Credit Rating im Mittelstand
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis. I
Darstellungsverzeichnis. III
Abk ürzungsverzeichnis. IV
1. Einleitung. 1
1.1 Problemstellung 1
1.2 Vorgehensweise. 2
2. Grundlagen. 3
2.1 Mittelständische Unternehmen. 3
2.1.1 Definitorische Abgrenzung. 3
2.1.1.1 Quantitative Merkmale 4
2.1.1.2 Qualitative Merkmale 5
2.1.2 Wirtschaftliche Situation und Bedeutung. 6
2.2 Rating. 7
2.2.1 Begriff. 7
2.2.2 Rating-Arten 8
2.2.3 Rating-Symbole und ihre Bedeutung. 10
2.2.4 Bankinterne Ratings/Bankexterne Ratings. 11
3. Basel II - Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung. 13
3.1 Geschichte der Baseler Eigenkapitalanforderungen. 13
3.2 Der „Fahrplan“ von Basel II. 13
3.2 Ziele von Basel II. 15
3.4 Das Rahmenwerk - Die drei Säulen des neuen Baseler Akkords und dessen
Implikationen für den Mittelstand. 16
3.4.1 Säule Eins: Mindestkapitalanforderungen. 16
3.4.1.1 Kreditrisiko 17
3.4.1.1.1 Standardansatz. 17
3.4.1.1.2 IRB-Ansatz (Internal Ratings Based Approach) 19
3.4.1.1.3 Verbriefung von Forderungen (Asset Backed Securities) 27
3.4.1.1.4 Techniken zur Risikominderung (Credit Risk Mitigation Techniques) 29
3.4.1.2 Operationelles Risiko 32
3.4.2 Säule Zwei: Aufsichtliches Überprüfungsverfahren - Der Supervisory Review Process (SRP) 35
3.4.3 Säule Drei: Marktdisziplin 37
I
Credit Rating im Mittelstand
4 Die Konsequenzen der Baseler Beschlüsse für die Finanzierung mittelständischer
Unternehmen 38
4.1 Aktuelle Finanzierungsbedürfnisse mittelständischer Unternehmen und deren
potentielle Veränderungen durch Basel II 38
4.2 Rating im Mittelstand 45
4.2.1 Internes vs. externes Rating im Mittelstand. 45
4.2.2 Erforderliche Informationen des internen Rating-Prozesses 49
4.2.3 Der externe Rating-Prozess. 54
4.2.4 Aktueller Vorbereitungsstand der KMU auf die Transparenzanforderungen eines Ratings. 57
4.2.5 Mögliche Auswirkungen von Basel II auf die Kunde-Bank-Beziehung und damit verbundene
Nutzenpotenziale 60
4.3 Auswirkungen von Basel II auf Mittelständler und ihre Hausbanken - eine
Musterrechnung anhand eines breit diversifizierten Mittelstandportfolios 62
4.4 Finanzierungsalternativen für mittelständische Unternehmen. 65
5 Fazit und Ausblick 68
Anhang I: Interviews. 72
Anhang II: Internationale Rating-Symbolik. 106
Anhang III: Definition der Rating-Symbole. 107
Anhang IV: Der interne Rating-Prozess. 108
Anhang V: Exemplarischer Kriterienkatalog für die Vorbereitung eines mittelständischen
Unternehmens auf ein internes Rating. 109
Anhang VI: Wichtige Kennzahlen. 111
Literaturverzeichnis. 114
Eidesstattliche Erklärung. 127
II
Credit Rating im Mittelstand
Darstellungsverzeichnis
Darstellung 1: Mittelstandsabgrenzung nach quantitativen Merkmalen.................................................................... 4 Darstellung 2: Bonitätsbezogene Interpretation von Rating-Klassen........................................................................11 Darstellung 3: Bonitätsgewichte für Unternehmen nach dem Standardansatz (Rating-Stufen gemäß S & P)...18 Darstellung 4: Berechnung der EK-Hinterlegung im IRB-Ansatz für Unternehmen, Banken und Staaten........23
Darstellung 5: Finanzierungsstruktur der deutschen Unternehmen..........................................................................40 Darstellung 6: Am Markt zu beobachtende Credit Spreads........................................................................................44 Darstellung 7: Entscheidungsbaum: „Externes Rating für mittelständische Unternehmen - Ja oder Nein?“..46
Darstellung 8: Vor- und Nachteile des internen und externen Ratings.....................................................................48 Darstellung 9: Der externe Rating-Vorgang..................................................................................................................55 Darstellung 10: Durchschnittliche Bonitätsgewichte für das Beispiel-Mittelstandsportfolio der KfW anhand
der verschiedenen Basel II-Ansätze .................................................................................................................................64 Darstellung A: Internationale Rating-Symbolik ..........................................................................................................106 Darstellung B: Definition der Rating-Symbole............................................................................................................107 Darstellung C: Der interne Rating-Prozess..................................................................................................................108 Darstellung D: Exemplarischer Kriterienkatalog für die Vorbereitung eines mittelständischen Unternehmens
auf ein internes Rating......................................................................................................................................................110 Darstellung E: Allgemeine Kennzahlen.........................................................................................................................111 Darstellung F: Kennzahlen zur Vermögenslage..........................................................................................................112 Darstellung G: Kennzahlen zur Finanzlage.................................................................................................................112 Darstellung H: Kennzahlen zur Ertragslage................................................................................................................113
III
Credit Rating im Mittelstand
Abkürzungsverzeichnis
ABS Asset Backed Securities
BGA
BIZ BMWi BRW bspw. BVR banken e. V. Bo nn
ebd.
ECAI
ECB
ECU EK EMSU ESBG E & Y EZB f. ff. F & E FK GuV HK IBWF
IfM Bonn
IHK
iwk Institut für Wirtschaftsanalyse und Kommunikation
IV
Credit Rating im Mittelstand
KfW KMU kleine und mittlere Unternehmen
LZB Landeszentralbank
PD PwC RW RWA SME S & P
SPV SRP TDM u. a. VDT Verband Deutscher Treasurer e. V.
V
Credit Rating im Mittelstand
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
Der Entwurf der neuen Baseler Eigenkapital (EK)-Vereinbarung (Basel II oder Der neue Baseler Akkord [The New Basel Capital Accord]; s. 3.) des Baseler Ausschusses für Ba nkenaufsicht 1 ist der Ausgangspunkt der aktuellen Diskussion um Ratings und deren Auswirkungen auf das Kreditgewerbe und die Unternehmen. 2 In Zeiten zunehmender Liberalisierung und Globalisierung der Märkte sowie des technischen Fortschritts hat sich an den Finanzmärkten in den letzten Jahren ein Prozess tiefgreifender Veränderungen vollzogen, der sich auch auf die traditionellen Bankgeschäfte auswirkt. Angesichts der angestiegenen Insolvenzentwicklung sowie der erhöhten Ausfallrisiken von Kreditengagements, werden he ute vermehrt Anstrengungen unternommen, um die Stabilität der Finanzmärkte besser abzusichern. 3 Dabei steigen die Anforderungen an das Kredit- und Risikomanagement von Ba nken und Unternehmen gleichermaßen. 4
Mit der Weiterentwicklung des bankenaufsichtlichen Regelwerkes (Basel I), welches die Mindest- EK-Unterlegung bei Banken bestimmt (s. 3.1), soll nun der zunehmenden Komplexität und dem steigenden Risikogehalt der Finanzgeschäfte Rechnung getragen werden. Aus diesem Grund hat der Baseler Ausschuss den Entwurf des neuen Baseler Akkords (Basel II) vorgelegt. Im Mittelpunkt der laufenden Diskussion um Basel II steht die Frage der adäquaten EK-Unterlegung der zunehmend erhöhten Risiken im Finanzgeschäft. Zukünftig soll sich die Höhe des erforderlichen EKs, welches Banken für die von ihnen gewährten Kredite unterlegen müssen, um den Verpflichtungen ihrer eigenen Gläubiger nachkommen zu können, stärker an den individuellen Risiken der vergebenen Kredite der einzelnen Bank orie ntieren. 5
1 Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (nachfolgend: Baseler Ausschuss) ist ein Ausschuss von Bankenaufsichtsbehörden, der von den Präsidenten der Zentralbanken der Länder der Zehnergruppe 1975 ins Leben gerufen wurde. Er setzt sich zusammen aus hochrangigen Vertretern der Bankenaufsichtsbehörden und Zentralbanken von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, den Niederlanden, Schweden, der Schweiz, den USA, dem Vereinigten Königreich und seit Anfang diesen Jahres Spanien. Der Ausschuss tritt in der Regel bei der BIZ in Basel zusammen, wo sich auch sein ständiges Sekretariat befindet. Vgl. BIZ (2001 c): [Überblick], S. 1.
