Sexueller Missbrauch an Jungen - Eine kritische Bestandsaufnahme der Forschung


Diplomarbeit, 1998

116 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

1. Vorbemerkungen

2. Einführung
2.1. Die „Entdeckung“ eines Themas
2.2. Die Konzentration auf Mädchen - zu Lasten der Jungen
2.3. Warum wurden die Jungen vergessen?
2.4. Die Rolle des Feminismus
2.5. Zwei Seiten eines Themas - oder zwei Themen?
2.6. Exkurs zur Geschichte des sexuellen Mißbrauchs
2.7. Die Diskussion in der Gegenwart
2.8. Zum Aufbau dieses Textes

3. Zur Definition von sexuellem Mißbrauch
3.1. Anmerkungen zur „Definitionsfrage“
3.1.1. „Myth of shared meaning“
3.1.2. Definitionsklassen
3.2. Definitionskriterien
3.2.1. Bewertung der Handlungen
3.2.2. Absicht des Handelnden
3.2.3. Art der Mißbrauchshandlungen
3.2.4. Wirkung der Handlung auf das Opfer
3.2.5. Altersunterschied und Altersbegrenzungen
3.2.6. Gewaltanwendung und offener Zwang
3.2.7. Die Frage der Einwilligung
3.2.8. Sich mißbraucht fühlen (subjektive Bewertung)
3.3. Beurteilung der Definitionsproblematik

4. Forschungstheoretische Anmerkungen
4.1. Ausgewählte methodische Aspekte
4.1.1. Definitionen
4.1.2. Stichproben
4.1.3. Kontrollgruppen
4.1.4. Datenerhebung
4.1.5. Zum Problem der Antwortverweigerung
4.2. Zur Bedeutung methodischer Aspekte
4.2.1. Probleme der jungenspezifischen Forschung
4.2.2. Einseitigkeit der Forschungskonzepte
4.2.3. Verzerrte Ergebnisse und unsachliche Argumentationen
4.3. Zusammenfassung und Bewertung

5. Zur Häufigkeit sexuellen Mißbrauchs an Jungen
5.1. Zahlenangaben und ihre Bedeutung
5.2. „Inzidenz“ und „Prävalenz“
5.3. Zahlenangaben deutscher Studien
5.3.1. Inzidenzzahlen
5.3.2. Prävalenzstudien
5.4. Internationale Ergebnisse
5.5. Bewertung der Zahlenangaben

6. Die Umstände des sexuellen Mißbrauchs
6.1. Vorbemerkungen
6.2. Korrelationen der Umstandsvariablen
6.3. Die Umstandsvariablen
6.3.1. Beziehung zwischen Opfer und Täter
6.3.2. Art der Mißbrauchshandlungen
6.3.3. Häufigkeit und Dauer der Übergriffe
6.3.4. Alter der Jungen bei Beginn des sexuellen Mißbrauchs
6.3.5. Alter der Täter und Altersunterschied zum Opfer
6.3.6. Anwendung von Zwang, Gewalt und Drohungen
6.3.7. Strategien der Täter
6.3.8. Geschlecht der Täter
6.3.9. Aufdeckung des Mißbrauchs und soziale Reaktionen
6.4. Beurteilung der Ergebnisse

7. Theorien zur Erklärung der Folgen sexuellen Mißbrauchs
7.1. Zur Notwendigkeit von theoretischen Modellen
7.2. Das Modell von Finkelhor und Browne
7.2.1. Faktor „Traumatische Sexualisierung“
7.2.2. Faktor „Verrat“
7.2.3. Faktor „Ohnmacht“
7.2.4. Faktor „Stigmatisierung“
7.2.5. Bewertung
7.3. Das Child Sexual Abuse Accomodation Syndrome
7.4. Psychoanalytisch orientierte Ansätze
7.4.1. Die „Verführungstheorie“ von Freud
7.4.2. Die Aussagen von Ferenczi zum sexuellen Mißbrauch
7.4.3. Bewertung
7.5. Posttraumatische Belastungsreaktion (PTBR)
7.5.1. Zum Konzept der „Posttraumatischen Belastungsreaktion“
7.5.2. Gestörte kognitive Konstrukte als Erklärung einer PTBR
7.5.3. Bewertung
7.6. Weitere Modelle
7.6.1. Kognitive Prozesse
7.6.2. Streßtheorie und Bewältigung
7.6.3. Lerntheorien
7.6.4. Blick auf „Systeme“
7.7. Zusammenfassung

8. Ergebnisse der Forschung zu den Folgen
8.1. Vorbemerkungen
8.1.1. Zum Mangel jungenspezifischer Untersuchungen
8.1.2. Zur Problematik langer „Folgenlisten“
8.1.3. Jungenspezifische Folgen?
8.1.4. Gibt es ein „Mißbrauchssyndrom“?
8.1.5. Kurz- und langfristige Folgen
8.2. „Initialfolgen“ bei sexuell mißbrauchten Jungen
8.2.1. Psychosomatische Symptome
8.2.2. Affektive Symptome
8.2.3. Symptome einer gestörten Selbstwahrnehmung
8.2.4. Aggressive Verhaltensweisen
8.2.5. Suizidale und autoaggressive Verhaltensweisen
8.2.6. Soziale Probleme und Beziehungsstörungen
8.2.7. Folgen für die Sexualität
8.2.8. Sonstige Symptome
8.2.9. Bewertung
8.3. Langzeitfolgen sexuellen Mißbrauchs
8.3.1. Langfristige sexuelle Symptome
8.3.2. Psychosomatische Beschwerden
8.3.3. Störungen der Selbstwahrnehmung
8.3.4. Suizidalität
8.3.5. Beziehungsprobleme
8.3.6. Emotionale Reaktionen und Symptome
8.3.7. Sonstige Folgen
8.4. Opfer ohne Symptome
8.5. Bewertung der Forschung zu den Folgen

9. Anmerkungen zur Praxisarbeit
9.1. Arbeitsfelder im Zusammenhang mit sexuellem Mißbrauch
9.1.1. Sexueller Mißbrauch in Psychotherapien
9.1.2. Sexueller Mißbrauch in Sorgerechts- und Strafverfahren
9.1.3. Diagnostik - Zur „Entdeckung“ sexuell mißbrauchter Kinder
9.1.4. Intervention - zum Dilemma institutioneller Hilfen
9.1.5. Prävention sexuellen Mißbrauchs
9.1.6. Zusammenfassung
9.2. Diagnostisches Vorgehen
9.2.1. False Negatives und False Positives
9.2.2. Diagnostische Konstellationen
9.2.3. Diagnostische Hilfsmittel
9.2.4. Beurteilung der Möglichkeiten diagnostischen Vorgehens
9.3. Intervention
9.3.1. Grundsätzliche Fragen zur Intervention
9.3.2. Konsequenzen des „Nachweisproblems“
9.3.3. Anmerkungen zu verschiedenen Interventionsanleitungen
9.3.4. Zusammenfassung und Bewertung
9.4. Prävention
9.4.1. Weg von „Mythen“ - hin zu „starken Kindern“
9.4.2. Grundgedanken der Präventionsprogramme
9.4.3. Zielgruppen der Programme
9.4.4. Wie effektiv sind die Präventionsprogramme?
9.4.5. Negative Folgen von Präventionskonzepten
9.4.6. Bewertung und Ausblick
9.5. Beurteilung der „Praxisarbeit“

10. Die andere Sicht
10.1. Beurteilung der Antithesen
10.1.1. Antithese 1: Sexueller Mißbrauch kommt selten vor
10.1.2. Antithese 2: „Pädophile“ Kontakte sind kein sexueller Mißbrauch
10.1.3. Antithese 3: Die sexuellen Kontakte haben keine negativen Folgen
10.1.4. Antithese 4: Traumatisierend ist nur die Reaktion auf die Kontakte
10.1.5. „Pädophile“ als die „wahren Kinderschützer“?
10.2. Zusammenfassung

11. Einordnung der Ergebnisse

12. Literaturverzeichnis

13. Anhang
13.1. Internationale Prävalenzstudien (Schüler und Studenten)
13.2. Internationale Prävalenzstudien (Allgemeinbevölkerung)
13.3. Ausgewählte statistische Angaben
13.3.1. Fremdtäteranteil verschiedener Dunkelfelduntersuchungen
13.3.2. Täterinnenanteil verschiedener Dunkelfelduntersuchungen
13.3.3. Anteil einmaliger Vorfälle bei verschiedenen Dunkelfelduntersuchungen
13.4. Sammlung von Umstandsvariablen nach Julius/Boehme (1997)
13.5. Anmerkungen zur Intervention professioneller Helfer

1. Vorbemerkungen

Zum Begriff „sexueller Mißbrauch

Diese Diplomarbeit handelt von sexuellem Mißbrauch an Jungen. Ich habe mich für diesen Begriff entschieden, obwohl er von vielen Seiten kritisiert wird. Ein Mißbrauch, so wird argumentiert, impliziere einen Ge brauch (z.B. Bange/Deegener, 1996, S. 9, Julius/Boehme, 1997, S. 12, S. 16). Ich sehe das nicht so und bin hier mit Kavemann (1996) einig, die schreibt: „Der Begriff steht für sich und ist mehr als die bloße Negation seines Gegenteils“ (S. 139). Andere Begriffsalternativen sind „sexuelle Gewalt“, „sexuelle Aggression“, „sexuelle Ausbeutung“ oder „sexuelle (Kindes-) Mißhandlung“ (vgl. Van Outsem, 1993, S. 13). In der internationalen Fachliteratur wird auch der Begriff „unerwünschte sexuelle Erfahrungen“ (unwanted sexual experiences) verwendet (z.B. Bagley, 1995, S. 122, Kellogg/Hoffman, 1995, S. 1457). Diese Bezeichnung soll insbesondere Schwierigkeiten bei der Einordnung von sexuellen Handlungen zwischen (beinahe) Gleichaltrigen vermeiden, die nicht prinzipiell als „mißbrauchend“ bezeichnet werden können.

In der Diskussion um die Begriffe vertrete ich die Ansicht, daß die Begriffs wahl allein nicht so entscheidend ist. Es ist von größerer Bedeutung, wie die gewählten Begriffe definiert (bzw. operationalisiert) und welche Inhalte zugrunde gelegt werden (vgl. Haugaard/Repucci, 1988, S. 30, siehe Kapitel 3 „Zur Definition von sexuellem Mißbrauch“).

„Inzest“ und „innerfamiliärer sexueller Mißbrauch“

Der Begriff „Inzest“ ist problematisch, v.a. wenn er von einigen Autoren sehr weit gefaßt wird und auch Fälle einschließt, bei denen der Täter nicht aus der Familie, sondern aus dem „Nahraum der Familie“ kommt (Lew, 1993, S. 33). Im Handbuch Zart war ich, bitter war’s wird dieser „Nahraum“ exzessiv aufgebläht: „Die Täter (Täterinnen) sind nicht, wie meist irrtümlich angenommen, fremde Männer, sondern gehören fast immer zum Familien- oder Bekanntenkreis des Opfers: Väter, Stiefväter, Brüder, Lehrer, Pfarrer, Mütter, Onkel, Babysitter, Freunde der Eltern, Großväter, Tanten, Erzieherinnen, Therapeuten, Nachbarn, Ärzte - sprich: Unauffällige und anständige Bürger mißbrauchen Kinder und Jugendliche. Das bedeutet, daß sexuelle Ausbeutung zu Hause und im Umfeld der Familie an der Tagesordnung ist: in Heimen, Schulen, Kindergärten, Behindertenwohnheimen, im Jugendstrafvollzug, am Arbeitsplatz“ (Enders, 1995, S. 14). Derartig weit gefaßte Begriffe sind letztlich nichtssagend und unbrauchbar.

Die Rechtsprechung versteht unter „Inzest“ ausschließlich den vollzogenen Beischlaf zwischen Blutsverwandten (§173 StGB, vgl. Dreher/Tröndle, 1985, S. 840ff.), im allgemeinen Sprachgebrauch ist der Begriff weitgehend auf Eltern-Kind-Konstellationen (v.a. Vater und Tochter) beschränkt. Ich halte mich in dieser Diplomarbeit an die Forschungsliteratur, die meist von „innerfamiliärem sexuellen Mißbrauch“ spricht und damit sexuelle Kontakte eines Kindes mit seinen Eltern (auch Stiefeltern), mit Großeltern, Onkeln, Tanten, (älteren) Geschwistern sowie (älteren) Cousins und Cousinen meint. In den unterschiedlichen Veröffentlichungen werden sehr divergierende Angaben zum Ausmaß dieser besonderen Form des sexuellen Mißbrauchs gemacht. Es entstehen Mißverständnisse, wenn man sich darunter immer langjährige und intensive Mißbrauchsgeschichten zwischen einer Elternfigur und einem Kind vorstellt, während sich die Zahlenangaben häufig auf ein breiteres Spektrum von Vorfällen und Beteiligten beziehen (vgl. Engfer, 1997, S. 28f.).

Täter und Opfer

Bei sexuellem Mißbrauch an Kindern ist oft von Täter und Opfer die Rede. Auch dieses Begriffspaar ist nicht unproblematisch. So mißfällt einigen Autoren das Wort „Opfer“, weil es „ein Bild der Hoffnungslosigkeit und Hilflosigkeit nahe(legt)“ (hier: Lew, 1993, S. 20). Andererseits bringt die Formulierung „Täter“ deutlich zum Ausdruck, „auf wessen Seite die Verantwortung für die sexuellen Handlungen liegt“ (Glöer/Schmiedeskamp-Böhler, 1990, S. 10). In der internationalen Literatur wird teilweise anstelle von „Opfer“ auch der Begriff „Überlebender“ (survivor) verwendet (z.B. Lew, 1993, Bagley, 1995, Mendel, 1995).

In vielen Fällen sehen sich die Betroffenen subjektiv nicht als „Opfer“ und neigen deshalb dazu, sich in Befragungen nicht mit einer solchen Bezeichnung zu identifizieren. Nicht nur deshalb sollte man in Forschungsarbeiten mit „wertenden“ Begriffen sehr vorsichtig umgehen und in Zweifelsfällen eher deskriptive Kategorien verwenden. Baurmann (1983) weist zudem darauf hin, daß gerade bei Sexualdelikten gegen Kinder der Opferstatus oft von der Umwelt „deklariert“ wird, ohne vom betroffenen Kind „perzipiert“ (wahrgenommen) zu werden (S. 25ff.). Ich möchte mich an dieser Stelle nicht auf das Glatteis einer Diskussion um Straftaten ohne Opfer begeben, dennoch sollte man darauf bedacht sein, Kinder oder Erwachsene nicht unnötig als Opfer zu etikettieren.

Zur Literatur

Ich habe mich bemüht, möglichst viele Aussagen in dieser Arbeit aus den Originalquellen zu zitieren und auch die Seitenzahlen anzugeben, wenn ich die Autoren nicht wörtlich wiedergebe. Im Vergleich zu den sonst üblichen Angaben („Autor, Jahr“) wird damit dem interessierten Leser das Wiederfinden der Textstellen deutlich erleichtert. Alle englischen Zitate habe ich übersetzt, in Zweifelsfällen gebe ich die Originalformulierung in Klammern an.

Aufgrund der überwiegend mädchenspezifisch formulierten Literatur zu grundsätzlich auch für Jungen relevanten Aspekten sehe ich mich wiederholt gezwungen, meinen jungenspezifischen Blickwinkel aufzugeben. Vor allem mußte ich immer wieder feststellen, daß eine objektive Betrachtung des Themas „sexueller Mißbrauch an Jungen“ nicht möglich ist, ohne sich kritisch mit dem Vorgehen der Forschung bzw. der Literatur bei einer allgemeinen oder mädchenspezifischen Sichtweise auseinanderzusetzen.

2. Einführung

Als Bange (1988) dazu aufforderte, die „Mauer des Schweigens“ gegenüber dem sexuellen Mißbrauch an Jungen zu brechen, stieß er auf taube Ohren (S. 35ff.). Ein Jahrzehnt später hat sich daran im wesentlichen nicht viel geändert. In den Regalen von Buchhandlungen und Bibliotheken dominieren nach wie vor eindeutig mädchenspezifische Bücher, während man von einer angemessenen Beschäftigung mit den männlichen Opfern sexuellen Mißbrauchs nicht sprechen kann (von einer „Aufarbeitung“ dieses zu kurz gekommenen Themas ganz zu schweigen). Diese Situation hat viel mit der Art und Weise zu tun, mit der das „Tabuthema“ sexueller Mißbrauch in Deutschland in die öffentliche Diskussion „eingeführt“ wurde.

2.1. Die „Entdeckung“ eines Themas

Mehr als ein Jahrhundert lang wurde der sexuelle Mißbrauch an Kindern lediglich in verstreuten Forschungsarbeiten dargestellt. Zum Ende der Siebziger Jahre begann in den USA eine ausgeprägte Diskussion in der Wissenschaft und in der Öffentlichkeit. Autoren wie Jaffe et al. (1975), Sgroi (1975), Weeks (1976), Brant/Tisza (1977) oder Kempe (1978a, 1978b) nahmen sich der Thematik an. Finkelhor (1979a) stellte fest, daß „zwischen 1977 und 1978 beinahe jede nationale Zeitschrift eine Geschichte über die Schrecken sexuellen Mißbrauchs an Kindern gebracht hat“ (S. 1). Besonders die Frauenbewegung setzte in den USA eine hauptsächlich auf sexuell mißbrauchte Mädchen beschränkte öffentliche Debatte in Gang, die mit einigen Jahren Verzögerung zu Beginn der Achtziger Jahre auch in Europa begann.

