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INHALTSVERZEICHNIS
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ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS. II
1. Europäische Union - Entwicklung eines politischen Systems 1
1.1 Diversifikation der Thematik. 1
1.2 Die europäische Idee. 2
1.3 Historie. 3
1.4 Europa im globalen Vergleich. 4
2. Die europäischen Institutionen. 4
2.1 Konstruktion der Europäischen Union. 5
2.2 Überblick über die Kerninstitutionen. 7
2.2.1 Die Europäische Kommission. 7
2.2.2 Das Europäische Parlament. 9
2.2.3 Der Rat der Europäischen Union. 11
2.2.4 Der Europäische Rat. 13
2.2.5 Der Europäische Gerichtshof und der
Europ äische Rechnungshof. 16
3. Die Zukunft der Europäischen Union - Ausblick und Tendenzen. 18
4. Fazit. 22
LITERATURVERZEICHNIS. 23
ANHANGVERZEICHNIS 26
A
Aufl. B BIP BRD Bzw. D DDR
D.h. DK E
ECOFIN EDD
EFTA EG EGKS EGV ELDR etc. EU EU-15 EuGH EUR-11 EUR-12 Euratom EuRH EURO Eurojust Europol
EUV EWG EZB F FIN
ff. GASP GB GR GUE/NGL
HA Hrsg. Herausgeber
III
I Italien IRL
Km² L Mio. NATO NI NL Nr. Nummer P
PPE PSE S S. Seite SF
UEN UK USA usw. V/ALE
Vgl. WEU z.B. ZPJS
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1. Europäische Union - Entwicklung eines politischen Systems
Europa ist ein Kontinent mit vielen unterschiedlichen Traditionen, Hintergründen und Sprachen, aber auch mit Werten, die von allen Europäern geteilt werden. Mit Gründung der Europäischen Union (EU) entstand somit der größte freiwillige und dem Frieden verpflichtete Zusammenschluss von Staaten in der Welt. Hauptziel der EU soll somit eine engere Zusammenarbeit zwis chen den verschiedenen Völkern Europas sein, in der auch weiterhin zukünftig politische Entscheidungen so bürgernah wie möglich getroffen werden sollen. 1
1.1 Diversifikation der Thematik
Die Integration Europas hat in den letzten Jahren enorm an wirtschaftlicher und politischer Bedeutung gewonnen. Die bisherigen fünfzehn demokratischen Staaten, welche sich freiwillig zu einem politischen Einigungsvorhaben zusammengeschlossen haben, versuchen seit Jahren die europäische Einheit voranzubringen. Die wirtschaftliche Entwicklung, ausgewogene Handelsbeziehungen und den freien Wettbewerb zu fördern, sind unter anderem Ziele der EU. Daraus resultieren ebenfalls die wirtschaftliche Ungleichheit zwischen den verschiedenen Regionen zu mildern und den Frieden und die Freiheit zu bewahren. 2
Seit dem Ratsbeschluss des EU-Gipfels 1993 3 und dem Wegfall des so genannten Eisernen Vorhangs 4 , hat sich die politische und ökonomische Landschaft Europas grundlegend verändert. Beitrittswillige und -fähige mittel- und osteuropäische R eformländer streben eine Mitgliedschaft in die EU an, die im Mai 2004 erfolgen wird. Kritiker dieser Osterweiterung bezweifeln, ob die Entscheidungsmechanismen der EU zusätzliche Mitglieder verkraften können oder ob eine erweiterte EU noch funktionsfähig sein wird.
1 Vgl.: Amt für amtliche Veröffentlichungen der EG: Das Europäische Parlament und die Erweiterung der EU, Berlin 2001, S. 3-4
2 Maastrichter Vertrag 1992 - Einführung der Wirtschafts- und Währungsunion, sowie der GASP
3 EU-Gipfel in Koppenhagen 1993 - Erweiterung der EU durch beitrittswillige und -fähige Reformländer
4 Eiserner Vorhang - von W. Churchill 1946 geprägtes Schlagwort für die von der UdSSR nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs betriebene Abschließung ihres Machtbereichs von der übrigen Welt
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Ausgehend von der enormen wirtschaftlichen Bedeutung der erweiterten Union, gehen die beiden Autoren grundlegend davon aus, dass weiterhin bedeutende Reformen notwendig sind, um die Handlungsfähigkeit der EU zu verbessern bzw. zu erhalten. Des Weiteren ist eine Umstrukturierung der bisherigen Mehrheitsverhältnisse in den Organen der EU für die Autoren notwendig, um deren Funktionalität zu wahren und die Demokratie in der Union zu fördern.
