- I - I
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis III
Abbildungsverzeichnis. V
Tabellenverzeichnis VI
1. Problemstellung 1
2. Stille Reserven nach HGB. 3
3. Kategorisierung stiller Reserven 4
3.1. Zwangsrücklagen 4
3.1.1. Aktivierungsvorschriften als Ursache stiller Reserven. 4
3.1.2. Bewertungsvorschriften als Ursache der stillen Reserven. 7
3.2. Dispositionsrücklagen. 9
3.2.1. Aktivierungswahlrechte 10
3.2.2. Bewertungswahlrechte. 11
3.3. Ermessensrücklagen. 12
3.4. Willkürrücklagen 13
3.5. Versteuerte versus unversteuerte stille Rücklagen 14
4. Grenzen der Bildung stiller Reserven. 15
5. Auflösung der stillen Reserven 16
6. Grundlagen der Rechnungslegung nach IAS. 19
6.1. Rechtlicher Rahmen der Rechnungslegungsvorschriften 19
6.2. Ziele und Grundsätze 22
6.3. Ansatz und Bewertungsvorschriften nach IAS 25
- II - II
7. Möglichkeiten und Existenz von stillen Reserven im Jahresabschluß nach IAS und ein
Vergleich mit HGB 28
7.1. Immaterielle Güter 28
7.2. Rückstellungen. 32
8. Schlußbetrachtung. 36
Literaturverzeichnis 37
Anhang. 42
A. Übersicht wichtiger Vorschriften HGB versus IAS. 42
B. Ansatz- und Ausweisvorschriften 42
C. Bewertung 43
D. Synoptische Darstellung der Existenzmöglichkeiten stiller Reserven im Jahresabschluß
nach HGB und IAS 44
- III -III
Abkürzungsverzeichnis
Im Text erfolgen Verweise auf einzelne Textziffern der IAS wie folgt: Der entsprechende Standard und die Textziffern werden durch einen Punkt voneinander getrennt. Bspw. Bedeutet 38.7: IAS 38 Tz. 7. Entsprechend wird mit Textziffern des Framework (z.B.: F.49) verfahren.
Weitere Abkürzungen:
Abb. Abbildung Abs. Absatz AHK Anschaffungs- und Herstellungskosten AK Anschaffungskosten AktG Aktiengesetz Aufl. Auflage
BB BetriebsBerater BBK Buchführung Bilanz Kostenrechnung Bd. Band BGB Bürgerliches Gesetzbuch bspw. beispielsweise bzw. beziehungsweise
Ders. Derselbe d.h. das heißt
EStG Einkommensteuergesetz
F. Framework f. folgend Fifo First in first out
gem. gemäß GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
HGB Handelsgesetzbuch Hifo Highest in first out Hrsg. Herausgabe
- IV -IV
IAS International Accounting Standards IASB International Accounting Standards Board IASC International Accounting Standards Committee i.d.R. in der Regel IFRS International Financial Reporting Standards IOSCO International Organisation of Securities Commissions i.S.v. im Sinne von i.V.m. in Verbindung mit
KapAEG Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz KapG Kapitalgesellschaft KPMG Klynveld Peat Marvick Goerdeler KRP Kosten Rechnung Praxis
Lifo Last in first our
ND Nutzungsdauer NYSE New York Stock Exchange
o.V. ohne Verfasser
RAP Rechnungsabgrenzungsposten
S. Seite SEC Securities and Exchange Commission SIC Standig Interpretation Commitee
Tab. Tabelle
u.a. unter anderem US-GAAP United States Generally Accepted Accounting Principles
Vgl. Vergleich
WPg Wirtschaftsprüfung
- V -
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Entstehung stiller Reserven
Abb. 2: Endogen versus exogene Reserven.
Abb. 3 Niederstwertprinzip
Abb. 4 Auflösung von stillen Reserven.