Angesichts der kaum mehr überschaubaren Anzahl von Veröffentlichungen zum Ausmaß, den Umständen, den Ursachen und den Folgen sexueller Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern innerhalb der letzten etwa 15 Jahre könnte man den Eindruck gewinnen, das Thema sei erschöpfend diskutiert. Wenn man die Medienpräsenz des Themas als Maßstab für ein „gesellschaftlich verankertes Problembewußtsein“ hernimmt, erscheint das häufig zitierte „Tabu“ gebrochen (vgl. Amann/Wipplinger, 1998b, S. 772ff.[1] ). Die Einschätzung „sexueller Mißbrauch an Mädchen und Jungen ist in aller Munde“ (Wanzeck-Sielert, 1995, S. 283) ist allerdings nur oberflächlich richtig. Was genau ist denn in aller Munde ? Knappe (1994) berichtet von Eltern, die „trotz der steigenden Publikationsflut innerhalb der letzten Jahre von großen Unsicherheiten und Ängsten im Umgang mit der Thematik (erzählen)“ (S. 242, s.a. Hane, 1996, S. 16).

In quantitativer und auch qualitativer Hinsicht kursieren die unterschiedlichsten Vorstellungen, von einem Konsens in den öffentlichen und wissenschaftlichen Diskussionen kann keine Rede sein (vgl. Engfer, 1995, S. 1007f., Engfer, 1997, S. 28). Einen entscheidenden Einfluß (besonders auf die Öffentlichkeit) haben dabei die Medien: Das Thema wurde längst als medienwirksam erkannt (Marquardt-Mau, 1995, S. 10) und als „skandalträchtige Mischung von ‚sex and crime‘“ (Brockhaus/Kolshorn, 1993, S. 11) ausgeschlachtet - die Medien schildern dabei in erster Linie die besonders dramatischen Fälle. Aber auch die Veröffentlichungen in der „Fachwelt“ sind oft wenig hilfreich, wenn man sich ein Bild von dem Thema machen will. Die Kritik von Gelles (1979), der das Thema als „überpolitisiert und untererforscht“ bezeichnete (zitiert in Honig, 1992, S. 30), hat auch heute noch ihre Berechtigung. Kutchinsky (1994) beurteilte die Veröffentlichungen der letzten Jahre kurz und treffend als „zahlreich, aber unoriginell“ (S. 49). Ich bin zudem der Ansicht, daß viel zu häufig die bestehende Forschung teilweise ignoriert oder aber relativ willkürlich zitiert wurde und teilweise noch wird, damit die „Ergebnisse“ bestimmten Interessen oder (um den Vorwurf der bewußten Manipulation zu mildern) vorgefertigten Grundannahmen entsprechen (vgl. Wetzels, 1997a, S. 21). Auf Seiten der Medien herrscht das Diktat der Auflagenhöhe oder der Einschaltquote - um objektive Wahrheit geht es hier längst nicht mehr. Aber auch Teile der Kinderschutzbewegung und der an der „Öffentlichwerdung“ der Thematik entscheidend beteiligten Frauenbewegung müssen sich dem Vorwurf stellen, sich nicht immer nur von einem objektiven „Erkenntnisinteresse“ leiten zu lassen. Große Teile der wissenschaftlichen Literatur ließen sich davon beeinflussen[2]. Eine jungenspezifische Betrachtung hat dabei den Vorteil, daß noch nicht so viele Forschungsarbeiten und andere Veröffentlichungen erschienen sind. Daher besteht hier die Möglichkeit, von Anfang an ein höheres Maß an Sachlichkeit an den Tag zu legen. Auf der anderen Seite entsteht dadurch jedoch die Schwierigkeit, sich innerhalb der öffentlichen Diskussionen angemessen Gehör zu verschaffen.

2.2. Die Konzentration auf Mädchen - zu Lasten der Jungen

Die „Neuentdeckung“ des Themas, von der ich oben sprach, führte zu einer ausgeprägten Diskussion in der Öffentlichkeit und in der Fachwelt. Allerdings blieb die Auseinandersetzung mit dem Thema auf die Darstellung sexuellen Mißbrauchs als ein von Männern an Mädchen begangenen Verbrechens beherrscht, was entscheidend zur „Unterrepräsentation“ der Jungen beitrug (Finkelhor/Baron, 1986, S. 62, Olson, 1990, S. 149).

Im Rückblick überrascht dies, denn schon in den frühen Arbeiten zu dieser Thematik war von Jungen als Opfer die Rede (Ellerstein/Canavan, 1980, Nasjleti, 1980, vgl. die Angaben bei Rogers/Terry, 1984, S. 91, Peters et al., 1986, S. 20f.). Doch obwohl auch nach den Ergebnissen deutscher Untersuchungen 25% der von sexuellem Mißbrauch betroffenen Kinder Jungen sind (siehe Kapitel 5 „Zur Häufigkeit sexuellen Mißbrauchs an Jungen“), findet sich - wie oben bereits erwähnt - auch in den letzten Jahren noch ein den Verhältnissen nicht entsprechendes Übergewicht von mädchenspezifischen gegenüber jungenspezifischen Veröffentlichungen. Ebenso deutlich wird die geringe Beachtung der Jungen in den allgemein auf „Kinder“ bezogenen Beiträgen und Büchern. Bei Rader (1992) wird die Situation der Jungen treffend beschrieben: „Die Entstehungsgeschichte des Themas sexueller Mißbrauch an Kindern hat Jungen als Opfer nicht vorgesehen“ (S. 140, vgl. Bange, 1988, S. 35).

2.3. Warum wurden die Jungen vergessen?

Eine wesentliche Rolle bei der Entstehung dieser Einseitigkeit spielte die lange Zeit ungeprüft gültige Ansicht, daß Jungen zwar ebenfalls sexuelle Erfahrungen in der Kindheit haben, diese aber häufig selbst initiieren und besonders mit weiblichen Jugendlichen oder Frauen eher genießen und nicht als „Mißbrauch“ ansehen. Bei Brockhaus/Kolshorn (1993) kann man beispielsweise lesen, daß „Männer, die in retrospektiven Studien nach sexuellen Kontakten in Kindheit und Jugend gefragt wurden, oft von Erfahrungen mit älteren Frauen (berichten), die zwar unter die jeweilige Definition von sexuellem Mißbrauch fallen, von den Männern selbst aber als freiwillig und selbst initiiert beschrieben werden. Diese Männer fühlen sich zumeist nicht viktimisiert“ (S. 69). Andere Autoren vertreten dagegen die These, die Folgen sexuellen Mißbrauchs seien für Jungen sogar „schlimmer oder komplexer“ (Garnefski/Diekstra, 1997, S. 323[3] ). Nach Ansicht von Finkelhor (1984) müsse man jedenfalls auch ihre Erlebnisse als Mißbrauchserfahrungen mit einem hohen Risiko psychischer Beeinträchtigungen einschätzen (S. 152f.). In Deutschland setzt sich diese Sichtweise erst allmählich durch.

In der Fachliteratur werden eine Reihe weiterer Ursachen für die geringere Beachtung der Jungen genannt: Hierzu zählt z.B. die gesellschaftliche Vorstellung von starken und selbständigen Jungen, zu denen ein sexueller Mißbrauch einfach nicht paßt (schon bei Nasjleti, 1980, S. 270f., vgl. auch Rader, 1992, S. 139, Van den Broek, 1993, S. 9). Es gibt für sie keine „Opferrolle“, ihre Erfahrungen werden eher als Schwächebeweis angesehen (vgl. Rogers/Terry, 1984, S. 92, Lew, 1993, S. 67[4], Mendel, 1995, S. 16ff.), gelten als normentsprechend (vgl. Dimock, 1988, S. 203f.) oder werden - wenn es sich um sexuellen Mißbrauch durch eine Frau handelte - sogar als positiv oder beneidenswert angesehen (vgl. Nasjleti, 1980, S. 271, Bolton et al., 1989, S. 17, Glöer, 1989, S. 56, Van den Broek, 1993, S. 18, Mendel, 1995, S. 30). Als Konsequenz haben die betroffenen Jungen weniger Möglichkeiten, über ihre Erfahrungen zu sprechen. Zum Teil wollen sie das auch nicht, weil sie Angst haben, als homosexuell eingestuft zu werden (vgl. u.a. Nasjleti, 1980, S. 270, Bange, 1989, S. 39, Glöer/Schmiedeskamp-Böhler, 1990, S. 24f., La Fontaine, 1990, S. 85, Kloiber, 1994, S. 492f., Rudin et al., 1995, S. 964).

Verschiedene Untersuchungen weisen eindeutig darauf hin, daß Jungen über ihre Erlebnisse häufiger schweigen als Mädchen (z.B. Finkelhor, 1979a, S. 67, Dimock, 1988, S. 204, Finkelhor et al., 1990, S. 21, Gordon, 1990, S. 327, vgl. Brant/Tisza, 1977, S. 80ff., Urquiza/Capra, 1990, S. 110f., Bagley, 1995, S. 31). Da dieses Schweigen der Jungen mit einem Desinteresse der Gesellschaft zusammenfällt, ist die geringe Beachtung männlicher Opfer eine logische Konsequenz.

2.4. Die Rolle des Feminismus

Der entscheidende Grund für die Ignoranz gegenüber sexuellem Mißbrauch an Jungen ist für mich allerdings die Tatsache, daß die öffentlichen und fachlichen Diskussionen besonders in den Achtziger Jahren von feministischen Anschauungen geprägt wurden. Der sexuelle Mißbrauch wurde zu einem gesellschaftspolitischen Argument, dabei drehte sich alles um die Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Es ging der Frauenbewegung um die Sozialisation der Mädchen in einer von Männergewalt bestimmten Gesellschaft. Diese Sichtweise führte zu einer Reihe von Aussagen in verschiedenen Bereichen des Themas (besonders die Ursachen oder die Täter betreffend, zwei Themen, die ich in dieser Diplomarbeit ausspare) sowie eben auch dazu, die Jungen als Opfer weitgehend zu ignorieren (vgl. Bange, 1989, S. 38, Honig, 1992, S. 24f., Rader, 1992, S. 140, Schenk, 1992, S. 34ff.). Bei Kavemann/Lohstöter (1984) wird sexueller Mißbrauch ausschließlich als Vergehen an Mädchen definiert, was in dieser Form schlicht unsinnig ist (S. 10). Jahrelang hielt sich diese Sichtweise: „Es sind Männer, die Mädchen mißbrauchen und ab und zu auch Jungen“ (Kavemann, 1989, S. 18, im weiteren Verlauf ihrer Einführung in das Thema „sexueller Mißbrauch im Kindesalter“ ist konsequent nur von „Mädchen“ die Rede). In einer Broschüre von Wildwasser Marburg (1992) wird der sexuelle Mißbrauch an Jungen ebenfalls nur nebenbei erwähnt (S. 90).

In den Diskussionen um den sexuellen Mißbrauch wurde zunächst gesellschaftspolitisch argumentiert und nicht vom Kind ausgehend. Es wurde immer wieder die Bedeutung der Geschlechterrolle in einer patriarchalischen Gesellschaft betont, diese „prädestiniert weibliche Kinder zu Opfern und sexuell ausgebeutete männliche Kinder zu späteren Tätern“ (Beglinger, 1994, S. 25). In diesen ideologieverdächtigen[5] Modellen spielten Jungen nur als „potentielle Täter“ eine Rolle (s.a. Braecker/Wirtz-Weinrich, 1991, S. 40f., May, 1994, S. 40). Als positives Beispiel möchte ich Glöer/Schmiedeskamp-Böhler (1990) erwähnen, die dazu auffordern, Jungen auch als Opfer zu sehen (S. 7). Diese Haltung wurde in den USA zu Beginn der wissenschaftlichen Diskussion ebenfalls vertreten (vgl. Nasjleti, 1980, S. 274), immerhin war dort schon in den frühen Untersuchungen von einem Anteil männlicher Opfer die Rede, der bei etwa einem Drittel (!) lag (z.B. Finkelhor, 1979a, S. 68ff., vgl. De Jong, 1982, zitiert in Friedrich et al., 1988a, S. 22).

In Deutschland stand jedoch die sexuelle Gewalt gegen Mädchen im Brennpunkt des öffentlichen Interesses. Es meldeten sich immer mehr betroffene Frauen (der Ausgangspunkt für die Diskussionen waren Erinnerungen bzw. „Selbsterfahrungsberichte“ erwachsener Frauen) und so kam es zu einer regelrechten „Lawine“ von Büchern, Zeitschriftenartikeln und anderen Medienbeiträgen. Eine solche Dynamik gab es für die männlichen Opfer nicht. Der in der internationalen Literatur der letzten Jahre nicht einmal so selten thematisierte sexuelle Mißbrauch an Jungen wird in Deutschland erst ganz langsam als Problem erkannt.

2.5. Zwei Seiten eines Themas - oder zwei Themen?

Für die Beschäftigung mit sexuellem Mißbrauch an Jungen ergibt sich an dieser Stelle eine ganz entscheidende Frage: Soll man „Jungen als Opfer“ als einen bisher übersehenen bzw. verdrängten Aspekt des Themas „sexueller Mißbrauch an Kindern“ ansehen und einfach die bisher gesammelten Erkenntnisse auf die Jungen übertragen, oder soll man eine strenge Trennlinie zwischen weiblichen und männlichen Opfern ziehen und Vergleiche zwischen beiden Gruppen anstellen? Beide (hier bewußt als Gegensätze dargestellten) Möglichkeiten sind nach meiner Auffassung aus einem ganz einfachen Grund zum Scheitern verurteilt: Es gibt überhaupt nicht den sexuellen Mißbrauch. In vielen Handbüchern wird zwar ausgeführt, wie verschieden die Handlungen sein können, die unter dem Begriff „sexueller Mißbrauch“ zusammengefaßt werden, dennoch werden in der Folge oft verallgemeinerte Erklärungen gegeben. Von diesen Vereinfachungen sollte man Abstand nehmen. Solche „Allgemeinplätze“ würden bei einer differenzierenden Betrachtung von Mädchen und Jungen erst recht keine sinnvollen Ergebnisse liefern.

Nach meiner Beurteilung sollte ein „Vergleich“ zweigeteilt sein. Zum einen müßte es um die Frage gehen, ob es Arten des sexuellen Mißbrauchs gibt, von denen Mädchen und Jungen in unterschiedlichem Ausmaß betroffen sind - die andere Frage wäre dann, ob Mädchen und Jungen ähnliche Erlebnisse in ihrer Kindheit haben und diese unterschiedlich verarbeiten.

Die Forschungsergebnisse deuten an, daß Jungen und Mädchen tatsächlich von unterschiedlichen Arten sexuellen Mißbrauchs unterschiedlich häufig betroffen sind: So werden Jungen offensichtlich öfter als Mädchen außerhalb der Familie mißbraucht. Als Ursache wird u.a. genannt, daß den Jungen für Aktivitäten außerhalb der Familie mehr Freiräume eingeräumt werden (siehe ausführlich im Kapitel 6 „Die Umstände des sexuellen Mißbrauchs“). Schwieriger werden die Aussagen, wenn die unterschiedlichen Folgen ähnlicher Mißbrauchserfahrungen begründet werden sollen. Hier fehlen noch aussagekräftige Forschungsergebnisse. Die in der Literatur genannten Erklärungen leiden meiner Ansicht nach oft darunter, daß alle betroffenen Mädchen mit allen betroffenen Jungen verglichen werden. Dabei wird dann insbesondere auf den homosexuellen Charakter der meisten Mißbrauchserfahrungen der Jungen verwiesen (Rogers/Terry, 1984, S. 94f., Urquiza/Capra, 1990, S. 113, S. 120, Garnefski/Diekstra, 1997, S. 120). Als entscheidend wird außerdem die unterschiedliche Sozialisation in den Bereichen Macht und Kontrolle, Sexualität oder Umgang mit Beziehungen angesehen, bzw. die damit verbundenen geschlechtsspezifischen Anforderungen sowie die unterschiedlichen Arten der Streßbewältigung (vgl. Sepler, 1990, S. 76, Urquiza/Capra, 1990, S. 113f., Van den Broek, 1993, S. 45ff., Hirsch, 1994, S. 161, Laszig, 1996, S. 70). Diese pauschalen Einschätzungen überzeugen mich allerdings nicht. Lew (1993) fordert dazu auf, „nicht künstlich zwischen dem Mißbrauch von Jungen und Mädchen zu unterscheiden“ (S. 64). Er hat hier meine volle Zustimmung. Allerdings ist auch seine Erklärung, nach der die Abweichungen eher unabhängig vom Geschlecht den besonderen Charaktereigenschaften der Person zuzuschreiben sind (ebd.), nur ein Teil der Wahrheit. Die entscheidende Variable dürfte nach meiner Beurteilung die spezielle Konstellation im Einzelfall sein, also die spezifischen Umstände und Zusammenhänge des sexuellen Mißbrauchs. Dazu gehören auch sekundäre Faktoren wie die Reaktion des Umfelds auf eine Offenbarung, mögliche zusätzliche Belastungen durch Gerichtsverfahren oder die Trennung von der Familie. Wirkliche Unterschiede kann man folglich nur dann erkennen, wenn Mißbrauchserlebnisse verglichen werden, bei denen die entscheidenden Umstandsvariablen ähnlich sind (Gordon, 1990, S. 324, Watkins/Bentovim, 1992, S. 215). Vieles von dem, was in der Literatur als „Unterschied“ bezeichnet wird, fällt weg, wenn die Umstände in den Vergleichsgruppen (z.B. die Beziehung zwischen Opfer und Täter) konstant gehalten werden (Gordon, 1990, S. 330).

Diese kurzen Bemerkungen deuten schon die ungeheure Vielschichtigkeit des Themas an. Angesichts der begrenzten und in vielen Fragen sehr uneinheitlichen Forschungsergebnisse sollte man sich vor zu groben Vereinfachungen hüten, die einer strengen empirischen Prüfung nicht standhalten.

