II
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Grundlagen 1
2.1. Opportunitätskosten 1
2.2. Spezifischer Deckungsbeitrag 2
3. Preisuntergrenzen 3
3.1. Kurzfristige Preisuntergrenzen bei einem Zusatzauftrag 3
3.1.1. Kostenorientierte Preisuntergrenze. 3
3.1.2. Erfolgsorientierte Preisuntergrenze 6
3.1.3. Liquiditätsorientierte Preisuntergrenze. 7
3.2. Längerfristige Preisuntergrenze bei einem Zusatzauftrag. 9
4. Preisobergrenzen 11
4.1. Verwendungsorientierte Preisobergrenze. 11
4.2. Kostenersparnisorientierte Preisobergrenze 11
5. Zusammenfassung 12
Literaturverzeichnis 14
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1. Einleitung
Aufgrund der laufend verändernden Bedingungen der Märkte ist es für Unternehmen unerlässlich Kostenoptimal zu arbeiten und damit den größtmöglichen Erfolg zu erzielen. Probleme ergeben sich, wenn zu dem normalen Produktionsprogramm Zusatzaufträge realisiert werden sollen, denn verdrängt ein Zusatzauftrag ein oder mehrere Produkte aus dem Produktionsprogramm, ist zu entscheiden ob deren Annahme, unter Berücksichtigung der zusätzlich anfallenden Kosten und der erzielbaren Erlöse, überhaupt sinnvoll ist. Dies kann anhand von Preisober- und Preisuntergrenzen geschehen, die für die Kostenermittlung und damit für die möglichen Verhandlungen mit dem Auftraggeber unerlässlich sind. Ihre Bedeutung im Zusammenhang mit Zusatzaufträgen soll nun im folgendem näher erläutert werden sollen.
2. Grundlagen
2.1. Opportunitätskosten
Opportunitätkosten sind (indirekte) Kosten für entgangene Gelegenheiten bzw. die vergebene Möglichkeit andere Maßnahmen zu realisieren. 1 Sie lassen sich unterteilen in inputorientierte und outputorientierte Opportunitätskosten bzw. in Schattenpreise und Reduced Costs. 2 Die inputorientierten Opportunitätskosten stellen die Erfolgsänderung dar, die sich ergeben würde, wenn man von der betroffenen Ressource eine Einheit mehr oder weniger zur Verfügung hätte. 3 Es sollte diejenige Verwendungsmöglichkeit gewählt werden, die je Einheit des Engpassfaktors das beste Ergebnis bringt. 4 Die outputorientierten Opportunitätskosten „…sind ein Maß für den entgangenen Nutzen, wenn die Produktion des betreffenden Gutes um eine Einheit erhöht wird“. 5 Konkret geben sie also den Betrag an, um den eine Produkteinheit den Deckungsbeitrag erhöht oder vermindert. 6 Sie beziehen sich nicht auf den Einsatzfaktor, sondern auf die Outputeinheit.
Die Opportunitätskosten können je nach Zielsetzung auf unterschiedliche Größen bezogen werden. Ist z.B. das Ziel die Deckungsbeitragsmaximierung, ist der Nutzen als entgangener Deckungsbeitrag, bei einer Umsatzmaximierung als entgangener Umsatz zu deuten. 7 Für die mögliche Verdrängung der Normalproduktion durch den Zusatzauftrag lassen sie sich bei dem
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Verfahren der linearen Optimierung aus den berechneten (Simplex-)Tableaus ablesen, 8 sofern der Zusatzauftrag die Kapazitäten proportional beansprucht. Bei einer nichtproportionalen Beanspruchung müsste zuerst eine neue Optimierungsrechnung durchgeführt werden. 9 Somit setzt die Kenntnis der Opportunitätskosten die Kenntnis der optimalen Lösung des normalen Produktionsprogramms voraus, weshalb die exakten Opportunitätskosten nur in diesem Fall einen Beitrag leisten können. Ansonsten wären sie aufgrund des Informationsmangels approximativ zu bestimmen. Bei weiteren, zukünftigen Planungen kann auf diese Erfahrungswerte zurückgegriffen werden, sofern keine signifikante Situationsänderung vorliegt.
