I
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis III
Abbildungsverzeichnis IV
1 Einleitung 1
2 Das Europäische System der Zentralbanken 2
3 Auswirkungen der Erweiterung des Euro-Währungsgebietes
auf die heutige Beschlussfassung der Europäischen
Zentralbank 4
3.1 Verlust an Entscheidungseffizienz 5
3.2 Zunahme der Asymmetrien 6
3.2.1 Politisches versus ökonomisches Gewicht 6
3.2.2 Europaweite versus nationale Perspektive 8
3.3 Ergebnis 10
4 Der Vorschlag der Europäischen Zentralbank für ein neues
Abstimmungsverfahren 10
4.1 Rahmenbedingungen 10
4.1.1 Ermächtigungsklausel 10
4.1.2 Fünf Grundsätze 11
4.2 Funktionsweise 12
4.3 Öffentliche Kritik am Vorschlag der Europäischen
Zentralbank 14
5 Anforderungskriterien für Reformen 17
5.1 Effizienz 17
5.2 Transparenz 18
5.3 Europaweite Perspektive 18
5 4 Politische Akzeptanz 19
II
5.5 Zum Zusammenhang der Anforderungen mit den fünf
Grundsätzen der Europäischen Zentralbank 20
5.6 Ergebnis 21
6 Alternative Reformmodelle 21
6.1 Theoretische Reformszenarien 21
6.1.1 Zentralisation 21
6.1.2 Repräsentation 22
6.1.3 Gewichtung 24
6.1.4 Rotation 25
6.2 Praktische Reformbeispiele 26
6.2.1 Der Vorschlag Eijffingers 26
6.2.2 Der Vorschlag des Europäischen Parlaments 27
6.2.3 Der Vorschlag des Deutschen Instituts für
Wirtschaftsforschung 29
7 Zusammenfassende Bewertung und Vergleich der
praktischen Reformbeispiele, des EZB-Vorschlags und des
Status quo Modells 31
7.1 Effizienz 31
7.2 Transparenz 33
7.3 Europaweite Perspektive 33
7.4 Politische Akzeptanz 35
7.5 Zusammenfassung und Empfehlung 37
8 Fazit 38
Literaturverzeichnis 40
IV
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1 Asymmetrien bei der Euroraumerweiterung
Abb. 2 Mitgliederanzahl der EZB im Vergleich
Abb. 3 Politisches versus ökonomisches Gewicht
Abb. 4 Die zwei Stufen des Rotationsmodells
Abb. 5 Das Rotationsmodell der EZB im Euroraum 25 Szenario
Abb. 6 Gruppeneinteilung im Modell des DIW
Abb. 7 Bewertung der Modelle in Bezug auf die Effizienz
Abb. 8 Bewertung der Modelle in Bezug auf die europaweite
Perspektive
Abb 9 Zusammenfassung der Bewertung
1
1 Einleitung
Europa steht vor einer neuen Herausforderung - zum 01.05.2004 sollen mit Polen, Ungarn, Tschechien, der Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland, Litauen, Zypern und Malta zehn neue Vollmitglieder in die EU aufgenommen werden. Außerdem sind mit der Türkei Beitrittsgespräche für Ende 2004 geplant und ab 2008 könnten Bulgarien und Rumänien als neue Mitglieder hinzukommen. Diese Erweiterung wird nicht nur das geographische Gesicht der EU verändern sondern weitreichende Auswirkungen auf alle beteiligten Institutionen haben 1 . Eine dieser betroffenen Institutionen stellt die Europäische Zentralbank dar. So wird im Allgemeinen angenommen, dass sich innerhalb der nächsten drei bis sieben Jahre die Anzahl der euroführenden Länder verdoppeln könnte 2 , was schwerwiegen-
de Konsequenzen für die Effizienz von geldpolitischen Entscheidungen hätte, insofern eine Reform der EZB Abstimmungsregeln ausbliebe.
