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Inhaltsverzeichnis
Einleitung
5
A : Luther
1. Zur Person 9
1.1 Kindheit, Jugend und Studium 9
1.2 Luther im Kloster 10
1.2.1 Der Eintritt ins Kloster 10
1.2.2 Klosterzeit 11
1.3 Luther als Familienmensch 12
1.4 Luther über sich selbst 14
2. Die historischen Ereignisse zwischen 1517-1521 15
2.1 Das Turmerlebnis - Durchbruch zur reformatorischen Erkenntnis 15
2.2 Der Thesenanschlag 1517 18
2.3 Die Leipziger Disputation mit Eck 1519 19
2.4 Luther auf dem Reichstag zu Worms 1521 21
3. Grundzüge der Theologie Luthers 24
3.1 Sola scriptura - die Schrift allein 24
3.2 Solus Christus - Christus allein 27
3.3 Sola fide - der Glaube allein 28
4. Anthropologie bei Luther 29
4.1 Das Wesen des Menschen 29
4.2 Der Mensch in seiner Gesamtheit 31
4.3 Vom freien und unfreien Willen des Menschen 32
4.3.1 Erasmus und der freie Wille des Menschen 33
4.3.2 Luther und der geknechtete Wille des Menschen 33
4.3.3 Erasmus und Luther heute 38
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5. Die Lehre von den zwei Reichen 39
5.1 Politischer Hintergrund 39
5.2 Die Teilung der Welt in zwei Reiche 41
5.3 Der Grundfehler - die Vermengung der beiden Reiche 43
5.4 Das Gemeinsame der beiden Reiche 45
5.4.1 Zwei-Reiche-Lehre und die islamische Umma 45
5.5 Verhalten des Christen gegenüber dem Staat 47
5.5.1 Anerkennung der staatlichen Autorität 47
5.5.2 Verweigerung gegenüber der Obrigkeit 48
5.6 Der christliche Fürst 50
6. Politisches Handeln im Dualismus von Gehorsam und Ungehorsam 52
6.1 Politisches Handeln als Gewissensprozess 53
6.2 Die Autorität staatlicher Gewalt 54
6.2.1 Die Bauernaufstände 54
6.2.2 Die Türkenfrage 57
6.3 Die Begrenzung der staatlichen Autorität 59
6.3.1 Widerstand gegenüber den evangelischen Fürsten 59
6.3.2 Widerstand gegenüber dem Kaiser 61
7. Zusammenfassung Luther 64
B : Bonhoeffer 66
Einleitung 67
1. Dietrich Bonhoeffer - ein Lebenslauf 69
1.1 Herkunft, Jugend, Studium 69
1.2 Im Widerstand 71
1.2.1 Die Machtergreifung Hitlers 71
1.2.2 Der „Arierparagraph - Dem Rad in die Speichen fallen 71
Seite 4
1.2.3 Die versuchte Gleichschaltung der Evangelischen Kirche 73
1.2.4 Die Denkschrift an Hitler 76
1.3 Vom Widerstand in die Verschwörung 77
1.4 Gefangenschaft und Tod 79
2. Die Christologie Bonhoeffers 80
2.1 Die Überwindung von Transzendenz und Ontologie 81
2.2 Das Weltverständnis Bonhoeffers 83
3.0 Grundzüge der Ethik Bonhoeffers 85
3.1 Kritik aller Ethik 85
3.2 Das konkrete Gebot 88
3.3 Das konkrete Gebot und die ultima ratio 91
4. Das Verhältnis von Kirche und Staat 93
4.1 Die vier Mandate 93
4.2 Staat und Kirche im Verständnis Bonhoeffers 94
4.2.1 Wesen und Aufgabe des Staates 94
4.2.2 Aufgabe der Kirche im Staat 96
4.2.3 Zusammenfassung 98
5. Bonhoeffer und Luthers Zwei-Reiche-Lehre 98
5.1 Kritische Bejahung 98
5.2 Der Gewissensbegriff bei Bonhoeffer 100
6. Zusammenfassung Bonhoeffer 102
Abschluss
104
Literaturverzeichnis 106
Einleitung
Die vorliegende Arbeit stellt im Rahmen der politischen Theorie mit Martin Luther und Dietrich Bonhoeffer zwei herausragende Denker des Protestantismus vor und untersucht deren politisches Denken und Handeln. Die Arbeit wird von der Erkenntnis getragen, dass im Zuge der Säkularisierung des gesellschaftlichen Lebens und damit eingeschlossen des akademischen Lebens, die Theologie auf allen Feldern des wissenschaftschlichen Lebens ins Abseits gedrängt wurde. Das ursprünglich selbstverständliche Primat der Theologie, welches auch Luther vertrat 2 , wurde abgelöst durch einen „Ehrenvorrang der theologischen Fakultät .... allein aus historischer Rücksicht.”(Ebeling, S.3). In den Naturwissenschaften scheint es vergessen zu sein, dass die ersten Naturwissenschaftler wie Blaise Pascal, Isaak Newton oder Johannes Kepler (um nur einige zu nennen) tiefgläubige Menschen waren, die an einen Schöpfer glaubten der, da vernunftbegabt, rationale und logische Gesetzmäßigkeiten in seiner Schöpfung realisierte, die der Mensch als Ebenbild Gottes und damit ebenso vernunftbegabt erforschen und in Naturgesetze fassen konnte. Zur Veranschaulichung seien nur einmal die Abschlussworte Keplers, die er an das nach ihm benannte dritte Gesetz über die Planetenbewegungen 1619 anfügte, zitiert:
„Das ist es also, was ich über das Werk des göttlichen Schöpfers vorbringen wollte. Es ist jetzt Zeit, daß ich endlich Augen und Hände von den Blättern voller Sätze und Beweise weg zum Himmel erhebe und zum Vater des Lichts in Andacht und Demut bete: O Du, der durch das Licht der Natur das Verlangen in uns mehrest nach dem Licht deiner Gnade ... ich sage Dir Dank, Schöpfer, Gott, [...] Ich habe dabei alle die Kräfte meines Geistes genutzt, die Du mir verliehen hast. Ich habe die Herrlichkeit Deiner Werke den Menschen die meine Ausführungen lesen werden, geoffenbart, soviel von ihrem unendlichen Reichtum mein enger Verstand hat fassen können.” (zitiert in Pailer, S.95)
Selbst der Streit um Galilei und sein heliozentrisches Weltbild, der gerne als Konflikt zwischen Theologie und Naturwissenschaft propagiert wird, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als Kontroverse zwischen Naturwissenschaft und griechischer Philosophie, der die katholische Kirche mehr anhing als der Bibel. „Was Galilei durch 2 „Lasset uns die Bibel nur nicht verlieren, sondern sie lesen und predigen: denn wenn die Theologie blüht, so steht alles wohl und geht glücklich vonstatten. Denn sie ist das Haupt aller Fakultäten und Künste: wenn sie daniederliegt, so gebe ich alles andere auf.” (TR, S.9)
