II
Inhaltsverzeichnis
Einleitung 1
1. Grundgedanken der Kinderpartizipation 1
1.1 Was ist Kinderpartizipation? 1
1.2 Voraussetzungen einer erfolgreichen Partizipation 2
1.3 Bedeutung und Folgen für Kinder und Erwachsene 3
2. Formen der Partizipation 4
2.1 Repräsentative Formen 4
2.2 Offene Formen 4
2.3 Projektbezogene Formen 5
3. Partizipationsprojekt Stadtteilgestaltung 5
3.1 Stadtteilgestaltung durch Kinder und Jugendliche 5
3.2 Kinderstadt Wiesbaden 6
4. Resümee 7
Literaturverzeichnis 8
1
Einleitung
Seit Jahren stehen Forderungen im Raum Kinder und Jugendliche stärker an denen sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. 1 Hierbei ist das Spektrum der Möglichkeiten groß. Dies kann vom alltäglichen familiären Leben bis hin zu kommunalen Planungsprozessen führen. Gerade im kommunalen Bereich lassen sich die Interessen von Kindern und Jugendlichen stark zur Geltung bringen, da hier durch die Gestaltung des Wohnumfelds, der Spielmöglichkeiten und der Verkehrswege direkt an deren Lebenswelt angeknüpft wird. 2 Und in keinem anderen Gebiet der Beteiligung hat sich mehr getan als in den Kommunen.
Diese Arbeit will die Chancen, aber auch die Probleme der Kinderpartizipation in Kommunen aufzeigen. Mit Hilfe des Beispiels der „Kinderstadt Wiesbaden“ soll dies bei der praktischen Umsetzung noch verdeutlicht werden.
1. Grundgedanken der Kinderpartizipation
1.1 Was ist Kinderpartizipation?
Kinderpartizipation bedeutet keineswegs Kinder an die Macht. Es heißt vielmehr Entscheidungen, die das eigene Leben und das Leben der Gemeinschaft betreffen zu teilen, und gemeinsame Lösungen für Probleme zu finden. 3 Es wäre daher fatal Kindern und Jugendlichen die Beteiligung an ihren Lebensbereichen zu verwehren, die sie aus persönlicher Erfahrung und eigenem Erleben so gut wie sonst kein anderer kennen.
Die rechtliche Verankerung für Kinderbeteiligung ist im Kinder- und Jugendhilferecht (KJHG) und ebenso in der UN-Kinderrechtskonvention zu finden. 4 Gemäß dem KJHG sind Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwick-lungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen (§8 Abs. 1 KJHG). Die UN-Kinderrechtskonvention bekräftigt das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit der Kinder (Artikel 12 - 17). Auch in Gemeindeverordnungen wurden durch einige Bundesländer ergänzende Bestimmungen aufgenommen.
Es sind jedoch nicht die Gesetze, die Partizipation aufblühen lassen. Vielmehr
1 Vgl. M. Mohrlok, u. a. (1993), S. 207; C. F. Bruner (2001), S. 52.
2 Vgl. http://www.grenzenlos-online.de/PartizipationsFibel.htm.
3 Vgl. ebenda.
4 Vgl. auch im folgenden C. F. Bruner (2001), S. 53; M. Bartscher (1998), S. 91f..
2
sind es die Kinder selbst, die mit der Unterstützung Erwachsener erkannt haben, dass sie kompetent sind sich mit politischen, planerischen und zukunftsorientierten Themen auseinandersetzen zu können.
Welche Vorraussetzungen hierfür erfüllt werden müssen, wird im folgenden dargestellt.
1.2 Voraussetzungen einer erfolgreichen Partizipation
Um das Miteinander von Kindern und Erwachsenen erfolgreich zu gestalten, haben gerade die Betreuerpersonen einige entscheidende Faktoren innerhalb des Beteiligungsprozesses zu berücksichtigen.
Zuhören gestaltet sich als Grundvoraussetzung, wenn Menschen konstruktiv und förderlich miteinander arbeiten wollen. 1 Dies gilt natürlich auch für die Beziehung zwischen Kindern und Erwachsenen. Dabei ist es notwendig, dass die Erwachsenen eine Sprache sprechen, die Kinder verstehen und ihnen Erklärungen liefern.
Das Verwenden kindgerechter Methoden spielt hier eine besonders große Rolle, um Beteiligungs- und Zugangsmöglichkeiten zu fördern. Hierbei sollten spielerische Elemente einfließen, um den Interessen der Kinder nachzugehen und dieses auch zu bewahren. Kreativität kann jedoch unterdrückt werden, wenn Fehler nicht erlaubt sind, wogegen eine fehlerfreundliche Kultur die Experimentierfreude fördert. Mögliche Kreativformen hierfür sind Interaktions-, Rollen- und Planspiele 2 , oder aber auch das Anfertigen von Zeichnungen.
Ein weiterer Punkt in der Interaktion ist die überschaubare Arbeitsgestaltung für die beteiligten Kinder durch die betreuenden Erwachsenen. Die Arbeit sollte einen inhaltlichen und zeitlichen Rahmen erhalten und den Kindern auch Resultate liefern.
Ebenso sollte berücksichtigt werden, dass Kinder durch ihr Alter, ihre Fähigkeiten, ihr Geschlecht oder ihre Nationalität untereinander grundverschieden sein können und dies als Orientierungsgrundlage der Arbeit gelten muss. Es sollte auch die Beteiligung aller Kinder angestrebt werden, wobei Freiwilligkeit, Interesse und Betroffenheit Grundvoraussetzungen darstellen. Um die Hemmschwellen der Kinder niedrig zu halten, ist es notwendig aktive Formen zu schaffen und den Kindern zu vermitteln, dass ihre Partizipation erwünscht und erwartet wird. Sie müssen spüren, dass ihre Beteiligung Realisierungschancen hat und ihre Mitarbeit keine Alibifunktion einnimmt. Die Frage der Zuständigkeiten und Befugnisse zwischen Kindern und Erwachsenen muss zwingend geklärt
1 Vgl. auch im folgenden C. F. Bruner, u. a. (2001), S. 89ff.; http://www.net-part.rlp.de/
basiswissen_e2_frame_kommunikation.htm.
2 Zum Planspiel siehe M. Bartscher (1998), S. 186.
Arbeit zitieren:
Denise Kouba, 2004, Partizipation von Kindern und Jugendlichen in Kommunen, München, GRIN Verlag GmbH
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