueller Verbindungen. Den Akteuren einer solchen Hingabe ging es ihrer Meinung nach nicht um das jeweilige Gegenüber, sondern allein um die Befriedigung eines Triebes. Damit war der Homosexuelle auch weiterhin gesellschaftlich degradiert. Reine Triebbefriedigung war aus moralischer Sicht mehr als verwerflich, da das betroffene Individuum seine Selbstkontrolle verlor.
Die am Individuum selbst entstehenden Schäden waren allerdings nur das sekundäre Problem, primär wurde die Gesellschaft durch das Ausleben von Homosexualität negativ beeinträchtigt:
„Sexuell abweichendes Verhalten war für die Aufklärer nicht nur ein moralisches , sondern auch ein soziales Problem. Denn Sittenverderbnis schafft Unordnung [...]. Und auch in den Theorien der protestantischen Aufklärer verbindet sich die Vorliebe für eine klare und rigide Ordnung mit der instinktiven Abwehr unordentlicher Sexualität.“ (Campe, 1988, 103) Nichtsdestotrotz ist gegenüber der Vorzeit schon eine wesentliche Liberalisierung gegenüber Homosexualität zu spüren, die sich sogar im europäischen Rechtswesen niederschlägt. Am Ende des 18. Jahrhunderts reformierten Österreich (1787), Frankreich (1791) und Preußen (1794) ihr jeweiliges Strafrecht.
Während in Frankreich die Strafbestimmungen für Homosexuelle völlig aus dem Rechtswesen gestrichen wurden, blieb der Strafbestand in Österreich und Preußen bestehen: Die Todesstrafe wurde ersetzt. Straftäter kamen in österreichische Arbeitshäuser und unterlagen qualvollen Züchtigungen, die preußischen Täter wurden mehrere Jahre inhaftiert und
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sollten bei Ankunft und Abschied im Gefängnis geprügelt werden (vgl. Campe, 1988, 109).
Die Zeit der Aufklärung brachte zwar Veränderungen in Bezug auf die Homosexualität mit sich, doch im Grunde verschoben sich lediglich die Rechtfertigungen für homophobes Verhalten:
„ Vor der Aufklärung bedeutet ,Sodomie’ eine Bedrohung des Staatswesen, weil sie den Zorn Gottes heraufbeschwört; in und nach der Aufklärung gefährdet sie das Gemeinwesen, weil sie selbiges zerrüttet (Verfalls-Theorie). Und weiter: Vor der Aufklärung bedeutet ,Sodomie’ eine Gefährdung des Individuums, weil Seelenstrafe im Jenseits auf den Schwulen wartet; in und auch nach der Aufklärung, weil Homosexualität ,moralischer Wahnsinn’ ist.“ (Blazek, 1996, 66) Aufgrund der Auseinandersetzung mit der Antike, die sich in den folgenden Jahren einstellte, wurde in Gelehrtenkreisen die homoerotische Beziehung zwischen Mentor und Knabe wieder entdeckt. So lange diese Art der Beziehung zwischen den männlichen Personen rein platonisch verlief und nicht von Dauer war, wurde sie von vielen Gelehrten, wenn auch nicht befürwortet, so doch geduldet. In einem Essay über seinen Freund Johann Joachim Winckelmann, der der platonischen Männerliebe nachging, berichtet Goethe über dessen Lebensweise, ohne ihn moralisch abzuwerten. Campe stellt fest: „Mochte Goethes Essay auch eine Existenzform rühmen, die ohne Selbstunterdrückung nicht denkbar ist, er trug doch dazu bei, etwas zu entwickeln, was den Homosexuellen bislang unbekannt gewesen war: Selbstbewußtsein.“ (Campe, 1988, 132)
Mit sich verändernden Strukturen in Ehe und Familie expandiert die Ausgrenzung von Homosexuellen. In der Institution Familie kristallisierten sich klare soziale Rollenverhältnisse heraus, die besonders die Polarität zwischen Mann und Frau betonten. Während der Mann die Familie in der Öffentlichkeit repräsentierte, wurde die Frau weiter auf den Haushalt und die Kindererziehung reduziert. Dadurch wurden Rollenbilder im gesellschaftlichen Kontext eindeutig definiert. Der ,weibische’ Schwule oder die ,männliche’ Lesbe sprengten durch ihr Verhalten die wohlgehütete Gesellschaftsordnung (vgl. Blazek, 1996, 95f.). Neben der ,amoralischen Triebgesteuertheit’ der Homosexuellen und dem aus dem Christentum resultierenden Gedanken, dass sie gegen den Willen Gottes verstoßen und wider der Natur handeln, verfestigte sich vor allem das Bild vom Homosexuellen als Feind der Gesellschaft.
Zwei weitere Aspekte über die Ursachen der Homosexualität lieferten zwischen Vormärz und Gründerzeit der damals kaum beachtete Autor Karl Ulrichs und der Gerichtsmedizi-
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ner Johann Ludwig Casper. In der Abhandlung „Rätsel der mannmännlichen Liebe“ (1864) entwickelte Ulrichs die These, der Homosexuelle habe eine „männliche Seele in einem weiblichen Körper“. (Ulrichs, zit. nach Blazek, 1996, 129) Dies wäre ganz natürlichen Ursprungs. Der Homosexuelle spiegelt in seinem Wesen lediglich die Launen der Natur wider. Mit der ,männlichen Seele im weiblichen Körper’ kreierte Ulrichs als einer der ersten das ,dritte Geschlecht’, welches seiner Meinung nach neben den herkömmlichen Geschlechtern ,Mann’ und ,Frau’ die gleiche Daseinsberechtigung besitzt (vgl. Stümke/Finkler, 1981, 52f.).
