GLIEDERUNG Seite
1 Einleitung 2
2 Die Geschichte der Bewertung behinderten Lebens 3
2.1 Antike bis Nationalsozialismus
2.2 Moderne Gentechnik und der Griff nach dem Leben 4
3 Behinderung und Abtreibung 6
3.1 Vorgeburtliche Untersuchungen Genetische Beratung 7
3.2 218 Strafgesetzbuch 10
3.3 Der Schutz von ungeborenem menschlichen Leben in anderen Ländern 11
3.4 Behinderung und ihre Vererbung 12
3.5 Beratung zum Schwangerschaftsabbruch 13
4 Ethische Grundaussagen 14
4.1 Die Diskussion über Ethik am Beispiel des Präferenzutilitarismus von Singer 15
4.2 Deonthologische Ethik 18
4.3 Beginn von Menschsein 19
4.4 Dammbruch 21
5 Ethische Folgerungen und die Bewertung behinderten Lebens 22
Literaturverzeichnis 25
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1 Einleitung
Unter Ethik versteht man die philosophische Lehre vom sittlichen Wollen und Handeln des Menschen. Seit der Antike sucht der Mensch in einem nie endenden Diskurs nach allgemeingültigen Normen und Maximen. Eine besondere Brisanz aber auch eine besondere Schwierigkeit entsteht bei der Suche nach dem rechten Handeln im Umgang mit Lebewesen, die aufgrund ihres Entwicklungsstandes, (z.B. die Zygote), ihrer Krankheit (Koma-Patienten) oder eines fehlenden personalen Bewusstseins (Schwerstbehinderte) ihre Bedürfnisse nicht formulieren oder diese gegen andere nicht verteidigen können. Kollidieren unterschiedliche Interessen, wie beispielsweise die von Eltern und ungeborenen Kindern oder jene der gesamten Gesellschaft und des Individuums ist es die Aufgabe des Staates nach den ethisch gültigen Maximen Entscheidungen zu treffen und Handlungsvorgaben zu machen. Der medizinische Fortschritt sichert Frühgeburten ab der
25. Schwangerschaftswoche ein Überleben und die Erfolge der Gentechnik, rücken die
Schaffung des Menschen nach Maß in erreichbare Nähe. Der Diskurs über ethisch allgemeingültige Aussagen wird damit vor neue Probleme gestellt. Die Diskussion unter Theologen, Philosophen und Naturwissenschaftlern über „Wohl und Weh“ dieser neuen Technologien bleibt hinter der Geschwindigkeit der wissenschaftlichen Entwicklung zurück. Die Politik reagiert, so scheint es, nur noch unter Sachzwang und im Nachhinein.
1 liegt in einigen Ländern der Welt in den
Die Verantwortung für menschliche Embryonen Händen von ehrgeizigen Wissenschaftlern, verunsicherten Ärzten und besorgten Eltern. Wissenschaftliche Erfolge und die damit verbundenen wirtschaftlichen Vorteile setzen Maßstäbe, die über Innovation und Stagnation entscheiden. Bei einer unerwünschten Schwangerschaft müssen Prioritäten gesetzt werden. Die Anerkennung der Rechte des Ungeborenen geht zunächst zu Lasten des Rechts auf Selbstbestimmung der Mutter. Wird umgekehrt die Autonomie der Mutter gewahrt, ist dies bei einer ungewollten Schwangerschaft das Todesurteil für den Embryo bzw. den Fetus.
1 In der Literatur werden die beiden Begriffe Embryo und Fötus unterschiedlich verwendet. Ich beziehe mich auf die Definition im Duden, wonach
die menschliche Leibesfrucht bis zum Ende des vierten Monats als Embryo und ab dem dritten Monat als Fötus bezeichnet wird. Verweise ich auf
Autoren, verwende ich die Begriffe, wie in der jeweiligen Literatur.
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Diese Arbeit wird sich der umfangreichen Thematik nur im Teilbereich „Abtreibung und pränatale Diagnostik“ nähern können. Eine vertiefende Diskussion der ethisch relevanten Fragen wird leider nicht möglich sein. Die Erörterung der wichtigsten Aspekte soll einen Überblick über den derzeitigen Stand ethischer Grundfragen im Zeitraum der Schwangerschaft bieten.
Dazu wird zunächst ein kleiner Abstecher in die Geschichte gemacht. Die gültigen deutschen Gesetze zum Schutz des ungeborenen Lebens werden erläutert. Der Blick ins Ausland wird die erheblichen Unterschiede in der Beurteilung menschlicher Embyonen verdeutlichen. Anschließend sollen die zwei markantesten Positionen zum Thema beleuchtet und der Frage nachgegangen werden: „Wann beginnt menschliches Leben?“ Die Frage nach Verantwortung im Bereich der Beratung und die häufige Warnung vor einem Dammbruch der Bewertung menschlichen Lebens werden am Ende der Arbeit diskutiert.
