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-1- 1 Organschaften im Steuerrecht - aktuelle Tendenzen und
Problemfelder
Die wirtschaftliche Verbundenheit von Unternehmen wird im deutschen Steuerrecht lediglich durch das Konstrukt der Organschaft berücksichtigt. Im Rahmen der vergangenen Steuerreformen, insbesondere aufgrund des körperschaftsteuerlichen Methodenwechsels vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren, hat die Organschaft als steuerliches Gestaltungsinstrument erheblich an Bedeutung g ewonnen: Während unter dem ehemaligen Anrechnungsverfahren zumindest Ausschüttungen einer Tochterkapitalgesellschaft mit Verlusten der Muttergesellschaft verrechnet werden konnten, ist nun unter den neuen steuerlichen Rahmenbedingungen des Halbeinkünfteverfahrens die Begründung einer Organschaft die einzige verbliebene Möglichkeit, einen Verlustausgleich im Unternehmensverbund herzustellen. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die aktuellen Entwicklungen in Bezug auf die steuerrechtliche Behandlung von Organschaften darzustellen und zu analysieren. Ausgehend von einer einführenden Erläuterung der wesentlichen Eigenschaften und Besonderheiten von Organschaften, wird im dritten Kapitel die Organschaft im Lichte des Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuergesetzes genauer diskutiert und untersucht. Diese beiden Ertragsteuerarten werden in einem Kapitel zusammengefasst, da sich hier aufgrund der erfolgten Harmonisierung viele Gemeinsamkeiten und Überschneidungen ergeben, die eine getrennte Betrachtung nicht sinnvoll erscheinen lassen. Außerdem können so Paralle len und Unterschiede einfacher und übersichtlicher dargestellt werden. Schwerpunkte in diesem Kapitel stellen die veränderten Voraussetzungen zur Begründung einer ertragsteuerlichen Organschaft dar, da dies in der Praxis ein wesentlicher und viel diskutierter Aspekt ist. Daneben werden die organschaftliche Einkommensermittlung und die Besteuerung untersucht, die sich im Körperschaft- und Gewerbesteuerrecht unterscheiden. Außerdem wird die Bedeutung der inzwischen abgeschafften Mehrmütterorganschaft dargestellt und die Sonderbehandlung von Organschaften bei Spartentrennung erläutert. Im anschließenden vierten Kapitel wird die verkehrssteuerliche Organschaft analysiert, wobei der Fokus hier auf die Ent wicklung und Bedeutung der umsatzsteuerlichen Organschaft gerichtet ist. Die Arbeit schließt mit dem fünften Kapitel, das die wesentlichen Erkenntnisse zusammenfasst und versucht, einen Ausblick in die zukünftige Entwicklung der Organschaftsbesteue rung zu ge ben.
-2- 2 Wesen der Organschaft
2.1 Historische Entwicklung des Rechtsinstituts der Organschaft
Grundsätzlich geht das deutsche Steuerrecht von der Besteuerung der einzelnen Rechtssub jekte aus, so dass jedes Rechtssubjekt für sich steuerpflichtig ist. In diesem Zusammenhang stellt die Besteuerung von Organschaften eine Ausnahme dar, die ausschließlich für die Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer gilt. Das mehr als 100 Jahre alte Rechtsinstitut der Organschaft fußt historisch gesehen auf der Rechtsprechung des Preußischen Oberverwaltungsgerichts, des Reichsfinanzhofs sowie des Bundesfinanzhofs, wonach mehrere Unternehmen bei enger Verflechtung trotz ihrer rechtlichen Selbstständigkeit steuerlich als wirtschaftliche Einheit betrachtet werden können. 1
Die jüngsten mehrstufigen Steuerreformen im Rahmen des Steuersenkungs gesetzes (StSenkG, 23.10.2000), des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes (UntStFG, 20.12.2001) und des Steuervergünstigungsabbaugesetzes (StVergAbG, 11.04.2003) haben nun die Bedeutung der Organschaft erheblich aufgewertet - sie ist weiterhin auf-grund des Fehlens eines einheitlichen Konzernsteuerrechts eine der wenigen Möglichkeiten, Verluste aus einer oder mehrerer Kapitalgesellschaften auf die Ebene der Gesellschafter zu transferieren und Konzerngesellschaften quasi als Einheit zu besteuern. 2
Bevor die einzelnen Aspekte und Problemfelder der ertrags- und verkehrssteuerlichen Organschaft näher diskutiert und aktuelle Neuerungen erläutert werden, wird im folgenden Abschnitt ein kur zer Überblick über die wichtigsten Begriffe gegeben, da diese Definitionen für das Verständ nis der anschließenden Kapitel unerlässlich sind.