sein Teleskop sah, stellte Aristoteles in Frage.” (Lennox, S.11) und nicht die Bibel, die kein ihr immer wieder unterstelltes geozentrisches Weltbild kennt (vgl. Lennox, S.10-15). Wenn die Theologie den Status „das Haupt aller Fakultäten und Künste” (Luther, s.Fußnote 2) zu sein verloren hat, drängt sich die Suche nach einer alternativen, rein immanenten Weltsicht auf. Eine solche Alternative, die empirisch-wissenschaftliche Befunde ohne jeden theologischen Bezug interpretiert, muss sich den beiden Fragen stellen, von welcher Art erstens die Wirklichkeit ist, die sie interpretiert und von welcher Art zweitens ein verantwortlicher ethisch-moralischer Handlungskodex ist, der aus diesen Interpretationen abgeleitet wird. Dies gilt für alle wissenschaftlichen Bereiche. Wenn man wie B. Russel im Sinne des Szientismus behauptet: „Alles erreichbare Wissen muss durch wissenschaftliche Methoden erlangt werden; und was die Wissenschaft nicht entdecken kann, kann die Menschheit nicht wissen.” (Bertrand Russel: Religion and Science, Oxford 1970, S.243. zitiert in: Lennox, S.23) dann zeigt sich sehr schnell das Dilemma der alternativen immanenten Weltsicht. Die Wissenschaft kann zwar erforschen und erklären, dass die Inhalation von Senfgas tödliche Folgen haben kann. Sie kann aber nicht klären, ob es moralisch verwerflich oder legitim ist, Senfgas beispielsweise in einem Krieg einzusetzen. Hier liegt die Gefahr, wenn die Wissenschaft als einzig angemessene Form menschlicher Wirklichkeitsaneignung gilt, während die Theologie nicht mehr Haupt der Fakultäten ist, sondern als Relikt vergangener Zeiten zu deren Füßen liegt. Als historisches Beispiel sei nur der Sozialdarwinismus genannt, der die Interpretationen (keine streng empirischen Befunde) biologischer Beobachtungen von C.Darwins wie die Selektionsfunktion unkritisch auf Gesellschaften überträgt. Hier verbinden sich Naturwissenschaften und Sozialwissenschaften zu einem naturalistischen Fehlschluss und lassen die Theologie außen vor. Wohin das führt zeigt, die konkrete Umsetzung des Sozialdarwinismus während der NS-Zeit, auch wenn immer wieder von Vertretern des Darwinismus behauptet wird, die NS-Ideologie habe Darwin missbraucht. 3 Eher das Gegenteil dürfte der Fall sein. Hitler hat Darwin sehr wohl verstanden. 4 Er war, wie Sir Arthur Keith mitten im Krieg schrieb „....Evolutionist, nicht
3 vgl. Ouweneel, S.281
4 „Also folgt die Unterwerfung einer Anzahl Menschen unter den Willen von häufig nur einigen Menschen, eine Unterwerfung, die einfach auf das Recht des Stärksten gegründet ist, ein Recht, das, wie wir es in der Natur sehen, als einzig denkbares Recht betrachtet werden kann ... (Rede Hitlers in Nürnberg 1933, zit. in: Ouweneel, S.279, herv. durch mich)
„So große Bedeutung im völkischen Staat die Art der körperlichen und geistigen Erziehung haben wird, ebenso wichtig dafür wird auch die Menschenauslese an sich sein.” (Mein Kampf, München 1942, S.577. zit.
nur der Theorie nach, sondern, wie Millionen zu ihrem Schaden wissen, in steinharter Praxis.” (R.E.D.Clark, a.a.O.,S.116, zit. in Ouweneel, S.281). Die Gaskammern der Konzentrationslager, die Beseitigung ethisch minderwertigen Lebens (Behinderte, Homosexuelle usw.) und nicht zuletzt der gesamte Ostfeldzug, der auf dem Konzept der Erweiterung des Lebensraumes im Osten für die dominante arische Rasse beruhte, sprechen eine mehr als deutliche Sprache. Die weltimmanente Interpretation wissenschaftlicher Erkenntnis, die sich gegen jeglichen transzendentalen Gedanken verwahrt, kann offensichtlich zu katastrophalen Folgen für die Menschheit führen. Insofern ist es nur konsequent, dass ein Theologe wie Bonhoeffer - gerade weil er Theologe und v.a. Christ war - mit Hinweis auf den Gottesbezug den Kampf gegen die NS-Diktatur überhaupt aufnehmen konnte. Die Theologie stellt den Gottesbezug in den Wissenschaften her, sei es in den Naturwissenschaften oder den Sozialwissenschaften. Damit stellt sie sich gegen ein rein weltimmanentes Verständnis von Natur, Mensch und auch der Gesellschaft. Jede Disziplin in den Wissenschaften, sei es die Biologie, die Medizin, die Soziologie oder eben auch die politische Theorie, die die Gottesfrage a priori ausklammert, läuft Gefahr, gemäß der eingangs gestellten Fragen erstens ein verzerrtes Verständnis von den Dingen dieser Welt zu bekommen und zweitens in deren Konsequenz einen Handlungskodex zu entwickeln, der, wie gezeigt, in die Barbarei führen kann. Insofern hat die Theologie m.E. ihren berechtigten und notwendigen Platz im wissenschaftlichen Leben und sollte, wenn schon nicht mehr als Haupt, zumindest gleichberechtigt neben den anderen Fakultäten stehen. Intentional möchte die vorliegende Arbeit in einem durch und durch säkularen akademischen Umfeld dazu einen kleinen Beitrag leisten. Dazu soll im ersten Teil (A) zunächst das Leben des Reformators Martin Luther dargestellt (1-2) werden. Seine theologischen Erkenntnisse (3) und sein Menschenbild (4) bilden zusammen mit dem Hintergrund der politischen Verhältnisse seiner Zeit die Basis für seine Staatstheorie (5), die mit der Fokussierung auf das Gewissen des Einzelnen und dessen Verantwortung den Dualismus von Anerkennung und Beschränkung der staatlichen Autorität begründen. Dieser Dualismus erweist sich dann nicht nur im politisch denkenden, sondern v.a. im politisch handelnden Reformator (6). Im zweiten Teil der Arbeit (B) wird das Leben und Wirken Dietrich Bonhoeffers als eines lutherischen Theologens
in: Ouweneel, S.279, herv. durch mich)
abgehandelt, der aufbauend auf der Zwei-Reiche-Lehre sich gegen die Verselbstständigung eines säkularen Staates wandte und seine Mandatenlehre formulierte.