2 Vgl. Kayser, Susanne (2001): [Rating], S. 1.
3 Vgl. Meister, E. (2000 a): [Neue Entwicklungen], S. 2; Meister, E. (2000 b): [Rede], S. 5.
4 Vgl. Munsch, M/Weiß, B. (2001): [Rating], S. 7.
5 Vgl. Krupp, H.- J. (2000): [Die Bedeutung des Unternehmensratings], S. 4.
1
Credit Rating im Mittelstand
Somit lässt Basel II Ratings, die zukünftig die unterschiedliche Bonität aller Kreditnehmer bestimmen sollen, zum Dreh- und Angelpunkt bei der Kreditvergabe werden. Mit Hilfe von Ratings, die bis jetzt hauptsächlich bei internationalen Finanz- und Großkonzernen Anwendung fanden, soll nunmehr auch bei kleinen und mittleren Unternehmen Transparenz geschaffen werden. 6
Durch die in Basel II vorgesehene grundlegende Änderung der EK-Unterlegung für Kreditrisiken bei Banken, werden sich die „Spielregeln“ im Firmenkunden-Kreditgeschäft erheblich ändern. Aufgrund des kausalen Zusammenhangs zwischen der EK-Unterlegung von Banken für Kreditgeschäfte und der Fremdkapital (FK)-Zinsen für Unternehmen kann diese Veränderung ganz besonders für die traditionell sehr ausgeprägte Kreditfinanzierung der mittelständischen Wirtschaft (s. 4.1) in Deutschland gravierende Auswirkungen haben. Eine intensive Auseinandersetzung mit den Folgen von Basel II für die Unternehmensfinanzierung ist daher gerade für mittelständische Unternehmen dringend erforderlich. Aufgrund der stark auf die Konsequenzen der Kreditwirtschaft fokussierten Diskussion gestaltet es sich jedoch für mittelständische Unternehmer mitunter schwer, relevante und aussagekräftige Informationen über die konkreten Auswirkungen des neuen Baseler Akkords auf ihre zukünftige Finanzierungssituation aus der Fülle von Pressemeldungen oder aus dem 500 Seiten umfassenden Regelwerk selbst herauszufiltern. 7
1.2 Vorgehensweise
Zielsetzung dieser Arbeit soll es sein, den neuen Baseler Akkord hinsichtlich dessen Auswirkungen auf mittelständische Unternehmen kritisch zu beleuchten. Dabei sollen zukünftige Anforderungen an den Mittelstand sowie mögliche Veränderungen der konkreten Fina nzierungssituation erarbeitet werden.
Im zweiten Kapitel der vorliegenden Arbeit sollen zunächst grundlegende Begriffe definiert, abgegrenzt und in einen wirtschaftlichen Kontext eingeordnet werden. Dabei wird auf die gesamtwirtschaftliche Definition und Bedeutung von mittelständischen Unternehmen eingegangen. Anschließend werden der Begriff Rating, dessen verschiedene Ausgestaltungsformen sowie die ausübenden Institutionen vorgestellt.
6 Vgl. Füser, K. (2001 b): [Rating], S. 1.
7 Vgl. Winkeljohann, N./Kütter, G./Brebeck, F. (2001): [Fit für Rating?], S. 3; Institut für Wirtschaftsanalyse und Kommunikation (iwk) (2001): [Rating als Herausforderung], S. 1.
2
Credit Rating im Mittelstand
In dem darauf folgenden Kapitel sollen die Entwicklung zu Basel II sowie die Gestaltung und der Aufbau der neuen EK-Vereinbarung unter Berücksichtigung der laufenden kontroversen Diskussion dargestellt werden. In diesem Kapitel liegt der Schwerpunkt auf den Regeln und Anforderungen sowie Kritikpunkten von Basel II, bei denen eine überproportional hohe Belastung von mittelständischen Unternehmen zu befürchten ist.
Darauf aufbauend wird im vierten Kapitel der Versuch unternommen, die konkreten Auswirkungen des neuen Baseler Akkords auf die zukünftige Finanzierungssituation des Mit-telstandes darzustellen. Auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt noch einige Detailfragen von Basel II ungeklärt sind, so scheinen doch bereits heute Grundtendenzen der Konsequenzen für die deutschen mittelständischen Unternehmen ableitbar zu sein. Nach einer Darstellung der gegenwärtigen Finanzierungssituation des Mittelstandes werden das interne und das externe Rating mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen für mittelständische Unternehmen sowie die für den Rating-Prozess relevanten Informationen erläutert. Darauf aufbauend werden der momentane Vorbereitungsstand der mittelständischen Unternehmen auf ein Rating sowie das Problem der unzureichenden Transparenzbereitschaft dargelegt, um eine Aussage über eine potenzielle Veränderung der Kunde-Bank-Beziehung treffen zu können. Abschließend werden anhand einer Musterrechnung mögliche Auswirkungen auf ein typ isches Mittelstandsportfolio sowie Finanzierungsalternativen für den Mittelstand dargestellt.
Im letzten Kapitel erfolgt eine Schlussbetrachtung des Sachverhalts. Mit einem Ausblick soll die Arbeit abgerundet werden.
2. Grundlagen
2.1 Mittelständische Unternehmen
2.1.1 Definitorische Abgrenzung
In der Theorie ist eine einheitliche Definition des Begriffs Mittelstand nicht zu finden. 8 Da jedoch in der Wirtschaftspolitik kaum ein Schlagwort so häufig verwendet wird, ist es von besonderer Bedeutung, die jeweils zugrundeliegende Abgrenzung dieses Begriffs zu hinterfragen. 9
8 Vgl. Betriebswirtschaftliches Forschungszentrum für Fragen der mittelständischen Wirtschaft e. V. an der Universität Bayreuth (BF/M-Bayreuth) (2001): [Abschlussbericht], S. 6.
9 Vgl. Handelskammer (HK) Hamburg (2001): [Mittelstand], S. 1.
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Credit Rating im Mittelstand
Für die Wahl der jeweiligen Abgrenzung können verschiedene Zwecke relevant sein, z. B. Traditionen, die statistische Strukturierung der Wirtschaft eines Landes, der Anspruch auf Förderungen oder die Geltung von Rechtsvorschriften (bspw. [bspw.] im Handels-, Steuer-und Arbeitsrecht). 10 Insbesondere wenn es um Maßnahmen zur Mittelstandsförderung geht, gewinnt die „Frage der Abgrenzung“ 11 in der Praxis eine sehr große Bedeutung. 12 Die er-forderlichen Maßstäbe zur Begriffsdefinition und -abgrenzung der kleinen und mittleren Unternehmen sowie der mittelständischen Unternehmen 13 von den Großunternehmen können „sowohl eindimensionaler als auch mehrdimensionaler Gestalt“ sein in dem Sinne, dass „sowohl quantitative als auch qualitative Abgrenzungsmerkmale“ herangezogen werden. 14
2.1.1.1 Quantitative Merkmale
Weder für EU-Europa insgesamt noch für die einzelnen Länder gibt es eine „allgemein verbindliche“ quantitative Abgrenzung für mittelständische Unternehmen. 15 Jedoch ist national wie international „der Rückgriff auf die Zahl der Beschäftigten oder die Umsätze bei eind imensionalen Begriffsabgrenzungen üblich geworden“ 16 . 17
Diesen Ansatz verfolgt auch das Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM Bonn), dessen Mittelstandsabgrenzung in der fo lgenden Abbildung dargestellt ist.
10 Vgl. Mugler, J. (1998): [Betriebswirtschaftslehre], S. 19.
11 HK Hamburg (2001): [Mittelstand], S. 1.
12 Da nur eine bestimmte Menge an Fördermitteln zu verteilen ist, wird der Mittelstand in der Regel relativ klein definiert. Vgl. Elektra: [Mittelstand], S. 1.
13 Im Folgenden werden die Begriffe Klein- und Mittelunternehmen und mittelständische Unternehmen synonym verwendet. Für eine Differenzierung der Begriffe Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen vgl. Mugler, J. (1998): [Betriebswirtschaftslehre], S. 31. Im Kontext dieser Arbeit wird ebenfalls auf eine Unterscheidung zwischen Unternehmen, Unternehmung und Betrieb verzichtet.
14 Vgl. Theile, K. (1996): [Management], S. 16.
15 Vgl. Mugler, J. (1998): [Betriebswirtschaftslehre], S. 30.
16 Enzyklopädie der Betriebswirtschaftslehre (1993): [Handwörterbuch], S. 2893.
17 Zwar lassen sich auch andere Kriterien, z. B. die Höhe der Wertschöpfung, Art und Umfang der Produkt i-onsfaktoren, die Kapitalintensität oder die verschiedenen Risikogrößen zur quantitativen Abgrenzung heranziehen, jedoch stellen diese lediglich Teilaspekte des Unternehmens dar. Vgl. Theile, K. (1996): [Management], S. 16.