Die Reform dieser Abstimmungsregeln, die Darstellung alternativer Entscheidungsmodelle für die EZB, die kritische Bewertung der dargestellten Varianten anhand eines Anforderungskataloges sowie die abschließende Herausarbeitung einer Empfehlung sollen Schwerpunkte der vorliegenden Arbeit sein. Um dieses Ziel zu erreichen, werden in Kapitel 2 zunächst der Aufbau sowie die Aufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken kurz erläutert. Insbesondere wird auf die Organe und die Art der Beschlussfassung der EZB eingegangen. Im folgenden Abschnitt 3 werden mögliche Konsequenzen auf das heutige Abstimmungsverfahren der EZB, welche sich durch die Erweiterung des Euroraumes 3 ergeben, dargestellt. Im Fokus stehen dabei die Punkte Verlust an Entscheidungseffizienz sowie Ausweitung der Asymmetrien. Das von der EZB neu entwickelte Abstimmungsverfahren für den EZB-Rat wird im Zentrum des Kapitels 4 stehen. Hierfür werden zu Beginn die rechtlichen sowie grundsätzlichen Rahmenbedingungen, innerhalb derer sich die Reformen bewegen dürfen, aufgezeigt. Im Anschluss daran wird die Funktionsweise des Verfahrens beschrieben und die öffentliche Kritik am Modell dargelegt. Daran schließt sich in Kapitel 5 die Entwicklung eines Anforderungskataloges für Abstimmungsmodelle, um diese bewerten und vergleichen zu können. Kapitel 6 widmet sich alternativen Reformszenarien. Hierzu
1 Vgl. Europäische Zentralbank (2003a), S. 79.
2 Vgl. Berger (2002), S. 4.
3 Der Begriff Euroraum wird nachfolgend synonym für die Länder verwendet, die dem Euro- Währungsgebiet angehören.
2
werden zunächst die verschiedenen theoretisch möglichen Reformwege dargestellt, bevor im Anschluss daran drei Modellvorschläge aus der Praxis erläutert werden. In Abschnitt 7 folgt eine vergleichende Bewertung aller behandelten Modelle anhand der in Kapitel 5 entwickelten Anforderungskriterien mit dem Ziel, eine oder mehrere empfohlene Varianten herauszuarbeiten. Schließen wird die Arbeit in Kapitel 8 mit einem Fazit.
2 Das Europäische System der Zentralbanken
Das Europäische System der Zentralbanken setzt sich aus der Europäischen Zentralbank und den 15 nationalen Zentralbanken der EU-Mitgliedsländer zusammen. Die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, die dem Euroraum nicht angehören 4 , besitzen innerhalb des ESZB eine Sonderstellung: Sie dürfen ihre jeweilige nationale Geldpolitik verfolgen, nehmen aber nicht an Entscheidungen bezüglich der Geldpolitik für den Euroraum und an deren Umsetzung teil. Vorrangiges Ziel des ESZB ist nach Artikel 2 der Satzung des ESZB die „Gewährleistung der Preisstabilität“ 5 . Kernaufgaben, die in diesem Zusammenhang wahrgenommen werden, umfassen:
die Unterstützung der allgemeinen Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft,
die Festlegung und Ausführung der Geldpolitik des Euroraumes,
die Durchführung von Devisengeschäften,
die Haltung und Verwaltung der Währungsreserven der Mitgliedsstaaten sowie
die Förderung der reibungslosen Funktionsweise der Zahlungssysteme.
Geleitet wird das ESZB von den Beschlussfassungsorganen der EZB, zu welchen derzeit neben dem Direktorium und dem EZB-Rat auch der Erweiterte Rat zählt, da mit Dänemark, Großbritannien und Schweden EU-Mitgliedsstaaten existieren, die den Euro noch nicht eingeführt haben 6 . Die Zusammensetzung und die Aufgaben dieser drei Gremien werden nachfolgend kurz erläutert.
4 Es sind dies Dänemark, Großbritannien und Schweden.
5 Vgl. Europäische Zentralbank (2002a), S. 2.
6 Es sei darauf hingewiesen, dass aus Platzgründen vornehmlich auf die Beschlussfassungsorgane der EZB und die Art und Weise, wie Entscheidungen heute getroffen werden, eingegangen wird. Vertiefende Informationen zum institutionellen Rahmen des ESZB, der rechtlichen Stellung und der Unabhängigkeit des Eurosystems sowie zum Instrumentarium der EZB findet der interessierte Leser in: European Central Bank (1999), S. 55-63, Europäische Zentralbank (2002b) oder Brückner/Hagen (2001), S. 2-5.