Die folgenden Ausführungen geben in einem kleinen
Streifzug Einblicke in das Leben des Menschen Martin Luther. Sie sollen dem tieferen Verständnis dieses Denkers und Kämpfers dienen und sind deshalb dem Abschnitt vorangestellt. Schwerpunkte sind dabei seine akademische Laufbahn und seine Klosterzeit (1.1 und 1.2), beides sehr prägende Lebensabschnitte, ohne die es den Reformator Luther wohl nicht gegeben hätte. Zur Veranschaulichung von Wesens und Charakter wird dann auf sein Familienleben kurz eingegangen (1.3). Reflexionen Luthers über sich selbst schließen diesen Streifzug ab (1.4).
1.1 Kindheit, Jugend und Studium
Martin Luther wurde am 10.November 1483 in Eisleben geboren und einen Tag später auf den Namen des Kalenderheiligen Martin von Tours getauft. Er war der zweite Sohn des Bergmanns Hans Luther und dessen Frau Margarete, geb. Lindemann. Die Großeltern väterlicherseits waren einfache, aber freie Bauern. Die Familie übersiedelte kurz nach Luthers Geburt nach Mansfeld (1484), wo Martin Luther ab 1488 in die Schule ging, in der er v.a. Latein lernte. Spätere Schulbesuche waren 1497-1498 in Magdeburg und 1498 in Eisenach. Ab 1501 studierte er an der Universität in Erfurt. Das Studium zu jener Zeit begann nach wie vor mit den „sieben freien Künsten” (Grammatik, Rhetorik, Arithmetik, Astronomie, Geometrie und Musik) und beinhaltete daneben die Werke des Aristoteles (Logik, Naturwissenschaft, Politik, Ethik, Metaphysik). Schon nach einem Jahr (1502) erwarb Luther den ersten akademischen Titel (Baccalaureus) und 1505 schloss er das Studium mit dem Magister ab. Im Vergleich zu den meisten anderen Studenten, die ihr Studium mit dem Magister beendeten, durfte Luther mit dem zweitbesten Abschluss an einer der oberen Fakultäten (Theologie, Medizin oder Rechtswissenschaften) weiterstudieren (Sierszyn, S. 21-26). Im Sinne des Vaters, der, um den Aufstieg des Sohnes abzusichern schon die Ehe mit einer vermögenden Frau vorbereitet hatte,
entscheidet er sich für die juristische Fakultät mit dem Ziel Rat bei einer der zahlreich vorhandenen Obrigkeiten zu werden (Aland, S.22). Was die Kindheit Martin Luthers betrifft kann zusammengefasst festgestellt werden „... daß diese Kindheit - nach den Maßstäben jener Zeit - ganz normal verlief.” (Aland, S.21). Das Elternhaus war um des sozialen Aufstieges willen, wie in vielen aufstrebenden Bürgerhäusern, von großer Sparsamkeit geprägt. Der Sohn Martin und seine Eltern pflegten ein herzlich Verhältnis zueinander und der Vater förderte den Sohn mit finanziellen Aufwendungen, um die höhere Position des Akademikers zu ermöglichen (Aland, S.22).
1.2 Luther im Kloster
1.2.1 Der Eintritt ins Kloster
Luther hatte 1505 das Studium der Jurisprudenz begonnen, als er unerwartet im Sommersemester eine Reise nach Hause unternahm. Auf der Rückreise, kurz vor Erfurt bei dem kleinen Ort Stotternheim, wurde er am 2.Juli 1505 von einem heftigen Gewitter überrascht. Was dann geschah schildert und beurteilt K.Aland als einer der profiliertesten Lutherkenner so:
„Als unmittelbar neben ihm ein Blitz einschlägt, tut er, seiner selbst nicht mehr mächtig, das Gelübde `Hilf du, hl. Anna, ich will ein Mönch werden`. Das ist der Kern des von manchen Legenden umrankten Berichtes. Gewiß hat Luther von der natürlichen Entstehung eines Gewitters gewußt, dennoch muß er sich vor Stotternheim von Gott persönlich angerufen gefühlt haben. Die Gefahr des plötzlichen und unbußfertigen Todes .... preßten ihm das Gelübde ab - zu dem hin er allerdings offensichtlich innerlich schon auf dem Wege war.” (Aland, S.23) Nach zweiwöchiger Bedenkzeit tritt Luther am 17.Juli 1505 in die strengere Richtung des Erfurter Augustinereremitenklosters ein. Dieser Schritt war trotz der zahlreichen und in Blüte stehenden Klöster auch zu damaliger Zeit ungewöhnlich (Aland, S. 21.22) und bedeutete zunächst einmal das Ende der akademischen Laufbahn, sehr zum Entsetzen des Vaters, der mit dem Hinweis auf das Gebot die Eltern zu ehren vergeblich versuchte den Sohn von seinem Entschluss abzubringen (Ebeling, S.28). War das Gelübde Mönch zu werden auch in Todesnot geschehen und sprach Luther retrospektiv davon „mit Gewalt” Mönch geworden zu sein, nicht „gern und nach
eigenem Wunsch” (zitiert in: Aland, S.24), so geschah das Anklopfen an der Erfurter Klosterpforte doch im Urteil Ebelings in „nüchterner Entschlossenheit” weil Luther an dem Gelübde als „Ruf Gottes” festhielt (ebd. S.28). Dieser von Luther empfundene persönliche Ruf Gottes an sein Leben erklärt den Eintritt in das Kloster, denn Luther war als geselliger und fröhlicher Mensch nicht der Typ, „der seine Befriedigung in weltabgewandter, übersteigerter Frömmigkeit suchte” (Ebeling, S.28).
