Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung und Zielsetzung der Arbeit
2 Grundlegender Vergleich der Rechnungslegungssysteme nach HGB
und IAS
2.1 Gesetzliche Normen versus organisatorisches Regelwerk
2.2 Grundzüge der Rechnungslegungen und wichtige Bilanzierungsgrundsätze
2.3 Der Einfluss der IAS auf die deutsche Rechnungslegung in näherer Zukunft
3 Die Bilanzierung latenter Steuern nach HGB und IAS
3.1 Definition und Wesen latenter Steuern
3.2 Bilanzierung nach HGB
3.2.1 Konzeption und Geltungsbereich des § 274 HGB
3.2.2 Ansatz nach HGB
3.2.2.1 Das Timing-Konzept als Ansatzinstrument des HGB
3.2.2.2 Passive Steuerabgrenzung nach HGB
3.2.2.3 Aktive Steuerabgrenzung nach HGB
3.2.2.4 Steuerlatenzen bei Verlustvorträgen
3.2.3 Bewertung der Steuerabgrenzung nach HGB
3.2.4 Ausweis der Steuerabgrenzung nach HGB
3.2.5 Besonderheiten beim Konzernabschluss
3.3 Bilanzierung nach IAS
3.3.1 Konzeption und Geltungsbereich des IAS 12
3.3.2 Ansatz nach IAS
3.3.2.1 Das Temporary-Konzept als Ansatzinstrument der IAS
3.3.2.2 Die Bedeutung von Vermögensgegenständen und Schulden
3.3.2.3 Passive Steuerabgrenzung nach IAS
3.3.2.4 Aktive Steuerabgrenzung nach IAS
3.3.2.5 Steuerlatenzen bei Verlustvorträgen
3.3.3 Bewertung der Steuerabgrenzung nach IAS
3.3.4 Ausweis der Steuerabgrenzung nach IAS
3.3.5 Besonderheiten beim Konzernabschluss
4 Die Verdeutlichung der Bilanzierung latenter Steuern nach HGB und IAS
anhand eines Praxisbeispieles bei einer grossen Kapitalgesellschaft
4.1 Allgemeines
4.2 Bilanzierung nach HGB
4.3 Bilanzierung nach IAS
5 Fazit und kritische Würdigung
5.1 Zusammenfassung
5.2 Kritische Würdigung
6 Literaturverzeichnis
7 Erklärung zur Hausarbeit gemäß § 26 Abs. 6 DiplPrüfO
I
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Bilanzierung latenter Steuern der AM GmbH nach HGB
Tabelle 2: Bilanzierung latenter Steuern der AM GmbH nach IAS
Tabelle 3: Vergleich der Bilanzierung latenter Steuern nach HGB und IAS
II
Abkürzungsverzeichnis
Abs. - Absatz
ARAP - aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
DRSC - Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee
EStG - Einkommensteuergesetz
EStR - Einkommensteuerrichtlinien
EUR - Euro
GuV - Gewinn- und Verlustrechnung
HGB - Handelsgesetzbuch
IAS - International Accounting Standards
IASC - International Accounting Standards Committee
IASB - International Accounting Standards Board
IdW - Institut der Wirtschaftsprüfer
insbes. - insbesondere
i.S.d. - im Sinne des
sog. - sogenannt
WPK - Wirtschaftsprüferkammer
z.b. - zum Beispiel
III
1 Einleitung und Zielsetzung der Arbeit
Die Internationalisierung der Güter-, Dienstleistungs- und Kapitalmärkte spiegelt sich seit den letzten Jahrzehnten in einem exportorientierten Land wie der Bundesrepublik Deutschland immer stärker wider. Dieser Trend zeichnet sich gleichermaßen auch in der Rechnungslegung der einzelnen Unternehmen ab. Der Börsengang der damaligen Daimler-Benz AG im Jahr 1993 an der New Yorker Börse, der New York Stock Exchange, zeigte schon damals auf, dass Jahresabschlüsse nach der deutschen Rechnungslegung bei der zunehmenden Globalisierung nicht mehr ausreichend sind, da Abschlüsse nach deutschem Handelsrecht in den USA nicht akzeptiert werden. 1 Mit weiteren Börsengängen deutscher Unternehmen im vergangenen Jahrzehnt gewinnen Jahresabschlüsse, die nach internationalen Standards erstellt werden, zunehmend an Bedeutung. 2