3
Das Direktorium hat die Aufgabe, vom EZB-Rat übertragene Anweisungen umzusetzen, Weisungen an die nationalen Notenbanken zu erteilen sowie die Geldpolitik gemäß den Leitlinien des EZB-Rats auszuführen 7 . Das Direktorium besteht aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten sowie vier weiteren Mitgliedern. Die von einem Kreis in Bank- und Währungsfragen anerkannter Spezialisten ausgewählten Direktoriumsmitglieder werden alle acht Jahre durch die Regierungen der Mitgliedsstaaten auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs gewählt, wobei eine Wiederwahl ausgeschlossen ist und die Direktoren Staatsangehörige eines Mitgliedslandes der Europäischen Währungsunion sein müssen. Das Direktorium stimmt mit einfacher Mehrheit ab, wobei die Stimme des Präsidenten in der Pattsituation entscheidet.
Der EZB-Rat besteht gegenwärtig aus 18 stimmberechtigten Mitgliedern, welche sich aus dem sechsköpfigen Direktorium und den 12 Präsidenten der nationalen Zentralbanken der Mitgliedsländer der Europäischen Währungsunion zusammensetzen. Zu den Schwerpunkten seiner Arbeit zählen die Festlegung der Geldpolitik für den Euroraum sowie die Entwicklung von Entscheidungen und Leitlinien, die der Erfüllung der dem Eurosystem übertragenen Aufgaben dienen 8 . Auch der EZB-Rat stimmt nach dem Prinzip der einfachen Mehrheit ab, jedoch wird nach allgemeiner Ansicht überwiegend dem Einstimmigkeitsprinzip gefolgt 9 . Für Beschlüsse, die weder das Kapital der EZB noch die Verteilung der Gewinne und Verluste betreffen 10 , hat nach dem „one member - one vote“ Grundsatz des Artikels 10.2 der ESZB/EZB-Satzung 11 jedes Mitglied eine Stimme, wobei für die Wirksamkeit von Entscheidungen mindestens zwei Drittel der Mitglieder abstimmen müssen. Wie beim Direktorium entscheidet auch im EZB-Rat bei Stimmengleichheit die Stimme des Präsidenten.
Der Erweiterte Rat umfasst gegenwärtig 17 Mitglieder. Hierzu zählen neben den Präsidenten der nationalen Zentralbanken der EU auch der Präsident und Vize-Präsident der EZB. Zu seinen Aufgaben zählt vor allem eine Beratungsfunktion in Fragen der Aufsicht über Kreditinstitute. Daneben wirkt der Erweiterte Rat bei der Erhebung statistischer Daten, den
7 Vgl. European Central Bank (1999), S. 60.
8 Vgl. European Central Bank (1999), S. 59.
9 Darauf weisen neben Lommatzsch/Tober (2002) auch Brückner/Hagen (2001), S. 3, hin.
10 Bei solchen Entscheidungen werden die Stimmen im EZB-Rat nach den Anteilen der nationalen Zentralbanken am gezeichneten Kapital der EZB gewogen - vgl. Europäische Zentralbank (2002a), S. 4-5.
11 Vgl. Europäische Zentralbank (2002a), S. 4.
4
Berichtstätigkeiten sowie den buchmäßigen Erfassungen der Meldungen der Geschäfte der nationalen Zentralbanken mit. 12
Die Darstellung der heutigen Beschlussorgane der EZB zeigt, dass eine Erweiterung des Euro-Währungsgebietes ohne eine Reform der Abstimmungsregeln vor allem Auswirkungen auf die Entscheidungsfindung des EZB-Rats hätte 13 , da dieser mit einem erheblichen Mitgliederzuwachs rechnen müsste. So gehen unterschiedliche Autoren 14 davon aus, dass die Anzahl der Stimmberechtigten im unreformierten EZB-Rat im Jahre 2006 von heute 18 auf bis zu 28 oder sogar 31 steigen könnte, wenn neben den zehn neuen Mitgliedsländern auch Großbritannien, Schweden und Dänemark dem Euroraum beitreten würden. Welche Folgen dies auf die Beschlussfassung der EZB hätte, wird Gegenstand des nächsten Kapitels sein.