1.2.2 Klosterzeit
Der Eintritt Luthers ins Kloster war, geprägt durch die Nahtoderfahrung, von der Motivation, getragen mit dem lebendigen, den Sünder strafenden Gott ins Reine zu kommen. Dementsprechend bemühte sich Luther ein strenges und heiliges Leben als Mönch zu führen. Rückblickend schrieb er (u.a.) über seine Mönchszeit: „Es ist wahr, ich bin ein frommer Mönch gewesen und habe meinen Orden so streng gehalten, daß ich sagen darf: Ist je ein Mensch in den Himmel gekommen durch Möncherei, so wollte ich auch hineingekommen sein. Das werden mir alle meine Klostergesellen, die mich gekannt haben, bezeugen.” (zitiert in: Aland, S.26). Die von Luther zum Zeugen angerufenen Klostergesellen waren offensichtlich in der Tat gleichermaßen von dem Eifer Luthers und seinen Fähigkeiten überzeugt. Anders lässt es sich nicht erklären, dass Luther im Kloster Ansehen und Autorität genoss, nach Rom zur Klärung einer Streitfrage gesandt wurde, Klosterämter ausübte, nach seiner Versetzung nach Wittenberg 1511 zum Klosterprediger ernannt und ihm 1515 als Distriktvikar die Aufsicht über elf Klöster übertragen wurde (Aland, S.24.25). Darüber hinaus wurde er 1507 zum Priester geweiht und zum Theologiestudium zugelassen, welches er 1512 mit der Promotion abschloss, ein für die damalige Zeit sehr seltener und begehrter Titel. Drei Tage nach Abschluss des Studium wurde er in Wittenberg zum Professor für die theologische Fakultät berufen, ein Amt, welches er bis zu seinem Tode ausführte. In dieser Funktion hielt er seine berühmten und wichtigen Vorlesungen, die Frühvorlesungen über die Psalmen, den Römer-, Galater-, Hebräerbrief (1513-1518) und die Spätvorlesungen über die Genesis kurz vor seinem Tod (1535/45) (Aland, S.9).
Nachdem Luther im Kloster zur reformatorischen Erkenntnis durchgedrungen war (vgl. 2.1), hatte er seine Klosterzeit häufig mit derben Worten auf das Schärfste verurteilt. Das lag allerdings nicht, wie von protestantischer Seite oft unterstellt
wurde, an den Klosterbrüdern, sondern an den Qualen, die ihm das Klosterleben unter dem Wunsch sich mit Gott versöhnen zu wollen bereiteten (Aland, S.25). Da er durch sein Mönchtum keine Versöhnung mit Gott fand, konnte er später Äußerungen wie die folgende machen:
„Ich war ohne zu klagen Mönch und habe die drei Gelübde hingebend gehalten, Tag und Nacht, und dennoch hatte ich deswegen keine Ruhe ...., denn es war kein Wort Gottes da .... Da habe ich mein Leben vertan und übler verbracht, als wenn ich in einem Bordell gewesen wäre.” (1.Joh., S.155).
Allerdings war Luthers Leben im Kloster auch nicht, wie ihm oft von katholischer Geschichtsschreibung unterstellt wurde, von der Suche nach Befriedigung in „weltlichen Freuden” motiviert. Luther schrieb dazu: „Die Weiber schaute ich nicht einmal an, wenn sie beichteten.” (zit. in: Sierszyn, S.33).
1.3 Luther als Familienmensch
Nachdem Luther im Kloster zur reformatorischen Erkenntnis durchgedrungen war (vgl. 2.1) und die Reformation ihren Werdegang nahm (vgl. 2.2-2.4) legte Luther 1524 endgültig die „verdammte” Mönchskutte (zit. in: Aland, S.26) ab und heiratete 1525 die ehemalige Nonne Katharina von Bora. Die Heirat war keine Liebesheirat im Sinne des romantischen Ideals von Liebe, aber auch keine reine Vernunftehe. Von zwölf Nonnen, die im Zuge der Reformation 1523 aus ihren Klöstern nach Wittenberg geflohen waren und für die sich Luther als Urheber der Flucht verantwortlich fühlte, war Katharina von Bora als einzige unverheiratet geblieben. Nachdem Luther mehrmals versuchte sie mit verschiedenen Freunden zu vermählen, heiratete er sie schließlich selbst. Eben schön sei sie nicht, so Luther, aber sie habe ein freundliches Gemüt und sei sparsam. Seine Heirat sah Luther auch als Bekräftigung der evangelischen Lehre vom heiligen Ehestand, der von der römischen Kirche damals (im Vergleich zum Klosterleben) eher gering geschätzt wurde. Im entvölkerten Wittenberger Kloster, wo Luther nur noch mit einem ehemaligen Klosterbruder zusammenlebte und wo das Bettstroh schon zu faulen begann, kehrte mit Käthe Luther wieder Ordnung und Sauberkeit ein. Dem Ehepaar Luther wurden insgesamt sechs Kinder geboren, wobei sie den Tod zweier Kinder
miterleben mussten. Als seine Tochter Magdalene („Leninchen”) im Alter von dreizehn Jahren starb bekannte Luther in einem Brief: „Mir ist mein Töchterlein Leninchen hinweggegangen zum himmlischen Vater. ... Des väterlichen Schmerzes im Herzen bin ich Herr geworden, doch nur, indem ich gegen den Tod murrte und schalt. So hat Entrüstung meine Tränen gelindert. Ich habe sie sehr liebgehabt.” (Bernhard, S.275).
Die Ehe Luthers kann als glücklich bezeichnet werden. Die Zuneigung Luthers zu seiner Frau ist in vielen Briefen dokumentiert, in denen er seine Frau manchmal heiter als „Meinem lieben Herrn Frau Katherin...” (Bernhard, S.250) anredete. Über den Ehestand selbst schrieb Luther (u.a.):
„Es ist kein lieblicher, freundlicher noch holdseliger Verwandnis, Gemeinschaft und Gesellschaft denn eine gute Ehe, wenn Eheleute miteinander in Frieden und Einigkeit leben. Wiederum ist auch nichts Bitteres, Schmerzlicheres, denn wenn das Band zerissen, von einander getrennt und geschieden wird...” (Bernhard, S.255).
„Die höchste Gnade Gottes ist es, wenn in der Ehe die Liebe dauernd blüht. Die erste Liebe ist feurig, eine trunkene Liebe, mit der wir geblendet werden und wie die Trunkenen hinangehen. Wenn wir die Trunkenheit ausgeschlafen haben, dann bleibt in den Frommen die echte Eheliebe, die Gottlosen aber haben die Reue. (TR, S.280).
Das Haus Luthers war ein offenes Haus und wurde zum Mittelpunkt für die Männer der Wittenberger Reformation, ebenso für Verwandte, Schüler und Durchreisende, die sich dort zum persönlichen Austausch in geselliger Runde trafen. Zum Hausstand gehörten auch Studenten der Universität, die hier wie in einer Burse lebten. (Schwarz, S.175f und Sierszyn, S.113f.) Das Wesen und den Charakter Luthers beschrieb Erasmus Alberus nach dem Tode Luthers mit folgenden Worten: „Luther war ein feiner, wohlberedeter, freundlicher, holdseliger, wahrhaftiger, beherzter, gastfreier, züchtiger, fröhlicher Mann, dem alles wohl anstand, was er tat. Er konnte in allen Dingen Mäßigkeit halten und redete kein vergebliches Wort. Den Halsstarrigen war er schrecklich, den Blöden tröstlich... Keiner konnte fleißiger und ernsthafter beten,.... keiner konnte besser trösten, keiner besser predigen. ... Er war ein Mann ohne Falsch, Lügnern und Zweizüngigen war er gram, Aufrichtigkeit hatte er lieb, den Geiz haßte er, der Hoffart war er feind.
