Autorenreferat
PAMPEL, Thomas: „Neue Erkenntnisse und Steuerungsmöglichkeiten für die wirtschaftliche Führung von ambulanten Pflegediensten“ Berufsakademie Sachsen, Staatliche Studienakademie in Plauen, Studienrichtung: „Management im Gesundheitswesen“, Studienarbeit, 2002 42 Seiten, 20 Literaturquellen, 1 Anlage
Durch die heutigen wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen
Rahmenbedingungen wird es den ambulanten Pflegediensten zunehmend schwieriger gemacht, wirtschaftlich zu arbeiten. Die Studienarbeit beschäftigt sich mit der Situationsdarstellung der ambulanten Pflegelandschaft vor und nach Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung unter dem Schwerpunkt der Darstellung von Möglichkeiten für Pflegedienste, ihre Wettbewerbsposition zu sichern. Dabei wird gesondert auf das gesetzlich definierte Leistungsspektrum und den daraus resultierenden Erlösen eingegangen. Anschließend erfolgt eine Situationsaufnahme des ambulanten Pflegemarktes in Deutschland. Mit der Vorstellung einiger für ambulante Pflegedienste wichtigen Managementmethoden wird versucht, auf die derzeitigen Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Pflegeversicherungsgesetzes angemessen zu reagieren. Um die wirtschaftliche Sicherung in dem Spannungsfeld mit erhöhten Qualitätsanforderungen und zunehmender Kundenorientierung zu gewährleisten, werden neue innovative Ansätze aufgezeigt. Mit den ausgewählten Managementmethoden und neuen Ideen sollen mögliche Lösungsvarianten zur wirtschaftlichen Führung von ambulanten Pflegediensten dargestellt werden.
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Inhaltsverzeichnis
Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen und Symbole 4
1 Einleitung. 5
2 Rechtliche Rahmenbedingungen im ambulanten Pflegebereich 7
2.1 Situationsbeschreibung der Krankenversicherung vor Einführung des
Pflegeversicherungsgesetzes 7
2.2 Darstellung der spezifischen Veränderungen im ambulanten Pflegebereich
nach Einführung des Pflege VG 1995. 8
2.3 Das Leistungs- und Erlösspektrum gemäß der Kranken- und
Pflegeversicherung 11
3 Darstellung des Niveaus und der Situation des ambulanten Pflegemarktes
in Deutschland. 15
4 Die Anwendung ausgewählter Methoden des strategischen Managements. 19
4.1 Die Umweltanalyse als Erfolgsfaktor für die zukünftige Sicherung des
Marktanteils 19
4.2 Die Ressource „Personal“ als wichtiges Element im Rahmen der
Potentialanalyse 21
4.3 Das Berichtswesen - ein notwendiges Mittel der internen Kommunikation. 24
5 Ansätze zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit im ambulanten Sektor 27
5.1 Die Rolle der Pflegedienstleitung als wirtschaftlicher Erfolgsfaktor 27
5.2 Spezialisierung als Chance der Existenzsicherung 29
6 Schlussbetrachtung 32
Literaturverzeichnis 34
Abbildungen und Anlagen. 36
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Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen und Symbole
Art. Artikel BAT Bundesangestelltentarif BGBL Bundesgesetzblatt BMG Bundesministerium für Gesundheit BSHG Bundessozialhilfegesetz ca. circa DM Deutsche Mark etc. et cetera (und so weiter) Hrsg. Herausgeber i.d.R in der Regel MDK Medizinischer Dienst der Krankenversicherung PBV Pflegebuchführungsverordnung PQsG Pflege - Qualitätssicherungsgesetz RVO Reichsversicherungsordnung SGB V Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung SGB XI Sozialgesetzbuch - Elftes Buch - Gesetzliche Pflegeversicherung VG Versicherungsgesetz Vgl. Vergleiche z.B. zum Beispiel
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1 Einleitung
Die Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung am 01.01.1995 begründete die fünfte Säule der Sozialversicherung. 1) Eine sozialrechtliche Absicherung, wie im Falle
einer Erkrankung, gab es bei Eintritt des Risikos der Pflegebedürftigkeit vor der Einführung dieses Gesetzes nicht.
Weiterhin erfuhren die Pflegebedürftigen eine Stärkung ihrer Position, denn der Patient wurde zum Kunden erklärt, außerdem wurde auf die Sicherstellung und Fortentwicklung der Qualität in der Pflege abgezielt.
