- II -
Inhaltsverzeichnis
Tabellenverzeichnis III
Abk ürzungsverzeichnis IV
1 Problemstellung 1
2 Die Organisation der Vermögensverwaltung der Kirchen. 2
2.1 Die Organe der Vermögensverwaltung in der katholischen Kirche. 2
2.2 Die Organe der Vermögensverwaltung in den evangelischen Kirchen. 4
3 Regulierungen der kirchlichen Vermögensverwaltung 5
3.1 Vermögensverwaltung in der katholischen Kirche 5
3.2 Vermögensverwaltung in der evangelischen Kirche 7
3.3 Ethische Investitionskriterien 8
3.4 Steuerrechtliche Behandlung. 9
3.5 Anlagepolitik der Kirchen 10
4 Stiftungen 11
4.1 Die Charakteristika der Stiftung 11
4.2 Steuerliche Behandlung von Stiftungen 12
4.3 Vorschriften für die Vermögensverwaltung der Stiftungen 14
4.4 Die Anlagepolitik der Stiftungen. 15
5 Zusammenfassung 16
Literaturverzeichnis 17
- III -
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Gewichtung der einzelnen Anlageformen 10
Tabelle 2: Von Kirchenbanken aufgelegte Investmentfonds. 11
Tabelle 3: Aufteilung des angelegten Vermögens auf verschiedene Anlageformen 15
- IV - Abkürzungsverzeichnis
GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juli 2002
CIC Codex Iuris Canonici vom 25. Januar 1983 (Kirchengesetz der römischkatholischen Kirche)
EKD Evangelische Kirche Deutschland
KO Kirchenordnung vom 17. März 1949, in der Fassung vom 14. Septem-
ber 2002
KGO Kirchengemeindeordnung In der Fassung der Bekanntmachung vom 6. November 1979
KZVK Kirchliche Zusatzversorgungskasse
VERKA Versorgungskasse der Diözesen
AO Abgabenordnung vom 16. März 1976 i.d.F. des Gesetzes zur Bekämpfung von Steuerverkürzungen bei der Umsatzsteuer und zur Änderung anderer Steuergesetze (Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz) vom 19. Dezember 2001
EStG Einkommensteuergesetz Neufassung vom 16.04.1997, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2001
BGB Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2.1.2002, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.8.2002
StG Stiftungsgesetz der Bundesländer
ZPVS Satzung der Zentralen Pfarreivermögensverwaltung vom 30. November
1976
- 1 - 1 Problemstellung
Die zum Non-Profit-Sektor zählenden Kirchen und Stiftungen verwalten als institutionelle Investoren ein beachtliches Kapitalvermögen jenseits der öffentlichen Aufmerksamkeit. Insbesondere die Kirchen sind daran interessiert, nicht als Investoren auf den Kapitalmarkt aufzufallen und vermeiden deshalb weitgehend Einblicke in ihre Vermögensverwaltung und Anlagepolitik. Doch auch für sie besteht in Zeiten sinkender Kirchensteuereinnahmen die Notwendigkeit ihre Vermögen professionell zu verwalten, wobei ethische Verträglichkeit gerade im religiösen Sektor eine steigende Bedeutung erfährt.
Im ersten Teil dieser Seminararbeit sollen sowohl die organisatorischen Strukturen als auch die regulatorischen Anforderungen der kirchlichen Vermögensverwaltung erarbeitet werden. Weil Richtlinien durch die Kirchen selbst geregelt werden, ist eine getrennte Betrachtung der beiden Konfessionsrichtungen erforderlich, da sich jeweils eine eigene Kirchenrechtskultur entwickelt hat. Betrachtet werden die katholischen Kirchen sowie die evangelischen Kirchen, die sich zur Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zusammengeschlossen haben, da diese zwei Konfessionen mit über 50 Millionen Angehörigen die größte Gruppe der Glaubensrichtungen in Deutschland repräsentieren. Dabei beschränkt sich diese Untersuchung nur auf die Kirchen im engeren Sinne und schließt weitere kirchliche Institutionen wie z.B. Caritas nicht ein. Abschließend soll die praktizierte Anlagepolitik der Kirchen anhand von Beispielen und Untersuchungen verdeutlicht werden.
