Bedeutung der „Aktie“ und die Rechtsstellung des Aktionärs Daniel Fischer
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis................................................................................................................... II
Abk ürzungsverzeichnis IV
Abbildungsverzeichnis VI
1 Einführung. 1
2 Grundlagen 2
3 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft. 3
3.1 Erwerb der Mitgliedschaft. 3
3.2 Verlust der Mitgliedschaft. 3
4 Pflichten aus der Mitgliedschaft. 4
4.1 Einlagepflicht 4
4.2 Treuepflicht 5
5 Einzelrechte aus der Mitgliedschaft hinsichtlich ihrer Zustehung 6
5.1 Allgemeine Mitgliedschaftsrechte. 6
5.2 Gattungsvorrechte 7
5.3 Sonderrechte. 7
6 Einzelrechte aus der Mitgliedschaft hinsichtlich ihres Inhalts. 7
6.1 Verwaltungsrechte. 7
6.1.1 Teilnahmerecht. 7
6.1.2 Rederecht. 8
6.1.3 Stimmrecht 9
6.1.4 Auskunftsrecht 10
6.1.5 Recht zur Wahl des Aufsichtsrats 12
6.2 Vermögensrechte. 12
6.2.1 Dividendenzahlungsanspruch. 12
6.2.2 Bezugsrecht 13
6.2.3 Recht auf Liquidationserlös 14
7 Gerichtliche Rechte des Aktionärs. 14
7.1 Anfechtungsrecht 14
7.2 Spruchverfahren 16
7.2.1 Squeeze-out 18
7.2.2 Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag. 19
7.2.3 Eingliederung 20
7.2.4 Umwandlung 21
8 Spezielle Rechte des Vorzugsaktionärs. 21
II
Bedeutung der „Aktie“ und die Rechtsstellung des Aktionärs Daniel Fischer
Inhaltsverzeichnis
9 Bedeutung der Aktie. 22
9.1 Bedeutung der Aktie für die Unternehmung 22
9.1.1 Aktien als Finanzierungsinstrument. 22
9.1.2 Aktien als „Akquisitionswährung“ 22
9.2 Bedeutung der Aktie für die Gesellschaft 23
9.2.1 Aktien als Anlageinstrument. 23
9.2.2 Aktien zur Altersvorsorge 24
9.2.3 Aktien zur Erzielung wirtschaftlichen Wachstums. 25
9.2.4 Aktien zur Minderung der Arbeitslosenquote. 25
10 Fazit. 26
Anhang 27
Literaturverzeichnis. 28
Rechtsprechungsverzeichnis 29
Quellenverzeichnis 30
Internetquellenverzeichnis 31
III
Bedeutung der „Aktie“ und die Rechtsstellung des Aktionärs Daniel Fischer
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz a.F. alte Fassung AG Aktiengesellschaft, Zeitschrift „Aktiengesellschaft“ AktG Aktiengesetz AR Aufsichtsrat Az. Aktenzeichen BB Der Betriebsberater (Zeitschrift) BGB Bürgerliches Gesetzbuch BGB-B Die Gesellschaft des BGB (§§ 705 ff.) BGH Bundesgerichtshof BG-Vertrag Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag bzw. beziehungsweise BörsG Börsengesetz d.h. das heißt evtl. eventuell EGAktG Einführungsgesetz zum Aktiengesetz EMRK Europäische Menschenrechtskonvention gem. gemäß GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbHG GmbH-Gesetz h.M. herrschende Meinung HV Hauptversammlung i.d.R. in der Regel IPO Initial Public Offering (Börsengang) i.S.d. im Sinne des i.V.m. in Verbindung mit Jg. Jahrgang KAGG Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften KG Kommanditgesellschaft KonTraG Gesetz zur Kontrolle und Transparenz LG Landgericht
IV
Bedeutung der „Aktie“ und die Rechtsstellung des Aktionärs Daniel Fischer
Abkürzungsverzeichnis
M & A Mergers and Acquisitions m.w.N. mit weiteren Nachweisen n.F. neue Fassung Nr. Nummer o.a. oben aufgeführt OHG Offene Handelsgesellschaft OLG Oberlandesgericht o.V. ohne Verfasser p.a. per annum, jährlich Rdn. Randnummer rkr. rechtskräftig RV Rentenversicherung S. Seite, Satz sog. so genanntes SpruchG Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren u. und u.a. unter anderen Vgl. Vergleiche vs. versus, contra, gegen WG Wechselgesetz WpÜG Gesetz zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb
ZIP Zeitschrift für Wirtschaftsrecht z. B. zum Beispiel
V
Bedeutung der „Aktie“ und die Rechtsstellung des Aktionärs Daniel Fischer
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Zahl der Aktionäre in Deutschland.