Trunkenheit und Unzucht waren ihm unbekannt. Man spürte an ihm keinen Zorn, außer wenn er zu Felde lag gegen die Papisten und Schwärmer. ... (Bernhard, S.587).
1.4 Luther über sich selbst
Die von Erasmus Alberus verfasste Beschreibung ist in seiner Begeisterung für Luther sicherlich etwas beschönigt. Trotzdem trifft sie wohl in vielen Punkten zu, v.a. was die Gastfreiheit, Fröhlichkeit, Beherztheit und Rechtschaffenheit Luthers angeht. Luther selbst hatte solch positiven Urteile (mit Ausnahme der Rechtschaffenheit, die er stets für sich beanspruchte) über sich selbst nie gefällt. Er urteilte im Gegenteil über sich selbst viel negativer. Oberman schreibt: „Zweierlei hebt er (Luther, Anm. durch mich) selbst hervor und Zeitgenossen bestätigen es: Aufbrausender Zorn und Wortreichtum (S.308). Luther sah sich stets in der Relation zu Gott. Und in dieser Beziehung war er primär ein Sünder „genug mit Sünden beladen” (zit. in: Ebeling, S.75) zunächst ein verdammter, unter dem Zorn Gottes stehender Sünder, später dann nach dem Durchbruch zur reformatorischen Erkenntnis ein gerechtfertigter Sünder, vor dem Zorn Gottes gerettet durch den Glauben an Jesus Christus. Weil er sich Zeit seines Lebens als Sünder sehen konnte, war ihm jeglicher Personenkult um seine Person ein Gräuel. So schreibt er an seine Christen:
„Erstens bitte ich, man wolle von meinem Namen schweigen und sich nicht lutherisch, sondern einen Christen nennen. Was ist Luther ? .... Wie käme denn ich armer stinkender Madensack dazu, daß man die Kinder Christi dürfte nach meinem nichtswürdigen Namen nennen ? (TV, S.31f.)
Auch im Angesichts des Todes (oder gerade wegen des Todes) bleibt Luther in seinem Urteil über sich selbst treu. Zwei Tage vor seinem Tod, nachdem er mehrfach von Angina pectoris befallen war, fällt er die Bemerkungen: „Wenn ich wieder heim gen Wittenberg komme, so will ich mich alsdann in den Sarg legen und den Maden einen feisten Doktor zu essen geben.” (TR, S.302) Die Rückreise von Eisleben nach Wittenberg erlebte Luther nicht mehr. Er legte sie im Sarg liegend zurück, nachdem er am 18.Februar 1546 in Eisleben gestorben war.
Die Einschätzung Luthers über sich selbst wird kaum treffender beschrieben als mit der allerletzten, überlieferten schriftlichen Bemerkung Luthers kurz vor seinem Tod:
2. Die historischen Ereignisse zwischen 1517-1521
Zum Verständnis von Luthers Theologie (vgl.3), seiner Anthropologie (vgl.4) und schließlich auch seiner Staatslehre (vgl.5), ist der „dramatische Verlauf der Jahre 1517-1521” (Ebeling, S.74) von entscheidender Bedeutung. Deshalb soll im Folgenden ein kurzer Abriss über die entscheidenden reformatorischen Ereignisse dieser Jahre gegeben werden, die mit dem Wormser Reichstag 1521 ihren Höhepunkt fand.
2.1 Das Turmerlebnis - Durchbruch zur reformatorischen Erkenntnis
Um die gewaltigen Auswirkungen der Reformation zu verstehen, ihre befreiende, ganz Europa erfassende Kraft nachvollziehen zu können, muss man einen Einblick in die inneren Kämpfe und Anfechtungen des Mönches Martin Luther in der Klosterzelle nehmen. Bei seinem Bemühen mit Gott ins Reine zu kommen wandte Luther alle Weisungen und Vorschriften der Kirche mit großer Ernsthaftigkeit an. Doch je mehr er sich mühte, um so sündiger und unwürdiger fühlt er er sich, was zu einer maßlosen Steigerung der Werke führte. Selbst nach der Beichte, mit großer Sorgfalt ausgeführt, fühlte er sich danach weiter als Sünder. Auf der Suche nach dem gnädigen Gott nahmen die inneren Qualen bis ins Unerträgliche zu (Aland, S.26.27). Luther selbst beschreibt diese Anfechtungen in der dritten Person 1518 so: „Auch ich kenne einen Menschen, der, ..., solche Strafen öfter erlitten hat, zwar während nur ganz kurzer Zeitdauer, aber so ungeheure und höllische, wie keiner zu sagen, keine Feder zu schreiben und niemand zu glauben vermag, der es nicht selbst erfahren hat; so daß, wenn diese Qualen bis zu Ende durchlitten würden, oder auch ..... nur den zehnten Teil einer Stunde dauerten, er völlig zugrunde ginge und alles Gebein zu Asche würde. Da erscheint Gott furchtbar in seinem Zorn ... . Da gibt´s keine Flucht, keinen Trost, weder innerlich noch äußerlich, sondern alles klagt an. [...] Es bleibt nur nacktes Verlangen nach Hilfe und grauenhaftes
Seufzen, aber sie (die Seele, Anmerkung durch mich) weiß nicht, woher Hilfe erflehen.” (zit. in: Ebeling, S.31.32). Aland merkt zu den inneren Kämpfen Luthers an:
„Das ist der Luther der Klosterzeit. Sein Ringen um den `gnädigen Gott` führt bis zum Haß gegen den ´gerechten Gott´, der seine eigene Gerechtigkeit zum Maßstab setzt und den Menschen diese Gerechtigkeit nicht erlangen läßt.” (Aland, S.27).
