Inhaltsverzeichnis
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1 Einleitung 1
2 John Rawls’ Theorie der Gerechtigkeit 2
2.1 Der hypothetische Urzustand 2
2.2 Die Rawlsschen Gerechtigkeitsprinzipien 3
2.3 Die Verwirklichung einer sozial gerechten Wirtschaftsordnung 4
2.4 Kritische Bemerkungen zu Rawls’ Theorie der Gerechtigkeit 5
3 Robert Nozicks Theorie des Minimalstaates 6
3.1 Der Lockesche Naturzustand 6
3.2 Die Entstehung einer dominanten Schutzfirma aus dem Naturzustand 7
3.3 Der Schritt von der dominanten Schutzfirma zum Minimalstaat 8
3.4 Die Unrechtmäßigkeit staatlicher Umverteilung 9
3.5 Kritische Bemerkungen zu Nozicks Theorie des Minimalstaates 9
4 James M. Buchanans konstitutionelle Vertragstheorie 11
4.1 Der Urzustand und die Begründung des Rechtsschutzstaates 11
4.2 Die Begründung des Leistungsstaates und das Entscheidungsregel-Problem 12
4.3 Kritische Bemerkungen zu Buchanans konstitutioneller Vertragstheorie 14
5 Zusammenfassung der Theorien und der politischen Erkenntnisse 15
Literaturverzeichnis III
II
1 Einleitung
Die Gesellschaftsvertragstheoretiker John Rawls, Robert Nozick und James M. Buchanan setzen sich mit der prinzipientheoretischen Legitimation demokratischer Staatsformen und politischer Institutionen auseinander. Die Autoren stehen in der Tradition der Vertragstheorien des 17. und 18. Jahrhunderts, als Autoren wie Hobbes, Locke oder Rousseau sich mit Fragen der staatsrechtlichen Herrschaftslegitimation und Problemstellungen der Staatserrichtung beschäftigten. 1
Vor allem John Rawls löste mit seinem 1971 erschienenen Werk „A Theory of Justice“ eine regelrechte Renaissance der Kontrakttheorien aus. John Rawls wurde 1921 in Baltimore geboren und war seit den frühen sechziger Jahren als Philosophieprofessor an der Harvard University tätig. Historisch bezieht er sich sowohl auf antikes und speziell platonisches Gedankengut als auch auf Rousseau und vor allem Kant. Robert Nozick, 1938 in Brooklyn geboren, ebenfalls Philosophieprofessor an der Harvard University, veröffentlichte 1974 sein Werk „Anarchy, State, Utopia“, in dem er zu völlig anderen Schlussfolgerungen als Rawls kommt. Nozick steht als Vertreter des libertären Modells in der Tradition Lockes.
Der dritte hier betrachtete Autor ist der Wirtschaftswissenschaftler James M. Buchanan, 1919 in Murfreesboro, Tennessee geboren. Buchanan war Professor an verschiedenen Universitäten in den USA und gilt als Begründer der public choice-Theorie. Den Grundstein seiner Untersuchungen legte er 1962 mit seinem zusammen mit Gordon Tullock veröffentlichtem Werk „The Calculus of Consent. Logical Foundations of Constitutional Democracy“. In dem 1975 erschienenen Werk „The Limits of Liberty“ und der 1977 publizierten Artikelsammlung „Freedom in Constitutional Contract“ entwickelte er eine vor allem an der Hobbesschen Theorie angelehnte Vertragstheorie. 2 Die Theorie John Rawls’ wird im ersten Teil dieser Hausarbeit beschrieben. Ausgehend von den Annahmen des Naturzustandes wird die kollektive Entscheidung über die Gerechtigkeitsgrundsätze abgeleitet, aus denen die Verwirklichung einer sozial gerechten Wirtschaftsordnung folgt. Das Kapitel wird mit einer kurzen kritischen Betrachtung der Rawlsschen Theorie der Gerechtigkeit abgeschlossen. Im zweiten Teil wird Robert Nozicks Theorie der minimalstaatlichen Ordnung vorgestellt. Auch hier wird zuerst der Urzustand erläutert, aus dem sich eine dominante Schutzfirma entwickelt. Im folgenden Abschnitt wird der Schritt von der dominanten Schutzfirma zum Minimalstaat sowie die Unrechtmäßigkeit darüber hinaus gehender
1 Vgl. Schubert, C., Theorien, 1998, S. 128 f.
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Ausdehnungen staatlicher Leistungen dargestellt. Auch dieses Kapitel schließt mit einigen kritischen Bemerkungen zur Theorie Nozicks.
Der dritte Teil der Arbeit beschäftigt sich mit James M. Buchanan. Zur besseren Vergleichbarkeit wird wie bei den vorangegangenen Autoren zuerst der Urzustand skizziert. In den folgenden Abschnitten werden die Entwicklungen zum Rechtsschutz-und zum Leistungsstaat aufgezeigt, im letzten Abschnitt werden mögliche Kritikpunkte vorgestellt.
Das letzte Kapitel fasst die beschriebenen Theorien noch einmal kurz zusammen und gibt einen kurzen Überblick über den politischen Erkenntniswert der Ansätze von Rawls, Nozick und Buchanan.