Diese Arbeit hat die Zielsetzung, die Rechnungslegung des deutschen Handelsrechtes mit den internationalen Rechnungslegungsstandards, den „International Accounting Standards“ (IAS), im Bereich der latenten Steuern zu vergleichen. Im nachfolgenden Kapitel werden zunächst die Rechnungslegungen hinsichtlich ihrer Normen und Institutionen sowie allgemeine Bilanzierungsgrundsätze nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) und nach den internationalen Standards kurz dargestellt. Im dritten Abschnitt der Arbeit wird die Bilanzierung latenter Steuern ausführlich dargestellt und bezüglich der unterschiedlichen Rechnungslegungen nach HGB bzw. IAS ein Vergleich vorgenommen. Zur besseren Veranschaulichung wird dieser Vergleich im vierten Kapitel anhand eines selbstgewählten Praxisbeispiels bei einer großen Kapitalgesellschaft verdeutlicht. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt bei der Bilanzierung des Einzelabschlusses, Besonderheiten und Regelungen des Konzernabschlusses werden nur kurz dargestellt. Im fünften und letzten Abschnitt werden die wichtigsten Punkte dieses Vergleichs noch einmal zusammengefasst, abschließend wird eine kritische Würdigung dieses Themas vorgenommen.
1 Vgl. Buchholz, Internationale Rechnungslegung, Erich Schmidt Verlag, Bielefeld 2001, 2. Auflage, S. 1
2 Vgl. Heyd, Grundlagen der internationalen Rechnungslegung, Verlag Wissenschaft & Praxis, Sternenfels 2002, S.13
1
2 Grundlegender Vergleich der Rechnungslegungssysteme nach HGB
und IAS
2.1 Gesetzliche Normen versus organisatorisches Regelwerk
Das Handelsgesetzbuch trat am 01. Januar 1900 in Kraft. 3 Es ist ein Gesetz, welches heute von den Gesetzgebungsorganen der Bundesrepublik Deutsch-land (Bundestag und Bundesrat) geändert bzw. ergänzt werden kann. Daher ist die deutsche Rechnungslegung durch kodifiziertes Recht als sog. Code Law zu bezeichnen. 4 Wesentliche Reformen innerhalb der letzten zwanzig Jahre waren insbesondere das am 01. Januar 1986 in Kraft getretene Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG), in dem die Anforderungen der Europäischen Gemeinschaft an Jahresabschluss, Lagerbericht, Prüfung und Offenlegung ihre Berücksichtigung fanden, sowie das am 09. März 2000 rechtlich wirksam ge-wordene Kapitalgesellschaften & Co.-Richtlinie-Gesetz (KapCoRiLiG), bei dem bestimmte Personenhandelsgesellschaften mit beschränkter Haftung den typischen Kapitalgesellschaften in bezug auf Rechnungslegung, Prüfung und Publizität gleichgesetzt wurden. 5
Die Vorschriften über die handelsrechtliche Rechnungslegung sind im Dritten Buch des HGB kodifiziert. 6 Wesentliche Bereiche sind dabei die Vorschriften für alle Kaufleute (§§ 238 - 263), die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften (§§ 264 - 289), sowie die Vorschriften der Konzernrechnungslegung (§§ 290 - 315). 7
Die „International Accounting Standards“ wurden vom IASC (International Accounting Standards Committee) mit Sitz in London entwickelt. Das IASC war eine privatrechtliche Organisation, die am 29. Juni 1973 gegründet wurde. Gründungsmitglieder waren Berufsverbände aus neun Ländern. Da die Mehrheit der Länder ein angelsächsisch-orientiertes Rechnungslegungssystem nutzte, folgen die IAS bis heute der angelsächsischen Rechtstradition, dem sog.
3 Vgl. Eggloff, Bilanzierung nach HGB, US-GAAP und IAS im Vergleich, Gabler Verlag, Wiesbaden 1999, S. 15
4 Vgl. Buchholz, Grundzüge des Jahresabschlusses nach HGB und IAS, Verlag Vahlen, München 2002, S. 212
5 Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, IDW-Verlag, Düsseldorf 2002, 6. Auflage, S. 25 ff.
