Inhaltsverzeichnis:
1 Einleitung 5
2 Institutionen auf Bundesebene 5
2.1 Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) 5
2.1.1 Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn (BfArM) 7
2.1.2 Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Köln (BZgA) 7
2.1.3 Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information in Köln (DIMDI) 7
2.1.4 Das Paul-Ehrlich-Institut für Sera und Impfstoffe in Langen (PEI) 8
2.1.5 Das Robert-Koch-Institut in Berlin (RKI) 8
2.2 Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) 9
2.2.1 Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA) 9
2.3 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) 10
2.3.1 Umweltbundesamt (UBA) 10
2.4 Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) 11
2.5 Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) 11
2.6 Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) 11
2.7 Beratende Institutionen auf Bundesebene 12
2.7.1 Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen. 12
2.7.2 Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen. 13
2.7.3 Runder Tisch. 14
3 Institutionen auf Landesebene 15
3.1 Oberste Landesgesundheitsbehörde 15
3.2 Spezielle Landesbehörden 15
3.3 Beratende Institutionen auf Landesebene. 16
3.3.1 Gesundheitsministerkonferenz 16
3.3.2 Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Medizinalbeamtinnen und -beamten der Länder 16
3.4 Kommunale Institutionen. 17
3.4.1 Gesundheitsämter 17
4 Die Institutionen der Krankenversicherung 17
4.1 Die Private Krankenversicherung. 18
4.2 Die gesetzliche Krankenversicherung. 19
4.2.1 Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung. 19
4.2.2 Organisationsstruktur. 20
4.2.3 Finanzierung 20
4.2.4 Medizinischer Dienst der Krankenversicherung. 21
4.2.5 Gemeinsame Selbstverwaltung. 21
5 Vertragsärztliche Versorgung 21
5.1 Die Ärztekammern 21
5.2 Berufsverbände. 22
5.3 Die Kassenärztlichen Vereinigungen 22
5.4 Das Vertragsarztrecht 23
5.5 Die vertragsärztliche Versorgung. 25
6 Krankenhausversorgung 25
3
6.1 Krankenhausplanung. 27
6.2 Versorgungsverträge der Krankenkassen. 27
6.3 Zweiseitige Verträge und Rahmenempfehlungen über Krankenhausbehandlung (§ 112 SGB V) 28
6.4 Vergütung von Krankenhausleistungen 28
7 Arzneimittelversorgung 29
7.1 Bedeutung von Arzneimitteln 29
7.2 Gesetzliche Grundlagen 29
7.3 Arzneimittelzulassung. 30
7.4 Staatliche Überwachung der Herstellung und des Vertriebs von Arzneimitteln/ Erfassung des
Arzneimittelrisikos. 31
8 Diskussion 31
Literaturverzeichnis 33
Anhang
4
Einleitung
Das Referat „Institutionen im Gesundheitswesen“ bietet einen groben Überblick über die Aufgaben der Institutionen im deutschen Gesundheitswesen sowie deren Handlungsfelder. Der Fokus dieser Arbeit liegt in der Darstellung ihrer Vernetzungen und jeweiligen Entscheidungskompetenzen.
Zu Beginn wir auf die Institutionen auf Bundes-, Landes- und Kommunaler Ebene eingegangen. Anschießend werden die Institutionen der Krankenversicherungen (GKV und PKV) betrachtet, wobei auf die vertragsärztliche Versorgung ausführlich beschrieben wird. Im Anschluß stellen wir die deutsche Krankenhausversorgung und die Arzneimittelversorgung in ihren Grundzügen dar.
Institutionen auf Bundesebene
Die Bundesregierung:
Der Bundeskanzler u nd die Bundesministerinnen und Bundesminister bilden zusammen das Bundeskabinett. Den Vorsitz im Bundeskabinett führt der Bundeskanzler, Gerhard Schröder. Der Bundesregierung ... „obliegt die oberste Führung und Leitung ... der Politik des Bundes. Dazu gehört auch die Gesundheitspolitik ...“ 1
1.1 Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) Die oberste Gesundheitsbehörde des Bundes ist das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS). Das BMGS ist federführend zuständig für die Gesundheitspolitik der Bundesregierung. Zentrale Aufgaben des BMGS sind die Erhaltung, Sicherung und Fortentwicklung der Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung, der Pflegeversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Erarbeitung von Gesetzesentwürfen. 2 Dem BMG steht Ulla Schmidt als Bundesministerin vor.