Doch gesellschaftlich konnten sich Ulrichs Thesen nicht behaupten. Mehr Beachtung wurde den zu Ulrich divergierenden Schriften Caspers entgegengebracht, der Homosexualität als angeborenen Wahn offerierte, vergleichbar mit der Hysterie. Folglich entdeckte der medizinisch-wissenschaftliche Bereich die Ursachenforschung der Homosexualität für sich und stellte diese als krankhafte Anomalie heraus. Menschen, die sich dem gleichen Geschlecht hingezogen fühlten, wurden kurzerhand als Geisteskranke stigmatisiert.
2.1.5 Die Jahrhundertwende und die Weimarer Republik
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts hatten Homosexuelle mit den oben angesprochenen Vorurteilen und den damit verbundenen gesellschaftlichen Repressionen zu kämpfen. Ihr Leben bestand entweder aus Anpassung an heterosexuelle Biografien, was sich nicht selten in psychischen Störungen niederschlug, oder, sobald sie sich ihrer Sexualität hingaben, aus Angst vor Entlarvung und gesellschaftlicher Verachtung. Nebenbei waren sexuelle Beziehungen zwischen zwei Männern nach wie vor durch den 1871 eingeführten § 175 StGB gesetzlich verboten, so dass dieser Tat Beschuldigte durch mehrjährigen Gefängnisaufenthalt bestraft werden konnten. Die Angst vor der Entdeckung war jedoch für viele Homosexuelle weitaus schlimmer als die eigentliche Strafe, bot der Paragraf doch vielen Erpressern die Möglichkeit diese Angst auszunutzen, um sich finanziell zu bereichern. Nicht selten verloren besonders wohlhabende Homosexuelle einen Großteil ihres Vermögens (vgl. Blazek, 1996, 166f.).
Die Jahrhundertwende brachte trotz der anhaltenden Tabuisierung und steigender Kriminalisierung auch eine emanzipatorische Bewegung hervor. Allen voran sei hier der Sexualwissenschaftler Dr. Magnus Hirschfeld zu erwähnen, der 1897 das ,Wissenschaftlich-Humanitäre Komitee’ (WHK) gründete. Dessen Intention lag in der Abschaffung bzw. in der Abänderung des § 175 StGB sowie in der Aufklärung des Volkes über Homosexuali-
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tät (vgl. Stümke/Finkler, 1981, 54f.). Hirschfelds Ansicht von Homosexualität und deren Ursache näherten sich an Ulrichs Theorie vom ,dritten Geschlecht’ an. Reine ,Männlichkeit’ und reine ,Weiblichkeit’ existierten für Hirschfeld nicht, vielmehr würde jedes Individuum immer beide Varianten in sich tragen, die verschieden stark ausgeprägt wären. Hirschfeld spricht von den sogenannten ,Zwischenstufen’, von denen es seiner Meinung nach unendlich viele gibt (vgl. Campe, 1988, 202). Ein Mann konnte demnach zwar phenotypisch maskuline Geschlechtsmerkmale vorweisen, seinem inneren Wesen nach jedoch weiblich ausgeprägt sein, so dass er andere Männer sexuell begehrte. Das Schema galt analog auch für Frauen.
Die polar getrennten Geschlechter wurden durch Hirschfeld Theorie miteinander verknüpft. In den verschiedenen Nuancen zwischen ,männlich’ und ,weiblich’ konnte Hirschfeld keine Grenze determinieren, an der abzulesen sei, in welchem Bereich „das Gesunde und Natürliche aufhört und das Widernatürliche, Krankhafte oder gar Minderwertige beginnt.“ (Hirschfeld, zit. nach Campe, 1988, 202)
Diese Theorie instrumentalisierend zielte das WHK auf die Abschaffung des § 175 StGB. Betont wurde neben der Zwischenstufentheorie auch das Natürliche der Homosexualität, die für Hirschfeld ähnlich wie schon für Ulrichs angeboren sein musste. Doch alle Bemühungen blieben ergebnislos. Der Paragraf blieb bestehen, und sollte im Dritten Reich als Grundlage für eine noch härtere Gesetzesgebung fungieren.
Doch trotz Tabu und Unterdrückung verharrte die Homosexualität vorerst in der Gesellschaft. Vorwiegend in den Großstädten wie Berlin, München, Hamburg und Köln entwickelte sich eine homosexuelle Subkultur. In Lokalen, Kneipen und Restaurants sowie in öffentlichen Toiletten und Parkanlagen hatte der Homosexuelle die Möglichkeit, Gleichgesinnte zu treffen. Vom geselligen Beisammensein bis zum Geschlechtsverkehr - die Homosexuellen interagierten miteinander in einer Atmosphäre der Ungezwungenheit (vgl. Stümke/Finkler, 1981, 20 f.). Die Polizei billigte meist die einschlägigen Lokalitäten, da sie so in der Lage war, die Szene der Homosexuellen im Überblick zu behalten.
Als weitere Bastion mit homoerotischen Tendenzen erreichten die sogenannten ,Männerbünde’ große Bekanntheit, zu denen u. a. der Kreis um den Künstler Stefan George und die Wandervogelbewegung gehörten. In letzterer gruppierten sich zwölf bis neunzehn Jahre alte Jungen, um gemeinsamen Aktivitäten nachzugehen, wie beispielsweise singen, wandern oder schwimmen. Doch „zwei Fragen wühlten mehr als alle anderen in den ersten Jahren die Gemüter auf: die Frage der Beteiligung von Mädchen an den Gruppen und die nach der Mitgliedschaft von Jugendführern, die der Homosexualität verdächtigt wurden.