6 Vgl. ebenda, S. 27
7 Vgl. Buchholz, Grundzüge des Jahresabschlusses nach HGB und IAS, a.a.O., S. 8
2
Case Law. Hierbei stehen Einzelfallvorschriften im Vordergrund, allgemeingültige bzw. gesetzliche Regelungen spielen keine große Rolle. 8 Seit 01.04.2001 wird das IASC als IASB (International Accounting Standards Board) bezeichnet. 9
Deutsche Mitglieder des IASB sind das Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW), die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) sowie das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC), welches im März 1998 gegründet wurde und in bezug auf internationale Standards Einfluss an der Entwicklung deutscher Rechts-vorschriften nimmt. 10
Die IAS bestehen aus vier wesentlichen Teilbereichen: 11 • dem Preface, als Vorwort zu den IAS
• dem Framework, in dem die Grundlagen der Rechnungslegung normiert sind
• den Standards, die Einzelbereiche des Jahresabschlusses näher erläutern
• den Interpretations, die die Standards weiter auslegen
2.2 Grundzüge der Rechnungslegungen und wichtige Bilanzierungsgrundsätze
Das deutsche Handelsrecht ist vorrangig auf den Gläubigerschutz ausgelegt. 12 Durch das Prinzip der Kapitalerhaltung sollen Gläubiger bei Einzelunternehmungen und Personenhandelsgesellschaften durch Haftungserweiterung auf das Privatvermögen geschützt werden. 13 Bei Kapitalgesellschaften geschieht dies durch spezielle Ausschüttungsregelungen (z.b. Gewinnzuführungen an gesetzlichen Rücklagen). Die korrekte Ermittlung des Periodenerfolgs führt weiterhin zur Bemessung des Ausschüttungsvolumens an die Anteilseigner (Aus- schüttungsbemessungsfunktion). 14
Ein zentraler Bilanzierungsgrundsatz ist insbes. das Vorsichtsprinzip, aus dem sich Realisationsprinzip, Imparitätsprinzip, Anschaffungs- und Herstellungskos-
8 Vgl.Buchholz, Grundzüge des Jahresabschlusses nach HGB und IAS, a.a.O., S. 211 ff.
9 Vgl. Heyd, Grundlagen der internationalen Rechnungslegung, a.a.O., S. 14
10 Vgl. Buchholz, Internationale Rechnungslegung, a.a.O., S. 8 f.
11 Vgl. Tanski, Internationale Rechnungslegungsstandards - IAS/IFRS Schritt für Schritt, DTV-Verlag, München 2002, S. 16 f.
12 Vgl. Buchholz, Internationale Rechnungslegung, a.a.O., S. 21
13 Vgl. Buchholz, Grundzüge des Jahresabschlusses nach HGB und IAS, a.a.O., S. 4 ff.
14 Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, a.a.O., S. 87 f.
3
tenprinzip, Niederstwertprinzip für Aktiva sowie Höchstwertprinzip für Passiva ableiten. 15
Die Handelsbilanz nach HGB ist eng mit der Steuerbilanz nach dem Einkommensteuergesetz verknüpft. Einerseits sind nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG die Ansatz- und Bewertungsprinzipien der Handelsbilanz auch für die Steuerbilanz anzuwenden (Maßgeblichkeitsprinzip), auf der anderen Seite wirkt die Steuerbilanz auf die Handelsbilanz zurück, wenn steuerliche Ansatzge- oder verbote im Gegensatz zu entsprechenden handelsrechtlichen Wahlrechten stehen (Um- kehrungdes Maßgeblichkeitsprinzips). 16
Die IAS hingegen sehen als vorrangigen Rechnungslegungszweck den Investorenschutz vor. 17 Die Hauptaufgaben des IAS-Abschlusses sind wie beim HGB die Dokumentation und die Information, bezüglich der Informationsfunktion gilt hier die Generalnorm der angemessenen Darstellung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens (Fair Presentation). Allerdings spielt beim IAS-Regelwerk die Ausschüttungsbemessungsfunktion keine Rolle. 18 Das Vorsichtsprinzip steht im Gegensatz zum HGB nicht in direktem Zusammenhang mit dem Gläubigerschutz, es hat bei den IAS eine geringere Bedeutung. 19
Die Systemgrundsätze des IAS sind übergeordnet die Unternehmensfortführung (going concern) sowie die Periodisierung (accrual basis). 20 Hinsichtlich der Ansatzkonzeption sind bei den IAS Vermögenswerte (assets) und Schulden (liabilities) genau definiert. 21 Diese Definitionen sind auch entscheidend für die Ansatzfrage bei latenten Steuern und werden in Kapitel 3.3.2.2 näher erläutert.