Luther bemerkt 1545 rückblickend über diese Zeit:
„Ich konnte den gerechten, die Sünder strafenden Gott nicht lieben, im Gegenteil, ich haßte ihn sogar.” (zit. in: Aland, S.27). Die von Luther sehnsüchtig verlangte Hilfe begegnetet ihm in einem Bibelwort aus dem Römerbrief. Dort heißt es in Römer 1,17a: „Darin (im Evangelium) wird Gottes Gerechtigkeit offenbart.” Zunächst verstand Luther dieses Wort gemäß den Lehren der Kirche als aktive Gerechtigkeit, d.h. Gott ist gerecht und straft den ungerechten Sünder. Nicht nur im (mosaischen) Gesetz, sondern sogar im Evangelium kommt Luther der strafende Gott entgegen, deshalb habe er dieses Wort „gehaßt” (s.o.). Tag und Nacht, schreibt Luther später, habe er „mit wildem und wirren Gewissen, voll brennenden Dursts” (zit. in Sierszyn, S.38) über diese Bibelstelle gerungen, bis er im zweiten Teil der Stelle den reformatorischen Durchbruch fand die, „... ihm zum Schlüssel für die reformatorische Erkenntnis” (Sierszyn, S.39) wird: „Der Gerechte wird aus Glauben leben.” (Römer 1,17b) Luthers Selbstzeugnis über seinen Durchbruch und die innere Befreiung die er dadurch erlebte, spricht eine deutliche Sprache:
„Da begann ich die Gerechtigkeit Gottes zu verstehen, als die, durch die als durch Gottes Geschenk der Gerechte lebt, nämlich aus Glauben, und daß dies der Sinn sei: durch das Evangelium werde die Gerechtigkeit Gottes offenbart, nämlich die passive Gerechtigkeit, durch die uns der barmherzige Gott gerecht macht durch den Glauben, wie geschrieben steht:´Der Gerechte wird aus Glauben leben.` Da hatte ich das Empfinden, ich sei geradezu von neuem geboren und durch geöffnete Tore in das Paradies selbst eingetreten. (...) Wie sehr ich die Vokabel ´Gerechtigkeit Gottes´ vorher haßte, so pries ich sie nun mit entsprechend großer Liebe als das mir süßeste Wort.” (zit. in: Ebeling, S.34).
Nicht mehr der Mensch muss darum ringen die Gerechtigkeit Gottes durch Werke, Bußübungen, „Möncherei” (vgl.1.2.2) und dergleichen zu erreichen, sondern Gott selbst schenkt im Evangelium durch den Versöhnungstod und die Auferstehung Jesu Christi dem Sünder seine „passive” Gerechtigkeit. Der gerechte Gott mit seinen Forderungen des Gesetzes ist in Christus der barmherzige Gott, der in seiner Gnade den Sünder gerecht spricht. Diese Erkenntnis Luthers, das sog. Turmerlebnis (es fand statt im heizbaren Arbeitszimmer im Turm des Klosters, das Luther als Subprior besaß) ist die Basis und der Ausgangspunkt der Reformation. Der Zeitpunkt ist in der Forschung sehr umstritten. Luther selbst datiert es im Rückblick (1545) auf das Jahr 1518. Viele Forscher sehen darin einen Altersirrrtum Luthers und datieren es früher, um es in Einklang mit dem öffentlichen Startschuss der Reformation, dem „lutherischen Lärmen” (Luther: zit. in: Aland, S. 31), 5 nämlich dem Thesenanschlag von 1517 zu bringen. Aland und auch Sierszyn dagegen halten an dem Jahr 1518 fest. Sie argumentieren, dass sich reformatorische Gedanken zwar schon vor dem Jahre 1518 bei Luther finden, sich bei ihm also eine innere Entwicklung abzeichnet, die aber erst im Turmerlebnis des Jahres 1518 ihren Höhepunkt fand. Sierszyn schreibt dazu:
„Mit anderen Worten: Martin Luther ist ab 1513 Lehrer und biblischer Reformerweit tiefer als alle Reformer vor ihm. ... Ungewollt wird der Wittenberger Mönch durch seinen Thesenanschlag mit einem Schlag weltberühmt, geliebt und gehasst. In dieser Zeit des Kampfes im Winter 1517/1518 wird ihm das Evangelium und das Tor zur evangelischen Freiheit völlig geöffnet.” (S.43) Aland bringt für die Datierung auf das Jahr 1518 ein gewichtiges Argument. Er verweist darauf, dass Luther seine 95 Thesen von 1517 untertänigst an Papst Leo X. sandte mit einer Resolution, die folgende Bitte enthielt: „Mache lebendig, töte, widerrufe, billige, mißbillige wie es Dir gefällt; Deine Stimme werde ich als Stimme Christi anerkennen, der in Dir regiert und redet.” (zit. in Aland, S.31)
Doch schon im Jahre 1518, wo Luther auf dem Augsburger Reichstag vom päpstlichen Legaten Kardinal Cajetan verhört wird, leistet Luther diesem leidenschaftlichen Widerstand, denn nun ist „....Luther, der Cajetan gegenübertritt ... ein anderer, als der noch der der Resolutionen. Er ist jetzt durch das Turmerlebnis hindurch
5 Luther selbst schrieb, dass die Reformation mit dem Streit um den Ablaß, also dem Thesenanschlag, begann (Aland, S.30.31).
gegangen (Aland, S.32). Bezeichnete Luther 1517 noch den Papst als die Stimme Christi (s.o.), so kamen bereits 1519 in vertraulichen Briefen Gedanken bei Luther auf, „ob nicht etwa der Papst der Antichrist ist.” (zit. in: Aland, S.32). Später bezeichnete Luther den Papst öffentlich als Antichristen 6 , eine Meinung, die er bis zu seinem Tod beibehielt und häufig wiederholte.
2.2 Der Thesenanschlag 1517
Im Gegensatz zu Zwingli in Zürich 7 hatte Luther die Reformation nicht generalstabsmäßig vorbereitet. Luther lag es ferne eine Revolte gegen seine Kirche anzuführen. 1520 schrieb er in einem Brief:
„Was soll ich Elender Ehre suchen, der ich doch keinen anderen Wunsch habe, als in aller Stille und Verborgenheit abseits von der Öffentlichkeit leben zu dürfen ? Meine Ämter mag haben, wer will; meine Bücher mag verbrennen, wer will. Ich bitte: was kann ich noch mehr tun ? (zit. in: Ebeling, S.75) Darüber hinaus scheint Luther von der Dynamik der Ereignisse selbst überrascht worden zu sein, wenn er im Rückblick scheibt:
„Hätte ich solchen Tumult vor Augen gehabt, wahrlich, ich hätte die Sache nicht angefangen. Aber Gott hat mich geführt und mir´s verborgen, so daß ich nicht anders glaubte, als daß alles ruhig und stille vor sich gehen werde.” (1.Joh, S.157) „Ruhig und stille” ging zunächst Luthers Thesenanschlag am 31.10.1517 an die Tür der Schlosskirche 8 von Wittenberg vonstatten. Als ordentlicher Doktor und Professor der Theologie konnte er sich auf das Recht berufen „alles was nicht verbindliche ... Lehre der Kirche ist, als bloße Meinung in Frage zu stellen” (Schwarz, S.58). Mit seinen 95 Thesen gegen den Ablasshandel forderte Luther zur akademischen Disputation heraus, fand aber keinen Disputanten. Die Thesen waren nicht für die breite Öffentlichkeit bestimmt, sondern nur für die Universität. Indem Luther den „kirchlichen Dienstweg” (Sierszyn, S.55) beschritt, verhielt er sich seiner Kirche gegenüber korrekt. Wie er selbst 1545 schreibt war er damals noch Verteidiger der 6 Zwei Beispiele dazu:
1. (1527): „Darum ist das Reich des Papstes in Wahrheit das Reich des Antichrist.” (1.Joh, S.152). 2. (1537): „Dieser Punkt zeigt unwiderleglich, daß der Papst der rechte Endchrist oder Widerchrist ist, der sich
7 Die Reformation in Zürich begann 1522 durch ein offizielles Wurstessen der Bürger in Anwesenheit Zwinglis während der Fastenzeit, was eine bewusste Provokation und Durchbrechung der kirchlichen Lehre bedeutete (Aland, S.80).