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Diese Auseinandersetzung führten bis hin zur Spaltung der Wandervogelgruppen.“ (Geuter, 1994, 37)
Dass homoerotische Vorfälle in den Männerbünden auftraten, konnte nicht bestritten werden. Der Psychoanalytiker Karl Blüher leitete aus den Strukturen der Männerbünde eine gesellschaftliche Relevanz von Homoerotik ab. Er war der Meinung, dass schon seit je her Männer durch homoerotische Inspiration das Potential zur sozialen Innovation in Staat und Kultur erhielten. Diese liberalen Gedanken konnten sich aber nie wirklich durchsetzen. Durch Skandale in Zeitschriften, in die Homosexuelle involviert waren, sowie die langsam einsetzenden nationalsozialistischen Tendenzen wurde weiter das Negativbild von Homosexuellen in das Bewusstsein der Gesellschaft eingebrannt.
2.1.6 Homosexualität im Nationalsozialismus
Eine heftige Verschärfung der Situation sollte der aufkeimende Nationalsozialismus mit sich bringen. Die NSDAP richtete sich rigide gegen jegliche Form von Homosexualität. Das Bild des Homosexuellen als ,Staatsfeind’ wurde geschürt und die ,Verfalls-Theorie’ propagiert. Homosexuelle verkörperten ein Bild, das nicht mit den sich wieder festigenden typischen Geschlechterrollen und den damit verknüpften Aufgaben korrespondierte. Vor allem richteten sie sich nach Meinung der Nationalsozialisten gegen das dominierende Familienideal.
Neben dem ,Verbrechen am Volk’ wurde den Homosexuellen weiterhin ihre Veranlagung als Krankheit attestiert. Ärzte und Psychologen nahmen sich ihrer an und versuchten, erfolgsversprechende Therapien zu entwickeln. Unterschieden wurde in angeborene und durch Verführung erlangte Homosexualität (vgl. Blazek, 1996, 123). Mit der Ansicht, dass die körperliche Zuneigung zum gleichen Geschlecht auf andere übertragen werden kann, verstärkte sich die Angst vor der Homosexualität und denen, die sie in sich trugen. Doch scheint nicht reine Homophobie der Auslöser für diese antihomosexuelle Haltung gewesen zu sein. Homosexualität wurde u.a. instrumentalisiert, um politische Oppositionelle und andere Gegner des Systems angreifbar zu machen.
Schon 1933 wurde in den bestehenden Konzentrationslagern die Kategorie ,homosexuell’ eingerichtet (vgl. Stümke/Finkler, 1981, 238). Lokale und Etablissements für Homosexuelle und Stricher wurden geschlossen, das Institut für Sexualwissenschaften, das von Magnus Hirschfeld im Jahre 1919 gegründet wurde und der (homo)sexuellen Aufklärung dienen sollte, wurde zerstört. Anderen Einrichtungen und Vereinen erging es ähnlich,
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öffentliche Treffpunkte der Homosexuellen wurden polizeilich okkupiert. Die Verfolgung steigerte sich deutlich nach der Röhm-Affäre im Juni 1934. Adolf Hitler ließ den SA-Führer Ernst Röhm hinrichten, Grund war ein angeblicher Putschversuchs, der auf Röhms Homosexualität zurückzuführen gewesen sei. Damit wurde für die Ereignisse, die folgen sollten, eine Legitimation geschaffen. Ein Jahr nach Röhms Tod wurde der § 175 StGB neu gefasst. Hatte noch wenige Jahre zuvor Hirschfeld für eine Entschärfung des Paragrafen vergebens gekämpft, wurden nun homosexuelle Vergehen durch den Zusatzparagrafen § 175a StGB noch härter bestraft 6 . Aus ,widernatürlicher Unzucht zwischen Männern’ gestalteten die Juristen im neuen § 175 StGB nur noch ,Unzucht mit Männern’. So beschränkte sich die Ahndung fortan nicht mehr auf ,beischlafähnliche Handlungen’, sondern auf homosexuelle Handlungen im Allgemeinen. Milder bestraft werden konnten Jugendliche unter 21 Jahren. Dieser besondere Schutz resultierte aus dem Bewusstsein, das homosexuelle Kontakte unter Jugendlichen relativ häufig vorkamen, wie u.a. schon aus den Aufzeichnungen Blühers über die Wandervogelbewegung ersichtlich wurde. Bestraft wurden nach wie vor nur männliche Homosexuelle, Frauen gestand man eine eigene Sexualität nicht zu:
„Die weibliche Sexualität ist nur über den Mann definiert, lesbische Liebe ist in diesem Sinne unmöglich. Kommt sie dennoch vor, beruhigen sich die Männer in hohen NS- Positionen damit, dass diese lesbischen Tendenzen niemals staatsgefährdende Qualitäten entwickeln werden, da Frauen nur eine Randposition in Politik und Beruf einnehmen.“ (Watzlawik/Wenner, 2002, 66) Es entstanden eigene Behörden zur Bekämpfung von Homosexualität und Abtreibung. Die Verurteilungen nach Paragraf §175 und § 175a StGB waren so zahlreich wie nie zu-vor. Wer als Verurteilter nicht im Zuchthaus verwahrt wurde, konnte u. U. ins Konzentrationslager deportiert werden. Hier wurde den mit dem ,rosa Winkel’ Gekennzeichneten in der Gefangenenhierarchie zusammen mit den Juden die unterste Stufe zuteil. Nichtsdestotrotz hatten weder Hitler noch andere NS-Führungsoffiziere mit dem Gedanken gespielt, die Homosexuellen auszurotten, so wie es der jüdischen Rasse beschieden sein sollte. Auch die systematische Verfolgung beider Gruppen durch Polizei und Militär war nicht vergleichbar. In einer Geheimrede vor hohen SS-Offizieren erklärte Himmler 1937, dass das anomale Leben eines Homosexuellen im Grunde ausgelöscht werden müsse. Als Grund gegen eine intensive Verfolgung führte er aber schließlich die hohe Anzahl der Homosexuellen in der Gesellschaft an, die er auf 7 bis 10 Prozent schätzte. „Und noch ein weitere Grund klingt in dem Redetext an: auch wenn man alle Homosexuellen vernichte - die Homosexualität wäre damit nicht ausgerottet; sie war schließlich kein Merkmal
