Inhaltsverzeichnis
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1. Einleitung 3
2. Definitionen 4
2.1 Toleranz
2.2 Menschenrechte
3. Toleranz und dessen unterschiedliche Verwendung 5
4. Toleranzkriterien 6
4.1 Schaubild
5. Toleranzkompetenz 8
5.1 Toleranzwissen
5.2 Bereitschaft zur Toleranz
5.3 Spezifische Fähigkeiten
6. Intoleranz 10
6.1 Definitionen
6.2 Ursachen von Intoleranz
7. Die UNESCO und Toleranz 12
7.1 Die UNESCO
7.2 Die Erklärung von Prinzipien der Toleranz
8. Die UNO und Menschenrechte 15
8.1 Die UNO
8.2 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
8.3 Kritik an der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“
9. Soziale Arbeit und Menschenrechte 19
9.1 Definition Soziale Arbeit
9.2 Das Handbuch „Menschenrechte und Soziale Arbeit“
9.3 Zweck des Handbuches
9.4 Bedürfnisse, Menschenrechte und Soziale Arbeit
9.5 Philosophische Werte, Menschenrechte und Soziale Arbeit
9.6 Praktische Konsequenz für die Soziale Arbeit
10. Resümee 23
11. Quellenverzeichnis 24
2
1. Einleitung
Die demokratische Gesellschaft sieht sich als pluralistische Gemeinschaft, die offen gegenüber allen Menschen ist, unabhängig von deren Hautfarbe, Glauben, Staatsangehörigkeit oder kulturellen Hintergrund. Doch auf welcher Grundlage kann diese Sicht der Dinge bestehen?
Um dieser Frage nachzugehen, habe ich mich i n der nachstehenden Hausarbeit mit dem Thema „Toleranz und Menschenrechte“ auseinandergesetzt. Beginnen möchte ich hier bei mit einigen Definitionen von Toleranz und Menschenrechten, um die Begriffe verständlich und nachvollziehbar zu machen. Darauf folgen die Darstellung der unterschiedlichen Verwendung des Toleranzbegriffes. Unter Punkt vier habe ich mich mit den Kriterien für ein tolerantes Verhalten auseinander gesetzt.
Ein weiterer Punkt dieser Hausarbeit ist die Auseinandersetzung mit der Frage, welche Kompetenzen ein Mensch für die Bildung und das Einsetzen von Toleranz benötigt. Um die Bedeutung von Toleranz in der heutigen Gesellschaft noch besser zu verdeutlichen habe ich mich ebenfalls mit der Intoleranz und ihren Ursachen beschäftigt und dies unter Punkt sechs zusammengefasst.
Dem folgen die Schilderung der Auseinandersetzung der UNESCO mit dem Thema Toleranz und die daraus entstandene Erklärung von Prinzipien der Toleranz. Bei der Bearbeitung der Fragen zu Menscherechten, kommt man unabdingbar mit der UNO und der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ in Kontakt. Dies ist der Grund, warum ich mich unter Punkt acht genauer mit dieser Erklärung auseinandergesetzt habe.
Ein weiterer Punkt ist die Verbindung von Sozialer Arbeit und Menschenrechten. Ich versuche zu klären, welche Rolle die Menschenrechte für die Soziale Arbeit spielen und welche Konsequenzen dies hat bzw. haben kann.
Als letzten Punkt ziehe ich ein Resümee zur Auseinadersetzung mit dem Thema „Toleranz und Menschenrechte“.
3
2. Definitionen
Bei der Auseinandersetzung mit dem Thema ist es wicht ig zu wissen, was Toleranz und Menschenrechte bedeuten; man muss die Begriffe definieren.
Festzustellen ist, dass es unterschiedliche Definitionen dieser beiden Begriffe gibt. Um die Begriffe ausführlich zu erklären, führe ich einige Definition auf, auch um das breite Spektrum dieser Worte zu verdeutlichen.
2.1 Toleranz
Ø Seinen Ursprung findet der Begriff im Latein (tolerare: ertragen, aushalten und toles: die Last). Toleranz ist das Geltenlassen anderer Weltanschauungen, Religionen, Lebensentwürfe und Überzeugungen. In den Grund- und Menschenrechten ist das Toleranzgebot in der Form von Gedanken-, Glaubens- und Gewissensfreiheit normiert. Diese Grundfreiheiten sind die unbedingte Voraussetzung für eine demokratische und humane Gesellschaft. 1 Ø Toleranz ist die Bereitschaft, auch andere Ausfassungen und Verhaltensweisen zu dulden, als sie für den Durchschnitt oder für die eigene Lebensform gelten. Toleranz setzt die Fähigkeit voraus, sich in andere Menschen und Lebenswelten einfühlen zu können. 2
Ø Toleranz bedeutet Respekt, Akzeptanz und Anerkennung der Kulturen unserer Welt, unserer Ausdrucksformen und Gestaltungsweisen unseres Menschseins in all ihrem Reichtum und ihrer Vielfalt. Ebenso ist Toleranz nicht gleichzusetzen mit Nachgeben, Herablassen oder Nachsicht. Sie ist eine aktive Lebenseinstellung. Toleranz ist die Grundvorrausetzung, die Menschenrechte, den (kulturellen) Pluralismus, die Demokratie und den Rechtsstaat zu ermöglichen. 3 Ø Toleranz ist die Duldung von unüberwindbaren Differenzen in Fragen des Glaubens oder grundsätzlicher Überzeugungen. 4
2.2 Menschenrechte
Ø Die Menschenrechte sind grundlegende Rechte, die jeden Einzelnen zustehen, weil sie in seiner Menschenwürde wurzeln. Die Menschenrechte werden mit der Geburt erlangt, sind untastbar, unveränderlich und dürfen vom Staat nicht genommen oder
1 vgl. Microsoft® Encarta® Professional 2002. © 1993-2001 Microsoft Corporation.