Der zweite Teil konzentriert sich auf die gemeinnützigen Stiftungen in Deutschland, die mit ca. 94 % die deutsche Stiftungslandschaft dominieren. Allein die 10 größten von ihnen müssen ein Vermögen von insgesamt ca. 13 Mrd. verwalten, um ihren Stiftungsauftrag erfüllen zu können. Dabei steht die Vermögensverwaltung im Konflikt zwischen Rendite und Sicherheit unter Beachtung rechtlicher und satzungsgemäßen Vorgaben. Nach einer allgemeinen Beschreibung des Rechtskonstrukts der Stiftung werden die steuerrechtlichen Probleme der gemeinnützigen Stiftung sowie die Regulierungen der Vermögensverwaltung dargestellt, ohne detailliert auf die einzelnen Stiftungsgesetze der Bundesländer eingehen zu können. Die sich daraus entwickelte Anla- gepolitik wird anhand eines empirischen Umfrageergebnisses diskutiert.
- 2 - 2 Die Organisation der Vermögensverwaltung der Kirchen
2.1 Die Organe der Vermögensverwaltung in der katholischen Kirche
Die katholische Kirche in Deutschland ist eine in einzelne Teilkirchen und Teilkirchenverbände aufgegliederte und hierarchisch strukturierte Institution. Als Teilkirchen sind hier die 27 Diözesen (Bistümer) zu verstehen, denen jeweils die Pfarreien und Pfarrverbände aus ihrem Territorialgebiet zugeordnet sind 1 .
Die Diözesen erlangen entsprechend dem Grundgesetz (GG) und dem Recht der römisch-katholischen Kirche (CIC) den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und werden somit vermögensfähig 2 . Zum Vermögen der Diözese gehören alle geldwerten Güter und Rechte, deren Träger die Diözese selber ist. Dazu zählen insbesondere die Versorgungsfonds zum Unterhalt der Kleriker und der im Dienst der Diözese stehenden Mitarbeiter. Sie können sowohl als Stiftung oder Sondervermögen institutionalisiert als auch alternativ in kirchliche Versorgungskassen ausgegliedert sein. In ihrer Funktion als Verteilstelle für die Kirchensteuereinnahmen und staatlichen Leistungen unterhält die Diözese größere Rücklagenfonds zum Ausgleich von Steuermindereinnahmen und für den interdiözesanen Finanzausgleich. Sind diese Vermögensfonds nach kirchlichem Recht obligatorisch, ist es den Diözesen im Vergleich zu den evangelischen Kirchen selbst überlassen, für die weiteren Erfordernisse, vornehmlich für Bauinvestitionen, Rücklagen zu bilden.
Die Leitung der Diözese liegt grundsätzlich beim Diözesanbischof und erstreckt sich auf Gesetzgebung, Rechtssprechung und Verwaltung innerhalb der Teilkirche. Er ist zwar primärer Verwalter und Vertreter des Diözesanvermögens 3 , delegiert diese Aufgaben aber an den bischöflichen Ökonomen 4 , der in seiner Tätigkeit von einer bischöfli-
1 Aufdie Berücksichtigung der mittleren Organisationsebenen (Dekanate, Kirchenkreise) wird im Zu-
sammenhang mit der Vermögensverwaltung verzichtet, da diese Ebenen eine untergeordnete Bedeutung
haben.
2 Art. 140 GG/137 Abs. WRV; c. 515 § 3 CIC; Vgl. Pree (1993), S. 109; Listl (1999), S. 306
3 Vgl. Pree, Heimerl (1993), S. 357
4 Vgl. Etzel (1994), S. 82
Arbeit zitieren:
Jörg Baumhögger, 2003, Institutionelle Investoren - Bedeutung und Regulierung von Kirchen und Stiftungen, München, GRIN Verlag GmbH
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Grundfragen kirchlicher Vermögensverwaltung.
Die Hausarbeit beschreibt prägnant die Grundstrukturen der Vermögensverwaltung in Kirchen und Stiftungen. Das Dilemma der Anlagepolitik, der Konflikt zwischen Sicherheit und ethischer "Sauberkeit" auf der einen Seite und Kapitalerhaltung bzw. Rendite auf der anderen Seite wird klar herausgearbeitet. Empirisch wird belegt, dass die Kirchen in der Regel eine eher konservative Anlagepolitik betreiben. Die Lektüre der Seminararbeit ist jedem zu empfehlen, der sich für die Anlagepolitik gemeinnütziger Organisationen und der Kirchen interessiert.
am Thursday, February 03, 2005-