2.6. Exkurs zur Geschichte des sexuellen Mißbrauchs

Ich habe schon angedeutet, daß es sich bei sexuellem Mißbrauch an Kindern nicht um ein völlig „neues“ Thema handelt. Neu ist lediglich die starke Präsenz des Themas in der Fachliteratur und besonders in der Öffentlichkeit. Wenn von der „Geschichte“ des sexuellen Mißbrauchs die Rede ist, wird meist damit begonnen, die Grausamkeit darzustellen, mit der Erwachsene in der Antike die Kinder ausgenützt haben (vgl. u.a. Bange/Deegener, 1996, S. 11ff., Bange, 1997d, S. 11ff.). Diese Gewalt äußerte sich nicht nur in sexuellen Übergriffen, aber eben auch in diesem Bereich. Ein „Leben mit Gewalt war für Kinder schon immer Alltäglichkeit“ (Jungjohann, 1996, S. 22, vgl. Hirsch, 1994, S. 1). Die beiden bekanntesten Werke zur Geschichte der Kindheit (Ariés, 1975: Die Geschichte der Kindheit, de Mause, 1980: Hört ihr die Kinder weinen) legen davon in dramatischer Weise Zeugnis ab.

Allerdings sollte man mit dem „moralischen Zeigefinger“ gegenüber anderen Kulturen oder Epochen vorsichtig sein. Die Kindheit war in früheren Zeiten kein „schützenswertes“ Gut, sie wurde lange Zeit überhaupt nicht als „Entwicklungsabschnitt“ wahrgenommen. Wenn wir am Ende des 20. Jahrhunderts mit unseren Augen die Moral im vierten Jahrhundert oder im Mittelalter beurteilen, ist das sehr problematisch. Es ist teilweise schon schwierig, verschiedene Moralvorstellungen in der Gegenwart zu bewerten (z.B. gilt das Berühren des Penis durch den Großvater in Südkorea als Ausdruck des Stolzes auf den Enkel, vgl. Gilbert, 1994, S. 69, Ahn/Gilbert, 1995, S. 174, s.a. Jungjohann, 1996, S. 98). Besonders bei interkulturellen Vergleichen ist daher Vorsicht geboten. Genauso falsch ist es natürlich, wenn von „Pädophilen“ die „Knabenliebe“ im antiken Griechenland oder Rom völlig romantisiert dargestellt wird. Es ist in meinen Augen eine Verdrehung der Tatsachen, die Kastration von Knaben, die „in Bordellen von Männern gebraucht [...] werden“ (de Mause, 1980, S. 71ff.), als „Knaben liebe“ zu bezeichnen (s.a. Bange/Deegener, 1996, S. 11f., Bange/Boehmert, 1998, S. 726).

Die Einstufung sexueller Handlungen mit Kindern als Normverstoß entwickelte sich in Mitteleuropa in einem sehr langsamen Prozeß, der einige Jahrhunderte dauerte. Ab dem späten Mittelalter gab es erste einschlägige Gesetze (z.B. in England am Ende des 13. Jahrhunderts), sie wurden jedoch in den seltensten Fällen angewandt. Besonders die Aufklärungsbewegung hatte dann entscheidenden Einfluß auf die geänderten Ansichten über die Kindheit. So begann sich ab dem 19. Jahrhundert langsam die Idee durchzusetzen, daß die Kindheit eine eigene Entwicklungsphase ist (von Rousseau zu Key oder Montessori). Das war die Voraussetzung für eine Sichtweise, die von einem besonderen Schutzbedürfnis dieser Entwicklung [6] ausging. Etwa ab der Mitte des letzten Jahrhunderts häuften sich auch Berichte, in denen Sittlichkeitsvergehen an Kindern als weitverbreitet dargestellt wurden. Als Beispiel sei der französische Gerichtsmediziner Tardieu erwähnt, der 1862 auf die Relevanz der Problematik hingewiesen hat. Besonders seine Kollegen aus der Gerichtsmedizin reagierten auf Tardieu mit dem Argument der mangelnden Glaubwürdigkeit von Kindern. Fournier lehnte es demzufolge ab, Kinder als Hauptbelastungszeugen bei Sittlichkeitsprozessen zuzulassen (vgl. Olafson et al., 1993, S. 8f., Julius/Boehme, 1997, S. 27).

Das bekannteste Beispiel aus der langen Liste dieser „frühen Berichte“ ist sicherlich der Artikel Zur Ätiologie der Hysterie, in dem Freud 1896 den sexuellen Mißbrauch in der Kindheit als Hauptursache der hysterischen Störungen bei 12 Frauen und sechs Männern gebrandmarkt hat (Freud, 1952, S. 423ff.). Die Verdrängung des Traumas verursachte demnach die Symptome der Hysterie. Schon ein Jahr später nahm Freud allerdings seine eigenen Ergebnisse zurück: Die Berichte der Patienten und Patientinnen seien unwahr und leiteten sich von Phantasien ab, nicht von realen Begebenheiten, deshalb stelle seine ursprüngliche Meinung einen Irrtum dar (vgl. Hirsch, 1994, S. 35f.). Es gibt eine Reihe von Vermutungen, was die Ursache dieses Sinneswandels gewesen sein könnte. Möglicherweise war Freud selbst Opfer eines sexuellen Mißbrauchs und er konnte sich der Tatsache nicht stellen, daß sein eigener Vater ein Täter war. Vielleicht geschah sein Rücktritt von der „Verführungstheorie“ auch in der Absicht, der heftigen Kritik von Seiten der „herrschenden Meinung“ auszuweichen, die Freuds Erkenntnissen nicht glauben wollte. Seine Theorie wurde sogar ins Gegenteil verkehrt: So schrieb Abraham (1907) von der Verführung der Erwachsenen durch Kinder, die daraus Lustgewinn und Bestätigung ziehen würden (zur Diskussion um Freuds Verführungstheorie s.a. Finkelhor, 1979a, S. 7ff., Hirsch, 1994, S. 28ff., Enders, 1995, S. 17f., Bange/deegener, 1996, S. 18ff., Julius/Boehme, 1997, S. 27). Auch nach Freud ging es mit dem „hin und her“ weiter: 1913 sprach Wulffen von einer „seuchenartigen Verbreitung von Mißbrauch an Schulmädchen und Töchtern“ - die Wissenschaftler zweifelten wiederum die Glaubwürdigkeit der Kinder an (zitiert in Bange/deegener, 1996, S. 38f.). In den Dreißiger Jahren veröffentlichte Ferenczi (1932, 1933) seine Gedanken zu diesem Thema. Es ist verblüffend, wie genau manche seiner Beobachtungen heutigen Erkenntnissen entsprechen (ich werde sie im Kapitel 7 „Theorien zur Erklärung der Folgen sexuellen Mißbrauchs“ vorstellen). Seine Ansätze wurden von der herrschenden psychoanalytischen Lehre totgeschwiegen.

In den Fünfziger und Sechziger Jahren wurde dann erneut über sexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern diskutiert. Es wurden erste wissenschaftliche Erkenntnisse bekannt und Statistiken belegten das erhebliche Ausmaß solcher Vorfälle (vgl. Bange/deegener, 1996, S. 35ff.). Allerdings war die gesellschaftliche Situation eine völlig andere als heute: Damals stand die sexuelle Liberalisierung „auf dem Programm“ und so ging die Tendenz in den Diskussionen zunächst eher in Richtung einer Entkriminalisierung derartiger Kontakte. Deshalb erregten die Zahlen über retrospektiv negativ bewertete sexuelle Kindheitserlebnisse wenig Aufsehen, sie stießen auf taube Ohren (v.a. auch in den USA, vgl. Finkelhor, 1979a, S. 10). Als Relikt dieser „Liberalisierungsbewegung“ sehen sich die „Pädophilen“. Während sich die Stimmung in der Gesellschaft völlig veränderte und die zunächst als „Repression“ kritisierten Paragraphen des Strafgesetzbuchs (StGB) längst von einer breiten Mehrheit als notwendiger Schutz der Kinder angesehen werden (vgl. Gröning, 1989, S. 195), veröffentlich(t)en Autoren wie Brongersma, Lautmann oder Borneman nach wie vor Artikel und Bücher, die eine „Mindermeinung“ vertreten. Nach dieser Ansicht haben „besonders liebevolle Erwachsene“ sexuelle Beziehungen mit Kindern, die diesen eher nützen als schaden. Die „Pädophilen“ sehen und bezeichnen sich auch heute noch „als Teil gesellschaftlicher Emanzipationsbewegungen“ (ebd., S. 197). Zu den fragwürdigen Positionen der „Pädophilen“ werde ich im Laufe dieser Diplomarbeit wiederholt Stellung beziehen (insbesondere im Kapitel 10 „Die andere Sicht“).

2.7. Die Diskussion in der Gegenwart

In den Achtziger Jahre wurden die Diskussionen um den sexuellen Mißbrauch zunehmend emotionalisiert und polarisiert geführt. Im Vorwort zu Bange/Deegener (1996) findet sich die Klage, daß „die Diskussion um den sexuellen Mißbrauch an Mädchen und Jungen [...] in den letzten Jahren [...] zu einem Schlagabtausch verkommen (ist)“ (S. 9). Es gibt viele Fronten, die sich gegenseitig heftig bekämpfen. Den Gruppen, die den sexuellen Mißbrauch als weitverbreitetes, beinahe alltägliches und immer mit erheblichen psychischen Schädigungen verbundenes Phänomen bezeichnen, wird vorgeworfen, sie unterstützten durch ihre übertriebene Darstellung ein repressives Sexualklima. Als Antwort werfen diese Gruppen der Gegenseite Verharmlosung vor. Die Stimmung ist angeheizt, in den USA prägte Hechler (1988) sogar den Ausdruck vom „Krieg um den Kindesmißbrauch“ (zitiert in Wetzels, 1997a, S. 9). Die Frage ist, ob dabei die Objektivität untergeht - und auch die im Einzelfall betroffenen Kinder, um deren Wohl es doch angeblich geht.

Eine sehr treffende Beschreibung der momentanen Situation liefert Vachss (1994): „Die Fachmeinungen gehen auseinander. Neuerdings gipfelt die Darstellung in den Medien in überspannt polarisierten Sichtweisen, die in ihren Grundsätzen als quasi-religiös beschrieben werden müssen, weil sie jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehren. Die eine ‚Schule‘ versucht, uns mit ungesicherten Statistiken zu ergötzen: ‚7 von 10 Kindern werden sexuell mißbraucht, bevor sie das Erwachsenenalter erreichen‘, oder mit Verallgemeinerungen wie ‚Kinder lügen nie über sexuellen Mißbrauch‘. Den anderen Pol besetzt die Partei, die unverdrossen behauptet, sexueller Mißbrauch sei ein ‚Phantasieprodukt der Medien‘, eine ‚moderne Hexenjagd‘: in Wirklichkeit seien es die Helfer, die ‚Mißbrauch mit dem Mißbrauch‘ trieben. Solche Positionen kennzeichnen nicht verschiedene Punkte einer Skala, sondern Basislager verfeindeter Interessengruppen. Die Wahrheit liegt - wie so oft - in der Mitte“ (S. 7). Es ist eine ungute Situation, daß das Thema sexueller Mißbrauch in einen derart verschärften öffentlichen Diskurs eingebettet ist. Im Zusammenhang mit der Polarisierung der Meinungen verwendet Levold (1997a) auch den Begriff der political correctness („politische Korrektheit“) (S. 24). Er deutet damit ein tatsächlich schwieriges Problem an: Wenn man sich in einer Forschungsarbeit beispielsweise für eine enge oder weite Definition von sexuellem Mißbrauch entscheidet, ist das nicht mehr nur eine forschungstheoretische, sondern auch eine politische Frage. Gleiches gilt für alle (wie auch immer begründeten) relativierenden Aussagen hinsichtlich des Ausmaßes, der Folgen oder der gesellschaftlichen Zusammenhänge. Diese „ideologische Komponente“ der Diskussion ist fatal, weil hier vereinfachte Aussagen als unumstößliche Wahrheiten dargestellt werden, obwohl es kaum einen Bereich des Themas gibt, der nach dem derzeitigen Forschungsstand als „geklärt“ angesehen werden kann. Um es noch einmal in den Worten von Levold (1997a) zu sagen: „Nicht die Konstrukthaftigkeit der Probleme also ist den ideologischen Positionen [...] anzulasten, sondern die Leugnung ihrer Konstruiertheit mithilfe des Rückgriffs auf eine objektive Wahrheit, in deren Namen man legitimerweise handelt“ (ebd.). In dieser emotional angeheizten Stimmung ist es leider kaum mehr üblich, „Zwischenpositionen“ zu beziehen. Ich will das in dieser Diplomarbeit dennoch versuchen, wenn ich es aufgrund der „wissenschaftlichen Objektivität“ als notwendig erachte.

2.8. Zum Aufbau dieses Textes

Ein Schwerpunkt dieser Diplomarbeit sind forschungstheoretische Fragen, die gerade im Hinblick auf die emotionalisiert und oft unsachlich geführte Diskussion eine sehr wichtige Rolle spielen. Eine methodenkritische Analyse ist eine notwendige Bedingung für eine „kritische Bestandsaufnahme der Forschung“. Mir geht es nicht nur um eine Zusammenstellung von Forschungsergebnissen, sondern auch um eine Beurteilung ihrer Aussagekraft. Ich widme mich zunächst der Definition von sexuellem Mißbrauch an Kindern, wobei ich jungenspezifische Gesichtspunkte integriere (Kapitel 3). An der Schwierigkeit, zu einer allgemein anerkannten Definition zu kommen, kann man schon die große Komplexität des Themas erkennen. Außerdem wirken sich Faktoren im Zusammenhang mit der Definition auch auf alle weiteren Bereiche des Themas aus, daher halte ich eine ausführliche Darstellung der Definitionskriterien für erforderlich.

Die Definitionsproblematik ist ein wichtiges Bindeglied zwischen der allgemeinen Diskussion in der Öffentlichkeit und einer „wissenschaftlichen“ Auseinandersetzung mit dem Thema. Entsprechend dieser Funktion stellt sie in diesem Text eine Hinführung auf die Beurteilung methodischer Aspekten dar (Kapitel 4). Ich habe mich hier allerdings auf Fragen konzentriert, die ich als für das Thema relevant ansehe, um eine unnötige „Übertheoretisierung“ zu vermeiden.

Zur Häufigkeit sexuellen Mißbrauchs an Jungen (Kapitel 5) gebe ich nur einen relativ kurzen Überblick und widme mich dafür ausführlich den Umständen (Kapitel 6). Dieser Gewichtung liegt meine Einschätzung zugrunde, daß der spezifische Einzelfall wichtiger ist als eine genaue Klärung des Ausmaßes. Vor allem möchte ich davor warnen, leichtfertig die großen Unterschiede zu übersehen, die es zwischen verschiedenen Fällen geben kann, die jeweils das „Etikett“sexueller Mißbrauch tragen. Ich verzichte bewußt auf die sonst üblichen „Falldarstellungen“, die damit verbundene „Emotionslosigkeit“ meiner Ausführungen ist für mich eine Notwendigkeit und keinesfalls ein Mangel.

Anschließend stelle ich eine Reihe unterschiedlicher Theorien und Modelle zur Erklärung der Folgen sexueller Mißbrauchserfahrungen vor (Kapitel 7). Gerade in den letzten Jahren hat sich auf dem Gebiet der Theoriebildung einiges getan. Ich halte einen möglichst weit gefaßten theoretischen Rahmen für angebracht und zudem wesentlich sinnvoller als Versuche, die komplexen Zusammenhänge „mit Gewalt“ in ein ausgewähltes Modell zu integrieren.

Bei der konkreten Darstellung der Folgen von sexuellem Mißbrauch (Kapitel 8) behalte ich meine sehr methodenkritische Haltung bei. Wegen der Widersprüchlichkeit der Ergebnisse führt dies zwar teilweise zu einer „gewissen Ratlosigkeit“, dennoch ist meiner Ansicht nach die konsequente Berücksichtigung aller möglichen Einschränkungen der zitierten Ergebnisse einer kritiklosen Aufstellung letztlich nichtssagender „Symptomlisten“ vorzuziehen.

Meine Ausführungen zur Praxisarbeit (Kapitel 9) fallen wesentlich kürzer aus, als ich das ursprünglich beabsichtigt habe. Im Bereich der Diagnostik nehme ich eine sehr kritische Position ein, die ähnlich auch in einigen aktuellen Stellungnahmen von Praktikern vertreten wird. Hier setzen sich immer mehr die „mahnenden Stimmen“ durch, die auf die großen und oft scheinbar unlösbaren Probleme beim „diagnostischen Vorgehen“ hinweisen. Noch deutlichere Abstriche muß man meiner Ansicht nach bei den konkreten Hinweisen zur Intervention machen: Die meisten Leitfäden leiden insbesondere darunter, daß sie der Vielfalt der möglichen Konstellationen nicht gerecht werden. Schließlich betrachte ich den Bereich der Präventionsarbeit. Hier wurden in den letzten Jahren immer wieder Programme aus den USA als vielversprechende Ansätze dargestellt, obwohl deren Effektivität inzwischen zumindest umstritten ist. Als besonderes Problem bei der Darstellung der „Praxisarbeit“ in einer Diplomarbeit zum sexuellen Mißbrauch an Jungen erwies sich die Tatsache, daß es kaum möglich war, jungenspezifische Aspekte herauszustellen. Jungen spielen in der Praxis nach wie vor nur eine relativ unbedeutende Rolle.

Im Kapitel 10 („Die andere Sicht“) lasse ich mich auf das Wagnis ein, verschiedene hauptsächlich von „Pädophilen“ vertretene Thesen zu beurteilen. Ich halte es für sinnvoll, sich sachlich mit Aussagen wie „pädophile Kontakte sind kein Mißbrauch“ auseinanderzusetzen. Dies ist ein notwendiger Beitrag, die von Unsachlichkeit und übermäßiger Emotionalisierung geprägten Diskurse wieder in eine objektivere Bahn zu lenken.

In meinen abschließenden Ausführungen (Kapitel 11) versuche ich zum einen, die Bedeutung des Thema sexueller Mißbrauch an Jungen innerhalb des „Gesamtthemas“ noch einmal herauszustellen, zum anderen versuche ich auch, das Thema in einen weiter gefaßten Rahmen einzuordnen (z.B. unter Berücksichtigung anderer Formen innerfamiliärer Gewalt).

