LITERATURVERZEICHNIS
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I
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II
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III
Gliederung
LITERATURVERZEICHNIS I
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS IV
1. EINLEITUNG. 1
2. DIE KOMPETENZORDNUNG DER UNION 3
2.1. HISTORISCHE ENTWICKLUNG 3
2.1.1 POSITIONEN ZUR ENTWICKLUNG DER KOMPETENZVERTEILUNG. 4
2.1.2 DER EUROPÄISCHE RAT VON LAEKEN 5
2.1.3 ZUM PROBLEM DER KOMPETENZSTRUKTUR IN DER EUROPÄISCHEN UNION 7
2.2 HERAUSFORDERUNGEN DER ZUKUNFT -PRÜFKRITERIEN FÜR DIE KONVENTSARBEIT. 9
2.2.1 DARSTELLUNG - KLARHEIT - VERSTÄNDLICHKEIT 10
2.2.2 STRUKTURELLE DEFIZITE DER KOMPETENZORDNUNG. 10
3. DIE ARBEIT DES KONVENTS 12
3.1 ZUSAMMENSETZUNG DES KONVENTS 12
3.2 ARBEITSGRUPPEN DES KONVENTS 13
3.3 DIS KUSSIONSENTWICKLUNG DES KONVENTS 14
4. SYNOPTISCHER VERGLEICH. 18
4.1 STRUKTUR UND PROBLEME DES BISHERIGEN VERTRAGSWERKES 18
4.2 REGELUNGEN DES VERFASSUNGSENTWURFES 24
5. SCHLUSSFOLGERUNGEN UND BEURTEILUNG. 27
5.1 DARSTELLUNG - KLARHEIT - VERSTÄNDLICHKEIT 27
5.2 STRUKTURELLE DEFIZITE DER KOMPETENZORDNUNG. 27
ANHANG. 31
V
1. EINLEITUNG
„[...] Die Europäische Union muss sich auf ihre Hauptszuständigkeiten konzentrieren. Es bedarf einer besseren und deutlicheren Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und den Mitgliedstaaten im Rahmen der Verträge. Es muss unmissverständlich festgelegt werden, dass alle Zuständigkeiten, die nicht ausdrücklich der Union übertragen wurden, bei den Mitgliedstaaten verbleiben. Bei der Wahrnehmung der Zuständigkeiten muss das Subsidiaritätsprinzip strikt, aber auch objektiv beachtet werden [...]“, so Konventspräsident Valéry Giscard d’Estaign.
Eine neue Systematik und Begrenzung der Kompetenzstruktur wird vielfach als Hauptaufgabe formuliert, die der Europäische Rat von Laeken im Dezember 2001 dem Konvent mit auf den Weg gegeben hat. Im Anschluss an den Gipfel in Laeken tagte der Europäische Konvent, bis er schließlich am 18. Juli 2003 den Entwurf zu einem Vertrag über eine Verfassung für Europa vorlegt: Wird dieser Verfassungsentwurf den Ansprüchen an eine neue Kompetenzsystematik gerecht? Diese Frage impliziert, dass klar geregelt ist, wer für was zuständig ist.
Die Fragestellung soll im Rahmen dieser Arbeit beantwortet werden und als roter Faden durch die Darstellung führen. Dabei wird zunächst die Entwicklung der Kompetenzstruktur im Laufe des Integrationsprozesses der Europäischen Gemeinschaft bzw. Union beleuchtet. Welche Positionen bildeten sich heraus und welche Feststellungen sowie weiterführenden Frage n für die Konventsarbeit formulierte der Europäische Rat von Laeken? Besonders relevant erscheint hinsichtlich dieser Arbeit die Entwicklung von Prüfkriterien - welche (Neu-) Regelungen sind notwendig, damit die Europäische Union den Herausforderungen der Zukunft gewachsen ist? Anschließend an das zweite Kapitel folgt eine Betrachtung der Konventsarbeit. Um die Frage nach dem Ergebnis der Kompetenzsystematik in Form des Verfassungsentwurfes be-antworten zu können, wird im dritten Kapitel die Arbeit des Konvents, die maßgeblichen Arbeitsgruppen sowie die Diskussionsent wicklung
1
zur Thematik detailliert geschildert. Entscheidend für eine Prüfung des Entwurfs fasst das folgende Kapitel 4 mit einem synoptischen Vergleich zwischen „altem“ Vertragswerk und neuem Verfassungsentwurf die entscheidenden rechtlichen Grundlagen zur Kompetenzstruktur zusammen. Im Anschluss daran sollen Schlussfolgerungen zu einer abschließenden Beurteilung unter zu Hilfenahme der in Kapitel 2 formulierten Prüfkriterien führen.
2
2. DIE KOMPETENZORDNUNG DER UNION
WELCHEN HERAUSFORDERUNGEN MUSS SICH DER EUROPÄISCHE KONVENT SCHLIEßLICH STELLEN?
2.1. HISTORISCHE ENTWICKLUNG VON DER GRÜNDUNG DER EGKS BIS ZUM VERTRAG VON NIZZA
Sechs Gründerstaaten - Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande - unterzeichneten 1951 den Vertrag zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) als erste supranationale europäische Organisation, die über legislative, judikative und administrative Kompetenzen verfügte. Die Mitgliedstaaten der EGKS riefen 1957/1958 die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) als eine Gemeinschaft mit entsprechenden Befugnissen ins Leben 2 . Daneben wurde die Europäische Atomgemeinschaft konzipiert.
