Nachdem wir in den letzten beiden Referaten etwas über die Planung der Gemeinkosten in der
flexiblen Gemeinkostenrechnung gehört haben, beschäftigt sich dieses Referat mit der Kostenkontrolle.
Den ersten Schwerpunkt werde ich dabei auf den Soll-Ist-Vergleich setzen. Im
zweiten Teil werden dann spezielle Kostenabweichungen errechnet und analysiert. Zu den
meisten Spezialabweichungen gibt es ein Rechenbeispiel. Da wir diese gemeinsam
durchgehen, habe ich mir eine ausführliche Erläuterung gespart. Das Ziel eines Kostenvergleiches ist es, Unwirtschaftlichkeiten innerhalb eines Unternehmens
aufzudecken. Zwei Arten des Kostenvergleiches sind bereits bekannt. Es handelt sich zum
einen um den Zeitvergleich und zum anderen um den Betriebsvergleich. Beide Verfahren
zeigen auf Grund des fehlenden Maßstabs nur eine relative Wirtschaftlichkeit1 und sind somit
nicht ausreichend für eine effektive Kostenkontrolle.
Beim Soll- Ist-Vergleich existiert ein absoluter Maßstab für die Wirtschaftlichkeit in Form der
Sollkosten. 2 Durch diese absolute Größe lässt sich auch die Wirtschaftlichkeit absolut messen
und Unwirtschaftlichkeiten werden sichtbar.3
Ferner schafft der Soll- Ist-Vergleich „Grundlagen für die Weiterverrechnung der Kostenstellenabweichungen
in die Kalkulation und in die kurzfristige Erfolgsrechnung.“4. Die hierfür
benötigte Ermittlung und Analyse der absoluten Kostenabweichungen erfolgt im Kapitel 3.5
1 Nach Schmalenbach vergleicht man Schlendrian mit Schlendrian, denn eine Verringerung der
Unwirtschaftlichkeit lässt noch lange nicht auf wirtschaftliches Arbeiten schließen.
2 Sollkosten entsprechen den Plankosten bei Istbeschäftigung
3 Vgl. Kilger (1993) S. 590
4 Ebbeken, K. / Grohnert, B., 1990, S. 55
5 Im Falle von relativen Abweichungen ist die Verrechnung nicht möglich.
INHALTSVERZEICHNIS
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
1 Einleitung
2 Der Soll-Ist-Vergleich
2.1 Ziele
2.2 Grundsätze
2.3 Verfahren
2.4 Durchführung
2.4.1 Die Ermittlung der Istkosten
2.4.2 Die Ermittlung der Sollkosten
2.4.3 Die Ermittlung der Kostenabweichung
3 Die Errechnung und Analyse spezieller Kostenabweichungen zwischen KStR und KTrR
3.1 Der Grundsatz der Kostenidentität
3.2 Kostenabweichungen bei Einsatz außerplanmäßiger Verfahren
3.3 Kostenabweichungen bei außerplanmäßigem Produktionsvollzug innerhalb geplanter Fertigungsstellen
3.3.1 Kostenabweichungen infolge außerplanmäßiger Seriengrößen
3.3.2 Kostenabweichungen infolge außerplanmäßiger Bedienungsrelation bei Mehrstellenarbeit
3.3.3 Kostenabweichungen infolge außerplanmäßiger Maschinenleistung
3.3.4 Kostenabweichungen bei Intensitätsmäßigen Anpassungsprozessen
3.3.5 Kostenabweichungen in Folge organisatorischer oder technischer Anpassungen
3.4 Fixkostenanalyse im System der flexiblen Plankostenrechnung
3.4.1 Nutz- und Leerkostenanalyse
3.4.2 Beschäftigungsabweichung
3.4.3 Abweichungen infolge kurzfristiger Sprünge Intervallfixer Kosten
4 Fazit
5 Anhang
6 Literaturverzeichnis
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: Schematische Übersicht über den Soll-Ist-Vergleich
Abbildung 2: Beispiel zur Ermittlung von Verfahrensabweichungen
Abbildung 3: Die Aufteilung der globalen Seriengrößenabweichung
Abbildung 4: Beispiel zur Errechnung von Seriengrößenabweichungen
Abbildung 5: Die Aufteilung der globalen Bedienungsverhältnisabweichung
Abbildung 6: Beispiel eines nicht-linearen Sollkostenverlaufs
Abbildung 7: Berechnung und Analyse von Intensitätsabweichungen
Abbildung 8: Schematische Darstellung der Nutz- und Leerkosten
Abbildung 9: Die Systematik der Kostenkontrolle 1. Teil IV
Abbildung 10: Die Systematik der Kostenkontrolle 2. Teil IV
1 Einleitung
Nachdem wir in den letzten beiden Referaten etwas über die Planung der Gemeinkosten in der flexiblen Gemeinkostenrechnung gehört haben, beschäftigt sich dieses Referat mit der Kostenkontrolle. Den ersten Schwerpunkt werde ich dabei auf den Soll-Ist-Vergleich setzen. Im zweiten Teil werden dann spezielle Kostenabweichungen errechnet und analysiert. Zu den meisten Spezialabweichungen gibt es ein Rechenbeispiel. Da wir diese gemeinsam durchgehen, habe ich mir eine ausführliche Erläuterung gespart.