3. Zur Definition von sexuellem Mißbrauch

„Was ist sexueller Mißbrauch an Kindern ?“ - stellt man diese Frage in einer beliebigen Gesprächsrunde, löst man damit möglicherweise eine hitzige Debatte aus, zu einem Ergebnis kommt man allerdings kaum. Oft kristallisiert sich eine „herrschende Meinung“ heraus, nach der sexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern prinzipiell abzulehnen sind, eine genaue Begriffsklärung ergibt sich jedoch selten. Auch in wissenschaftlichen Diskussionen gibt es zu dieser wichtigen Frage keine einheitliche Antwort. Dieses Kapitel setzt sich ausführlich mit der Problematik der Definition sexuellen Mißbrauchs auseinander, weil sie letztlich für alle anderen Themenbereiche von größter Bedeutung ist.

3.1. Anmerkungen zur „Definitionsfrage“

3.1.1. „Myth of shared meaning“

Trotz der vielen Veröffentlichungen in den letzten Jahren ist in der Öffentlichkeit und in der Fachwelt nach wie vor „eine große Anzahl von Unsicherheiten und Verwirrungen“ festzustellen (Glaser/Frosh, 1988, S. 3ff.). Es ist vielfach nicht klar, was sich hinter dem Begriff „sexueller Mißbrauch“ verbirgt und ob die verschiedenen Personen, die über das Thema schreiben, reden oder diskutieren, eine wenigstens annähernd vergleichbare Vorstellung von den Inhalten des Begriffes haben. Für die amerikanische Literatur beschrieben Haugaard/Repucci (1988) einen fatalen Mechanismus: In vielen Fällen wird auf eine Definition verzichtet, weil man glaubt, es gäbe eine allgemein anerkannte „gemeinsame Definition“. Sie nannten dieses Phänomen myth of shared meaning („Mythos der geteilten Bedeutung“) (S. 13). Dies läßt sich ohne weiteres auf die deutschsprachige Literatur übertragen. Die Gefahr einer solchen Fehleinschätzung besteht darin, daß es damit oft gar nicht mehr möglich ist, in einer Streitfrage eine gemeinsame Basis zu finden. Es ist deshalb der von verschiedenen Autoren vorgebrachten Forderung zuzustimmen, wonach jede Veröffentlichung zu diesem Thema „als Standardvoraussetzung eine klare, genau spezifizierte Begriffsdefinition enthalten (müßte)" (Van Outsem, 1993, S. 22, vgl. u.a. Finkelhor, 1986a, S. 200ff., Julius/Boehme, 1997, S. 26). Fehlende Definitionen schränken die Vergleichbarkeit von Studien ein (Van den Broek, 1993, S. 23, Van Outsem, 1993, S. 21, Julius/Boehme, 1997, S. 127) und tragen damit wesentlich zur Verwirrung in der Wissenschaft und in der Öffentlichkeit bei (Kutchinsky, 1994, S. 49ff., Engfer, 1995, S. 1006ff., Engfer, 1997, S. 28f., Wetzels, 1997a, S. 64ff.).

3.1.2. Definitionsklassen

Julius/Boehme (1997) unterscheiden drei Klassen von Definitionen: Normative und klinische Definitionen sowie Forschungsdefinitionen. Die ersten beiden Klassen unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Bewertungsmaßstäbe, während letztere sich an normativen und klinischen Definitionen orientieren (S. 18ff., vgl. Kloiber, 1994, S. 490, Wetzels, 1997a, S. 62f.).

Normative Definitionen sind kultur‑ und zeitbezogen veränderliche Bestimmungen, die Werte widerspiegeln. Ein Beispiel für normative Einflüsse auf die Definition ist z.B. das Inzest-Tabu oder auch die Norm von einer Kindheit frei von (Erwachsenen-) Sexualität. Eine explizite Ausformulierung der Normen findet sich in den einschlägigen Gesetzen.

Während die aus dem sexuellen Mißbrauch resultierenden psychischen Auswirkungen in rechtlichen Definitionen ausgeklammert werden[7], stehen sie bei klinischen Definitionen im Mittelpunkt. Fegert (1993) sieht beispielsweise den sexuellen Mißbrauch als traumatisches Erlebnis, „das auch mit konkreten körperlichen Traumata verbunden sein kann und psychische Sofort‑, Früh‑ oder Spätfolgen zeitigen kann. Zu diesen psychischen Folgen können eine große Zahl von Symptomen gehören, wobei eine lineare Kausalität [...] wissenschaftlich oft nicht aufzuzeigen sein wird“ (S. 31).

Für klinisch Handelnde ist die entscheidende Frage, wie sich die jeweiligen Erfahrungen auf das Kind auswirken (subjektiv wie objektiv). Es geht dabei also nicht primär um Definitionskriterien oder rechtliche Fragen. Ich halte diesen Aspekt für sehr wichtig: Wenn man in der Praxis mit einem betroffenen Kind, Jugendlichen oder Erwachsenen arbeitet, sollte dieser Mensch mit seinen individuellen Problemen das Thema sein und eher weniger die Frage, ob seine Erfahrungen „per definitionem“ sexuellen Mißbrauch darstellen oder nicht.

Forschungsdefinitionen werden von normativen und klinischen Definitionen beeinflußt. Dabei wirkt sich gerade bei einem derart emotional beladenen Thema sicherlich auch die Einstellung der Forscher zu dem Thema auf die Auswahl ihrer Definition aus. Ich möchte an dieser Stelle betonen, daß die Aufgabe der Forschung darin besteht, Daten zu sammeln und klinische Hypothesen empirisch auf ihre Gültigkeit hin zu überprüfen. Dabei sollte sie möglichst um Neutralität bemüht sein.

3.2. Definitionskriterien

Die verschiedenen Definitionen unterscheiden sich in einer Reihe von Aspekten, wobei diese „Definitionselemente“ nicht immer eindeutig verwendet werden. Besonders die in einigen Handbüchern üblichen „Kurzdefinitionen“ halte ich für problematisch. Hier wird oft ein „Grobraster“ angegeben, das im weiteren Verlauf mit teilweise widersprüchlichen Aussagen ergänzt wird. Am Ende bleibt häufig ein ziemlich verschwommenes Bild übrig.

Angesichts der Vielzahl von beachtenswerten Fragen bezweifle ich, daß eine Definition sexuellen Mißbrauchs in einem oder zwei Sätzen sinnvoll ist. In solchen Fällen bleiben viele Aspekte „ungesagt“ und das führt zu einer ähnlichen Undurchsichtigkeit, wie sie oben mit dem myth of shared meaning beschrieben wurde. Ich werde im Kapitel 4 („Forschungstheoretische Anmerkungen“) und im Kapitel 5 („Zur Häufigkeit sexuellen Mißbrauchs an Jungen“) die praktischen Konsequenzen unterschiedlicher Definitionen näher erläutern. Nun möchte ich mich aber den zentralen Fragen im Zusammenhang mit der Definitionsproblematik zuwenden (vgl. dazu u.a. Finkelhor, 1979b, S. 692ff., Finkelhor, 1984, S. 109f., Haugaard/Repucci, 1988, S. 15ff., Brockhaus/kolshorn, 1993, S. 21, Van Outsem, 1993, S. 16f., Bange/Deegener, 1996, S. 96ff., Bange, 1997e, S. 67ff., Julius/Boehme, 1997, S. 16f., S. 23ff., Wetzels, 1997a, S. 65ff.). Diese Kriterien gelten im Prinzip für Mädchen und Jungen gleichermaßen, zu einigen Aspekten werde ich jedoch jungenspezifische Anmerkungen machen.

3.2.1. Bewertung der Handlungen

Im Zusammenhang mit der Bewertung der Handlungen stellt sich die Frage, aus welchen Gründen man sich mit „sexuellem Mißbrauch“ beschäftigen muß. Sie ist nur auf den ersten Blick überflüssig. Die „Bewertung“ der Problematik ist entscheidend von kultur‑ und zeitgebundenen Normen abhängig (vgl. Julius/Boehme, 1997, S. 17f.). Daraus folgt, daß die Beurteilung sexueller Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern eng damit verbunden ist, „welche Bedeutung Menschen Begriffen wie Sexualität, Gewalt, Verantwortlichkeit, Abhängigkeit und dem Verhältnis zwischen Erwachsenen und Kindern beimessen“ (Van Outsem, 1993, S. 14). Was für die „Pädophilen“ ein „Liebesbeweis den Kindern gegenüber“ ist, ist für andere sexueller Mißbrauch. Was aber macht Handlungen wie das Stimulieren der Genitalien kleiner Kinder, die in anderen Kulturen üblich sind, „ohne nachweisbare Schuldgefühle und Schäden bei den Kindern auszulösen“ (Ahn/Gilbert, 1995, S. 174), in unserer Gesellschaft zu einem der schlimmsten Lebensereignisse von Kindern und Jugendlichen? Nach Ansicht von Bauserman/Rind (1997) kann ein Verhalten „eine Verletzung sozialer und rechtlicher Normen darstellen, muß aber nicht notwendigerweise zu einem Schaden bei den beteiligten Individuen führen“ (S. 134). Ist „sexueller Mißbrauch an Kindern“ also nur ein normatives oder auch ein psychologisches Problem? Ich möchte diese heiklen Fragen vorläufig so beantworten: Wenn Kinder von Erwachsenen in sexuelle Handlungen eingebunden werden, stellt dies eine Konfrontation mit Eindrücken (körperliche Empfindungen beim Kind, Reaktionen beim Erwachsenen) dar, die das Kind aus entwicklungspsychologischer Sicht überfordern. Diese Kontakte sind nicht nur aus normativer Sicht verwerflich, sondern können auch die psychische Entwicklung beeinträchtigen. Dabei erscheinen mir vier Aspekte als wesentlich: Das Kind hat erstens kaum Möglichkeiten, solche Ereignisse durch innerpsychische Prozesse in seine Erlebniswelt einzuordnen, es ist zweitens wegen des Machtungleichgewichts zwischen Erwachsenem und Kind hilf- und wehrlos, es kann drittens nicht mit seiner Umwelt über seine Erlebnisse reden (zum einen, weil es keine „Worte“ für das Erlebte hat, zum anderen, weil der Erwachsene es zur Geheimhaltung verpflichtet) und es steht viertens häufig in einer besonderen Abhängigkeitsbeziehung zum Täter. Ich lehne alle Ansätze kategorisch ab, die irgendwelche „Zwischenformen“ zu konstruieren versuchen, um sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern zu rechtfertigen. Einer Entkriminalisierung „pädophiler“ Kontakte muß mit großem Nachdruck widersprochen werden.

3.2.2. Absicht des Handelnden

Die Täter sind „sehr geschickt darin, ihre wahre Absicht zu verbergen“ (Brockhaus/kolshorn, 1993, S. 23). Sowohl innerhalb der Mißbrauchssituation als auch hinterher stellen sie die Geschehnisse oft sehr beschönigend dar (vgl. Deegener, 1995, S. 58ff.). Besonders die „Pädophilen“ bezeichnen die Kontakte häufig verklärend als „Liebesbeziehung“. Unter diesen Voraussetzungen muß dieses Kriterium aus meiner Sicht als Bedingung, um von sexuellem Mißbrauch zu sprechen, abgelehnt werden, vor allem dann, wenn man sich für die psychischen Folgen bei den Betroffenen interessiert. Bei einer strafrechtlichen Bewertung liegen die Dinge dagegen anders, hier wird ein „Vorsatz“ vorausgesetzt und auch die „Absicht [...], durch die Tathandlung sich selbst oder das Opfer [...] oder einen anderen sexuell zu erregen“ (Dreher/Tröndle, 1985, S. 860).

Es stellt sich aber auch die Frage, ob ein betroffenes Kind die Intention des Erwachsenen fehlerlos beurteilen kann. Dies gilt für retrospektive Beurteilungen, aber auch in konkreten Situationen: Wie kann man beispielsweise die Absicht einer Mutter erkennen, wenn sie mit dem Geschlechtsteil ihres Sohnes „spielt“? Wo ist hier die Grenze zwischen (möglicherweise als unangenehm erlebter) Körperhygiene und sexueller Befriedigung seitens der Mutter?.

Ein weiterer Punkt, den es zu bedenken gilt, sind interkulturelle Unterschiede. So ist es in Südkorea üblich, daß der Großvater vor Verwandten und Bekannten den Penis seines Enkels streichelt, um seinen Stolz auszudrücken (ich habe das bereits erwähnt). Für europäische Augen ist diese in die Kultur eingebettete Handlung ein offensichtlicher sexueller Mißbrauch. Wie ist nun besagter Großvater zu beurteilen, wenn er sich mit dem Enkel in ein Zimmer zurückzieht und ihm dann - außerhalb der „rituellen Situation“ - den Penis streichelt? Ist dann eine mißbrauchende Absicht zu unterstellen? Die gleiche Handlung kann je nach situativem und/oder kulturellem Kontext ein sexueller Mißbrauch sein - oder eben nicht. Dennoch bleibt das Kriterium „Absicht“ eine heikle Angelegenheit und sollte daher meiner Ansicht nach nicht als „notwendiges Definitionskriterium“ herangezogen werden.

Die Frage der „Absicht des Handelnden“ spielt auch eine wesentliche Rolle, wenn es darum geht, verunsicherte Eltern zu beruhigen. Diese fragen sich, ob sie jetzt nicht mehr mit ihren Kindern baden oder „kuscheln“ dürfen, weil man dieses natürliche und durchaus positive Elternverhalten „äußerlich“ kaum von dem unterscheiden kann, was von einigen Autoren als (beginnender) sexueller Mißbrauch beschrieben wird (Braun, 1995, S. 12). Es ist mitunter nicht leicht, hier eine genaue Grenze zu ziehen, v.a. weil es sicherlich auch von Familie zu Familie unterschiedliche „Normen“ gibt (z.B. sich nackt vor den Kindern zeigen o.ä.)[8]. Hirsch (1994) betont in Anlehnung an Summit/Kryso (1978) „die Verantwortung [des Erwachsenen, J.S.], Grenzen zu setzen und sich taktvoll in der Empathie mit den Bedürfnissen des Kindes zurückzuziehen, wenn er selbst im Körperkontakt mit dem Kind sexuell erregt ist“ (S. 11, vgl. Trube-Becker, 1992, S. 21, Enders, 1995, S. 20, Jäckel, 1996, S. 115f.).

3.2.3. Art der Mißbrauchshandlungen

Hier geht es um die Frage, welche „Mindestanforderungen“ an eine Handlung gestellt werden, damit sie als sexueller Mißbrauch gilt. Die Definitionen von sexuellem Mißbrauch bestimmen, welche Handlungen überhaupt als potentiell schädlich (bzw. strafrechtlich relevant) beurteilt werden (Julius/Boehme, 1997, S. 15, vgl. zur juristischen Relevanz Dreher/Tröndle, 1985, S. 859ff.). So wird in „weiten“ Definitionen der Exhibitionismus ebenso unter dem Begriff „sexueller Mißbrauch“ subsumiert wie ein vollzogener Geschlechtsverkehr. Bei Enders (1995) wird beispielsweise immer dann von „sexueller Gewalt“ gesprochen, wenn „ein Mädchen oder Junge von einem Erwachsenen oder älteren Jugendlichen als Objekt der eigenen sexuellen Bedürfnisse benutzt wird“ (S. 19). Die Spanne reicht von „heimlichen, vorsichtigen Berührungen, verletzenden Redensarten und Blicken“ bis hin zur „oralen, vaginalen oder analen Vergewaltigung“ (ebd., S. 20, vgl. Kavemann/Lohstöter, 1984, S. 10, Brockhaus/Kolshorn, 1993, S. 28f.). Im Gegensatz dazu werden in „engen“ Definitionen strenge Kriterien genannt, welche die gemachten Erfahrungen erfüllen müssen, um ein Individuum als Opfer sexuellen Mißbrauchs anzuerkennen: Nur die schwerwiegenden Formen werden hier als sexueller Mißbrauch angesehen (Van Outsem, 1993, S. 14[9] ). Sogar „eindeutige“ Handlungen (wie das Betasten von Geschlechtsteilen und dergleichen) werden von einigen Autoren als „unschuldig“ bezeichnet. Wolff (1994) ist beispielsweise der Ansicht, Exhibitionismus, das Berühren oder Streicheln des Penis und aktive wie passive Masturbation führten zu keinen oder allenfalls geringen Schädigungen beim Kind (S. 83). Einig mit Krück (1989) widerspreche ich solchen Ansichten nachdrücklich. Kinder über sechs Jahren können durchaus autonom Normen erfassen und demzufolge auch einen Normverstoß gravierend und intensiv erleben, auch wenn es sich um wenig intensive sexuelle Handlungen handelt (S. 316ff., vgl. zu dieser Debatte auch La Fontaine, 1990, S. 81f., Bange/deegener, 1996, S. 101f.).

Wenn man allerdings eine sehr weite Definition von sexuellem Mißbrauch in einer Studie verwendet, ohne die Arten der Mißbrauchshandlungen in irgendeiner Weise zu klassifizieren, sind die Ergebnisse aus methodischen Gründen nur bedingt generalisierbar. Leider gilt dies für einen erheblichen Anteil der Veröffentlichungen. Zu welchen Problemen das führt, werde ich im folgenden immer wieder deutlich machen. Natürlich muß man dabei unbedingt auch folgenden Einwand beachten: Wenn man beispielsweise in einer Studie den Exhibitionismus nicht als sexuellen Mißbrauch definiert, weil er angeblich keine Auswirkungen hat, dann kann man diese Hypothese auch nicht überprüfen (Finkelhor, 1986a, S. 202).