2.2 Begriffliche Grundlagen und Definitionen
Unter einer Organschaft versteht man eine wirtschaftlich einheitliche Verbundunternehmung, deren einzelne untergeordnete Glieder als Kapitalgesellschaften rechtlich selbstständig sind, obwohl sie wirtschaftlich gesehen nur Betriebsteile des Gesamtunternehmens sind. Aus Sicht der beherrschten Kapitalgesellschaft, Organgesellschaft genannt, ist die Organschaft dadurch gekennzeichnet, dass sich diese Organgesellschaft in eine übergeordnete Unternehmung, den Organträger, einordnet
1 Vgl. BUNDESMINISTERIUM DER FINANZEN (2001), S. 40.
2 Vgl. HARLE / BANK (2002), S. 1341; FUSSBROICH (2002), S. 697.
-3-bzw. eingliedert. 3 Der Organträger als überge ordnetes Unternehmen und die Organ-gesellschaft als untergeordnete Kapitalgesellschaft bilden zusammen den Organkreis. Gemäß § 14 (1) KStG kann grundsätzlich jedes inländische gewerbliche Unternehmen (Einzelkaufmann, Persone ngesellschaft, Kapitalgesellschaft) als Organträger fungieren, während hingegen eine Organgesellschaft auf die inländische Kapitalgesellschaft be-schränkt ist.
2.3 Allgemeine steuerliche Folgen und Vorteile der Organschaft
Sind die erforderlichen Voraussetzungen der Organschaft erfüllt, 4 ist das Einkommen der Organgesellschaft nach den Vorschriften des KStG getrennt und selbstständig vom Einkommen des Organträgers zu ermitteln. Die Organgesellschaft bleibt nicht nur zivilrecht lich, sondern auch körperschaftsteuerrechtlich selbstständiger Rechtsträger und damit Steuersubjekt gemäß § 1 KStG. Das Einkommen der Organgesellschaft unterliegt trotz Organschaft der objektiven Steuerpflicht nach § 8 KStG; aufgrund der Zurechnung des Einkommens an den Organträger beträgt das Einkommen jedoch im Regelfall 0 €.
Der Hauptzweck und Sinn einer steuerlichen Gestaltung mit Hilfe der Organschaft liegt nun darin, dass dem Organträger auch Verluste der Organgesellschaft zugerechnet werden können, die dann mit anderen (positiven) Einkünften steuermindernd verrechnet werden können. So würden ohne das Bestehen eines Organschaftsverhältnisses die Verluste sonst ungenutzt bei der Organgesellschaft verbleiben. 5
3 Die körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft
Im folgenden Kapitel werden die wesentlichen Neuerungen des Steuerrechts bezüglich der ertragsteuerlichen Organschaft dargestellt und analysiert.
3.1 Voraussetzungen zur Begründung der ertragsteuerlichen Organschaft
Aufgrund der Vereinfachung und Harmonisierung der Voraussetzungen ist die Begr ündung einer Organschaft wesentlich erleichtert worden: Zur Errichtung der ertragsteuerlichen Organschaft genügt nun die finanzielle Eingliederung sowie der Ab schluss eines Gewinnabführungsvertrages.
3 Vgl. ROSE (2001), S. 197.
4 Vgl. Kapitel 3.1 der vorliegenden Arbeit.
5 Vgl. SCHNITTKER / HARTMANN (2002), S. 278.
Arbeit zitieren:
Eckhard Scharmer, 2003, Organschaften: Problembereiche und Entwicklungen im Körperschaft-, Gewerbeertrag- und Umsatzsteuerrecht, München, GRIN Verlag GmbH
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