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1 Einleitung 1
2 Die Vertreibung in den Medien und in der Öffentlichkeit vom Ende 2
des 2. Weltkrieges an bis zum heutigen Datum
2.1 SBZ/DDR 2
2.2 Bundesrepublik Deutschland 3
2.3 Die Zeit nach 1989 6
3 Aktuelle Mediendebatte 7
3.1 Augenscheinliche Erleichterung 8
3.2 Tendenzielle Berichterstattung aus Opfersicht 8
3.3 Kritische Stimmen 9
4 Schlussbetrachtung 11
Literaturverzeichnis
1 Einleitung
Die vorliegende Arbeit untersucht das in der deutschen Medienöffentlichkeit neu entfachte Interesse an der Vertreibung der Deutschen, das mit der Veröffentlichung von Günter Grass‘ Novelle „Im Krebsgang“ 1 im Frühjahr 2002, die den Untergang der Wilhelm Gustloff schildert, einsetzte. Im Besonderen wird die unterschiedliche Behandlung, die die Thematik in den beiden deutschen Staaten in der Zeit vom Ende des Zweiten Weltkrieges an sowohl auf der politischen als auch der öffentlichen Ebene erfahren hat, betrachtet, um den Wandel von dem Tabuthema „Vertreibung“ zu einer zentralen Thematik in den öffentlichen Medien zu verfolgen. Die Untersuchung der damit verbundenen Gefahr der Relativierung der damaligen Geschehnisse und deren unterschiedliche Interpretation in den diversen öffentlichen Medien soll verdeutlichen, dass die Diskussion des Themas und dessen Verständnis erst am Anfang steht und noch sehr viel Aufklärungsarbeit nötig ist. Die Opferperspektive, aus der die Öffentlichkeit auch sechzig Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges das Thema angeht, spricht den Bemühungen und den bereits erzielten Forschungsergebnissen von Wissenschaftlern und Historikern Hohn. Die Forschung ist seit geraumer Zeit, nicht zuletzt auch dank des internationalen Dialogs mit Wissenschaftlern aus den „Vertreiberstaaten“ dazu übergegangen, das Vertreibungsgeschehen in einen gesamteuropäischen Kontext zu stellen und vor seinem historischen Hintergrund einzuordnen.
Das Vertreibungsgeschehen in der Öffentlichkeit aber wird immer noch isoliert betrachtet und lässt das Aktions-Reaktions-Schema außer acht 2 , das zu den Ereignissen geführt hat, die Behandlung des Themenkomplexes setzt meist erst mit dem Jahre 1945 ein 3 .
Die Kluft zwischen Öffentlichkeit und Forschung kann gut an der Auseinandersetzung über das Errichten eines „Zentrums gegen Vertreibung“ verfolgt werden, die im Rahmen dieser Arbeit ebenfalls angeschnitten wird.
1 Grass, Günter, Im Krebsgang, Göttingen, 2002
2 Vgl. Hans-Ulrich Wehler, Die Debatte wirkt befreiend, Spiegel Special 2/2002, S.20
1
2 Die Vertreibung in den Medien und in der Öffentlichkeit vom Ende des 2. Weltkrieges an bis zum heutigen Datum
Die Entwicklung der Vertriebenenpolitik und die damit verbundene Behandlung des Themenbereiches in der Öffentlichkeit während der Nachkriegszeit gestaltete sich in den beiden deutschen Staaten auf höchst unterschiedliche Art und Weise, wobei eine gemeinsame Zielsetzung dieser Politik in beiden Teilen auszumachen ist: die soziale und wirtschaftliche Integration all derjenigen, die ihre Heimat östlich von Oder und Neiße, im Sudetenland und in den Siedlungsgebieten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa aufgeben mussten und gezwungen waren, in die verbleibendenden, von den Alliierten besetzten Gebiete Deutschlands überzusiedeln. Einhergehend mit der Durchsetzung dieser Ziele setzte die Tabuisierung des Vertriebenenthemas ein. Wie diese „- im Osten abrupte und massive, im Westen allmähliche und nie ganz vollständige - Tabuisierung der Vertreibungserfahrung“ 4 sich im einzelnen vollzog, soll im Nachfolgenden näher erläutert werden. Als Ausgangspunkt eignet sich hierbei das 1946 von den Alliierten erlassene Koalitionsverbot für Vertriebene.