Gegenstand dieser Arbeit sind die Europäischen Institutionen und die eventuellen Auswirkungen einer erweiterten Union. Dabei strukturiert sich die Analyse auf einen historischen Rückblick und einen globalen Vergleich im ersten Abschnitt. Im zweiten Teil werden die Europäischen Institutionen erläutert, wobei sich die Autoren auf die Hauptorgane beschränken. Abschließend gilt ein besonderer Auge nmerk der Zukunft der EU, wobei ein Ausblick und die Tendenzen erörtert werden.
1.2 Die europäische Idee
Homogenes und friedliches Zusammenleben der verschiedenen Völker auf d em europäischen Kontinent auf der Grundlage gemeinsamer Werte ist eine uralte, faszinierende Idee. Erste Diskussionen über ein gleichberechtigtes Miteinander aller Völker führten schon bekannte Philosophen in der Antike, bevor der Gedanke der europäischen Einigung in politischen Strukturen, Verträgen und Zielformulierungen erarbeitet wurde. 5
Die Vorstellung von einem geeinten Europa sollte allerdings erst nach dem 2. Weltkrieg allmählich Gestalt gewinnen. Aufgrund der negativen Erfahrungen durch den Totalitarismus 6 und des egoistischen Nationalismus entstand die Idee, die Einheit Europas zu fördern und seine fortschreitende Integration zu unterstützen. 7 Des Weiteren wollten die Europapolitiker der ersten Stunden ein vereintes und demokratisches Europa entwickeln.
5 Vgl.: (Internet) Horizonte erweitern 14.03.2003
6 Totalitarismus - Tendenz des Staates, den Menschen voll zu beanspruchen und eine bürokratisch gesicherte Herrschaftsapparatur zu entwickeln
7 Vgl.: Bundeszentrale für politische Bildung: Schlaglichter der Weltgeschichte, Bonn 1992, S. 478-479
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Nach einem halben Jahrhundert Kriegserfahrungen sollten neue friedliche Reformen die bisherigen me nschenverachtenden Konflikte zwischen den Völkern ablösen. 8
1.3 Historie
Die EU besteht derzeit aus fünfzehn Staaten die gewisse wirtschaftliche und soziodemographische Unterschiede aufweisen. Die EU reicht vom Pola rkreis bis Portugal und von Irland bis Kreta (Anhang I). Insgesamt leben in der Union 375 Mio. Menschen. Die 1951 von sechs Staaten - Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden - gegründete Europäische Gemeinschaft wurde 1973 um Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich, 1981 um Griechenland und 1986 um Spanien und Portugal erweitert. 1990 kamen im Zuge der deutschen Einheit die neuen Bundesländer hinzu. Der Gemeinschaft, die seit 1992 Europäische Union heißt, traten 1995 Österreich, Finnland und Schweden bei. 9
Zum 01.05.2004 steht der EU die größte Erweit erung ihrer Geschichte um insgesamt 10 mittel- und osteuropäische Staaten darunter Malta und Zypern bevor. Die wesentlichen Meilensteine der EU-Geschichte und Entwicklung werden anhand einer Zeittafel dargestellt. (Anhang II)
Einer der größten europäischen Integrationserfolge ist die Verwirklichung der Wirtschafts-und Währungsunion. Mit der Unterzeichung des Maastricht-Vertrages im Jahr 1992 wurde der Fahrplan für den Integrationsprozess festgelegt, der 1999 mit der Einführung des EURO seinen vorläufigen Abschluss gefunden hat.
Zum Euroraum oder auch EUR-12 genannt, gehören die Staaten: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich und Spanien. Seit dem 01.01.1999 gilt damit für rund 300 Mio. Einwo hnern, der EURO als gemeinsame Währung (Griechenland ab 2001). Zum Jahresbeginn 2002 erfolgte dann abschließend die Euro-Bargeldeinführung.
