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Inhaltsverzeichnis
T A B E L L E N V E R Z E I C H N I S 3
A N L A G E N V E R Z E I C H N I S 4
A B K Ü R Z U N G S V E R Z E I C H N I S 5
1 EIN L E I T U N G 6
1.1 DIE GRUNDSÄTZLICHE PROBLEMSTELLUNG 6
1.2 ZIEL UND AUFBAU DER ARBEIT 6
2 DIE U N T E R S C H I E D L I C H E N U M R E C H N U N G S K U R S E 8
3 DIE U M R E C H N U N G S M E T H O D E N 9
3.1 DIE ZEITBEZUGSMETHODE 9
3.1.1 VORGEHENSWEISE BEI DER ZEITBEZUGSMETHODE. 10
3.1.2 BEHANDLUNG DER UMRECHNUNGSDIFFERENZEN BEI DER
ZEITBEZUGSMETHODE 14
3.2 DIE STICHTAGSKURSMETHODE 17
3.3 DAS KONZEPT DER FUNKTIONALEN WÄHRUNG 21
4 EIN B L I C K I N D I E P R A X I S 2 3
5 SCHLUSSBEMERKUNGEN 2 6
A N H A N G 2 9
LITERA T U R V E R Z E I C H N I S 3 2
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Eröffnungsbilanz, HB II und GuV II eines TU in US-$...................11 Tabelle 2 Jahresabschluss der Muttergesellschaft per 31.12.01 in Euro. .........13 Tabelle 3: Vorläufige, in Euro umgerechnete Bilanz des TU im Fall einer
$-Abwertung .....................................................................................13 Tabelle 4: Vorläufige, in Euro umgerechnete GuV II des TU im Fall einer
$-Abwertung .....................................................................................14 Tabelle 5: Ermittlung der zusätzlichen Niederstwertabschreibungen ...............15 Tabelle 6: Der endgültige, nach der Zeitbezugsmethode in Euro umgerechnete Jahresabschluss II des Tochterunternehmens............16 Tabelle 7: Der konsolidierte Konzernabschluss. Abschluss des TU nach der Zeitbezugsmethode umgerechnet. ..............................................17 Tabelle 8: Abschluss des TU per 31.12.01 in Euro - umgerechnet nach
Tabelle 9: Konsolidierter Konzernabschluss per 31.12.01 in Euro.
Tabelle 10: Abschluss des TU per 31.12.01 in Euro - umgerechnet nach
Tabelle 11: Konsolidierter Konzernabschluss per 31.12.01 - Abschluss des TU nach der modifizierten Stichtagskursmethode umgerechnet......21 Tabelle 12: Eigenkapital des Bayer Konzerns (vgl. BAYER AG,
Geschäftsbericht 2001, 51) ...............................................................24
Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Auszug aus dem Anhang des Konzernabschlusses 2001 der
Bayer AG ..........................................................................................29 Anlage 2: Auszug aus dem Anhang des Konzernabschlusses der Siemens AG zum 30. September 2002 .............................................31
Abk ü r z u n g s ve r z e ic h n is
¼$: ¼$QVFKDIIXQJVZHUWH $-AW US-$-Anschaffungswerte
¼7: ¼7DJHVZHUW $-TW US-$-Tageswert Abs. Absatz DRS Deutscher Rechnungslegungs Standard E-DRS Entwurf Deutscher Rechnungslegungs Standard EB Eröffnungsbilanz FASB Financial Accounting Standards Board (der US-GAAP Standard-Setter) GAAP Generally Accepted Accounting Principles, US-Rechnungs-legungsstandards IAS International Accounting Standard; vom IASB verbindlich vorgeschriebener Rechnungslegungsstandard; in Zukunft IFRS IASB International Accounting Standards Board; bis 2001: IASC (International Accounting Standards Committee) IFRS International Financial Reporting Standards (zukünftige Bezeichnung der IAS) GuV Gewinn- und Verlustrechnung HB II Handelsbilanz II HGB Handelsgesetzbuch i. V. m. in Verbindung mit K D Periodendurchschnittskurs K H historischer Umrechnungskurs K S Bilanzstichtagskurs K T Tageskurs Lifo Last in - first out MU Mutterunternehmen SFAS Statements of Financial Accounting Standards (Teil der US-GAAP Rechnungslegungsstandards) SSAP Statement of Standard Accounting Practice (verbindlicher Rechnungslegungsstandard in Großbritannien) TU Tochterunternehmen