Unter dem Blickwinkel der Kompetenzverteilung enthalten drei Verträge neue Befugnis-Erweiterungen: im Jahr 1982 die Einheitliche Europäische Akte (EEA) mit der Formulierung des Binnenmarktzieles, der genuinen Umweltpolitik sowie der Einigung über den Übergang zur qualifizierten Mehrheit hinsichtlich der Rechtsangleichung; der Vertrag von Maastricht zur Europäischen Unio n mit der Eingliederung der Währungsunion sowie zahlreicher zusätzlicher Politikbefugnisse und präziser allgemeiner Kompetenzausübungsregeln; der Vertrag von Amsterdam mit weiteren Dimensionen gemeinschaftlicher Befugnisse besonders durch die Transformation von Politikbereichen aus dem intergouvernementalen Bereich der dritten Säule in das Kompetenzspektrum der Europäischen Union i u.w. 3 . Mit dem 1993 in Kraft getretenen Vertrag von Maastricht wurde die Europäische Union gegründet,
2 Der EWG liegt im Gegensatz zur EGKS nicht der Integrationsgedanke einer eingreifenden Hohen Behörde primär zugrunde, sondern vielmehr ein Konzept der Integration, das auf einen Gemeinsamen Markt mit Gewähr des freien Handels über die Binnengrenzen der Unterzeichnerstaaten ausgerichtet ist.
3 Übernahme des Schengen-Acquis, Einführung von Beschäftigungspolitik und von Vorschriften des Abkommens zur Sozialpolitik aus dem Maastrichter Vertragswerk.
3
in der die Europäische Gemeinschaft als eine von drei Säulen aufging. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit bilden die anderen beiden Säulen. Der im Jahre 2001 unterzeichnete Vertrag von Nizza beinha ltet dagegen keinerlei vergleichbare Innovationen im Bezug auf die Kompetenzverteilung in der Union. Jedoch findet sich in den Erklärungen zur Regierungskonferenz in Nizza die Aufforderung, eine genauere, dem Subsidiaritätsprinzip entsprechende Abgrenzung von Zuständigkeiten zwischen der EU und den Mitgliedstaaten anzustreben und schließlich zu gewährleisten ii
2.1.1 POSITIONEN ENTWICKLUNG ZUR DER
KOMPETENZVERTEILUNG I M ZUGE DER EUROPÄISCHEN INTEGRATION
Im Zuge der Europäischen Integration fühlten sich die Länder der Bundesrepublik Deutschland besonders aufgrund der Einheitlichen Europäischen Akte 1986 4 sowie des Programms zur Vollendung des Binnenmarktes 1992 bezüglich ihrer staatlichen Existenz und Kompetenz im föderalen System bedroht. Angesichts der Reformen der Gemeinschaft i n den vergangenen Jahren haben sie „mit großem Erfolg „Agenda-Setting“ betrieben“ iii , um ihre eigenen politischen Gestaltungsspielräume zu verteidigen und zu wahren. Auch andere Vertretungen der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in den Mitgliedstaaten übten Kritik an der bestehenden Kompetenzabgrenzung. Besonders beanstandet wurde die Überlagerung von Politikbereichen, für die die Union originär kein Recht besitzt.
Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben mit Abschluss des Vertrages von Nizza (Gipfel von Nizza im Dezember 2000) notwendige Voraussetzungen für die Aufna hme neuer Mitglieder geschaffen. Besonders Ende 2004 beginnt mit der Aufna hme neuer Mitgliedstaaten aus Mittel- und Osteuropa 5 in die EU
4 Inkrafttreten der EEA am 1.Juli 1987.
5 Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn und Slowenien.
4
eine Periode neuer Herausforderungen. Neben diffizilen ökonomischen, politischen und juristischen Problemstellungen stellen sich fundame ntale Fragen hinsichtlich der strukturellen Entwicklung der EU in der Zukunft. In diesem Kontext müssen Weichen für eine erweiterte Gemeinschaft gestellt werden, in der künftig auch Handlungsfähigkeit, demokratische Legitimität sowie innere Geschlossenheit gesichert sind. Die anstehende Diskussion sowie die notwendigen zu beschreitenden Entwicklungsschritte wurden von den Teilnehmern des Europäischen Gipfels in Nizza mit der "Erklärung über die Zukunft der Union" entworfen und angestoßen.
Mit seiner „europapolitischen Grundsatzrede“ eröffnete Joschka Fischer als deutscher Außenminister im Vorfeld des Nizzaer Gipfeltreffens (Mai 2000) die Debatte um die künftige Struktur der EU sowie um die Notwendigkeit eines Verfassungsvertrages. Anschließend widmeten sich Diskussionen und Beiträge europapolitischer Akteure der Frage nach der Finalität Europas sowie den Pro- und Contra-Argumenten einer möglichen EU-Verfassung. Der französische Staatspräsident Jacques Chirac wie auch der deutsche Bundespräsident Johannes Rau sprachen sich grundsätzlich für eine europäische Verfassung aus.
2.1.2 DER EUROPÄISCHE RAT VON LAEKEN ALS AUFTAKT ZUR KONVENTSARBEIT
Im Dezember 2001 einigte sich der Europäische Rat von Laeken darauf, die wesentlichen Fragen und Probleme im Hinblick auf die Zukunft der Europäischen Union anzugehen iv . Dazu setzte er den Konvent zur Zukunft Europas ein, der umfassend und möglichst transparent durch intensive Arbeit dieser Herausforderung stellen und schließlich Vorschläge zu drei wesentlichen Aspekten unterbreiten sollte:
• Das europäische Projekt sowie die Organe der Europäischen Union sollte den Bürgern nähergebracht werden,
• hinsic htlich einer erweiterten Union ergibt sich die Notwendigkeit, das politische Agieren sowie den politischen Raum zu strukturieren und
5
Arbeit zitieren:
Kathrin Woltering, 2004, Das Kompetenzsystem der Europäischen Union, München, GRIN Verlag GmbH
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