18 Vgl. IfM Bonn (2000 b): [Definition], S. 1. Zur Berechnung der Anteilswerte des Mittelstands an den wichtigsten gesamtwirtschaftlichen Aggregaten benutzt das IfM Bonn zusätzlich eine wirtschaftsbereichsbezogene Definition nach Umsatzgrößenklassen.
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Credit Rating im Mittelstand
Die Zahl der mittels der Kriterien Zahl der Beschäftigten und Umsatz vorgenommenen Ka-tegorisierungen „gleicht nahezu der Zahl ihrer Urheber“ 19 . Da sich jedoch in der Praxis die Definition des IfM (s. Darstellung 1) weitgehend durchgesetzt hat, soll diese auch in der vorliegenden Arbeit zugrunde gelegt werden. Eine Vielzahl von Materialien, insbesondere statistische Daten, jedoch auch schriftliche Ausarbeitungen, Studien und Kommentare basieren auf dieser Mittelstandsdefinition, durch deren Verwendung somit eine Bewertung und Vergleichbarkeit der Materialien erleic htert wird. 20
2.1.1.2 Qualitative Merkmale
Die qualitativen Abgrenzungsmerkmale beschreiben Besonderheiten von mittelständischen Unternehmen, die sie vom „Wesen“ her von anderen Unternehmensgrößen differenzieren sollen. 21 Dabei stellt die qualitative Abgrenzung mittelständischer Unternehmen nicht auf eine quantitative Betriebsgröße (wie die Abgrenzung in 2.1.1.1), sondern auf „den ganz besonderen Betriebstyp“ 22 des mittelständischen Unternehmens ab.
In der Literatur werden im Sinne einer mehrdimensionalen Abgrenzung mit Hilfe von Merkmalskatalogen insbesondere folgende Merkmale der mittelständischen Unternehmen angeführt:
Selbständigkeit der Unternehmung, das heißt weitgehende Konzernunabhängigkeit - Einheitvon Eigentum, Leitung und Haftung - Dominanzder persönlichen Kontakte zu Kunden, Lieferanten und der für das mittel- - ständischeUnternehmen relevanten Öffentlichkeit geringer Formalisierungsgrad - Erbringungeiner individualisierten und differenzierten Leistung - Besitzeines nur geringen Marktanteils - 19 Theile,K. (1996): [Management], S. 17. So definiert bspw. die Europäische Kommission in einer Empfehlung an die Mitgliedsstaaten die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) als Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, einem Jahresumsatz von max. sieben Mio. European Currency Unit (ECU) oder einer Jahresbilanzsumme von max. 27 Mio. ECU. Zudem muss das Unternehmen unabhängig sein, es dürfen sich demnach nicht 25 Prozent oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz von einem oder von mehreren Großunternehmen gemeinsam befinden. Vgl. Europäische Kommission (1996): [Definition], S. 1. Vor allem Ministerien modifizieren die Beschäftigten- beziehungsweise (bzw.) Jahresumsatzgrenze z. B. für Fördermaßnahmen nach Branchen, Jahresumsätzen der Sektoren oder einzelner Wirtschaftszweige. Vgl. Hamer, E. (1990): [Unternehmen], S. 32.
20 Dieselbe Mittelstandsabgrenzung wird bspw. vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), vom BF/M und von der Industrie- und Handelskammer (IHK)-Organisation vorgenommen.
21 Vgl. Held, H. (2000): [Außenwirtschaftsförderung], S. 8.
22 Fell, M. (1994): [Kreditwürdigkeitsprüfung], S. 10.
5
Credit Rating im Mittelstand
besonderes Engagement für die regionale Wirtschaft - eingeschränkteMöglichkeiten der externen Kapitalbeschaffung. 23
- Obwohlder oben genannte Merkmalskatalog dazu beitragen soll, Abgrenzungen zwischen großen und mittleren Unternehmen vorzunehmen, wird in der Literatur keine eindeutige Aussage darüber getroffen, wie viele Kriterien letztendlich zutreffen müssen, um ein Unternehmen dem Mittelstand zuordnen zu können. 24 Bei der qualitativen Mittelstandsabgrenzung stellt sich somit vor allem das Problem der „Erfassung und Operationalisierung“ der angesprochenen qualitativen Definitionsbedingungen in der Unternehmensrealität. 25
2.1.2 Wirtschaftliche Situation und Bedeutung
In Deutschland liegt unumstritten eine „besondere Unternehmenskultur“ 26 vor. Hierzulande ist der weitaus größte Teil aller Unternehmen als Personen- oder Einzelunternehmen organisiert und fast ausnahmslos zum Mittelstand zu zählen. Auch der Großteil der Kapitalgesellschaften ist dem Mittelstand zuzuordnen. 27 Diese Ausführungen unterstreichen die These, „der Mittelstand sei das Rückgrat der deutschen Wirtschaft“ 28 .
Nach der Definiton des IfM Bonn existierten in Deutschland im Jahre 1999 rund 3,2 Millionen mittelständische Unternehmen mit gut 20 Millionen Beschäftigten. 29 Unter diese Definition fallen gut 99 Prozent aller umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, die knapp 45 Prozent aller steuerpflichtigen Umsätze tätigen. Diese mehr als drei Millionen kleinen und mittleren Unternehmen erwirtschaften fast 60 Prozent der Bruttowertschöpfung, tätigen fast 50 Prozent der Bruttoinvestitionen und stellen knapp 70 Prozent aller Arbeits- und knapp 80 Prozent aller Ausbildungsplätze in Deutschland zur Verfügung. 30 Diese Zahlen machen sehr deutlich, dass „Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland [...] existenziell auf diese Unt-
23 Vgl.z. B. Enzyklopädie der Betriebswirtschaftslehre (1993): [Handwörterbuch], S. 2890; Fell, M. (1994): [Kreditwürdigkeitsprüfung], S. 10; Held, H. (2000): [Außenwirtschaftsförderung], S. 7f.; Mugler, J. (1998): [Betriebswirtschaftslehre], S. 20, 23; Theile, K. (1996): [Management], S. 18f.
24 Die hier angesprochenen Merkmale können, wie alle Merkmalskataloge, nur eine eingeschränkte Gültigkeit für die Charakteristik von mittelständischen Unternehmen beanspruchen, da sie besonders für den Familien-und Gewerbebetrieb im Sinne der Rencontres de St. Gall typisch sind. Vgl. ebd, S. 20.
25 Vgl Enzyklopädie der Betriebswirtschaftslehre (1993): [Handwörterbuch], S. 2891.
26 Schoser, F. (2000): [Mittelstand], S. 2.
27 Vgl. ebd.
28 Ebd., S. 4. Laut Schoser, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelstags (DIHT), entspricht diese These nicht nur „einem Lippenbekenntnis in Sonntagsreden, sondern [...] der Realität“.
29 Vgl. IfM Bonn (2000 b): [Definition], S. 1 f.
30 Vgl. Berndt, H. (2001): [Statement], S. 2; IfM Bonn (2000 a): [Daten], S. 1; auch Hoppenstedt, D. (2001): [Deutscher Mittelstand], S. 3.
6
Credit Rating im Mittelstand
nehmen angewiesen“ 31 sind und man daher von einer „eher mittelständisch geprägten Wir tschaft“ 32 sprechen kann.
2.2 Rating
2.2.1 Begriff
Der Begriff Rating 33 findet im Sinne einer Leistungsbeurteilung, so z. B. für die Bewertung von Hotel- und R estaurantdienstleistungen, Immobilienobjekten oder Wertpapieranlagen, vielfältige Anwendung. 34 Das Rating im hier verwandten Sinne bezieht sich jedoch ausschließlich auf das englische Credit Rating 35 und umfasst die Beurteilung von Kreditrisiken. 36
„Ratings stellen Aussagen über die Fähigkeit eines Schuldners dar, finanzielle Verpflichtungen vollständig und fristgerecht erfüllen zu können. Dabei geht es insbesondere um die Einschätzung von Wahrscheinlichkeiten über den Eintritt von Leistungs- und Zahlungsstörungen während der Kreditlaufzeit.“ 37
Ein Rating im weiteren Sinne versucht somit, „die relative Wahrscheinlichkeit, dass den Gläubigern alle aus dem Erwerb einer Forderung resultierenden Ansprüche und Rechte fristgerecht zukommen, zu messen“ 38 . Im engeren Sinne haben Ratings eine „ganzheitliche Beurteilung des künftigen Schuldners zur Grundlage und geben somit ein qualifiziertes, dennoch leicht einsichtiges Urteil über die Fähigkeit“ des Schuldners ab, „seinen Zahlungsverpflichtungen, die er mit dem Kapitalerwerb eingeht, in der Zukunft nachzukommen“ 39 .
31 Berndt, H. (2001): [Statement], S. 2.
32 Eggert, R. (2001): Landeszentralbank [LZB], S. 17; zu einer weitergehenden Erläuterung des Begriffs Mit-telstand und dessen wirtschaftlicher Bedeutung vgl. IfM Bonn (1998): [Unternehmensgrößenstatistik], S. 15 ff.
