Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS 2
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS 3
1. EINLEITUNG 4
1.1 Vorwort. 4
1.2 Gang der Untersuchung. 5
2. DIE ERGÄNZUNGSBILANZ. 6
2.1 Definition 6
2.2 Relevante Anwendungsbereiche. 7
Übertragung i.S.d. § 6 Abs. 5 EStG. 7
2.2.1
Einbringung i.S.d. § 24 UmwStG. 10
2.2.2
Parallelen zwischen Einbringung und Übertragung 10
2.2.3
Weitere Anwendungsbereiche 11
2.2.4
2.3 Einsatz von Ergänzungsbilanzen 12
Die Bildung von Ergänzungsbilanzen. 12
2.3.1
2.3.2 Die Ergänzungsbilanz als Instrument des steuerlichen
Subjektivit ätsprinzips. 15
Faktische oder tatsächliche Buchwertfortführung? 16
2.3.3
2.4 Überlegungen zur Fortführung von Ergänzungsbilanzen 17
2.4.1 Die Ergänzungsbilanz im System der Gewinnfeststellung der
Personengesellschaft. 17
Periodische Fortführung 19
2.4.2
Aperiodische Fortführung. 24
2.4.3
2.5 Zum Charakter von Ergänzungsbilanzen. 25
3. FAZIT 26
LITERATURVERZEICHNIS 28
2
Abkürzungsverzeichnis
A
B BFH Bundesfinanzhof
D DB Der Betrieb
E
F FR Finanz Rundschau
G GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
I
J
R Rz. Randziffer
S
U UmwStG Umwandlungssteuergesetz
W WG Wirtschaftsgut / -güter
3
3 Regniet, M.: Ergänzungsbilanzen, S. 4 ff.
4 Niehus, U.: Fortführung von Ergänzungsbilanzen, in: StuW, 02/2002, S. 117.
6
§ 6 Abs. 5 EStG beschäftigt sich mit der Überführung eines einzelnen Wirtschaftsgutes eines Steuerpflichtigen in ein anderes Vermögen. In den Sätzen 1 und 2 wird dabei der Fall geregelt, dass das Wirtschaftsgut aus einem Betriebsvermögen oder Sonderbetriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft in ein anderes Betriebsvermögen oder Sonderbetriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen überführt wird. Dabei ist der Buchwert fortzuführen, also der gesamte Vorgang gewinnneutral zu gestalten. Diese Vorschrift erscheint nicht verwunderlich, schließlich ist dem Steuerpflichtigen in diesem Zusammenhang kein Veräußerungs- oder Verschleierungswillen zu unterstellen. 6 Allerdings sind diese Fälle für den Themenkomplex der Ergänzungsbilanz auch nicht von Bedeutung und sollen lediglich der Vollständigkeit halber genannt worden sein.
Ebenfalls zum Buchwert fortzuführen sind Übertragungen einzelner Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen oder Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft, sofern die Übertragungen unentgeltlich oder gegen Gewährung oder Minderung von Ge-
5 Regniet,M.: Ergänzungsbilanzen, S. 11.
6 Kirchhof, P.: EStG, § 15, Rz. 450.
7
sellschaftsrechten erfolgt. 7 Diese Regelung wurde zum 01.01.2001 in das EStG aufgenommen und ersetzte das bis dahin bestehende Wahlrecht zwischen Buch-wertfortführung und Teilwertansatz, also der sofortigen Aufdeckung der stillen Reserven durch den Einbringenden. 8
Zumindest fraglich ist, unter welchen Umständen eine Übertragung im Sinne des Gesetzes anzunehmen ist. Schließlich handelt es sich dabei grundsätzlich um einen tauschähnlichen Vorgang, der nach den Bestimmungen des § 6 Abs. 6 EStG zu behandeln wäre und damit im Widerspruch zu den Regelungen des § 6 Abs. 5 EStG steht. 9
Dieses Problem ist sowohl vom Gesetzgeber als auch der Finanzverwaltung erkannt worden. Zum einen bestimmt der § 6 Abs. 6 Satz 4 EStG, dass die Regelungen des Absatzes 5 unberührt bleiben. Des Weiteren erklärt die Finanzverwaltung die Übertragung zu einer Spezialform des Tausches und den § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG zum lex specialis. 10 Damit folgt diese Vorschrift dem juristischen Grundsatz „lex specialis derogat legi generali“ 11 und verdrängt in diesem Fall die Bestimmungen des § 6 Abs. 6 EStG.
Allerdings steht die Übernahme von Verbindlichkeiten im Zuge der Übertragung der erfolgsneutralen Behand-
7 §6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1, 2 EStG.
8 Groh, M.: Teilwerteinbringung, in: DB, 26/03, S. 1403.
9 Zimmermann, R.: Die Personengesellschaft, B., Rz. 383.
10 BMF Schreiben v. 07.06.2001, BMF IV A 6 - S2241 - 52/01, Nr. 1.
11 Das spezielle Gesetz geht dem Allgemeinen vor.
8
Arbeit zitieren:
Dipl.-Kfm. Philip Eugen Deubner, 2004, Einsatz und Fortführung von Ergänzungsbilanzen im Anwendungsbereich von § 6 Abs. 5 EStG, München, GRIN Verlag GmbH
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