2 Der Soll-Ist-Vergleich
2.1 Ziele
Das Ziel eines Kostenvergleiches ist es, Unwirtschaftlichkeiten innerhalb eines Unternehmens aufzudecken. Zwei Arten des Kostenvergleiches sind bereits bekannt. Es handelt sich zum einen um den Zeitvergleich und zum anderen um den Betriebsvergleich. Beide Verfahren zeigen auf Grund des fehlenden Maßstabs nur eine relative Wirtschaftlichkeit[1] und sind somit nicht ausreichend für eine effektive Kostenkontrolle.
Beim Soll-Ist-Vergleich existiert ein absoluter Maßstab für die Wirtschaftlichkeit in Form der Sollkosten.[2] Durch diese absolute Größe lässt sich auch die Wirtschaftlichkeit absolut messen und Unwirtschaftlichkeiten werden sichtbar.[3]
Ferner schafft der Soll-Ist-Vergleich „Grundlagen für die Weiterverrechnung der Kostenstellenabweichungen in die Kalkulation und in die kurzfristige Erfolgsrechnung.“[4]. Die hierfür benötigte Ermittlung und Analyse der absoluten Kostenabweichungen erfolgt im Kapitel 3.[5]
2.2 Grundsätze
Die gewählte Kontrollperiode sollt so kurz wie möglich und so lang wie nötig sein.
Je kürzer die Kontrollperiode ist, desto schneller kann man auf unwirtschaftliches Verhalten durch geeignete Gegenmaßnahmen reagieren. Der wesentliche Nachteil einer sehr kurzen Kontrollperiode liegt in den Abgrenzungsschwierigkeiten bei der Istkostenerfassung. Daher sollte die Periode so lang sein, dass eine Abgrenzung der Istkosten ohne Schwierigkeiten durchgeführt werden kann.[6][7]
Der Differenzierungsgrad der Kostenkontrolle folgt der Kostenplanung.
Die Kostenkontrolle innerhalb der Kostenstellen wird Kostenartenweise durchgeführt. Der Differenzierungsgrad kann technisch nicht höher sein als bei der Kostenplanung, da ansonsten die Plandaten für den Soll-Ist-Vergleich fehlen. Andererseits ist es oft nicht zweckmäßig einen geringeren Differenzierungsgrad zu wählen, weil so Plandaten umsonst erfasst würden. Eine Ausnahme zu diesem Grundsatz besteht, falls die Istkosten nicht für jede Bezugsgröße erfassbar sind. In diesem Fall werden solche Istkosten dann als Block dem entsprechenden Block an Sollkosten gegenübergestellt.[8]
2.3 Verfahren
Für einen Soll-Ist-Vergleich existieren folgende Verfahren:
1. Kosten-Kennziffern-Vergleich
2. Kostenabweichungsanalyse
a. Geschlossener Soll-Ist-Vergleich
b. Partieller Soll-Ist-Vergleich
Beim Kosten-Kennziffern-Vergleich werden einzelne Sollkosten pro Bezugsgrößeneinheit, sortiert nach Kostenstellen und Kostenarten, herausgenommen und diesen die entsprechenden Istkosten pro Bezugsgrößeneinheit gegenübergestellt. Diese Methode hat den Vorteil, dass i.d.R. nur Kosten analysiert werden, die für die Kostenstelle bedeutsam sind. Dadurch liegen die Ergebnisse sehr schnell vor, was dem ersten Grundsatz aus Kapitel 2.2 entspricht.
Der Nachteil dieser Methode liegt wiederum in der nur relativen Messung der Wirtschaftlichkeit was wiederum den in Kapitel 2.1 formulierten Zielen widerspricht. Außerdem ist die Kontrolle über einen Kosten-Kennziffer-Vergleich nicht integriert in das System der Kostenrechnung. Somit eignet sich dieses Verfahren allenfalls als Ergänzung zur Kostenabweichungsanalyse.[9]
Bei der Abweichungsanalyse werden Kostenstellen- und Kostenartenweise den Istkosten die entsprechenden Sollkosten gegenübergestellt. So erhält man die gewünschten absoluten Abweichungen, welche man für Auswertungszwecke über ein Jahr kumulieren kann, um einen eventuellen Ausgleich von Über- und Unterdeckungen zu erkennen[10], oder auch zur Ermittlung von relativen Abweichungen nutzen kann.