33 Das englische Verb to rate kann übersetzt werden mit bewerten bzw. abschätzen. Das englische Nomen rate steht für Verhältniszahl oder Quote.
34 Vgl. Sönnichsen, C. (1996): [Ratingsysteme], S. 430 f.
35 Im Folgenden schlicht Rating genannt; zur näheren Erläuterung der Abgrenzung des Credit Ratings vom Bilanzbonitäts-Rating und dessen Funktionsweise vgl. Baetge, J./Sieringhaus, I. (1996): [Bilanzbonitäts-Rating], S. 223-248.
36 Zur historischen Entwicklung des Ratings vgl. z. B. Berblinger, J. (1996): [Marktakzeptanz], S. 25-31; Kniese, W. (1996): [Rating-Analyse], S. 11-13; Hoffmann, P. (1991): [Credit Rating], S. 24-27.
37 Wambach, M./Wunderlich, D. (2001): [Rating], S. 12; Vgl. auch Munsch, M./Weiß, B. (2001): [Rating], S. 11.
38 Hoffmann, P. (1991): [Credit Rating], S. 18.
39 Claussen, R./Klein, J. (2001): [Größtmögliche Transparenz], S. 7.
7
Credit Rating im Mittelstand
Ratings reflektieren die Meinung des Analysten, der das Rating erstellt hat und sollen somit nicht mit dem Testat eines Wirtschaftsprüfers zu vergleichen sein. Es werden sowohl das Bewertungsverfahren (Rating-Prozess) als auch das Bewertungsergebnis (Rating-Ergebnis) durch den Begriff Rating bezeichnet. Die komplexen Zusammenhänge der Bonitätsbeurteilung werden in Form einer einzigen Kennzahl, dem Rating-Urteil bzw. Rating-Symbol (s. 2.2.3), verdichtet. 40
2.2.2 Rating -Arten
Es wurde bereits beschrieben, dass der Begriff Rating als Ergebnis für viele unterschiedliche Bewertungsvorgänge genutzt wird. Für diese Arbeit ist insbesondere die Einordnung des Mittelstands-Ratings in einen Kontext der verschiedenen Ausgestaltungsformen des Ratings von Bedeutung.
Zunächst ist für die Abgrenzung von Rating- Arten die klassische Unterscheidung in Emissions-Ratings (Issue Ratings; Finanztitel wie z. B. Anleihen) und Emittenten-Ratings (Issuer Ratings) wichtig. „Ein Emissions-Rating gibt die Fähigkeit und rechtliche Bindung eines Schuldners wieder, Zins und Tilgung einer bestimmten Schuldverschreibung zu bedienen.“ 41 „Issue credit ratings also take into account the protection afforded by, and relative position of, the obligation in the event of bankruptcy, reorganization, or other arrangement under the laws of bankruptcy and other laws affecting creditors‘ rights.“ 42 Daher kann eine andere Schuldverschreibung desselben Emittenten durchaus von diesem Rating abweichen. 43 Dagegen lösen sich Emittenten-Ratings von den Besonderheiten der von dem Emittenten ausgegebenen Wertpapiere und repräsentieren ein „allgemeines Urteil über die Fähigkeit eines Emittenten, die mit den von ihm ausgegebenen Finanztiteln verbundenen Za hlungsverpflichtungen rechtzeitig und in vollem Umfang zu erfüllen“ 44 .
Des Weiteren werden Ratings in Solicited und Unsolicited Ratings unterschieden. Um ein Solicited Rating handelt es sich, wenn das zu bewertende Unternehmen „Initiator“ des Ra-
40 Vgl.z. B. Everling, O. (1991): [Credit Rating], S. 30; Munsch, M./Weiß, B. (2001): [Rating], S. 11; Wambach, M./Wunderlich, D. (2001): [Rating], S. 12.
41 Berblinger, J. (1996): [Marktakzeptanz], S. 34.
42 Standard & Poor’s (S & P) (2001): [Corporate Ratings Criteria], S. 7.
43 Vgl. Berblinger, J. (1996): [Marktakzeptanz], S. 34; auch Wambach, M./Wunderlich, D. (2001): [Rating], S. 13.
44 Everling, O. (1991): [Credit Rating], S. 31.
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Credit Rating im Mittelstand
tings ist und der Rating-Agentur einen Auftrag zur Durchführung des Ratings erteilt. 45 Dagegen spricht man von einem Unsolicited Rating, wenn die Initiative direkt von der Rating-Agentur bzw. einem Investor ausgeht, der die Agentur um ein Rating bittet, wobei das zu bewertende Unternehmen in dem Fall nicht in den Rating-Prozess eingebunden ist. 46 Da dieses Rating allein auf publizierten Informationen des Unternehmens und dem Kenntnis-stand der Agentur basiert, ist dessen Informationsqualität in der Regel geringer. 47
Neben den bereits genannten Rating- Arten wird in der Finanzwirtschaft zwischen Debt- und Equity-Ratings unterschieden. Unter einem Debt-Rating versteht man „die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der zeitgerechten und vollständigen Bezahlung der Zins- und Tilgungsverpflichtungen“ 48 . Das Equity-Rating stellt eine „Beurteilung des Unternehmens, langfristig Wert zu generieren“ 49 dar. Debt-Ratings sind folglich auf FK-Instrumente ausgerichtet, während Equity-Ratings auf die Bewertung von EK- Titeln abzielen.
Die Begriffe Unternehmens-Rating, Rating für den Mittelstand und Mittelstands-Rating 50 sind im Zusammenhang mit der Neugründung von Rating-Agenturen in Deutschland Ende der 90er-Jahre bekannt geworden. Es liegt eine Überleitung des Begriffs Mittelstands-Rating in den Begriff Emittenten-Rating (s. S. 8) nahe, da sich der Rating-Prozess auf das gesamte Unternehmen bezieht und die Abschätzung der Bonität des Unternehmens zum Ziel hat. Allerdings dürfte eine genaue und abschließende Definiton des Begriffs Mittelstands-Rating genauso schwer sein wie die Definiton von Mittelstand (s. 2.1). 51 Zunächst erscheint die häufig anzutreffende, ausschließlich am Umsatz orientierte Definition von Mittelstands-Rating plausibel, sie ist jedoch unter praktischen Gesichtspunkten-vor allem unter der Berücksichtigung verschiedener Branchen wie z. B. Einzelhandel, Großhandel, verarbeitende Industrie und Dienstleistungsunternehmen-wenig hilfreich. 52
Neben der Beachtung der mittelstandsspezifischen Gegebenheiten, wie z. B. der oft anzutreffenden „Integration von Management und Gesellschafterkreis“ sowie der häufig starken „Einbindung in bestehende Wertschöpfungsketten“ haben Mittelstands-Ratings, wie letzt-
45 Vgl.Munsch, M./Weiß, B. (2001): [Rating], S. 25; auch Wambach, M./Wunderlich, D. (2001): [Rating], S. 13.
46 Vgl. Leffers, B. (1996): [Rating], S. 356.
47 Vgl. Schmidt, M. (1996): [Zweck, Ziel und Ablauf des Ratings], S. 268.
48 Müller, D. (2001 b): [Finanzierung des Mittelstandes], S. 28.
49 Ebd.
50 Im Folgenden wird einheitlich der Begriff Mittelstands-Rating verwendet.
51 Vgl. Wambach, M./Wunderlich, D. (2001): [Rating], S. 14.
9
Credit Rating im Mittelstand
endlich jedes Rating, das Ziel, „zuverlässige und statistisch valide Ausfallwahrscheinlichkeiten zu begründen“. Nur dann werden vergleichbare Rating-Ergebnisse erzielt, die von den Kapitalgebern interpretiert und akzeptiert werden können. 53
2.2.3 Rating -Symbole und ihre Bedeutung
Aus der oben vorgenommenen Definition von Ratings (s. 2.2.1) lässt sich ein „Universalisierungsanspruch“ der Rating- Urteile ableiten. In einem Rating- Urteil steht dem Kreditgeber bzw. Investor sowohl ein „qualitätsreiches Merkmal“ zur Verfügung, in dem alle Bonitätsaspekte konzentriert sind, als auch eine „Kategorisierung, die ihm [...] die gegenwärtige und zukünftige Marktbeurteilung transparent macht“. Nicht zufällig hat sich aus diesem „Universalisierungsanspruch“ auch ein „weitgehend einheitliches quasi alphanumerisches Kategorisierungssystem“ der Rating-Urteile entwickelt. 54
In der Regel werden diese Kategorisierungen, also die einzelnen Rating-Klassen, durch Buchstabensysteme repräsentiert. Das System reicht generell von AAA (Triple A) für als absolut solide erachtete Unternehmen bis zu D für Unternehmen, die zahlungsunfähig sind. Eine differenzierte Abstufung innerhalb der einzelnen Rating-Klassen erfolgt durch Modifi-katoren mit Hilfe von +/- Symbolen oder Zahlen. 55 In der Praxis haben sich die Rating-Skalen von Moody’s, S & P und Fitch, den Big Three 56 unter den Rating- Agenturen, durchgesetzt. 57
Durch die nach der im US-Amerikanischen gebräuchlichen und in deutschen Fachkreisen übernommenen Rating- Unterteilung in Investment Grade (AAA bis einschließlich BBB-) und Speculative Grade (schlechter als BBB-) wird deutlich, dass mit diesen Ratings vor allem Investoren angesprochen werden, die Anleihen oder andere Finanztitel erwerben möchten. 58
52 Vgl. ebd. Geht man als Ansatzpunkt von dieser Definition aus, können nach Ansicht der Rating-Agenturen Ratings schon ab einem Unternehmensumsatz von einer Mio. DM sinnvoll sein.