Abb. 5 Organisationsstruktur des IASC
Abb. 6: Hierarchischer Aufbau von IAS
Abb. 7: Hierarchie der Rechnungslegungsgrundsätze nach IAS.
Abb 8: Ansatz von Provisions und Accruals (IAS)
- VI -VI
Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Das Vorsichtsprinzip nach HGB und IAS ................................................................24
Tab. 2: Immaterielle Vermögensgegenstände: HGB versus IAS..........................................28
Tab. 3: Research and Development Costs.............................................................................30
Tab. 4: Möglichkeiten der Bildung stiller Reserven in immateriellen
Vermögensgegenständen bei Bilanzierung nach HGB und IAS ..............................32
Tab. 5: Möglichkeiten der Bildung stiller Reserven in sonstigen Rückstellungen bei
Bilanzierung nach HGB und IAS .............................................................................35
- 1 -1
1. Problemstellung
Die zunehmende Globalisierung der Wirtschaftsmärkte zwingt die großen deutschen Unternehmen zunehmend dazu die Kapitalbeschaffung über Börseneingänge auf internationalen Kapitalmärkten, vor allem an der New York Stock Exchange (NYSE) zu sichern. Um ausländische Kapitalmärkte effizient zu nutzen, ist es erforderlich, den Kapitalgebern weltweit vergleichbare, entscheidungsrelevante und zeitnahe Finanzinformationen zur Verfügung zu stellen.
Dies ist jedoch durch die unterschiedlichen Börsenzulassungsbestimmungen nicht ohne weiteres möglich, da die zuständige Börsenzulassungsbehörde, die Securities and Exchange Commission (SEC), ausländische Jahresabschlüsse nicht akzeptiert.
Die Existenz von diversen Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten im deutschen Handelsrecht führt dazu, daß in der deutschen Rechnungslegung stille Reserven gewinnmindernd oder gewinnerhöhend gebildet werden können. Durch die Bildung von stillen Reserven wird die Informationsfunktion des Jahresabschlusses stark beeinträchtigt, welches bei dem anlegerorientierten internationalen Kapitalmärkten zur Kritik und Ablehnung der deutschen Rechnungslegung führt.
Unter diesem Gesichtspunkt hat sich zunehmend die Bedeutung der Harmonisierung der internationalen Rechnungslegung verstärkt. Für börsennotierte Unternehmen bestehen verschiedene Möglichkeiten international zu bilanzieren. Neben dem US-GAAP (Generally Accepted Accounting Principles) haben insbesondere die vom IASC herausgebrachten IAS (Internatio-nal Accounting Standards) an Bedeutung gewonnen. 1
Aus diesem Grund ist in Deutschland die Tendenz der großen Kapitalgesellschaften gestiegen, ihren Jahresabschluß nach dem international anerkannten Rechnungslegungsvorschriften zu erstellen.
Eine Erleichterung bietet § 292a HGB, welches aufgrund des am 24. April 1998 in Kraft getretenen Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetzes (KapAEG) eingefügt wurde. Anstatt nach dem HGB bietet dieses, börsennotierten deutschen Unternehmen die Möglichkeit ihren Kon-zernabschluß nach IAS oder US-GAAP zu erstellen. 2
Mit einer Umstellung der Rechnungslegung verfolgen die Unternehmen bestimmte Ziele.
1 US-GAAP wird an dieser Stelle nur einmal genannt, im folgenden wird auf diese Rechnungslegungsart in dieser Arbeit nicht näher eingegangen.
2 Der Anwendungsbereich des § 292a HGB ist zunächst bis zum 31.12.2004 begrenzt. Durch einen EU Verordnung sollen dann ab 2005 alle börsennotierte Unternehmen ihre Konzernabschlüsse nach IAS erstellen dürfen. Dabei bleibt den Ländern überlassen, diese Verpflichtung auch auf den Einzelabschluss sowie auf nicht- börsennotierte Unternehmen auszudehnen.
