II
Gliederung Seite
I. Einleitung 1
II. Begriffsbestimmung der progressiven Kundenwerbung 1
III. Haupterscheinungsformen der auf vielfältiger Weise variierenden 2
Progressiver Kundenwerbung
1. Das klassische Schneeballsystem 2
2. Das Pyramidensystem 3
3. Die Kettenbriefsysteme 4
3.1 Selbstläufersysteme 4
3.2 Kettenbriefe mit sog. Zentrale oder Verwaltung 5
4. Multi- Level- Marketingsysteme bzw. Strukturvertriebsysteme 5
4.1 Produktbindung 5
4.2 Stufenmäßige Organisationsgliederung 6
4.3 Einsatz von Laien 6
4.4 Erfolgsbezogene Vergütung 6
4.5 Gewinnung neuer Mitarbeiter 6
5. Zwischenergebnis: Gemeinsame Merkmale der verschiedenen Systeme 7
5.1 Systemmultiplikator 7
5.2 Systemausweitung/ progressiver Charakter 7
5.3 Systemimmanentes Ende 7
IV. Die strafrechtliche Beurteilung der verschiedenen Systeme 7
1 Strafbarkeit der progressiven Kundenwerbung gemäß § 6c UWG 7
1.1 Entstehung und Entwicklung der Norm 7
1.1.2 Der objektive Tatbestand des § 6c UWG 8
1.1.2.1 Das Handeln im geschäftlichen Verkehr 8
1.1.2.2 Veranlassen zur Abnahme von Waren, gewerblichen Leistungen oder Rechten 9
1.1.3 Das Tatmittel 10
1.1.4 Täterschaft und Teilnahme 13
1.1.5 Tatopfer 13
1.1.6 Subjektiver Tatbestand 14
1.1.7 Rechtsfolgen 14
1.1.7.1 Strafrechtliche Rechtsfolgen 14
1.1.7.2 Zivilrechtliche Rechtsfolgen 14
III
Gliederung ____________________________________________Seite
1.1.8 Konkurrenz 15
1.1.9 Zwischenergebnis 15
2. Weitere Möglichkeiten der strafrechtlichen Behandlung 15
2.1 Das klassische Schneeballsystem 15
2.2 Die Pyramidensysteme 16
2.3 Die Kettenbriefsysteme 16
2.3.1 Selbstläufersysteme 16
2.3.2 Kettenbriefsysteme mit Verwaltung 17
V. Zusammenfassung 17
IV
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz
a.F. alte Fassung
Art. Artikel
Bay. ObLG Bayerisches Oberstes Landesgericht
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BGHl. Bundesgesetzblatt
BGH Bundes Gerichtshof
BGH St. Entscheidung des Bundesgerichtshofs für
Strafsachen
bzw. beziehungsweise
d.h. das heißt
DM Deutsche Mark
etc. et cetera
f. folgende
ff. fortfolgende
gff. gegebenenfalls
hrsg. herausgegeben
HGB Handels- Gesetzbuch
h.M. herrschende Meinung
i.d.R. in der Regel
i.S.d. im Sinne des
LG Landesgericht
MLM Multi- Level-Marketing
n.F. neue Fassung
V
Nr. Nummer
OLG Oberlandesgericht
Rn. Randnummer
S. Seite
s.o. siehe oben
sog. sogenannten
StGB Strafgesetzbuch
StPO Strafprozessordnung
WiKG Gesetz zur Bekämpfung des
Wirtschaftsstrafrecht
wistra Zeitschrift für Wirtschaft, Steuer u.
Strafrecht
WRP Wettbewerb in Recht u. Praxis
(Zeitschrift)
UWG Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
z.B. zum Beispiel
Ziff. Ziffer
1
Die strafrechtliche Beurteilung der
progressiver Kundenwerbung:
I. Einleitung:
Durch die Polizei u nd Verbraucherverbände, aber auch in Presseveröffentlichungen wird bereits seit Jahren immer wieder vor gewissen, dubiosen Vertriebsystemen gewarnt. Gerade jetzt kommt diesem Thema wieder besondere Bedeutung zu, denn in Zeiten einer konjunktureller Flaute, einer hohen Arbeitslosenquote und hoher Abgabenbelastungen besteht bei vielen Menschen oftmals der Wunsch, sich im Wege des Nebenverdienstes oder mit dem Schritt in die Selbstständigkeit ein weiteres Standbein aufzubauen. Nicht wenige fallen aber bei der Suche nach dem schnellen Geld auf die Verlockungen mancher Vertriebsorganisationen herein, die teilweise mit enormen Gewinnversprechungen in Zeitungen und Zeitschriften sowie im Internet damit werben, ohne eine besondere Ausbildung schnell und einfach mit Systemen der progressiven Kundenwerbung viel Geld verdienen zu können. In den meisten Fällen sind jedoch einzig die Systembetreiber diejenigen, die Kapital aus solchen Vertriebssystemen schlagen, während den Teilnehmern und Mitarbeitern oftmals ein enormer wirtschaftlicher Schaden entsteht. Ziel dieser Hausarbeit ist es, einen Überblick über die gängigen Erscheinungsformen der verschiedenen Vertriebssysteme progressiver Kundenwerbung aufzuzeigen, auf mögliche Gefahren hinzuweisen und die strafrechtliche Beurteilung darzulegen.