6 Das Verbrechen wurde geahndet mit Zuchthaus zwischen mindestens 3 Monaten und bis zu 10 Jahren.
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einer Rasse. Blieb also nur ein Mittel, sie allmählich ganz zurückdrängen: die moralische Prophylaxe.“ (Campe, 1988, 257)
Für Angehörige der SA, des Militärs und der Polizei wurde 1941 der § 175 StGB außer Kraft gesetzt - für sie galt bei homosexuellen Kontakten untereinander die Todesstrafe (vgl. Stümke/Finkler, 1981, 269).
Bis zum Untergang des Naziregimes hielt die unerbittliche Verfolg der Homosexuellen an. Die Siegermächte befreiten 1945 u.a. die Homosexuellen aus den Konzentrationslagern. Wer zu diesem Zeitpunkt nicht nur an einen politischen Neubeginn, sondern auch an eine Veränderung im sozialen Bewusstseins der Homosexualität gegenüber glaubte, sollte bitter enttäuscht werden.
2.1.7 Die Bundesrepublik Deutschland nach 1945 bis zur Gegenwart
In der Gesetzgebung, die nach dem Krieg von nationalsozialistischer Gesinnung gesäubert werden sollte, blieb der § 175 weiter bestehen. Homosexuelle wurden somit nach wie vor durch den 1933 verschärften Paragrafen verurteilt. Jegliche Reformversuche scheiterten, trotz Straffreiheit in anderen europäischen Staaten, wie der Schweiz, den Niederlanden, Dänemark und Schweden.
Das gesellschaftliche Bild des Homosexuellen war nachhaltig negativ besetzt: ,Widernatürlichkeit’, ,Auflehnung gegen die christliche und soziale Moral’, ,Feind des Volkes’, ,Verführer’ und ,Kinderschänder’ waren Schlagworte im homophoben Gesell-schaftsverband gegenüber Homosexuellen. Im Gegensatz zur weiterhin tabuisierten lesbischen Liebe war männliche Homosexualität sozial präsent. Vorwiegend intellektuelle Kreise diskutierten über die Problematik und forderten Reformbestrebungen vor allem im juristischen Bereich, aber auch soziale Anerkennung. Das sich festigende Gesellschaftsgefüge, dessen Garant für Ordnung und Sicherheit die heimische ,Kleinfamilie’ war, konnte Homosexualität nicht akzeptieren, da sie in ihrer Struktur allen familienpolitischen Vorstellungen widersprach. Man versprach sich durch die Förderung der Familienpolitik ge-ordnete soziale Verhältnisse und hohe Geburtenraten, die u. a. auf lange Sicht die aufkeimenden Wirtschaft stärken sollten (vgl. Blazek 1996, 240).
In den 1960er Jahren traten erste soziale Veränderungen ein, eine Liberalisierung fand statt, die auch Auswirkungen auf die Homosexualität hatte. Der erste Schritt vollzog sich mit der Erneuerung des § 175 StGB; Männer über 21 Jahren durften ab 1969 straffrei miteinander verkehren. Eine zweite Reformierung folgte 1973; die Altersbeschränkung
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wurde um drei Jahre reduziert und auf 18 Jahre heruntergesetzt. Erst im Jahre 1994 ereignete sich ein juristischer Durchbruch. Aufgrund der Zusammenlegung von westdeutschem und ostdeutschem Recht, wurde auf die Unterscheidung zwischen Heterosexualität und Homosexualität gänzlich verzichtet. Den Schutz der Jugend vor sexuellen Übergriffen jeglicher Art regelt seit dem der § 182 StGB (vgl. Watzlawik/Wenner, 2002, 68). Indessen änderte sich in den 1960er Jahren die allgemeine Akzeptanz gegenüber Homosexuellen nur wenig. Um dem entgegen zu wirken, bildeten sich vereinzelnd homosexuelle Gruppierungen und Vereine, deren Statute auf gesellschaftliche Aufklärung und Forderung nach Gleichstellung basierten. Vorbildcharakter hatten die schwulen und lesbischen Verbände in den USA, in denen eine Welle der Emanzipierung wenige Jahre zuvor ent-standen war. Ein homosexuelles Gemeinschaftsgefühl und ein eigenes homosexuelles Bewusstsein entwickelten sich durch unterschiedliche Protestaktionen und Demonstrationen. Als ausschlaggebendes Ereignis wird der Christopher-Street-Day gesehen: In einer Straßenschlacht lehnten sich 1969 erstmals in der Geschichte der USA Homosexuelle geschlossen gegen die Polizei auf.
