Die Macht des Teufels ist heute längst nicht so präsent wie in der Frühen Neuzeit, und kaum jemand glaubt noch daran, dass der Teufel allgegenwärtig sei und sozusagen gleich hinter der nächsten Ecke lauere.
Der Begriff des Teufels wird heutzutage überwiegend metaphorisch benutzt. Ausnahmen stellen in dieser Hinsicht etwa die katholische Amtskirche und der Präsident der USA dar; diese gehen weiterhin von der körperlichen Existenz des „Bösen“ aus, was sie dazu verleitet, es in sehr körperlicher Weise zu bekämpfen. Damit stehen sie Positionen nahe, die in der Hochphase der Hexenverfolgungen im frühneuzeitlichen Europa gang und gäbe waren. Der Teufel, der meist Frauen, manchmal auch Männer verführe, als incubus oder succubus, der Zauberern und Hexen zu allerlei übernatürlichen Fähigkeiten verhelfe, sie etwa anstifte, sich aus den Knochen ungetaufter Kinder „Flugsalben“ anzufertigen, war in der Vorstellungswelt dieser Zeit allgemein verbreitet, und das unabhängig von sozialen und Bildungsgrenzen.
Diejenigen, die sich den landläufigen Vorstellungen von der Macht des Teufe ls entgegenstellten und die Einstellung der Hexenverfolgungen forderten, sind Gegenstand dieser Arbeit. Dabei stehen mit Christian Thomasius und Balthasar Bekker zwei Personen im besonderen Blickfeld. Diese haben sich in ihren Argumentationen von anderen, kritischen Positionen gegen die Hexenverfolgung insofern abgesetzt, als sie sich nicht darauf beschränkten, nur das Prozedere der Hexenprozesse anzugreifen. Vielmehr haben sie proklamiert, es gebe die Möglichkeit gar nicht, das Verbrechen der Hexerei zu begehen, und damit die Prozesse als absurd bezeichnet.
Die ideologisch-dämonologischen Positionen dieser beiden sollen in dieser Arbeit besonders herausgearbeitet werden. Ein Kapitel zur juristisch begründeten Kritik an der Hexenverfolgung findet sich deswegen hierin, weil es mir zur Komplettierung des Themas sinnvoll schien, auch um die Abgrenzungen gradueller von grundsätzlicher Kritik deutlich zu machen.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. „Auf, greift Kapuziner und foltert sie!“
Die juristisch begründete Kritik
1.1. Grundlage
1.2. Phantasie, Pharmaka und Folter:
Kritik am Inquisitionsprozess
2. Von dem, was der Teufel könne und was er tue
2.1. Frühe Kritiker
2.2. Thomasius und der Teufelsbund
2.3. Bekker: Der Teufel ist nicht in der Welt
3. Bibelexegese:
„Nicht die geringste Spur unserer heutigen Zauberey“
3.1. Übersetzung als Waffe:
Für die Differenzierung des Hexenbegriffs
3.2. Bekker: Für eine rationale Bibelinterpretation
3.3. Jesus war kein Schulmeister
3.4. Thomasius: „Stets eine metaphorische Redensart“
4. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die ideologiekritischen Argumentationen von Christian Thomasius und Balthasar Bekker gegen den frühneuzeitlichen Hexenwahn, wobei der Fokus auf ihrer theologischen und juristischen Auseinandersetzung mit der Existenz des Teufels und der Interpretation biblischer Texte liegt.
- Ideologiekritik des Teufelsglaubens und der Hexenverfolgung
- Die Rolle der juristisch begründeten Prozesskritik
- Bibelexegese als Mittel zur Differenzierung des Hexenbegriffs
- Der Einfluss cartesianischer Philosophie auf die Teufelskritik
- Vergleichende Analyse der Positionen von Bekker und Thomasius
Auszug aus dem Buch
1.2. Phantasie, Pharmaka und Folter: Kritik am Inquisitionsprozess
Zu den ersten Kritikern der Prozesse gehörte der Arzt Johannes Weyer, der 1563 sein Buch „De praestigiis daemonum“ herausgab. Behauptungen von Frauen, sie hätten einen Pakt mit dem Teufel geschlossen, erklärte er als Symptome geistiger oder psychosomatischer Störungen. Die Angeklagten beschrieb er durchweg als nicht zurechnungsfähige „närrische weiber“, als „unsinnige Narren und Kinder“. Weyer wies darauf hin, dass derlei Einbildungen die Folge einer blühenden Phantasie in Kombination mit bestimmten Pharmaka sein könne, und erklärte etwa die Vorstellung „melancholischer Weiber“, sie hätten es mit einem incubus zu tun gehabt, damit, das könne Ausdruck von Alpdrücken aufgrund eines übervollen Magens sein.