8 Die Tür galt als „Schwarzes Brett” der Universität.
Kirche und des Papstes „ein Mönch und ein ganz unsinniger Papist [...] trunken, ja beinahe ertrunken in den Lehren des Papstes” (zit. in: Aland, S.31). Doch in Luthers Thesen gegen den ausufernden Ablasshandel, der immer mehr zur sprudelnden Geldquelle der Kirche wurde und den gläubigen Zahlern die Verkürzung im Fegefeuer versprach, 9 brach sich ein weit verbreiteter Unmut gegenüber der kirchlichen Zentralgewalt und dem Ablasswesen bahn (Schwarz, S.60). In Windeseile verbreiteten sich die Thesen, entgegen Luthers Willen, in ganz Deutschland und mit der Ruhe und Stille war es vorbei. Die in Latein abgefassten Thesen wurden von Studenten ins Deutsche übersetzt und bereits 14 Tage nach ihrer ersten Veröffentlichung wurden sie in Nürnberg gedruckt. In Basel konnte man sie noch vor Jahresende lesen (Sierszyn, S.55). Die Universität Wittenberg, die erst 1502 von Friedrich dem Weisen in der kleinen gerade mal 2.300 Einwohner zählenden Stadt gegründet wurde (laut Luther „an der Grenze der Zivilisation” (zit. in: Sierszyn, S.29)) erlebt einen steilen Anstieg der Studentenzahlen. Wie explosiv die Stimmung im Land war, zeigt sich an einer kleinen Begebenheit. Tetzel hatte als erster auf die „häretischen” Thesen Luthers mit eigenen Gegenthesen geantwortet. Als ein fahrender Buchhändler diese Thesen nach Wittenberg brachte, rissen ihm Studenten die Bücher aus der Hand und verbrannten sie spontan und öffentlich auf dem Marktplatz; ein Verhalten, welches Luther in einer Predigt missbilligte (Schwarz, S.62).
2.3 Die Leipziger Disputation mit Eck 1519
Neben dem Thesenanschlag gilt die Leipziger Disputation zwischen Luther und dem Ingolstädter Theologen Eck als weiterer Höhepunkt im reformatorischen Geschehen. Bei der dreiwöchigen Auseinandersetzung um die lutherische Lehre legte Eck weniger das Gewicht auf den Ablasshandel als vielmehr auf das Primat des Papstes, welches Luther ansatzweise in einigen seiner 95 Thesen vorsichtig in Frage gestellt hatte. 10 Damit wollte Eck Luther in die Ecke treiben, um ihn als Ketzer öffentlich brandmarken zu können mit der Konsequenz der Exkommunikation durch den
9 Bekanntester Ablaßprediger der damaligen Zeit und Luthers schärfster Widersacher war der Dominikaner J. Tetzel, der predigend durch die Lande zog: „Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt.” (Schwarz, S.62).
10 So z.B. die These 21 „Deshalb irren alle Ablaßprediger, die sagen, durch den Ablaß des Papstes werde der Mensch frei von aller Strafe und selig....” und die These 86 „Warum baut der Papst, dessen Reichtumg heute größer ist als der des reichsten Crassus, nicht wenigstens die eine Peterskirche lieber von seinem eigenen Geld als von dem der armen Gläubigen ...? (zit. in: Sierszyn, S.55.56)
Kirchenbann. Luther bestritt, dass das päpstliche Primat ein ius divinum (göttliches Recht) sei und für das Seelenheil sei der Gehorsam gegenüber dem Papst nicht nötig. Darüber hinaus wandte sich Luther entschieden gegen die Lehrmeinung Ecks, dass Konzile nicht irren können. Wenn sie der Bibel widersprächen, dann könnten selbst Konzile irren und deshalb dürften diese ebenfalls kein göttliches Recht darstellen. Er ging sogar soweit, dass er in Teilen den als Ketzer verbrannten sog. „Vorreformator” Jan Hus (Böhmen) in Schutz nahm und sich damit auf dessen Seite schlug, indem er manche Lehrsätze von ihm als so christlich und evangelisch bezeichnete, dass selbst ein Generalkonzil sie nicht aufheben könnte. Das Konstanzer Konzil welches Hus 1415 zum Tode verurteilte (trotz zugesagtem Geleit !), habe, so Luther, in einigen Punkten geirrt (Schwarz, S.85). Damit bekannte sich Luther mutig in aller Öffentlichkeit zur Ketzerei.
Die Bedeutung der Leipziger Disputation kann nicht hoch genug bewertet werden. Erstens wurden durch sie die Gräben zwischen Luther und seinen Widersachern nicht zugeschüttet sondern vielmehr unüberbrückbar vertieft. Sierszyn rückt die Tragweite der Leipziger Auseinandersetzung und ihre Bedeutung für die Reformation in die Nähe des Turmerlebnisses (s.2.1). Er schreibt: „Erst durch die Leipziger Disputation wird ihm (Luther, Anm. durch mich) der Bruch mit der alten Kirchen klar. Er weiß nun auch, dass Eck in Rom seine Exkommunikation mit Erfolg betreiben wird. Für Luther beginnt darum erst jetzt die Zeit der bewussten Reformation.” (S.66f).
Ebeling weißt auf eine zweite schwerwiegende Folge der Disputation hin, indem er die Trennung betont, die Luther zwischen Gotteswort und Menschenwort bzw. göttlichem Recht und menschlichem Recht hier erstmals scharf formuliert. Gerade letztere Unterscheidung bildet später die Basis für Luthers Lehre von den zwei Reichen.