Neben der kontroversen Auseinandersetzung über Sexualität, der emanzipatorischen Frauenbewegung und der gesellschaftlichen Liberalisierung in der Bundesrepublik, gerieten auch Homosexuelle immer mehr in das Bewusstsein der Öffentlichkeit. Allmählich stieg die Toleranz und Akzeptanz ihnen gegenüber und somit konnten sie sich aus ihrem bisherigen subkulturellen Schattendasein erheben. Unterstützend dabei wirkten die Massenmedien wie Kino, Funk und Fernsehen. Des Weiteren erschienen vermehrt homosexuelle Aufklärungsbücher und Romane (vgl. Blazek, 1996, 259). Für Wirbel sorgte 1978 ein Bericht über Homosexualität im Zeitschriftenmagazin ,Stern’, in dem sich 682 Männer namentlich zu ihrer Homosexualität bekannten, um auf Repressionen gegen Homosexuelle aufmerksam zu machen und Aufklärungsarbeit zu leisten (vgl. Kummer, 1978, 41ff.). Nach großen Fortschritten stagnierte die homosexuelle Emanzipation in den achtziger Jahren wieder. Der Homosexuelle wurde der Nation als Sündenbock für die aufkommende virulente Erkrankung AIDS präsentiert. Viele sahen in dieser Krankheit die gerechte Sanktionierung der Homosexuellen. Nur aufgrund einer flächendeckenden Aufklärungskampagne (,Safer-sex’) über AIDS verschwanden die Homosexuellen aus den Schlagzeilen (vgl. Blazek, 1996, 290f.). Verstärkt tauchen trotz vehementem Protest seitens der Zuschauer und Zuhörer Homosexuelle in den Medien auf, besonders in Seifenopern, wie ,Lindenstraße’ oder ,Verbotene Liebe’ wird den Konsumenten noch heute ein selbstbewusstes Positivbild von Homosexuellen vorgestellt. Darüber hinaus outeten sich viele
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Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und stehen somit zu ihrer homosexuellen Veranlagung.
Als eine bedeutende Diskriminierung sahen Homosexuelle schon Anfang der 1990er Jahre die Verwehrung einer eheähnlichen Partnerschaft. Ein Jahrzehnt später konnten sich homosexuelle Paare, nach langem politischen und öffentlichen Diskurs, ab dem 01.08.2001 durch eine ,Eingetragenen Partnerschaft’ ihre gegenseitige Liebe bezeugen und sich, den heterosexuellen Paaren ähnlich, juristisch absichern. Im Juli 2002 wurde der entsprechende Gesetzesentwurf durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geprüft und für rechtens befunden.
Ein weiterer Schritt in Richtung völliger Gleichstellung war vollbracht. Doch trotz all dieser positiven Entwicklungen haben Homosexuelle weiterhin mit Diskriminierungen zu kämpfen. In gewisser Weise existieren sämtliche Vorurteile, die in diesem chronologischen Verlauf der Homosexualität angesprochen wurden, noch heute mehr oder weniger unterschwellig im kollektiven Bewusstsein der Gesellschaft.
2.2 Konstruktion von Homosexualität in der heutigen Gesellschaft
2.2.1 Was ist Homosexualität?
„Als homosexuell (homophil) werden Menschen bezeichnet, ,die durch das gleiche Geschlecht sexuell angezogen werden und / oder sexuelle Kontakte mit Menschen haben, die dem gleichen Geschlecht angehören’“ (Bräutigam/Clement, 1989, zit. nach Kockott, 1995, 102) Die vielfachen Definitionen von Homosexualität beziehen sich zumeist ausschließlich auf den sexuellen Kontakt zweier Menschen des gleichen Geschlechts. Emotionale Aspekte wie bei Reinisch und Beasley finden in einem Großteil der Definition gar keine Erwähnung: „Homosexualität ist die Bezeichnung für eine sexuelle Orientierung, bei der sich jemand in Angehörige des eigenen Geschlechts verliebt, sie sexuell begehrt bzw. mit ihnen sexuell verkehrt.“ (Reinisch/Beasley, 1991, 159) 7 .
Für ausreichend können diese Beschreibungsversuche nicht gelten, da sie das Phänomen nicht annähernd hermeneutisch erfassen. In seinem Aufsatz „Homosexualität und Gesellschaft“ bringt Theodor Geiger noch zwei weitere definitorische Aspekte in den Diskurs ein. Für ihn muss der Geschlechtstrieb des eigentlich Homosexuellen „ausschließlich“ und
7 Hervorhebung entspricht nicht dem Original
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„anhaltend“ auf Partner des gleichen Geschlechts gerichtet sein (Geiger, 1991, 739). Somit können beispielsweise Jugendliche nicht als eindeutig homosexuell deklariert werden, wenn sie mit Gleichgeschlechtlichen sexuelle Handlungen vollziehen. Denn hieraus muss sich nicht zwingend eine bleibende Homosexualität entwickeln. Vielmehr loten Jugendliche dementsprechend ihre sexuelle Orientierung aus und versuchen allgemein sexuelle Handlungskompetenzen zu erwerben. Wer nicht ausschließlich sexuelle Handlungen mit Personen des gleichen Geschlechts ausübt, wird gesellschaftlich als ,bisexuell’ bezeichnet.