2 Die Geschichte der Bewertung behinderten Lebens
2.1 Antike bis Nationalsozialismus
Der Wunsch nach dem Idealbild des Menschen prägte schon früh den Umgang mit behinderten Kindern. Bereits bei Platon ist zu lesen, wie mit missgebildeten Kindern zu verfahren sei:
„...die der schlechten aber, und wenn eines von den anderen verstümmelt geboren ist,
werden sie, wie es sich ziemt, in einem unzugänglichen und unbekannten Ort verbergen.“
(Platon 400 v. Chr.: In Antor/Bleidick 1998/2, S.19)
Aristoteles empfiehlt gar ein Gesetz, wonach nichts „verstümmeltes“ aufgezogen werden solle. Selbst Luther sah in Wechselkindern nur ein Stück Fleisch, denen keine Seele innewohne. Im Mittelalter galten Krankheit, Leid und Behinderung gar als Indiz für sündhaftes Leben und persönliche Schuld. (vgl. Antor/Bleidick 1998) Der theologische Gesichtspunkt, der Mensch in seiner besonderen „Seinsweise“ sei Gottes Ebenbild, hatte auf die Behandlung von Behinderten keine wesentliche Auswirkung. Durch mitfühlendes Handeln, wollte man sich eher selbst den Zugang in den Himmel erwirken. Die
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individualisierende Gegenbewegung der Aufklärung verband Leid mit „Auserwähltsein“. Der große Aufklärer Rousseau ist dennoch der Auffassung, mit der Sorge für ein unnützes Leben verliere der Erzieher Zeit, die der Wertsteigerung des Lebens gewidmet gewesen sei. (a.a.O., S. 28) Erst bei Comenius und Pestalozzi finden sich Hinweise auf die Förderung behinderter Kinder um ihrer selbst Willen. So sei, wie Comenius sagt, gerade für den Schwächsten Hilfe am Nötigsten, um ihn von seiner Stumpfheit und Dummheit zu befreien. Kant verhalf dem humanen Gebot der Ethik zum Durchbruch, wonach der Mensch nicht zu einem ausserhalb ihm liegenden Zweck missbraucht werden dürfe (vgl. Antor/Bleidick 1998, S. 84). Die Suche nach der biologischen Prävention gegen Behinderung und Krankheit durchläuft dennoch weiterhin die Menschheitsgeschichte. Der Sozialdarwinismus knüpfte bei Darwins Werk über „Die Entstehung der Arten durch natürliche Zuchtwahl oder die Erhaltung der begünstigten Rassen im Kampf ums Dasein“ an. Er fiel in Zeiten der „Technikgläubigkeit“, der „Herrenmoral“ auf einen idealen Nährboden und erfuhr den Höhepunkt seiner Ideologie und seine politische Umsetzung in Rassenhygiene, Zwangssterilisation und Vernichtung unerwünschter Menschen während des Nationalsozialismus. (a.a.O.) Die Auffassung, behindetes Leben sei minderwertig, zieht sich kontinuierlich durch Jahrhunderte und ist nicht nur eine ethische Entgleisung von totalitären Systemen. Die Befürchtung, der Eingriff in das Lebensrecht im Einzelfall könnte die Menschenwürde insgesamt auf die schiefe Bahn bringen (vgl. Antor/Bleidick 1998), sollte gerade in einer nützlichkeitsorientierten Gesellschaft ernst genommen werden.
2.2 Moderne Gentechnik und der Griff nach dem Leben
Mit der Gentechnik erhielt die Abtreibungsdiskussion eine neue Dimension. Bis dahin lagen die Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch bei der Frau und ihrer Beziehung zum sozialen Umfeld. Die Schwangerschaft und die spätere Geburt wurde für sich genommen als belastend erlebt, ohne dass dabei die individuelle Situation des Kindes eine Rolle gespielt hätte. Das hat sich mit den Möglichkeiten der pränatalen Diagnostik und vor allem durch genetische Tests geändert. Das Kind erhält eine Zuschreibung: Es ist
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genetisch vorbelastet oder nicht, es ist krank oder gesund, es ist behindert oder nicht behindert.