3.2.4. Wirkung der Handlung auf das Opfer

Die Frage nach der Berücksichtigung negativer Folgen als bedingendes Kriterium für den sexuellen Mißbrauch ist eine zweischneidige Angelegenheit. Natürlich gründet die negative Bewertung sexueller Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern zu einem nicht unwesentlichen Teil auf der Erkenntnis, daß die betroffenen Kinder von negativen Auswirkungen derartiger Erlebnisse betroffen sind. Es gibt aber andererseits auch Kinder, die die Geschehnisse ohne eine Beeinträchtigung ihrer Entwicklung verarbeiten (vgl. Finkelhor, 1984, S. 15f., siehe Kapitel 8 „Ergebnisse der Forschung zu den Folgen“).

Ich habe bereits darauf hingewiesen, daß für die juristische Seite bereits die Möglichkeit einer Schädigung ausreicht, um sexuelle Handlungen an und mit Kindern als verwerflich und damit als „strafwürdig“ anzusehen. Wissenschaftliche Untersuchungen zum sexuellem Mißbrauch wären mit einer solchen Einschränkung sinnlos, weil sie etwas zur Bedingung machen würden, das sie erforschen sollen.

Es bleibt festzuhalten, daß sexuelle Mißbrauchserfahrungen mit einem Risiko für psychische Schädigungen verbunden sind. Auch wenn nicht alle betroffenen Kinder unter derartigen Folgen leiden, sollte man die negativen Auswirkungen nicht als Voraussetzung ansehen, um von einem sexuellen Mißbrauch zu sprechen. Allerdings ist nach Ansicht einiger Autoren darauf zu achten, daß es innerhalb der Forschung nicht zu Einseitigkeiten kommt, weil man ausschließlich nach möglichen Negativfolgen sucht. So beklagt Okami (1990), daß die Forschung „von ihrem Aufbau her die Möglichkeit von Betroffenen, die von positiven Folgen berichten, nicht zugelassen (hat)“, Constantine (1981) kritisiert die übliche Beschränkung auf die Frage „wie schlimm war es?“ und Kilpatrick (1987) weist darauf hin, daß die auf negative Folgen fixierte Forschung die Bandbreite der Reaktionen verdeckt hat (alles zitiert in Bauserman/Rind, 1997, S. 136f.). Diese Sichtweise, die Wolff (1994) als „worst case scenario“ (Annahme des schlimmsten Falles) bezeichnete (S. 84), ist ein weiteres großes Problem, dem bisher noch nicht ausreichend Beachtung geschenkt wurde. Diese Kritik ist keineswegs als Unterstützung für die besonders von den „Pädophilen“ vertretene Theorie von angeblich „unschädlichen sexuellen Kontakten“ zwischen Erwachsenen und Kindern zu verstehen, sondern als notwendiger Hinweis auf gewisse „Verkürzungen“, die eine Verzerrung der Ergebnisse zur Folge haben können (siehe Kapitel 4 „Forschungstheoretische Anmerkungen“).

3.2.5. Altersunterschied und Altersbegrenzungen

In einer Reihe von Forschungsdefinitionen wird ein Altersunterschied von meist fünf Jahren als Kriterium verwendet, um die Macht- und Wissensunterschiede zwischen Täter und Opfer zu unterstreichen. In anderen Fällen wird nur bei einem erwachsenen Täter von sexuellem Mißbrauch gesprochen. Beim Kriterium des Altersunterschieds sind verschiedene Aspekte zu beachten: Durch solche Beschränkungen wird z.B. der sexuelle Mißbrauch unter Gleichaltrigen ausgeschlossen, den es neben einvernehmlicher sexueller Kontakte gibt (Browne/Finkelhor, 1986, S. 143f., Finkelhor, 1986a, S. 201, Haugaard/Tilly, 1988, S. 211ff., O’Brien, 1991, S. 82ff., Van Outsem , 1993, S. 17f., Bange, 1995, S. 32f., Bange, 1997e, S. 68)[10]. Eine genaue Grenzziehung ist hier sehr schwierig (Bange/Deegener, 1996, S. 103, Wetzels, 1997a, S. 67). In diesem Zusammenhang warnen Bange/Deegener (1996) vor der Gefahr, „in eine neue Prüderie zu verfallen, die den Kindern ihr Recht auf eine freie Entwicklung ihrer Sexualität und auf einvernehmliche Sexualität mit anderen Kindern abspricht“ (S. 103, vgl. zur Sexualität von Kindern z.B. Glaser/Frosh, 1988, S. 33ff.). Der entscheidende Unterschied dieser Position zu den Äußerungen der „Pädophilen“ wird durch die Worte mit anderen Kindern deutlich. Die „Pädophilen“ und ihre Fürsprecher wollen diese Liberalität auf Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern erweitern. Lediglich bei Kontakten mit Gleichaltrigen bejahen Bange/Deegener (1996) die Hinzunahme von Zwang und/oder körperlicher Gewalt als Definitionskriterium (S. 105)[11]. Das erscheint berechtigt, wenn man berücksichtigt, daß sexuelle Spiele mit Gleichaltrigen von den Betroffenen überwiegend neutral oder positiv bewertet werden (vgl. z.B. Goldman/Goldman, 1988, S. 104).

Als weiteren Aspekt gilt es zu bedenken, daß ein vorgegebener „Mindestaltersunterschied“ und besonders eine Beschränkung auf Erwachsene als Täter dazu führt, daß die jugendlichen Täter nicht genug beachtet werden. Dies erscheint problematisch, da offensichtlich viele der erwachsenen Sexualstraftäter ihre „Karriere“ bereits in ihrer Kindheit oder Jugend beginnen (Abel/Rouleau, 1990, S. 13f., vgl. Freeman-Longo, 1986, S. 412, Bagley, 1995, S. 9, Bange/deegener, 1996, S. 103). Diese Ergebnisse belegt ein Artikel von Johnson (1988) über Kinder, die andere Kinder sexuell belästigten (S. 219ff.) und auch Watkins/Bentovim (1992) zitieren Studien, in denen sexuell aggressives Verhalten sogar schon bei Kindern unter 10 Jahren beobachtet wurde (S. 207). Sie weisen andererseits aber auch auf die Frage hin, wie jung ein Jugendlicher sein kann, um als „Täter“ bezeichnet werden zu können (ebd.).

Die Frage der Altersbegrenzung spielt besonders bei entwicklungspsychologisch orientierten Ansätzen eine Rolle, weil hier die Schädlichkeit einer Handlung vom Entwicklungsstand des Kindes abhängig gemacht wird. Allerdings sind gerade in der Entwicklungspsychologie feste Altersbegrenzungen problematisch, weil sich verschiedene Menschen unterschiedlich schnell entwickeln (vgl. Baurmann, 1983, S. 71f.). Über spezifische Auswirkungen von sexuellem Mißbrauch in bestimmten Entwicklungsphasen gibt es zudem (v.a. bei Jungen) wenig gesichertes Wissen.

Besonders im Hinblick auf eine Vergleichbarkeit mit anderen Studien (zum einen bei Studien zum Ausmaß, zum anderen bei Studien zu den Auswirkungen) ist die Angabe einer Altersgrenze und auch Angaben zur Alterszusammensetzung der Stichprobe von großer Bedeutung. Bei retrospektiven Befragungen wird meist nach Erfahrungen vor dem 16. Lebensjahr gefragt, während in der Gesetzgebung (§176 StGB) der allgemeine Schutz der Kinder schon mit 14 Jahren endet. Den „Pädophilen“ ist selbst diese Altersgrenze zu hoch: Der Slogan einer großen amerikanischen Pädophilenorganisation lautet beispielsweise sex by year eight - or else it’s too late („Sex mit acht Jahren, sonst ist es zu spät“, zitiert u.a. in Hirsch, 1994, S. 14, Jungjohann, 1996, S. 99). Solche Äußerungen sind jedoch meiner Ansicht nach indiskutabel.

3.2.6. Gewaltanwendung und offener Zwang

Hier ist besonders wichtig, ob unter Gewalt nur physische Gewalt verstanden wird oder auch psychische Gewalt. Außerdem ist in vielen Fällen aufgrund der emotionalen Abhängigkeit keine physische Gewalt oder auch nur Gewaltandrohung notwendig (s.a. Kapitel 6 „Die Umstände des sexuellen Mißbrauchs“). Deshalb ist die Einigkeit darüber, daß „alle sexuellen Handlungen, die durch Drohungen und körperliche Gewalt erzwungen werden, sexuellen Mißbrauch darstellen“ (Bange, 1995, S. 31, Bange, 1997e, S. 67, Wetzels, 1997a, S. 66f.), nicht ausreichend. In vielen Fällen kann man auch davon ausgehen, daß retrospektiv der Zwang zur Freiwilligkeit umgedeutet wird. Die Betroffenen geben sich selbst eine gewisse Mitschuld, um sich und anderen ihre Ohnmacht nicht eingestehen zu müssen (Finkelhor, 1979a, S. 52). Wegen des Rollenbildes scheinen gerade Jungen und Männer für derartige Verzerrungen anfällig zu sein.

Das Kriterium „Zwang und Gewalt“ ist darüber hinaus vor allem deshalb von großer Bedeutung, weil dieser Faktor offensichtlich eine sehr entscheidende Rolle bei der Entstehung psychischer Störungen nach einem sexuellem Mißbrauch spielt (siehe Kapitel 6 „Die Umstände des sexuellen Mißbrauchs“). Als notwendige Bedingung halte ich die Anwendung von Zwang und Gewalt nicht für angebracht. In dieser Frage widerspreche ich nachdrücklich allen Forderungen, sexuelle Kontakte ohne offenen Zwang prinzipiell nicht als Mißbrauch anzusehen. Vor allem ist vor dem Trugschluß zu warnen, daß aus dem fehlenden Zwang auf eine „Zustimmung“ des Kindes geschlossen werden kann.

3.2.7. Die Frage der Einwilligung

Das Kriterium der „Einwilligung des Kindes“ ist sehr problematisch. Kann ein Kind sexuellen Handlungen mit Erwachsenen überhaupt zustimmen? Ein zentraler Gedanke wird bei Julius/Boehme (1997) angesprochen: Sexuelle Kontakte setzen die „ungefähre Ebenbürtigkeit der Personen hinsichtlich ihres Wissens und ihrer Reife voraus“ (S. 11). Deshalb schlagen sie in Anlehnung an Schechter/Roberge (1976) das Konzept des „wissentlichen Einverständnisses“ (informed consent) vor. Demnach meint sexuelle Ausbeutung die „Einbindung von abhängigen und von ihrer Entwicklung her unreifen Kindern und Jugendlichen in sexuelle Aktivitäten, die sie nicht vollständig begreifen, denen sie nicht wissentlich zustimmen können und die soziale, auf familiäre Rollen bezogene Tabus verletzen“ (zitiert u.a. bei Bange, 1989, S. 36, Julius/Boehme, 1997, S. 18[12] ). Für einige Autoren sind nicht alle sexuellen Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern schädlich, die entscheidende Variable ist für sie, ob die Kontakte freiwillig waren oder nicht (z.B. Borneman, 1988, S. 10, vgl. dazu Broussard/Wagner, 1988, S. 563, Van den Broek, 1993, S. 188). Viele Autoren sprechen dagegen bei jedem sexuellen Kontakt zwischen Erwachsenen und Kindern von sexuellem Mißbrauch, weil es ihrer Ansicht eine „wissentliche Zustimmung“ von Kindern nicht geben kann (vgl. u.a. Finkelhor, 1979a, S. 50f., Finkelhor, 1984, S. 17f., S. 109, La Fontaine, 1990, S. 74, Trube-Becker, 1992, S. 53f., Brockhaus/Kolshorn, 1993, S. 23, Hirsch, 1994, S. 2, S. 14, Bange/deegener, 1996, S. 96f., Bange, 1997e, S. 68, Julius/Boehme, 1997, S. 18f.). Nach Finkelhor (1984) sind Kinder „unfähig, wirklich einzuwilligen“ (incapable of truly consenting), von Zustimmung könne man darüber hinaus nur sprechen, wenn eine Person „weiß, was es ist, dem er oder sie zustimmt“ und die „Freiheit, ja oder nein zu sagen“ hat (S. 17, vgl. schon Finkelhor, 1979b, S. 694f.). Selbst wenn das Kind den Erwachsenen mag, sich die mit den Handlungen verbundene körperliche Empfindung gut anfühlt und das Kind auf dieser Grundlage eine Entscheidung fällt, stellt dies demnach keine Zustimmung nach dieser Formulierung dar. Allein die großen Machtunterschiede lassen oft ein „Nein“ nicht zu (Finkelhor, 1984, S. 18). Ähnliche Überlegungen finden sich auch in den meisten deutschsprachigen Veröffentlichungen wieder[13]. Bange/Deegener (1996) erwähnen in diesem Zusammenhang, daß die Betroffenen den Mißbrauch oft als „gewollt“ interpretieren. Damit geben sie sich „der Illusion hin, sie hätten Einfluß auf die Situation gehabt. Dadurch deuten sie ihre Machtlosigkeit um“ (S. 100, s.a. Bange, 1997e, S. 67). Diese Umdeutung kann als „Überlebensstrategie“ verstanden werden (ebd., vgl. Wirtz, 1989, S. 149).

Selbst wenn ein Kind den sexuellen Kontakt scheinbar „mitinitiieren“ sollte, muß der ältere Beteiligte aus normativer Sicht Verantwortung zeigen und darf den Kontakt nicht zulassen[14]. Tut er dies nicht, begeht er nach Julius/Boehme (1997) schon sexuellen Mißbrauch (S. 88f.). Es gibt also eine Reihe von Argumenten dafür, sexuellen Mißbrauch unabhängig von der Frage der Zustimmung zu definieren. Besonders interessant ist dieser Aspekt für die Beurteilung der „Pädophilen“, die gerade mit der angeblichen „Zustimmung“ der Kinder ihre Forderung nach einer Freigabe sexueller Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern begründen.

Ich glaube nicht, daß man von einem Kind verlangen kann, die Verantwortung für solche Handlungen zu übernehmen. Finkelhor (1984) mahnt, „nicht zu vergessen, daß die moralische und sachliche Verantwortung für die Mißbrauchserfahrungen beim Täter liegt. [...] Der unmittelbarste und bedeutsamste ‚Grund‘ für den Mißbrauch war eine Entscheidung, die ein Täter fällte“ (S. 30, vgl. La Fontaine, 1990, S. 96). Ein übereinstimmendes Ergebnis der meisten Studien ist, daß die Kinder weder als bewußte noch als unbewußte „Verführer“ der Erwachsenen gesehen werden dürfen (z.B. Goldman/Goldman, 1988, S. 105). Nach La Fontaine (1990) sollte die Frage nicht sein, warum ein Kind den Mißbrauch nicht verhindert oder beendet, sondern warum der Täter ihn begonnen hat (S. 72). Aus diesem Grunde sollte auch die Frage keine Rolle spielen, ob ein Kind offen Widerstand zeigt oder nicht. Ebensowenig darf eine körperliche Erregung des beteiligten Kindes (z.B. eine Erektion beim Jungen) als „Zustimmung“ oder als „Zeichen, daß es ihm gefällt“ verstanden werden.

Mir ist dieser Punkt sehr wichtig, weil es Hinweise darauf gibt, daß die Öffentlichkeit gerade in dieser Frage dazu neigt, die Schwere eines Mißbrauchs von der (offen gezeigten) Ablehnung des Kindes abhängig zu machen. Bestätigt wurde dies z.B. in einer großen Elternbefragung in den USA (Finkelhor, 1984, S. 114f., S. 119f.). Außerdem muß die Interpretation der Täter, die aus dem fehlenden Widerstand des Kindes eine Zustimmung folgern, entschieden abgelehnt werden (vgl. La Fontaine, 1990, S. 80). Die immer wieder geäußerte Ansicht, besonders Jungen initiierten häufig ihre „Mißbrauchserlebnisse“ selbst, gilt nach Ansicht der meisten Autoren nur in einigen Ausnahmefällen. Selbst dann sei es sehr fraglich, ob die Jungen diese Eigeninitiative nicht nachträglich erfinden, um sich nicht als „überwältigte Opfer“ sehen zu müssen (z.B. La Fontaine, 1990, S. 86f.). Wenn sexueller Mißbrauch unabhängig von einer „Zustimmung“ des Kindes definiert wird, spielt diese Überlegung für eine Einstufung dieser Fälle keine Rolle[15]. Allerdings ist bei einer so engen Sicht des Zustimmungsbegriffes damit zu rechnen, daß in jeder größeren Studie Fälle als sexueller Mißbrauch gezählt werden, die sich erheblich von den dramatischen Fallbeispielen unterscheiden, die in verschiedenen Veröffentlichungen als „der“ sexuelle Mißbrauch dargestellt werden. Derartige Verzerrungen lassen sich vermeiden, wenn man sie erkennen und sich damit auseinandersetzen will (siehe Kapitel 4 „Forschungstheoretische Anmerkungen“).

3.2.8. Sich mißbraucht fühlen (subjektive Bewertung)

In gewisser Weise eng verbunden mit der Frage der Zustimmung ist das Kriterium „subjektive Bewertung“. Bei einigen Definitionen findet sich eine Einschränkung auf Fälle, in denen sich der/die Betroffene auch mißbraucht fühlt. Dies führt in solchen Studien oft zu einer vergleichsweise niedrigen Prävalenzrate (vgl. die Überblicke bei Julius/Boehme, 1997, S. 32, S. 39). Sexueller Mißbrauch kann jedoch stattfinden (und negative Auswirkungen haben), „auch wenn das Opfer sich nicht mißbraucht oder geschädigt fühlt“ (Finkelhor, 1979a, S. 52, vgl. Bange, 1992, S. 52). Dies ist bei Jungen und Männern besonders zu beachten, weil hier der Druck durch das Rollenbild zu einer Verdrängung und Verleugnung der Tatsachen führen kann (Fromuth/Burkhart, 1989, S. 541, Van den broek, 1993, S. 19, Bange/deegener, 1996, S. 100). Sie bewerten ihre Mißbrauchserlebnisse im Vergleich zu Mädchen und Frauen ohnehin tendenziell als weniger schlimm (Finkelhor, 1979a, S. 70, Haugaard/Emery, 1989, S. 97, Bauserman/Rind, 1997, S. 127f.).