1 Einleitung
1.1 Die grundsätzliche Problemstellung
Bedingt durch die zunehmende Globalisierung der Wirtschaft, gibt es in der Bundesrepublik Deutschland immer mehr multinationale Konzerne. Diese haben, dem Weltabschlussprinzip folgend, sämtliche Tochtergesellschaften in ihren Konzernabschluss mit einzubeziehen. Dieser Konsolidierungszwang ist in den §§ 294 Abs. 1, 310 und 311 HGB festgeschrieben. Als Konzernberichtswährung schreibt der § 244 i. V. m. § 298 Abs. 1 HGB den Euro vor. Viele der zu konsolidierenden Konzernunternehmen haben aber ihren Sitz außerhalb der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion und erstellen ihre Abschlüsse in einer fremden Währung. Daher sind die Einzelabschlüsse dieser Tochtergesellschaften in Euro umzurechnen, bevor sie zum Summenabschluss addiert und anschließend konsolidiert werden können. Die Wechselkurse dieser fremden Währungen zum Euro unterliegen teils starken Schwankungen und haben somit einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Darstellung der wirtschaftlichen Lage des Gesamtkonzerns. Verschiedene mögliche Wechselkurse, fehlende gesetzliche Normen bezüglich der zu verwendenden Währungsumrechnungsverfahren sowie der Behandlung möglicher Umrechnungsdifferenzen eröffnen dem Bilanzpolitiker einen scheinbar mächtigen bilanzpolitischen Spielraum. Dem Bilanzanalytiker wird dagegen die Analyse der tatsächlichen Vermögens- und Ertragslage des Konzerns erheblich erschwert.
1.2 Ziel und Aufbau der Arbeit
Ziel dieser Arbeit ist die Darstellung der in Theorie und Praxis bedeutendsten Methoden der Währungsumrechnung und ihre Auswirkungen auf die Darstellung der wirtschaftlichen Lage des Konzerns.
Zunächst soll eine kurze Darstellung der möglichen Arten von Umrechnungskursen erfolgen. Anschließend werden die theoretischen Grundlagen der Zeitbezugsmethode und der Stichtagskursmethode erläutert und die Auswirkungen der Wahl der Umrechnungsmethode sowie der Behandlungsformen der Umrechnungsdifferenzen auf die Darstellung im Konzernabschluss anhand eines einfachen, aber umfassenden Beispiels veranschaulicht.
Eine wachsende Zahl von Konzernunternehmen macht von der Befreiungsregel des § 292a HGB Gebrauch und stellt den Konzernabschluss nicht nach den
handelsrechtlichen, sondern nach den alternativen Vorschriften des FASB oder des IASB auf. Der somit zunehmenden Bedeutung der Methode der funktionalen Währung, welche von beiden alternativen Rechnungslegungsstandards vorgeschrieben wird, soll durch dessen Behandlung in Kapitel 3.3 Rechnung getragen werden.
Anhand von zwei ausgewählten Geschäftsberichten soll abschließend ein Blick in die Handhabung der Währungsumrechnung in der Praxis erfolgen. Dazu sollen die Angaben gemäß § 313 Abs. 1 Nr. 2 HGB in den Anhängen der Konzernab- schlüsse der Bayer AG und der Siemens AG näher betrachtet werden.