8 Vgl.: Bundeszentrale für politische Bildung: Schlaglichter der Weltgeschichte, Bonn 1992, S. 466-469
9 Vgl.: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften: „ Die Europäische Union in Zahlen“, Ausgabe 2000, Luxemburg
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1.4 Europa im globalen Vergleich
Um die Europäische Union entsprechend ihrer wirtschaftlichen und politischen Größe und Bedeutung in der Welt richtig einordnen zu können, werden im folgenden ausgewählte statistische Parameter mit vergleichbaren Regionen der Erde gegenüber gestellt. Die Darstellungen und Zahlen verschaffen einen Überblick über die nachstehenden fünf Bereiche:
§ Bevölkerungsstatistiken (Anhang III)
§ Wirtschaftsdaten (Anhang IV)
§ Arbeitsmarktzahlen (Anha ng V)
§ EU-Haushalt (Anhang VI)
§ Beitrittsstaaten (Anhang VII)
2. Die europäischen Institutionen
Die europäische Union ist ein weltweit einzigartiges System in dem die einzelnen Mitgliedsstaaten Teile ihrer nationalstaatlichen Hoheitsrechte an selbständige Institutionen übertragen haben.
Insgesamt lassen sich die Einrichtungen der Europäischen Union (EU) in Haupt- und Nebenorgane differenzieren. Bei den Hauptorganen handelt es sich um das sogenannte „Institutionelle Dreieck“ das aus dem Rat der Europäischen Union, der Kommission und dem Europäischen Parlament besteht. Diese EU-Einrichtungen sind mit den höchsten Entsche idungsbefugnissen ausgestattet. Das Dreieck wird durch den Europäischen Gerichtshof und den Europäischen Rechungshof ergänzt.
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Die Nebenorga ne umfassen die Europäische Zentralbank, den Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen, die Europäische Investitionsbank und den Bürgerbeauftragten (Anhang VIII). 10
Um die Institutionen der EU und deren Aufgaben besser verstehen zu können, wird an dieser Stelle zunächst die Konstruktion und Struktur der Union aufgezeigt. Hierdurch soll die Notwendigkeit der fünf wichtigsten Institutionen und deren Funktionen anschaulich gemacht werden.
2.1 Konstruktion der Europäischen Union
Durch den am 01.11.1993 in Kraft getretenen Vertrag über die EU (Maastrichter Vertrag) wurde die bis dahin rein wirtschaftliche Integration der Europäischen G emeinschaften (EG) durch zwei politische Zielsetzungen ergänzt. Bei dieser neuen Zusammenarbeit ha ndelt es sich um eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie um eine Kooperation der Mitgliedsstaaten im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (ZPJS). 11 Formal gesehen wurde die EG um die beiden politischen Ziele erweitert und unter dem Dach der neu konzipierten Europäischen Union zusammengeführt. Hierdurch ergaben sich neue Aufgaben und Herausforderungen für die verschiedenen Gremien der EU.
Zum besseren Verständnis wird dieser Vertrag im Allgemeinen mit einer „Tempelkonstruktion“ verglichen, dabei stellen die drei Säulen die oben genannten Kernaufgaben der EU dar. (Anhang IX)
Die Aufgaben der Europäischen Gemeinschaften (EG) werden in der ersten Säule abgebildet. Die EG ist dabei ein Zusammenschluss der drei Gründungsge meinscha ften bestehend aus der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, auch Montanunion g enannt), die Zusammenarbeit zur friedlichen Nutzung der Kernene rgie (Euratom) und der Europäischen Wirtschaftgemeinschaft (EWG). Zu ihren Aufgaben gehört im Wesentlichen die Einführung einer Wirtschafts- und Wahrungsunion sowie die
10 Vgl.: (Internet) Europäische Union -Institutionen der EU, 27.03.2003
11 Vgl.: Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2002
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Etablierung einer Zollunion in einem einheitlichen europäischen Binne nmarkt. Diese Punkte sind heute nahezu vollständig realisiert und umgesetzt. Es schließen sich weitere Forderungen, wie z.B. eine gemeinsame Agrar-, Struktur-, Handels- und Industriepolitik an. Es ergeben sich neue e uropäische Regelungen für Bildung, Kultur, Jugend, Gesundheitswesen, Verbraucherschutz, Ausbau transeuropäischer und
grenzüberschreitender Verkehrssysteme, Telekommunikation, Energieversorgung,