Bei einer sehr weiten Definition in diesem Punkt entstehen schwerwiegende Probleme: So scheint es tatsächlich Kinder zu geben, die in ihrer Kindheit sexuelle Kontakte mit älteren Personen haben, sie subjektiv nicht als mißbrauchend bewerten und auch objektiv keine negativen Folgen zeigen. Der Streit darüber, ob es sich hier immer um eine „Verharmlosung“ von Seiten der Opfer handelt, führt oft zu einer heftigen Debatte, bei der die Emotionen schnell hohe Wogen schlagen. Ich möchte hier nur andeuten, daß in den Dunkelfelduntersuchungen die Mehrzahl der betroffenen Männer ihre Erlebnisse im Rückblick neutral oder positiv bewerten (Bauserman/Rind, 1997, S. 114ff.). In diesen Studien kommt es selten zu eindeutigen Ergebnissen zur Frage der Auswirkungen (ebd.). Die Ergebnisse der Studien, die nur Betroffene zulassen, die sich subjektiv mißbraucht fühlten, sind eindeutiger. Dennoch halte ich die Beschränkung auf Erlebnisse, die subjektiv als mißbrauchend eingestuft werden, besonders in Forschungsdefinitionen für sehr problematisch. Als Ausweg könnte man die Frage nach der subjektiven Bewertung innerhalb einer Forschungsarbeit stellen, ohne die Definition davon abhängig zu machen. Die Gruppen müßten dann aber getrennt betrachtet werden (vgl. ebd., S. 136). Damit ließen sich Verzerrungen durch das Zusammenwerfen einvernehmlicher sexueller Kontakte zwischen Jungen und älteren Mädchen mit deutlich negativ bewerteten Erlebnissen vermeiden (Julius/Boehme, 1997, S. 76).

3.3. Beurteilung der Definitionsproblematik

Ich wollte in diesem Kapitel deutlich machen, wie vielschichtig das Definitionsproblem ist. Nachdem ich immer wieder darauf hingewiesen habe, wie wichtig die Darlegung der eigenen Definition ist, könnte man zurecht erwarten, daß ich jetzt meine „persönliche Definition“ angebe und erläutere. Es mag im ersten Moment inkonsequent erscheinen, aber ich werde es nicht tun.

Ich bin der Ansicht, daß die „Definitionsdebatte“ von Anfang an einen systematischen Fehler hatte, der einen entscheidenden Beitrag zu der Verwirrung und auch zu der Frontenbildung in den letzten Jahren „geleistet“ hat. Ich rede hier vom „Anspruch der Allgemeingültigkeit“. Angesichts der Vielschichtigkeit des Themas wird man keine Definition finden, die die rechtliche Seite umfaßt, die als Grundlage für Häufigkeitsangaben dient, die bei Forschungsarbeiten zu den Auswirkungen Verwendung findet usw. Eine Definition, die alle Anwendungsbereiche abdeckt, die allgemein und für alle Zeiten akzeptiert wird, kann es nicht geben (Bange, 1995, S. 31, Bange, 1997e, S. 69, Julius/Boehme, 1997, S. 26). Für Forschungsarbeiten fordern Peters et al. (1986) sehr weite Forschungsdefinitionen, weil ihrer Ansicht nach durch zu eng gefaßte Definitionen zu viele Informationen verschüttet werden („Informationen, die man einmal gesammelt hat, können immer ignoriert werden, aber Informationen, die nicht gesammelt wurden, sind schlicht nicht verfügbar“, S. 46, vgl. Finkelhor/Hotaling, 1984, S. 31, Finkelhor, 1986a, S. 203, Julius/Boehme, 1997, S. 127).

Viele Aussagen in der deutschsprachigen Literatur sind schwer zu beurteilen, weil eine sehr weite Definition von sexuellem Mißbrauch verwendet wird und folglich hohe Prävalenzraten angegeben werden. Im Anschluß daran werden oft dramatische Fallbeispiele zur „Erklärung“ herangezogen. Die Belege für die angegebenen Folgen stützen sich dann häufig auf Studien, deren Stichproben durchschnittlich von viel schwerwiegenderen Erfahrungen betroffen waren als denen, die zuvor als "sexueller Mißbrauch“ definiert wurden. Durch diese Kombination von hohen Angaben zur Verbreitung und dramatischen Schilderungen der möglichen Folgen wird letztlich der falsche Schluß suggeriert, sexueller Mißbrauch mit schwerwiegenden Konsequenzen wäre ein „alltägliches Phänomen“. Solche aufrüttelnden Aussagen mögen notwendig sein, um ein Thema in die öffentliche Diskussion zu bringen. Wissenschaftlich korrekt ist ein solches Vorgehen aber nicht. Vor allem dann nicht, wenn diese „Erkenntnisse“ zu unangreifbaren Wahrheiten erklärt werden. Die Klage von Elliger/Schötensack (1991), nach der die Definitionen „häufig allzu weit gefaßt“ sind (S. 152), ist insofern mehr als berechtigt. Vor allem geben Untersuchungen oder Aussagen auf der Grundlage solcher weiten Begriffe (wenn die Erfahrungen nicht näher klassifiziert werden) „eher Anlaß zu ethischen Reflexionen und Entwürfen einer Kulturpathologie, als daß sie Basis einer ätiologisch orientierten Psychopathologie sein könnten“ (ebd., vgl. Haugaard/Repucci, 1988, S. 30).

Diese Diplomarbeit ist keine Forschungsarbeit, sondern lediglich der Versuch, Ergebnisse zu sammeln und zu bewerten, deshalb verzichte ich auf eine ausformulierte „persönliche“ Definition. Ersatzweise möchte ich im Überblick einige meiner „Arbeitshypothesen“ in Form einer Tabelle darstellen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

4. Forschungstheoretische Anmerkungen

Obwohl „sexueller Mißbrauch an Kindern“ in Veröffentlichungen aus den unterschiedlichsten Fachrichtungen thematisiert wurde, bleibt nach der Lektüre der Literatur ein Gefühl der Unsicherheit zurück. Zu unterschiedlich sind die Begriffsdefinitionen, zu widersprüchlich die Ergebnisse. Als besonders problematisch erweisen sich Fragen der Forschungstheorie, die gerade von Praktikern oft - meiner Ansicht nach zu Unrecht - als eher unbedeutend abgetan werden.

Das Ziel einer kritischen Bestandsaufnahme der Forschungsergebnisse kann es nicht nur sein, diese aus unterschiedlichen Studien und Veröffentlichungen zusammenzutragen. Es ist nach meiner Auffassung von „Wissenschaftlichkeit“ auch notwendig, die Aussagekraft der Ergebnisse zu beurteilen. Der Grund dafür ist die Forderung nach einer sachlichen und objektiven Darstellung des Themas. Ein Mindestmaß an „Theorie“ ist dabei eine ganz wesentliche Voraussetzung. Ich werde deshalb in diesem Kapitel auf eine Auswahl forschungsmethodischer Aspekte eingehen und dabei immer wieder versuchen, die konkreten Auswirkungen einer Geringschätzung dieser Fragen anzudeuten.

4.1. Ausgewählte methodische Aspekte

4.1.1. Definitionen

Die Ergebnisse zu verschiedenen Bereichen der Thematik sind in großem Maße von den zugrunde gelegten Definitionen abhängig (vgl. Browne/Finkelhor, 1986, S. 143f., Finkelhor, 1986a, S. 200ff., Peters et al., 1986, S. 19, Wyatt/Peters, 1986, S. 235ff., Haugaard/Emery, 1989, S. 99, Gorey/Leslie, 1997, S. 393ff.). Wird in einer Untersuchung beispielsweise eine Definition verwendet, die den sexuellen Mißbrauch unter Gleichaltrigen nicht berücksichtigt, dann werden Personen mit derartigen Erfahrungen ausgeschlossen und fallen natürlich auch bei der Untersuchung möglicher Folgen weg. Außerdem hat eine solche Entscheidung einen großen Einfluß auf die gefundene Prävalenzrate (vgl. dazu Kapitel 5 „Zur Häufigkeit sexuellen Mißbrauchs an Jungen“). Gleiches gilt analog, wenn nur Handlungen mit Körperkontakt als sexueller Mißbrauch angesehen werden oder die subjektive Bewertung als Mißbrauch vorausgesetzt wird. Darüber hinaus führt eine enge Definition dazu, daß schwerwiegendere Fälle in einer solchen Stichprobe überrepräsentiert sind. Das führt natürlich zu durchschnittlich schwerwiegenderen Folgen, die nicht ohne weiteres verallgemeinert werden dürfen. Umgekehrt verwässern weit gefaßte Definitionen die Ergebnisse. Julius/Boehme (1997) erkennen dieses Problem und fordern deshalb ein Untersuchungsdesign, bei dem die Folgen für verschiedene „Klassen von Mißbrauchserfahrungen“ getrennt betrachtet werden (S. 127). Ansonsten bleiben „die Aussagen bezüglich der Folgen sexuellen Mißbrauchs entsprechend unspezifisch und ohne großen Erkenntniswert“ (ebd., s.a. Van den Broek, 1993, S. 25, Bange/deegener, 1996, S. 59).

4.1.2. Stichproben

Die Auswahl der Stichproben ist für die Aussagekraft von Ergebnissen von größter Bedeutung. Dies gilt gleichermaßen für Untersuchungen zum Ausmaß, den Umständen, den Folgen usw. In vielen Fällen stützen sich die Untersuchungen auf sehr kleine Populationen, die zudem nicht einmal zufällig verteilt sind. Vor allem bei den häufig verwendeten klinischen Stichproben[16] werden Selektionsmechanismen wirksam, die unbedingt berücksichtigt werden müssen. Wenn man Aussagen zu den Umständen oder den Auswirkungen sexuellen Mißbrauchs mit den Ergebnissen solcher Studien stützt, kann dies völlig irreführende Ergebnisse zur Folge haben. In vielen Fällen bestehen die Stichproben aus identifizierten Mißbrauchsopfern, die über den Kontakt mit den verschiedenen Institutionen in die Untersuchung gelangten, oder die Stichprobe besteht nur aus psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen, von denen ein Teil sexuell mißbraucht wurde. Man muß beachten, daß in beiden Fällen gerade die gezeigten Auffälligkeiten zum Kontakt mit den jeweiligen Institutionen geführt haben können, damit entstehen hier erhebliche Verzerrungen (vgl. Finkelhor, 1986a, S. 203f., Van Outsem, 1993, S. 47f., Julius/Boehme, 1997, S. 128f.). Tendenziell führen diese Selektionsmechanismen dazu, daß schwerer traumatisierte Kinder, Jugendliche oder Erwachsene in diesen Populationen häufiger vertreten sind als solche, die die Geschehnisse ohne erkennbare Probleme verarbeiten konnten (vgl. dazu Finkelhor, 1986a, S. 207, Van Outsem, 1993, S. 48, S. 129, Bange/deegener, 1996, S. 60, Bauserman/Rind, 1997, S. 130f.).

Besonders in klinischen Stichproben sind Betroffene unterrepräsentiert, bei denen der sexuelle Mißbrauch mit weniger negativen Auswirkungen verbunden ist, in den nicht-klinischen Studien finden sich umgekehrt weniger schwer traumatisierte Betroffene (Julius/Boehme, 1997, S. 143, vgl. Haugaard/Emery, 1989, S. 90). In den klinischen Studien kommt es darüber hinaus auch zu verzerrten Ergebnissen bei den Umständen der Mißbrauchsfälle, so finden sich hier beispielsweise mehr innerfamiliär, häufiger oder über einen längeren Zeitraum mißbrauchte Opfer. Die Begründung hierfür könnte die besonders schwere Traumatisierung in diesen Fällen sein (vgl. Kendall-Tackett/Simon, 1987, S. 238f., Faller, 1989, S. 285, Julius/Boehme, 1997, S. 128f., siehe Kapitel 6 „Die Umstände des sexuellen Mißbrauchs“).

Andererseits werden die bei einigen größeren Studien herangezogenen Studentenstichproben (z.B. Finkelhor, 1979a, Fromuth/Burkhart, 1987, 1989, Risin/Koss, 1987, Goldman/ Goldman, 1988, Bange, 1992) kritisiert, weil hier nur eine homogene und ebenfalls selektive Population untersucht wird. Haugaard/Emery (1989) vermuten, daß Studenten den Mißbrauch eher gut verarbeitet haben bzw. von vornherein nicht so oft betroffen sind, weil sie sonst den Anforderungen des Studiums nicht gewachsen wären. Damit begründen sie die niedrige Prävalenzrate ihrer eigenen Studie, die an einer sehr anspruchsvollen amerikanischen Hochschule durchgeführt wurde (S. 90, S. 99, ähnlich schon bei Finkelhor, 1979a, S. 39, s.a. Fromuth/Burkhart, 1989, S. 540, Bagley, 1995, S. 5). Julius/Boehme (1997) widersprechen dieser Annahme: In Studentenstichproben kommt es ihrer Ansicht nach eher zu höheren Prävalenzraten, wobei die Ursachen als „unklar“ bezeichnet werden (S. 50). Es könnte sich hier um einen Effekt handeln, den sie an anderer Stelle erwähnen, daß nämlich die Auswirkungen bestimmter methodischer Faktoren auf die Prävalenzrate verdeckt werden, wenn gleichzeitig ein anderer Faktor entgegenwirkt (ebd., S. 32). In diesem Fall könnte die geringere Prävalenz in Studentenstichproben durch den Faktor verdeckt werden, daß sich die Studenten (als relativ junge Stichprobe) noch an mehr Erfahrungen aus ihrer Kindheit erinnern (vgl. z.B. Risin/Koss, 1987, S. 311). Allerdings weisen Julius/Boehme (1997) ebenfalls darauf hin, daß in den Studentenstichproben die am stärksten betroffenen Opfer kaum enthalten sind (S. 142).

Bei retrospektiven Befragungen muß man ohnehin immer mit gewissen Verzerrungen rechnen. So wird beispielsweise bei Retrospektivstudien zum Ausmaß eigentlich „nicht untersucht, wie häufig sexueller Mißbrauch vorkommt, sondern wie viele Menschen zum Zeitpunkt der Studie sexuelle Erfahrungen aus ihrer Jugend als sexuellen Mißbrauch bezeichnen“ (Van Outsem, 1993, S. 24). Man muß damit rechnen, daß sich „die Opfer nicht mehr erinnern können, wahrscheinlich aber auch nicht mehr erinnern wollen“ (Kinzl/Biebl, 1993, S. 140). Aus diesem Grund kann man auch die bei Studien mit Erwachsenen gefundenen Ergebnisse zum Ausmaß nicht ohne weiteres auf aktuelle Verhältnisse übertragen (Julius/Boehme, 1997, S. 51, Wetzels, 1997a, S. 23f.).

Eine weitere Einflußgröße betrifft Unterschiede zwischen zufällig und nicht-zufällig ausgewählten Stichproben. In der Tendenz ergeben sich in nicht-zufälligen Stichproben auf freiwilliger Basis höhere Prävalenzraten als in repräsentativen Befragungen. Das könnte mit systematischen Unterschieden bei den Antwortraten mißbrauchter und nicht mißbrauchter Teilnehmer zusammenhängen, möglicherweise nehmen Mißbrauchsopfer an freiwilligen Befragungen eher teil (s.u.).

Schließlich können auch eine Reihe anderer für eine bestimmte Stichprobe charakteristische Merkmale (z.B. die Altersverteilung der Befragten) zu systematischen Verzerrungen beitragen (vgl. Julius/Boehme, 1997, S. 143). Im Falle des Alters fordern einige Autoren Studien, die sich auf eine Altersgruppe beschränken oder verschiedene Altersgruppen bilden (Finkelhor, 1986a, S. 204, Dubé/Hébert, 1988, S. 322, Kendall-Tackett et al., 1993, S. 176, Bange/deegener, 1996, S. 61, erfüllt wird diese Forderung z.B. bei Goldman/Goldman, 1988). Wenn solche Einflüsse nicht berücksichtigt werden, verlieren die Ergebnisse an Aussagekraft. Repräsentative und methodisch anspruchsvolle Erhebungen für jedes Land wären wünschenswert, dies ist aber allein aus finanziellen Gründen eher eine Utopie und entspricht nicht der Forschungsrealität (Bange/deegener, 1996, S. 61).

4.1.3. Kontrollgruppen

Der Einsatz von Kontrollgruppen ist eine weitere methodische Mindestanforderung, besonders bei Untersuchungen zu den Folgen sexuellen Mißbrauchs. Leider wird sie in vielen Studien nicht erfüllt. Sinnvolle Schlußfolgerungen bezüglich der Frage, ob die ermittelten Folgen tatsächlich Auswirkungen der sexuellen Mißbrauchserfahrungen sind, werden dadurch erheblich erschwert (vgl. Finkelhor/Baron, 1986, S. 76, Finkelhor, 1986a, S. 204, Bange/deegener, 1996, S. 62, Julius/Boehme, 1997, S. 144). Viele als mögliche Folgen sexuellen Mißbrauchs beschriebene Symptome sind sehr schwer als spezifische Auswirkungen solcher Erlebnisse zu interpretieren, weil sie besonders in klinischen Gruppen oft auch als Folge anderer traumatisierender Ereignisse oder belastender Faktoren gesehen werden könnten (Beitchman et al., 1991, S. 546).

Es müßten also bei Untersuchungen zu den Folgen mit klinischen Gruppen Kontrollgruppen nicht sexuell mißbrauchter Personen und zusätzlich auch nicht-klinische Kontrollgruppen verwendet werden. Nur so ließe sich ausschließen, daß bestimmte „Folgen“, die sich bei sexuell mißbrauchten Personen in klinischen Stichproben zeigen, vorschnell als „Folgen sexuellen Mißbrauchs“ bezeichnet werden. In einer Studie von Kumar et al. (1996) wurden 60 weibliche und 51 männliche jugendliche Patienten einer psychiatrischen Klinik mit standardisierten Tests zu den Dimensionen Ängstlichkeit, Depression, Internalisierung und Externalisierung befragt. In keinem der vier Bereiche fanden sich signifikante Unterschiede zwischen den 46 sexuell mißbrauchten Jugendlichen (davon waren sechs männlich) und den nicht mißbrauchten Patienten (S. 1079ff.). Mit anderen Worten: Der sexuelle Mißbrauch hatte zwar möglicherweise Auswirkungen, diese unterschieden sich aber nicht von den Auswirkungen anderer traumatischer Ereignisse.