53 Vgl. Munsch, M./Weiß, B. (2001): [Rating], S. 27.
54 Vgl. Claussen, R./Klein, J. (2001): [Größtmögliche Transparenz], S. 7 f.
55 Vgl. Speyer, B. (2000 a): [Rating für den Mittelstand], S. 7.
56 Vgl. Claussen, R./Klein, J. (2001): [Größtmögliche Transparenz], S. 9.
57 Zu einer Darstellung dieser Rating-Symbole sowie zu deren Bedeutung s. Anhang S. 106 und S. 107.
58 Vgl. Serfling, K./Badack, E./Jeiter, V. (1996): [Credit Rating], S. 645.
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Credit Rating im Mittelstand
Am Beispiel der nachfolgend abgebildeten Rating-Skala der Creditreform Rating AG kann eine Übertragung der Aussagen von Rating-Klassen für Anlageempfehlungen auf Aussagen der Bonität und Kreditwürdigkeit eines Unternehmens dargestellt werden. 59
2.2.4 Bankinterne Ratings/Bankexterne Ratings
Es werden in der Unternehmenspraxis zwei Arten von Ratings unterschieden, das interne Rating und das externe Rating. 61 Bankinterne Ratings stellen das „Ergebnis der internen Risikomessung einer Bank in ihrem Kreditportfolio“ 62 dar. Der Kunde wird somit von einem Kreditinstitut mit Hilfe eines hausinternen Verfahrens „geratet“, aus dem dann eine Aussage über die Kreditwürdigkeit bzw. die Ausfallwahrscheinlichkeit abgeleitet wird. 63 Interne Rating-Systeme dienen der „Klassifizierung von Kreditengagements hinsichtlich ihres Ausfall- oder Kreditrisikogehalts“. Nach seinem Potenzial, der Bank durch Zahlungsausfall oder Verschlechterung der Bonität Verluste zu bescheren, bestimmt sich der Risikogehalt eines Engagements. Somit können interne Rating-Systeme 64 eine konsistente Abbildung des gesamten Kreditportfolios in Risikokategorien gewährle isten. 65
59 Vgl. Munsch, M./Weiß, B. (2001): [Rating], S. 17.
60 Vgl. ebd., S. 18.
61 Vgl. Braak, H. ter (2001): [Basel II], S. 12; zu einer ausführlichen Erläuterung des internen sowie externen Rating-Prozesses s. 4.2.2 und 4.2.3.
62 Kayser, S. (2001): [Rating], S. 1.
63 Vgl. Wambach, M./Wunderlich, D. (2001): [Rating], S. 19.
64 Zur näheren Erläuterung der Vorgehensweise der Banken bei der Bonitätsprüfung von Unternehmen vgl. z. B. Jezoreck, S. (2001): [Rating], S. 22-27 (Das Rating der Deutschen Bank); Wambach, M./Wunderlich, D. (2001): [Rating], S. 20 f. (Beispiel des Commerzbank Debitoren Expertensystems CODEX); Zugenbühler, B. (2001): [Kreditvergabeprozess], S. 2-18 (Rating-Systematiken der Dresdner Bank, z. B. DRESCOR).
65 Vgl. Sultze, H.-G. (2000): [Interne und externe Ratings], S. 3.
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Credit Rating im Mittelstand
Ein externes Rating wird dagegen von privaten Rating-Agenturen, die keinem staatlichen Einfluss unterliegen, durchgeführt. 66 Hierbei ist zu unterscheiden zwischen den großen, international anerkannten und den neu gegründeten, vorwiegend national tätigen Rating-Agenturen. Die sogenannten global players unter den Rating-Agenturen stellen Moody’s, S & P und Fitch dar. 67 Von diesen Agenturen vergebene Credit Ratings sind auf den internationalen Finanzmärkten schon seit einigen Jahrzehnten üblich. Das Verfügen über eine sehr breite statistische Basis ermöglicht es den internationalen Agenturen, Ausfallwahrscheinlichkeiten mit einer sehr hohen Präzision zu bemessen und lässt ihre Ratings somit als „G ütesiegel“ erscheinen, das Transparenz und Vergleichbarkeit bietet. 68
Nach dem Vorbild der internationalen Agenturen haben sich Ende der 90er-Jahre mehrere Rating- Agenturen 69 in Deutschland aufgebaut, die sich allesamt das Ziel gesetzt haben, Rating-Dienstleistungen für den Mittelstand zu erbringen, der sich durch den Rückzug vieler Banken aus dem traditionellen Kreditgeschäft mit Schwierigkeiten bei der Kapitalbescha ffung (s. 4.1) konfrontiert sieht. Im Gegensatz zu den internationalen Agenturen verfügen die neuen Agenturen noch nicht über einen langen, erfolgreichen „track record“ 70 und über ein dementsprechendes „standing“ im Markt. Somit wirkt eine mangelnde Reputation teilweise als starke Markteintrittsbarriere. 71 Die neuen Rating- Agenturen haben sich unter anderem so zahlreich gebildet mit der Erwartung, dass sich, gerade durch die Baseler Beschlüsse der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) und die avisierte Fassung Basel II (s. 3), eine second opinion, sprich externes Rating als Ergänzung zum internen, durch Mit-telstands-Rating-Agenturen durchzusetzen beginnt. 72
66 Vgl. Speyer, B. (2000 a): [Rating für den Mittelstand], S. 6.
67 Vgl. Jezoreck, S. (2001): [Rating], S. 20.
68 Vgl. Kayser, S. (2001): [Rating], S. 4 .
69 Hier seien beispielhaft für die zahlreichen, neuen Rating-Agenturen die URA Unternehmens Rating-Agentur Aktiengesellschaft (AG), die EuroRatings AG, die RS Rating Services AG, die GDUR Mittelstands Ratingagentur sowie die Creditreform Rating AG zu nennen.
70 Der track record stellt das Rückgrat der Glaubwürdigkeit gegenüber den Kapitalgebern dar. Vgl. Mestre, G. del (2001): [Rating-Leitfaden], S. 52.
71 Vgl. Kley, C./Everling, O. (2001 a) [Pflichten von Ratingagenturen (I)], S. 172.
72 Vgl. Probst, M. (2001 a): [Marktentwicklung], S. 6.
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Credit Rating im Mittelstand
3. Basel II - Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung
3.1 Geschichte der Baseler Eigenkapitalanforderungen
Die Eigenmittelempfehlung des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht von 1988 stellt einen Meilenstein in der internationalen Harmonisierung der bankenaufsichtlichen E K-Anforderungen dar. Es wurde mit diesem Regelwerk (Baseler Akkord oder Basel I) die Mindest- EK-Ausstattung auf acht Prozent, bezogen auf die standardisiert risikogewichteten Kreditpositionen 73 einer Bank, festgelegt. Das so gemessene EK sollte dabei auch andere, nicht in diese Rechnung einbezogene Risiken abdecken. 74
Obwohl sich der Baseler Akkord, der die Kreditrisiken 75 der Banken erstmals im Verhältnis zu einem einheitlich definierten haftenden EK begrenzte, zunächst nur an die international tätigen Ba nken der Mitgliedsstaaten des Baseler Ausschusses richtete, hat er sich zum weltweit anerkannten Kapitalstandard für Banken entwickelt. Die Harmonisierung des Bankrechts im EU-Raum wurde ebenfalls maßgeblich von den Baseler Vorgaben geprägt. 76
In den letzten Jahren geriet jedoch das bisher vorhandene Regelwerk zur EK-Unterlegung aus verschiedenen Gründen unter Druck. Es wurde insbesondere den technologischen Entwicklungen und den neuen Instrumenten des Marktes nicht mehr gerecht. Aus diesem Grund entwickelt der Baseler Ausschuss derzeit neue Empfehlungen zur Behandlung von Kredit- und betrieblichen Risiken bei den Banken (Basel II). 77
3.2 Der „Fahrplan“ von Basel II
Um die grundlegenden Änderungen des Bankgeschäftes, der Risikomanagementpraktiken, der Aufsichtsansätze und der Finanzmärkte zu erfassen, veröffentlichte der Baseler Ausschuss im Juni 1999 einen neuen Vorschlag (erstes Konsultationspapier), der das Regelwerk
73 Unter risikogewichteten Kreditpositionen bzw. Aktiva (Risk Weighted Assets, RWA) sind die Aktivposten einer Bank anzusehen, für die die Bank Risiken übernimmt. Diese Risiken sind imp lizit oder explizit in den Positionen enthalten und müssen entsprechend dem Risikogehalt der jeweiligen Kreditnehmerklasse bzw. der Risikogruppe - Staaten, Banken, Nichtbanken - (daher risikogewichtet) mit EK unterlegt werden. Zur Berechnung der RWA s. S. 21. Vgl. hierzu Deutsche Bundesbank (DB) (2001): [Baseler Eigenkapitalvereinbarung], S. 18.