Vor der Einführung dieses Gesetzes zeichnete sich die ambulante Pflegelandschaft durch eine Wettbewerbsarmut aus. Mit der Einführung des Pflegeversicherungsgesetzes wurde ein an Angebot und Nachfrage orientierter Markt geschaffen, den es vorher nicht in dieser Form gab. Nun konnten sich Mitte der neunziger Jahre außer den Sozialstationen, die in freigemeinnütziger oder kommunaler Trägerschaft sind, auch professionelle, gewerbliche Pflegedienste gründen, da die
Rahmenbedingungen sich veränderten. Nach und nach begann sich so eine Konkurrenz zwischen den Pflegediensten und ihren Trägern zu entwickeln. Der Prozess des Wettbewerbs wurde in den letzten Jahren immer dynamischer, so dass heute, mehr als sieben Jahre nach der Einführung dieses Gesetzes schon einige Mitwettbewerber aus dem Markt geschieden sind.
Die Studienarbeit befasst sich mit den Steuerungsmöglichkeiten und den Anwendungen neuer Erkenntnisse, die zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit in ambulanten Pflegediensten beitragen können. Anfangs werden die rechtlichen Rahmenbedingungen vor und nach der Einführung des Pflegeversicherungsgesetzes dargestellt und Veränderungen im ambulanten Pflegebereich nach der Einführung der Pflegeversicherung erläutert.
1) Die bisherigen vier Säulen der Sozialversicherung setzten sich aus der Arbeitsförderung, der Krankenversicherung, der Rentenversicherung und der Unfallversicherung zusammen.
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Dem schließt sich eine Darstellung des Leistungs- und Erlösspektrums gefolgt von einer Situationsschilderung des Pflegemarktes an.
Anschließend folgen ausgewählte Methoden des Strategischen Managements und eigene Gedanken zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit im ambulanten Sektor. Diese Punkte bilden den Hauptschwerpunkt der Studienarbeit, da mit diesen aufgezeigten Methoden eine zukünftige Sicherung der Existenz für ambulante Pflegedienste möglich sein sollte.
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2 Rechtliche Rahmenbedingungen im ambulanten Pflegebereich
2.1 Situationsbeschreibung der Krankenversicherung vor Einführung des Pflegeversicherungsgesetzes
Die gesetzliche Krankenversicherung 2) trat am 01.01.1989 in Kraft, vorher galt das alte Krankenversicherungsrecht der Reichsversicherungsordnung (RVO).
Die ambulante Betreuung von Pflegebedürftigen erfolgte in den fünfziger und sechziger Jahren von Gemeindeschwestern. In den siebziger Jahren bildeten sich mit den Sozialstationen größere Versorgungseinheiten heraus. Hier waren mehrere Pflegekräfte unter einer einheitlichen Trägerschaft zusammengefasst. Private Träger gab es damals nicht.
In der gesetzlichen Krankenversicherung war das Risiko der Pflegebedürftigkeit nicht abgesichert. Für die Familien, deren Angehörige zu Pflegefällen wurden, bedeutete dies, erhebliche Opfer zu bringen. Nicht zuletzt bedeutete dies finanzielle Einbußen für die ehrenamtlich Pflegenden, denn oft musste die Berufstätigkeit teilweise oder vollständig aufgegeben werden. Deshalb:
„droht die Bereitschaft zur häuslichen Pflege zurückzugehen mit der Folge, dass die Pflegebedürftigen zunehmend auf stationäre Pflege angewiesen sind. Die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen sind aber oft nicht in der Lage, die Kosten der stationären Pflege aufzubringen.“ 3)
Anhand dieser Aussage wird deutlich, dass die Sozialkassen sehr stark finanziell beansprucht wurden. So war es der Regelfall, wenn Pflegebedürftige stationär versorgt wurden, dass sie Sozialhilfe beantragen mussten. Das widerspricht den Grundsätzen der sozialen Sicherung. Sozialhilfe soll nicht der Regelfall sein sondern nur dann zeitweise in Anspruch genommen werden können, wenn von keiner anderen Seite Hilfe möglich ist.
2) Sozialgesetzbuch (SGB)-Fünftes Buch (V)-Gesetzliche Krankenversicherung vom 20.12.1988, BGBl. I S. 2477)
3) Pflege VG Handbuch, Altötting, KKF-Verlag, 1994, S. 242
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Den Betroffenen selbst war es nicht zuzumuten, dass sie nach jahrzehntelanger Arbeit und entsprechender Beitragszahlung in die sozialen Sicherungssysteme plötzlich nur noch ein wöchentliches Taschengeld zur Verfügung hatten, da der Rest ihres Geldes für die stationäre Versorgung aufgebraucht wurde.
Weiterhin steigt der Anteil der älteren Leute überproportional an 4) . Damit werden in Zukunft noch mehr Menschen dem Risiko der Pflegebedürftigkeit ausgesetzt sein. Auch das war ein wichtiger Grund für den Gesetzgeber, eine Versicherung zu schaffen, die dieses zwangsläufige Risiko abdeckt.