- 2 -2
So soll die Umstellung mehr Transparenz, Glaubwürdigkeit und Offenheit in der externen Berichterstattung ermöglichen. Weitere Motive sind aber auch:
- „bessere Vergleichbarkeit mit Wettbewerbern,
- Senkung der Eigenkapitalkosten,
- Verbreiterung und Internationalisierung der Investorbasis,
- Steigerung des Bekanntheitsgrades des Unternehmens und seiner Marken sowie
- Erleichterung des Umgangs mit Geschäftspartnern und Behörden“ 3 Stille Reserven sind schon immer ein Problem im Jahresabschluß gewesen. In der Literatur wird die Bildung von stillen Reserven strittig argumentiert. Während Coenenberg in diesem Zusammenhang wirtschaftliche Argumente wie:
- Substanzerhaltungsfunktion ( Eliminierung von inflationsbedingter Scheingewinne)
- Finanzierungsfunktion ( im Dienste der Gewinnregulierung)
- Pufferfunktion ( Überbrückung von Krisenzeiten)
nennt, wird auch immer wieder als Hauptargument der Gläubigerschutz genannt, dem durch das Vorsichtsprinzip (§ 252 Abs. 1 HGB) ein wesentlicher Grundstein gelegt wird. Doch Leffson sieht genau bei diesem Argument ein Kontrovers gegenüber den Gläubigern. Die Überstrapazierung des Vorsichtsprinzips zur Gewinnglättung führt nach Leffson eher zur Gefährdung der Gläubiger, da hiermit eine Verfälschung der tatsächlichen Unternehmenslage
bewirkt wird. 4
Mit dieser Arbeit soll das Wesen der stillen Reserven erläutert werden. Zunächst sollen die einzelnen Kategorien der stillen Reserven aufgelistet werden. Ferner werden deren Bildungsursachen, durch Ansatz- und Bewertungsvorschriften und -wahlrechten im HGB überprüft. Um einen Eindruck über die Möglichkeiten von stillen Reserven bei Bilanzierung nach IAS zu erhalten, werden die Grundlagen und Ziele dieses Rechnungslegungssystem vorgestellt und nach möglichen stillen Reserven überprüft.
Um wesentliche Unterschiede der Bildung stiller Reserven nach HGB und IAS zu zeigen, wird auf die immateriellen Wirtschaftsgüter und die Rückstellungen näher eingegangen. Schließlich soll dann gezeigt werden, dass stille Reserven auch nach IAS nicht zu verhindern sind.
Abschließend enthält der Anhang neben den wesentlichen Vorschriften nach HGB und IAS im Vergleich, auch eine Übersicht der Existenzmöglichkeiten stiller Reserven im Jahresabschluß nach HGB und IAS.
3 Stahl (HGB, IAS, US - GAAP, 2002), S. 33
4 Vgl. Coenenberg, A. (Jahresabschluß, 2001), S. 310, Vgl. auch Walz, (Stille Rücklagen, 1986), S. 291; Leff- son, U. (GoB), S.; Busse v. Colbe, W. (Rechnungslegungsziele, 1998), S. 374-375
- 3 -3
2. Stille Reserven nach HGB
In der Literatur findet man für stille Reserven verschiedene Ausdrücke. Als Synonym für „stille Reserven“ wird auch häufig „stille Rücklagen“ verwendet. Im Laufe dieser Arbeit wird zwischen diesen beiden Bezeichnungen kein Unterschied gemacht, wobei aber der Bezeichnung „stille Reserven“ der Vorzug gegeben wird.