74 Vgl. DB (2001): [Baseler Eigenkapitalvereinbarung], S. 16.
75 Unter Kreditrisiko versteht man das Risiko von Verlusten infolge des Ausfalls eines Gläubigers oder einer Gegenpartei. Vgl. BIZ (2001 c): [Überblick], S. 10.
76 Vgl. Arnold, W. (2001 a): [Aktuelle Überlegungen], S. 2 f.
77 Vgl. Thelen-Pischke, H. (2001 c): [Die neue Basler Eigenkapitalvereinbarung], S. 2.
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Credit Rating im Mittelstand
von 1988 durch eine risikogerechtere Regelung (Basel II) ersetzen soll. Am 16. Januar 2001 wurde ein weiterer konkreter Vorschlag (zweites Konsultationspapier) vorgelegt, in dem die zahlreichen hierzu eingegangenen Stellungnahmen berücksichtigt wurden. Am 31.05.2001 ist eine erneute Stellungnahmefrist abgela ufen. 78
Der Baseler Ausschuss hat seit Anfang dieses Jahres rund 250 Stellungnahmen von Banken, Verbänden und Rating-Agenturen zu dem zweiten Konsultationspapier erhalten. Aufgrund der „hohen Qualität der Stellungnahmen“ und der damit einhergehenden längeren Bearbeitung muss der ursprüngliche Zeitplan von Basel II verschoben werden. 79 Nach dem bisherigen Zeitplan sollten die neuen Baseler Grundsätze bis Ende 2001 vom Baseler Ausschuss verabschiedet und parallel in einen Entwurf für eine EU-Richtlinie übertragen werden. Anschließend sollte die Richtlinie von den europäischen und nationalen Gesetzgebungskörperschaften beschlossen werden und Anfang 2004 in Kraft treten. 80 Der Baseler Ausschuss sieht nun vor, Anfang 2002 eine dritte Konsultationsrunde mit der Kreditwirtschaft und anderen Interessierten zu Basel II durchzuführen. Das Inkrafttreten der neuen Regeln wird sich voraussichtlich auf 2005 ve rschieben. 81
Vor allem das deutsche Kreditgewerbe hatte in den vergangenen Wochen und Monaten massiv kritisiert, dass das gesamte Regelwerk wegen der za hlreichen „unzulänglichen“ und „widersinnigen“ Baseler Reformvorschläge nochmals überarbeitet werden müsse und daher auch die Konsultationsfristen zu verlängern seien. Die größte Befürchtung der im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) vertretenen Verbände besteht darin, dass Basel II die EK-Anforderungen für Unternehmenskredite im Durchschnitt erhöht und somit die Kreditkonditionen verschlechtert, wodurch vor allem der Mittelstand unangemessen belastet würde. Daher begrüßten die involvierten Institutionen und Verbände - wie die Bundesregierung, das deutsche Kreditgewerbe, der DSGV, der Bundesverband öffentlicher Banken Deutsch-lands e. V. Berlin (VöB), der Bundesverband deutscher Banken e. V. Berlin (BdB), der Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. Bonn (BVR) sowie die Europäische Kommission - einstimmig die Entscheidung des Baseler Ausschusses. 82
78 Vgl. Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft (ZBB) (2001): [Stellungnahmen], S. 214.
79 Vgl. o. V. (2001 b): [Basel II], S. 14.
80 Vgl. o. V. (2001 d): [Fahrplan für Basel II], S. 1.
81 Vgl. Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. Berlin (DSGV) (2001 a): [DSGV begrüßt erneute Konsultationen], S. 1 f.
82 Vgl. o. V. (2001 b): [Basel II], S. 14.
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Credit Rating im Mittelstand
Die deutsche Kreditwirtschaft sieht in der Entscheidung des Baseler Ausschusses, eine weitere Beratungsphase vorzusehen, ein wichtiges Signal. Der Ankündigung, das Konsultationspapier stärker an den Belangen mittelständischer Unternehmen auszurichten, folgen somit erste bedeutsame Schritte. 83
3.2 Ziele von Basel II
Bei der Entwicklung eines neuen, umfassenden Ansatzes als Empfehlung für die EK-Ausstattung hat sich der Baseler Ausschuss zunächst das Ziel gesetzt, die Sicherheit und Solidität des Finanzsystems zu fördern. Dabei soll die EK-Ausstattung im Bankensystem insgesamt mindestens auf dem derzeitigen Stand bleiben. Ein weiteres Ziel von Basel II stellt die Beachtung des Grundsatzes „level playing field (same business, same risks, same rules)“ 84 dar, womit eine Verbesserung der Wettbewerbsgleichheit bzw. -harmonisierung erreicht werden soll. Durch eine umfassendere Behandlung der Risiken wird eine dem Risikograd von Positionen und Geschäften einer Bank angemessene Ermittlung der EK-Ausstattung angestrebt. Zunächst soll der Schwerpunkt der neuen EK-Vereinbarung auf international tätigen Banken liegen, ihre Grundsätze sollen sich jedoch auch für die Anwendung auf Banken unterschiedlicher Komplexität und unterschiedlich anspruchsvoller Tätigkeit eignen. 85
In dem Bemühen, die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen mit der Praxis besser in Übereinstimmung zu bringen und damit vor allem „regulatorisches und ökonomisches Kapital anzugleichen“, stellen die Reformvorschläge einen großen Fortschritt dar. Ziel der Reform ist es, eine Verbesserung des bankinternen Risikomanagements durch eine risikoadäquate Unterlegung der Bankaktiva mit EK zu erreichen. Die Einsicht, dass die grundlegende Intention des neuen Baseler Akkords durchaus korrekt ist, geht angesichts der größtenteils heftigen Kritik an dem Papier bisweilen verloren. Der status quo hat Verzerrungen in der Allokation von Kapital auf verschiedene Kapitalnehmer zur Folge und setzt somit nur wenige Anreize zum Aufbau einer hochentwickelten Risikomanagementkultur. Mit Basel II sollen derartige „Fehlanreize“, wenn nicht vermieden, so doch deutlich reduziert werden. 86
83 Vgl. ebd.
84 Kütter, G./Loch, F./Thelen-Pischke, H. (2001): [Überarbeitung der Basler Eigenkapitalübereinkunft], S. 34.
85 Vgl. BIZ (2001 c): [Überblick], S. 6 f.; zur näheren Erläuterung der Ziele der neuen Baseler EK-Vereinbarung vgl. ebd., S. 6-10.
86 Vgl. Speyer, B. (2000 b): [Kapitaladäquanz], S. 881 f.
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Credit Rating im Mittelstand
3.4 Das Rahmenwerk - Die drei Säulen des neuen Baseler Akkords und dessen Implikationen für den Mittelstand
Die anvisierte neue Regelung, die nach Ansicht der Experten viel umfassender, risikosens itiver und zukunftsgerichteter ist als die alte, besteht aus drei tragenden Elementen (Säulen bzw. Pillars): den Mindestkapitalanforderungen für Kreditrisiken - ergänzt um eine neue EK-Anforderung für operationelle Risiken ( Pillar I), dem Supervisory Review Process (SRP), das heißt einem Verfahren der bankindividuellen Risikoüberprüfung durch die Ba nkenaufsicht (Pillar II) sowie den unter dem Stichwort Marktdisziplin zusammengefassten erweiterten Publizitätsanforderungen (Pillar III). 87 Im Folgenden wird vor allem auf jene Regelungsvorschläge des Baseler Ausschusses ausführlich eingegangen, an denen eine ü-berproportionale Belastung mittelständischer Firmenkunden festzumachen ist.
3.4.1 Säule Eins: Mindestkapitalanforderungen 88
Die Mindestkapitalanforderungen an Banken setzen sich wie bisher aus drei grundlegenden Elementen zusammen. Diese bestehen aus der aufsichtsrechtlichen EK-Definition, risikogewic hteten Aktiva (RWA, s. Fußnote 73) sowie der Mindest-EK-Quote.