Dass es keine eindeutige Zuordnung in die Kategorien ,hetero-’, ,bi-’ oder ,homosexuell’ geben kann, zeigte schon Hirschfelds Zwischenstufenmodell zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Auch Dr. Alfred Kinsey gab sich nicht mit einer ,entweder - oder’ Einteilung zufrieden. In dem bekannten ,Kinsey-Report’, der erstmals 1948 erschien, entwickelte er ein ähnliches Stufenmodell über die menschliche Sexualität, das er mit Hilfe einer eindimensionalen Skala aufzeigte. Seiner Ansicht nach gab es verschiedene Abstufungen im sexuellen Interesse der Befragten:
„Diese sogenannte Kinsey-Skala mit ihren Stufen von 0 (ausschließliche Heterosexualität) bis 6 (ausschließliche Homosexualität) ist auch heute noch, 40 Jahre nach ihrer Aufstellung, aktuell. In der jüngsten Zeit wird sie allerdings, ähnlich wie das analoge Konzept der Geschlechtsidentität, wegen ihrer eindimensionalen Bipolarität kritisiert.“ (Kockott, 1995, 25f.) Aufgrund dieser Konstruktionsmängel wurden neue Modelle entwickelt, die wesentlich komplexer sind und in denen Heteroerotik und Homoerotik als getrennte Kontinua betrachtet werden. Zufriedenstellende Lösungen können aber auch diese Modelle nicht bieten.
Um die Definition von Homosexualität abzurunden, muss diesbezüglich ein letzter Aspekt angesprochen werden, auf den Richard A. Isay in seiner psychologischen Entwicklung von Homosexuellen hinweißt. Homosexualität muss sich katexochen nicht in sexuellen Handlungen manifestieren:
„Da das sexuelle Verhalten durch gesellschaftliche Zwänge oder innere Konflikte beeinträchtigt sein kann, muß sich ein Mann nicht unbedingt homosexuell betätigen, um homosexuell zu sein.“ (Isay, 1990, 19)
Abschließend sei festzuhalten, dass im weiteren Verlauf dieser Arbeit der Begriff Homosexualität die Erweiterungen seiner eigentlichen Definition um die Komponenten der emotionalen Gefühlslage, der nicht eindeutigen Kategorisierung, der Ausschließlichkeit
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und der anhaltenden Dauer des Begehrens, sowie der nicht zwingenden Ausübung der sexuellen Handlungen immer mit einbezieht. 8
2.2.2 Formen von Homosexualität
Wie im historischen Verlauf ersichtlich wurde, musste sich Homosexualität immer gesellschaftlichen Restriktionen unterwerfen. Wenn es in den verschiedenen Epochen überhaupt zu Toleranz gegenüber gleichgeschlechtlichen Paaren kam, war diese immer mit bestimmten Spielregeln verbunden, wie z.B. dem Aktiv-Passiv-Konstrukt in der Antike. Nur derartig strukturiert konnte sich Homosexualität öffentlich äußern. So stellt sich die Frage, inwiefern heute noch Richtlinien die soziale Existenz von Homosexualität beeinflussen. Der Soziologe Rüdiger Lautmann erstellt in seinem Aufsatz „Homosexualität? Die Liebe zum eigenen Geschlecht in der modernen Konstruktion“ (1993) eine Typologie der Homosexualität. Er unterscheidet drei verschiedene Typen:
1. Den ersten Typ, den er als intergenerationellen Typus deklariert, charakterisiert ein ausschlaggebender Altersunterschied zwischen den Partnern, wie es z.B. bei der aktiven/passiven Rollenverteilung in der Antike der Fall gewesen ist. 2. Der intersexuelle Typus hingegen bezieht sich auf das bipolare Verhältnis zwischen den Geschlechtern. Hierbei wird die Forderung der Gesellschaft auf „die universelle Zweiteilung der Geschlechter“ (Lautmann, 1993, 19) auf gleichgeschlechtliche Paare übertragen. Toleranz konnten von daher Paare erwarten, in denen ein Partner seine Geschlechterrolle neu definierte und zwar mit Attributen der antithetischen Geschlechterrolle. „Dieser Typ umfaßt den Effeminierten ebenso wie das Mannweib. Ihnen wird das Recht abgesprochen, dominanter Mann oder hingebende Frau zu sein. Man vermutet emotionale und physische Merkmale, die eigentlich zum entgegengesetzten Geschlecht gehören - daher der Name dieses Typus.“ (Lautmann, 1993, 20) Während der erste Typ nur noch bedingt mit der gesellschaftlichen Wirklichkeit der heutigen Zeit korreliert, spiegelt sich der zweite Typus nach Jahrhunderten immer noch im sozialen Bewusstsein wider. Die Ursprünge für diese strikte Reglementierung der Geschlechterrollen lassen sich meiner Meinung nach schon in
8 Die Darstellung von Homosexualität in der Jugendliteratur ist nur selten ausschließlich auf das Ausleben
von sexuellen Bedürfnissen ihrer Protagonisten reduziert. So kann eine Auseinandersetzung mit den ver-
schiedensten Facetten von Homosexualität im Jugendbuch nur auf der Grundlage entsprechender Erweite-
rungen in der Definition stattfinden.
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der Neukonstruierung und Manifestierung der Geschlechterrollen im ausgehenden 18. Jahrhundert ausmachen.
