1. Einleitung 3
2. Die Notwendigkeit eines Vertrags 4
2.1 Der Vertragsabschluss und die Entstehung eines Staates. 5
2.2 Der Vertrag - ein Herrschafts- oder Gesellschaftsvertrag? 7
3. Der Souverän. 8
3.1 Die Pflichten des Souveräns 8
3.2 Die Rechte des Souveräns 9
4. Die Freiheiten der Bürger 12
5. Kritik an Hobbes Leviathan 13
6. Literaturverzeichnis. 15
1. Einleitung
Thomas Hobbes geht in seiner Theorie vo n einem Naturzustand aus, in dem der
Mensch lebt. Im Naturzustand herrscht das Naturrecht, was bedeutet, dass die
Menschen die Freiheit haben, alles zu tun, was sie wollen. Jeder hat das Recht auf
alles 1 Für Hobbes ist dieser anarchische Naturzustand ein Kriegszustand. Es
herrscht Krieg „eines jeden gegen jeden“ 2 Das bedeutet zwar nicht unbedingt Krieg
im Sinne von andauernden Kampfhandlungen, es handelt sich dabei eher um einen
Zustand von Unsicherheit und gegenseitigem Misstrauen 3 Hobbes nennt
verschiedene Gründe dafür. Zum einen bestimmt die Furcht des Menschen vor dem
Tod sein Leben und ist gleichzeitig die Ursache für dessen Selbsterhaltungstrieb 4 Da
sich der Mensch im Naturzustand aber nicht sicher fühlen kann, muss er ständig
wachsam sein und sich verteidigen, oder besser noch vorbeugen. Das bedeutet,
dass er versucht, alle zu unterwerfen, die ihn gefährden könnten. Andererseits sieht
Hobbes die Menschen auch als Machtmaximierer an, die von Natur aus nach
Ansehen , Würde und Macht streben. Diese Machtgier führt aber wiederum zu Krieg,
da sich die Menschen, auch wenn sie mit ihrem Lebensraum und Besitz zufrieden
1 Vgl. Hobbes, Thomas: Leviathan oder Stoff, Form und Gewalt eines kirchlichen und bürgerlichen Staates,
hrsg. von Iring Fetscher, Neuwied/Berlin, 1966, 99
2 ebd., 96
3 ebd.
4 Vgl. Blum, Wilhelm/Rupp, Michael/Gawlina, Manfred: Politische Philosophen, hrsg. von Bayerische
Landeszentrale für Politische Bildungsarbeit, 3. neu erw. Aufl., München, 1997, S.113
3
sind, nicht sicher fühlen können. Sie müssen, um ihr Überleben zu sichern, gewaltbereit sein und präventiv ihre Macht vergrößern, um nicht unterworfen oder gar getötet zu werden. Ein dritter Grund, der im Naturzustand zum Krieg aller gegen aller führt, ist die Güterknappheit. Diese erzeugt Konflikte und die Menschen stehen in Konkurrenz zueinander, jeder ist auf seinen eigenen Vorteil bedacht und versucht sein Ziel mit allen Mitteln zu erreichen 5 .
In dieser Hausarbeit werde ich mich näher damit beschäftigen, wie die Menschen den Naturzustand durch einen Vertragsabschluss überwinden, wie dieser Vertrag legitimiert wird und somit ein Staat geschaffen wird. Des weiteren werde ich auf die Herrschaft in diesem Staat, den Souverän mit seinen Rechten und Pflichten, eingehen, sowie die Rechte der Untertanen beziehungsweise der Bürger dieses Staates betrachten.