4.1.4. Datenerhebung

Ein allgemeines methodisches Problem besteht darin, daß bei Datenerhebungen nur Symptome gemessen werden können, die von den verwendeten Meßmethoden auch erkannt werden. Von einigen Autoren wird beklagt, daß es an brauchbaren Mitteln mangelt, methodisch abgesichert die Folgen von sexuellem Mißbrauch für Jungen zu erforschen. In jeder Untersuchung spielt die Frage, wie die Daten erhoben wurden, eine große Rolle. Julius/Boehme (1997) nehmen sich dieser Problematik an und vergleichen verschiedene Meßinstrumente. Dabei handelt es sich um Selbsteinschätzungen, standardisierte Tests und klinische Beobachtungen (S. 146ff., vgl. Finkelhor, 1986a, S. 214ff.).

Die Selbsteinschätzungen werden meist mit Fragebögen erhoben. Dabei werden globale Bewertungen oder konkrete Symptome abgefragt. Das Problem dabei sind die erheblichen Zweifel an der Reliabilität und Validität der gewonnenen Ergebnisse. So wird oft nicht beachtet, daß v.a. retrospektive Selbsteinschätzungen systematisch verzerrt sein können. Es wird meistens vermutet, daß die negativen Folgen im Dienste von Selbstschutz- und Bewältigungsmechanismen heruntergespielt werden. Wegen des männlichen Rollenbildes erscheint diese Annahme besonders in Jungen- und Männerpopulationen plausibel. Ich weise allerdings darauf hin, daß prinzipiell auch die umgekehrte Möglichkeit besteht: Jugendliche oder Erwachsene mit psychischen Probleme könnten diese auch zu Unrecht als Folge einer sexuellen Mißbrauchserfahrung in ihrer Kindheit interpretieren (Kutchinsky, 1994, S. 60f.). Besonders bei einer Beschränkung auf Fälle, bei denen subjektiv Mißbrauch vorliegt, kann es dadurch zu Verzerrungen kommen.

Wegen der aufgeführten Probleme werden von einigen Autoren standardisierte Tests bevorzugt. Solche Tests sind auf ihre Reliabilität und Validität untersucht und eignen sich besonders zur Exploration, weil damit ein breites Spektrum von Folgen erfaßt werden kann. Somit können Symptome gefunden werden, an die man zunächst nicht gedacht hat (Finkelhor, 1986a, S. 215). Es besteht ein großer Bedarf an theoretisch fundierten und für den sexuellen Mißbrauch spezialisierten Testverfahren (ebd.). Bisher sieht es in diesem Bereich eher schlecht aus (vgl. Bange/deegener, 1996, S. 65, einen Überblick über Testverfahren bei sexuellem Mißbrauch geben z.B. Waterman/Lusk, 1993, S. 156f.). Aber selbst die besten Tests können nicht endgültig das Problem der retrospektiven „Zuordnung“ von psychischen Auffälligkeiten zu bestimmten Lebensereignissen lösen. Nach Ansicht von Paris (1997) besteht bei Retrospektivbefragungen die „Versuchung, die Vergangenheit verantwortlich zu machen“, wenn „das gegenwärtige Leben nicht gut läuft“ (S. 39). Dieses Problem betrifft natürlich nicht nur Untersuchungen im Zusammenhang mit sexuellen Mißbrauchserlebnissen.

Eine dritte Quelle sind klinische Beobachtungen, also Aktenanalysen und Beobachtungen. Hier gibt es aber ebenfalls verzerrende Faktoren, wenn beispielsweise der Beobachter schon vor der Datenerhebung vom sexuellen Mißbrauch des Kindes wußte.

Besonders bei kleinen Kindern werden schließlich häufig die Eltern befragt. Es wird aber vermutet, daß bei Elternbefragungen die Schuldgefühle der Eltern dazu führen, die Folgen herunterzuspielen (Finkelhor, 1986a, S. 216). Dies gilt natürlich besonders bei innerfamiliären Fällen, z.B. bei einer Befragung des nicht mißbrauchenden Elternteils (vgl. Mannarino/Cohen, 1986, S. 20). In einer Elternbefragung von Finkelhor (1984) bewerteten die Eltern, deren Kind sexuell mißbraucht wurde, die Folgen weniger schwerwiegend als Eltern, die sich lediglich hypothetisch damit auseinandersetzten (S. 77f., vgl. Everson et al., 1989, S. 200ff.). Andererseits ist es prinzipiell auch möglich, daß Eltern, die schwerwiegende Auswirkungen erwarten, diese auch zu erkennen glauben (Finkelhor, 1986a, S. 217). Es ist auch denkbar, daß Eltern ihr Kind genauer beobachten und Verhaltensweisen des Kindes überbewerten (Rogers/Terry, 1984, S. 101). Deshalb sollte man nach Möglichkeit auch andere Datenquellen berücksichtigen (Therapeuten, Sozialarbeiter, Lehrer, vgl. auch bei Tierney/Corwin, 1983, S. 111ff., Peters et al., 1986, S. 50ff., Gomes-Schwartz et al., 1990, S. 38, Ligezinska et al., 1996, S. 112f.). In einer in dieser Hinsicht vorbildlichen Studie wurden z.B. bei Tong et al. (1987) die Kinder selbst zu den Auswirkungen des Mißbrauchs befragt, aber auch ihre Eltern und zusätzlich ihre Lehrer, die nicht über den sexuellen Mißbrauch informiert waren (S. 373). Die Autoren dieser Studie wiesen zudem auf die besonderen Verzerrungen der Elternurteile hin, wenn die Eltern selbst in ihrer Kindheit sexuell mißbraucht worden sind (ebd., S. 380f.).

Bei den Frauenstichproben zeigte sich eine durchschnittlich höhere Prävalenzrate, wenn in den Untersuchungen direkte Befragungsmethoden (face-to-face-Interviews) eingesetzt wurden (vgl. Peters et al., 1986, S. 36ff.). Es gibt allerdings Vermutungen, daß dies eher an der Art der Fragen lag und im Prinzip ein Fragebogen ein geeigneteres Mittel ist, um in diesem sensiblen Bereich verläßliche Angaben zu erhalten (vgl. Bange/deegener, 1996, S. 108ff.). Dies gilt nach Meinung von Julius/Boehme (1997) besonders für Jungen und Männer (S. 41, ebenso bei Urquiza/Keating, 1990, S. 94, Hopper, 1997, S. 9).

Zur Art der Fragen ist festzuhalten, daß sich bei Untersuchungen, die nur eine einzige Frage enthielten (z.B. „Wurden Sie in ihrer Kindheit sexuell mißbraucht?“ oder ähnliche Variationen), vergleichsweise geringe Ausmaßraten ergaben (Peters et al., 1986, S. 40ff.). Möglicherweise liegt das daran, daß die Befragten sich nicht mit der Formulierung „sexueller Mißbrauch“ identifizieren konnten oder wollten. Deshalb ist es sinnvoller, mehrere Fragen zu stellen, v.a. auch konkrete (deskriptive) Fragen zu bestimmten Ereignissen (z.B. „Wurden Sie in ihrer Kindheit von einem Erwachsenen gezwungen, seine Geschlechtsteile zu berühren?“). Dadurch kann vermieden werden, daß sexuelle Mißbrauchserlebnisse nicht angegeben werden, weil sie das Opfer für sich nicht als solche „definiert“ (Urquiza/Keating, 1990, S. 100, vgl. Murphy, 1987 und 1989, zitiert ebd.[17], Bange/Deegener, 1996, S. 114f., Hopper, 1997, S. 3ff., Julius/Boehme, 1997, S. 42). Besonders im Hinblick auf die Jungen sollte man nach Ansicht von Mendel (1995) eher nach „sexuellen Kontakten“ als nach „sexuellem Mißbrauch“ fragen (S. 23). Bei Johnson/Shrier (1985, 1987) wurde in der ersten Studie gefragt, ob die Jungen „vergewaltigt, sexuell mißbraucht oder zu sexuellen Handlungen gezwungen wurden“ (1985, S. 373f.), bei der zweiten Stichprobe wurde nur generell nach „sexuellen Kontakten“ gefragt (1987, S. 650). Es ist durchaus möglich, daß allein die unterschiedliche Fragestellung für den höheren Anteil an Betroffenen und vor allem den höheren Täterinnenanteil in der zweiten Studie verantwortlich ist.

4.1.5. Zum Problem der Antwortverweigerung

Die sogenannten „Antwortverweigerer“ sind für Untersuchungen ein großes Problem, weil man nie genau weiß, ob es sich bei ihnen um eine „systematisch selektierte Gruppe“ handelt. Es gibt zwei völlig entgegengesetzte Grundhypothesen zur Problematik der Verweigerungsrate im Zusammenhang mit Befragungen zum sexuellen Mißbrauch: Die erste Annahme geht davon aus, daß Opfer sexuellen Mißbrauchs eher die Beantwortung verweigern, weil sie starke Schuld- und Schamgefühle haben oder sich nicht mit der Traumatisierung auseinandersetzen wollen. Somit würden besonders in Studien mit einer insgesamt hohen Antwortrate die Ergebnisse zum Ausmaß nach unten verfälscht. Die andere Hypothese erwartet eine hohe Antwortrate bei den Mißbrauchsopfern, weil sie die Möglichkeit nützen, über ihre Erlebnisse zu sprechen. In Studien mit einer insgesamt niedrigeren Antwortrate käme es zu einer Verfälschung der Zahlen nach oben (vgl. zu dieser Debatte Peters et al., 1986, S. 35, Haugaard/Emery, 1989, S. 90, Van Outsem, 1993, S. 25, Bange/deegener, 1996, S. 110, Gorey/Leslie, 1997, S. 393, Julius/Boehme, 1997, S. 44f.). Die vielen Möglichkeiten einer Beeinflussung kann ich an dieser Stelle nicht erörtern. Das Problem der (möglicherweise systematischen) Antwortverweigerung betrifft grundsätzlich alle Untersuchungen zu „sensiblen Themen“ (z.B. Drogenkonsum, gesellschaftlich nicht konforme sexuelle Praktiken, kriminelles Verhalten usw.).

Insgesamt scheint sich die Annahme zu bestätigen, daß Studien mit einer höheren Antwortrate das Problem unterschätzen, während Studien mit niedriger Antwortrate die Zahlen künstlich nach oben treiben. Gorey/Leslie (1997) untersuchten die methodischen Einflüsse auf die Prävalenzraten verschiedener Studien und kamen zu dem Ergebnis, daß allein unterschiedliche Antwortraten für immerhin 11% der Unterschiede bei den gefundenen Häufigkeitsangaben verantwortlich waren (S. 395).

4.2. Zur Bedeutung methodischer Aspekte

4.2.1. Probleme der jungenspezifischen Forschung

Viele der angesprochenen Probleme betreffen das Thema „sexueller Mißbrauch an Jungen“ in besonderem Maße. Das gilt vor allem für die Größe der Stichproben: Von den 63 Studien, die bei Julius/Boehme (1997) zitiert werden, arbeiteten 50 mit weniger als 50 Personen, 23 sogar mit weniger als 20 Betroffenen (S. 128ff.). Angesichts dieser Tatsache muß noch vorsichtiger auf Verzerrungen geachtet werden. Ein anderes Problem habe ich ebenfalls schon angesprochen: Jungen und Männer scheinen ihre Mißbrauchserlebnisse noch mehr als Mädchen und Frauen „für sich zu behalten“. Sie neigen auch in größerem Maße dazu, ihre Erfahrungen „umzuinterpretieren“ oder zu minimieren. Wenn in Studien besonderer Wert auf die „subjektive Bewertung“ einer Handlung gelegt wird, werden männliche Opfer deshalb häufiger durch die Maschen der Definition rutschen bzw. die Folgen werden weniger schwerwiegend erscheinen (vgl. Julius/Boehme, 1997, S. 52f., s.o.). Auf der anderen Seite halte ich es für bedenklich, durch die „Neubewertungstheorie“ pauschal alle neutralen und positiven Bewertungen als „verfälscht“ anzusehen. Immerhin sind solche zunächst überraschenden Bewertungen zumindest in nicht-klinischen Stichproben keine Ausnahmen, sondern sogar eher die Regel (Bauserman/Rind, 1997, S. 114).

4.2.2. Einseitigkeit der Forschungskonzepte

Eine heikle Frage betrifft den Forschungsansatz vieler Studien: Die meisten Autoren gehen davon aus, daß man Fälle von sexuellem Mißbrauch zu finden hat und dann nach negativen Folgen dieser Erlebnisse fragen muß. Ich habe diese Problematik schon im Kapitel 3 „Zur Definition von sexuellem Mißbrauch“ angesprochen. Bauserman/Rind (1997) kritisieren die Verzerrung, die durch die Beschränkung auf negative Auswirkungen entsteht (S. 130f.). Das ist jedoch nur der eine Teil des „Fehlers“, der andere Teil ist die Zuordnung dieser Folgen zum sexuellen Mißbrauch. Paris (1997) spricht hier davon, daß in einigen Fällen die Begriffe „Risikofaktor“ und „ätiologische Erklärung“ verwechselt würden (S. 39). Mit anderen Worten: Der Ansatz, durch retrospektive Befragungen einen kausalen Zusammenhang zwischen traumatischen Erlebnissen in der Kindheit und einer Psychopathologie bei einem Erwachsenen zu belegen, ist in der Forschung nicht unumstritten - gerade beim Thema sexueller Mißbrauch findet er oft allerdings beinahe kritiklos Anwendung.

Baurmann (1983) setzte sich ausführlich mit der Erforschung von Folgen nach Sexualdelikten auseinander (S. 166ff.) und weist darauf hin, daß hier seit Jahrzehnten Fehler gemacht werden, die zu einer Verzerrung und insgesamt einer Überbewertung der Auswirkungen für die Gesamtheit der Fälle führen (ebd.). Schon 1926 wies Goronczy auf den sogenannten „post-hoc-ergo-propter-hoc-Fehler“ hin (frei übersetzt: nach dem Ereignis und deshalb wegen des Ereignisses - in diesem Falle des sexuellen Mißbrauchs, vgl. Baurmann, 1983, S. 163). Dennoch habe ich den Eindruck, daß sich die Forschungsansätze gerade in den letzten 15 Jahren eher noch mehr darauf konzentriert haben, bestimmte Verhaltensauffälligkeiten dem sexuellen Mißbrauch zuzuordnen (und den Zusammenhang mit teilweise gewagten Theorien zu „begründen“). Außerdem wird das Fehlen jeglicher Symptome bei einer doch relativ großen Anzahl der Fälle (aus der „Gesamtheit“ aller Fälle von sexuellem Mißbrauch) teilweise völlig ignoriert. Die „Listen“ möglicher Folgen werden dadurch immer länger, und die These, daß jeder sexuelle Mißbrauch zu erheblichen Schäden führt, setzt sich immer mehr als „allgemein anerkannt“ durch, obwohl die „Beweise“ nicht immer sehr überzeugend sind. Ich werde mich in dieser Arbeit auf die betroffenen Jungen konzentrieren, weise aber darauf hin, daß diese Verzerrungen das Thema „sexueller Mißbrauch an Kindern“ im allgemeinen betreffen.

4.2.3. Verzerrte Ergebnisse und unsachliche Argumentationen

In einer Reihe von Veröffentlichungen zum Thema „sexueller Mißbrauch an Kindern“ wird das Problem auf wenigen Seiten umrissen. In aller Kürze wird dort zusammengestellt, was man zu bestimmten Fragen „weiß“. Es ist erschreckend, wie unvorsichtig in diesem Zusammenhang mit Forschungsergebnissen umgegangen wird. Oft werden verschiedene „Durchschnittswerte" einiger ohne erkennbares System ausgewählter Studien angegeben, in einigen Fällen ist überhaupt nicht mehr ersichtlich, wie die Verfasser zu ihren Aussagen gekommen sind. Wenn schon die methodischen Unzulänglichkeiten der Originalstudien zu kritisieren sind (vgl. Haugaard/Emery, 1989, S. 89, Urquiza/Capra, 1990, S. 126f.), dann gilt dies für ein solches Vorgehen noch mehr, weil die Verzerrungen dadurch noch potenziert werden.

Auf der wackligen Basis dieser „Fakten“ werden dann Schlüsse gezogen. Ein solches Vorgehen ist äußerst gefährlich. Hier kommt es leicht zu völlig falschen Schlußfolgerungen, die mit etwas mehr Sorgfalt vermeidbar wären. Endgültig unwissenschaftlich wird es, wenn solche Ergebnisse wiederum in anderen Veröffentlichungen zitiert werden. Es kommt dann zu einem Phänomen, das am Beispiel der Angaben zur Häufigkeit schon von Peters et al. (1986) beschrieben wurde: Schätzungen wie „eines von vier Mädchen ist betroffen“ oder „einer von neun Jungen“ gehen von Artikel zu Artikel und sind irgendwann schon dadurch autorisiert, daß sie so oft zitiert wurden (S. 15). Dies gilt analog für viele weitere Bereiche des Themas.