2.2. Spezifischer Deckungsbeitrag
Bei knappen Kapazitäten beanspruchen Zusatzaufträge knappe Ressourcen, die aus einer Alternativverwendung abgezogen werden müssen. Der Zusatzauftrag ist nur dann von Vorteil, wenn er, je beanspruchter Kapazitätseinheit, mindestens den Nutzen (Deckungsbeitrag) erbringt, der ohne den Zusatzauftrag erzielbar gewesen wäre, 10 weshalb man auch von Schattenpreisen spricht.
Der Deckungsbeitrag liefert einen Beitrag zur Fixkostendeckung und Gewinnerzeilung. 11 Er hängt damit vom Absatzpreis des Endproduktes und von den Beschaffungspreisen der Inputfaktoren ab. 12 Bei Mehrproduktrestriktionen liefert der spezifische Deckungsbeitrag einen Entscheidungsbeitrag, indem er angibt, welcher Deckungsbeitrag pro Einheit der Ressource i erzielt werden kann, wenn man sie in die Verwendung der Produktart j lenkt. Der spezifische (Stück-) Deckungsbeitrag resultiert aus der Division des absoluten (Stück-)
Bei vorliegenden Restriktionen sollte die Entscheidung über die Realisierung also anhand einer neuen Optimierungsrechnung gefällt werden. Liegt das neue Plan-Deckungsbeitragsvolumen über dem bisherigem, dann sollte der Auftrag angenommen
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werden, auch wenn dafür andere Erzeugnisse aus dem Fertigungsprogramm herausgenommen werden müssen. 14
Sollten die Ressourcen nicht knapp sein, lohnt es sich immer zu fertigen, wenn die erzielbaren Deckungsbeiträge positiv sind, 15 wodurch ein Beitrag zur Fixkostendeckung und Gewinnerhöhung geleistet wird. Die Opportunitätskosten wären in diesem Fall gleich Null. 16 Besteht der Zusatzauftrag aus mehreren Produkten verschiedener Art, ist es sinnvoll den auftragsspezifischen und nicht den produktspezifischen Deckungsbeitrag zu betrachten, da gemäß dem Identitätsprinzip die Einzelerlöse und die Einzelkosten des gesamten Zusatzauftrages einander gegenübergestellt werden sollten. 17 Es ist also sinnvoll bei der Erfolgsbetrachtung eher auf der Ebene des Auftrages anzusetzen, anstatt auf der Ebene des einzelnen Produktes, denn würde der Auftrag nicht zustande kommen, würden die produktspezifischen Deckungsbeiträge auch nicht anfallen.
3. Preisuntergrenzen
3.1. Kurzfristige Preisuntergrenzen bei einem Zusatzauftrag
3.1.1. Kostenorientierte Preisuntergrenze
Eine Preisuntergrenze bezieht sich auf den Absatzbreich, da sie den niedrigsten Preis darstellt, für den ein Endprodukt noch angeboten werden sollte. Sie ist ein kritischer Entscheidungswert, bei dem das Unternehmen indifferent zwischen Angebot und Nichtangebot wird. Bei einem Zusatzauftrag stellt die Preisuntergrenze den maximalen Verhandlungsspielraum für den Endverkaufspreis des Auftrages dar. 18 Ein Zusatzauftrag ist definiert als die „…ggf. vertraglich vereinbarte Aufforderung, ein Produkt bzw. eine Leistung in bestimmter Qualität und Quantität mit Termin und Kosten/Preis zu planen und ggf. auch zu erstellen.“ 19 Er ist also in der Regel einmalig, zeitlich begrenzt und in Bezug auf die Qualität und Quantität kundenorientiert.
Für die Preisuntergrenze bilden die Grenzkosten die Basis, welche bei einem Stück den
variablen (direkten) Kosten
kv
entsprechen. Die Fixkosten würden auch ohne den
Zusatzauftrag anfallen, sofern es sich nicht um eine Neuinvestition handelt, die nur für den Zusatzauftrag getätigt wurde. 20 Die kostenbestimmte Preisuntergrenze, oder eigentlich
Arbeit zitieren:
Dennis Huchzermeier, 2004, Ermittlung von Preisgrenzen in Zusammenhang mit Zusatzaufträgen, München, GRIN Verlag GmbH
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