Die Angebotsseite der pflegerischen Dienstleistungen wurde über das Selbstkostendeckungsprinzip finanziert, das heißt, alle anfallenden
Leistungsabrechnungen wurden von den Kostenträgern 5) erstattet. Das führte natürlich dazu, dass die überwiegend von den Wohlfahrtsorganisationen und den Kommunen betriebenen Sozialstationen keine Anreize hatten, effizient und wirtschaftlich zu arbeiten.
Dies kennzeichnet die Situation der Krankenversicherung vor Einführung der Pflegeversicherung. Die Betroffenen beanspruchten aufgrund fehlender Regelungen die Sozialkassen immer stärker. Es gab keinen Wettbewerb unter den Leistungsanbietern und es fehlten Anreize die Patientenversorgung wirtschaftlich durchzuführen.
2.2 Darstellung der spezifischen Veränderungen im ambulanten Pflegebereich
nach Einführung des Pflege VG 1995
Mit der Einführung des Pflege Versicherungsgesetzes (VG) gründeten sich vermehrt gewerbliche ambulante Pflegedienste. Es bestanden nun bessere
Ausgangsbedingungen für sie, selbst mit den Kranken - und Pflegekassen ihre erbrachten Leistungen abzurechnen. Erfahrene Pflegefachkräfte eröffneten oft ihren eigenen Pflegedienst.
4) Kruse, Marcus: Marketing ambulanter Pflegedienste, Wiesbaden, Deutscher Universitäts-Verlag, 2002, S. 1
5) Kostenträger hier in Abgrenzung zum Begriff Kostenträger in der Kosten-Leistungsrechnung. Kostenträger meint hier vor der Einführung des Pflegeversicherungsgesetzes die gesetzliche Krankenversicherung und Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG), dort aber nur bei Bedürftigkeit.
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In der Anfangsphase fühlten sich die gewerblichen Pflegeeinrichtungen benachteiligt, da sie keiner staatlichen Förderung und Subventionen unterlagen. Eventuelle Verluste konnten nicht durch Spenden oder Mitgliedschaftseinnahmen, wie es bei den öffentlichen Trägen üblich war und ist, ausgeglichen werden. Demgegenüber standen aber auch Vorteile der privaten Leistungserbringer, wie beispielsweise ihre größere Flexibilität 6) , keine Tarifgebundenheit und die marktwirtschaftliche Orientierung von Anfang an. So stellten diese privaten Kleinunternehmen eine ernsthafte Konkurrenz für die am Markt etablierten Sozialstationen dar. Die freigemeinnützigen und kommunalen Pflegedienste mussten sich auf einen immer dynamischer werdenden Wettbewerb einstellen. Deutlich wird dies zum Beispiel bei GABANYI, indem sie ausführt:
„Es ist ausdrücklich ein Überangebot an Pflegediensten vorgesehen, damit durch eine Nachfrage am Markt sich so etwas wie Wettbewerb unter den Pflegediensten entwickeln kann. “ 7)
Der Gesetzgeber legt auch im § 72 SGB XI, Absatz 3, Satz 1 ausdrücklich fest:
„Versorgungsaufträge dürfen nur mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden (...) die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche pflegerische Versorgung bieten.“ 8)
Hierdurch ist die Tatsache begründet, dass Pflegeeinrichtungen auch über den tatsächlichen Bedarf hinaus zugelassen werden können. Wenn die geforderten Voraussetzungen der leistungsfähigen und wirtschaftlichen Versorgung erfüllt sind, wird also jeder Pflegedienst zugelassen. Diese Gesetzesregelung soll vermutlich dazu dienen, den Markt für neue Anbieter offenzuhalten und einen Wettbewerb unter den schon etablierten Diensten auszulösen. Damit wird deutlich, dass die eingesessenen Sozialstationen ihre beherrschende Alleinstellung aufgeben mussten. genommenen werden, die stationären Einweisungen wegen des Eintritts der Pflegebedürftigkeit verringern sich.
6) Größere Flexibilität daher, weil private Anbieter im Durchschnitt kleinere Versorgungseinheiten haben und damit schneller auf Marktveränderungen reagieren können als die relativ großen Sozialstationen der freigemeinnützigen Träger.
7) Gabanyi, Monika: Ambulante Pflegedienste im Spannungsfeld zwischen Wirtschaftlichkeit, Qualität und Kundenorientierung, Augsburg, BASYS Beratungsgesellschaft für angewandte Systemforschung mbH, 1997, S. 8
8) Sozialgesetzbuch (SGB)-Elftes Buch (XI)-Soziale Pflegeversicherung (Art. 1 des Gesetzes vom 26.05.1994 I 1014), (BGBL.I S. 1014)
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Arbeit zitieren:
Thomas Pampel, 2002, Neue Erkenntnisse und Steuerungsmöglichkeiten für die wirtschaftliche Führung von ambulanten Pflegediensten, München, GRIN Verlag GmbH
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