3. Als von besonderer Bedeutung stellt sich Lautmanns dritter Typus heraus, den er den modernen Typus nennt. Nachdem er betont, dass „gleichgeschlechtliche Neigungen die ganze Menschheitsgeschichte hindurch in zwei und nur zwei Konstellationen 9 , konstatiert er: „Alle Bedingungen, woran das Vorkommen der gelebt worden waren“
älteren Homosexualität geknüpft war, sind abgeschafft: kein Generationsabstand, keine Symbole des anderen Geschlechts, nichts von aktiv / passiv, keine Heirat. Als Frau eine Frau begehren, als Mann einen Mann, in der Fülle der Bedeutsamkeit des einen Geschlechts - das und nur das macht es aus. Das Homosexuell-Sein wird in das Selbstverständnis integriert. Weder an sich selbst noch am Gegenüber wird ein Abstrich von der Geschlechtsidentität vorgenommen.“ (Lautmann, 1993, 23) Durch diese ontogenetische Transformation bildet sich im Verlauf der Zeit erstmals eine homosexuelle Identität heraus, die es den Betroffenen erlaubt, ihre Geschlechterrolle und Geschlechtsidentität in gleichgeschlechtlichen Beziehungen zu bewahren. Am Anfang dieser Identitätsbildung stand die eigentliche Klassifizierung von Homosexualität und ihrer Wortschöpfung durch den Arzt und Schriftsteller Karl Maria Benkert (d.i. Karl Maria Kertbény) im Jahre 1869 (vgl. Blazek, 1996, 119). Wenngleich es das Phänomen der emotionalen und/oder sexuellen Präferenz gleichgeschlechtlicher Partner schon immer gegeben hat, konnte eine Identifikation erst Kraft eines eigenständigen Ausdrucks stattfinden. Denn schließlich muss man benennen können, womit man sich identifizieren möchte.Der gesellschaftliche Durchbruch der homosexuellen Identität ereignet sich erst hundert Jahre später in den 70er Jahren des 20. Jh.. Zu dieser Zeit etabliert sich eine besondere Wertigkeit in der Kategorisierung der allgemeinen sexuellen Identität. Die Festlegung des eigenen Standortes in den Kategorien ,homo-’, ,hetero-’ oder ,bisexuell’ wird jedem Individuum aufoktroyiert. Durch den besonderen Stellenwert, den die sexuelle Identität erfährt, entsteht darüber hinaus bei einigen Menschen ein homosexuelles Lebenskonzept. ,Schwul-Sein’ oder ,Lesbisch-Sein’ bedeutet nun mehr als nur sexuelle Beziehungen zum eigenen Geschlecht. Vielmehr wird die neue Identität universell in die Persönlichkeitsstruktur assimiliert, wodurch sie symbiotisch die individuelle Biografie beeinflusst.
9 Typ eins und zwei
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Ohne Frage wird in Lautmanns Typologie das Konstrukt Homosexualität sehr vereinfacht dargestellt. Sie leistet nichtsdestotrotz einen charakteristischen Überblick, der die Hauptströmungen von homosexueller Lebensweise erfasst.
Zwei Sonderformen der Homosexualität sollen an dieser Stelle noch erwähnt werden. Sie sind mit gleichgeschlechtlichen Sexualakten verbunden, lassen sich aber definitorisch nicht eindeutig zuordnen. Zum einen handelt es sich um die schon oben angesprochene Jugendhomosexualität (oder auch Entwicklungshomosexualität), die weder ausschließlich noch anhaltend sein muss. Darüber hinaus ist sie zumeist nicht von sexueller Anziehung zum gleichen Geschlecht geprägt. Zu gleichgeschlechtlichen Kontakten motivieren die Jugendlichen eher die Unsicherheit gegenüber dem anderen Geschlecht und die damit verbundenen Ängste.
Zum anderen existiert eine sogenannte Nothomosexualität bzw. Hemmungshomosexualität. Diese könnte man umgangssprachlich als Homosexualität aufgrund des Mangels an heterosexuellen Gelegenheiten bezeichnen. Die Betroffenen haben mehr oder weniger keine andere Wahl ihren Sexualdrang anders auszuleben als mit gleichgeschlechtlichen Partnern. Institutionen wie Haftanstalten und militärisch geprägte Strukturen, aber auch Internate und andere geschlechtshomogene Einrichtungen, gelten als Keimzelle der Nothomosexualität (vgl. Battermann, 1999).
2.2.3 Liberalisierung versus Homophobie
Die sukzessive Liberalisierung der letzten drei Jahrzehnte ist bedingt durch die soziale Angst und Verachtung gegenüber Homosexualität und Homosexuellen, wobei beides nachhaltig auf jedes homosexuelle Individuum einwirkt. Gerade in der Phase der Entdeckung eigener Homosexualität kommt dieser Divergenz besondere Bedeutung zu; schwanken doch die Betroffenen in der Regel zwischen dem öffentlichen Bekenntnis sowie der Genese eines homosexuellen Lebensentwurfs auf der einen und der bewussten Negation eines Nachaußentragens aus Angst vor Repressionen und Verachtung aufgrund von Homophobie auf der anderen Seite.
Ursachen von Liberalisierung und Homophobie sollen im Folgenden ihren polaren Zusammenhang näher bestimmen. Für beide Bereiche gibt es eine Fülle von Erklärungsversuchen, aus denen jedoch keine eindeutigen Resultate hervorgehen. Am wahrscheinlichsten erscheint mir die Kombination mehrerer Faktoren.