3 Auswirkungen der Erweiterung des Euro-Währungsgebietes
auf die heutige Beschlussfassung der Europäischen
Zentralbank
Konsequenzen für die Entscheidungsfindung ergeben sich nicht nur durch den oben angesprochenen Mitgliederzuwachs im EZB-Rat, sondern auch durch die der Erweiterung inhärente Asymmetrie zwischen bestehenden und neu hinzutretenden Länder. Abbildung 1 veranschaulicht diesen Sachverhalt für zwei verschiedene Beitrittsszenarien indem die aktuellen Bevölkerungs- und BIP-Werte des Euroraumes mit den entsprechenden Werten bei einer Zunahme der Mitgliedsländer ins Verhältnis gesetzt werden. Im mittleren Teil der Grafik wird z.B. deutlich, dass im Falle der Erweiterung um die der EU im Mai 2004 hinzutretenden Länder die Mitgliederanzahl sich zwar um 83,3% erhöht, jedoch die Bevölkerung und das BIP des Euroraumes nur unterproportional um 24,4% bzw. 5,9% zunehmen.
Die Auswirkungen dieser Asymmetrie sowie die Folgen eines deutlichen Mitgliederanstiegs im Hauptbeschlussfassungsorgan der EZB auf dessen Entscheidungsfindung werden nachfolgend analysiert.
12 Vgl. European Central Bank (1999), S. 60-61.
13 Es sei darauf hingewiesen, dass die der EU beitretenden Länder zunächst die Maastricht-und einige andere Kriterien erfüllen müssen, bevor sie den Euro einführen dürfen und somit dem EZB-Rat beitreten. Für eine ausführliche Darstellung siehe z.B. Baldwin et al (2001), S. 4-5 oder Eijffinger (2003), S. 2-3.
14 Vgl. z.B. Berger (2002), S. 4, oder Lommatzsch/Tober (2003), S. 69.
3.1 Verlust an Entscheidungseffizienz
Es wird gemeinhin argumentiert, dass durch eine Zunahme der Stimmberechtigten im EZB-Rat die Effizienz der zu treffenden Entscheidungen abnehmen wird 15 . Nicht nur die Reaktionsfähigkeit auf äußere Einflüsse sondern auch die Handlungsfähigkeit insgesamt würde im Fall der Vergrößerung um 10 oder mehr Mitglieder stark in Mitleidenschaft gezogen 16 . Des weiteren würde die Diskussionszeit in Meetings stark zunehmen, insofern alle Teilnehmer ihre Position und Vorstellungen einbringen 17 und der heutigen Tendenz des Rates zu einstimmigen Entscheidungen 18 könnte, wenn überhaupt, nur noch schwer gefolgt werden. Außerdem zeigt der in Abbildung 2 dargestellte Vergleich mit der Praxis, dass die Größe des EZB-Rates andere Beschlussfassungsorgane des Zentralbankensektors bereits heute übertrifft 19 . Gleichzeitig wird deutlich, dass die Entscheidungsmacht der Direktoren im EZB-Rat mit steigender Anzahl der Mitglieder stetig abnimmt. Auf diesen Sachverhalt wird in Kapitel 3.2 noch näher eingegangen.
15 Vgl. Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (2002), S. 2.
16 Vgl. Meade (2002).
17 Vgl. Berger (2002), S. 9 oder Berger/Haan/Inklaar (2002), S. 5.
18 Siehe hierzu Fußnote 9.
19 Siehe auch Meade (2002).
Arbeit zitieren:
Benjamin Heigert, 2004, Geldpolitische Aspekte der Erweiterung des Euro-Währungsgebietes: Zur Reform der Abstimmungsregeln im EZB-Rat, München, GRIN Verlag GmbH
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