1 Schell, Werner, Das deutsche Gesundheitswesen von A-Z, Stuttgart, New York 1995, S.47
2 Aufgaben des BMGS, www.bmgesundheit.de, 29.03.2003
5
Aufgaben des BMGS 3 :
• Weiterentwicklung der Qualität des Gesundheitswesens
• Gewährleistung der Wirtschaftlichkeit
• Interessenstärkung von Patientinnen und Patienten
• Stärkung des Öffentlichen Gesundheitswesen, z.B. durch das Infektionsschutzgesetz IfSG § 3 (Juli 2000): “ Prävention durch Aufklärung: „Die Information und Aufklärung der Allgemeinheit über die Gefahren übertragbarer Krankheiten und die Möglichkeiten zu deren Verhütung sind eine öffentliche Aufgabe. Insbesondere haben die nach Landesrecht zuständigen Stellen über Möglichkeiten des allgemeinen und individuellen Infektionsschutzes sowie über Beratungs-, Betreuungs- und Versorgungsangebote zu informieren.“ 4
• Gestaltung von Rahmenvorschriften zur Herstellung, klinischen Prüfung, Zulassung und Vertriebswegen sowie der Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten (BfArM)
• Die Bundesministerin für Gesundheit führt die Aufsicht über die kassenärztlichen Bundesvereinigungen
• Ausbildungsordnung für Ärzte und Zahnärzte (Ziele, Inhalte etc.) und die Ausbildungsordnungen für Gesundheitsfachberufe (Krankenschwestern,
Arzthelferinnen, Logopäden, Krankengymnasten etc.) erfolgt auf der Basis eines Bundesgesetzes
• Prävention, Rehabilitation und Behindertenpolitik (u.a. Förderung entsprechender Einrichtungen)
• Kriegsopferversorgung und Soziales Entschädigungsrecht (finanzielle und soziale Entschädigung)
• Grundsatzfragen der Sozialversicherung, Unfall- und Rentenversicherung
• Fortschreiben der Sozialgesetzbücher
• Europäische und Internationale Gesundheits- und Sozialpolitik
• Gesundheitsberichterstattung des Bundes (GBE)
3 Ebenda, www.bmgesundheit.de
4 medicine worldwide, www.m-ww.de, 01.05.2003
6
Im Geschäftsbereich des BMG liegen folgende Bundesinstitute mit ausführendem Charakter:
1.1.1 Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn (BfArM)
Zu den Hauptaufgaben des BfArM zählt die Zulassung und Risikobewertung von Arzneimitteln und Medizinprodukten (z.B. Herzschrittmacher) s. Kapitel Arzneimittelversorgung
1.1.2 Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Köln (BZgA) Die BzgA ist die Fachoberbehörde für Gesundheitsförderung. Zu den Hauptaufgaben der BzgA gehören die Erarbeitung von Grundsätzen und Richtlinien für Inhalte und Methoden der praktischen Gesundheitserziehung, Ausbildung und Fortbildung der auf dem Gebiet der Gesundheitserziehung und -aufklärung tätigen Personen, die Koordinierung und Verstärkung der gesundheitlichen Aufklärung und
Gesundheitserziehung im Bundesgebiet und die Zusammenarbeit mit dem Ausland. 5 Ein weiteres Aufgabengebiet ist die Anleitung zu einer eigenverantwortlichen Gesundheitsvorsorge der Bevölkerung.
Die BZgA entwickelt mit gemeinsamen Kooperationspartnern (z.B. Gesundheit Berlin e.V.) Strategien zur gesundheitlichen Aufklärung und Prävention. Die Umsetzung wird durch Kampagnen und Projekten realisiert. Die bisher größte Kampagne ist die 1987 gestartete Kampagne „Gib AIDS keine Chance“. Sie steht für eine modellhafte, bundesweite Präventionsstrategie.
1.1.3 Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information in Köln (DIMDI)
Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) stellt ein umfassendes Informationsangebot für alle Bereiche des Gesundheitswesens
5 BzgA, Aufgaben und Ziele, www.bzga.de, 02.05.2003
7
zur Verfügung. Das DIMDI verfügt über mehr als 70 Datenbanken mit ca. 100 Millionen Informationseinheiten. Es bildet damit eines der wichtigsten medizinischen Informationsangebote in Deutschland.