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Die Liberalisierung in Bezug auf die Homosexualität formiert sich meiner Meinung nach aus drei Hauptkomponenten:
1. Allem voran steht der gesellschaftliche Umbruch in den 60er und 70er Jahren des 20. Jahrhunderts. Das Infragestellen sozialer Strukturen, der kollektiven Moral und allgemeingültiger Werte und Normen initiierte die Chance auf objektive Hinterfragung von Homosexualität mit dem Resultat einer eindeutigen Aufwertung der selben. Zu Gute kam der Homosexualität in dieser Zeit, dass sich die Revolution der 68er Generation u. a. in der sexuellen Freizügigkeit manifestierte, wodurch die Prüderie der Gesellschaft entlarvt wurde. Darüber hinaus wurden die Erwartungen an die bipolaren Geschlechterrollen entkräftet. Die soziale Konstruktion von ,Männlichkeit’ und ,Weiblichkeit’ verlor an Simplizität und wurde zunehmend komplexer. Vom völligen Verwischen jeglicher Geschlechtergrenzen, m. E. gipfelnd im androgynen Trend der 1980er Jahre, bis zum Austausch unterschiedlicher Eigenschaften der Geschlechterrollen (exemplarisch seien hier der ,Hausmann’ und die ,Karrierefrau’ genannt) scheint bis heute dem Spielraum des Individuums keine Grenzen mehr gesetzt zu sein. Für die Homosexuellen, die jeher gegen die starre Geschlechterordnung verstoßen hatten, weil sie Merkmale der diametralen Geschlechterrolle verkörperten (das ,Mannweib’, die ,Tunte’), eröffneten sich neue Alternativen der Entfaltung (vgl. Conell, 1999, 165f.). 2. Die zweite Komponente spiegelt sich in der gesellschaftlichen Aufklärung durch schwule und lesbische Verbände wider. Unter Berücksichtigung eines neu gewonnen Wir-Gefühls, das in diesen Verbänden, Gruppen und Vereinen gefördert wurde und der damit einhergehenden Festigung des Selbstwertgefühls der Individuen, entstand der intrinsisch motivierte Wunsch nach Verwirklichung der gewonnenen Identität. Man organisierte sich, protestierte in öffentlichen Kundgebungen und versuchte universell präsent zu sein. Bemüht war man um Transparenz. Der Gesellschaft sollte das Verborgene sichtbar gemacht werden, um auf diese Weise Ängste und Vorurteile auszuschalten. „Die subkulturelle Formierung und das selbstbewußte Auftreten homosexueller Menschen haben zu einem öffentlichen Verständnis der Ausweitung sexueller Lebensstile beigetragen.“ (Stein-Hilbers, 2000, 123) 3. Letztendlich muss an dieser Stelle noch ein dritter Aspekt vorgestellt werden. Dabei handelt es sich um die Loslösung der Fortpflanzungsfunktion von der Sexualität 10 . Der Soziologe Anthony Giddens vertritt in seinem Werk „Entfesselte Welt.
10 Deren Genese u.a. durch die Entwicklung der Anti-Baby-Pille hervorgerufen wurde.
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Wie die Globalisierung unser Leben verändert.“ (2001) die Ansicht: „Zum ersten Mal in der Geschichte ist Sexualität etwas, das man entdecken, gestalten und verändern kann. Ihre Verknüpfung mit Ehe und Legitimität, die früher als unauflöslich definiert wurden, hat nur noch geringe Bedeutung. Wir sollten in der zunehmenden Akzeptanz der Homosexualität nicht nur einen Tribut an den liberalen Toleranzgedanken sehen. Sie ist vielmehr eine logische Folge davon, daß die Sexualität ihre Fortpflanzungsfunktion verloren hat. Eine von Zwecken befreite Sexualität muß per defintionem nicht mehr unbedingt Heterosexualität sein.“ (Giddens, 2001,73)
Die immer noch fortschreitende Liberalisierung wird vor allem beschränkt durch das Auftreten homophoben Verhaltens. Der Begriff ,Homophobie’, den Georg Weinberg 1972 kreierte, umschreibt die irrationale Furcht heterosexueller Menschen im Umgang mit Homosexuellen (vgl. Anglowski, 1998, 16).
Worin der Ursprung dieser Furcht begründet liegt, lässt sich nicht genau rekonstruieren. Viele differente Theorien versuchen die Homophobie zu erklären. Bei einigen wird erneut auf Geschlechterrollen verwiesen. So begreifen viele Wissenschaftler die Angst vor Homosexuellen als Schutzmechanismus zum Erhalt der stereotypen Geschlechterrollen. Udo Rauchfleisch, Psychoanalytiker und Psychotherapeut, beschreibt:
„Lesben, Schwule und Bisexuelle erschüttern durch ihre Gefühle und Lebensform geltende Wert-vorstellungen: zum einen die traditionelle Familie, indem durch das Zusammenleben von zwei Frauen oder zwei Männern die immer noch weithin für „natürlich“ gehaltene Rollen- und Machthierachie Vater-Mutter-Kind als nicht ganz so selbstverständlich entlarvt wird. [...] Zum anderen stellen schwule Männer - und gegen sie richtet sich die Homophobie ja in erster Liniedie gängigen Männlichkeitsideale von Härte, rivalisierendem Verhalten und insbesondere die Haltung von emotionaler Unberührbarkeit infrage.“ (Rauchfleisch, 1995, 69) Demnach problematisiert sich Homosexualität außerordentlich in Gruppierungen, die sich für tradierte Geschlechterrollen und dem typisch ,Männlichen’ (bzw. typisch ,Weiblichen’) aussprechen. Im Allgemeinen handelt es sich dabei um geschlechtshomogene Gruppen wie sie zum Beispiel in Bereichen des Militärs oder spezifischen Sportarten vorkommen (z.B. Fußball als Domäne der Männlichkeit oder Ballett als Inhärenz von Weiblichkeit).
Im Vergleich zu anderen sozialen Minderheiten kann ein weiterer Ursprung von Homophobie in der sogenannten ,Sündenbock-Funktion’ liegen. Menschen projizieren in diesem Fall eigene Frustrationen, Misserfolge oder verdrängte Triebansprüche auf Homosexuelle (denkbar wäre u.a. auch das unterdrückte eigene Verlangen nach gleichgeschlecht-
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Arbeit zitieren:
Oliver Bock, 2002, Homosexualität als Thema in der Jugendliteratur, München, GRIN Verlag GmbH
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