„Mit der Autorität der kirchlichen Institutionen (Papst, Episkopat, Konzil) hat Luther auch alle ihre Lehren und Satzungen sowie alle kirchlichen Traditionen geschichtlich relativiert; er hat sie nicht einfach verworfen, aber für kritisierbar erklärt. Gotteswort und Menschenwort werden von ihm innerhalb der Kirche scharf unterschieden wie göttliches Recht und menschliches Recht.” (S.85).
Und schließlich als dritte Folge merkt Aland an, dass
„.., der Luther, den die Bannandrohungsbulle erreicht (...), ... wieder ein anderer (ist). Denn hinter ihm liegt die Leipziger Disputation mit Eck....” (S.32) Die öffentliche Verbrennung dieser Bulle durch Luther am 10.Dez. 1520 11 , die das offizielle römische Häresieurteil über Luthers Lehren bedeutete, war für Luther nur möglich, weil er bereits in Leipzig, durch seine Gegner gedrängt, den Bruch mit dem Papst vollzogen hatte. Die Verbrennung erregte ungeheure Erregung und war damit ein weithin sichtbares Signal. Der Mönch zu Wittenberg und Doktor der Theologie wagte es der gefürchtesten Waffe des Papstes, dem Kirchenbann (offiziell am 3.Jan.1521 ausgesprochen), entgegen zutreten.
2.4 Luther auf dem Reichstag zu Worms 1521
Die Vorladung Luthers auf dem Reichstag zu Worms im April 1521 stand entgegen dem kirchlichen und kaiserlichen Recht.
Luther galt bereits seit Ende November als von oberster Lehrautorität (dem Papst) verurteilter Ketzer. Insofern hätte Kaiser Karl V
de jure
einem solchen kein öffentliches Geleit mehr geben dürfen, sondern zur Verurteilung nach Rom ausliefern müssen. Da der Kaiser aber auf die Reichsstände in militärischer und finanzieller Hinsicht angewiesen war
(Kriegsgefahr wegen Frankreich und den Türken) und jene mehr Rechtlichkeit in der Sache Luther forderten, suchte Karl der V. „eine politische Balance im Antagonismus der im Reich aufgebrochenen Kritik an der römischen Jurisdiktion einerseits und dem von Rom als Bestandteil des Glaubens geforderten Gehorsam gegenüber der kurialen Jurisdikion anderseits.” (Schwarz, S.122). So wurde es möglich, dass der Häretiker Luther „in der höchstoffiziellen Form” (Schwarz, s.124) eine kaiserliche Vorladung samt Geleitbriefen zum Reichstag nach Worms bekam (zum Entsetzen des päpstlichen Gesandten Aleander), die dieser sofort annahm. Luther selbst war sich der Gefahr sehr bewusst in die er sich begab, stand ihm doch das Beispiel des Jan Hus vor Augen (vgl.2.3).
11 Neben der Bulle verbrannte Luther mehrere Bücher des kanonischen Rechts, sowie einige Schriften Ecks und Emsers (Schwarz, S.121) Die Bannandrohungsbulle warf er mit den Worten ins Feuer: „Weil du die Wahrheit Gottes verderbt hast, verderbe der Herr dich heute in diesem Feuer.” (zit. in Sierszyn, S.75).
So meinte er, dass man auch in Worms Ketzerasche in den Rhein streuen könne (Sierszyn, S.77) und in einem Brief schrieb er:
„Will aber der Kaiser mich vorfordern, daß ich hingerichtet werde .... so bin ich bereit, zu kommen. Ich werde nicht fliehen noch das Wort jetzt im Kampf im Stich lassen, sofern mir Christus gnädig beisteht. Ich bin dessen ganz gewiß, jene Bluthunde werden nicht eher ruhen, bis sie mich hingerichtet haben.” (Bernhard, S.196f).
Luthers Reise nach Worms im April 1521 gleicht einem Triumphzug. Überall wo seine Kutsche durchfährt läuft das Volk zusammen um ihn zu sehen. In Erfurt wird er an der Stadtgrenze vom Universitätsdirektor samt Reiterzug prächtig empfangen. Der Magistrat der Stadt Leipzig bereitet ihm einen Ehrentrunk. In den Städten Weimar, Gotha und Eisenach predigt Luther (Schwarz, S.124 u. Sierszyn, S.77). Der Nuntius des Papstes Aleander muss in einem Brief an Rom feststellen: „Neun Zehntel (von Deutschland) erheben das Feldgeschrei Luther, und für das übrige Zehntel, falls ihm Luther nicht gleichgültig ist, lautet die Losung wenigstens: Tod dem römischen Hofe.” (zitiert in: Sierszyn, S.77). Der Papst und seine Leute versuchten mit allen Mitteln (u.a. ein Ablenkungsmanöver auf der Reise Luthers nach Worms zu Scheinverhandlungen) Luthers Erscheinen auf dem Reichstag zu verhindern, doch Luther ließ sich nicht beirren. „Er suchte die Entscheidung auf höchster Ebene.” (Schwarz, S.124). Am 18. April 1521 kam es im überfüllten Raum des Bischofshofes (man schätzt ca. 500 Anwesende) zu dieser Entscheidung (Schwarz, S.125f. und Sierszyn, S.77). Luther antwortete auf die zwei Fragen, die man ihm einen Tag zuvor gestellt hatte: erstens, ob er sich zu seinen Schriften bekenne und zweitens, ob er bereit sei den Inhalt seiner Schriften zu widerrufen 12 . Die erste Frage bejahte Luther. Bei der zweiten Frage unterschied er drei Arten seiner Schriften. Die erste Art seien Erbauungsschriften, die auch von seinen Gegnern anerkannt würden. Deswegen sei es unsinnig sie zu widerrufen. Die zweite Art seien Schriften wider dem Papst und seinen Institutionen „die durch ihre durch und durch verdorbenen Lehren und Vorbilder die Christenheit an Leib und Seele verwüstet haben” und ferne dass, die Gläubigen an „... Hab und Gut und Vermögen ... durch eine geradezu unglaubliche Willkürherrschaft ausgesogen und ausgeraubt sind und bis heute noch werden, ohne Maß und mit den
12 Kaiser Karl V, der Zeit seines Lebens dem Papst treu blieb und den Kirchenbann am liebsten vollstreckt hätte, war nur zu dem Zugeständnis des Widerrufs an die Landesherren bereit. Eine von Luther geforderte und anfangs auch erwartete theologische Auseinandersetzung über seine Lehren lehnte der Kaiser ab.
Arbeit zitieren:
Kai Braun, 2003, Politisches Denken und Handeln im Protestantismus am Beipiel von Luther und Bonhoeffer, München, GRIN Verlag GmbH
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