Zur Berechnung der EK-Quote, die den Prozentsatz für die EK-Unterlegungspflicht der jeweiligen Bank angibt, ermittelt man den Nenner (die Summe aller risikogewichteten Aktiva), indem die EK-Anforderungen für Marktrisiken und operationelle Risiken mit 12,5 (dem Kehrwert der Mindest-EK-Quote von acht Prozent) multipliziert werden und zur Summe der risikogewichteten Aktiva, die für das Kreditrisiko zusammengestellt wurden, addiert werden. Die Quote wird ermittelt, indem zu diesem Nenner das aufsichtsrechtliche EK als Zä hler ins Verhältnis gesetzt wird. 89
Die folgende Abbildung soll die Berechnung der EK-Quote verdeutlichen.
87 Vgl. z. B. Arnold, W. (2001 a): [Aktuelle Überlegungen], S. 4 f.; Füser, K. (2001 c): [Scoring und Rating], S. 3; Thelen-Pischke (2001 c): [Die neue Basler Eigenkapitalvereinbarung], S. 2.
88 Da in der öffentlichen Diskussion die Kritik an den Modifikationen der Mindest-EK-Anforderungen (Pillar I), insbesondere im Hinblick auf das Kreditrisiko und die erwarteten Auswirkungen auf den Mittelstand, am stärksten vernehmbar ist, wird im Folgenden auf Pillar I und hier vor allem auf das Kreditrisiko ausführlicher eingegangen als auf die anderen Modifikationen von Basel II. Vgl. o. V. (2001 f): [Kritische Konsultation], S. 2.
89 Vgl. BIZ (2001 a): [Die neue Basler Eigenkapitalvereinbarung], S. 6.
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Credit Rating im Mittelstand
Darstellung 3: Bemessung der EK -Ausstattung einer Bank 90
Die Definition des verfügbaren aufsichtsrechtlichen EKs bleibt dieselbe wie in der EK-Vereinbarung von 1988. Die Quote für das Gesamtkapital darf acht Prozent nicht unterschreiten. Das Ergänzungskapital ist weiterhin auf 100 Prozent des Kernkapitals begrenzt. Die Neuerungen von Basel II betreffen hingegen die Messverfahren für das Kreditrisiko und das operationelle Risiko. 91
Kreditrisiko 92 3.4.1.1
Das Kreditrisiko kann entweder über einen Standardansatz auf der Grundlage externer Ratings oder aber über einen Ansatz auf der Basis interner Ratings (Internal Ratings Based Approach; IRB-Ansatz) bestimmt werden. Mit der wohl wichtigsten Neuerung des zweiten Konsultationspapiers, der Anerkennung der Bemessung des Kreditrisikos über bankinterne Rating- Verfahren, sind „die Weichen gestellt worden, die einen Gleichlauf von interner Risikoerfassung, -messung und -steuerung und aufsichtsrechtlichen Risikomesszahlen zum Ziel haben und bei entsprechender Akzeptanz durch die jeweilige Aufsichtsbehörde eine Anerkennung der in der Praxis von den Instituten eingesetzten Risikomanagementverfahren ermöglichen“. 93
3.4.1.1.1 Standardansatz
Die Standardmethode basiert auf externen Ratings und bestimmt das Kreditrisiko durch von der Aufsichtsbehörde vorgegebene Risikogewichte (Risk Weights, RW), die von null Prozent bis 150 Prozent reichen. Diese gelten in Abhängigkeit einer externen Bonitätsbeurteilung (s.
90 Vgl. BIZ (2001 b): [Erläuternde Angaben], S. 3; DB (2001): [Baseler Eigenkapitalvereinbarung], S. 17.
91 Vgl. Wilkens, M./Entrop, O./Völker, J. (2001): [Strukturen und Methoden], S. 37.
92 Zur Definition des Kreditrisikos s. Fußnote 75.
93 Vgl. Thelen-Pischke, H. (2001 b): [Das zweite Konsultationspapier], S. 1.
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Credit Rating im Mittelstand
2.2.4) 94 für Staaten, Banken und Unternehmen. Es wurden keine speziellen Mindestanforderungen formuliert, somit ist die Nutzung des Standardansatzes „ohne Genehmigung der Aufsicht“ möglich. Da dieser Ansatz jedoch als der einfachste gilt, soll er tendenziell, im Vergleich zu den IRB-Ansätzen, zu höheren EK-Anforderungen bei Banken führen, die sich auf dieses Verfahren zur Bemessung des erforderlichen EKs konzentrieren. 95
Die anzusetzenden risikogewichteten Aktiva (RWA) 96 ergeben sich - wie schon in Basel Ials Produkt von ausstehendem Kreditbetrag und Risikogewicht (Risk Weight, RW), dessen Höhe, wie oben erwähnt, nunmehr von bestimmten Kreditbeurteilungen (Ratings) externer Bonitätsbeurteilungsinstitute (External Credit Assessment Institutions, ECAI) abhängt. 97 Die folgende Abbildung zeigt die Bonitätseinstufung für Unternehmen nach dem Standardansatz. 98
94 Externe Rating-Agenturen müssen durch die Bankenaufsicht zugelassen werden. Zur Erläuterung der Kriterien für die Zulassung vgl. z. B. DB (2001): [Baseler Eigenkapitalvereinbarung], S. 21; Kley, C./Everling, O. (2001 b): [Pflichten von Ratingagenturen (II)], S. 247-253; Rolfes, B. (2001 a): [Chancen und Risiken], S. 13.
95 Vgl. Füser, K. (2001 c): [Scoring und Rating], S. 6.
96 Zur Definition der RWA s. Fußnote 73.
97 Vgl. Wilkens, M./Entrop, O./Völker, J. (2001): [Strukturen und Methoden], S. 37.; zu einer Beispielrechnung der EK -Anforderungen im Standardansatz vgl. DB (2001): [Baseler Eigenkapitalvereinbarung], S. 35 f.
98 Zur Unterscheidung der Risikogewichte (RW) in den verschiedenen Kreditnehmergruppen vgl. z. B. Arnold, W. (2001 a): [Aktuelle Überlegungen], S. 6-8; DB (2001): [Baseler Eigenkapitalvereinbarung], S. 18-20.
99 Thelen-Pischke, H. (2001 a): [Basel II], S. 1 f.
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Credit Rating im Mittelstand
Erste Schätzungen von Instituten haben gezeigt, dass die EK-Belastung im internen Rating-Ansatz - nach der aktuellen Fassung - fast durchgängig erheblich über der des Standardansatzes liegt. Hier ist momentan noch ein grundlegender Fehle r des Systems zu sehen, da diese Anreize zur Beibehaltung des Standardansatzes im Widerspruch zu der evolutionären Grundkonzeption von Basel II stehen, nach der es sich für die Institute auch unter Kapitalgesichtspunkten lohnen soll, auf komplexere Verfahren überzugehen. 100 Ein weiterer ze ntraler Kritikpunkt des Standardansatzes besteht in dem scheinbaren Widerspruch, dass nicht „geratete“ Unternehmen mit einem Risikogewicht von 100 Prozent versehen werden, wohingegen „schlecht geratete“ Unternehmen mit einem Rating unterhalb von B ein Risikogewicht von 150 Prozent erfahren. 101 Dies würde dazu führen, dass bei Unternehmen, deren Bonität als eher schlecht einzustufen ist, ein vorhandenes Rating zu einer höheren EK-Unterlegungspflicht bei Banken führt, als wenn überhaupt kein Rating vorgenommen würde.
3.4.1.1.2 IRB-Ansatz (Internal Ratings Based Approach) 102
Der IRB-Ansatz des neuen Baseler Akkords gliedert sich in drei Bereiche. Diese bestehen aus den relevanten Risikokomponenten, der Berechnung der risikogewichteten Aktiva (RWA) sowie den Mindestanforderungen, die Banken erfüllen müssen, wenn sie sich für den IRB-Ansatz qualifizieren möchten. 103
Es werden in Basel II zunächst sechs grundlegende Exposureklassen 104 unterschieden: Kredite an Unternehmen, an Banken, an Staaten, an Privatkunden sowie Projektfinanzierungen und Unternehmensanteile, wobei Kredite an kleinere Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen den Privatkunden zugeordnet werden können. Nach Ansicht des Ausschusses kann bei dem Privatkundenportfolio (Retail-Portfolio) auf eine explizite Berücksichtigung
100 Vgl. Arnold, W. (2001 a): [Aktuelle Überlegungen], S. 8.
101 Vgl. Füser, K. (2001 c): [Scoring und Rating], S. 6 f.; zur näheren Erläuterung des modifizierten Standardverfahrens und zu dessen Kritikpunkten vgl. z. B. Arnold, W. (2001 a): [Aktuelle Überlegungen], S. 6-8; Boos, K.-H./Schulte-Mattler, H. (2001 b): [Externes und internes Rating], S. 347 f.; Wilkens, M./Entrop, O./Völker, J. (2001): [Strukturen und Methoden], S. 37-39.