2 John Rawls’ Theorie der Gerechtigkeit
2.1 Der hypothetische Urzustand
Der Urzustand in Rawls’ Theorie, die sogenannte „original position“, ist gekennzeichnet durch ein theoretisches Konstrukt: Den „Schleier des Nichtwissens“ (veil of ignorance). 3 Die Mitglieder der Gesellschaft befinden sich in einer Situation der vollkommenen Unsicherheit, „vor allem kennt niemand seinen Platz in der Gesellschaft, seine Klasse oder seinen Status; ebensowenig seine natürlichen Gaben, seine Intelligenz, Körperkraft usw. Ferner kennt niemand seine Vorstellung vom Guten, die Einzelheiten seines vernünftigen Lebensplanes, ja nicht einmal die Besonderheiten seiner Psyche wie seine Einstellung zum Risiko oder seine Neigung zu Optimismus oder Pessimismus“. 4 Auch die wirtschaftliche und politische Lage, der Entwicklungs-stand von Kultur und Zivilisation sowie die Generationszugehörigkeit sind unbekannt. 5 Alle Mitglieder der Gesellschaft sind im Urzustand gleich, niemand verfügt über Möglichkeiten, Macht über andere Gesellschaftsmitglieder auszuüben und sie unter Druck zu setzen. 6 Im Urzustand herrscht außerdem „mäßige Knappheit“, d.h. „Natürliche und andere Hilfsmittel sind nicht so im Überfluß vorhanden, daß planvolle Zusammenarbeit nicht notwendig wäre; andererseits sind die Bedingungen nicht so hart, daß jede Unternehmung fruchtlos bleiben müßte“. 7 Des weiteren wird die original
2 Vgl. Kley, R., Vertragstheorien, 1989, S. XII ff.
3 Rawls, J., Theorie, 1975, S. 159 ff.
4 Rawls, J., Theorie, 1975, S. 160.
5 Vgl. Rawls, J., Theorie, 1975, S. 160.
6 Vgl. Ribhegge, H., Relevanz, 1991, S. 242.
7 Rawls, J., Theorie, 1975, S. 149.
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position durch „gegenseitiges Desinteresse“ und einen „allgemeinen Gerechtigkeitssinn“ charakterisiert. Gegenseitiges Desinteresse bedeutet, dass „ein vernunftgeleiteter Mensch keinen Neid kennt“, der Mensch im Urzustand akzeptiert eine Bevorteilung eines Mitmenschen, „solange die Unterschiede zwischen ihm und den anderen gewisse Grenzen nicht überschreiten.“ 8 Der allgemeine Gerechtigkeitssinn soll gewährleisten, „daß jeder die beschlossenen Grundsätze versteht und nach ihnen handelt“. 9
Die genannten Annahmen den Urzustand betreffend stellen die Voraussetzung dar, dass einstimmige Entscheidungen getroffen werden können. Alle Individuen befinden sich hinter dem Schleier des Nichtwissens in der gleichen unsicheren Lage, sind gleich vernünftig, lassen sich von den gleichen Argumenten leiten und kommen daher zu gleichen rationalen Schlussfolgerungen. Alle Mitglieder der Gesellschaft wählen die Regeln, die ein Gesellschaftsmitglied im Urzustand allen anderen Regeln vorzieht. Es entwickelt sich eine allgemeine Gerechtigkeitsvorstellung, die in zwei Gerechtigkeits-grundsätzen zum Ausdruck kommt. 10
2.2 Die Rawlsschen Gerechtigkeitsprinzipien
Der erste Gerechtigkeitsgrundsatz lautet: „Jedermann hat gleiches Recht auf das umfangreichste Gesamtsystem gleicher Grundfreiheiten, das für alle möglich ist“. 11 Zu den Grundfreiheiten gehören beispielsweise Wahlrecht, Rede- und Versammlungsfreiheit, Gewissens-, Gedanken- und Religionsfreiheit sowie grundlegende Menschenrechte wie die Unverletzlichkeit der Person oder das Recht auf Eigentum. 12 Die Grundfreiheiten werden in ihrer Gesamtheit betrachtet, da im Allgemeinen Interdependenzen mit anderen Gesellschaftsmitgliedern bei Ausübung der Einzelfreiheiten bestehen. Die Einzelfreiheiten können daher eingeschränkt werden, allerdings „nur um derselben oder einer anderen Grundfreiheit willen und zur Optimierung des ganzen Systems der Freiheiten“. 13
Der zweite Gerechtigkeitsgrundsatz bezieht sich auf die Verteilung von sozialen und wirtschaftlichen Gütern wie Macht, Einkommen und Vermögen: „Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten müssen folgendermaßen beschaffen sein: (a) sie müssen unter der Einschränkung des gerechten Spargrundsatzes den am wenigsten Begünstigten
8 Rawls, J., Theorie, 1975, S. 167.
9 Rawls, J., Theorie, 1975, S. 169.
10 Vgl. Fritsch, M., Legitimation, 1984, S. 49 f.
11 Rawls, J., Theorie, 1975, S. 336.
12 Vgl. Kersting, W., Einführung, 1993, S. 51.
13 Rawls, J., Theorie, 1975, S. 232.
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Arbeit zitieren:
Jens Mennigmann, 2002, Die Theorie des Gesellschaftsvertrages und deren wirtschaftspolitische Bedeutung (Rawls, Nozick, Buchanan), München, GRIN Verlag GmbH
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