Wichtige Bewertungsmaßstäbe sind u.a. historische Kosten (historical cost), Wiederbeschaffungswerte (current cost), Veräußerungswert sowie Rückzahlungsbetrag (realisable/settlement value), Gegenwartswert (present value), bei- 15 Vgl.Federmann, Bilanzierung nach Handelsrecht und nach Steuerrecht, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2000, 11. Auflage, S. 124
16 Vgl. Wöhe, Bilanzierung und Bilanzpolitik, Verlag Vahlen, München 1997, 9. Auflage, S. 165 ff.
17 Vgl. Buchholz, Internationale Rechnungslegung, a.a.O., S. 21
18 Vgl. Buchholz, Grundzüge des Jahresabschlusses nach HGB und IAS, a.a.O., S. 217
19 Vgl. ebenda, S. 220 f.
20 Vgl. ebenda, S. 218
21 Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, a.a.O., S. 149 ff.
4
zulegender Wert (fair value), erlösbarer Betrag (recoverable amount) und Marktwert (market value). 22
Der IAS-Jahresabschluss hat im Vergleich zum deutschen Handelsrecht keine Bedeutung für die steuerliche Gewinnermittlung, eine Verbindung von IAS- und Steuerbilanz ist nicht vorgesehen. 23
Die IAS verfolgen grundsätzlich das Ziel, von allen Unternehmen in der Welt angewendet zu werden. Die Erfolge internationaler Unternehmen werden dadurch vergleichbarer. 24
2.3 Der Einfluss der IAS auf die deutsche Rechnungslegung in näherer Zukunft
Nach § 292a HGB, dessen Geltung bis zum 31.12.2004 befristet ist, ist geregelt, dass beim Einzelabschluss eine Handelsbilanz und durch das Maßgeblichkeitsprinzip eine Steuerbilanz zu erstellen sind. Für den Konzernabschluss ist lediglich eine Handelsbilanz aufzustellen, da der Konzern kein Steuersubjekt ist. 25 Durch die EU-Verordnung vom 19.07.2002 sollen ab 2005 für Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Konzerne IAS-Abschlüsse zwingend vorgeschrieben werden, für Einzelabschlüsse soll ein Wahlrecht zwischen nationalem und internationalem Abschluss bestehen. 26
3 Die Bilanzierung latenter Steuern nach HGB und IAS
3.1 Definition und Wesen latenter Steuern
Latente Steuern bezeichnen grundsätzlich „...die Differenz zwischen sich errechnender Steuern auf den nach Handelsbilanz und nach Steuerbilanz ausgewiesenen Gewinns“. 27
Latente Steuern entstehen, wenn erfolgswirksame Sachverhalte in Handels-und Steuerbilanz unterschiedlich bilanziert werden und sich dadurch die jeweils
22 Vgl. Eggloff, Bilanzierung nach HGB, US-GAAP und IAS im Vergleich, a.a.O., S. 17 f.
23 Vgl. Buchholz, Grundzüge des Jahresabschlusses nach HGB und IAS, a.a.O., S. 217
24 Vgl. ebenda, S. 10
25 Vgl. Buchholz, Internationale Rechnungslegung, a.a.O., S. 10 f.
26 Vgl. Heyd, Grundlagen der internationalen Rechnungslegung, a.a.O., S. 15
27 Vgl. O.V., Gabler Wirtschaftslexikon, Wiesbaden 2000, 15. Auflage, S. 1947
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Marc Schünemann, 2004, Die Bilanzierung latenter Steuern nach HGB und IAS im Vergleich - dargestellt an einem eigenen Beispiel zur Bilanzierung bei einer grossen Kapitalgesellschaft, München, GRIN Verlag GmbH
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