2. Die Notwendigkeit eines Vertrags
Im Naturzustand kann sich niemand sicher fühlen, so lange jeder das Recht auf alles hat. Die Menschen, die vernunftbegabte Wesen sind, erkennen den Misstand im Naturzustand. Sie sehen ein, dass ihnen nur ein dauerhafter Frieden ein sicheres Leben garantieren kann, und dass sie durch ihr Verhalten im Naturzustand keinen Frieden herbeiführen können, sondern dass sie sich nur noch mehr in einen Kriegszustand hineinsteigern. Ihre Vernunft ermöglicht es ihnen auch, die zwei primären Naturgesetze zu erkennen. Das erste besagt, dass jeder nach Frieden streben muss, doch wenn dieser nicht erhalten werden kann, sind die Menschen befugt sich mit allen Mitteln zu verteidigen. Daraus folgt das zweite Naturgesetz, das beinhaltet, dass Sicherheit und Frieden dauerhaft nur zu erhalten sind, wenn jeder freiwillig auf sein Recht auf alles verzichtet, falls auch andere dazu bereit sind 6 . Es gibt im Naturzustand jedoch keine absolute Gewissheit, dass die Menschen sich wirklich an diese natürlichen Gesetze halten. Die Vernunft sieht die Notwendigkeit dieser Regeln zwar ein, die menschlichen Triebe sind jedoch stärker 7 . Somit kommt der Mensch zu der Erkenntnis, dass die natürlichen Gesetze alleine nicht ausreichen, um sicherzustellen, dass sich wirklich jeder an sie hält. Die Befolg ung der Gesetze
5 Vgl. Hobbes, Thomas: a.a.O., S. 94f.
6 Vgl. Hobbes, Thomas: a.a.O., S. 100
7 ebd., S. 131
4
muss gewährleistet sein und dies ist erst der Fall, wenn eine „ Zwangsgewalt“ 8 eingerichtet wird, die die Einhaltung der Regeln überwacht und garantiert:
„Und Verträge ohne das Schwert sind bloße Worte und besitzen nicht die Kraft, einem M enschen auch nur die geringste Sicherheit zu bieten“ 9
Diese Obrigkeit kann nur durch einen Vertrag geschaffen werden. Dafür nennt Hobbes mehrere Gründe und vergleicht die Menschen in diesem Zusammenhang mit anderen Lebewesen. Im Gegensatz zu Aristoteles, der Menschen wie Bienen und Ameisen als „politische Lebewesen“ 10 ansieht, sieht Hobbes die Menschen nicht als von Natur aus gesellige und staatenbildende Lebewesen an. Des weiteren besitzt der Mensch Vernunft und Sprache. Hobbes` Ansicht nach streben die Menschen nach Ansehen und Würde und unterscheiden, im Gegensatz zu Bienen und Ameisen, zwischen Privat- und Gemeinwohl. Das private Eigentum ist dem Menschen, der immer auf seinen eigenen Nutzen bedacht ist, sehr wichtig. Während diese Tiere von Natur aus friedlich zusammen leben, können die Menschen dieses friedliche Zusammenleben nur durch einen Vertrag erreichen 11 .
2.1 Der Vertragsabschluss und die Entstehung eines Staates
Dieser Vertrag ist künstlich 12 , weil er gegen die Natur des Menschen gerichtet ist, die durch Furcht vor dem Tod, Machtstreben und Konkurrenzdenken gekennzeichnet ist. Vertragspartner ist jeder einzelne Mensch. Wie der Naturzustand ein Kriegszustand eines jeden gegen jeden war, so muss als Konsequenz daraus nun auch der Vertrag zwische n den einzelnen Individuen abgeschlossen werden. Dies geschieht durch den freien Willen der Menschen. Dabei ist es allerdings irrelevant, ob man für oder gegen den Vertragsabschluss ist, die Mehrheit entscheidet 13 . Um einen dauerhaften Frieden zu gewährleisten, schließt zunächst jeder einzelne mit jedem einen Vertrag und verzichtet auf sein Recht auf alles, wenn es die anderen auch tun. In einem
8 ebd.
9 ebd.
10 Aristoteles: Politik, übers. und hrsg. von Gigon, Olof, 8. Aufl., München, 1998, S. 49
11 Vgl. Hobbes, Thomas: a.a.O., S. 133f.
12 ebd.