Bilanzrechtlich lassen sich Rücklagen in stille und offene Rücklagen unterteilen. So wie offene Rücklagen, gehören auch die stillen Rücklagen zum Eigenkapital. Während die offenen Rücklagen in der Bilanz ausgewiesen werden, kann man die stillen Rücklagen nicht aus der
Bilanz ersehen. 5 Die stillen Rücklagen unterscheiden sich von den offenen Rücklagen durch zwei weitere Merkmale:
1. Bei der Auflösung unterliegen sie der Besteuerung und
2. sie entstehen sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite 6 Wie aus Abb. 1 ersichtlich, entstehen stille Reserven durch Unterbewertung der Aktiva, durch Nichtaktivierung von Vermögensgegenständen, durch Verzicht auf mögliche Zuschreibungen
und / oder durch Überbewertung von Passiva. 7 Das bedeutet, daß der Buchwert von Gegenständen aus Anlage- und Umlaufvermögen unter dem Zeitwert ausgewiesen wird und Verbindlichkeiten und Rückstellungen auf der Passivseite mit einem höheren Wert als dem Rückzah-
lungsbetrag oder der tatsächlich bestehenden Last angesetzt werden. 8
Abb. 1: Entstehung stiller Reserven
Quelle: Wulf, I. (Stille Reserven, 2002), S. 84
5 Vgl. Wöhe, G. (Bilanzierung, 1997), S. 602
6 Vgl. Coenenberg, A. (Jahresabschluß, 2001), S. 308; Vgl. Küting, K. (Stille Rücklagen, 1995), S. 2
7 Vgl. Gabler Wirtschaftslexikon (1997), S. 3619, Vgl. Wöhe (Bilanzierung, 1997) S.603
8 Vgl. Glade, A. (Rechnungslegung, 1986), § 253 Rn. 840; Vgl. Coenenberg, A. (Jahresabschluß, 2001), S. 308
- 4 -4
3. Kategorisierung stiller Reserven
Durch, die bei der Bewertung zugrundeliegenden gesetzlichen Vorschriften unterscheidet man vier verschiedene Arten der stillen Reserven. Zu diesem gehören die Zwangsreserven, die
Dispositionsreserven, Ermessensreserven und die Willkürreserven. 9 Betriebswirtschaftlich hat sich eine Unterscheidung der stillen Reserven in exogene und endogene stille Reserven durchgesetzt. Unter exogenen stillen Reserven sind die Zwangsrücklagen zu verstehen und unter endogenen werden die Dispositions-, Ermessens- und Willkür-
rücklagen subsumiert. 10
Abb. 2 zeigt die Zusammenhänge auf die, in den nachfolgenden Punkten näher eingegangen wird:
Abb. 2: Endogen versus exogene Reserven
Quelle: Küting, K. (Stille Reserven, 1999), S. 6316
3.1. Zwangsrücklagen
Wie in Abb. 2 dargestellt, stellen die exogenen stillen Reserven die Zwangsrücklagen dar. Die Zwangsrücklagen entstehen automatisch bei Beachtung der gesetzlichen Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften. 11 Vor allem durch die strikte Gültigkeit des Realisationsprinzips und Imparitätsprinzips können Zwangsreserven nicht verhindert werden. Denn die höheren Marktwerte von Aktiva und die niedrigeren Marktwerte von Passiva, sind durch diese beiden
Prinzipien, die ihren Ursprung in dem Vorsichtsprinzip finden, unzulässig. 12
3.1.1. Aktivierungsvorschriften als Ursache stiller Reserven
Eine Ursache für die Bildung von stillen Reserven sind die Aktivierungsvorschriften von Vermögensgegenständen.
9 Vgl. Bea, Dichtl, Schweitzer ( Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 1997), Bd. 2, S. 464 - 465
10 Vgl. Küting, K. (Stille Reserven, 1999), S 6314 - 6316
11 Vgl. Coenenberg, A. (Jahresabschluß, 2001), S. 309
12 Vgl. Ders., S. 952 - 953
Arbeit zitieren:
Birguel Eslik, 2003, Stille Reserven im Jahresabschluß - Ein Vergleich HGB und IAS, München, GRIN Verlag GmbH
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