Eine der Aufgabenbereich ist es, der fachlich interessierten Öffentlichkeit aktuelle Informationen aus dem gesamten Gebiet der Biowissenschaften über Daten im Internet zugänglich zu machen. Im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben ist das DIMDI zuständig für die Herausgabe deutschsprachiger Fassungen amtlicher Klassifikationen (z. B. ICD-10) sowie für die Einrichtung von datenbankgestützten Informationssystemen (u.a. Informationssystems für Arzneimittel (AMIS), Informationssystems zum Lebensmittel- Monitoring). 6
1.1.4 Das Paul-Ehrlich-Institut für Sera und Impfstoffe in Langen (PEI) Das PEI ist verantwortlich für die Arzneimittelsicherheit und umfasst die Zulassung und Überprüfung von Impfstoffen, Sera, Blutprodukten, In-vitro-Diagnosika etc. Das PEI betreibt u.a. auch Forschung in den Gebieten der angewandten Virologie und der Gentherapie. 7
1.1.5 Das Robert-Koch-Institut in Berlin (RKI)
„Das Robert-Koch-Institut ist die zentrale Forschungs- und Referenzeinrichtung des Bundes auf dem Gebiet der Infektionskrankheiten und der nicht übertragbaren Krankheiten sowie der Gesundheitsrisiken.“ 8 Das RKI ist für die Erkennung, und Bekämpfung von Krankheiten zuständig und erforscht Krankheiten mit einer hohen Gefährlichkeitsgrad oder Krankheiten von großem gesundheitspolitischen Interesse wie HIV/AIDS, Krebs, Infektionserkrankungen und Allergien. Das RKI ist zudem zuständig für Aufgaben der Gesundheitsberichterstattung des Bundes. 9
6 DIMDI, Aufgaben, www.dimdi.de, 03.05.2003
7 PEI, Aufgaben und Struktur des Paul-Ehrlich-Institutes, www.pei.de, 03.05.2003
8 Specke, Helmut K., Gesundheitsmarkt, Daten, Fakten, Akteure, 2. vollständig überarbeitete Auflage, Starnberg, 2001 , S. 548
9 BMGS, Geschäftsbereich, www.bmgs.de, 29.03.2003
8
Des weiteren wird das BMGS von eine Reihe von Beiräte und Kommissionen beraten, wie dem Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen, dem "Runde Tisch", der Drogen- und Suchtkommission und dem Nationale AIDS-Rat u.v.m.
1.2 Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA)
Das BMWA ist im Oktober 2002 aus dem Bundesinstitut für Wirtschaft und Technologie und dem bisherigen Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zusammengelegt worden. 10 Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, steht an der Spitze des Ministeriums. Das BMWA ist u.a. zuständig für die Bereiche: Arbeit, Arbeitsschutz, Arbeitsrecht und Internationales. Dem BMWA nachgeordnet ist u.a. die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). 11
1.2.1 Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA) Das BauA ist 1996 errichtet worden. Die BauA unterstützt das Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit in Fragen des Arbeitsschutzes. Zu ihren Aufgaben zählt u.a. die Beobachtung und Analyse der Arbeitssicherheit von Arbeitnehmer in Betrieben und Verwaltungen sowie die aus der Analyse abgeleiteten ergonomischen und sicherheitstechnischen Umsetzungen. Des weiteren werden Aus-und
Fortbildungsmaßnahmen im Bereich des Arbeitsschutzes erstellt und Informationen zum technischen und medizinischen Arbeitsschutz an die Öffentlichkeit weiter geleitet. 12
Der Arbeitsschutz regelt sich in Deutschland im dualen System, d.h. zum einen durch gesetzliche Vorschriften des Staates (staatlicher Arbeitsschutz), zum anderen durch die Aufgabe der Berufsgenossenschaften als Träger der Unfallversicherung (Berufsgenossenschaftlicher Arbeitsschutz). Das staatliche Arbeitsschutzrecht ist i.d.R. Bundesrecht und die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vo rschriften ist
10 Informationen des ehemaligen Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, www.bma.de, 27.04.2003
11 BMWA, Aufgaben und Struktur, www.bmwi.de, 30.04.2003
9
Arbeit zitieren:
K. Pilgermann, B. Schwering, R. Krumkamp, 2003, Institutionen im Gesundheitswesen: Aufgaben, Gesetzesgrundlagen und Vernetzungen, München, GRIN Verlag GmbH
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