Um zu beweisen, dass ein Teufelspakt nicht möglich sei, griff Weyer auf das Verständnis vom Vertrag im römischen Recht zurück, etwa auf die Grundlage des guten Glaubens, der beim Teufel nun mal nicht vorausgesetzt werden könnte. Hinzu komme, dass Hexen nicht geschäftsfähig seien. Der Schadenszauber, den angerichtet zu haben sie behaupten, sei nicht real, sondern Satan habe „den Leuten ... ein blawen Dunst für die Augen gemacht“. So fortschrittlich Weyer damit für seine Zeit war, eine der zentralen Grundlagen der Inquisition – die Möglichkeit des Teufels, auf den Menschen einzuwirken – akzeptierte er damit.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Einführung in die Thematik der frühneuzeitlichen Hexenverfolgung und Vorstellung der beiden Hauptakteure Thomasius und Bekker.
1. „Auf, greift Kapuziner und foltert sie!“ Die juristisch begründete Kritik: Analyse der Kritik am Prozessverlauf, der Folterpraxis und der rechtlichen Grundlagen von Hexenprozessen.
2. Von dem, was der Teufel könne und was er tue: Untersuchung der dämonologischen Ansichten der Kritiker und der radikalen Distanzierung von einem körperlich wirkenden Teufel.
3. Bibelexegese: „Nicht die geringste Spur unserer heutigen Zauberey“: Vergleich der Bibelinterpretationen und der methodischen Herangehensweise von Bekker und Thomasius.
4. Fazit: Zusammenfassung der Bedeutung der frühaufklärerischen Kritik und deren Auswirkungen auf die Beendigung des Hexenwahns.
Schlüsselwörter
Hexenverfolgung, Teufelsglaube, Balthasar Bekker, Christian Thomasius, Hexenprozesse, Ideologiekritik, Bibelexegese, Inquisitionsverfahren, Folterkritik, Frühaufklärung, Teufelspakt, Schadenszauber, Cartesianismus, Aberglaube, Hexenbegriff.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die theoretischen Argumente der frühen Gegner des Hexenwahns, insbesondere von Balthasar Bekker und Christian Thomasius, die den Hexenglauben ihrer Zeit als irrational und theologisch unhaltbar entlarvten.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Zentrum stehen die Kritik am juristischen Inquisitionsprozess, die bibelkritische Untersuchung der Hexentheorie und die philosophische Hinterfragung der Macht des Teufels.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, die ideologischen und dämonologischen Positionen von Bekker und Thomasius herauszuarbeiten und aufzuzeigen, wie sie durch ihre Schriften maßgeblich zur Delegitimierung und schließlichen Abschaffung der Hexenprozesse beitrugen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit folgt einer historisch-analytischen Methodik, indem sie die zeitgenössischen Texte der Kritiker untersucht und in den wissenschaftshistorischen Kontext der Frühen Neuzeit einordnet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine Untersuchung juristischer Prozesskritik, eine Analyse der Teufelskonzepte und eine tiefgehende Bibelexegese, die als Instrument diente, um den modernen Hexenbegriff zu dekonstruieren.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Schlagworte sind Hexenverfolgung, Teufelsglaube, Frühaufklärung, Prozesskritik, Bibelexegese und die Namen der beiden Hauptdenker Bekker und Thomasius.
Wie unterscheidet sich die Position von Bekker von jener des Thomasius?
Während Thomasius den Teufel als rein geistiges Wesen ohne leibliche Manifestation sah, ging Bekker noch weiter und bestritt jede Einwirkung des Teufels auf die physische Welt, was ihn in der zeitgenössischen Debatte radikaler positionierte.
Welche Rolle spielt die „Carolina“ in dieser Untersuchung?
Die Constitutio Criminalis Carolina dient als Referenzpunkt für die rechtlichen Rahmenbedingungen der Hexenprozesse, gegen deren Fehlinterpretation und missbräuchliche Anwendung durch Sonderverfahren die Kritiker argumentierten.
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- Frank Brendle (Author), 2004, Auf, greift die Kapuziner und foltert sie: Ideologiekritik von Gegnern der Hexenverfolgung unter besonderer Berücksichtigung von Balthasar Bekker und Christian Thomasius, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/23220