Der Wunsch, mit menschlichen Erbanlagen zu experimentieren, hat den Embryo für die Wissenschaft interessant gemacht. Was bisher für die einen wie eine Horrorvision aus einem Science-Fiction anmutet, ist für andere ein lohnendes Ziel geworden. Es ist möglich, Erbanlagen zu bestimmen und zu verändern, Embryos nach Geschlecht und Eigenschaften auszuwählen, mit Embryonen Handel zu treiben und es ist mittlerweile vorstellbar, menschliches Leben zu klonen, um daraus Gewebe zur Transplantation zu entwickeln. Obwohl sie bereits erwartet wurde, hat eine Nachricht die Welt aufgerüttelt: „In Südkorea haben Wissenschaftler erstmals zweifelsfrei menschliche Embyos durch
Klonen hergestellt.“ (Süddeutsche Zeitung vom 13.2.2004)
Dreißig Klone wurden herangezüchtet, um embryonale Stammzellen zu gewinnen. Theoretisch könnten die Embryonen, die nur das Erbgut der Mutter besitzen, in einer Gebärmutter einer Frau zu einem Baby heranwachsen, wenngleich die koreanischen Wissenschaftler betonen, die Technik nicht benutzen zu wollen, um ein Kind zu erzeugen. Der Umgang, mit Embryonen wird in den verschiedenen Staaten unterschiedlich gehandhabt. In Deutschland verbietet beispielsweise das Embryonenschutzgesetz die Erzeugung von menschlichen Zellen und jegliches Experimentieren mit ihnen. In Amerika hingegen werden seit einigen Jahren erfolgreich Versuche unternommen, durch eine künstliche Befruchtung geeignete Organspender zu erhalten. Obwohl alle Mitglieder der Staatengemeinschaft das Klonen von Babys ächten wollten, haben die Vereinten Nationen ihre Entscheidung über eine Resolution zum Menschenkopieren Ende 2003 auf Herbst 2004 verschoben.
Diese Entwicklung ist für das Thema dieser Hausarbeit mittelbar von Bedeutung. Der Druck, sich der Stammzellenforschung auch in Deutschland zu öffnen wird größer, die Möglichkeiten, Erkrankungen beim Ungeborenen festzustellen, werden präziser. Die Diagnose jedoch, und das stellt in der Medizin ein Novum dar, dient nicht der Therapie des Patienten, sondern hat, sofern sich die Eltern im Entscheidungskonflikt gegen die Schwangerschaft aussprechen, den Tod des Fetus bzw des Embyos zur Folge. Da sich der Verdacht einer Erkrankung gelegentlich erst gegen Ende der Schwangerschaft
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erhärtet, werden nach der bestehenden Rechtsgebung der Bundesrepublik Deutschland
Abtreibung bis zu einem Zeitpunkt möglich, zu dem das abzutreibende Kind bereits
überlebensfähig sein kann, wie der Fall des „Oldenburger Babys“ (vgl. Klinkhammer 1996)
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3 Behinderung und Abtreibung
Pränatale Untersuchungsmethoden erfreuen sich bei Eltern mittlerweile großer Beliebtheit. Den meisten von ihnen kann durch die Untersuchung eine Unsicherheit während der Schwangerschaft genommen werden. Bei 3-4% der Föten werden jedoch Auffälligkeiten festgestellt. (Antor/Bleidick 1998, S.35) Die vorgeburtliche Diagnostik kann lebensentscheidend für das Neugeborene sein, wenn aufgrund der Kenntnislage postnatal die rechten Maßnahmen ergriffen werden können. Allerdings kann die Diagnose auch auf einen irreparablen Zustand hinweisen.(vgl. Krone/Wisser 1994) Eltern, die zwar grundsätzlich „Ja“ zur Schwangerschaft sagen und sich ein Kind wünschen, ziehen möglicherweise einen Schwangerschaftsabbruch vor, wenn sie erfahren, dass ihr Kind krank oder behindert ist, bzw. wenn Erbkrankheiten im Erbgut potenziell vorhanden sind. Sie fühlen sich den zu erwartenden Problemen nicht gewachsen oder haben auch das „Ideal“ eines Kindes vor Augen, dem das kranke oder behinderte Kind nicht entspricht. Mit der Entscheidungsmöglichkeit über „leben“ oder „nichtleben“ ergibt sich zwangsläufig eine Klassifizierung von lebenswert, zumutbar, erwünscht. Obwohl die Einführung von Pränataldiagnostik als Routineuntersuchung sowohl medizinisch, finanziell und ethisch nicht unumstritten ist, hat man „sich daran gewöhnt, wie man sich schon an so manches gewöhnt hat, ohne daß man
sich grundsätzlich damit auseinandersetzt, nach welchen Kriterien wer entscheiden soll,
welches Leben ´lebenswert` und welches ´lebensunwert` ist.“ (Denger 1994, S. 49)
Untersuchungen, die vor der Geburt eines Kindes stattfinden, rücken den Mangel der Person, das „nicht normal sein“ in den Vordergrund und isolieren das Defizit aus der Gesamtheit des Menschen. Daraus ergeben sich Probleme für die Eltern, das ungeborene K ind anzunehmen. Sie finden sich in einer besonders sensiblen Lebenssituation und innerhalb eines kurzen Zeitraums, vor einen gravierenden Entscheidungskonflikt gestellt. Trotzdem gibt es natürlich auch Fälle, in denen sich Eltern ganz bewusst für ihr behindertes Kind entscheiden, wie im Beispiel einer Mutter, die ihr postnatal lebensunfähiges Kind trotz Diagnose austrägt und es einen natürlichen Tod in den eigenen Armen sterben lässt (vgl. Denger 1994),
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Maria Weininger, 2004, Ethische Grundprobleme in der Behindertenpädagogik am Beispiel von pränataler Diagnostik und Abtreibung, Munich, GRIN Publishing GmbH
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