13 ebd., S. 136
5
zweiten Schritt überträgt jeder Mensch seine Rechte auf Selbstbestimmung auf eine Obrigkeit und autorisiert diese, ihn zu regieren 14 :
„Ich autorisiere diesen Menschen oder diese Versammlung von Menschen und übertrage ihnen mein Recht, mich zu regieren, unter der Bedingung, daß Du ihnen ebenso dein Recht überträgst und alle ihre Handlungen autorisierst.“ 15
Diese Obrigkeit, der Souverän, ist kein Vertragspartner, da sie durch den Vertrag erst entstanden ist. Der Souverän ist ein unabhängiger Dritter, der die Rechte, Macht und Stärke aller Menschen in sich vereint. Der Wille des Souveräns gilt als der Wille aller, da sie ihn autorisiert haben 16 . Er ist die Menge aller in einer Person 17 . Thomas Hobbes vergleicht den künstlich geschaffenen Souverän, der den ebenso künstlichen Staat verkörpert, mit dem biblischen „Leviathan“ 1819 , als Symbol für eine riesige, unbeschränkte und unteilbare Macht 20 , und mit einem „sterblichen Gott“ 21 , der nur dem „unsterblichen Gott“ 22 untersteht.
Thomas Hobbes unterscheidet zwei Art und Weisen, auf die ein Staat entstehen kann: Zum einen durch Einsetzung, in dem Menschen von sich aus beschließen, einen Staatsvertrag einzugehen und eine Obrigkeit zu ernennen. Das ist der „politische“ 23 oder „künstliche“ 24 Staat 25 . Zum anderen durch Aneignung, das ist der „despotische“ 26 oder „natürliche“ 27 Staat. Dabei wird die Souveränität mit Gewalt erworben, allerdings muss auch hier erst ein Vertrag geschlossen werden, um den Souverän zu legitimieren. Dies geschieht beispielsweise, wenn die Menschen
14 Vgl. Kersting, Wolfgang: Vertrag, Souveränität, Repräsentation. Zu den Kapiteln 17-22 des Leviathan, in: ders. (Hrsg.), Thomas Hobbes, Leviathan oder Stoff, Form und Gewalt eines bürgerlichen und kirchlichen Staates, Reihe Klassiker Auslegen, Bd.5, Berlin, 1996, S. 214f.
15 Hobbes, Thomas: a.a.O, S. 134
16 Vgl. Kunzmann, Peter/Burkhard, Franz-Peter/Wiedemann, Franz (Hrsg.): dtv-Atlas zur Philosophie. Tafeln und Texte, München, 1991, S. 117
17 Vgl. Willms, Bernard (Hrsg.): Thomas Hobbes. Das Reich des Leviathan, München u. a., 1987, S. 150 18 Das Buch Hiob. Kapitel 3, Vers 8 in: Die Bibel oder die ganze Heilige Schrift des Alten und Neuen Testaments. Nach der Übersetzung Martin Luthers, Stuttgart, 1961: “Es müssen sie verfluchen die Verflucher des Tages und die da bereit sind, zu erregen den Leviathan!”
19 Vgl. http://www.rechtssemiotik.de: Der Leviathan wird als furchtloses Ungeheuer dargestellt, das Thomas Hobbes mit der unbegrenzten Macht des Staates vergleicht.
20 Vgl. Kunzmann, Peter/ Burkhard, Franz-Peter/ Wiedemann, Franz: a.a.O., S. 117
21 Hobbes, Thomas: a.a.O, S. 134
22 ebd.
23 ebd., S. 135
24 ebd., S. 134
25 Vgl. Kersting, Wolfgang: a.a.O., S 223
26 Hobbes, Thomas, a.a.O., S. 155
27 ebd.
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Monika Nath, 2003, Thomas Hobbes- Vertragstheorie, Souveränität und die Freiheiten der Bürger, München, GRIN Verlag GmbH
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