102 Da in der laufenden kontroversen Diskussion um Basel II und die Auswirkungen auf den Mittelstand der Ausgestaltung des IRB-Ansatzes ein besonderer Stellenwert zukommt, wird in dieser Arbeit ausführlich hierauf eingegangen.
103 Vgl. DB (2001): [Baseler Eigenkapitalvereinbarung], S. 24.
104 Zur Klassifizierung und Definition der unterschiedlichen Kredite vgl. BIZ (2001 a): [Die Neue Basler Eigenkapitalvereinbarung], S. 34-36.
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Credit Rating im Mittelstand
der institutsspezifischen Granularität 105 verzichtet werden, da diese Exposureklasse als naturgemäß gut diversifiziert angesehen wird. 106
Die Höhe der Risikogewichte im internen Rating-Ansatz soll nach den Baseler Vo rschlägen von insgesamt vier Risikokomponenten abhängen. 107 Die wichtigste Risikokomponente stellt die Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default, PD) dar. Diese gibt die Wahrscheinlichkeit dafür an, dass „ein Unternehmen innerhalb des nächsten Jahres im Sinne bestimmter Kriterien 108 ausfällt“ 109 . Diese Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit wird vorgenommen, nachdem die Bonität des Kreditnehmers durch die Zuweisung zu einer bankinternen Rating-Klasse eingeschätzt wurde. 110 Für den Fall, dass der Kreditnehmer ausfällt, ist der mögliche Verlust von weiteren Risikoparametern abhängig. Ein tatsächlicher Verlust, dessen Erwartungswert als erwarteter Verlust im Zeitpunkt des Ausfalls (Loss Given Default, LGD) bezeichnet wird, tritt ein, wenn die Erlöse aus den geleisteten Zahlungen des Kreditnehmers und aus der Verwertung der Sicherheiten und Garantien nicht ausreichen, um den Kredit der Bank abzudecken. Üblicherweise wird diese Größe als Prozentsatz der erwarteten ausstehenden Forderung gegenüber dem Kreditnehmer zum Ausfallzeitpunkt (Exposure at Default, EAD) ausgedrückt. Außerdem spielt im IRB-Ansatz die Restlaufzeit eines Kredits (Ef- fectiveMaturity, M) 111 als Risikokomponente eine Ro lle. 112
Von den Banken wird für die Zwecke des IRB-Ansatzes gefordert, die Kredite an Privat-kunden in intern definierte Segmente übereinstimmend mit einer Anzahl von Mindestanfor-
105 ImRahmen des IRB-Ansatzes ist das Granularity Adjustment anzuwenden. Vereinfacht ausgedrückt soll mit dem Granularity Adjustment die Grobkörnigkeit eines Kreditportfolios und damit der Umfang institutsspezifischer Klumpenrisiken (Größe der einzelnen Forderungen im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Portfolios) erfasst und aufsichtsrechtlich berücksichtigt werden. Zur näheren Erläuterung des Granularity Adjustments vgl. Wilkens, M./Baule, R./Entrop, O. (2001): [Granularity Adjustment], S. 20-26.
106 Vgl. ebd., S. 20.
107 Die folgenden Ausführungen konzentrieren sich auf die Bereiche Unternehmen, Banken und Staaten. Die künftige Behandlung von Projektfinanzierungen und Unternehmensanteilen im Rahmen von Basel II ist noch vage und konkretisierungsbedürftig. Tendenziell deutet es sich jedoch an, dass Projektfinanzierungen als besonders risikoreich angesehen werden. Vgl. Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (2001 b): [Stellungnahme], S. 21.
108 Zur Referenz-Ausfall-Definition vgl. Traber, U. (2001): [Kreditvergabepraxis der Banken], S. 15.
109 Arnold, W. (2001 a): [Aktuelle Überlegungen], S. 9.
110 Zur Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit weisen die Banken jeden Kreditnehmer zunächst anhand bestimmter qualitativer und quantitativer Kriterien einer internen Rating-Klasse zu. In einem zweiten Schritt wird auf der Grundlage historischer Ausfalldaten für jede interne Rating-Klasse die Ausfallwahrscheinlichkeit geschätzt. Diese wird dann in eine komplexe mathematische Funktion eingesetzt, so dass man als Ergebnis das individuelle Risikogewicht des einzelnen Kreditnehmers erhält. Zur weiteren Erläuterung der Ermittlung des individuellen Risikogewichts (RW) vgl. Arnold, W. (2001 a): [Aktuelle Überlegungen], S. 11 f.
111 Je nach Wahl der Modellklasse, Default-Mode oder Mark-to-Market, ergeben sich zur Zeit deutlich unterschiedliche Ergebnisse für den Laufzeiteffekt. Vgl. hierzu Wilkens, M./Entrop, O./Völker, J. (2001): [Strukturen und Methoden], S. 40.
112 Vgl. DB (2001): [Baseler Eigenkapitalvereinbarung], S. 24 f.
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Credit Rating im Mittelstand
derungen einzuteilen. Die Schätzung der Risikokomponenten geschieht eher auf der Ebene der Segmente, weniger auf der Ebene der Rating-Klasse, wie es für Kredite an Unternehmen der Fall ist, da in der Bankenpraxis der Gebrauch einer festen Rating-Skala und die Zuweisung von Kreditnehmer-Ratings in Retail-Portfolios sehr viel weniger gebräuchlich ist. Gewöhnlich teilen die Banken das Portfolio vielmehr auf der Basis von Kreditnehmer-, Transaktions- , Produkteigenschaften oder anderen Kriterien in Segmente ein, die aus Krediten mit ähnlichen Risikoeigenschaften bestehen. 113
In den neuen Baseler Regelungen sind zwei alternative Ansätze des internen Ratings vorgesehen, um einer möglichst großen Anzahl von Banken den Zugang zum IRB-Ansatz zu ermöglichen. Die Banken haben die Möglichkeit, zwischen dem einfacheren IRB-Basisansatz (Foundation Approach) sowie dem fortgeschrittenen IRB-Ansatz (Advanced Approach), der auf einer breiteren Nutzung bankinterner Schätzungen von Risikokomponenten basiert, zu wählen. 114
Im Basisverfahren schätzt das Institut lediglich die Ausfallwahrscheinlichkeit 115 und benutzt bei den anderen drei Parametern die Vorgaben der Bankenaufsicht. Im fortge schrittenen Ansatz kann ein Institut neben der Ausfallwahrscheinlichkeit auch die anderen drei Risikokomponenten intern schätzen 116 , wobei die Schätzungen der Banken konservativ und langfristig orientiert sein müssen. 117
Die Unterlegungsvorschrift für jede Klasse im IRB-Ansatz ergibt sich grundsätzlich aus den oben beschriebenen verschiedenen Risikokomponenten (PD, LGD, EAD, M), einer stetigen Risikogewichtungsfunktion und den daraus resultierenden Risikogewichten. 118 Das unterl egungspflichtige risikogewichtete Aktivum (RWA; s. Fußnote 73) berechnet sich durch Multiplikation der Risikogewichte (RW) mit dem Exposure bei Ausfall (EAD). Der Basisbetrag des aufsichtsrechtlichen EKs ergibt sich aus der Multiplikation des RWA mit dem Solvabilitätskoeffizienten 119 von acht Prozent. Mit Ausnahme des Bereichs Privatkunden wird die
113 Vgl. BIZ (2001 c): [Überblick], S. 23 f.; zur näheren Erläuterung der unterschiedlichen Behandlung von Unternehmens- und Privatkundenkrediten vgl. ebd., S. 23-25.
114 Vgl. DB (2001): [Baseler Eigenkapitalvereinbarung], S. 24 f.
115 Vgl. Fußnote 110.
116 Zur näheren Erläuterung der Schätzung der einzelnen Parameter sowie deren Mindestanforderungen im Advanced Approach vgl. BIZ (2001 a): [Die neue Basler Eigenkapitalvereinbarung], S. 64-75.
117 Vgl. Boos, K.-H./Schulte-Mattler, H. (2001 b): [Externes und internes Rating], S. 350.
118 Zur Berechnung der RW im IRB-Ansatz vgl. BIZ (2001 a), S. 39; zur Definition der RW s. Fußnote 110.
119 Der Solvabilitätskoeffizient definiert das (Mindest-) Verhältnis Risikovolumen zu Risikopuffer, wobei mit Risikovolumen die Summe der risikogewichteten Aktiva (RWA) und mit Risikopuffer die Eigenmittel gemeint sind. Vgl. Traber, U. (2001): [Kreditvergabepraxis der Banken], S. 3.
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Miriam Brockhaus, 2001, Credit Rating im Mittelstand - Eine Betrachtung der zukünftigen finanzwirtschaftlichen Situation mittelständischer Unternehmen unter der besonderen Berücksichtigung der Auswirkungen von Basel II, München, GRIN Verlag GmbH
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