Entwicklungszusammenarbeit, sowie die Einführung einer Unionsbürgerschaft als Ergänzung zur nationalen Staatsangehörigkeit für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger. Zur Umsetzung und Implementierung dieser Vorhaben in den einzelnen Mitgliedsstaaten sind sogenannte „supranationale“ Entscheidungen notwendig, d.h. die einheitlichen Regelungen und Bestimmungen für die Mitgliedsstaaten können nur durch Einstimmigkeit getroffen werden. 12
Die zweite Säule beinhaltet die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Hierbei stehen Friedenserhaltung, Menschenrechte, Demokratie und Hilfe für Drittstaaten im Vordergrund. Ziel der GASP ist es, in Form einer engen Zusammenarbeit (ohne supranationalen Charakter) die Außen- und Sicherheitspolitik der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu koordinieren und gemeinsame Aktionen in jenen Bereichen durchzuführen, in denen kollektive Interessen der Mitgliedsstaaten bestehen. Die Entsche idungen werden generell nach einem Konsensprinzip getroffen. Das im Oktober 1999 geschaffene Amt des „Hohen Repräsentanten für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union“ übernahm Javier Solana Madariaga, der seit November 1999 auch Generalsekretär der Westeuropäischen Union (WEU) ist. Die WEU ist ein europäisches Militärbündnis, dass bereits 1954 gegründet wurde und gilt als Teil der North Atlantic Treaty Organization (NATO). Im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der WEU soll eine militärische Eingreiftruppe (Stärke rund 60.000 Mann, je nach Aufstellung einsatzbereit innerhalb von 60 Tagen, Einsatzzeit vor Ort maximal zwei Jahre) für friedensschaffende und friedenserhaltende Maßnahmen in Europa bis Ende 2003 aufgebaut werden. 13
12 Vgl.: Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2002
13 Vgl.: Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2002
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Diese Überlegungen sind allerdings noch in der Diskussionsphase, da über Art und Inhalt der gemeinsamen Sicherheitspolitik sehr unterschiedliche Interessenlagen und Auffassungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten bestehen.
Der letzte Pfeiler widmet sich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, die eine enge Kooperation der Polizei-, Justiz- und Zollbehörden sowie die Tätigkeit des europäischen Polizeiamtes Europol und Eurojust, der europäischen Stelle für justizielle Zusammenarbeit, bei der B ekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität behandelt.
Die beiden letztgenannten Säulen machen die politische Union aus. Sie verbleiben jedoch auf der Ebene der „intergouvernementalen“ Zusammenarbeit, das bedeutet die Staaten der EU arbeiten hier letztlich nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts zusammen. Die Entscheidungen entstehen weitestgehend durch Mehrheitsbeschluss bzw. durch sogenannte Qualifizierte Mehrheiten. Bei diesen sind i.d.R. 71% der Stimmen in den entsprechenden Gremien der EU notwendig. 14 In den folgenden Kapiteln 2.2.1 bis 2.2.5 werden die jeweiligen Abstimmungsmodalitäten detailliert dargestellt.
2.2 Überblick über die Kerninstitutionen
Um die Vielzahl der beschriebenen Aufgaben und Funktionen der EU in die Tat umzusetzen bedarf es verschiedener Gremien und Ins titutionen die nachfolgend beschrieben werden. Dabei handelt es sich um einen Auszug der Kerninstitutionen.
2.2.1 Die Europäische Kommission
Die Kommission, welche die allgemeinen Interessen der EU verkörpert, besteht bis dato aus insgesamt 20 Mitgliedern. Diesem Gremium steht der derzeitige EU-Kommissionspräsident Romano Prodi, sowie zwei Vizepräsidenten. Ort der Sitzungen ist Brüssel. 15 Alle fünf Jahre erfolgt in den ersten sechs Monaten nach der Wahl des
14 Vgl.: Ohr, R. (Hrsg.): Europäische Integration, Stuttgart 1996, S. 25 ff.
15 Vgl.: (Internet) Bundesregierung- Themen A-Z, 02.04.2003
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Ingo Seip, Marc Oehme, 2003, Die Institutionen der Europäischen Union - Reformen und Ausblick, München, GRIN Verlag GmbH
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