Abbildung 2: Verwässerungseffekt im Zuge einer Kapitalerhöhung.
Abbildung 3: Durchschnittliche jährliche Verzinsung einer DAX 30-Investition.
Abbildung 4: Wertentwicklung von 10 nach Jahren. bei Prozent. Rendite.
Abbildung 5: Börsenkapitalisierung in ausgewählten OECD Ländern.
VI
Bedeutung der „Aktie“ und die Rechtsstellung des Aktionärs Daniel Fischer
1 Einführung
"Wer Aktien kauft wird zum Unternehmer und Träger eines Risikos. Ein Irrtum aber ist es, wenn unser wirtschaftliches Rechtsgefühl einen Sonderschutz für kapitalistische Rechtsformen sucht, der von Rechts wegen nicht bestehen sollte." So die nüchternen Worte des Industriellen Rathenau (1867 - 1922). 1
Damit hat Rathenau zutreffend unterstrichen, dass eine Beteiligung an einer Gesellschaft auch mit einem gewissen Kapitalrisiko aus der unternehmerischen Tätigkeit behaftet ist, welches jedoch allzu oft unbeachtet bleibt.
Die AG ist zwar eine "interessenmonistische Organisation" 2 , die ausschließlich zum Wohl der Anteilseigner besteht und somit alle Forderungen der anderen am Unternehmen Beteiligten den Belangen der Anteilseigner unterzuordnen sind, aber die Aktionäre tragen das eigentliche Risiko, da erst nach Befriedigung der Forderungen aller anderen Gruppen, Gewinn- und Liquidationsansprüche der Aktionäre entstehen. 3
Die Zahl der Aktionäre ist zwar seit den Verlusten am Kapitalmarkt wieder gesunken, bewegt sich jedoch nach dem Börsenboom, insbesondere unter Einbeziehung der Fondsbesitzer auf hohem Niveau. (siehe Abbildung 1)
Diese Arbeit soll nach Klarstellung des Mitgliedschaftsverhältnisses des Aktionärs einen gebündelten Einblick in die, über das gesamte Aktien- und Umwandlungsgesetz verstreuten Pflichten und Rechte des Aktionärs geben und hierbei auch auf wichtige Sonderbestimmungen, wie die für Vorzugsaktionäre eingehen. Es folgen die gerichtlichen Rechte des Aktionärs unter besonderer Beachtung spezialrechtlicher Eingriffe in die Aktionärseigenschaft wie z.B. das Delisting oder das Squeeze-out.
Abschließend wird die Bedeutung der Aktie für die unterschiedlichen gesellschaftlichen Interessengruppen erläutert, sowie die Bedeutung der Aktie für die Erreichung volkswirtschaftlicher Ziele und Lösung sozialpolitischer Problemfelder wie die Altersvorsorge. §§ ohne Zusatz betreffen im Folgenden das Aktiengesetz (AktG).
1 Kübler, F., Gesellschaftsrecht, 1999, S.163 (169), zitiert nach Hundhausen in: Das Frankfurter Publizitätsgespräch 1962 S. 32.
2 Kübler, F., Gesellschaftsrecht, 1999, S.163 (164), m.w.N.
3 Kübler, F., Gesellschaftsrecht, 1999, S.163 (164).
1
Bedeutung der „Aktie“ und die Rechtsstellung des Aktionärs Daniel Fischer
Abbildung 1
2 Grundlagen
Grundsätzlich wird die Rechtsposition des Aktionärs durch die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit nach Art. 2 GG bestimmt. Zudem steht das Eigentum an der Aktie im Sinne des Art. 14 GG unter verfassungsrechtlichem Schutz. Dieser Eigentumsschutz beschränkt sich jedoch nur auf den Kauf und den Verkauf der Anteile sowie auf die aus der Mitgliedschaft resultierenden Verwaltungs- und Vermögensrechte. 4 Somit haben Aktionäre lediglich ein "gesellschaftsrechtliches vermitteltes Anteilseigentum" am Unternehmen 5 , kein Sacheigentum. Verfügungsbefugnisse sind damit nur mittelbar wahrnehmbar. Der persönliche Bezug zur Sicherung der persönlichen Freiheit ist wenig ausgeprägt. Der soziale Bezug und die soziale Funktion aufgrund der sozialen Bindung durch den eigentumsrechtlichen Bruchteil am Grundkapital treten an dessen Stelle. 6
4 Vgl. Hoffmann-Becking, M.: Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 4, 1999, S. 73 (73).
5 Ebenda, S. 73 (74).
6 Ebenda, S. 73 (74).
2
Arbeit zitieren:
Daniel Fischer, 2003, Die Rechtsstellung des Aktionärs und die Bedeutung der Aktie, München, GRIN Verlag GmbH
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