2 Die unterschiedlichen Umrechnungskurse
Der Wechselkurs drückt den Preis einer ausländischen Währung in Einheiten der inländischen Währung aus. GRÄFER und SCHELD kategorisieren die Wechselkurse nach der Art und nach ihrem Zeitbezug (vgl. GRÄFER/SCHELD 2000, 221). Nach ihrer Art unterschieden werden der Geldkurs als Devisenankaufskurs der Kreditinstitute und der Briefkurs als Kurs für den Devisenverkauf. Auf diese Differenzierung wird jedoch in der Praxis bei der Währungsumrechnung meist verzichtet und man bedient sich eines Mittelkurses aus Geld- und Briefkurs. Interessanter und weit bedeutsamer ist die Unterscheidung der Umrechnungskurse nach ihrem Zeitbezug, deren jeweilige Anwendung unmittelbar mit der Wahl des Umrechnungsverfahrens zusammenhängt, wie sich in den folgenden Kapiteln noch zeigen wird. Es handelt sich hierbei zum einen um den historischen Umrechnungskurs (K H ) als Wechselkurs zum Zeitpunkt der Entstehung eines Wertes. Später eintretende Wechselkursschwankungen haben keine Auswirkungen auf die Jahresabschlusspositionen, die mit diesem Kurs umgerechnet wurden. Nach GRÄFER und SCHELD ist ein Umrechnungsrisiko bei Verwendung dieses Kurses somit ausgeschaltet (vgl. GRÄFER/SCHELD 2000, 223). Der Bilanzstichtagskurs (K S ) bezeichnet den Wechselkurs am Abschlussstichtag des Konzerns. Die mit diesem Kurs umgerechneten Posten sind im Konzernabschluss einem Umrechnungsrisiko ausgesetzt, da deren Wertansatz durch Wechselkursschwankungen nach dem Zugangszeitpunkt der jeweiligen Vermögensgegenstände bzw. Schulden beeinflusst wird (vgl. GRÄFER/SCHELD 2000, 223). Den Kurs am jeweiligen Umsatz- oder Verbrauchstag stellt der Tageskurs (K T ) dar. Darüber hinaus findet als gewichteter oder ungewichteter Periodendurchschnittskurs ein vereinfachter Durchschnitts- kurs (K D ) Anwendung.
3 Die Umrechnungsmethoden
Die möglichen Umrechnungsverfahren lassen sich in zwei Gruppen einteilen: die reine Stichtagskursmethode, als einziges Verfahren mit einem für alle Positionen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung einheitlichen Umrechnungskurs am Bilanzstichtag sowie sämtliche andere Verfahren, bei denen differenzierte Kurse zur Anwendung kommen. Dazu gehören insbesondere die Zeitbezugsmethode, das Konzept der funktionalen Währung, die Fristigkeitsmethode und die Nominalwert-Sachwert-Methode (vgl. GRÄFER/SCHELD 2000, 224).
Im Mittelpunkt der theoretischen und praktischen Diskussionen stehen die Zeitbezugs- und die Stichtagskursmethode sowie das Konzept der funktionalen Währung. Diese werden in der Praxis fast ausschließlich angewandt (vgl. GRETH 1996, 168). Daher werden die Ausführungen im folgenden auf diese drei Methoden beschränkt.
Die Zulässigkeit der in der Theorie vorherrschenden Methoden orientiert sich mangels gesetzlicher Spezialnormen (lex specialis) an der Generalnorm des § 297 Abs. 2 Satz 2 HGB (lex generalis). Diese schränkt das faktisch vorhandene handelsrechtliche Methodenwahlrecht in der Weise ein, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln hat (vgl. SCHILDBACH 1996, 117). Lediglich § 313 Abs. 1 Nr. 2 HGB schreibt vor, im Konzernanhang die Grundlagen der Währungsumrechnung anzugeben.
3.1 Die Zeitbezugsmethode
Die Einheitstheorie des § 297 Abs. 3 S. 1 HGB besagt, dass der Konzern trotz rechtlicher Selbständigkeit der einzelnen Konzernunternehmen als Einheit anzusehen ist. Nach SCHILDBACH versteht sich die Zeitbezugsmethode als konsequente Anwendung der Einheitstheorie auf die Währungsumrechnung (vgl. SCHILDBACH 1996, 123). Die Umrechnung kann bei Anwendung dieser Methode, welche der sogenannten globalen Theorie des Konzerns zuzuordnen ist, als ein Bewertungs-vorgang angesehen werden. Die in den ausländischen Abschlüssen abgebildeten Geschäftsvorfälle der Tochterunternehmen sollen derart in die Berichtswährung umgerechnet werden, als wären sie unmittelbar in dieser gebucht worden (vgl. BAETGE 1995, 154). Ziel ist es, die konzerneinheitlichen Bewertungs- und Bilan- zierungsvorschriften der Muttergesellschaft auf die Geschäftsvorfälle der Kon-
Arbeit zitieren:
Dirk Wollny, 2003, Die Auswirkungen der Währungsumrechnungsmethoden auf die Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Konzernabschluss - Dargestellt anhand eines praktischen Beispiels, München, GRIN Verlag GmbH
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