2 vgl. Knoll, S. 412
3 vgl. UNESCO, 1995
4 vgl. Treichel, 2003
4
eingeschränkt werden. Zu ihnen zählt das Recht auf Leben und körperliche Unverzehrtheit, auf Gleichheit vor dem Gesetz, Meinungs- und Glaubensfreiheit, Schutz vor willkürlicher Verhaftung, Folter und Sklaverei sowie vor Diskriminierung und Verfolgung wegen ethnischer, religiöser und geschlechtlicher
Zugehörigkeit. 5
Ø Das deutsche Grundgesetz bindet in Art. 1 Abs. 3 des Grundgesetztes, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung an die unmittelbar geltenden Grundrechte, die neben den allgemeinen Menschenrechten auch die politische Rechte der in Deutschland
lebenden Menschen und Staatsbürger umfassen. 6 Ø Menschenrechte sind Rechte, die jedem Menschen zustehen. Sie sind unveräußerliche Rechte und können daher nicht durch andere Gesetze, geschlossene Verträge oder andere rechtsve rbindliche Formen genommen werden. Sie stehen jedem Menschen zu, allein auf der Tatsache beruhend, dass er Mensch
ist. 7
Ø Menschenrechte sind im materiellen Sinn vor- und überstaatliche Rechte, die ein Staat nicht nach Maßgabe seiner Verfassung verleiht, sondern die vorkonstitutionell gelten und allenfalls deklaratorisch anerkannt werden können. Als Menschenrechte werden vor allem die politischen Freiheitsrechte und Grundfreiheiten begriffen. Im formellen Sinn sind Menschenrechte Grundrechte, die allen sich i n einem Staatsgebiet aufhaltenden Menschen zustehen - im
Unterschied zu den Bürgerrechten. 8
3. Toleranz und dessen unterschiedliche Verwendung
Überwiegend bezog sich der Begriff, historisch gesehen, auf das Zusammenleben der unterschiedlichen Religionen. Im Laufe der Zeit wurde der Begriff auch auf die verschiedenen politischen Anschauungen ausgeweitet. Heute gebrauchen wir den Begriff weit gefasster. Toleranz versucht die Fragen des Miteinanderlebens von verschiedenen ethnischen, sprachlichen und rassischen Gruppen zu beantworten. Zudem versucht sie das
5 vgl. Microsoft® Encarta® Professional 2002. © 1993-2001 Microsoft Corporation
6 vgl. Artike l 1, Grundgesetz
7 vgl. http://www.net-lexikon.de/Menschenrechte.html
8 vgl. Mühleisen 1993, S. 3 f.
5
Zusammenleben verschiedener Gruppen wie zum Beispiel Heterosexuellen und Homosexuellen oder behinderten und nicht behinderten Menschen zu ermöglichen. Das Verständnis von Toleranz im religiösen und im sozialen Sinne bringt unterschiedliche Probleme mit sich. Toleranz im religiösen Sinne beinhaltet auch immer einen Diskurs über die Wahrheit sowie über das theoretische und praktische Nebeneinander der verschiedenen und oft auch gegensätzlichen Wahrheiten (Re ligionen).
Bei Toleranz im sozialen Sinne stehen andere Probleme wie zum Beispiel Vorurteile und die daraus entstehende Diskriminierung im Vordergrund.
Die Gründe, die man zur Verteidigung der Toleranz in Bezug auf die o. g. Bedeutungen anführt, sind folglich nicht dieselben. Ebenso unterscheiden sich auch die beiden dazugehörigen Formen der Intoleranz. Die „religiöse“ Form der Intoleranz rührt daher, dass jeder Vertreter einer Religion, sich im Besitz der absoluten Wahrheit wähnt. Die „soziale“ Intoleranz entspringt dem Vorurteil, dass nur ich der richtigen Art und Weise zu leben nachgehe und verlange, dass jeder in meiner Gesellschaft es mir gleich tut. 9
4. Toleranzkriterien
Um eindeutig bestimmen zu können, ob und wann ein Fall von Toleranz vorliegt, müssen drei Kriterien erfüllt sein:
1. Konflikt: Damit Toleranz überhaupt zum Tragen kommt, muss in erster Linie ein Konflikt vorliegen. Ein Konflikt entsteht dann, wenn die eigenen Deutungsmuster, Werte oder Normen mit anderen (gegensätzlichen) Ansichten konfrontiert werden und dabei das Gefühl oder die Tatsache entsteht, dass die eigene Meinung angezweifelt oder verletzt wird.
2. Gewaltlosigkeit: Ein weiteres Kriterium für Toleranz ist die Gewaltlosigkeit innerhalb eines Konflikts. Die Gewaltlosigkeit kann in diesem Fall aktiv oder passiv (im Sinne des Aushaltens des Konflikts) erfolgen.
3. Anerkennung der Gleichberechtigung: Nur wenn die Konfliktpartner anerkennen, dass beide das gleiche Recht auf freie Entfaltung haben, wird es dem Einzelnen möglich sein andere Deutungsmuster, Werte und Normen auszuhalten oder gemeinsam Regelungen für den Konflikt zu finden.
9 vgl. Bobbio, S. 87 f.
6
Quote paper:
Finja Nissen, 2004, Toleranz und Menschenrechte, Munich, GRIN Publishing GmbH
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