2.1 SBZ/DDR
Im Gegensatz zur Bundesrepublik gab es seit 1945 in der SBZ bereits eine von den Sowjets auferlegte Verordnung, eine offizielle Sprachregelung, die den Begriff des Vertriebenen durch den des „Umsiedlers“ ersetzte. Die Gründe hierfür sind wohl in der Tatsache zu suchen, dass diese neue Begrifflichkeit „das erfolgte und noch erfolgende Geschehen von Flucht (vor der Roten Armee) und Vertreibung (aus dem sowjetischen Machtbereich Osteuropas) gezielt verharmloste, einseitig deutete und politisch rechtfertigte“ 5 . Alsbald wurde dann auch dieser Begriff aus dem allgemeinen Sprachschatz verbannt, was ein von offizieller Seite her völliges Totschweigen der Thematik zur Folge hatte und die endgültige Tabuisierung des Geschehenen in diesem Teil Deutschlands besiegelte. 6
3 Vgl. Philipp Ther, Erinnern oder aufklären, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 1/2003, S. 38
4 Michael Schwartz, Vertreibung und Vergangenheitspolitik, in: Deutschland Archiv Nr. 2, März/April 1997, S. 194
5 Ebd., S. 183
6 Dies gelang jedoch nicht in völligem Maße, da es aus rein praktischen Gründen - auch auf verwaltungstechnischer Ebene - nicht möglich war, den Begriff des „Umsiedlers“ zu umgehen, so
2
Die politische Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze im Jahr 1950 durch die Regierung der DDR im Rahmen des Görlitzer Vertrages setzte einen weiteren finalen Strich unter die Vertriebenenproblematik. Einzig der materielle Ausgleich für die Vertriebenen, der im DDR-Umsiedlergesetz von 1950 vorgesehen war und sich aber letztendlich auf eine Kreditgewährung für die Vertriebenen reduziert sah, zeugte von offizieller Seite für das Existieren des Tatbestandes der Vertreibung. 7 Schließlich jedoch strich „die DDR das Vertriebenenproblem Mitte der fünfziger Jahre von der Agenda“ 8 und bediente sich des Themas zu Propagandazwecken während des Kalten Krieges, indem sie die Vertriebenen im Westen Deutschlands mit ihren Forderungen als „Revanchisten“ bezeichnete. Dass damit allerdings die Problematik für die Bevölkerung nicht aus der Welt geschaffen war, davon zeugt nicht zuletzt auch die literarische Verarbeitung des Geschehenen, wie z. B. das Theaterstück von Heiner Müller, „Die Umsiedlerin“, dessen Aufführung jedoch bis Ende der siebziger Jahre verboten war und auch dann nur „unter dem unverfänglichen Titel ‚die Bauern‘ öffentlich aufgeführt“ 9 werden durfte.
2.2 Bundesrepublik Deutschland
Anders als in der DDR erfuhr das 1946 von den Alliierten erlassene Koalitionsverbot in den Westzonen eine allmähliche Lockerung und wurde im Jahr 1948 gänzlich aufgehoben. Dieser Tatbestand ermöglichte den Zusammenschluss von Vertriebenen in Interessenverbänden und Landsmannschaften, die „sich vor allem die Pflege des kulturellen Erbes zum Ziele setzten und sich partiell zu einer Art ‚Ersatzheimat‘ entwickelten“. 10 1950 kam es zur Gründung einer Vertriebenenpartei, dem Gesamtdeutschen Block/Bund bzw. ab 1952 Block der Heimatvertrieben und Entrechteten (GB/BHE). Diese Partei saß von 1953 bis 1957 im deutschen Bundestag und stellte unter anderem den Vertriebenenminister unter der Regierung Konrad Adenauers. 1957 allerdings scheiterte sie an der Fünf-Prozent-Hürde. Da der Anteil der Vertrie-
dassim weiteren von „ehemaligen Umsiedlern“ gesprochen wurde. Vgl. hierzu Michael Schwartz, Vertreibung und Vergangenheitspolitik, in: Deutschland Archiv Nr. 2, März/April 1997, S. 183
7 Näheres zu dem „Kreditcharakter“ des DDR-Umsiedlergesetzes findet sich bei Michael Schwartz, Vertreibung und Vergangenheitspolitik, in: Deutschland Archiv Nr. 2, März/April 1997, S. 181
8 Michael Schwartz, Staatsfeind „Umsiedler“, in: Spiegel Special 2/2002, S. 118
9 Ebd., S. 118
10 Bernd Faulenbach, Die Vertreibung der Deutschen aus den Gebieten jenseits von Oder und Neiße, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, Nr. 52, 23.12.2002, S.4
3
Arbeit zitieren:
Nadja Schuppenhauer, 2003, Die Enttabuisierung der Vertreibung in den Medien nd die damit verbundene Gefahr der Relativierung, München, GRIN Verlag GmbH
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