II. Begriffsbestimmung der progressiven Kundenwerbung
Für das seit jeher beliebte Vertriebssystem der Progressiven Kundenwerbung bestehen viele Variationsmöglichkeiten. Primär geht es aber immer um den Absatz von Waren, gewerblichen Leistungen oder Rechten mit Hilfe von Laien. Es unterscheidet sich dadurch von den herkömmlichen Vertriebsmethoden, das Endabnehmer, Verbraucher und andere Dritte aktiv in die Absatzstrategie eines Unternehmens mit einbezogen werden. Dadurch entsteht ein Multiplikationseffekt, der durch jeweils leistungsbezogene Anreize noch verstärkt wird und die Zahl der Mitarbeiter innerhalb der Vertriebsstruktur ständig anwachsen lässt.
2
Gleichzeitig wird damit eine nachhaltige Umsatzsteigerung erzielt 1 . Der besondere Vorteil für den Laienwerber besteht gewöhnlich darin, dass er sich als Käufer einer Ware von seiner Kaufpreisschuld durch Werbung weiterer Kunden befreien kann 2 , was gleichzeitig aber auch ein erheblicher Nachteil sein kann, worauf im Verlauf dieser Arbeit noch näher eingegangen wird.
Dieses Grundprinzip ist bei allen Systemen der progressiven Kundenwerbung in etwa gleich, auch wenn sie sonst sehr variantenreich sein können.
III. Haupterscheinungsformen der auf vielfältiger Weise variierenden progressiven Kundenwerbung :
1. Das klassische Schneeballsystem:
Beim klassischen Schneeballsystem, gelegentlich auch Hydra-, Gella-,Multiplex- oder Lawinenssystem genannt, steht für den Initiator des Systems der Absatz von Waren im Vordergrund.
Bei dieser Form der progressiven Kundenwerbung schließt der Unternehmer (Hersteller/Vermittler) zunächst mit einem Erstabnehmer einen Kauf- oder Franchisevertrag, der zur Abnahme von Waren und oder Zahlung von Eintrittsgebühren in das Vertriebssystem verpflichtet. Aufgabe des Erstabnehmers ist es, seinerseits die von ihm angekaufte Ware weiterzuverkaufen und zusätzlich weitere Abnehmer für das Unternehmen zu werben. Im Gegenzug wird dem Erstabnehmer durch die Unternehmensleitung in Aussicht gestellt, dass bei der Anwerbung einer bestimmten Zahl neuer Abnehmer die eigene Kaufpreisschuld ganz oder teilweise erlassen wird bzw. der bereits gezahlte Kaufpreis zurückerstattet wird. Teilweise erhält der Käufer aber die Ware auch erst bei der erfolgreichen Werbung neuer Kunden 3 . Mit den somit neu gewonnen Abnehmern und mit allen weiteren von diesen geworbenen nachfolgenden Kunden, schließt das Unternehmen dann selbst entsprechend neue Verträge wieder ab 4 .
Erfüllt der Abnehmer die Bedingungen nicht, so verfallen seine Ansprüche gegenüber dem Unternehmen, beispielsweise werden bereits geleistete Kaufpreisraten nicht zurückerstattet. Ziel dieser Art von Vertriebssystemen ist es, den Abnehmer zum Kauf von Waren oder Leistungen zu verleiten, indem der Eindruck erweckt wird, diese durch geringe Eigenleistung
1 vgl.: Baumbach A./ W. Hefermehl (2000): Kommentar zum Wettbewerbsrecht, § 6c UWG Rn. 1.
2 Vgl.: Baumbach A./ W. Hefermehl (2000): Kommentar zum Wettbewerbsrecht, § 6c UWG Rn. 1.
3 vgl.: Baumbach A./ W. Hefermehl (2000): Kommentar zum Wettbewerbsrecht, § 1 UWG Rn. 172.
4 vgl.: Otto H.(1992) in : Großkommentar UWG Band 2: § 6c UWG Rn. 5.
Arbeit zitieren:
Oliver Kettner, 2002, Die strafrechtliche Beurteilung der progressiven Kundenwerbung, München, GRIN Verlag GmbH
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