Besonders bei den Angaben zu den Folgen sexuellen Mißbrauchs fällt dieser fahrlässige Umgang mit Forschungsergebnissen auf. In den meisten deutschsprachigen Büchern werden lange Listen mit möglichen Folgen vorgestellt, bei denen nicht erkennbar ist, auf welche Weise man an die jeweiligen Informationen gekommen ist (für Jungen z.B. Glöer/Schmiedeskamp-Böhler, 1990, S. 20ff., Van den Broek, 1993, S. 41ff.). Besonders kritisch wird es, wenn Hinweise fehlen, daß es sich dabei um verzerrte Ergebnisse aus teilweise sehr kleinen und/oder klinischen Stichproben handelt (vgl. Bauserman/Rind, 1997, S. 107). Ähnlich wird verfahren, wenn es um die Umstände geht. Zu manchen Themen gibt es sehr unterschiedliche Ergebnisse, die jeweils als „momentaner Forschungsstand“ ausgegeben werden, mehr schlecht als recht belegt und nur selten kritisch beleuchtet werden. Die Autoren machen es sich nach meiner Beurteilung in unverantwortlicher Weise zu einfach (siehe Kapitel 6 „Die Umstände des sexuellen Mißbrauchs“, Kapitel 8 „Ergebnisse der Forschung zu den Folgen“).

4.3. Zusammenfassung und Bewertung

Es kann nicht oft genug darauf hingewiesen werden, wie schwierig es ist, methodisch fundierte Aussagen zu den verschiedensten Fragen zu machen. Ich möchte die Problematik noch einmal ganz deutlich zusammenfassen: Durch diese vielen methodischen Probleme werden die Ergebnisse oft sehr fragwürdig. In einigen Fällen wurden die Ergebnisse von Studien mit deutlichen methodischen Einschränkungen selbst in wissenschaftlichen Arbeiten aus den letzten Jahren noch zitiert. Dabei gab es seit den Achtziger Jahren immer wieder Forderungen, erst einmal die methodischen Probleme zu klären, ehe man viel Geld in neue Studien steckt (schon bei Finkelhor, 1986a, S. 199ff., Peters et al., 1986, S. 52, bis hin zu Gorey/Leslie, 1997, S. 396). Wenn schon Verzerrungen in den Ergebnissen auftreten, muß man zumindest deutlich darauf hinweisen (vgl. Finkelhor, 1986a, S. 207f.)[18].

Meine ausführliche Schilderung der methodischen Probleme soll nicht als Versuch verstanden werden, die negativen Auswirkungen, die ein sexueller Mißbrauch auf die Entwicklung eines Jungen haben kann, herunterzuspielen. Ich hoffe auch, daß meine Ausführungen nicht als „Pedanterie“ mißverstanden werden. Vielmehr ist es mir außerordentlich wichtig, die Schwierigkeiten aufzuzeigen, die es mit „klaren Aussagen“ gibt. Ich möchte hier ein Zitat von Einstein erwähnen, das Julius/Boehme (1997) an den Anfang ihres Buches stellten: „The absence of the proof is not the proof of the absence“ („Die Abwesenheit des Beweises ist nicht der Beweis der Abwesenheit“) (S. 11). Das ist völlig richtig. Dennoch halte ich es für dringend notwendig, Lücken und Widersprüche in der Forschung klar anzusprechen, anstatt sie mit unsicheren Ergebnissen zu stopfen oder zu kaschieren. Ein zu sorgloser Umgang mit diesen Problemen kann leicht dazu führen, daß man den Gruppen, die massiv gegen eine Problematisierung sexueller Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern polemisieren, ungewollt Munition gibt.

Ich habe schon in der Einleitung darauf hingewiesen, daß es aufgrund der emotional geführten Diskussionen keinen Platz für „Zwischenpositionen“ mehr gibt. Mir geht es um eine objektive Darstellung der Fakten, nicht um eine Verharmlosung. Es wäre im Sinne des Themas und letztlich wohl auch im Sinne der Betroffenen, den Freiraum für „Zwischenpositionen“ nicht einfach aufzugeben. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschungsarbeiten widersprechen beiden „extremen Lagern“ und der Versuch, sie in irgendeine Richtung zu verzerren, kann nicht hingenommen werden - egal von welcher Seite er ausgeht.

5. Zur Häufigkeit sexuellen Mißbrauchs an Jungen

Erst im Laufe dieses Jahrzehnts begann man sich in Deutschland für die von sexuellem Mißbrauch betroffenen Jungen zu interessieren. Dies geschah in einer Phase, in der die Debatten um den sexuellen Mißbrauch längst von Unsachlichkeit geprägt waren und es auf Seiten der Öffentlichkeit angesichts der widersprüchlichen Informationen große Unsicherheiten gab. Für die Jungen war dies aus zwei Gründen fatal: In der ersten Phase der „Enttabuisierung“ in den Achtziger Jahren wurden sie beinahe völlig übersehen, als sie dann langsam „entdeckt“ wurden, war das Thema längst „zerredet“ - und es blieb erneut wenig Interesse für sie „übrig“. Dies äußert sich auch in den Veröffentlichungen der Neunziger Jahre - das Thema sexueller Mißbrauch an Jungen führt weiterhin ein Schattendasein (vgl. Kapitel 2 „Einführung“).

5.1. Zahlenangaben und ihre Bedeutung

Wie viele Jungen werden in Deutschland sexuell mißbraucht? Diese Frage ist aus verschiedenen Gründen von größtem Interesse. Zum einen geht es darum, die Brisanz des Themas zu belegen (respektive zu widerlegen), zum anderen geht es aber auch um die Klärung des „Bedarfs“ an besonderen Institutionen, an spezialisierten Beratungsmöglichkeiten, an Präventionsprogrammen, an Therapieangeboten u.a. (Julius/Boehme, 1997, S. 29). Von daher ist es verständlich, daß diese Frage mehr ist als ein „wissenschaftliches Problem“. Aussagen zum Ausmaß sind dabei für Mädchen wie für Jungen gleichermaßen problematisch.

An aussagekräftige Zahlen zu kommen ist ein schwieriges Unterfangen. Ich habe besonders im Kapitel 4 „Forschungstheoretische Anmerkungen“ wiederholt auf die Problematik der Definitionen hingewiesen. Van Outsem (1993) bringt den Zusammenhang zwischen der Definition und dem Ausmaß treffend auf den Punkt: „die Entscheidung für eine bestimmte Definition beinhaltet gegebenenfalls, daß bestimmte Arten von Erfahrungen zu Unrecht mitgerechnet oder außer acht gelassen werden“ (S. 36f., vgl. Peters et al., 1986, S. 19ff., Brockhaus/kolshorn, 1993, S. 40f., Bange/Deegener, 1996, S. 95). Fromuth/Burkhart (1987) legten ihren Ergebnissen nachträglich verschiedene Definitionen zugrunde und es zeigten sich erhebliche Unterschiede (S. 244ff., siehe Anhang). Ähnliche Ergebnisse gibt es auch in deutschen Untersuchungen (s.u.). Eine von Gorey/Leslie (1997) vorgestellte ausführliche Analyse methodischer Einflüsse auf die Prävalenzrate kommt zu dem Schluß, daß allein die Definitionsunterschiede für 39% der Varianz in den untersuchten Dunkelfeldstudien aus den Jahren 1969-1991 verantwortlich sind, weitere 11% werden durch unterschiedliche Antwortraten erklärt (S. 394)[19]. Julius/Boehme (1997) beschäftigten sich ebenfalls ausführlich mit den Einflüssen verschiedener Faktoren auf die Prävalenz (S. 32ff.). Das „wahre Ausmaß“ ist auch deshalb schwer herauszubekommen, weil man nie genau weiß, wie viele Opfer möglicherweise aus Angst, aus Scham oder wegen Schuldgefühlen schweigen (vgl. La Fontaine, 1990, S. 45). In den vergangenen Jahren fand immer wieder ein Schlagabtausch um Zahlen statt. Es gibt in der Literatur eine solche Bandbreite von „Ergebnissen“, daß man je nach eigener Position sexuellen Mißbrauch als ein verbreitetes oder aber als ein durch Panikmache völlig übertriebenes Phänomen bezeichnen und die jeweilige Position auch mit einigen Studien belegen kann. Letztlich handelt dieses Kapitel also eher von den Versuchen, das Ausmaß zu bestimmen - die genaue Antwort auf die Frage nach dem Ausmaß kann die Wissenschaft aus meiner Sicht nicht geben.

5.2. „Inzidenz“ und „Prävalenz“

Es gibt zwei verschiedene Arten von Zahlenangaben, die im Zusammenhang mit sexuellem Mißbrauch an Kindern genannt werden. Inzidenzstudien sind Angaben, wie groß die Zahl (neuer) Fälle in einem bestimmten Zeitraum (meist auf ein Jahr bezogen) ist. Die Quelle der Daten sind häufig Kriminalstatistiken[20]. Glöer/Schmiedeskamp-Böhler (1990) weisen zurecht darauf hin, daß „sich in ihnen lediglich das Anzeigeverhalten der Bevölkerung widerspiegelt, nicht das reale Ausmaß sexueller Gewalt“ (S. 17). Prävalenzstudien untersuchen, wie oft ein Phänomen in einer bestimmten Population vorkommt (vgl. dazu z.B. Peters et al., 1986, S. 16, Wetzels, 1997a, S. 23).

[...]


[1] Die Autoren unterzogen österreichische Printmedien aus den Jahren 1979-1994 einer inhaltlichen Analyse im Hinblick auf sexuellen Mißbrauch, vgl.auch Wilmer (1996, S. 146ff.).

[2] Ich möchte hier nicht für eine völlig wertfreie Wissenschaft plädieren. Es ist sicherlich notwendig, bei sozialen Phänomenen den Einfluß gesellschaftlicher Bedingungen und „Ideologien“ zu erörtern. Aber eine Grundvoraussetzung dieser Kritik ist es, daß sie selbst offen für Kritik bleibt, um nicht ihrerseits wieder zur Ideologie zu werden.

[3] In dieser Studie waren allerdings 72% der Jungen gleichzeitig Opfer physischer Mißhandlung (ebd., S. 327).

[4] Lew (1993) formuliert in diesem Zusammenhang folgenden Teufelskreis: „Wenn Männer keine Opfer zu sein haben, sind Opfer keine Männer“ (S. 67).

[5] „Ideologieverdächtig“ deshalb, weil zunächst auf der Grundlage feministischer Theorien nur nach betroffenen Mädchen gesucht wurde und die daraus resultierenden Ergebnisse („sexueller Mißbrauch an Jungen kommt praktisch nicht vor“) zur Stützung der ursprünglichen Argumentation dienten. Eine ausführlichere Auseinandersetzung mit ideologischen Komponenten in der Diskussion um sexuellen Mißbrauch wäre zweifelsohne hochinteressant, würde jedoch den Rahmen dieser Diplomarbeit sprengen.

[6] In den Kommentaren zum §176 StGB wird als zu schützendes Rechtsgut „die von vorzeitigen sexuellen Erlebnissen ungestörte Gesamtentwicklung des Kindes“ angegeben (Dreher/Tröndle, 1985, S. 858, vgl. Schetsche, 1994, S. 203ff.).

[7] In der Rechtsprechung gilt sexueller Mißbrauch als „abstraktes Gefärdungsdelikt“, bei dem „die Möglichkeit einer konkreten Gefahr für das psychische oder physische Wohl des Kindes oder eines entsprechenden Schadens zwar ein gesetzgeberisches Motiv ist, aber nicht zum Tatbestand gehört“ (Dreher/Tröndle, 1985, S. 858, vgl. Schetsche, 1994, S. 204f.). Allerdings wirken „Eintritt oder konkrete Gefahr psychischer Schäden [...] strafverschärfend“ (Dreher/Tröndle, 1985, S. 860).

[8] Bei einer Befragung von (Stief-)Vätern und den von ihnen sexuell mißbrauchten Töchtern von Phelan (1995) zeigte sich, daß sich der sexuelle Mißbrauch „aus kulturell normativen familiären Interaktionen“ entwickelte (S. 10).

[9] Er zitiert hier Burt/Estep (1981). Diese Autoren fordern weiterhin, daß für die Erfüllung eines „Opferstatus“ auch der Nachweis nötig ist, für das Geschehene keine Verantwortung zu tragen. Es muß auch „eine gewisse physische Beschädigung“ vorliegen und Zwang angewendet worden sein. Allerdings schränken sie die Gültigkeit dieser Kriterien für Kinder in ihrem Artikel wiederholt deutlich ein (z.B. S. 21, vgl. Wyatt/Peters, 1986, S. 238).

[10] Gerade die Jungen sind nach verschiedenen Forschungsergebnissen häufig von Mißbrauchshandlungen durch wenig ältere oder gleichaltrige Täter betroffen (siehe Kapitel 6 „Die Umstände des sexuellen Mißbrauchs“).

[11] In einer Studie über mißbrauchende sexuelle Kontakte unter Geschwistern und Cousins/Cousinen wären mit fünf Jahren Altersunterschied 21% der Fälle ausgeschlossen worden. Würde man bei einem geringeren Altersunterschied ersatzweise „Zwang“ als ausreichendes Kriterium ansehen, fiele dieser Anteil auf unter 10% (De Jong, 1989, S. 275).

[12] Ähnliche Definitionen finden sich bei Brant/Tisza (1977, S. 80f.), Kempe (1978b, S. 382ff.) und Ellerstein/Canavan (1980, S. 256). Sie prägten nachhaltig die zahlreichen „allgemeinen Definitionen“ späterer Veröffentlichungen. Dabei wurde allerdings oft auf den Hinweis auf „familiäre Rollen“ verzichtet, weil dies eine Beschränkung auf innerfamiliäre Fälle darstellt. Finkelhor (1979a) bezieht sich neben den innerfamiliären Konstellationen insbesondere auf Situationen, in denen ein Macht- und Kompetenzgefälle besteht (S. 50).

[13] In der deutschen Rechtsprechung besteht hinsichtlich der fehlenden Fähigkeit von Kindern, sexuellen Kontakten zuzustimmen, schon eine mehr als hundertjährige Tradition (vgl. Schetsche, 1994, S. 206).

[14] Phelan (1995) befragte sexuell mißbrauchte Töchter und ihre (Stief-)Väter. Dabei gab über die Hälfte der Täter an, das Opfer habe die Handlungen initiiert und auch genossen, dies wurde allerdings von keinem der Opfer bestätigt (S. 10f.).

[15] In einem Literaturüberblick weisen Broussard/Wagner (1988) darauf hin, daß es selbst in der Fachliteratur eine große Schwankungsbreite gibt, die von der „Alleinschuld“ des Täters bis zu der Annahme reicht, das Kind provoziere die Handlungen (S. 563). In ihrer eigenen Untersuchung befragten sie 360 Studentinnen und Studenten zu gestellten Fällen von sexuellem Mißbrauch und konnten bestätigen, daß der fehlende aktive Widerstand eine entscheidende Rolle bei der Einschätzung der „Mitschuld“ des Kindes spielt, v.a. bei männlichen Opfern (S. 565f.). Obwohl die Kinder also nicht allein wegen ihres „Kindseins“ für unschuldig gehalten wurden, wurde dennoch dem Täter in allen Fällen mehr „Schuld“ gegeben (ebd.).

[16] Eine Stichprobe gilt als „klinisch“, wenn sie aus Individuen besteht, die Kontakte zu irgendeiner Art von „Institution“ haben (z.B. Jugendpsychiatrie, Beratungsstellen, Krankenhäuser, Gefängnisse usw.). Darüber hinaus muß man auch von einer „klinischen Stichprobe“ sprechen, wenn es sich um „besondere“ Populationen handelt (z.B. Stichproben von Ausreißern, Prostituierten oder Drogenabhängigen). In solchen Stichproben finden sich bestimmte psychische Auffälligkeiten grundsätzlich häufiger als in (repräsentativen) Stichproben aus der Allgemeinbevölkerung.

[17] Murphy führte 1987 eine Telefonbefragung mit einer einzigen Frage durch und wiederholte sie 1989 mit mehreren Fragen, die Prävalenzrate stieg von 2.8 auf 11% (ebd.). Allerdings wurde in der zweiten Studie auch eine etwas weitere Definition verwendet (zitiert in Mendel, 1995, S. 44).

[18] Der „schwarze Peter“ liegt hier nicht bei den Verfassern der Originalarbeiten, die zumeist deutlich auf die mangelnde Generalisierbarkeit der Ergebnisse kleiner Stichproben hinweisen. Die Verantwortung liegt vielmehr bei Autoren, die solche Studien ohne diese Einschränkungen zitieren.

[19] Diese Ergebnisse wurden nicht nach Geschlechtern getrennt.

[20] In den USA gibt es neuerdings auch Versuche, durch Telefonbefragungen der Eltern an Inzidenzzahlen zu kommen (z.B. Finkelhor et al., 1997, S. 1ff.).

Ende der Leseprobe aus 116 Seiten

Details

Titel
Sexueller Missbrauch an Jungen - Eine kritische Bestandsaufnahme der Forschung
Hochschule
Universität Augsburg  (Philosophische Fakultät)
Note
1,0
Autor
Jahr
1998
Seiten
116
Katalognummer
V2191
ISBN (eBook)
9783638113366
Dateigröße
1807 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
sehr dichte Arbeit (1-zeiliger Zeilenabstand)In dieser Arbeit wird v.a. Fachliteratur aus dem englischen Sprachraum methodenkritisch beurteilt. Damit soll zum einen die Lücke geschlossen werden, die es zwischen der umfangreichen Forschungsliteratur v.a. in den USA und den oft veralteten und - oder redundanten Quellen in Deutschland und Europa gibt. Zum anderen will dieser forschungskritische Ansatz auf die Probleme der wissenschaftlichen Bearbeitung eines emotional so schwierigen Themas hinweisen. Im Spannungsfeld zwischen notwendiger Sensibilisierung für ein vergessenes und übersehenes Phänomen und der ebenso dringlichen Verpflichtung zu Wissenschaftlichkeit und Sachlichkeit bleibt in dieser Arbeit wenig Platz für dramatische und aufrüttelnde Darstellungen, dafür umso mehr für eine sorgfältige Auseinandersetzung mit der vorhandenen Literatur und ihren Beschränkungen.
Schlagworte
sexueller missbrauch jungen sexuelle ausbeutung
Arbeit zitieren
Jörg Zobl (Autor:in), 1998, Sexueller Missbrauch an Jungen - Eine kritische Bestandsaufnahme der Forschung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/2191

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