Der geschlossene Soll-Ist-Vergleich bezieht bei der Kostenkontrolle alle Kostenarten mit ein, somit auch solche Kosten, die der Kostenstellenleiter nicht zu verantworten hat. Damit entspricht diese Methode dem Grundsatz der Vollständigkeit und der Kostenstellenleiter hat stets alle Kosten im Überblick. Ein Nachteil ist jedoch, dass die Abweichungen sehr gering erscheinen, wenn man sie dem gesamten Kostenblock gegenüberstellt. Außerdem dauert die Erfassung sämtlicher Kosten sehr lange.
Der partiellen Soll-Ist-Vergleich dagegen beschränkt sich bei der Kontrolle der Kosten auf die vom Kostenstellenleiter beeinflussbaren Kosten.[11] Nicht beeinflussbare Kosten wie z.B. kalk. Abschreibungen und Zinsen bleiben außen vor. Der Vorteil liegt in der eindeutig schnelleren Erfassung, sowie darin, dass die Unwirtschaftlichkeit im Vergleich zu den gesamten Kosten nicht so gering erscheinen. Nachteilig ist jedoch die fehlende Geschlossenheit.[12]
Um die Vorteile beider Methoden nutzen zu können, ist es möglich diese miteinander zu kombinieren. So ist es denkbar, jeden Monat einen partiellen, doch nur einmal im Quartal einen geschlossenen Soll-Ist-Vergleich durchzuführen.[13]
2.4 Durchführung
2.4.1 Die Ermittlung der Istkosten
Zur Durchführung des Soll-Ist-Vergleiches bedarf es der in Abbildung 1 beschriebenen Schritte. Es ist sehr wichtig, alle Schritte mit enormer Sorgfalt durchzuführen, da Fehler bei der Ist- oder Sollkostenerfassung zwangsläufig auch zu Fehlern bei den Abweichungen führen. Dadurch könnte die gesamte Aussagekraft des Soll-Ist-Vergleichs in Frage gestellt werden.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Schematische Übersicht über den Soll-Ist-Vergleich[14]
Zuerst werden die Istkosten differenziert nach Kostenarten erfasst und den Kostenstellen zugeordnet. Es ist unbedingt notwendig, dass bei diesem Schritt die Prinzipien der Gemeinkostenplanung übernommen werden, da es ansonsten zu Abweichungen kommen muss.[15] Eine eindeutige Zuordnung ist am einfachsten mit Hilfe von Kostenbelegen (Personalkosten = Lohn- Gehaltsabrechnung; Material = Materialentnahmenscheine etc.). Des Weiteren gibt es Kostenarten, bei denen man den mengenmäßigen Verbrauch nicht messen kann, oder bei dem die Messung mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre (z.B. Energieverbrauch ohne eigenes Messgerät, kalk. Abschreibungen, kalk. Zinsen auf das Anlagevermögen etc.). Hier werden die Sollkosten als Istkosten angesetzt. Abweichungen sind unter dieser Voraussetzung nicht möglich.
Die erfassten Mengen müssen dann bewertet werden. In einem vorherigen Referat haben wir bereits gehört, dass dafür i.d.R. Planpreise angesetzt werden. Hat man keinen Planpreis festgesetzt, empfiehlt sich die Nutzung von Istpreisen.[16] Fehlt jegliches Mengengerüst (z.B. bei Versicherungsprämien, Beiträge etc.) werden nach Rücksprache mit der Finanzbuchhaltung die Istkosten angesetzt. Die Aufteilung in fixe und variable Kosten kann unterbleiben, da die gesamten Istkosten, den gesamten Sollkosten gegenübergestellt werden.
[...]
[1] Nach Schmalenbach vergleicht man Schlendrian mit Schlendrian, denn eine Verringerung der Unwirtschaftlichkeit lässt noch lange nicht auf wirtschaftliches Arbeiten schließen.
[2] Sollkosten entsprechen den Plankosten bei Istbeschäftigung
[3] Vgl. Kilger (1993) S. 590
[4] Ebbeken, K. / Grohnert, B., 1990, S. 55
[5] Im Falle von relativen Abweichungen ist die Verrechnung nicht möglich.
[6] Mit Hilfe des PCs sind immer kürzere Kontrollperioden möglich. Trotzdem wählen viele Unternehmen nach wie vor den Kalendermonat, um den Aufwand für Erfassung und Abgrenzung möglichst gering zu halten.
[7] Vgl. Kilger (1993) S. 592
[8] Vgl. Kilger (2002) S. 412
[9] Vgl. Kilger (1993) S. 590
[10] Beispiel saisonale Schwankungen z.B. Heizkosten
[11] Beispiele: Personal, Hilfs- und Betriebsstoffe, Energie (Einzelzähler)
[12] Vgl. Kilger (1993) S. 591
[13] Ebbeken, K. / Grohnert, B., 1990, S. 56
[14] Ebbeken, K. / Grohnert, B., 1990, S. 56
[15] Ebbeken, K. / Grohnert, B., 1990, S. 56 f.
[16] Zur Eignung von Produktionsfaktoren für eine Planpreisfestsetzung vgl. Referat “Die Behandlung von Preisschwankungen in der flexiblen Plankostenrechnung”
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